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Document 52009PC0167

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2012

/* KOM/2009/0167 endg. */

52009PC0167

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2012 /* KOM/2009/0167 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 8.4.2009

KOM(2009) 167 endgültig

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2012

BEGRÜNDUNG

Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses vereinbarten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt.

Gemäß Artikel 14 unterliegt die Ernennung der Kulturhauptstädte Europas für das Jahr 2012 folgenden Übergangsbestimmungen:

Die betreffenden Mitgliedstaaten teilen die Nominierungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung mit.

Die Kommission setzt eine Auswahljury ein, die unter Berücksichtigung der Ziele und Besonderheiten dieser Aktion einen Bericht über die Nominierungen ausarbeitet. Die Jury setzt sich aus hochrangigen, unabhängigen Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich zusammen. Sie legt ihren Bericht der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.

Das Europäische Parlament kann der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Berichts eine Stellungnahme zu den Nominierungen zuleiten.

Gestützt auf eine Empfehlung der Kommission, in der der Bericht der Jury berücksichtigt wird, ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden.

Gemäß den Bestimmungen in Artikel 2 und im Anhang teilten vor Ablauf des Jahres 2007 Portugal die Nominierung der Stadt Guimarães und Slowenien die Nominierung der Stadt Maribor für die Verleihung des Titels für das Jahr 2012 mit.

Die Jury trat am 23. April 2008 zusammen, um die Nominierungen zu prüfen. Diese Prüfung umfasste auch Anhörungen von Vertretern der Bewerberstädte. Zur Bewertung der Vorschläge zog die Jury die für die Veranstaltung festgelegten Kriterien heran und forderte dann die betreffenden Städte auf, ihre Pläne detaillierter auszuführen, sich stärker auf die zentralen Ziele und Merkmale der Aktion zu konzentrieren, wie sie im Beschluss Nr. 1622/2006/EG definiert sind, einschließlich der Kulturprogramme, die langfristige Wirkung für die Stadt und die Region haben, und ihre Bewerbung entsprechend zu vervollständigen. Die Jury erwartete ein detaillierteres Programm, insbesondere für künstlerische Veranstaltungen mit ausgeprägter europäischer Dimension[2].

Die vervollständigten Bewerbungen gingen bei der Kommission bis zum 30. September 2008 ein, worauf am 5. November 2008 eine weitere Auswahlsitzung stattfand. Die Jury übermittelte ihren Bericht Ende November 2008 der Kommission, die ihn auf Ersuchen der Jury an die anderen Organe weiterleitete.

Auf der Grundlage einer allgemeinen Bewertung der Bewerbungen gelangte die Jury – obgleich sie einige Verbesserungsvorschläge machte, insbesondere zur Bewerbung Maribors – zu dem Konsens, den Organen der Europäischen Union zu empfehlen, Guimarães und Maribor 2012 mit der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ zu betrauen.

Im Anschluss an den Bericht der Jury übermittelte der Ausschuss für Bildung und Kultur des Europäischen Parlaments der GD EAC am 28. Januar 2009 ein Schreiben, in dem die relevanten Aspekte der Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2012 hervorgehoben wurden.

Somit unterbreitet die Kommission dem Rat gemäß Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Guimarães und Maribor zu Kulturhauptstädten Europas 2012.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2012

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[3], insbesondere auf Artikel 14,

nach Kenntnisnahme des Berichts der Auswahljury vom November 2008, der der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG vorgelegt wurde,

in der Erwägung, dass die in Artikel 14 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 2009 –

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Guimarães und Maribor werden gemäß Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG zu „Kulturhauptstädten Europas 2012“ ernannt.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

[1] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

[2] Siehe das Dokument mit dem Titel „Information about the selection meeting for the European Capital of Culture 2012“, das den Städten im Anschluss an die Sitzung übermittelt wurde.

[3] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

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