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Document 52009DC0141
Report from the Commission to the Council and the European Parliament - Fourth monitoring Report on steel restructuring in the Czech Republic and Poland
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Vierter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Vierter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen
/* KOM/2009/0141 endg. */
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Vierter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen /* KOM/2009/0141 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 26.3.2009 KOM(2009) 141 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Vierter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen EINLEITUNG Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Ergebnisse, die im vergangenen Jahr bei der Umstrukturierung der Stahlindustrie Tschechiens und Polens erzielt wurden. Er orientiert sich an den für die Überwachung geltenden Auflagen des Protokolls Nr. 2[1] und des Protokolls Nr. 8[2], die Bestandteil der Beitrittsakte der Tschechischen Republik und Polens sind. In den genannten Protokollen sind der Übergangszeitraum für den Abschluss der Umstrukturierung der jeweiligen Stahlindustrie sowie die Hauptkriterien für die Bewertung der Ergebnisse festgelegt. Die Kommission hat in den Jahren 2004[3], 2005[4] und 2006[5] Überwachungsberichte angenommen. Dieser vierte und abschließende Überwachungsbericht ergänzt die vorherigen Kommissionsberichte und enthält eine Bewertung der 2006 – dem letzten Jahr des Übergangszeitraums – erzielten Ergebnisse, in die die 2007 und 2008 zur Verfügung gestellten Informationen Eingang gefunden haben. UMSTRUKTURIERUNG DER TSCHECHISCHEN STAHLINDUSTRIE Die Bestimmungen des Protokolls Nr. 2 gelten für folgende Unternehmen: Ispat Nova Hut (jetzt Mittal Steel Ostrava - MSO), Valcovny Plechu Fridek-Mystek (VPFM) und Vitkovice Steel (VS). Im Jahr 2006 entfielen auf diese Unternehmen 57 % der tschechischen Rohstahlerzeugung. Staatliche Umstrukturierungsbeihilfen Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zieht die Kommission die Schlussfolgerung, dass die Tschechische Republik ihren Verpflichtungen aus dem Protokoll in Bezug auf staatliche Beihilfen nachgekommen ist. Die abschließende Bewertung hat ergeben, dass sich der Gesamtbetrag der den begünstigten Unternehmen zur Umstrukturierung gewährten staatlichen Beihilfen auf 8,3 Mrd. CZK und damit auf 59 % des im Protokoll festgelegten Höchstbetrags von 14,5 Mrd. CZK beläuft. Diese Beihilfen wurden bis Ende 2003 gewährt. Außerdem gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Höhe der tatsächlich gewährten staatlichen Beihilfen, die unter dem Höchstbetrag liegt, keine nachteiligen Folgen für die Finanzlage der Unternehmen hatte. Diese Beihilfen waren in erster Linie zur finanziellen Umstrukturierung bestimmt. Indem die begünstigten Unternehmen ihre Schuldenlast reduzierten, erleichterten sie ihre Übernahme durch strategische Investoren und konnten Zugang zu den für die Finanzierung ihrer Modernisierungsprogramme erforderlichen Mitteln erhalten. Die Höhe der gewährten Beihilfen wurde auf der Grundlage der genehmigten Nationalen Umstrukturierungsprogramme und individuellen Geschäftspläne bestimmt, in denen Investitionen im Wesentlichen zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Qualität der Fertigerzeugnisse vorgesehen waren, um die Betriebseinnahmen der Unternehmen zu steigern. In ihrer abschließenden Bewertung berücksichtigte die Kommission insbesondere das Verhältnis zwischen gewährten staatlichen Beihilfen und getätigten Investitionen. Die Analyse hat folgende Ergebnisse für die einzelnen Unternehmen erbracht: a) MSO hat 86 % der maximalen Umstrukturierungsbeihilfe gemäß Protokoll erhalten, die zum größten Teil im Jahr 2003 gewährt wurden und mit Entschuldungsmaßnahmen in Zusammenhang standen. b) VPFM erhielt 99 % der gemäß Protokoll höchstzulässigen staatlichen Beihilfe, die vollständig im Jahr 2003 gewährt wurden und hauptsächlich dem Schulden-Swap mit im Staatsbesitz befindlichen Privatisierungsagenturen dienten. Ein Teil der staatlichen Beihilfe wurde rückerstattet (siehe Punkt 3.4.2). c) VS erhielt 37 % des laut Protokoll zulässigen Höchstbetrags, die hauptsächlich zwischen 1997 und 2001 ausbezahlt wurden; nach 2002 hatte das Unternehmen keine Umstrukturierungsbeihilfe mehr erhalten. Zweck der Beihilfen war es, das Unternehmen von seinen Schulden gegenüber den Hauptgläubigern zu befreien und, in geringerem Maße, Betriebskosten zu decken. Das Protokoll schreibt vor, dass Unternehmen, die nicht unter das Nationale Umstrukturierungsprogramm fallen, keine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten dürfen. Die Kommission leitete eine Untersuchung bezüglich des tschechischen Stahlunternehmens Trinecke ein, das nicht im Protokoll erfasst war, kam jedoch zu dem Schluss, dass diesem Unternehmen keine illegalen staatlichen Beihilfen gewährt wurden.[6] Kapazitätsabbau Zum Ausgleich des Wettbewerbsvorteils, den begünstigte Unternehmen durch die gewährten Umstrukturierungsbeihilfen erlangen, verlangte Anhang 2 des Protokolls die Schließung mehrerer Produktionsstätten. Der über den Zeitraum 1997-2006 in der Tschechischen Republik für Fertigerzeugnisse zu erreichende Nettokapazitätsabbau war auf 590 000 Tonnen angesetzt. Die betroffenen Anlagen waren total veraltet und ihre Schließung wirkte sich günstig auf die Betriebsergebnisse der Unternehmen aus und trug zu einer Senkung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemissionen bei. Die Überwachung ergab, dass alle Schließungen in Übereinstimmung mit der betreffenden Entscheidung der Kommission erfolgten.[7] Die dauerhafte Schließung der Warmwalzwerke Nr. 1 und 2 bei VPFM, die sich – wie im dritten Fortschrittsbericht[8] dargelegt – um sechs Monate verzögerte, erfolgte schließlich im ersten Halbjahr 2006. MSO vollzog die Kapazitätsanpassung der Profilstraße in Übereinstimmung mit der entsprechenden Entscheidung der Kommission.[9] Dazu gehörte, dass nicht eine neue Straße gebaut, sondern die bestehende modernisiert wurde, was wesentlich weniger Kapital erforderte als veranschlagt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Anpassung unter dem Blickwinkel staatlicher Beihilfe neutral blieb, da die Höhe der gewährten staatlichen Beihilfe unter dem höchstzulässigen Betrag lag. Andere wichtige Umstrukturierungskriterien Rentabilität und Finanzlage Nach Ablauf des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2006 genügten alle begünstigten Unternehmen der Rentabilitätsprüfung der Kommission gemäß dem Protokoll.[10] Das EBITDA lag zwischen 20,2 % und 23,4 % (Ziel: 10,0 %), die EBIT zwischen 17,1 % und 23,0 % (Ziel: 1,5 %). Diese Ergebnisse übersteigen die im vorangegangenen Überwachungsbericht geäußerten Erwartungen.[11] Produktivität und Beschäftigung 2006 bauten die begünstigten Unternehmen mehr Arbeitsplätze ab als vorgesehen (durchschnittliches Jahresbeschäftigungsniveau: 11 905, Ziel des Nationalen Umstrukturierungsprogramms: 12 222). Dieses Ergebnis wurde hauptsächlich durch Outsourcing, Frühverrentung und freiwilliges Ausscheiden erreicht. Allerdings konnten zwei der begünstigten Unternehmen infolge ihrer verzögerten Investitionsprogramme das angestrebte Beschäftigungsniveau nicht bis Ende 2006 erreichen, es ist ihnen jedoch vor Ende 2007 gelungen. Der im Überwachungszeitraum erreichte Beschäftigungsabbau sowie die verbesserte Arbeitsleistung erbrachten den begünstigten Unternehmen Produktivitätssteigerungen. Obgleich die endgültige Produktivität (ca. 365 Tonnen/Person) leicht unter dem EU-Durchschnitt liegt, übersteigt sie doch bei weitem das in den individuellen Geschäftsplänen prognostizierte Niveau, ausgenommen bei VPFM. Kostensenkung Die Produktionsverfahren wurden rationalisiert, und bewährte Managementverfahren, wie etwa die Schaffung von Kostensenkungsteams und die Investition in neue IT-Ausrüstung, trugen zur Reduzierung der Kosten bei. Eine große Zahl kleiner Initiativen im Zusammenhang mit Wartung und Reparaturen leistete ebenfalls einen Beitrag zur Verwirklichung des Umstrukturierungsziels. Nachdem die neuen strategischen Investoren aus dem Privatsektor die zuvor im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen übernommen hatten, wurden einschneidende Verbesserungen dadurch erzielt, dass Kostensenkungen weitgehend in die Unternehmenskultur übergingen. Außerdem trug die verbesserte Auslastung der Anlagen zu einer Abnahme der Energiekosten je produzierter Einheit bei. Dies ist der wichtige Kostenfaktor, der für die Umweltverträglichkeit und die Betriebsleistung der Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Sonstige Auflagen des Protokolls Geschäfts-/Marktstrategien Die Geschäftsstrategien der begünstigten Unternehmen haben sich wesentlich verändert. Eine wichtige Errungenschaft ist die Abschaffung des Tauschhandels. Angeregt durch die Privatisierung und durch besonders günstige Marktbedingungen erleichtert, überprüften die begünstigten Unternehmen ihre Produktpalette, verbesserten die Qualität der Fertigerzeugnisse und stiegen in höherwertige Märkte ein, so dass sie statt des Preises die Qualität als Wettbewerbsfaktor zur Geltung bringen konnten. Die Unternehmen dürfen in diesen Bemühungen nicht nachlassen und müssen weitere Fertigungsstraßen modernisieren, um so die Qualität ihrer Fertigerzeugnisse zu steigern. Investitionen Keines der Unternehmen, für die das Protokoll gilt, konnten alle in ihren individuellen Geschäftsplänen vorgesehenen Investitionen tatsächlich tätigen. Letzten Endes erreichten die Unternehmen bis Ende 2006 lediglich zwischen 22 % und 71 % der Zielvorgaben oder verpflichteten sich unwiderruflich dazu. Da jedoch die gewährten staatlichen Beihilfen unterhalb der zugelassenen Höchstbeträge lagen, kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfeintensität der Umstrukturierung korrekt war und dass keine staatlichen Beihilfen über das notwendige Mindestmaß hinaus empfangen wurden. Lediglich bei VPFM sah sich die Kommission aufgrund des Vergleichs der getätigten Investitionen mit der gewährten Umstrukturierungsbeihilfe zu einer Überprüfung veranlasst, die zur Rückforderung eines Teilbeitrags führte.[12] Das begünstigte Unternehmen erstattete daraufhin den Betrag von 24,88 Mio. CZK. Die Kommission überwachte weiterhin die Durchführung der noch ausstehenden, aber unwiderruflich vorgesehenen Investitionen, die im Verlauf der Jahre 2007 und 2008 abgeschlossen werden sollten. Da für einige der Investitionen die Inbetriebnahme erst nach 2008 vorgesehen war, behält sich die Kommission vor, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, falls die Investitionen nicht tatsächlich getätigt werden. Umweltschutz Das Protokoll schreibt vor, dass die begünstigten Unternehmen zum Zeitpunkt des Beitritts die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes einhalten müssen. Integrierte Genehmigungen gemäß der IPPC-Richtlinie[13] wurden bereits für alle stahlerzeugenden Anlagen des Industriezweigs erteilt. UMSTRUKTURIERUNG DES POLNISCHEN STAHLSEKTORS Das Protokoll Nr. 8 gilt für folgende Unternehmen: Polskie Huty Stali (jetzt Mittal Steel Poland - MSP), Huta Andrzej, Huta Bankowa, Huta Batory, Huta Buczek (jetzt Technologie Buczek), Huta L.W. (jetzt Arcelor Huta Warszawa - AHW), Huta Labedy und Huta Pokoj. In der Zwischenzeit wurden die Unternehmen Huta Andrzej und Huta Batory aus dem Nationalen Umstrukturierungsprogramm herausgenommen, da sie Konkurs angemeldet hatten. Die begünstigten Unternehmen produzieren 70 % des polnischen Rohstahls. Staatliche Umstrukturierungsbeihilfen Die Kommission gelangte auf der Grundlage der verfügbaren Daten zu dem Schluss, dass Polen seinen Verpflichtungen aus dem Protokoll in Bezug auf staatliche Beihilfen nachgekommen ist. Polen zahlte 2,73 Mrd. PLN an Umstrukturierungsbeihilfen aus, was lediglich 82 % des im Protokoll festgelegten Höchstbetrags von 3,38 Mrd. PLN entspricht. Diese Beihilfen wurden vor Ablauf des Jahres 2003 in Übereinstimmung mit dem Protokoll gewährt. Die Bewertung hat außerdem ergeben, dass der geringere Beihilfebetrag keine nachteiligen Folgen für die Finanzlage der Unternehmen hatte. Ähnlich wie in Tschechien konzentrierten sich die Beihilfen im Wesentlichen auf die finanzielle Umstrukturierung. Welche Unternehmen wie viel staatliche Beihilfe erhielten, ist im genehmigten Nationalen Umstrukturierungsplan Polens dargelegt. Die zur Verfügung gestellten Daten ließen die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Höhe und Intensität der Beihilfen auf das für die Rentabilität der Unternehmen unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt waren. Die Analyse hat folgende Ergebnisse für die einzelnen Unternehmen erbracht: a) MSP erhielt 85 % des Höchstbetrags von 3,14 Mrd. PLN, die zum größten Teil für Entschuldungsmaßnahmen oder Kreditgarantien verwendet wurden. Die Tochtergesellschaft Huta Bankowa, die 2006 (im Anschluss an die Entscheidung der Kommission über die Fusion[14]) von der Arcelor-Mittal-Gruppe veräußert worden war, erhielt 92 % des vereinbarten Höchstbetrags. b) AHW erhielt 63 % des zulässigen Beihilfehöchstbetrags. Dies wurde durch das Verfahren über staatliche Beihilfen bestätigt, das die Kommission wegen des Verdachts auf missbräuchliche Anwendung von Beihilfen gegen AHW eingeleitet hatte.[15] Die Kommission schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass eine Garantie über 31,2 Mio. EUR zum Teil missbräuchlich angewendet worden war, und ordnete eine Teilrückerstattung an. AHW zahlte im November 2007 die Summe von 2,09 Mio. EUR freiwillig zurück. c) Huta Labedy und Huta Pokoj erhielten 40 % bzw. 66 % des jeweiligen Höchstbetrags. Dies veranlasste die Kommission zu dem Schluss, dass trotz der niedrigen Investitionsniveaus Höhe und Intensität der Beihilfen auf das strikt erforderliche Mindestmaß der Umstrukturierungskosten beschränkt waren. d) Technologie Buczek erhielt 41 % des genehmigten Höchstbetrags der staatlichen Beihilfe. Infolge des 2006 angekündigten Insolvenzverfahrens erließ die Kommission eine Entscheidung[16] über die missbräuchliche Anwendung staatlicher Beihilfen und ordnete die Rückerstattung an. Kapazitätsabbau Im Protokoll ist eine Reihe von Fertigungsstraßen angegeben, die im Zusammenhang mit der Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfen zu schließen waren, um etwaige Wettbewerbsvorteile auszugleichen und Marktverzerrungen vorzubeugen. Der Nettokapazitätsabbau, der zwischen 1997 und 2006 in Polen für Fertigerzeugnisse zu vollziehen war, war auf 1 231 000 Tonnen angesetzt. Die Kommission überprüfte den Kapazitätsabbau gemäß der entsprechenden Entscheidung der Kommission[17] anhand von Schließungszertifikaten und mithilfe eines unabhängigen Beraters. In dem besonderen Fall des Unternehmens MSP, dessen Geschäftsplanänderung[18] genehmigt wurde, wird das bestehende Warmwalzwerk erst dann geschlossen, wenn ein neues Warmwalzwerk an der Betriebsstätte Krakau montiert ist; dies war für Ende 2008 vorgesehen. Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass alle Schließungen in Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen erfolgt waren. Über die sich aus dem Protokoll ergebenden Verpflichtungen hinaus beschlossen die polnischen Stahlunternehmen, auf freiwilliger Basis eine Reihe ineffizienter Kapazitäten stillzulegen, wozu Koksofenbatterien, Brammen- und Blockwalzwerke sowie eine elektrolytische Verzinkungsanlage gehörten. Andere wichtige Umstrukturierungskriterien Infolge des Insolvenzverfahrens von Technologie Buczek gelangte die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass das Unternehmen die Ziele der Umstrukturierung nicht erreicht hat; sie erließ daher eine Entscheidung über die missbräuchliche Anwendung staatlicher Beihilfen und ordnete die Rückerstattung an. Rentabilität und Finanzlage Nach Ablauf des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2006 genügten alle begünstigten Unternehmen außer Huta Bankowa der EG-Rentabilitätsprüfung. Ihr EBITDA lag zwischen 10,1 % und 21,6 % (Ziel: 10,0 %), ihre EBIT zwischen 5,2 % und 16,6 % (Ziel: 1,5 %). Huta Bankowa bestand 2006 die Rentabilitätsprüfung der Kommission aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme nicht. Allerdings kann aufgrund der positiven Ergebnisse der Jahre 2005 und 2007 geschlossen werden, dass die Umstrukturierungsbemühungen von Huta Bankowa für eine nachhaltige Rentabilität ausreichen. Produktivität und Beschäftigung Zwei Unternehmen erreichten endgültige Beschäftigungsniveaus unterhalb der prognostizierten Werte, ein Unternehmen war auf dem besten Weg, das geplante Beschäftigungsniveau zu erreichen, und zwei Unternehmen erzielten Werte, die weit über den geplanten lagen. Die Gesamtbeschäftigtenzahl lag weiterhin über den geplanten Werten (durchschnittliches Jahresbeschäftigungsniveau: 15 564, Ziel des Nationalen Umstrukturierungsprogramms: 13 702), was im Wesentlichen auf die verzögerten Schließungen und den ausstehenden Abschluss größerer Investitionen zurückzuführen ist. Die laufenden Modernisierungsmaßnahmen dürften in nächster Zukunft jedoch eine Korrektur ermöglichen. Obgleich das Gesamtproduktivitätsniveau der begünstigten Unternehmen anstieg, blieb es doch weit hinter dem EU-Durchschnitt zurück, auf den man sich im Protokoll bezogen hatte. Ende 2006 wurde ein durchschnittliches Produktivitätsniveau von 321 Tonnen/Person verzeichnet. Die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen weichen stark voneinander ab: AHW übertrifft die geplanten Werte erheblich, bei MSP konnte nur ein Ergebnis erreicht werden, das weit unterhalb des Ziels im individuellen Geschäftsplan lag. Kostensenkung Bei den begünstigten Unternehmen war eindeutig eine Veränderung der Unternehmenskultur festzustellen, die ihnen Kostensenkungen ermöglichte. Die von den einzelnen Unternehmen erreichten Ergebnisse zeigen, dass eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der Betriebskosten ergriffen wurden. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei neuen IT-Instrumenten zur Überwachung und zum Management der Kosten über den gesamten Produktionszyklus hinweg. Zur Modernisierung und zum Austausch bestehender Anlagen wurden Technologieinvestitionen getätigt, die einen wesentlichen Beitrag zur Kostensenkung leisteten. Im Finanzbereich wurden Bankgebühren neu verhandelt und Kaufverträge für Rohstoffe überprüft. Sonstige Auflagen des Protokolls Geschäfts-/Marktstrategien Die in den individuellen Geschäftsplänen vorgesehenen Ziele für die Neuorganisation der Produktionsanlagen und die Verbesserung der organisatorischen Strukturen konnten erreicht werden. Außerdem änderten die Unternehmen ihre Vertriebsstruktur, wodurch mehr Direktverkäufe ermöglicht wurden. Die Produktpalette wurde geändert und, falls erforderlich, wurden von den Unternehmen Märkte mit höherwertigen Produkten erschlossen. Investitionen Zwei begünstigte Unternehmen, Huta Pokoj und Huta Bankowa, erreichten ihre Investitionsziele. Huta Labedy konnte 75 % der genehmigten Investitionen erfolgreich abschließen. AHW führte 37 % der ursprünglich genehmigten Planung aus, da das Unternehmen jedoch 2005 übernommen wurde, investierte es in ein neues Walzwerk und erreichte dadurch 170 % des ursprünglich vorgesehenen Betrags. MSP tätigte die im Protokoll vorgesehenen Investitionen in Bezug auf die Veränderung der Produktpalette und die Verbesserung der Produktqualität. Aufgrund der Änderung des individuellen Geschäftsplans konnten die beiden Ziele Energieeffizienz und Erträge 2006 nicht erreicht werden, was jedoch für 2008 geplant war. Umweltschutz Das Protokoll schreibt, anders als im Fall der tschechischen Stahlindustrie, nicht vor, dass die begünstigten Unternehmen zum Zeitpunkt des Beitritts die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes einhalten müssen. Daher enthält die Beitrittsakte[19] für Polen eine Übergangsregelung bezüglich des Besitzstands im Bereich Umwelt, in der diejenigen Anlagen der Stahlindustrie aufgeführt sind, für die Ausnahmen von der IPPC-Richtlinie gelten. Abweichend von der IPPC-Richtlinie gelten die Anforderungen an die Erteilung von Genehmigungen für bestehende Anlagen bis zum Dezember 2010 nicht für Huta Sendzimira (jetzt Bestandteil von MSP), Huta Andrzej, Huta Czestochowa, Huta Batory, Huta Jednosc and Huta Laziska. Für diese Anlagen wurden Übergangsgenehmigungen ausgestellt, die einzelne verbindliche Zeitpläne für die Erreichung der vollständigen Übereinstimmung beinhalten. SCHLUSSFOLGERUNGEN Dies ist der letzte Überwachungsbericht über die Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Republik Tschechien und in Polen. Angesichts der erzielten Ergebnisse erachtet die Kommission die Bestimmungen der Protokolle Nr. 2 und Nr. 8 als eingehalten: - Die Höhe der den begünstigten Unternehmen insgesamt gewährten Umstrukturierungsbeihilfen lag unter dem Höchstbetrag, - der Nettokapazitätsabbau wurde erreicht und - die Umstrukturierungskriterien gemäß Anhang 3 der Protokolle (Rentabilität, Produktivität und Kostensenkungen) wurden eingehalten. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Umstrukturierungsprozess innerhalb des Übergangszeitraums im Allgemeinen erfolgreich abgeschlossen wurde. Seit 2007 arbeiten die Stahlhersteller Polens und Tschechiens unter denselben Bedingungen wie die übrigen Stahlunternehmen des europäischen Marktes. Der Umstrukturierungsprozess wurde insbesondere durch zwei Faktoren erleichtert, nämlich die Privatisierung und die allgemeinen Marktbedingungen während des Übergangszeitraums (2003-2006). Sowohl in der tschechischen als auch in der polnischen Stahlindustrie haben sich die Eigentumsverhältnisse in dieser Zeit stark verändert. Im Jahr 2002 befanden sich die Stahlunternehmen weitgehend noch in staatlicher Hand, 2008 war ihre Privatisierung durch die Übertragung von Anteilen an strategische Investoren jedoch bereits abgeschlossen. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass der Wandel der internen Unternehmenskultur und die strikte Umsetzung der Geschäftspläne entscheidend dafür war, dass sich diese Unternehmen für die Herausforderungen der Zukunft wappnen konnten. Ferner konnten die Unternehmen von dem boomenden Stahlmarkt und den damit verbundenen Preissteigerungen erheblich profitieren und dadurch von 2003 bis Mitte 2008 ihre Leistung beträchtlich verbessern. Die besonders hohen Wachstumsraten der Inlandsmärkte für Stahl in beiden Ländern trugen maßgeblich dazu bei, dass die begünstigten Unternehmen nun rentabel wirtschaften können. Die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie ermöglichte eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Kommission, nationalen Behörden und Unternehmen. Dies trug zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus den Protokollen bei. [1] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 934. [2] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 948. [3] KOM (2004) 443 endg. [4] KOM (2005) 359 endg. [5] KOM (2006) 814 endg. [6] 2007/319/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. September 2006 über die staatliche Beihilfe C 45/04 (ex NN 62/04) zugunsten des tschechischen Stahlherstellers TY[pic]inecké ~[pic]elezárny, a. s., ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 37-44. [7] Entscheidung 3010/91/EGKřinecké železárny, a. s., ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 37-44. [8] Entscheidung 3010/91/EGKS, ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20. [9] KOM(2006) 814 endg. [10] Staatliche Beihilfen, Fall Nr. 350/06 – Änderung des Umstrukturierungsplans MSO – Tschechische Republik, 13.9.2006, ABl. C 280 vom 18.11.2006., S. 1. [11] Die Unternehmen sollten Folgendes erreichen:- ein Bruttobetriebsergebnis, d. h. ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von mindestens 10 % des Umsatzes bei nichtintegrierten Stahlunternehmen und 13,5 % bei integrierten Hüttenwerken;- eine Mindestumsatzrendite von 1,5 % (d. h. das Ergebnis vor Zinsen und Steuern muss mindestens 1,5 % des Umsatzes betragen). [12] KOM(2006) 814 endg. [13] Staatliche Beihilfen, Fall Nr. 350b/06 – Änderung des Umstrukturierungsplans VPFM, 8.6.2007, ABl. C 200 vom 28.8.2007., S. 4. [14] Richtlinie 96/61/EG, ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26. [15] Fall Nr. COMP/M.4137 - Mittal/Arcelor, Anmeldung vom 7.4.2006 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates. [16] Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die staatliche Beihilfe C 51/06 (ex N 748/06), die Polen zugunsten von Arcelor Huta Warszawa gewährt hat, ABl. L 143 vom 3.6.2008. [17] Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die von Polen gewährte staatliche Beihilfe C 23/06 (ex NN 35/06) zugunsten des Stahlherstellers Technologie Buczek Gruppe, ABl. L 116 vom 30.4.2008. [18] Entscheidung 3010/91/EGKS, ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20. [19] Staatliche Beihilfen, Fall Nr. 186/05 – Änderung des MSP-Geschäftsplans, 20.7.2005, ABl. C 12 vom 18.1.2006., S. 2. [20] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 875-905.