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Document 52009DC0076

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einleitung von Konsultationen mit Guinea nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens

/* KOM/2009/0076 endg. */

52009DC0076

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einleitung von Konsultationen mit Guinea nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens /* KOM/2009/0076 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.2.2009

KOM(2009) 76 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Einleitung von Konsultationen mit Guinea nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Einleitung von Konsultationen mit Guinea nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens

HINTERGRUND

Angesichts der Verschlechterung der Lage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Guinea eröffnete die EU am 20. März 2004 Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens. Im Rahmen dieser Konsultationen, die am 14. April 2005 abgeschlossen wurden, ging Guinea eine Reihe von Verpflichtungen ein. Während der Umsetzungsphase dieser Verpflichtungen wurde ein politischer Dialog eingeleitet, der von Follow-Up-Missionen begleitet wurde. Der Umsetzungszeitraum war ursprünglich auf drei Jahre festgelegt worden, wurde dann aber auf vier Jahre – bis zum 14. April 2009 – verlängert, da sich bei der Organisation der Parlamentswahlen, die die wichtigste Verpflichtung darstellte, Verzögerungen ergeben hatten (die Erfüllung der übrigen Verpflichtungen war als annehmbar beurteilt worden.)

Auf die Nachricht vom Tod von Präsident Conté und der Ernennung des Präsidenten der Nationalversammlung Aboubacar Somparé zum Übergangs-Staatschef am 23. Dezember 2008 folgte wenige Stunden später ein militärischer Staatsstreich durch eine Junta, die sich als Conseil National pour la Démocratie et le Développement (Nationaler Rat für Demokratie und Entwicklung – CNDD) bezeichnete und sich aus 26 Offizieren und sechs Zivilisten zusammensetzt. Der CNDD verkündete die Aussetzung der Verfassung und der gewerkschaftlichen und politischen Aktivitäten sowie die Auflösung der republikanischen Institutionen. Anschließend erließ er Sonderregelungen, um die Verwaltung des Landes bis zur Bildung einer Übergangsregierung sicherzustellen. Der CNDD errichtete seinen Sitz im Militärlager Alpha Yaya in Conakry und wählte aus seinen Reihen den Hauptmann Moussa Dadis Camara zum Präsidenten, der sich selbst zum Präsidenten der Republik ernannte. Als Rechtfertigung für den Staatsstreich führt der CNDD die Veruntreuung von öffentlichen Geldern an sowie die weitverbreitete Korruption, die fehlende Legitimität der Regierung und der Nationalversammlung, die zur Regierungsmethode erhobene Straffreiheit und die Anarchie innerhalb des Staatsapparats, die Ursache für die katastrophale Lage des Landes sind. Die Verantwortung hierfür gab er den Mitgliedern der Regierung Souaré und den republikanischen Institutionen. Aufgrund des allgemeinen Wunsches, mit dem Conté-Regime zu brechen, und aus Furcht vor einer Destabilisierung des Landes wurde der CNDD von der guineischen Öffentlichkeit, einschließlich der Führer der wichtigsten politischen Parteien, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft, begrüßt.

Im Rahmen des Staatsstreiches erfolgte eine Umbildung der Armee, die in erster Linie in der Pensionierung von Generälen bestand. Der CNDD erklärte seine Absicht, vor Ende 2010 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abzuhalten, und lud die politischen Parteien und Vertreter der Zivilgesellschaft ein, ihre Vorschläge für einen friedlichen Übergang hin zu einer rechtsstaatlichen und demokratischen Regierungsform vorzubringen. Diese reichten ihre Vorschläge für einen Fahrplan ein, nach dem noch vor Ende 2009 Wahlen abgehalten werden sollen.

Am 31. Dezember 2008 ernannte der Präsident des CNDD Kabiné Komara, einen hochrangigen Manager im internationalen Bankenwesen, zum Premierminister und beauftragte ihn mit der Regierungsbildung. Zuvor waren bereits drei Minister vorläufig ernannt worden: General Toto Camara (Minister für Sicherheit und Zivilschutz), Oberst Sékouba Konaté (Verteidigungsminister) und Leutnant Claude Pivi[1] (Minister für präsidiale Sicherheit). Diese drei Personen sowie der Präsident des CNDD werden als die „mächtigen Männer des CNDD“ angesehen. Am 14. Januar hatte der Premierminister die Ernennung seiner aus 28 Ministern bestehenden Übergangsregierung angekündigt. Sollte diese den ersten Erklärungen des CNDD zufolge noch eine zivile Regierung sein, so umfasst sie jetzt zehn Militärs (überwiegend Mitglieder des CNDD)[2], die wichtige Ministerposten besetzen: Justiz, Sicherheit, Verteidigung, Handel und Finanzen. Vier Schlüsselministerien sind direkt an die Präsidentschaft der Republik angeschlossen (Nationale Verteidigung, Bauwesen/Raumplanung, Finanzen und Besondere Dienste/Drogenbekämpfung)[3]. Die Liste der zu Ministern ernannten Personen enthält keine Vertreter politischer Parteien, der Gewerkschaften oder der Zivilgesellschaft. Anlässlich dieser Ernennungen hielt der Präsident des CNDD eine „Programmrede“, in der er eine Reihe von Reformen ankündigte, mit denen die nationale Wirtschaft wiederaufgebaut, das gesellschaftliche Leben moralisch gestärkt und die Verwaltung modernisiert werden sollen. Diese Reformen sollen vor allem durch Maßnahmen in den Bereichen Wasser und Strom, Beschäftigung, Währungspolitik, Steuerwesen, Ernährungssicherheit, öffentliche Finanzen, Verwaltung des Bergbaus und Korruptionsbekämpfung stattfinden. Die „Programmrede“ enthielt keinerlei Hinweis auf die Organisation eines demokratischen Übergangs. Der Präsident des CNDD nahm anschließend die Einsetzung eines Juristischen Rates und eines Komitees zur Prüfung und Überwachung der strategischen Sektoren der Wirtschaft vor.

Die EU, die Afrikanische Union (AU), die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS), die USA und Nigeria haben die gewaltsame Machtübernahme verurteilt und den CNDD ermahnt, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. Guinea wurde vorläufig aus der AU, der ECOWAS und der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF) ausgeschlossen. Die USA haben die Zusammenarbeit mit Ausnahme der humanitären Hilfe und der Maßnahmen zur Förderung des Übergangs ausgesetzt und die Übergangsregierung aufgefordert, den Zeitpunkt für die Abhaltung der Wahlen bekanntzugeben. Hingegen wurde das Regime von Libyen, Senegal, Mauretanien und Gambia begrüßt. Die ECOWAS hat Vermittlungen mit dem Militärregime eingeleitet, um den Übergang zu beschleunigen. Auch die AU, die Vereinten Nationen, Frankreich und die EU haben Missionen entsandt, die alle zum Ziel hatten, die Dringlichkeit von baldigen Wahlen und der Wahrung der demokratischen Grundsätze zu vermitteln.

SCHLUSSFOLGERUNGEN DER FOLLOW-UP-MISSION NACH ART. 96 VOM 14.-16. JANUAR 2009

Diese Sondierungsmission wurde im Rahmen der schon laufenden Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens durchgeführt und hatte vor allem das Ziel, die neue politische Situation nach dem militärischen Staatsstreich zu analysieren, um so die geeigneten Schritte insbesondere im Rahmen möglicher neuer Konsultationen nach Artikel 96 vorzuschlagen. Die Mission wurde zusammen mit der AU und der ECOWAS organisiert und durchgeführt. Die Schlussfolgerungen der Mission lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Bedenken hinsichtlich der Absichten der Putschisten und ihrer Bereitschaft, einen demokratischen Übergang herbeizuführen;

- Bedenken hinsichtlich des internen Zusammenhalts des CNDD und angesichts eines erhöhten Risikos interner Schwierigkeiten oder eines neuen Staatsstreiches;

- stetig sinkendes Vertrauen der politischen Parteien, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Pläne des CNDD und schwindende Möglichkeiten für den Vollzug eines demokratischen Übergangs;

- große Verzögerungen bei der Wählerregistrierung;

- Risiko einer raschen Verschlechterung der Menschenrechtslage (Aussetzung der gewerkschaftlichen und politischen Tätigkeiten, Ausschreitungen durch die Streitkräfte, Risiko einer „Hexenjagd“) und von Gegenreaktionen seitens der guineischen Bevölkerung (Demonstrationen);

- zunehmende Übernahme der Kontrolle über alle Finanzinstitutionen, die Zentralbank, das Finanzministerium und die Zollverwaltung durch die Junta mit der möglichen Folge eines Stillstands oder einer Verlangsamung des Wirtschaftslebens;

- schwierige technische und praktische Bedingungen für den Übergang und Unklarheit über die Organisationsweise. Durch die Übereinstimmung in einigen Punkten lassen sich jedoch Eckpfeiler eines möglichen Übergangs ausmachen;

- Notwendigkeit, den Druck auf den CNDD aufrechtzuerhalten und so schnell wie möglich Konsultationssitzungen im Rahmen von Artikel 96 des Cotonou-Abkommens in die Wege zu leiten.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

Die Kommission schließt sich der Erklärung der Präsidentschaft vom 31. Dezember 2008 zum Staatsstreich in Guinea an, die das Prinzip einer gewaltsamen Machtübernahme verurteilt und Guinea auffordert, unverzüglich und im Bemühen um einen Konsens einen friedlichen, geordneten und demokratischen Übergang einzuleiten, um so möglichst schnell das reibungslose Funktionieren der Institutionen wiederherzustellen, was insbesondere durch die Abhaltung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen geschehen soll. Die Kommission erklärt sich bereit, die Schritte der ECOWAS und der AU zur Beschleunigung des Übergangsprozesses zu unterstützen und hierzu insbesondere zur Organisation der Wahlen beizutragen.

In Artikel 9 Absatz 2 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geändert wurde, sind die wesentlichen Elemente festgelegt, auf denen die Partnerschaft beruht. Die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen, sind wesentliche Elemente dieses Abkommens. In Anbetracht dieses Artikels und der Umstände, unter denen die Militärjunta in Guinea die Macht ergriffen hat, stellt die Kommission eine besonders ernste und flagrante Verletzung dieser wesentlichen Elemente fest und stuft diese Situation als besonders dringenden Fall im Sinne von Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens ein. Sie erachtet es daher als erforderlich, Konsultationen mit den Machthabern in Guinea darüber einzuleiten, wie diese Krise überwunden und die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt werden kann. Die Konsultationen finden im Einklang mit Artikel 96 des geänderten Cotonou-Abkommens statt und zielen insbesondere darauf ab, mit den zuständigen Behörden einen Fahrplan für den Übergang zu erörtern, der unter anderem Folgendes festlegt:

- Abschluss einer Vereinbarung über die für den Übergang notwendigen Schritte durch alle Beteiligten (CNDD, Regierung, politische Parteien, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft);

- Einsetzung eines einvernehmlich ernannten Nationalen Übergangsrates mit den Befugnissen und Vorrechten einer verfassungsgebenden Versammlung;

- Aktualisierung des Rechtsrahmens (Verfassung und Wahlgesetze)[4];

- Abhaltung freier und transparent organisierter Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vor Ende 2009;

- konkreter Zeitplan für die verschiedenen Komponenten des Fahrplans.

Die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Aspekte Freiheit und Sicherheit von Personen, Freiheit der Meinungsäußerung sowie Verzicht auf Folter und jede unmenschliche und entwürdigende Handlung gerichtet wird, wird als wesentliches Element des Übergangs betrachtet.

Ein solcher Dialog wird es der in Guinea amtierenden Militärjunta ermöglichen, ihre Pläne und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, und die Europäische Union wird in diesem Rahmen prüfen können, inwieweit sie auf der Grundlage dieses Dialogs Initiativen für eine bessere Wahrung der Grundsätze des Artikels 9 Absatz 2 des geänderten Cotonou-Abkommens unterstützen könnte.

Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, die Republik Guinea mit dem im Entwurf beigefügten Schreiben um Konsultationen nach Artikel 96 des geänderten Cotonou-Abkommens zu ersuchen.

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ANHANG

Brüssel, den

Seiner Exzellenz dem Premierminister der Übergangsregierungder Republik GuineaConakryGuinea

ENTWURF

Sehr geehrter Herr Premierminister,

in ihrer Erklärung vom 31. Dezember 2008 zum Staatsstreich in Guinea hat die Präsidentschaft der Europäischen Union jede gewaltsame Machtübernahme aufs Schärfste verurteilt und Guinea aufgefordert, unverzüglich und im Bemühen um einen Konsens einen friedlichen, geordneten und demokratischen Übergang einzuleiten, um so möglichst schnell das reibungslose Funktionieren der Institutionen wiederherzustellen, was insbesondere durch die Abhaltung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen geschehen soll.

In derselben Erklärung äußert die Präsidentschaft der Europäischen Union ihre Bereitschaft, die Schritte der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) und der Afrikanischen Union (AU) zur Beschleunigung des Übergangsprozesses zu unterstützen und hierzu insbesondere zur Organisation der Wahlen beizutragen.

Da unserer Einschätzung nach eine ernste und flagrante Verletzung der in Artikel 9 des Cotonou-Abkommens genannten wesentlichen Elemente vorliegt, erlauben wir uns gestützt auf Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens, Ihr Land im Namen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union um Konsultationen zu ersuchen, in denen es, wie im Abkommen vorgesehen, um eine gründliche Prüfung der Situation und die gegebenenfalls zu treffenden Abhilfemaßnahmen gehen soll. Diese Konsultationen finden im Einklang mit Artikel 96 des geänderten Cotonou-Abkommens statt und zielen insbesondere darauf ab, mit den zuständigen Behörden einen Fahrplan für den Übergang zu erörtern, der unter anderem auf den folgenden Schritten basieren könnte, für die ein entsprechender Zeitplan festzulegen wäre:

- Abschluss einer Vereinbarung über die für den Übergang notwendigen Schritte durch alle Beteiligten (CNDD, Regierung, politische Parteien, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft)

- Einsetzung eines einvernehmlich ernannten Nationalen Übergangsrates mit den Befugnissen und Vorrechten einer verfassungsgebenden Versammlung;

- Aktualisierung des Rechtsrahmens (Verfassung und Wahlgesetze)[5]

- Abhaltung freier und transparent organisierter Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vor Ende 2009;

- konkreter Zeitplan für die verschiedenen Komponenten des Fahrplans.

Die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Aspekte Freiheit und Sicherheit von Personen, Freiheit der Meinungsäußerung sowie Verzicht auf Folter und jede unmenschliche und entwürdigende Handlung gerichtet wird, wird als wesentliches Element des Übergangs betrachtet.

Wir schlagen vor, diese Konsultationen möglichst bald zu einem im beiderseitigen Einvernehmen vereinbarten Termin im Gebäude des Rates der Europäischen Union in Brüssel abzuhalten. Die Konsultationen sollten der guineischen Seite die Möglichkeit geben, ihre Haltung in Bezug auf die dringende und friedliche Rückkehr zur Demokratie im Rahmen des bestehenden Rechts und unter uneingeschränkter Achtung der Verfassung zu präzisieren und die für diesen Übergang notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Im Namen des Rates Für die Kommission

Nachricht.: Vorsitz des AKP-EG-MinisterratesVorsitz des AKP-BotschafterausschussesGeneralsekretär der Gruppe der AKP-Staaten

[1] Pivi wird allgemein als Kopf der Meuterei der Armee vom Mai 2008 angesehen und gilt als für die Planung des Staatsstreiches vom Dezember 2008 hauptsächlich verantwortlich. Mehrere Quellen sagen ihm Nähe zum Drogenmilieu nach.

[2] Im Übrigen behielten General Toto Camara und Oberst Konaté ihre Posten bei, während Leutnant Pivi, der zwischenzeitlich nicht mehr auf der Liste der Minister stand, vor kurzem per Dekret in seinem Amt bestätigt wurde.

[3] Laut dem Präsidenten des CNDD rechtfertigt sich der Anschluss des Finanzministeriums an die Präsidentschaft durch die Notwendigkeit einer direkteren Kontrolle der öffentlichen Ausgaben und der des Ministeriums für Bauwesen/Raumplanung durch die Notwendigkeit, den Verkauf von Grundstücken aus staatlichem Besitz und die Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu kontrollieren. Der Präsident des CNDD erachtet die derzeitigen Dienste dieser Ministerien als nicht ausreichend verlässlich. Paradoxerweise wurde das Ministerium für Bergbau nicht an das Präsidentenamt angeschlossen.

[4] Dieser Punkt umfasst das Verfahren zur Wählerregistrierung und die Erstellung eines Wählerverzeichnisses – beide müssen von allen Beteiligten als glaubwürdig erachtet werden.

[5] Dieser Punkt umfasst das Verfahren zur Wählerregistrierung und die Erstellung eines Wählerverzeichnisses – beide müssen von allen Beteiligten als glaubwürdig erachtet werden.

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