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Document 52006DC0814
Report from the Commission to the Council and the European Parliament - Third monitoring Report on steel restructuring in the Czech Republic and Poland
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Dritter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Dritter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen
/* KOM/2006/0814 endg. */
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Dritter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen /* KOM/2006/0814 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 19.12.2006 KOM(2006) 814 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Dritter Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen 1. EINLEITUNG Der vorliegende Bericht gibt Auskunft über die Fortschritte der tschechischen und polnischen Stahlunternehmen bei der Umstrukturierung der Betriebsabläufe sowie im Hinblick auf die Erfordernisse, die in den spezifischen Kapiteln des Beitrittsvertrags dargelegt sind. Infolge nationaler und internationaler wirtschaftlicher Entwicklungen sahen sich die tschechischen und polnischen Stahlerzeuger 2005 mit einer Situation konfrontiert, die durch sinkende Verkaufszahlen und fallende Preise gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet war. Trotz dieses Trends wurden in beiden Ländern noch akzeptable Unternehmenserträge erwirtschaftet, wobei jedoch die Anstrengungen zur Vollendung der Umstrukturierung im Interesse einer nachhaltigen Rentabilität der Stahlindustrie fortgesetzt werden müssen. Zwischen der Europäischen Union und der Tschechischen Republik bzw. Polen wurden Übergangsfristen ausgehandelt, um den dortigen Stahlunternehmen den Abschluss der Umstrukturierung und ihre vollständige Integration in den Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Maßnahme war notwendig, damit die neuen Mitgliedstaaten die erforderlichen Finanzhilfen gewähren können, in der Annahme, dass die Empfänger langfristig gesehen die Rentabilitätsschwelle erreichen. Diese Ausnahme von den allgemeinen Beihilferegeln ist an die Erfüllung bestimmter Auflagen sowohl durch die jeweilige Regierung als auch die einzelnen Unternehmen geknüpft. Die Auflagen wurden in Protokollen festgehalten, die Bestandteil des Beitrittsvertrags sind: Protokoll Nr. 2[1] betrifft die Umstrukturierung der tschechischen Stahlindustrie, Protokoll Nr. 8[2] die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie. Der Umstrukturierungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Zu diesem Termin sollen alle Unternehmen die Rentabilitätsschwelle erreicht haben. Ferner enthalten die Protokolle ausführliche Bestimmungen für die Überwachung der Erfüllung dieser Auflagen und für die Berichterstattung, einschließlich der Berichterstattung der Kommission an den Rat. Am 7. Juli 2004 verabschiedete die Kommission ihren ersten Bericht über die Überwachung der Umstrukturierung der Stahlindustrie in der Tschechischen Republik und in Polen für das Jahr 2003.[3] Darin stellte die Kommission Verzögerungen im Umstrukturierungsprozess fest, insbesondere in Bezug auf Investitionen. Sie empfahl beiden Ländern, sich die günstigen Marktbedingungen zunutze zu machen und den Umstrukturierungsprozess in den kommenden Jahren zu beschleunigen, damit die betreffenden Unternehmen bis zum Ablauf der Übergangsfrist die Rentabilitätsschwelle erreichen können. In dem zweiten Überwachungsbericht[4], den die Kommission am 3. August 2005 verabschiedete, wurden bei den meisten begünstigten Unternehmen verbesserte Betriebsergebnisse festgestellt, die hauptsächlich auf eine signifikante Verbesserung der Marktbedingungen zurückzuführen waren. Gleichzeitig unterstrich die Kommission, dass nicht alle begünstigten Unternehmen von dem außergewöhnlich guten Marktumfeld in vollem Umfang profitieren konnten. Die geforderten Umstrukturierungsmaßnahmen wurden nicht umgesetzt, so dass die betreffenden Unternehmen nach wie vor nicht ausreichend leistungsfähig waren und die Rentabilitätsschwelle bis zum Ablauf des Umstrukturierungszeitraums möglicherweise nicht erreichen würden. Die begünstigten Unternehmen und die Behörden wurden aufgefordert, den Empfehlungen der Kommission gebührende Beachtung zu schenken. In dem vorliegenden dritten Überwachungsbericht werden die im Verlauf des Jahres 2005 erzielten Fortschritte und einige Trends für 2006 dargelegt. Der Bericht umfasst: - eine Beschreibung der Entwicklungen auf dem Weltstahlmarkt, vor deren Hintergrund sich der Umstrukturierungsprozess vollzieht; - einen Länderbericht mit den wichtigsten Überwachungsergebnissen im Hinblick auf staatliche Beihilfen und die in den Anhängen zu den Protokollen definierten Hauptbenchmarks für die Umstrukturierung (Kapazitätsabbau, Investitionen, Produktivität, Kosten und Rentabilität), einschließlich Verweisen auf Entscheidungen der Kommission, die bezüglich der begünstigten Unternehmen im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts getroffen wurden; - Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu den durchzuführenden Maßnahmen und zum notwendigen Follow-up, damit die begünstigen Unternehmen bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums die Rentabilitätsschwelle erreichen. In einem 2007 zu erstellenden Fortschrittsbericht wird die Kommission den Rat über die 2006 zu verzeichnenden Fortschritte unterrichten. Dieser abschließende Bericht wird auch eine Gesamtbeurteilung der im Verlauf des Umstrukturierungsprozesses (2003-2006) erzielten Ergebnisse enthalten. 2. ENTWICKLUNGEN AUF DEM WELTSTAHLMARKT [5] Der Umstrukturierungsprozess im Stahlsektor wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter die von Unternehmen und staatlichen Stellen getroffenen Maßnahmen, die allgemeine Wirtschaftsentwicklung und die Situation auf den Märkten. Um die Leistung der Stahlunternehmen in der Tschechischen Republik und Polen einschätzen zu können, ist daher ein umfassendes Verständnis dieser Elemente erforderlich. Die Grundhypothesen zu den Entwicklungen auf dem Weltstahlmarkt werden nachstehend zusammengefasst. Auf dem internationalen Stahlmarkt setzte sich 2005 der bereits im Vorjahr zu beobachtende starke Expansionstrend in einigen Regionen fort. Infolge des beispiellosen Produktionswachstums in China, aber auch in Indien, stieg die Weltstahlproduktion 2005 um 6 % auf 1,129 Mrd. Tonnen. Die Rohstahlerzeugung in der EU wurde jedoch nach einem leichten Plus im ersten Quartal 2005 aufgrund sinkender Nachfrage zurückgefahren und lag mit 186 Mio. Tonnen um 3,2 % unter dem Niveau von 2004. Dies ist auf die 2005 zu beobachtende Nachfrageschwäche auf dem EU-Markt zurückzuführen, die vor allem mit dem Lagerhaltungszyklus zusammenhing, sowie auf eine anfängliche Stärke der Angebotsseite. Aufgrund des geringeren Angebots an Stahlerzeugern in der EU wurden die Bestände verringert, was wiederum zur Stabilisierung der Stahlpreise beitrug. Die Stahlimporte in die EU erreichten 2005 ein Volumen von 26 Mio. Tonnen, was etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Im zweiten Halbjahr gingen die Einfuhren aufgrund nachgebender Preise zurück. Das wichtigste Land bei Stahlexporten in die EU war nach wie vor Russland, gefolgt von der Ukraine und der Türkei, während sich China inzwischen an die vierte Stelle vorgearbeitet hat. Die EU selbst exportierte 31,7 Mio. Stahl und damit 6 % mehr als 2004. Dieser Anstieg war zum Teil dem vorübergehend niedrigeren Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar zu verdanken. Die Stahllieferungen nach China, dem drittgrößten Exportmarkt der EU, sanken 2005 um 3 % – ein Trend, der sich noch verstärkte und im ersten Quartal 2006 zu einem Minus von 31 % führte. Im ersten Quartal 2006 war bei der Stahlerzeugung in der EU ein Aufwärtstrend zu beobachten, der die durch eine verstärkte Binnennachfrage und Investitionstätigkeit begünstigten positiven Entwicklungen in der EU-Wirtschaft widerspiegelt. Der sichtbare Verbrauch von Stahl, der 2005 um 4,6 % sank, wird 2006 voraussichtlich um 4 % steigen. Die Stahlpreise zogen im ersten Quartal 2006 erneut an, was mit höheren Rohstoffkosten und einer stärkeren Nachfrage seitens der wichtigsten Verbrauchssektoren zusammenhing. Bei einem Vergleich der für das Jahr 2005 vorliegenden Ergebnisse der 15 bisherigen Mitgliedstaaten mit den Zahlen für die neuen Mitgliedstaaten ergeben sich deutliche Unterschiede: Während die Stahlerzeugung in EU-15 gegenüber dem Vorjahr nur um 1,9 % sank, verzeichneten die neuen Mitgliedstaaten einen weitaus stärkeren Produktionsrückgang, der in der Tschechischen Republik 12 % und in Polen 18,7 % betrug. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Stahlerzeugung 2004 in beiden Ländern außergewöhnlich stark angestiegen war, dass anfangs hohe Bestände vorhanden waren und dass sich die Nachfrage im ersten Halbjahr 2005 abschwächte. Die im Anhang beigefügten Tabellen 1A, 1B und 2 enthalten Eckzahlen für die Stahlmärkte in der Tschechischen Republik und in Polen. Trotz dieser negativen Entwicklung erzielen die Stahlunternehmen in der Tschechischen Republik und in Polen nach wie vor hohe operationelle Vorteile. Die Stahlwerke waren allgemein in der Lage, ihre Schulden abzubauen und Investitionen schneller auf den Weg zu bringen. 2006 ist mit einer Fortsetzung dieses positiven Trends zu rechnen. Jüngste Wirtschafts- und Branchenerhebungen für 2006 deuten darauf hin, dass sich die Bedingungen auf dem Stahlmarkt im Zuge des zu erwartenden Aufschwungs in der Wirtschaft und in den Stahlverbrauchssektoren weiter verbessern werden. 3. ERGEBNISSE DER ÜBERWACHUNGSPROGRAMME IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK UND IN POLEN 3.1. Tschechische Republik Nach den vorliegenden, aus verschiedenen Quellen stammenden Informationen gewährte die Tschechische Republik den nationalen Stahlunternehmen Umstrukturierungsbeihilfen in Gesamthöhe von 8 166 Mrd. CZK (256,6 Mio. EUR)[6], was etwa 58 % des im Protokoll Nr. 2 festgelegten Höchstbetrags von 14 147 Mrd. CZK entspricht. Wie aus der unabhängigen Bewertung für den berücksichtigten Zeitraum hervorgeht, erhielt die tschechische Stahlindustrie nach dem 31. Dezember 2003 keine weiteren Umstrukturierungsbeihilfen. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die Auflagen bezüglich der Gewährung eines Höchstbetrags an staatlichen Beihilfen für die in Anhang 1 des Protokolls Nr. 2 aufgeführten Unternehmen erfüllt sind. Folgende Unternehmen erhielten staatliche Beihilfen: Mittal Steel Ostrava (MSO – ehemals Nova Hut), Valcony Plechu Fridek-Mystek (VPFM) und Vitkovice Steel (VS). Im Hinblick auf die Investitionen wird in der unabhängigen Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen auf die insgesamt niedrigen Investitionsausgaben und insbesondere auf Verzögerungen bei Schlüsselinvestitionen verwiesen, die für die begünstigten Unternehmen bei der Kostensenkung und bei der Umstellung auf Produkte mit höherem Mehrwert unerlässlich sind. Die Bewertung zeigt jedoch auch, dass die Investitionspläne zum Jahresende zügiger umgesetzt werden, ein Trend, der sich voraussichtlich fortsetzen wird. Den begünstigten Unternehmen ist es inzwischen gelungen, die wichtigsten Ursachen für Verzögerungen, darunter vor allem die schleppende Privatisierung und die fehlenden Möglichkeiten zur Besicherung von Krediten, zu beseitigen. Sie werden daher aller Voraussicht nach die meisten der geplanten Investitionen bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums tätigen können. Eine Ausnahme bildet das Unternehmen VPFM, auf das weiter unten noch näher eingegangen wird. Die tschechische Regierung hat ihren Privatisierungsplan für das Unternehmen VS umgesetzt. Am Anfang stand der Verkauf der Aktien von OSINEK s. a. an VS, dem ein öffentliches Angebot folgte. Im Juli genehmigte die Regierung den Verkauf von VS an das Unternehmen Mastercraft Ltd, das zur russischen Stahl- und Bergbauunternehmensgruppe Evraz Holding gehört. Die Privatisierung fand ihren Abschluss mit der Übertragung der Aktien im November 2005. In das Jahr 2005 fiel auch die Privatisierung von VPFM durch die tschechischen Behörden, die mit der vollständigen Eingliederung von VPFM in das Unternehmen MSO abgeschlossen wurde. Die Eingliederung wurde im zweiten Quartal 2006 rechtswirksam. Darüber hinaus aktualisierte VPFM seinen Geschäftsplan, um ihn der endgültigen Struktur innerhalb von MSO anzupassen und den neuen Markterfordernissen Rechnung zu tragen. Aus der von der Kommission durchgeführten Rentabilitätsprüfung geht hervor, dass die betriebliche Leistungsfähigkeit von VPFM unter den prognostizierten Werten liegt und dass das Unternehmen die Rentabilitätsschwelle unter normalen Marktbedingungen nicht vor Ende 2007 erreichen wird. Dies ist eine Folge der 18-monatigen Verzögerung beim Abschluss der Privatisierung, die dazu geführt hat, dass VPFM bei der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen im Rückstand ist. Die Kommission hat jedoch in Anbetracht der erfolgten vollständigen Eingliederung des Unternehmens in MSO erklärt, dass die Notwendigkeit einer unabhängigen Bewertung der Finanzergebnisse nunmehr entfällt. Wird dieser Ansatz zugrunde gelegt, so ergibt die unabhängige Bewertung für das integrierte Unternehmen MSO ein sehr solides Betriebsergebnis, und die Rentabilitätsschwelle wird ohne weiteres erreicht. In Bezug auf Kapazitätsänderungen entschied die Kommission in Übereinstimmung mit dem letzten Bericht und mit Nummer 12 des Protokolls Nr. 2, den Aufschub der dauerhaften Stilllegung der Warmwalzwerke Nr. 1 und Nr. 2 bei VPFM (70 000 t) um sechs Monate bis zum 30. Juni 2006 ohne Einwände zu billigen[7]; die Produktion wurde bereits am 31. Dezember 2005 eingestellt. Die unabhängige Bewertung hat gezeigt, dass das begünstigte Unternehmen die Auflage zur Einstellung der Produktion erfüllt hat und dass ein Rückbauplan derzeit erstellt wird. Die tschechischen Behörden informierten die Kommission Ende 2005 auch über die technischen Einzelheiten des geforderten Kapazitätsabbaus bei MSO. Das Unternehmen strebt an, den im Protokoll Nr. 2 vorgesehenen Kapazitätsabbau (270 000 t) nicht durch Investitionen in einen neuen Standort, sondern durch eine umfangreiche Modernisierung seines Formstahlwalzwerks zu erreichen. Darüber hinaus hat MSO seine Investitionspläne überarbeitet und die neuen Pläne der Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Dies wurde vor kurzem bestätigt.[8] In Form einer allgemeinen Empfehlung fordert die Kommission die tschechischen Unternehmen auf, die Bemühungen zur Umstrukturierung ihrer Produktionsanlagen fortzusetzen. Der Schwerpunkt sollte dabei auf die investitionsbezogenen Erträge und die Verbesserung der Energieeffizienz sowie auf die Veränderung der Arbeitsverfahren und die Steigerung der Produktivität gelegt werden. 3.2. Polen Wie bereits aus früheren Berichten und den von der Kommission eingeholten Informationen hervorgeht, erfüllt Polen bei den in Anhang 1 des Protokolls Nr. 8 aufgeführten Unternehmen die Verpflichtungen des Protokolls in Bezug auf staatliche Beihilfen, d. h. der festgelegte Höchstbetrag wird eingehalten. Im Zeitraum 1997-2003 gewährte Polen Beihilfen in Gesamthöhe von 2 750 Mio. PLN (590 Mio. EUR)[9], was etwa 80 % des im Protokoll vorgesehenen zulässigen Gesamtbetrags von 3 387 Mio. PLN entspricht. Folgenden Unternehmen konnten staatliche Beihilfen gemäß dem Protokoll gewährt werden: Mittal Steel Poland (MSP – ehemals Polskie Huty Stali/PHS), Huta Bankowa, Huta Buczek, Arcelor Huta Warszawa (AHW – ehemals Huta Lucchini-Warszawa), Huta Labędy und Huta Pokόj.[10] Das Protokoll gestattet nach dem 31. Dezember 2003 keine weiteren Beihilfen für den polnischen Stahlsektor. Nach den der Kommission bislang zur Verfügung stehenden Informationen wurde diese Bedingung erfüllt. Einige verbleibende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Technology Buczek werden derzeit von der Kommission in einem förmlichen Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 geklärt.[11] Für das Stahlwerk Huta Czestochowa, das nicht unter den begünstigten Unternehmen im Anhang 1 des Protokolls Nr. 8 aufgeführt war und im 2003 verabschiedeten nationalen Umstrukturierungsprogramm Polens als Konkursunternehmen eingestuft wurde, leitete die Kommission ein Prüfverfahren wegen rechtswidrig gewährter Beihilfen ein und traf im Juni 2005 die Entscheidung[12], dass der Betrag von 5 Mio. EUR rückzuerstatten ist. Im Oktober 2005 genehmigten die polnischen Behörden die Übertragung von 100 % der Aktien von Huta Czestochowa an die ukrainische Industrievereinigung Donbass. Infolge der schwierigen Marktbedingungen im Jahr 2005 lag das Verkaufsvolumen in den meisten begünstigten Unternehmen deutlich unter den prognostizierten Zahlen. Die Gewinnmargen fielen somit zumeist niedriger aus als geplant. Gleichwohl war bei einigen Firmen trotz sinkender Nachfrage ein Preisanstieg zu verzeichnen, der den höheren Verarbeitungsgrad der Produkte widerspiegelt. Insgesamt konnten die meisten Unternehmen aufgrund des erzielten Finanzergebnisses ihre Umstrukturierungsbemühungen während des Jahres 2005 fortsetzen und verstärken. Im Jahr 2005 informierte Polen die Kommission über die beabsichtigte Änderung der einzelnen Geschäftspläne für alle begünstigten Unternehmen, um sie den neuen Markterfordernissen und Industriestrukturen anzupassen. In diesem Zusammenhang leitete die Kommission bezüglich der Änderungsvorschläge von MSP eine Voruntersuchung ein. Dabei ging es vor allem um die Einrichtung einer neuen Warmbandstraße anstelle einer umfangreichen Modernisierung der vorhandenen Anlage. Da das Vorhaben auf die Demontage des bestehenden Werks und die Aufrechterhaltung der Kapazität abzielte, befand die Kommission die Änderungen für mit den Verpflichtungen des Protokolls vereinbar und entschied auf der Grundlage von Nummer 10 des Protokolls Nr. 8, die Änderungen zu genehmigen.[13] Darüber hinaus verzichtete die Kommission auf eine Prüfung der aktualisierten Pläne für Huta Bakowa, Huta Labedy und Huta Pokój. Angesichts der geringfügigen Änderungen in den Plänen wird sie jedoch die Umstrukturierung anhand der aktualisierten Geschäftspläne weiterhin überwachen. Das einzige Unternehmen, dessen Geschäftsplan die Kommission noch nicht genehmigen konnte, ist AHW; eine Entscheidung dazu steht noch aus. Den verfügbaren Informationen zufolge wurden die Verpflichtungen zum Abbau von Kapazitäten im Jahr 2005 eingehalten. Aus der unabhängigen Bewertung geht hervor, dass Huta Bankowa die Produktion der Mittelprofilstraße (60 000 t) im Dezember 2004 eingestellt hat und dass die Anlage im Dezember 2005, ein Jahr vor dem geplanten Termin, vollständig abgebaut wurde. Die 2002 stillgelegte Warmbandstraße im Werk MSP-Krakow (700 000 t) wurde im ersten Quartal 2005 endgültig demontiert. Berichten zufolge wurde die Produktion der im gleichen Werk befindlichen Kaltwalzstraße (650 000 t) im Dezember 2005 eingestellt, während die Kaltbandstraße im MSP-Betriebsteil Swietoclowice (36 000 t) im Dezember 2005 bereits demontiert war. Darüber hinaus haben die begünstigten Unternehmen im Verlauf des Jahres 2005 zahlreiche weitere, im Protokoll nicht aufgeführte unrentable und veraltete Produktionsanlagen stillgelegt oder demontiert. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des Investitionsprogramms hat MSP die Maßnahmen zur Änderung der Produktionskapazität nicht zu Ende geführt. Geplant war eine Modernisierung der Walzdrahtstraße in Sosnowiec (200 000 t) und der Bau einer Anlage zur organischen Beschichtung von Blechen in Swietoclowice (100 000 t). Wie aus der unabhängigen Bewertung hervorgeht, werden zwei begünstigte Unternehmen die Rentabilitätsschwelle bis zum Ablauf des Umstrukturierungszeitraums möglicherweise nicht erreichen. Zum einen betrifft das AHW, ein Unternehmen, das nach der Aktienübertragung von Lucchini seit September 2005 zu Arcelor gehört. AHW sieht sich nach eigener Einschätzung derzeit nicht in der Lage, die EG-Rentabilitätsprüfung 2006 zu bestehen. Aufgrund der Neuausrichtung seines Investitionsplans ist es dem Unternehmen kurzfristig nicht möglich, die Ertragslage und Leistungsfähigkeit merklich zu verbessern. Die Kommission denkt deshalb noch darüber nach, wie angesichts der Neuausrichtung der Investitionen am besten zu verfahren ist. Zum anderen wird auch Technology Buzek bis Ende 2006 kein rentables Unternehmen sein. Obwohl der Investitionsplan in Teilen umgesetzt wurde, ist es dort nicht gelungen, die Kosten zu senken und ausstehende Verbindlichkeiten abzubauen. Ausgehend von den oben beschriebenen Punkten empfiehlt die Kommission allen begünstigten Unternehmen, ihre Umstrukturierungsbemühungen in den verbleibenden Monaten zu intensivieren. Der Schwerpunkt sollte dabei auf der Senkung der investitionsbezogenen Kosten liegen sowie auf verbesserten Arbeitsverfahren im Bereich Einkauf und Vertrieb; die Produktivität muss weiter erhöht werden. 4. FOLGEMASSNAHMEN Der stahlintensive Charakter der Volkswirtschaften der Tschechischen Republik und Polens sowie der Zugang zum EU-Markt stellen wesentliche Vorteile dar und sollten den Erfolg der begünstigten Unternehmen in den kommenden Jahren gewährleisten. Die in den Umstrukturierungsprogrammen und Geschäftsplänen vorgesehenen Umstrukturierungsmaßnahmen werden es den betreffenden tschechischen und polnischen Unternehmen ermöglichen, sich auf die notwendigen Verbesserungen zu konzentrieren und ihre betriebliche Leistungsfähigkeit zu stärken. Es ist deshalb erforderlich, diese Maßnahmen vollständig umzusetzen, damit die Unternehmen resistenter gegen einen möglichen wirtschaftlichen Abschwung werden. Das betrifft insbesondere jene Unternehmen, die die Kriterien der oben erwähnten EG-Rentabilitätsprüfung nicht erfüllt haben. Die Kommission wird die Umsetzung der Übergangsregelungen auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden und Unternehmen überwachen. Im Jahr 2007 wird sie die erzielten Ergebnisse sowie den Grad der Umsetzung der nationalen Umstrukturierungsprogramme und der einzelnen Geschäftspläne einer umfassenden Bewertung unterziehen. Dabei wird sie insbesondere überprüfen, inwieweit die gewährten staatlichen Beihilfen im Hinblick auf die durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen wirksam und relevant sind. Sollten die Ergebnisse unbefriedigend sein, wird die Kommission, wie bereits erwähnt, die zuständige Behörde zur Rückforderung der entsprechenden Beihilfebeträge auffordern. 2007 wird dem Rat ein abschließender Bericht vorgelegt. Die Kommission weist nochmals darauf hin, dass etwaige zusätzliche Umstrukturierungsbeihilfen an die im Protokoll aufgeführten begünstigten Unternehmen oder an andere, in den Umstrukturierungsprogrammen nicht berücksichtigte Stahlunternehmen mit dem Beitrittsvertrag unvereinbar sind. [pic] [1] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 934. [2] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 948. [3] KOM(2004) 443 endg. [4] KOM(2005) 359 endg. [5] Quellen: IISI und Eurostat. [6] Wechselkurs CZK/Euro: 32,329 (Durchschnitt Dezember 2003). [7] Entscheidung der Kommission vom 2.3.2005, ABl. vom 16.07.2005 C 176/12. [8] Entscheidung der Kommission vom 13.9.2006, ABl. vom 18.11.2006 C280/4. [9] Wechselkurs PLN/Euro: 4,6595 (Durchschnitt Dezember 2003). [10] Huta Andrezj und Huta Batory wurden aufgrund von Konkursverhandlungen von der Liste der begünstigten Unternehmen gestrichen. [11] Entscheidung der Kommission C(2006) 2093, ABl. 2006 C 196/23. [12] Entscheidung der Kommission C(2004) 1962. [13] Entscheidung der Kommission C(2005) 2687, ABl. 2006 C 12/2