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Document 52005DC0582

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Eröffnung einer delegation in belarus

/* KOM/2005/0582 endg. */

52005DC0582

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Eröffnung einer delegation in belarus /* KOM/2005/0582 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.11.2005

KOM(2005) 582 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ERÖFFNUNG EINER DELEGATION IN BELARUS

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ERÖFFNUNG EINER DELEGATION IN BELARUS

1. EINFÜHRUNG UND BEGRÜNDUNG

DIE VERHANDLUNGEN ÜBER EIN PARTNERSCHAFTS- UND KOOPERATIONSABKOMMEN (PKA) ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND BELARUS WURDEN 1995 ABGESCHLOSSEN. DER ABSCHLUSS UND DIE RATIFIKATION DES PKA SOWIE EIN INTERIMSABKOMMENS SIND JEDOCH SEIT 1997 ausgesetzt, nachdem ein Regime ohne demokratische Kontrollmöglichkeiten eingeführt wurde, welches von der zunehmenden Unterdrückung der unabhängigen Medien, der politischen Opposition sowie elementarer zivilgesellschaftlicher Betätigungen begleitet wird.

Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) legte in seinen Schlussfolgerungen vom 22-23 November 2004 ein EU-Konzept für die Beziehungen zu Belarus vor, das ein zweigleisiges Vorgehen vorsieht:

(i) Beschränkung der politischen Kontakte: Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) bekräftigte, dass bilaterale Kontakte zwischen der Europäischen Union und Belarus auf Ministerebene „ausschließlich über den Vorsitz, den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Kommission und die Troika stattfinden werden .“

(ii) Beziehungen zur Zivilgesellschaft und zur breiten Öffentlichkeit in Belarus sowie diesbezügliche Unterstützung: „Die Hilfsprogramme der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten werden die Bevölkerung und die Demokratisierung unterstützen, insbesondere im Wege der humanitären, regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und durch Projekte, die der Demokratisierung und den demokratischen Kräften in Belarus direkt oder indirekt zugute kommen.“

Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) unterstrich darüber hinaus, „dass Belarus als unmittelbarer Nachbar der Europäischen Union die Möglichkeit hat, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ein aktiver Partner der EU zu werden. Der Rat appelliert an Präsident Lukaschenko und seine Regierung, ihre Politik zu ändern und grundlegende demokratische und wirtschaftliche Reformen einzuleiten, um ihr Land den gemeinsamen europäischen Werten anzunähern.“

Belarus ist in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen, doch ist derzeit kein Aktionsplan für das Land vorgesehen. Die EU ist bereit ihre Beziehungen zu Belarus zu vertiefen, sobald die Regierung von Belarus ihre Bereitschaft zur Achtung der demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit klar unter Beweis stellt.

Vor diesem Hintergrund haben die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament die Kommission um die Eröffnung einer Delegation in Minsk ersucht, um zum einen für eine stärkere Präsenz und größere Sichtbarkeit der Europäischen Union in Belarus zu sorgen und zum anderen „die breite Öffentlichkeit in Belarus über die Europäische Nachbarschaftspolitik zu informieren und von deren Vorzügen zu überzeugen“, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 22-23 November 2004 heißt.

2. ERÖFFNUNG EINER DELEGATION

2.1. Politische Kriterien

Die Beziehungen EU-Belarus machten nach der Anerkennung der Unabhängigkeit des Landes durch die EU im Jahr 1991 sehr bald Fortschritte, verschlechterten sich jedoch rasch nach den Präsidentschaftswahlen im Jahr 1994. 1996 führte Herr Lukaschenko eine Verfassungsänderung herbei, die eine Machtkonzentration in den Händen des Präsidenten zur Folge hatte. In Belarus ist eine Aushöhlung der Demokratie festzustellen, die vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass das demokratisch gewählte Parlament durch eine Nationalversammlung ersetzt wurde, dessen Mitglieder vom Präsidenten ernannt werden, die aber auch an der Unterdrückung der Opposition und Medien und der Behinderung der Judikative festzumachen ist.

Nach Einschätzung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE – BDIMR) waren die Parlamentswahlen 2000 und die Präsidentschaftswahlen vom September 2001 weder frei noch fair. Die EU schloss sich diesem Urteil an. Im Oktober 2004 fanden parallel zu einem Referendum über eine Verfassungsänderung Wahlen zur Nationalversammlung statt, die ebenfalls nicht den internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen. Der Ausgang dieses Referendums ermöglicht es Präsident Lukaschenko, bei den für 2006 anstehenden Präsidentschaftswahlen und den nachfolgenden Wahlen erneut zu kandidieren.

Die Lage im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie gibt weiterhin Anlass zu großer Sorge, zumal sie sich in jüngster Zeit weiter verschlechtert hat. Im Vorfeld der 2006 anstehenden Präsidentschaftswahlen hat die Regierung die Zivilgesellschaft und vor allem die Medien, die Opposition und die Nichtregierungsorganisationen unter noch schärfere Kontrolle gestellt. Außerdem werden die Hilfeleistungen der internationalen Geber stark behindert.

2.2. Abwicklung der Hilfemaßnahmen

Gemäß den 1997 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu Belarus beschränkte sich die technische Hilfe der Gemeinschaft (wie auch die Hilfe der Mitgliedstaaten) bis Ende 2004 auf „ humanitäre und regionale Projekte sowie auf Projekte, die auf eine unmittelbare Unterstützung des Demokratisierungsprozesses abzielen“. Im Zeitraum 1991-2005 wurden insgesamt weit über 220 Mio. EUR speziell für Belarus bereitgestellt.

In den Schlussfolgerungen, die der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) im November 2004 zu Belarus angenommen hat, wurde ein aktiveres Engagement der EU im Bereich der Hilfe für die Bevölkerung und die Demokratisierung von Belarus gefordert. In den Schlussfolgerungen wurde angekündigt, dass die Kommission ihre Bemühungen im Hinblick auf die Unterstützung von Belarus fortsetzen und verstärken wird, um den Problemen, die sich aus der Selbstisolierung des Landes ergeben, zu begegnen.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom November 2004 hat die Kommission eine zweigleisige Hilfestrategie für Belarus entwickelt, die beinhaltet, dass zum einen die Hilfe für die Zivilgesellschaft und die NRO ausgebaut wird und zum anderen schwerpunktmäßig Maßnahmen durchgeführt werden, die auf den Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang wurde eine pragmatische und gezielte „Arbeitsteilung“ zwischen den einschlägigen EG-Instrumenten vorgenommen.

Die Förderung der Demokratisierung und der demokratischen Kräfte erfolgt über das Programm im Rahmen der Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte und im Rahmen der Verordnung über die dezentralisierte Zusammenarbeit, so dass eine Zustimmung der Regierung von Belarus nicht notwendig ist.

Die Hilfe zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung hingegen, die indirekt auch der Demokratisierung des Landes dient, wird über das Programm TACIS geleistet und bedarf somit der Zustimmung der Behörden von Belarus. Bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms TACIS ist die Zivilgesellschaft von Belarus umfassend eingebunden.

Die Umsetzung der Hilfeprogramme für Belarus wird derzeit durch die Kommissionsdelegation in Kiew gewährleistet, deren Leiter für Belarus akkreditiert ist, sowie durch die TACIS-Außenstelle in Minsk, die für bestimmte Aufgaben im Bereich der Verwaltung der technischen Hilfe zuständig ist. Die Delegation in Kiew und die TACIS-Außenstelle in Minsk leisten auch Informationsarbeit in Belarus zu den Themen EU und Europäische Nachbarschaftspolitik.

Die Öffnung einer Delegation in Minsk wird die Verwaltung der Gemeinschaftshilfe für Belarus durch die verschiedenen verwendeten Instrumente zusätzlich erleichtern, was es der Kommission ermöglicht, die Eintragung von Projekten sowie andere verfahrensrechtliche Erfordernisse enger weiterzuverfolgen, und eine effektive Arbeitsbeziehung mit den verschiedenen Akteuren in der Projektimplementierung an Ort und Stelle festzulegen. Die Öffnung einer Delegation wird es der Kommission zusätzlich ermöglichen, eine aktivere Rolle bei der Verbreitung von Informationen an die belarussische Bevölkerung zu spielen.

2.3. Personelle und finanzielle Ressourcen

Bei der Delegation in Belarus wird es sich um eine regionalisierte Delegation handeln, die von einem kommissarischen Geschäftsträger geleitet wird ( Chargé d’Affaires ad interim.) Dieser erhält eine Planstelle, die über eine Umsetzung innerhalb des Delegationsnetzes verfügbar gemacht wird. Der kommissarische Geschäftsträger untersteht dem Leiter der Kommissionsdelegation in der Ukraine.

Die für die Eröffnung dieser Delegation erforderlichen personellen und finanziellen Mittel werden im Rahmen einer Personalumsetzung innerhalb der Delegationen bzw. durch Umwidmung der bereits für den Außendienst zugewiesenen Mittel bereitgestellt.

Neben einer operativen Abteilung, die auf der vorhandenen Technischen TACIS-Außenstelle in Belarus aufbaut, die sich in Minsk befindet und der Delegation in der Ukraine angeschlossen ist, wird die Delegation auch über eine Verwaltungsabteilung verfügen. Die Abteilung für die Finanz- und Vertragsverwaltung wird in der zuständigen Regionaldelegation, d.h. in Kiew, eingerichtet.

Insgesamt wird die Delegation aus einem Beamten (kommissarischer Geschäftsträger), zwei Vertragsbediensteten und sieben örtlichen Bediensteten bestehen.

2.4. Schlussfolgerung

Die Eröffnung einer Delegation würde es der Kommission erlauben, die politischen Entwicklungen in Belarus genauer zu verfolgen. Darüber hinaus würde sie gewährleisten, dass eine umfangreichere EU-Finanzhilfe effektiver abgewickelt und gezielter für Bereiche eingesetzt werden kann, die zu einer Stärkung der Demokratisierung beitragen. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist, dass der Hilfe der Europäischen Kommission dadurch mehr Sichtbarkeit verliehen würde und die Öffentlichkeit in Belarus besser über die Vorteile der Europäischen Nachbarschaftspolitik informiert werden könnte.

VEREINFACHTER FINANZBOGEN

Politikbereich(e): AUSSENBEZIEHUNGEN Tätigkeit(en): Außendienst |

BEZEICHNUNG DER MAßNAHME: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT –ERÖFFNUNG EINER DELEGATION IN BELARUS |

1. HAUSHALTSLINIE(N) (NUMMER UND BEZEICHNUNG)

XX.010102: Ausgaben für Personal im aktiven Dienst der Delegationen der Kommission.

XX.010202: Externes Personal im Dienst der Delegationen der Kommission

XX.010212: Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb der Delegationen der Kommission

XX.010302: Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten der Delegationen der Kommission.

19.010407 : Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien — Verwaltungsausgaben

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme: Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 0,562 Mio. EUR im Jahr 2005 sowie von 0,525 Mio. EUR im Jahr 2006 und in den Folgejahren.

Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2005 VE in Höhe von 0,198 Mio. EUR und im Jahr 2006 und in den Folgejahren VE in Höhe von 0,168 Mio. EUR zu Lasten der Haushaltslinie 19.010407 gehen.

2.2 Laufzeit

Die in dieser Mitteilung vorgesehene Eröffnung einer Delegation soll so schnell wie möglich in Angriff genommen und während des Haushaltsjahres 2005 abgeschlossen werden. Insgesamt wird die Delegation aus einem Beamten (kommissarischer Geschäftsführer), zwei Vertragsbediensteten und sieben örtlichen Bediensteten bestehen. Da es sich hierbei um die Eröffnung einer neuen Delegation handelt, wurde für diese Maßnahme keine Frist gesetzt.

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen (VM)/Zahlungsermächtigungen (ZM) (finanzielle Intervention)

in Mio. EUR ( bis zur 3. Dezimalstelle )

Jahr n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n + 5 und Folge-jahre | Insg. |

Verpflichtungs-ermächtigungen | 0,562 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 3,187 |

Zahlungs-ermächtigungen | 0,562 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 3,187 |

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben

VE | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 |

ZE | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 |

Zwischensumme a+b |

VE | 0,562 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 3,187 |

ZE | 0,562 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 0,525 | 3,187 |

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

sowie gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

Art der Ausgaben: Es gilt, eine wirtschaftliche Klassifizierung der Ausgaben vorzunehmen und dabei zwischen laufenden Ausgaben und Kapitalausgaben zu unterscheiden. Diese Klassifizierung ermöglicht eine bessere Verknüpfung der Haushaltsbuchführung mit der allgemeinen Buchführung.

Laufende Ausgaben: Sie stehen in Verbindung mit den Aufwendungen des Haushaltsjahrs.

Kapitalausgaben: Sie stehen in Verbindung mit den Posten der Vermögensübersicht. Welche Art von Aktivitäten soll damit finanziert werden?

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beteiligung | Beteiligung von Beitritts-ländern | Rubrik der FV |

NOA | NGM | JA | NEIN | NEIN | Nr. 4 (19.010407) Nr. 5 (vormals Titel A6) |

4. RECHTSGRUNDLAGE

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31, 33 und 65a sowie die Anhänge III, VII et X.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [1]

5.1.1 Ziele

Die Eröffnung einer Delegation der Kommission in Belarus wird für notwendig erachtet, um die politischen Entwicklungen im Land besser verfolgen zu können, um die Demokratisierung gezielter und effektiver fördern zu können, um der Europäischen Union und der Kommission in Belarus größere Sichtbarkeit zu verleihen, um die Bevölkerung besser über die Vorzüge der Europäischen Nachbarschaftspolitik informieren zu können.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante- Bewertung

Über die Eröffnung neuer Delegationen wird entsprechend der Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den betreffenden Ländern in enger Abstimmung mit allen einschlägigen Dienststellen und Generaldirektionen entschieden.

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post -Bewertung

Die Delegation, um die es hier geht, ist nach der Eröffnung Teil des „Netzwerks“ der Delegationen der Gemeinschaft und damit auch Gegenstand von Kontrollen im Rahmen von Prüfungsmissionen des Referats „Inspektion der Delegationen" und der Innenrevision des Außendiensts.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Es handelt sich hierbei um Ausgaben im Zusammenhang mit der Eröffnung einer neuen Delegation. Die zusätzlichen Ausgaben in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 werden im Rahmen der bestehenden Mittelzuweisungen durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert. Diese Maßnahmen werden zu einer Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dem betreffenden Land beitragen und die Kommission in die Lage versetzen, ihre Aktivitäten vor Ort effizienter zu gestalten.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Wie bei allen Verwaltungsausgaben der Delegationen erfolgt die Durchführung unmittelbar durch die Kommission unter Einsatz von Beamten und externem Personal (örtlichen Bediensteten).

[1] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

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