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Document 52003DC0449

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006

/* KOM/2003/0449 endg. */

52003DC0449

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006 /* KOM/2003/0449 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

1. Der Kontext

2. Die Konsultation

3. Eine gemeinsame Verantwortung

4. Der Aktionsplan

ABSCHNITT 1

I. LEBENSLANGES SPRACHENLERNEN

1. ,Muttersprache plus zwei weitere Sprachen": vom jüngsten Kindesalter an

2. Sprachenlernen im Sekundarbereich

3. Sprachenlernen im Hochschulbereich

4. Sprachenlernen für Erwachsene

5. Sprachenlernende mit besonderen Bedürfnissen

6. Sprachenpalette

II. BESSERER SPRACHUNTERRICHT

1. Die sprachenfreundliche Schule

2. Der Unterricht

3. Ausbildung der Sprachlehrer

4. Bereitstellung von Sprachlehrern

5. Ausbildung von Lehrern anderer Fächer

6. Prüfung der Sprachkenntnisse

III. SCHAFFUNG EINES SPRACHENFREUNDLICHEN UMFELDS

1. Ein integrativer Ansatz für die Sprachenvielfalt

2. Schaffung sprachenfreundlicher Gemeinschaften

3. Verbesserung des Sprachlernangebots und seiner Inanspruchnahme

IV. EIN RAHMEN FÜR FORTSCHRITTE

ABSCHNITT 2: VORGESCHLAGENE AKTIONEN FÜR 2004 - 2006

EINLEITUNG

Endlich ist Europa auf dem Weg, ohne Blutvergießen zu einer großen Familie zu werden - eine grundlegende Neuordnung ... als Kontinent der humanitären Werte, ... der Freiheit, der Solidarität, vor allem der Vielfalt, was auch die Achtung der Sprachen, Kulturen und Traditionen anderer einschließt. (Erklärung von Laeken)

1. Der Kontext

Die Völker Europas schaffen eine einheitliche Union aus vielen verschiedenen Nationen, Gemeinschaften, Kulturen und Sprachgruppen; eine Union, die entsteht um den gleichberechtigten Austausch von Ideen und Traditionen und sich gründet auf die gegenseitige Akzeptanz von Völkern mit einer unterschiedlichen Geschichte, aber einer gemeinsamen Zukunft.

Innerhalb kürzester Zeit wird die Europäische Union ihre bisher umfassendste Erweiterung erfahren. Die neue Union wird 450 Millionen Europäer mit unterschiedlichem ethischem, kulturellem und sprachlichem Hintergrund vereinen. Es wird wichtiger denn je sein, dass die Bürger über die nötigen Kompetenzen verfügen, um sich mit ihren Nachbarn verstehen und verständigen zu können.

Ein gemeinsames Haus zu errichten, um darin zusammen zu leben, zu arbeiten und Handel zu treiben, bedeutet, sich die Fähigkeit anzueignen, sich effektiv miteinander zu verständigen und einander besser zu verstehen. Andere Sprachen zu erlernen und zu sprechen ermutigt uns, uns anderen, ihren Kulturen und Ansichten stärker zu öffnen.

Die Europäische Union basiert auf der Freizügigkeit der Bürger, auf dem freien Kapital- und Dienstleistungsverkehr. Bürgerinnen und Bürger mit guten Sprachkenntnissen sind besser in der Lage, das Recht zu nutzen, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder zu studieren.

In Kontext der im März 2000 eingeleiteten Lissabonner Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung entwickelt sich die Union zu einer wissensbasierten Gesellschaft, so dass Wissen ein Schlüsselelement darstellt bei Erreichung des Ziels, bis Ende des Jahrzehnts zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu werden. Das Erlernen anderer Sprachen trägt zu diesem Ziel bei, indem es die kognitiven Fähigkeiten verbessert und die Kenntnisse in der Muttersprache, auch im Lesen und im Schreiben, fördert.

Ebenso bemüht sich die Kommission in diesem Kontext um die Entwicklung des Unternehmergeists und der unternehmerischen Fähigkeiten der EU-Bürger (beispielsweise über die Europäische Charta für Kleinunternehmen [1] und das Grünbuch ,Unternehmergeist in Europa"). Ziele dieser Art sind leichter zu erreichen, wenn das Sprachenlernen in der Europäischen Union wirksam gefördert und dabei sichergestellt wird, dass die europäischen Bürger und Unternehmen über die interkulturellen Kompetenzen und Sprachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind, um sich auf dem globalen Markt mit Erfolg behaupten zu können.

[1] Gebilligt von Europäischen Rat in Santa Maria da Feira, Portugal, am 18.-19. Juni 2000.

Auch zahlreichen weiteren Strategien, die auf europäischer Ebene verfolgt werden, würde eine Verbesserung der Sprachkenntnisse der Bürger zugute kommen.

Kurz gesagt, die Fähigkeit, andere Sprachen zu verstehen und sich darin zu verständigen, bildet eine Grundkompetenz für alle europäischen Bürger.

Die Sprachkenntnisse sind ungleichmäßig auf die Länder und gesellschaftlichen Gruppierungen verteilt [2]. Die Europäer sprechen nur wenige Fremdsprachen, ihre Kenntnisse sind hauptsächlich auf Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch beschränkt. Das Erlernen einer einzigen Lingua franca reicht nicht aus. Jeder europäische Bürger sollte sich außer in seiner Muttersprache in mindestens zwei anderen Sprachen gut verständigen können. Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, jedoch zeigen die bereits von mehreren Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte, dass es absolut erreichbar ist.

[2] Genauere Angaben zu den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten waren den Hintergrundpapieren zu entnehmen, die den Konsultationsprozess begleiteten; sie sind weiterhin verfügbar unter:

Das Europäische Jahr der Sprachen 2001 machte deutlich, dass Sprachenlernen und sprachliche Vielfalt auf vielerlei Art gefördert werden können. Die im März 2002 in Barcelona vereinten Staats- und Regierungschefs erkannten die Notwendigkeit einer Aktion der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs; sie forderten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere durch Sprachunterricht in mindestens zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an.

Eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2001 forderte Maßnahmen zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt. Am 14. Februar 2002 ersuchte der Rat (Bildung) die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Vielfalt und des Sprachenlernens zu ergreifen, und forderte die Kommission auf, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Der vorliegende Aktionsplan stellt die Antwort der Europäischen Kommission auf dieses Ersuchen dar. Er sollte in Verbindung mit dem Konsultationspapier Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt (SEC(2002) 1234 [3]) gesehen werden, das die Philosophie der Europäischen Kommission und das Umfeld für die vorgeschlagenen Maßnahmen darlegt.

[3] Verfügbar unter: http://europa.eu.int/comm/education/ policies/lang/languages/consult_de.html

consult

2. Die Konsultation

Bei Ausarbeitung des Aktionsplans führte die Europäische Kommission eine umfassende öffentliche Konsultation durch, in die die übrigen europäischen Institutionen, die relevanten nationalen Ministerien, ein breites Spektrum von Organisationen, die die Bürgergesellschaft repräsentieren, und die breite Öffentlichkeit einbezogen waren. Das Konsultationspapier wurde in allen Sprachen der Europäischen Union online bereitgestellt. Es gingen mehr als 300 wertvolle Reaktionen auf die Konsultation ein. Eine Konferenz für Vertreter der Zivil gesellschaft in Brüssel schloss die Konsultation am 10. April 2003 ab.

Die Europäische Kommission möchte all denjenigen Organisationen und Einzelpersonen danken, die sich die Zeit nahmen, Anmerkungen und Anregungen vorzubringen. Ein vollständiger Bericht über den Konsultationsprozess und eine Zusammenfassung der Ergebnisse sollen, ebenso wie die Konferenzaufzeichnungen, separat auf dem Server Europa veröffentlicht werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Antwortenden die Kommissionsanalyse der derzeitigen Situation und ihre Vorschläge für die Zukunft im Wesentlichen akzeptierten. Beispielsweise herrschte Einigkeit darüber, dass allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der Mehrsprachigkeit durch das lebenslange Erlernen von Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter zugute kommen sollten. Die Vorschläge des Inhalts, dass Englisch allein nicht ausreicht und dass Unterricht in einer Vielzahl von Sprachen erteilt werden sollte, fanden große Zustimmung. Der Nutzen der nationalen und europäischen Programme zur Förderung der Mobilität von Sprachenlernenden und Lehrkräften sowie anderer Kontakte zwischen Bürgern wurde herausgestellt. Die nötige Verbesserung der Qualität des Fremdsprachenunterrichts fand sehr breite Unterstützung. Effektivere Mechanismen zur Gewährleistung der Transparenz bei der Zertifizierung von Sprachkenntnissen wurden von vielen für unerlässlich erachtet. Es wurde auf die Möglichkeit verwiesen, die Städte und Großstädte in Europa ,sprachenfreundlicher" zu machen, ebenso auf die Möglichkeit einer besseren Nutzung von Untertiteln für den Fremdsprachenerwerb und auf die Bedeutung von Maßnahmen zur Unterstützung der so genannten ,Regional- und Minderheitensprachen". In vielen Antworten hieß es, dass jedes Land seinen Sprachenbedarf untersuchen und seine eigene Sprachenpolitik festlegen muss.

Die Konsultation hat einen breiten Konsens darüber erkennen lassen, dass jetzt weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Erlernen von Fremdsprachen und die sprachliche Vielfalt in Europa zu fördern. Im vorliegenden Aktionsplan wurde den Auffassungen der Antwortenden Rechnung getragen.

3. Eine gemeinsame Verantwortung

Sprachenlernen und Sprachenvielfalt sind von Natur aus Fragen, die auf verschiedenen Ebenen unterschiedlich angegangen werden können.

Die Rolle der nationalen, regionalen und lokalen Behörden

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des neuen Vorstoßes zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs - unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Strategien und im Rahmen allgemeiner europäischer Ziele - tragen die Behörden in den Mitgliedstaaten.

Der Europarat ermutigt seine Mitgliedstaaten, Überlegungen zu dieser Verantwortung anzustellen; dies soll im Rahmen eines ,Sprachenaudits" mit Blick auf die Formulierung von Spracherziehungsstrategien geschehen, die mit der Förderung der sozialen Integration und der Demokratieerziehung kohärent sind.

Bei ihrer Arbeit an den konkreten künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung [4] haben die Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele vereinbart, auf die sie hinarbeiten, indem sie Indikatoren und Benchmarks festlegen, empfehlenswerte Verfahren austauschen und Peer-Reviews durchführen. Sie haben die Verbesserung der Sprachkenntnisse als Priorität ermittelt. Dieses Arbeitsprogramm, mit dem die Mitgliedstaaten vereinbaren, gemeinsam die zentralen Aspekte der Sprachenpolitik und -praxis weiterzuentwickeln, wird daher den Rahmen für viele der Maßnahmen bilden, die auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um Fremdsprachenerwerb und sprachliche Vielfalt zu fördern.

[4] Nähere Angaben sind dem detaillierten Arbeitsprogramm zu diesem Prozess zu entnehmen: Ratsdokument 5980/01 vom 14. Februar 2001: http://register.consilium.eu.int/pdf/en/ 01/st05/05980de1.pdf

Die Rolle der Europäischen Union

Die Rolle der Europäischen Union in diesem Bereich soll nicht darin bestehen, Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ersetzen, sondern diese Maßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer hochwertigen Bildung und Berufsbildung durch Zusammenarbeit und Austausch behilflich zu sein und Fortschritte bei denjenigen Fragen zu fördern, die am besten auf Unionsebene behandelt werden können. Deshalb lautete die zentrale Frage des Konsultationsprozesses: ,Wie könnte die Europäische Kommission die Aktion auf anderen Ebenen anregen und vervollständigen?"

Die wichtigsten Instrumente, die der Union hier zur Verfügung stehen, sind ihre Förderprogramme, insbesondere diejenigen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kultur [5]. Die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI investieren zusammen alljährlich mehr als 30 Millionen EUR in Maßnahmen mit dem spezi fischen Ziel des Fremdsprachenerwerbs. In den Jahren 2000-2002 hat das SOKRATES-Programm folgende Projekte finanziert:

[5] http://europa.eu.int/comm/dgs/ education_culture/index_de.htm

- 1 601 gemeinsame Sprachprojekte unter Beteiligung von 58 500 Schülern und 6 500 Lehrkräften;

- 2 440 Aufenthalte für Sprachassistenten;

- 16 563 Zuschüsse für die berufsbegleitende Weiterbildung von Fremdsprachenlehrern;

- 18 Projekte zur Entwicklung von Lehrmaterial und Kursen für Sprachlehrer;

- Intensivkurse für die sprachliche Vorbereitung in einer weniger häufig verwendeten und weniger häufig unterrichteten Sprache für 3 632 Hochschulstudenten;

- 38 Lernpartnerschaften und 12 Kooperationsprojekte zur Förderung des Sprachenlernens in der Erwachsenenbildung;

- 33 Projekte zur Entwicklung neuer Sprachlern- oder Sprachtestinstrumente; und

- 15 Projekte zur Sensibilisierung für die Vorteile des Fremdsprachenerwerbs und zur Heranführung der Bürger an Sprachlernangebote.

Im selben Zeitraum hat das Programm LEONARDO DA VINCI folgende Projekte finanziert:

- 750 Aufenthalte zur berufsbegleitenden Weiterbildung im Ausland für Fremdsprachenlehrer;

- 56 Projekte zur Entwicklung von Sprachlerninstrumenten, die sich für Berufsbildungszwecke und für den Arbeitsplatz eignen;

- 5 Projekte zur Entwicklung von Methoden zur Validierung der Sprachkenntnisse;

- 4 Sprachenaudits in Unternehmen;

- 120 000 transnationale Vermittlungs- und Austauschmaßnahmen sowie Studienaufenthalte für Menschen in der Ausbildung.

Die Programme, die Hunderttausenden von Schülern, Auszubildenden, Lehrern und Ausbildern halfen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder neue Kenntnisse zu erwerben, und die Entwicklung von innovativen Ansätzen, Methoden und Materialien für den Sprachunterricht finanziert haben, werden im Moment überprüft. Auch laufen eingehende allgemeine Bewertungen dieser Programme, und eine spezielle Analyse ihrer Auswirkung auf die Förderung des Fremdsprachenerwerbs soll bis Ende 2003 abgeschlossen sein.

Die Europäische Kommission wird sicherstellen, dass die Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt auch in den Nachfolgeprogrammen gebührend Berücksichtigung findet.

Die Mitgliedstaaten werden ebenso ermutigt, die übrigen europäischen Programme sowie den Europäischen Sozialfonds und die Europäische Investitionsbank zur Finanzierung von Entwicklungen beim Sprachenlernen zu nutzen.

Jedoch wäre es illusorisch zu glauben, dass die europäischen Programme die Hauptlast bei der Förderung des Fremdsprachenerwerbs und der sprachlichen Vielfalt tragen können; dies sollten sie auch nicht: die ihnen zugewiesenen Finanzmittel können nie den Platz von Direkt investitionen einnehmen, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beispielsweise in die Bildungsinfrastruktur, in angemessene Klassengrößen, in die Weiterbildung der Lehrkräfte oder den internationalen Austausch zu tätigen sind.

4. Der Aktionsplan

Das vorliegende Papier gliedert sich in zwei Hauptteile.

Abschnitt 1 beschreibt den Kontext und die zu verfolgenden wichtigsten politischen Ziele. Das Konsultationspapier hat drei Schlüsselbereiche ermittelt, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollten: allen Bürgern sollten die Vorteile des lebenslangen Sprachenlernens zugute kommen, auch sollte der Sprachunterricht verbessert und ein sprachenfreundlicheres Umfeld geschaffen werden. Der Aktionsplan gliedert sich in dieselben Themen und verwendet zur leichteren Orientierung dieselben Überschriften. Natürlich können im zeitlichen Rahmen dieses Aktionsplans nicht alle in Abschnitt 1 dargelegten allgemeinen Ziele in allen Mitgliedstaaten erreicht werden.

Abschnitt 2 unterbreitet konkrete Vorschläge für kurzfristig zu erzielende greifbare Verbesserungen. Er regt eine Reihe von Maßnahmen an, die im Zeitraum 2004-2006 auf europäischer Ebene zu treffen sind mit dem Ziel, von den lokalen, regionalen und nationalen Behörden unternommene Anstrengungen zu unterstützen. Die Aktionen setzen Mittel ein, die im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme und -aktivitäten bereitgestellt werden; für keine der Maßnahmen müssen der Kommission zusätzliche Haushaltsmittel zugewiesen werden. Zusammen können die vorgeschlagenen und von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen einen großen Fortschritt bei der Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt herbeiführen.

Die Kommission wird 2007 die auf allen Ebenen getroffenen Maßnahmen überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten.

ABSCHNITT 1

I. LEBENSLANGES SPRACHENLERNEN

Dieser Abschnitt konzentriert sich auf das zentrale Ziel, dass allen Bürgern die Vorteile des Fremdsprachenerwerbs zugute kommen sollen. Fremdsprachenkenntnisse gehören zu den Kernkompetenzen, die jeder Bürger benötigt für Ausbildung, Beschäftigung, kulturellen Austausch und persönliche Entfaltung; Sprachenlernen ist eine lebenslange Tätigkeit.

1. ,Muttersprache plus zwei weitere Sprachen": vom jüngsten Kindesalter an

Für die Mitgliedstaaten ist es vorrangig, sicherzustellen, dass das Sprachenlernen schon im Kindergarten und in der Grundschule wirksam wird, denn bereits hier werden die entscheidenden Einstellungen gegenüber anderen Sprachen und Kulturen ausgebildet und die Fundamente für den späteren Fremdsprachenerwerb gelegt. Der Europäische Rat in Barcelona forderte ,die Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an".

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen die meisten Mitgliedstaaten umfassende zusätzliche Investitionen tätigen.

Die Vorteile des frühzeitigen Erlernens von Fremdsprachen - wozu auch eine bessere Beherrschung der eigenen Muttersprache gehört - kommen nur zum Tragen, wenn die Lehrer speziell für den Sprachunterricht für kleine Kinder ausgebildet werden, wenn die Klassen so klein sind, dass ein wirksamer Fremdsprachenerwerb möglich ist, wenn geeignetes Lehrmaterial zur Verfügung steht und wenn im Lehrplan genug Zeit für Sprachen vorgesehen ist. Initiativen für einen noch frühzeitigeren Sprachunterricht müssen durch geeignete Ressourcen, einschließlich Ressourcen für die Lehrerbildung, unterstützt werden.

Schüler, die früh mit dem Lernen beginnen, werden sich ihrer eigenen kulturellen Werte und Einflüsse bewusst und lernen andere Kulturen schätzen, werden anderen gegenüber offener und interessierter. Dieser Vorteil ist begrenzt, wenn alle Schüler dieselbe Sprache erlernen: den Lernenden sollte eine ganze Palette von Sprachen angeboten werden. Eltern und Lehr personal benötigen bessere Informationen über die Vorteile des frühen Lernbeginns und über die Kriterien, die für die Wahl der ersten Fremdsprache von Kindern ausschlaggebend sein sollten. (> Aktionen I.1.1 - I.1.5)

2. Sprachenlernen im Sekundarbereich

Im Sekundarbereich (der allgemeinen und beruflichen Bildung) schließen die jungen Menschen den Erwerb der wesentlichen Kernkompetenzen ab, die ihnen ihr Leben lang beim Sprachenlernen von Nutzen sein sollen.

Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass die Schüler mindestens zwei Fremdsprachen beherrschen sollten, wobei die Betonung auf effektiven kommunikativen Fähigkeiten liegt: eher aktive Beherrschung als passive Kenntnisse. Das Ziel ist nicht die Gewandtheit eines Muttersprachlers, sondern ein angemessenes Niveau beim Lesen, Verstehen, Schreiben und Sprechen zweier Fremdsprachen, ebenso interkulturelle Kompetenzen und die Fähigkeit, Sprachen zu erlernen - mit Hilfe eines Lehrers oder selbständig.

Aufenthalte von Sprachassistenten, wie sie von SOKRATES/Comenius finanziert werden, können die Kenntnisse junger Sprachlehrer verbessern und gleichzeitig dazu beitragen, den Sprachunterricht neu zu beleben und sich auf die gesamte Schule auswirken, insbesondere, indem sie die Schulen mit dem Wert der Unterrichtung weniger häufig verwendeter und weniger häufig unterrichteter Sprachen vertraut machen. Aus diesem Grund sollten alle Sekundarschulen dazu angeregt werden, Lehrer aus anderen Sprachgemeinschaften, z. B. Sprachassistenten und Gastlehrer, aufzunehmen. In Grenzgebieten zwischen Sprachen gibt es viele zusätzliche Möglichkeiten für Kontakte zwischen Schülern und Lehrern aus den benachbarten Sprachgemeinschaften.

Schul-Sprachprojekte im Rahmen von SOKRATES/Comenius, bei denen eine Klasse zusammen mit einer Klasse im Ausland an einem Projekt arbeitet, und die in einem Austausch zwischen den Klassen gipfeln, bieten den jungen Lernenden die konkrete Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse im Kontakt mit Lernenden desselben Alters anzuwenden. Alle Schüler sollten an einem solchen Projekt und einem zugehörigen Austauschbesuch teilnehmen können. (> Aktionen I.2.1 - I.2.3)

Das integrierte Lernen von Inhalten und Sprache (Content and Language Integrated Learning - CLIL), d. h. der fremdsprachliche Fachunterricht, kann einen wesentlichen Beitrag zu den Sprachlernzielen der Union leisten. Es bietet den Schülern die Möglichkeit, ihre neuen Sprachkenntnisse sofort anzuwenden, anstatt sie zu erwerben und erst später zu nutzen. Auch ermöglicht es einem größeren Kreis von Lernenden den Zugang zu Sprachen, fördert das Selbstbewusstsein der jungen Lernenden und derjenigen, die im formalen Sprachunterricht der allgemeinen Bildung nicht so gut abgeschnitten haben. Dabei muss für den Kontakt mit der Sprache keine zusätzliche Zeit im Lehrplan vorgesehen werden, was in beruflichen Kontexten von besonderem Interesse sein kann. Die Einführung von CLIL-Konzepten in einer Einrichtung kann durch die Präsenz geschulter Lehrer (Muttersprachler der Unterrichts sprache) erleichtert werden. (> Aktionen I.2.4 - I.2.7)

3. Sprachenlernen im Hochschulbereich

Hochschuleinrichtungen spielen bei der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Gesellschaft und bei einzelnen Personen eine Schlüsselrolle. Vorschläge des Inhalts, dass jede Hochschule eine kohärente Sprachenpolitik umsetzt und ihre Rolle bei der Förderung des Fremdsprachen erwerbs und der Sprachenvielfalt sowohl innerhalb der lernenden Gemeinschaft als auch im weiteren Sinne abklärt, sind zu begrüßen.

In nicht englischsprachigen Ländern können neuere Entwicklungen hin zum Unterricht in englischer Sprache unvorhergesehene Auswirkungen auf die Vitalität der Landessprache haben. Die Sprachstrategien der Hochschulen sollten daher ausdrücklich Maßnahmen zur Förderung der Landes- oder Regionalsprache beinhalten.

Alle Studenten sollten mindestens ein Semester lang im Ausland studieren, vorzugsweise in einer Fremdsprache, und im Rahmen ihres Studiums eine anerkannte sprachliche Qualifikation erwerben. (> Aktion I.3.1)

4. Sprachenlernen für Erwachsene

Jeder Erwachsene sollte ermutigt werden, weiter Fremdsprachen zu erlernen; die dafür erforderlichen Einrichtungen sollten problemlos zugänglich sein. Arbeitnehmer sollten Gelegenheit haben, die für ihr Arbeitsleben relevanten Sprachkenntnisse zu erweitern. Kulturelle Aktivitäten unter Einbeziehung ausländischer Musik, Literatur oder Filme, Ferien im Ausland, Städtepartnerschaften, ein Freiwilligendienst im Ausland können als Möglichkeit, andere Kulturen und Sprachen kennen zu lernen, gefördert werden. (> Aktion I.4.1)

5. Sprachenlernende mit besonderen Bedürfnissen

Alle Menschen können Sprachen erlernen. Nur einer sehr kleinen Minderheit von Menschen ist der Fremdsprachenerwerb aufgrund bestimmter körperlicher, geistiger oder sonstiger Merkmale nicht möglich. An Regelschulen und Ausbildungseinrichtungen werden immer häufiger Maßnahmen für Lernende mit besonderen Bedürfnissen getroffen; jedoch sind diese Lernenden in einigen Fällen noch immer vom Sprachunterricht ausgeschlossen. Vorbildliche Verfahren für den Sprachunterricht von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen können noch weiter entwickelt werden, auch müssen neue Methoden und Ansätze für den Fremdsprachenunterricht dieser Schüler konzipiert werden. (> Aktion I.5.1)

6. Sprachenpalette

Die Förderung der Sprachenvielfalt beinhaltet, dass in unseren Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildungszentren und Unternehmen der Unterricht und das Erlernen einer möglichst breiten Palette von Fremdsprachen aktiv gefördert werden. Insgesamt sollte das Angebot ebenso die kleineren europäischen Sprachen wie auch die größeren Sprachen, Regional-, Minderheiten- und Migrantensprachen sowie Landessprachen und die Sprachen unserer wichtigsten Handelspartner in der ganzen Welt umfassen. Die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union wird auch die Erweiterung um eine Vielzahl von Sprachen aus mehreren Sprachfamilien mit sich bringen; es bedarf besonderer Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Sprachen der neuen Mitgliedstaaten in anderen Ländern umfassender erlernt werden. Die Mitgliedstaaten können bei der Förderung des Unterrichts und des Erlernens einer breiteren Sprachenpalette durchaus mit gutem Beispiel vorangehen.

II. BESSERER SPRACHUNTERRICHT

1. Die sprachenfreundliche Schule

Es ist wesentlich, dass Schulen und Ausbildungseinrichtungen im Sprachunterricht einen ganzheitlichen Ansatz verwenden, der geeignete Verbindungen herstellt zwischen dem Unterricht in der Muttersprache, den Fremdsprachen, der Unterrichtssprache und den Sprachen der Migrantengemeinschaften; entsprechende Strategien erleichtern es den Kindern, das volle Spektrum ihrer kommunikativen Fähigkeiten zu entwickeln. In diesem Kontext können sich Konzepte der mehrsprachigen Verständigung als besonders wertvoll erweisen, da sie die Lernenden ermutigen, sich der Ähnlichkeiten zwischen Sprachen bewusst zu werden, was die Basis für die Entwicklung von rezeptiver Mehrsprachigkeit bildet. (> Aktion II.1.1)

2. Der Unterricht

Man ist sich generell einig, dass die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI die Entwicklung vieler nützlicher Instrumente für den Unterricht und das Erlernen von Fremdsprachen angeregt haben [6]. Die Informationen über diese Produkte müssen noch größere Verbreitung finden, insbesondere bei den zentralen Multiplikatoren wie beispielsweise Lehrern, Ausbildern, Schulleitern und -inspektoren. (> Aktionen II.2.1 - II.2.2)

[6] Siehe die folgenden Online-Kataloge von Unterrichtsmitteln: Lingua-Produktkatalog:

Viel Raum für Kontakte zwischen Schülern verschiedener Sprachgemeinschaften bieten eLearning-Ansätze, die auf internetgestützten Schulpartnerschaften und auf der pädagogischen Nutzung der IKT für das Lernen (eLearning) basieren. Dabei ist darauf zu achten, dass sie das Lernen einer breiten Palette von Sprachen begünstigen.

3. Ausbildung der Sprachlehrer

Bei der Schaffung eines mehrsprachigen Europa kommt den Sprachlehrern eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen, noch mehr als die Lehrer, die andere Fächer unterrichten, die europäischen Werte der Offenheit gegenüber anderen, der Toleranz gegenüber Unterschieden und der Bereitschaft zur Kommunikation veranschaulichen.

Es ist wesentlich, dass sie alle die Zielsprache ausreichend beherrschen und über Kenntnisse der zugehörigen Kultur verfügen. Alle Fremdsprachenlehrer sollten längere Zeit in einem Land verbracht haben, in dem die betreffende Sprache gesprochen wird, und regelmäßig Gelegenheit zur Aktualisierung ihrer Ausbildung erhalten.

Bei den Ausbildungsmodalitäten bestehen allerdings beträchtliche Unterschiede, und nicht alle Lehrer haben in einem Land, dessen Sprache sie unterrichten, gelebt oder studiert. Während für die berufliche Erstausbildung und die berufsbegleitende Weiterbildung von Fremdsprachenlehrern die Mitgliedstaaten zuständig sind, können die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI zur Ergänzung ihrer Maßnahmen eingesetzt werden, wenn dies einen europäischen Mehrwert bedeutet.

Für einen guten Sprachunterricht bedarf es umfassender Fähigkeiten und personeller Mittel. Die berufliche Erstausbildung sollte den Fremdsprachenlehrern ein grundlegendes ,Toolkit" von praktischen Fertigkeiten und Techniken in Form einer Ausbildung im Klassenraum an die Hand geben; die Sprachlehrer benötigen dabei die Ratschläge geschulter Mentoren und müssen die Möglichkeit haben, ihre Sprachkenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten auf dem Laufenden zu halten, unter anderem über eLearning und Fernunterricht.

Sprachlehrer fühlen sich häufig isoliert, abgeschnitten von den Entwicklungen in anderen Ländern, die ihre Arbeit verbessern könnten; möglicherweise haben sie keinen Zugang zu angemessener beruflicher Unterstützung; daher ist es wichtig, Kontakte und wirksame Netze zwischen ihnen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu erleichtern.

Es ist noch mehr zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Forschung im Bereich der Sprachpädagogik sowie die Hinweise zu bewährten Verfahren und zu erfolg reichen Innovationen an die Menschen verbreitet werden, die Nutzen daraus ziehen können. Bisher hat die Schlüsselrolle der Ausbilder von Sprachlehrern, der Inspektoren des Fremdsprachenunterrichts und sonstiger Fachkreise bei der Förderung empfehlenswerter Verfahren nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdient. (> Aktionen II.3.1 - II.3.2)

4. Bereitstellung von Sprachlehrern

In einigen Mitgliedstaaten besteht ein Mangel an ausreichend qualifizierten Fremd sprachenlehrern; dabei kann es sich um einen allgemeinen Mangel oder einen Mangel bei bestimmten Sprachen oder bestimmten Bildungs- oder Ausbildungsarten handeln; diesem Mangel muss abgeholfen werden, es müssen dauerhafte Lösungen gefunden werden. Die Tätigkeit im Bereich des Lehreraustauschs zwischen den Mitgliedstaaten kann erweitert werden; die entsprechenden Lehrer können ihre Muttersprache, eine andere Sprache oder ein anderes Fach in ihrer Muttersprache unterrichten. Besonders in Grenzgebieten zwischen Sprachen besteht hier Raum für Initiativen zugunsten benachbarter Sprachen.

Den Mitgliedstaaten wurde empfohlen [7], die rechtlichen und administrativen Hindernisse, die der Mobilität von Lehrern entgegenstehen, abzubauen; ihre Fortschritte müssen überwacht werden. (> Aktionen II.4.1 - II.4.2)

[7] Durch die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (2001/613/EG).

5. Ausbildung von Lehrern anderer Fächer

Den meisten Schülern und Auszubildenden könnte zumindest ein Teil des Unterrichts in einer Fremdsprache erteilt werden. In Zukunft sollten wesentlich mehr Lehrer in der Lage sein, ihr Fach/ihre Fächer in mindestens einer Fremdsprache zu unterrichten; zu diesem Zweck sollten die Lehrer in der Ausbildung eine oder mehrere Sprachen neben ihrem Fachgebiet studieren und einen Teil ihres Pädagogikstudiums im Ausland absolvieren.

6. Prüfung der Sprachkenntnisse

Die Staats- und Regierungschefs haben im März 2002 in Barcelona auf den Mangel an Daten über die tatsächlichen Sprachkenntnisse der Bürger verwiesen und die Erstellung eines europäischen Indikators der Sprachenkompetenz verlangt. Ein solcher Indikator soll wertvolle Informationen für die Entscheidungsträger der Bildungs- und Berufsbildungssysteme liefern. Die Kommission will demnächst Vorschläge für die Konzeption und die Handhabung eines periodisch durchzuführenden Tests der Fremdsprachenkompetenz unterbreiten, mit dessen Hilfe Daten für einen neuen europäischen Indikator der Sprachenkompetenz gesammelt werden sollen.

Es ist jedoch auch wichtig, dem Informationsbedarf der Lernenden selbst, ihrer Arbeitgeber, ihrer Lehrer und der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu genügen. In Europa gibt es eine Vielzahl von Sprachtests und Bescheinigungen von Sprachkenntnissen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der formalen Bildungs- und Berufsbildungssysteme. Nicht alle Tests dienen demselben Zweck, nicht alle sind gleich streng. Diese Unterschiede erschweren den Vergleich der Sprachkenntnisse einzelner Personen; Arbeitgeber oder Bildungseinrichtungen können nur schwer erkennen, über welche konkreten Sprachkenntnisse der Inhaber eines Zeugnisses tatsächlich verfügt. Dies schränkt die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Sprachtests ein und kann die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Studierenden zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

Die gemeinsame Referenzskala des Gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für Fremdsprachen [8] bildet eine gute Grundlage für Programme zur objektiven, konkreten, transparenten und übertragbaren Darstellung der Sprachkenntnisse Einzelner. Für die Regelung der Verwendung dieser Skala durch Prüfungsgremien werden effektive Mechanismen benötigt. Lehrer und sonstige an der Prüfung von Sprachkenntnissen Beteiligte müssen ausreichend in der praktischen Anwendung des Bezugsrahmens geschult werden. Europäische Netze der relevanten Fachkreise könnten wesentlich dazu beitragen, dass bewährte Verfahren in diesem Bereich gemeinsam genutzt werden können.

[8] http://www.coe.int/T/E/ Cultural_Co-operation/education/

Das Europäische Sprachenportfolio [9] kann Menschen dabei behilflich sein, ihre sämtlichen Sprachkenntnisse, gleichgültig, wie sie sie erworben haben, zu bewerten und optimal zu nutzen sowie weiter Sprachen im Selbststudium zu erlernen. (> Aktionen II.6.1 - II.6.4)

[9] http://culture2.coe.int/portfolio/ inc.asp?L=E&M=$t/208-1-0-1/main_pages/welcome.html

III. SCHAFFUNG EINES SPRACHENFREUNDLICHEN UMFELDS

Alle Bürger können während ihres gesamten Lebens Fremdsprachen erlernen. Sich anderer Sprachen bewusst zu werden, andere Sprachen zu hören, zu unterrichten und zu lernen: dies muss in jedem Haus und in jeder Straße geschehen, in jeder Bibliothek und in jedem Kulturzentrum, ebenso in jeder Bildungs- und Ausbildungseinrichtung und in jedem Unternehmen.

Die Regionen, Städte und Dörfer Europas sind aufgerufen, sich zu sprachenfreundlicheren Umfeldern zu entwickeln, in denen die Bedürfnisse der Vertreter aller Sprachen voll berück sichtigt werden, in denen die bestehende Vielfalt von Sprachen und Kulturen sinnvoll genutzt wird; und in denen eine gute Nachfrage nach Sprachlernangeboten und ein reichhaltiges Sprachlernangebot besteht.

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die zentralen Aktionsbereiche auf europäischer Ebene hier folgende sind: Förderung eines integrativen Ansatzes für Fremdsprachen, Schaffung sprachenfreundlicherer Gemeinschaften und Verbesserung des Sprachlernangebots und seiner Inanspruchnahme.

1. Ein integrativer Ansatz für die Sprachenvielfalt

Die sprachliche Vielfalt ist eines der charakteristischen Merkmale der Europäischen Union. Die Beibehaltung der Vielzahl der Unionssprachen ist Grundprinzip der Europäischen Union.

Die zentralen europäischen Bildungs-, Berufsbildungs- und Kulturprogramme stehen bereits Vertretern aller Sprachen offen, gleichgültig, ob es sich dabei um Amtssprachen oder Regionalsprachen, Minderheitensprachen, die Sprachen der Migrantengemeinschaften oder Gebärdensprachen handelt [10].

[10] Eine Ausnahme bilden einige SOKRATES-Aktionen, die das Erlernen von Sprachen als Fremdsprachen zum Gegenstand haben; in diesen Fällen sind die in Betracht kommenden Sprachen im Beschluss festgelegt als die Amtssprachen der Europäischen Union plus Letzebuergesch und Irisch. Generell beantragen die Gemeinschaften der Regional- und Minderheitensprachen jedoch keine Unterstützung für den Unterricht ihrer Sprachen als Fremdsprachen.

Die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI und ihre Nachfolgeprogramme können bei Förderung der Sprachenvielfalt eine größere Rolle spielen, indem sie Projekte bezuschussen, die für das Erlernen der so genannten Regional-, Minderheiten- und Migrantensprachen sensibilisieren oder dazu ermuntern; die die Qualität des Unterrichts in diesen Sprachen verbessern; den Zugang zu entsprechenden Lernangeboten erleichtern; die Produktion, die Anpassung und den Austausch entsprechender Lernmaterialien unterstützen und den Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren in diesem Bereich fördern. Auch Aktionen der Europäischen Union in anderen Bereichen können noch mehr dazu beitragen.

Längerfristig sollten alle relevanten Gemeinschaftsprogramme und die Strukturfonds mehr Unterstützung für die sprachliche Vielfalt, unter anderem für die Regional- und Minderheiten sprachen, vorsehen wenn spezifisches Handeln angebracht ist.

Die nationalen und regionalen Behörden werden, entsprechend den Grundsätzen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, ermutigt, besonders Maßnahmen zur Unterstützung der Sprachgemeinschaften zu planen, deren Muttersprachler von Generation zu Generation weniger werden. (> Aktionen III.1.1 - III.1.3)

2. Schaffung sprachenfreundlicher Gemeinschaften

Jede Gemeinschaft in Europa kann sprachenfreundlicher werden, indem sie die Möglichkeit besser nutzt, sich mit anderen Sprachen und Kulturen vertraut zu machen, und damit Sprachenbewusstsein und Sprachenlernen verbessern hilft. Es liegt im Interesse der Union, die Fähigkeiten und Erfahrungen ihrer zahlreichen zwei- und dreisprachigen Bürger und vorübergehend Gebietsansässigen wie beispielsweise Erasmus-Studenten zu nutzen; einsprachige Bürger können viel von ihnen lernen; staatliche Stellen können ihre Fähigkeiten in Schulen, Erwachsenenbildungszentren, kulturellen Einrichtungen und an Arbeitsplätzen besser nutzen.

Forschungsarbeiten zeigen, dass der Einsatz von Untertiteln im Kino und im Fernsehen das Sprachenlernen fördern und erleichtern kann. Der Einfluss der Medien - einschließlich der neuen Medien wie beispielsweise DVDs - könnte bei der Schaffung eines sprachenfreundlicheren Umfelds nutzbar gemacht werden, indem die Bürger regelmäßig mit anderen Sprachen und Kulturen in Berührung gebracht werden. Das Potenzial eines stärkeren Rückgriffs auf Untertitel zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs könnte ausgeschöpft werden.

Da immer mehr Menschen Zugang zum Internet haben, wird sein einzigartiges Potenzial bei der Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen zunehmend anerkannt. Sprachlernmodule im Web können die Arbeit eines Sprachlehrers ergänzen oder für das Selbststudium heran gezogen werden. Auch hat das Internet den Vorteil, dass es den Kontakt zwischen Vertretern - und Lernenden - einer Vielzahl von Sprachen erleichtert.

Tourismusprojekte, länderübergreifende Projekte und Städtepartnerschaften können den Ausgangspunkt für lokale Sprachlernprogramme bilden, die es den Bürgern ermöglichen, die Sprache(n) ihrer Nachbarn oder Partnerstadt (-städte) zu erlernen, und entsprechende Anreize bieten. (> Aktionen III.2.1 - III.2.2)

3. Verbesserung des Sprachlernangebots und seiner Inanspruchnahme

Es ist wesentlich, dass die Inanspruchnahme der Sprachlernangebote dadurch verbessert wird, dass ständig für die Vorteile des Fremdsprachenerwerbs sensibilisiert wird und den betreffen den Menschen die entsprechenden Möglichkeiten näher gebracht werden. Die Initiative des Europarats, einen Europäischen Tag der Sprachen [11] zu propagieren, kann wesentlich dazu beitragen, Menschen zum Erlernen von Fremdsprachen zu motivieren.

[11] Alljährlich am 26. September; siehe: http://www.coe.int/T/E/ Cultural_Co-operation/education/Languages/

Auch Initiativen der Europäischen Union wie beispielsweise das Europäische Sprachen siegel [12] spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie lokale, regionale oder nationale Projekte herausstellen, die auf kreative Weise zur Verbesserung der Qualität des Fremdsprachen unterrichts beigetragen haben.

[12] http://europa.eu.int/comm/education/ language/label/index.cfm

Die Bereitstellung von Sprachlerneinrichtungen und -kursen fällt in die Zuständigkeit lokaler, regionaler und nationaler Behörden. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der formalen Systeme besteht weiterhin ein nicht befriedigter beträchtlicher Bedarf an Sprachunterricht, jedoch auch an Informationen oder Ratschlägen zum Sprachenlernen.

Es werden geeignete Strukturen benötigt, die Menschen aller Altersklassen zum Sprachenlernen motivieren, Ratschläge zur Aufnahme von Kursen erteilen und einen problemlosen Zugang zu einer Vielzahl unterschiedlicher Sprachlernaktivitäten bieten. Dies erfordert wahrscheinlich einige Investitionen in neue Angebote, jedoch sind auch Gewinne zu erwarten, indem bestehende Sprachlernressourcen und Sprachlehrer in Schulen und Hochschulen, Bibliotheken, lokalen Lernnetzen und Erwachsenenbildungszentren besser genutzt/eingesetzt werden. (> Aktionen III.3.1 - III.3.3)

IV. EIN RAHMEN FÜR FORTSCHRITTE

Die Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt beinhaltet konkrete Investitionen und ein konkretes Engagement der staatlichen Stellen auf lokaler, regionaler und nationaler wie auch europäischer Ebene. Keine dieser Behörden muss allein tätig werden; jede kann aus Erfahrungen, die an anderer Stelle gemacht wurden, lernen. Die Erreichung der Ziele des vorliegenden Aktionsplans wird erleichtert werden durch Strukturen, die hinarbeiten auf besser fundierte Entscheidungen zum Sprachenlernen und zur sprachlichen Vielfalt (> Aktionen IV.1.1 - IV.1.6), eine effizientere und effektivere gemeinsame Nutzung von Informationen und Ideen durch die Praktiker (> Aktionen IV.2.1 - IV.2.2) und eindeutige Verfahren für das Follow-up des Aktionsplans selbst. (> Aktionen IV.3.1 - IV.3.3)

ABSCHNITT 2: VORGESCHLAGENE AKTIONEN FÜR 2004 - 2006

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, immer mehr Bürgern Zugang zum lebenslangen Sprachenlernen zu ermöglichen, die Qualität des Sprachunterrichts zu verbessern und ein fremdsprachenfreundlicheres Umfeld zu schaffen.

Jeder Mitgliedstaat hat eine andere Ausgangsbasis beispielweise in Bezug auf

- die Verbreitung von Fremdsprachenkenntnissen in der Bevölkerung und den Grad der Aufgeschlossenheit der Bürger gegenüber dem lebenslangen Sprachenerwerb;

- die Quantität und die Qualität konkreter und virtueller Strukturen für den schulischen und außerschulischen Sprachunterricht in offiziellen und inoffiziellen Einrichtungen;

- die Anzahl und die Qualifikationen von ausgebildeten Sprachlehrern in den Primar- und Sekundarschulen, in den Berufsschulen, den Hochschulen und in der Erwachsenenbildung;

- den Grad der Unabhängigkeit der Bildungseinrichtungen;

- die Flexibilität der Lehrpläne;

- die Vorschriften für die Einstellung ausländischer Lehrkräfte;

- die jährlichen Pro-Kopf-Investitionen für die Förderung und Unterrichtung des Fremdsprachenlernens und der Sprachenvielfalt sowie für die Ausbildung von Fremdsprachenlehrern; und

- die vorhandenen Strukturen für die reguläre Ausbildung und Betreuung von Fremdsprachenlehrern.

Jeder Mitgliedstaat muss diese und andere damit verbundene Fragen in Betracht ziehen und sein eigenes Aktionsprogramm aufbauen. Hierzu können auch Arbeiten gehören, die im Rahmen des Prozesses zur Verwirklichung konkreter Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durchzuführen sind.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert werden, im Jahr 2007 einen Bericht über ihre Aktionen vorzulegen.

In diesem Abschnitt geht es daher in erster Linie um die Vorschläge für Aktionen auf europäischer Ebene, die die eigenen Initiativen der Mitgliedstaaten ergänzen sollen.

I. Lebenslanges Sprachenlernen

0 Allgemeines

I.0.1 Personen, denen ein Mobilitätsstipendium im Rahmen der Programme Sokrates und LEONARDO DA VINCI gewährt wird, können vor ihrer Abreise einen Zuschuss für den Unterricht in der Sprache des Gastlandes erhalten. Die stärkere Inanspruchnahme dieser Möglichkeit soll gefördert werden, und es wird überlegt, ob dieses Angebot künftig verpflichtend sein soll, wenn der Stipendiat die Sprache des Gastlandes nicht spricht. Ab 2005

1. ,Muttersprache plus zwei weitere Sprachen": frühzeitiger Beginn des Sprachenerwerbs

Bei der Umsetzung ihrer Bemühungen, mindestens zwei Fremdsprachen ab dem frühesten Kindesalter zu unterrichten, sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob die Lehrpläne der Grundschulen angepasst werden müssen und ob für die Ausbildung und den Einsatz weiterer spezialisierter Lehrkräfte und sonstiger Lehr- und Lernressourcen in den Grund- und Vorschulen ausreichende Vorkehrungen getroffen wurden.

I.1.1 Eine Untersuchung über die wichtigsten pädagogischen Grundsätze zur Unterrichtung sehr junger Schüler in fremden Sprachen und Kulturen wird in Auftrag gegeben. 2005 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

I.1.2 Informationsmaterial über die Vorteile des frühen Fremdsprachenerwerbs und der Sprachenvielfalt wird so weit wie möglich verbreitet und soll auch die Eltern erreichen. 2005

I.1.3 Auf einer europäischen Konferenz werden die bildungspolitischen Entscheidungsträger mit den jüngsten Erkenntnissen im frühen Fremdsprachenerwerb ausgestattet, so dass ein Netz von Praktikern der Fremdsprachenvermittlung aufgebaut werden kann. 2006

I.1.4 Im Rahmen des SOKRATES-Programms Lingua 2 wird eine Reihe grenzübergreifender Projekte zur Entwicklung von Lehrmaterialien zur Sensibilisierung von Grund- und Vorschulkindern für Fremdsprachen und für den Fremdsprachenunterricht dieser Zielgruppe finanziert werden (es handelt sich hierbei nicht um die verschiedenen Lingua francas). Die Kommission wird vorschlagen, die allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für SOKRATES im Jahr 2004 entsprechend zu ändern. 2006

I.1.5 Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden auf eine stärkere Inanspruchnahme des Sprachassistentenangebots und insbesondere auf die Förderung des Sprachunterrichts in den Grundschulen hinarbeiten. 2005 und 2006

2. Sprachenlernen im Sekundarunterricht

I.2.1 Im Rahmen der Comenius 1.2-Sprachprojekte in Schulen können Schulklassen mit einer Schulklasse in einem anderen Land an einem gemeinsamen Projekt arbeiten; Höhepunkt ist der Austausch zwischen den Klassen, bei dem die Schüler ihre fremdsprachlichen Kenntnisse weiter verbessern können. Der anfängliche Anteil der im Rahmen von Comenius 1 für diese Projekte bereitgestellten Zuschüsse wird auf 25 % erhöht werden, und die Kommission sowie die nationalen Agenturen werden darauf hinarbeiten, dass diese Zuschüsse in stärkerem Maße in Anspruch genommen werden. 2005 und 2006

I.2.2 Geplant ist eine Untersuchung der sprachlichen und interkulturellen Fertigkeiten auf den einzelnen Ebenen der pflichtschulischen und beruflichen Bildung. 2006 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2005)

I.2.3 Die Kommission und die nationalen Agenturen werden für eine stärkere Inanspruchnahme der Mittel eintreten, die derzeit im Rahmen der Aktion 2 von SOKRATES/Comenius bereitstehen, damit Lehrmaterial und Lehrmodule zur Förderung von Konzepten für die mehrsprachige Verständigung im muttersprachlichen und Fremdsprachenunterricht gefördert werden. 2005

Förderung des integrierten Lernens von Inhalten und Sprache (CLIL)

I.2.4 Aus dem Programm SOKRATES wird mit Lingua Aktion 2 eine Reihe grenzübergreifender Projekte zur Entwicklung und Verbreitung neuer, spezifischer Methoden zur Unterrichtung einzelner Fächer in anderen Sprachen als den Lingua francas finanziell unterstützt. Die Kommission wird vorschlagen, die allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für SOKRATES im Jahr 2004 entsprechend zu ändern. 2005

I.2.5 Die Kommission wird vorschlagen, die allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für SOKRATES im Jahr 2004 (SOKRATES Comenius Aktion 1: Schulprojekte) dahingehend zu ändern, dass Schulen, die das Konzept des integrierten Lernens von Inhalten und Sprache einführen wollen, stärker unterstützt werden. Insbesondere sollen Lehrer von Partnerschulen zu erweiterten Austauschaufenthalten ermutigt werden. 2005 und 2006

I.2.6 Auf einer europäischen Konferenz für Entscheidungsträger und Aufsichtsbeamte soll eine neue umfassende Untersuchung über die Vorteile des integrierten Lernens von Inhalten und Sprache auf den Weg gebracht werden. 2004

I.2.7 Die europäische Eurydice-Stelle wird, auf der Grundlage der von ihrem Netz gesammelten verfügbaren Daten, Informationen über das Angebot des integrierten Lernens von Inhalten und Sprache in den Systemen der schulischen und beruflichen Bildung in Europa erheben und verbreiten. 2005

3. Sprachenlernen im Hochschulbereich

I.3.1 Bei den Intensivkursen zur sprachlichen Vorbereitung des Programms SOKRATES handelt es sich um spezielle Kurse in den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen (MODIME) der an SOKRATES beteiligten Länder. Sie bieten den Erasmus-Studenten die Möglichkeit, die Sprache ihres Gastlandes zu studieren, bevor sie ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus antreten. Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden eng mit den Universitäten zusammenarbeiten, um Wege zu finden, damit mehr Erasmus-Studenten diese Kurse tatsächlich nutzen ; Ziel ist es, dass im Jahr 2006 10 % der Erasmus-Studenten, die in ein MODIME-Land aufbrechen, diese Kurse belegen. 2005 und 2006

4. Sprachenlernen für Erwachsene

I.4.1 Auf dem Europa-Server wird ein Web-Portal eingerichtet, das folgenden Zielgruppen ein benutzerfreundlicher Zugang zu einschlägigen Informationen bietet:

(1) breite Öffentlichkeit (z. B. über Sprachenlernen und Sprachenvielfalt, über die in Europa gesprochenen Sprachen, Gründe für den Sprachenerwerb) und

(2) Sprachfachleute (z. B. Online-Lehrmittel und Weiterbildungsmodule für Lehrer). Das Portal wird umfassend publik gemacht. 2006 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2005)

5. Sprachenlernende mit besonderen Bedürfnissen

I.5.1 Die Dienststellen der Kommission werden Informationen über bewährte Verfahren im Fremdsprachenunterricht sammeln und Sprachenlernenden mit besonderen Bedürfnissen zur Verfügung stellen; besonderes Gewicht liegt auf dem Aufbau von Lehrplänen und Unterrichtssystemen. 2006

6. Sprachenpalette

Die Mitgliedstaaten sollten die Eltern angemessen über die Wahl der ersten Fremdsprache ihres Kindes und die Flexibilität der Lehrpläne im Hinblick auf die Unterrichtung eines breiteren Sprachangebots informieren.

II. Besserer Sprachunterricht

1. Die sprachenfreundliche Schule

II.1.1 Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden auf eine stärkere Inanspruchnahme von Schulentwicklungsprojekten (SOKRATES/Comenius Aktion 1) hinarbeiten, deren Ziel darin besteht, ein ganzheitliches Sprachenkonzept für Primar-, Sekundar- sowie Berufsschulen zu entwickeln und einzuführen. 2005 und 2006

2. Der Unterricht

II.2.1 Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden darauf hinarbeiten, dass Lehrer, Ausbilder und Lernende in größerem Umfang die Sprachprodukte benutzen, die im Rahmen der Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI entwickelt wurden. 2005 und 2006

II.2.2 Durch die elektronischen Schulpartnerschaften des neuen eLearning-Programms werden alle Schulen in der Europäischen Union die Möglichkeit erhalten, pädagogische Partnerschaften mit einer Schule anderswo in Europa aufzubauen und dadurch den Sprachenerwerb und den interkulturellen Dialog zu fördern und das Bewusstsein für das vielsprachige, multikulturelle europäische Gesellschaftsmodell zu schärfen.

3. Ausbildung der Sprachlehrer

Die Mitgliedstaaten haben die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Sprachlehrer:

- eine angemessene Erstausbildung einschließlich einer praktischen Ausbildung in der Vermittlung von Fremdsprachen erhalten und einen Aufenthalt in einem Land ihrer Unterrichtssprache vorweisen können, und

- regelmäßig bezahlten Zugang zu einer berufsbegleitenden Fortbildung haben.

Die Mitgliedstaaten werden sich daran erinnern, dass sie in der Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 aufgefordert wurden, künftige Sprachlehrer zu ermutigen, einschlägige europäische Programme zu nutzen und einen Teil ihrer Studien in einem Land oder in einem Landesteil zu verbringen, in dem die Sprache, die sie später unterrichten werden, Amtssprache ist.

II.3.1 Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden zielgerichtete Kampagnen durchführen, um Informationen über die im Rahmen der Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI angeboten Mobilitätsmaßnahmen für Sprachlehrer und ihre Ausbilder zu verbreiten, damit diese Angebote in den Jahren 2005 und 2006 stärker in Anspruch genommen werden. Der für diese Projekte gewährte Anteil der Mittel aus dem Programm SOKRATES Comenius 2 wird auf 25 % des Gesamtetats dieses Programms erhöht. 2004

II.3.2 Es wird eine Studie in Auftrag gegeben, mit der ermittelt werden soll, welche pädagogischen Fertigkeiten und Sprachkenntnisse Fremdsprachenlehrer heute unbedingt brauchen, und im Anschluss daran sollen Rahmenvorgaben für deren Bewertung vorgeschlagen werden. 2005 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

4. Bereitstellung von Sprachlehrern

In diesem Bereich ist es die Aufgabe der Mitgliedstaaten, die letzten verwaltungstechnischen und rechtlichen Hindernisse zu beseitigen, die der Beschäftigung von Fremdsprachenlehrern aus anderen Mitgliedstaaten entgegenstehen.

II.4.1 Auf der Grundlage ihrer jüngsten Untersuchung über Hindernisse der Lehrermobilität in der Union wird die Kommission eine eingehende Analyse insbesondere der Hindernisse finanzieren, die der Mobilität von Lehrkräften im Wege stehen; hierzu gehören neben einer Erhebung der Wahrnehmungen und Einstellungen der Betroffenen auch Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. 2005 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

II.4.2 Ein Symposium über die Bereitstellung qualifizierte Sprachlehrer in Europa ist geplant. 2006

5. Ausbildung von Lehrern anderer Fächer (siehe fremdsprachlicher Fachunterricht CLIL)

6. Prüfung der Sprachkenntnisse

Die Mitgliedstaaten wurden in der Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 aufgefordert, auf der Grundlage des vom Europarat aufgestellten gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für Sprachen Systeme zur Bewertung der Sprachenkompetenz einzurichten und die europäische Zusammenarbeit im Hinblick auf eine größere Transparenz der Qualifikationen und mehr Qualitätssicherung beim Sprachenerwerb zu fördern.

II.6.1 Entwickelt werden soll eine Prüfung der Sprachkenntnisse, der eine Auswahl von Schülern in der gesamten Europäischen Union am Ende des Pflichtschulunterrichts unterzogen wird, damit Daten für einen neuen europäischen Indikator der Sprachenkompetenz gesammelt werden können. 2005 und 2006 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003/4)

II.6.2 Die Dienststellen der Kommission werden abwägen, ob es vorteilhaft ist, die Bewertung der Sprachenkompetenz in die Ziele der Erklärung von Kopenhagen einzubeziehen. Insbesondere der einheitliche Rahmen für die Transparenz bei Kompetenzen und Qualifikationen (Europass), der ab 2005 angewendet werden soll, wird Verbindungen zu Instrumenten für die Bewertung der Sprachfertigkeiten umfassen. 2006

II.6.3 Es wird ein Inventar der in Europa bestehenden Systeme zur Sprachzertifizierung aufgestellt. 2004 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

II.6.4 Es ist eine Arbeitskonferenz geplant, an der die Mitgliedstaaten, die mit der Prüfungstätigkeit betrauten Einrichtungen, Lehranstalten, Berufsvereinigungen, Sozialpartner und sonstige Akteure teilnehmen sollen, um Methoden zur Förderung einer wirksamen, transparenten Nutzung der Bewertungsskalen des gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens bei der Sprachprüfung und -zertifizierung zu entwerfen. 2005

III. Schaffung eines sprachenfreundlichen Umfelds

1. Ein integrativer Ansatz

III.1.1 Es ist eine Konferenz geplant, um die Zusammenarbeit in Fragen der ,Regional- und Minderheitensprachen" in den Bildungssystemen zu fördern. 2005

III.1.2 Geplant ist die Veröffentlichung einer überarbeiteten und erweiterten Ausgabe des Euromosaik-Berichts über Regional- und Minderheitensprachen, um so der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung zu tragen. 2004

III.1.3 Im Rahmen des neuen Konzepts zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit Regional- und Minderheitensprachen werden die Zuschüsse nicht aus Sonderprogrammen, sondern aus den Hauptprogrammen für diese Sprachen gewährt. Die Kommission wird die Umsetzung des neuen Konzepts überwachen und in ihrem jährlichen Kulturbericht dazu Stellung nehmen. Ab 2004

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, gemäß den Grundsätzen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Sprachgemeinschaften zu fördern, in denen die Zahl der Muttersprachler von Generation zu Generation abnimmt.

2. Schaffung sprachenfreundlicher Gemeinschaften

III.2.1 Die für 2004, 2005 und 2006 geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Städtepartnerschaftsprojekte werden so geändert, dass die Vielsprachigkeit in Europa als Thema für Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und für Fachkonferenzen gewählt werden kann. Ab 2004

III.2.2 Die Kommission wird in einer öffentlichen Untersuchung die Möglichkeiten einer breiteren Verwendung von Untertiteln in Filmen und Fernsehprogrammen analysieren, um den Sprachenerwerb zu fördern und um zu prüfen, wie ein verstärkterer Einsatz von audiovisuellem Material mit Untertiteln im Sprachunterricht begünstigt werden kann. 2005

3. Verbesserung des Sprachlernangebots und seiner Inanspruchnahme

III.3.1 Die Kommission schlägt vor, die allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von SOKRATES im Jahr 2004 so zu ändern, dass mit der Aktion Grundtvig mehr Gewicht auf Projekte in den Bereichen Fremdsprachenunterricht und Fremdsprachenerwerb gelegt wird und insbesondere die Sprachen von Migrantengruppen Beachtung finden. 2005 und 2006

III.3.2 Das erfolgreiche Europäische Sprachsiegel soll folgendermaßen erneut in den Mittelpunkt gerückt werden: (a) jedes Jahr verleihen die einzelnen Länder oder Regionen einen Preis an den besten Sprachlehrer und an die Person, die die größten Fortschritte beim Sprachenerwerb gemacht hat, (b) jedes Jahr werden gezielt europaweite Prioritäten gesetzt, um auf bewährte Verfahren hinzuweisen; (c) die jedes Jahr auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten Werbekampagnen werden erweitert, um insbesondere Initiativen wie den Europäischen Tag der Sprachen hervorzuheben. 2005 und 2006

III.3.3 Die Dienststellen der Kommission werden alle fünf Jahre einen Bericht über die Vielfalt des Angebots an Fremdsprachenunterricht in der Union vorlegen. 2005 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

IV Ein Rahmen für Fortschritte

1. Entscheidungen aufgrund besserer Information

IV.1.1 Eine ständige Gruppe hochrangiger Vertreter der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner sowie aus den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Kultur wird eingerichtet, um die Betreuung des Aktionsplans zu unterstützen, die öffentliche Debatte mit den Betroffenen über Sprachenerwerb und Sprachenvielfalt anzuregen und den Wandel im Sprachenlernen und der Sprachenvielfalt in der Union zu beobachten. 2004

IV.1.2 In Auftrag gegeben wird eine eingehende Untersuchung über die in der Europäischen Union erforderlichen Sprachkenntnisse und die persönlichen Vorteile des Fremdsprachenerwerbs; gleichzeitig sollen damit Wege empfohlen werden, um mehr Bürger an das Erlernen von Fremdsprachen heranzuführen. 2004 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003)

IV.1.3 Untersuchungen sind geplant über:

- die Kosten der fehlenden Vielsprachigkeit und

- die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft, die dadurch entstehen, dass Geschäfte wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht zustande gekommen sind 2005 (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004)

IV.1.4 Unter Priorität 7 des Sechsten Forschungsrahmenprogramms werden Themen wie die Beziehungen zwischen Vielsprachigkeit und multikultureller Gesellschaft, europäischer Identität und wissensbasierter Gesellschaft sowie zwischen der Grundlage des Sprachenerwerbs und den Auswirkungen auf die Methoden des Fremdsprachenunterrichts untersucht. 2006

IV.1.5 Das europäische Eurydice-Netz wird einen separaten Band zur Ergänzung des Berichts mit Schlüsselzahlen veröffentlichen, der einen repräsentativen Satz von Indikatoren und eine genaue analytische Übersicht über den Fremdsprachenunterricht an den Schulen in Europa enthält. Dieser Band soll Ende 2004 erscheinen und alle zwei Jahre aktualisiert werden. . 2004

IV.1.6 Die Kommission wird Informationen darüber zusammenstellen und veröffentlichen, wie ihre Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Medien und Kultur zur Förderung von Sprachenerwerb und Sprachenvielfalt beitragen. Ab 2005

2. Effektiverer Informationsaustausch zwischen Fachleuten aus der Praxis

IV.2.1 Die Einrichtung eines europäischen Netzes von Aufsichtsbeamten für den Fremdsprachenunterricht und die Weiterbildung von Fremdsprachenlehrern (sowie von Entscheidungsträgern in ähnlichen Bereichen) wird unterstützt. 2004 - 2005

IV.2.2 Durch das Mobilitätsprogramm Arion (im Rahmen des Programms SOKRATES) werden Studienaufenthalte von Sprachaufsichtsbeamten unterstützt. 2005 - 2006

3. Eindeutige Verfahren für das Follow-up des Aktionsplans

IV.3.1 Die Kommission wird eine Reihe konkreter Maßnahmen vorschlagen, damit die im Aktionsplan festgelegten Ziele ab 2007 durch neue Programme weiter vorangebracht werden.

IV.3.2 Die Mitgliedstaaten berichten der Kommission im Jahr 2007,

- inwiefern sie die Entschließung des Rates C 50/01 vom 14. Februar 2002 umgesetzt haben,

- inwiefern sie die zusätzlichen Angebote zur Fremdsprachenförderung im Rahmen der Programme SOKRATES und LEONARDO (Aktionen I.0.1, I.1.4, , I.1.5, I.2.1, I.2.3, I.2.4, I.2.5, I.3.1, II.1.1, II.2.1, II.2.2, II.3.1, III.3.1 III.3.2 und IV.2.2) genutzt haben.

- welche Aktionen sie entsprechend den 15 Unterabschnitten dieser Mitteilung durchgeführt haben, und

- welche Verfahren im Bezugszeitraum am erfolgreichsten, so dass sie in stärkerem Maße beispielsweise durch den Zielsetzungsprozess verbreitet werden sollten.

IV.3.3 Die Kommission wird dem Parlament und dem Rat im Jahr 2007 eine Mitteilung in dieser Angelegenheit vorlegen und gegebenenfalls Anpassungen oder weitere Maßnahmen vorschlagen.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Bildung und Kultur

Tätigkeit(en): Kultur und Sprachen

Bezeichnung der Massnahme: Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt

1. HAUSHALTSLINIE (Nummer und Bezeichnung)

15.02.02.02 SOKRATES

15.03.01.02 LEONARDO DA VINCI

15.05.01.01 MEDIAPLUS

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B):

8,2 Mio. EUR (VE)

2.2 Laufzeit:

2004-2006

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

Anmerkung: Die folgenden Angaben beziffern die Gesamtkosten der Initiative. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Großteil des Mittelbedarfs aus des Programmen SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und MEDIAPLUS und den diesen Programmen bereits zugewiesenen Mitteln gedeckt wird, ohne dass deren Mittelausstattung erhöht wird (dies betrifft sowohl die operationellen Mittel der Programme als auch die Mittel für Verwaltungsausgaben; sollte aufgrund des Aktionsplans eine Aufstockung der Verwaltungsmittel notwendig werden, so erfolgt diese durch Übertragung unter Beachtung der Gesamtmittelausstattung der Programme). Die einzigen Zusatzkosten, die durch diesen Aktionsplan entstehen, betreffen folglich die Verwaltungsausgaben von Teil A des Haushaltsplans (Ziffer 7 dieses Finanzbogens).

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

ð Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

ñ Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

ñ sowie gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

ð Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

ñ Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Die wichtigste Finanzierungsquelle stellen die Programme SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und MEDIAPLUS dar.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1 Ziele

Die Völker Europas schaffen eine einheitliche Union aus vielen verschiedenen Nationen, Gemeinschaften, Kulturen und Sprachgruppen; eine Union, die entsteht um den gleichberechtigten Austausch von Ideen und Traditionen und sich gründet auf die gegenseitige Akzeptanz von Völkern mit einer unterschiedlichen Geschichte, aber einer gemeinsamen Zukunft. Innerhalb kürzester Zeit wird die Europäische Union ihre bisher umfassendste Erweiterung erfahren. Die neue Union wird 450 Millionen Europäer mit unterschiedlichem ethischem, kulturellem und sprachlichem Hintergrund vereinen. Es wird wichtiger denn je sein, dass die Bürger über die nötigen Kompetenzen verfügen, um sich mit ihren Nachbarn verstehen und verständigen zu können.

Ein gemeinsames Haus zu errichten, um darin zusammen zu leben, zu arbeiten und Handel zu treiben, bedeutet, sich die Fähigkeit anzueignen, sich effektiv miteinander zu verständigen und einander besser zu verstehen. Andere Sprachen zu erlernen und zu sprechen ermutigt uns, uns anderen, ihren Kulturen und Ansichten stärker zu öffnen. Die Fähigkeit, andere Sprachen zu verstehen und sich darin zu verständigen, bildet eine Grundkompetenz für die europäischen Bürger.

Die Sprachkenntnisse sind ungleichmäßig auf die Länder und gesellschaftlichen Gruppierungen verteil [13] Die Europäer sprechen nur wenige Fremdsprachen, ihre Kenntnisse sind hauptsächlich auf Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch beschränkt. Das Erlernen einer einzigen Lingua franca reicht nicht aus. Jeder europäische Bürger sollte sich außer in seiner Muttersprache in mindestens zwei anderen Sprachen gut verständigen können. Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, jedoch zeigen die bereits von mehreren Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte, dass es absolut erreichbar ist.

[13]

Das Europäische Jahr der Sprachen 2001 machte deutlich, dass Sprachenlernen und sprachliche Vielfalt auf vielerlei Art gefördert werden können. Die im März 2002 in Barcelona vereinten Staats- und Regierungschefs erkannten die Notwendigkeit einer Aktion der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs; sie forderten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere durch Sprachunterricht in mindestens zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2001 forderte Maßnahmen zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt. Am 14. Februar 2002 ersuchte der Rat (Bildung) die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Vielfalt und des Sprachenlernens zu ergreifen, und forderte die Kommission auf, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Der vorliegende Aktionsplan stellt die Antwort der Europäischen Kommission auf dieses Ersuchen dar. Er sollte in Verbindung mit dem Konsultationspapier Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt (SEC(2002) 123 [14] [15] gesehen werden, das die Philosophie der Europäischen Kommission und das Umfeld für die vorgeschlagenen Maßnahmen darlegt.

[14]

[15] Verfügbar unter:

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die wichtigsten Schlussfolgerungen aus der externen Bewertung des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 lauteten, dass es mit dem Europäischen Jahr gelungen war, starkes Interesse zu wecken, hohe Teilnehmerzahlen zu erzielen und wirksame Maßnahmen durchzuführen. Der Bericht ermutigte die Kommission auch, durch gezielte politische Maßnahmen und die Verbreitung vorbildlicher Verfahren auf den Aktivitäten und dem erhaltenen Schwung aufzubauen. (Siehe Bericht über die Durchführung und Ergebnisse des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 (KOM(2002) 597).

Vor der Ausarbeitung des Aktionsplans führte die Europäische Kommission anhand eines Konsultationspapiers (SEK(2002) 1234) eine umfassende öffentliche Konsultation durch. Die eingegangenen Antworten stimmten weitgehend mit den dargelegten Konzepten und Vorschlägen überein, die nun in den Aktionsplan aufgenommen wurden.

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Neue Maßnahme.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Der Aktionsplan unterbreitet konkrete Vorschläge für kurzfristig zu erzielende greifbare Verbesserungen. Er regt eine Reihe von Maßnahmen an, die im Zeitraum 2004-2006 auf europäischer Ebene zu treffen sind mit dem Ziel, von den lokalen, regionalen und nationalen Behörden unternommene Anstrengungen zu unterstützen. Die Aktionen setzen Mittel ein, die im Rahmen bestehender Gemeinschafts programme und -aktivitäten bereitgestellt werden; für keine der Maßnahmen müssen der Kommission zusätzliche Haushaltsmittel zugewiesen werden. Zusammen können die vorgeschlagenen und von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen einen großen Fortschritt bei der Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt herbeiführen.

Der Aktionsplan gliedert sich in folgende Schlüsselbereiche:

I. Lebenslanges Sprachenlernen: ,Muttersprache plus zwei weitere Sprachen": vom jüngsten Kindesalter an; Sprachenlernen im Sekundarbereich; Sprachenlernen im Hochschulbereich; Sprachenlernen für Erwachsene; Sprachenlernende mit besonderen Bedürfnissen; Sprachenpalette.

II. Besserer Sprachunterricht: Die sprachenfreundliche Schule; Der Unterricht; Ausbildung der Sprachlehrer; Bereitstellung von Sprachlehrern; Ausbildung von Lehrern anderer Fächer; .

III. Schaffung eines sprachenfreundlichen Umfelds: Ein integrativer Ansatz für die Sprachenvielfalt; Schaffung sprachenfreundlicher Gemeinschaften; Verbesserung des Sprachlernangebots und seiner Inanspruchnahme.

IV. Ein Rahmen für Fortschritte: Besser fundierte Entscheidungen; Eine effizientere gemeinsame Nutzung von Informationen durch die Praktiker; Eindeutige Verfahren für das Follow-up des Aktionsplans.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Die Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen für die Durchführung der Programme durchgeführt, aus denen sie finanziert werden.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

(Die Berechnung der Gesamtbeträge in der nachstehenden Tabelle ist durch die Aufschlüsselung in Tabelle 6.2 zu erläutern).

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums)

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

Die Durchführung des Aktionsplans erfordert kein zusätzliches Personal, da auf Personal zurückgegriffen wird, das den Maßnahmen im Rahmen der Programme zugewiesen wurde, aus denen der Aktionsplan finanziert wird.

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7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

* Zwei Sitzungen pro Jahr mit 35 Teilnehmern (ein Vertreter pro Teilnehmerland sowie Vertreter der Bürgergesellschaft (Sozialpartner usw.), Kosten pro Person 840 EUR.

** Konferenzen, die nicht durch Zuschüsse aus den Programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI finanziert werden können. Geschätzte Gesamtkosen von 330 000 EUR für drei Jahre, für zwei Konferenzen, ausgedrückt als jährliche Kosten.

*** Studien, die nicht aus den Programms SOKRATES und LEONARDO DA VINCI finanziert werden können. Geschätzte Gesamtkosen von 660 000 EUR für drei Jahre, für vier Studien, ausgedrückt als jährliche Kosten.

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // 390 000 EUR

3 Jahre

1,170 Mio. EUR

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1 Überwachung

Leistungsindikator(en) (quantitativ und/oder qualitativ) für diese Teilmaßnahme

* Zunahme bei der Inanspruchnahme der Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von SOKRATES und LEONARDO DA VINCI, auf die im Aktionsplan Bezug genommen wird

* Anzahl der beteiligten Personen/Organisationen

* Anzahl der durchgeführten Studien

* Anzahl der durchgeführten Konferenzen

* Anzahl der verteilten Informationsbroschüren

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Der Aktionsplan (Abschnitt 2, Ziffer IV) enthält ,Eindeutige Verfahren für das Follow-up des Aktionsplans":

IV.3.1 Die Kommission wird eine Reihe konkreter Maßnahmen vorschlagen, damit im Aktionsplan festgelegten Ziele durch die neuen Programme ab 2007 weiter vorangebracht werden.

IV.3.2 Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission im Jahr 2007 Bericht erstatten,

- inwiefern sie die Entschließung des Rates C 50/01 vom 14. Februar 2002 umgesetzt haben;

- inwiefern sie die zusätzlichen Angebote zur Fremdsprachenförderung im Rahmen der Programme Sokrates und Leonardo, Aktionen I.0.1, I.1.4, , I.1.5, I.2.1, I.2.3, I.2.4, I.2.5, I.3.1, II.1.1, II.2.1, II.2.2, II.3.1, III.3.1 III.3.2, und IV.2.2 genutzt haben;

- welche Aktionen sie entsprechend den 15 Untertiteln dieser Mitteilung durchgeführt haben, und

- welche Verfahren sich im Bezugszeitraum als am erfolgreichsten erwiesen haben, so dass sie in stärkerem Maße beispielsweise durch den Zielsetzungsprozess verbreitet werden sollten.

IV.3.3 Die Kommission wird dem Parlament und dem Rat 2007 eine Mitteilung in dieser Angelegenheit vorlegen und gegebenenfalls Anpassungen oder weitere Maßnahmen vorschlagen.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die für die Programme gelten, aus denen die Maßnahmen des Aktionsplans finanziert werden, sind auch für diese Maßnahmen anzuwenden.

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