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Document 52003DC0222

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einleitung von Konsultationen mit der Zentralafrikanischen Republik gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

/* KOM/2003/0222 endg. */

52003DC0222

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einleitung von Konsultationen mit der Zentralafrikanischen Republik gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou /* KOM/2003/0222 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Einleitung von Konsultationen mit der Zentralafrikanischen Republik gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

Die demokratisch gewählte Regierung unter Präsident Ange-Félix Patassé wurde am 15. März 2003 durch Streitkräfte der Rebellen unter Führung des ehemaligen Armeechefs General François Bozizé gestürzt.

In seiner Ansprache vom 16. März 2003 erklärte der selbst ernannte Präsident François Bozizé die Verfassung für ausgesetzt sowie die Nationalversammlung und die Regierung für aufgelöst. Er versprach, nach einer zeitweiligen Unterbrechung des Demokratisierungsprozesses einen Nationalen Übergangsrat einzusetzen, im Einvernehmen mit den politischen Parteien und den gesellschaftlichen Kräften des Landes ein Programm für den Übergang auszuarbeiten und transparente Wahlen abzuhalten.

Neben der Vorbereitung der Wahlen sollten die Fortsetzung der Erörterungen mit den Institutionen von Bretton Woods, die Umstrukturierung der Armee, die Abrüstung, die Reform der Verwaltung und insbesondere der Finanzbehörden sowie die Bekämpfung von HIV/AIDS prioritäre Bedeutung haben.

Nach der Aussetzung der Verfassung hat der Präsident weitgehende Machtbefugnisse und erlässt Gesetze durch Anordnung. Zum Ministerpräsidenten ernannte er Abel Goumba, einen bekannten und geachteten Oppositionspolitiker. Zur Zusammensetzung des Übergangsrates, zum Zeitplan der Wahlen und zum Funktionieren der Institutionen in der Übergangszeit wurden keine Angaben gemacht.

In ihrer Erklärung vom 21. März hat die Europäische Union den Militärputsch entschieden verurteilt und darauf hingewiesen, dass sie der Einhaltung demokratischer Grundsätze größte Bedeutung beimisst und dies Voraussetzung für ihre Zusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Republik ist. Der Staatsstreich wurde auch von der CEMAC, der CENSAD und der Afrikanischen Union verurteilt, deren zentrales Gremium empfahl, die Teilnahme der Zentralafrikanischen Republik auszusetzen. Darüber hinaus geben auch die Staatsschwäche und die Verwaltung der Ressourcen des Landes Anlass zu Besorgnis.

Aus diesen Gründen schlägt die Kommission dem Rat vor, die AKP-Vertragspartei mit dem als Entwurf beigefügten Schreiben gemäß Artikel 9 und 96 des Abkommens von Cotonou um Konsultationen zu ersuchen, um die Lage genau zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Ziel der Konsultationen ist es, darauf hinzuweisen, welche Bedeutung die Europäische Union der Einhaltung der wesentlichen Bestandteile von Artikel 9 des Abkommens von Cotonou, das die Zentralafrikanische Republik unterzeichnet hat, beimisst, und in Erfahrung zu bringen, wie die Zentralafrikanische Republik diesen Forderungen nachkommen will.

Insbesondere soll in Erfahrung gebracht werden, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Durchführung von Wahlen unter Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Achtung der sozialen Grundrechte sowie einer transparenten und verantwortungsvollen Regierungsführung zu gewährleisten.

Bis die Konsultationen abgeschlossen und « geeignete Maßnahmen » beschlossen worden sind, werden der Zentralafrikanischen Republik keine neuen Finanzmittel mehr bereitgestellt, mit Ausnahme von Mitteln für mögliche humanitäre Projekte oder für Projekte, die direkt der Bevölkerung zugute kommen.

Der Hauptanweisungsbefugte übernimmt bis auf weiteres die Aufgaben des Nationalen Anweisungsbefugten.

ANHANG

Entwurf eines Schreibens

an den Ministerpräsidenten, den Chef der Nationalen Übergangsregierung der Zentralafrikanischen Republik

Herr Ministerpräsident,

In ihrer Erklärung vom 21. März 2003 hat die Europäische Union den Militärputsch vom 15. März entschieden verurteilt. Sie hat darauf hingewiesen, dass sie der Einhaltung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, auf denen die Partnerschaft AKP-EU nach Artikel 9 des Abkommens von Cotonou beruht, größte Bedeutung beimisst.

Gemäß Artikel 96 des Abkommens beehren wir uns, die Regierung der Zentralafrikanischen Republik zu Konsultationen einzuladen, um die Lage in dem Land nach dem Staatsstreich eingehend zu prüfen und zu erörtern, welche Maßnahmen zu treffen sind, um möglichst bald zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren.

Wir schlagen vor, dass diese Konsultationen zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt innerhalb von vierzehn Tagen im Gebäude des Rates der Europäischen Union in Brüssel stattfinden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Im Namen des Rates Für die Kommission

Kopien:

Vorsitzender des AKP-Botschafterausschusses

Generalsekretär der Gruppe der AKP-Staaten

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