This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52003DC0042
Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the implementation and evaluation of Community activities 1999-2001 in favour of consumers under the General Framework as established by Decision 283/1999/EC
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 1999 2001 zugunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluß Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 1999 2001 zugunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluß Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen
/* KOM/2003/0042 endg. */
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 1999 2001 zugunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluß Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen /* KOM/2003/0042 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung und Evaluierung von Gemeinschaftstätigkeiten 1999-2001 zugunsten der Verbraucher gemäß dem durch Beschluss Nr. 283/1999/EG geschaffenen allgemeinen Rahmen INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2. Der globale Finanzrahmen 3. Aktionen der Kommission gemäß Beschluss Nr. 283/1999/EG 3.1 Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher 3.1.1. Maßnahmen zur Konzipierung und Erstellung von Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse 3.1.2. Know-how und Inspektionen zur Lebensmittel-, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrolle 3.1.3. Fachtechnisches Know-how zur Risikobewertung bei Nonfood-Erzeugnissen 3.1.4. Nutzung des Know-how der Gemeinsamen Forschungsstelle 3.1.5. Verbreitung von Informationen über gefährliche Produkte und Dienstleistungen sowie potenzielle Risiken 3.2. Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher bei Produkten und Dienstleistungen 3.2.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den an der Marktüberwachung mitwirkenden Einrichtungen 3.2.2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wahrung der Verbraucherrechte bei der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen 3.2.2.1. Mechanismen zur Verbesserung der Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, speziell mit Hilfe von Pilotprojekten und zu errichtender Datenbanken 3.2.3. Maßnahmen zur Sicherstellung gleicher Bedingungen bei Verbrauchertransaktionen 3.2.3.1. Die Einführung des Euro 3.2.4. Maßnahmen zur Überprüfung von Angaben über vermeintliche Umweltfreundlichkeit 3.2.5. Gestaltung und Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zur Rechtspflege und zu außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren 3.2.6. Maßnahmen zur Beurteilung der spezifischen Risiken und des potenziellen Nutzens für Verbraucher in der Informationsgesellschaft 3.2.7. Maßnahmen im Hinblick auf verstärkten Datenschutz und Schutz der Privatsphäre 3.2.8. Querschnittsmaßnahmen zum Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher 3.3. Verbraucherinformation und Verbraucherbildung 3.3.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformation 3.3.1.1. Maßnahmen zur Sensibilisierung für Produktsicherheit 3.3.2. Sensibilisierung der Verbraucher für dringend gebotenes ökologisches Konsumverhalten und umweltschonende Produktionsverfahren 3.3.3. Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Verbraucher über besondere Produkte und Dienstleistungen, speziell mit Hilfe vergleichender Tests 3.3.4. Maßnahmen zur Förderung der Verbraucherbildung, speziell in Schulen 3.3.5. Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Europäischen Verbraucherzentren 3.4. Förderung und Vertretung der Verbraucherinteressen 3.4.1. Konsolidierung der Vertretung der Verbraucherinteressen 3.4.2. Maßnahmen zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen in den Mitgliedstaaten 3.4.3. Maßnahmen zur Förderung und Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in Normungsangelegenheiten auf europäischer Ebene 3.4.4. Pilotprojekte zur Förderung von Modellen für umweltverträglichen Konsum 3.5. Sonstige Maßnahmen der Kommission 4. Finanzielle Unterstützung zugunsten europäischer Verbraucherorganisationen 5. Kofianzierung spezifischer Projekte 6. Abschließende Bemerkungen ANHANG 1. Einleitung Der Beschluss Nr. 283/1999/EG vom 25. Januar 1999 zur Schaffung eines für den Zeitraum von 1999 bis 2003 geltenden "Allgemeinen Rahmens für Tätigkeiten, die die Interessen der Verbraucher fördern und ihnen ein hohes Schutzniveau sichern sollen" [1] bildet den Rechtsrahmen für verschiedene Ausgabenbereiche auf dem Gebiet Gesundheit und Verbraucherschutz. Bis zu diesem Beschluss gab es, abgesehen vom EG-Vertrag selbst und dem jährlichen Haushaltsplan der Gemeinschaft, keinerlei Rechtsakt als Rechtsrahmen zur Definierung der für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Frage kommenden Maßnahmen. [1] ABl. L 34 vom 9.2.1999, S. 1. In dem Beschluss Nr. 283/1999/EG sind die Ziele, Durchführungsmodalitäten und Tätigkeitsbereiche für Gemeinschaftsmaßnahmen zugunsten der Verbraucher festgeschrieben. In ihrem "Bericht zum verbraucherpolitischen Aktionsplan 1999-2001 und zum allgemeinen Rahmen für die Gemeinschaftstätigkeiten zugunsten der Verbraucher 1999-2003" vom 23. August 2001 [2] hat die Kommission einen Gesamtüberblick zum Stand der Durchführung der Tätigkeiten gemäß dem Beschluss Nr. 283/1999/EG in Relation zu den politischen Zielen, wie sie im Verbraucherpolitischen Aktionsplan 1999-2001 [3] festgelegt worden sind, vorgelegt. [2] KOM (2001) 486 endg. [3] KOM (1998) 696 endg. Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des genannten Beschlusses muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Umsetzung des allgemeinen Rahmens und einen Evaluierungsbericht über die ersten drei Jahre der Durchführung der unter den allgemeinen Rahmen fallenden Tätigkeiten unterbreiten. Mit dem vorliegenden Bericht soll dieser Verpflichtung nachgekommen werden. Darin sind folglich nicht sämtliche unter den Verbraucherpolitischen Aktionsplan 1999-2001 fallende Tätigkeiten erfasst, sondern lediglich jene, die gemäß Artikel 2 des Beschlusses finanziert sind. In Kapitel 3 sind die finanzierten Aktionen der Kommission (aufgeschlüsselt nach spezifischen Bereichen entsprechend Artikel 4 des Beschlusses und pro Bereich nach Tätigkeiten entsprechend der Auflistung im Anhang zum genannten Beschluss näher dargestellt. Die besonderen Bereiche, vier an der Zahl, sind: 1. Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher (Abschnitt 3.1) 2. Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher (Abschnitt 3.2) 3. Bildung und Information der Verbraucher (Abschnitt 3.3) 4. Förderung und Vertretung der Verbraucherinteressen (Abschnitt 3.4.) Kapitel 4 ist der Kernfinanzierung europäischer Verbraucherorganisationen gewidmet und Kapitel 5 der Kofinanzierung spezifischer Projekte. Kapitel 6 enthält abschließende Bemerkungen. Im Anhang wird der Stand der Dinge in Sachen Evaluierung der Maßnahmen im Einzelnen dargelegt. 2. Der globale Finanzrahmen Laut dem genannten Beschluss beträgt der Etat für den vorgesehenen 5-Jahreszeitraum insgesamt 112,5 Mio. EUR (EFTA-Beteiligung nicht mitgerechnet), und zur Finanzierung von Gemeinschaftstätigkeiten zugunsten der Verbraucher sieht der Beschluss folgende drei Möglichkeiten vor: a) Aktionen der Kommission (Artikel 2 Buchstabe a des Beschlusses); b) die Kernfinanzierung europäischer Verbraucherorganisationen, deren vorrangige Zielsetzung Verbraucherschutz und Gesundheit ist (Artikel 2 Buchstabe b); c) die Kofinanzierung spezieller Vorhaben von Verbraucherorganisationen und anderen unabhängigen Einrichtungen zur Förderung der Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten (Artikel 2 Buchstabe c). Die Verpflichtungsermächtigungen (Beitrag der EFTA-Länder nicht mitgerechnet) beliefen sich für das Jahr 1999 auf insgesamt 22, 35 Mio. EUR und für die Jahre 2000 und 2001 auf jeweils 22,5 Mio. EUR. 1999 wurden die Verpflichtungsermächtigungen zu 100 % ausgeschöpft, im Jahre 2000 zu 95 % und im Jahr 2001 zu 92 %. Die Höhe der Mittelbindung insgesamt über den Zeitraum 1999-2001 ist Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1 - Mittelbindungen insgesamt für die Jahre 1999, 2000 und 2001 gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 283/1999/EG (alle Angaben in EUR) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zu den Entwürfen für Maßnahmen der Kommission im Zusammenhang mit der Festlegung der jährlichen Aufrufe zu Projektvorschlägen gemäß Artikel 2 Absätze b und c wie auch zu der Auswahl der Beihilfeempfänger als Ergebnis dieser jährlichen Aufrufe hat der Beratende Ausschuss, der gemäß Artikel 9 des Beschlusses Nr. 283/1999/EG eingesetzt worden ist, Stellung genommen. Der Beratende Ausschuss ist seinerseits von der Kommission über Maßnahmen der Kommission unterrichtet worden. Im Verlaufe des Berichtszeitraums hat sich in der Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik bei der Kommission eine tiefgreifende Umstrukturierung vollzogen und damit einhergehend eine entsprechende Umorientierung des politischen Handlungsumfelds, wodurch sich aussagefähige Vergleiche über mehrere Jahre als schwieriges Unterfangen erweisen. 3. Aktionen der Kommission gemäß Beschluss Nr. 283/1999/EG 3.1 Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher 3.1.1. Maßnahmen zur Konzipierung und Erstellung von Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse In Übereinstimmung mit dem Grundsatz einer wissenschaftlich abgesicherten Politikerarbeitung wurde das gesamte System der wissenschaftlichen Begutachtung in der Zeit von Juni bis Oktober 1997 reformiert, auf dass darin die Grundsätze höchster Fachkompetenz, der Unabhängigkeit und der Transparenz zum Tragen kommen. Bei den Ausgaben für wissenschaftliche Beratung handelt es sich im Wesentlichen um Vergütungen für die wissenschaftlichen Ausschüsse und für Vorarbeiten zu wissenschaftlichen Untersuchungen. Empfänger dieser Vergütungen sind die Mitglieder des gemäß Beschluss 97/404/EG der Kommission [4] eingesetzten wissenschaftlichen Lenkungsausschusses und der gemäß Beschluss 97/579/EG der Kommission [5] eingesetzten acht wissenschaftlichen Ausschüsse sowie externe Sachverständige, die den Ausschussmitgliedern auf punktuell beratend zuarbeiten. Von Januar 1999 bis 2001 [6] fanden insgesamt 1 144 Sitzungen statt (Arbeitsgruppen und Vollsitzungen der wissenschaftlichen Ausschüsse). Infolge dieser Sitzungen konnten die wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission rund 200 wissenschaftliche Berichte annehmen und etwa 400 wissenschaftliche Gutachten verabschieden. [4] ABl. L 169 vom 27.6.1997. [5] ABl. L 237 vom 28.8.1997. [6] Angaben für den Zeitraum bis zum 20.2.2002. Die gezahlten Vergütungen ermöglichen es der Kommission, auf hochqualifizierte unabhängige Sachverständige zurückzugreifen, die den wissenschaftlichen Ausschüssen zuarbeiten. Die Vergütungen sind nicht als Entgelt für geleistete Arbeit gedacht, sondern als Aufwandsentschädigung für den durch die Teilnahme an Sitzungen und das Abfassen von Berichten und wissenschaftlichen Gutachten entstandenen Zeitaufwand. Diese Ausgaben tragen damit zu einem effizienten Arbeiten der wissenschaftlichen Ausschüsse bei und gewährleisten, dass die Vorschläge der Kommission zum Risikomanagement in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten oder Berichten basieren. Die Mittelbindungen für die entsprechenden Vergütungen beliefen sich im Zeitraum 1999-2001 für alle neun wissenschaftlichen Ausschüsse auf insgesamt 4,45 Mio. EUR. Unabdingbar sind die wissenschaftlichen Voruntersuchungen insoweit, als damit neue Erkenntnisse gewonnen werden können, so dass dann die wissenschaftlichen Ausschüsse ihre Aufgabenstellung erfuellen können bzw. in Dringlichkeitsfällen unverzüglich zu reagieren vermögen. Die durchgeführten Studien sind kurzfristig ausgerichtet und auf präzise definierte Probleme abgestimmt, die sich im Verlaufe der Tätigkeiten der wissenschaftlichen Ausschüsse stellen. Auf diese Weise wird für die nötige Unabhängigkeit Sorge getragen, um Problemen nachzugehen, die anderweitig nicht untersucht werden. Derartige wissenschaftlichen Untersuchungen wurden insbesondere zu folgenden Themen durchgeführt: Gesundheitliche Folgen der Verwendung von Hormonen und hormonähnlichen Stoffen in der Viehaufzucht; Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln und deren potenzielles Risiko für Verbraucher, quantitative Beurteilung des BSE-Restrisikos bei bestimmten von Rindern gewonnenen Erzeugnissen, die Verwendung von Kupfer in der Tierfütterung und die Harmonisierung der Risikobeurteilung. In Kenntnis gesetzt wurden die wissenschaftlichen Ausschüsse des Weiteren von einschlägigen Forschungsvorhaben, die aus Gemeinschaftsprogrammen wie dem 5. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung finanziert werden. Im Jahr 1999 beauftragte die Europäische Kommission drei namhafte Mitglieder des wissenschaftlichen Lenkungsausschusses mit einer Analyse der Organisation der wissenschaftlichen Beratung im Lichte der Erfahrungen, die seit 1997 mit dem neuen System der Hinzuziehung von Sachverständigen und den neuen Arbeitsverfahren gemacht werden konnten. In ihrem Bericht [7] haben die Sachverständigen anerkannt, dass die Kommission in der Organisation der wissenschaftlichen Beratung wesentliche Fortschritte erzielt hat. Die von den drei hochrangigen Wissenschaftlern durchgeführten Analysen und daraus formulierten Empfehlungen sind in die von der Kommission in ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom Januar 2000 [8] formulierten Vorschläge eingeflossen und haben zur Errichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit beigetragen. [7] Eine Europäische Lebensmittel- und Gesundheitsbehörde: Die Zukunft der wissenschaftlichen Beratung in der EU, Dezember 1999; siehe auch Anhang, Ziffer 2.3. [8] KOM(1999) 719 endg. vom 12. Januar 2000. Insgesamt beliefen sich die für diesen Bericht und für wissenschaftliche Voruntersuchungen und Analysen in den Jahren 1999 bis 2001 gebundenen Mittel auf rund 470 000 EUR. Weitere Ausgaben im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der wissenschaftlichen Ausschüsse fielen an für die Internet-Veröffentlichung der Tagesordnungsentwürfe der wissenschaftlichen Ausschüsse, die Protokolle ihrer Sitzungen und die angenommenen wissenschaftlichen Stellungnahmen. Außerdem wurden verschiedene wissenschaftliche Stellungnahmen als CD-ROM herausgegeben sowie eine Auswahl von wissenschaftlichen Berichten und Konferenzbeiträgen als Hardcopy-Ausgabe aufgelegt. Diese Veröffentlichungen sind von wesentlicher Bedeutung, um dem Gebot der Transparenz bei wissenschaftlichen Gutachten nachzukommen und die wissenschaftlichen Kreise schlechthin auf dem Laufenden zu halten. Im Übrigen werden in bestimmten Fällen auf der Website vorläufige Stellungnahmen veröffentlicht, damit Wissenschaftler aus der ganzen Welt sich dazu äußern können und sichergestellt wird, dass alle verfügbaren Erkenntnisse Berücksichtigung finden. 3.1.2. Know-how und Inspektionen zur Lebensmittel-, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrolle Das Lebensmittel und Veterinäramt der Kommission führt vor Ort Inspektionen zur Beurteilung der Kontrollsysteme für die Lebensmittelsicherheit durch, wie sie von den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten und in Drittländern gehandhabt werden. Bei zahlreichen Inspektionsbesuchen vor Ort werden die Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts von nationalen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten begleitet [9]. In den Jahren 1999, 2000 und 2001 nahmen im Jahresdurchschnitt 112 von den Mitgliedstaaten designierte Sachverständige an 123 Inspektionsbesuchen teil. [9] Siehe hierzu u. a. Artikel 4 der Entscheidung 98/139/EG der Kommission vom 4. Februar 1998 mit Durchführungsbestimmungen zu den von Sachverständigen der Kommission in den Mitgliedstaaten vor Ort durchgeführten Kontrollen im Veterinärbereich. Bei den hierfür anfallenden Ausgaben handelt es sich um die Vergütung der Mitarbeit der nationalen Sachverständigen bei den Kontrollbesuchen durch die Inspektionsteams des Lebens- und Veterinäramts. Damit kann die Kommission * auf Fachwissen zurückgreifen, über das ihre eigenen Inspektoren u. U. nicht verfügen; * für mehr Transparenz bei den Tätigkeiten des Lebensmitte- und Veterinäramtes sorgen; * sich stärker den Inspektionen widmen; * den Wissens- und Erfahrungsaustausch verbessern, was zu einem besseren Verständnis der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und einer Harmonisierung der Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten führt. Auch an den Vorbereitungssitzungen zu den durchgeführten Inspektionen nahmen nationale Sachverständige teil. Die Gesamtausgaben für diese Maßnahmen beziffern sich für die Jahre 1999 bis 2001 auf 1,065 Mio. EUR. Weitere Ausgaben in diesem Bereich fielen an für die Entwicklung und Pflege eines DV-gestützten Systems zur Planung und Verwaltung der Inspektionen sowie für die Veröffentlichung der Inspektionsberichte im Internet. Publik gemacht werden diese Berichte, um dem Erfordernis in Sachen Transparenz gerecht zu werden. Zusammen mit den Inspektionsberichten veröffentlicht werden die Stellungnahmen der Behörden des Landes, in dem der jeweilige Kontrollbesuch stattfindet. 3.1.3. Fachtechnisches Know-how zur Risikobewertung bei Nonfood-Erzeugnissen Fachtechnisches Know-how für das Risikomanagement bei Nonfood-Erzeugnissen wurde schwerpunktmäßig für die Erstellung der überarbeiteten Fassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und für den operationellen Betrieb der Schnellwarnsysteme für gefährliche Produkte herangezogen, und zwar speziell im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten: * Erarbeitung einheitlicher EU-Richtlinien zur Bestimmung der Faktoren, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Rahmen eines Schnellinformationssystems RAPEX begründen; * Unterstützung der Kommission in technischen Fragen der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit; * Risikobeurteilung bei spezifischen Produkten, die Gegenstand von Gefahrenmeldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems waren (z. B. Treppenleitern, Kindersportwagen und Klappstühle). Das Europäische Parlament und der Rat haben die überarbeitete Fassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit im Dezember 2001 angenommen. Außerdem wurde eine Eurobarometer-Umfrage durchgeführt, um Informationen über das CE-Zeichen auf Produkten aus der Sicht der Verbraucher zu gewinnen. Diese Erhebung hat deutlich gemacht, dass die Verbraucher sich vielfach über die Bedeutung des CE-Zeichens nicht im Klaren sind und es fälschlicherweise für ein Qualitätslabel oder Gütesiegel halten. Diesem Problem möchte die Kommission in der demnächst anstehenden Mitteilung über eine Verbesserung der Implementierung des Neuen Konzepts zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften nachgehen. Die Mittelbindungen für die hierbei anfallenden Ausgaben beliefen sich für die drei Bezugsjahre auf insgesamt rund 350 000 EUR. Das fachtechnische Know-how im Zusammenhang mit der Risikobewertung bei Lebensmitteln wird in den Abschnitten 3.1.1 und 3.1.4 behandelt. 3.1.4. Nutzung des Know-how der Gemeinsamen Forschungsstelle Zurückgegriffen auf das Know-how der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde zwecks wissenschaftlicher Untermauerung der Evaluierung von drei BSE-Post-mortem-Schnelltests. Validiert wurden die entsprechenden Ergebnisse vom wissenschaftlichen Lenkungsausschuss. Ausgehend davon genehmigte die Kommission drei BSE-Post-mortem-Tests gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 über die Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien [10]. Diese Test wurden in großem Rahmen in sämtlichen Mitgliedstaaten wie auch in Drittländern angewandt. Die entsprechenden Ausgaben beliefen sich für den Zeitraum 1999 bis 2001 auf annähernd 1,28 Mio. EUR. [10] ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1. 3.1.5. Verbreitung von Informationen über gefährliche Produkte und Dienstleistungen sowie potenzielle Risiken Das Schnellwarnsystem RAPEX gilt sowohl für Nahrungsmittel als auch für Nonfood-Erzeugnisse. Es bildet das wichtigste Instrument zur Verbreitung und zum gegenseitigen Austausch über Gefahrenmeldungen, d. h. Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher, zwischen der Kommission einerseits und den Mitgliedstaaten anderseits dar. Die Zahl der im Rahmen des Schnellwarnsystems RAPEX bearbeiteten Gefahrenmeldungen ist im Verlaufe des Bezugszeitraums ständig angestiegen; dies beweist, dass das System einem immer größeren Bedarf entspricht. Im Anschluss an eine interne Überprüfung und Besuche bei den RAPEX-Meldestellen in den Mitgliedstaaten 1999 und dort geführte Besprechungen wurden erhebliche Investitionen im Hinblick auf eine Steigerung der Effizienz des Systems getätigt. Im Vorgriff auf die künftige Ausweitung des Systems auf Tierfutter und Kontrollen bei der Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln wurden zwei gesonderte Systeme, zum einen für Meldungen im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln, zum anderen für Meldungen aus dem Nonfood-Bereich, eingerichtet. An die Stelle der Übermittlung der Meldungen per Telefax trat ein elektronisches Meldesystem. Operationell wurde im Jahr 2002 das neue Schnellwarnsystem für Nahrungs- und Futtermittel. Die entsprechenden Ausgaben beliefen sich auf rund 800 000 EUR. Weitere Ausgaben fielen in diesem Bereich u. a. für die Veranstaltung eines Expertentreffens zur Definierung und Festlegung der Prioritäten für die künftige Weiterentwicklung von Europhyt, einem elektronischen System zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über konfiszierte Lieferungen kontaminierter Pflanzen oder pflanzlicher Erzeugnisse, an. Finanziert wurden des Weiteren die Herausgabe der dritten aktualisierten Auflage des Handbuchs "Vademekum über Bovine Spongiforme Enzephalopathie" und der Tagungsbericht der Internationalen Konferenz über Antibiotikaresistenz und deren potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit. 3.2. Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher bei Produkten und Dienstleistungen 3.2.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den an der Marktüberwachung mitwirkenden Einrichtungen Zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mitgliedern des International Market Supervision Network (IMSN) hat die Kommission in die Entwicklung eines neuen elektronischen Instruments für einen raschen Informationsaustausch über spezielle betrügerische Verkaufspraktiken bzw. vorbildliche Verfahren der Marktüberwachung investiert. Die mit dem System gewonnenen Erfahrungen bestätigen, dass die administrative Kooperation, wenn sie effektiv sein soll, formeller und eingehender geregelt werden muss, z.B. mit Hilfe eines Rechtsrahmens. In ihrer Mitteilung über Folgemaßnahmen zum Grünbuch über Verbraucherschutz in der EU [11] hat die Kommission sich verpflichtet, vor Ende des Jahres 2002 einen Vorschlag für ein entsprechendes Rechtsinstrument vorzulegen. [11] Wird im EG-Amtsblatt veröffentlicht. 3.2.2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wahrung der Verbraucherrechte bei der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen Die in diesem Bereich anfallenden Maßnahmen betreffen das Monitoring, die Beschaffung von Daten, Untersuchungen über die Durchführung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Verbraucherrechte in der Praxis und Meinungsumfragen in Bezug auf Regelungstätigkeiten. Speziell zur * laufenden Kontrolle des Standes der Anwendung und Durchsetzung der Verbraucherrechte laut der Richtlinie 93/13/EWG des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen [12] und zur Vereinfachung des Zugangs zu der einschlägigen Jurisprudenz in sämtlichen Mitgliedstaaten hat die Kommission eine Datenbank (mit der Bezeichnung CLAB) für missbräuchliche Vertragsklauseln geschaffen. Die hierfür anfallenden Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Daten und deren Analyse sowie IT-Support zur Pflege der Datenbank und Verbesserung ihrer Benutzerfreundlichkeit. Dieser Ausgabenposten beläuft sich auf annähernd 1 Mio. EUR. [12] ABl. L 95 vom 21.4.1993. Das Versuchsprojekt CLAB ist noch ausbau- und verbesserungsfähig. Die Datenbank wird zwar zunehmend, aber nach wie vor in relativ bescheidenem Umfang genutzt. Manches deutet darauf hin, dass für die Eingabe der Datenbank in die Daten eine stärkere Harmonisierung vonnöten ist. Eine Evaluierung darüber, wie sich die CLAB-Datenbank in der Praxis bewährt, ist für 2004 geplant [13]. [13] Siehe Anhang, Ziffer 5.6. Die mit Hilfe der CLAB-Datenbank gesammelten Informationen flossen in den im Jahr 2000 erstellten Bericht an den Rat und an das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 93/13/EWG ein. Ferner könnte die Datenbank als Modellinstrument für die laufende Beobachtung der Durchführung des gesamten EU-Verbraucherrechts gelten. Nach Auffassung der Kommission müsste die Aufgabenstellung, die den nationalen Behörden bei der Handhabung dieser Art von Monitoring-Instrumenten zufällt, weiter ausgebaut werden, u. a. im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung. Weitere Ausgaben fielen an für * die Herausgabe, als Hardcopy-Ausgabe, des Tagungsberichts über eine Konferenz zum Thema ,Missbräuchliche Vertragsklauseln", die sich mit der Anwendung der Richtlinie 93/13/EWG befasste; * eine Untersuchung zum Stand der Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit; diese Untersuchung diente als Grundlage für einen Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat [14]) und für den Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit [15]); [14] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit (KOM(2000) 140 endg.). [15] KOM(2000)139 endg. vom 29.3.2000. * eine Voruntersuchung über Handlungsbedarf und Prioritäten in Sachen Dienstleistungssicherheit; die Ergebnisse werden in die geplante Mitteilung über erforderliche Maßnahmen im Bereich der Sicherheit von Dienstleistungen einfließen; * eine Untersuchung über gesundheits- und nährwertbezogene Produktangaben im Hinblick auf eine etwaige Überarbeitung der Richtlinie über irreführende Werbung [16]; diese Überarbeitung ist inzwischen vertagt worden, da die Angelegenheit nunmehr im Zusammenhang mit dem Grünbuch über die künftige Ausrichtung der Verbraucherschutzpolitik und entsprechende Folgemaßnahmen behandelt wird; [16] Richtlinie 84/450/EWG, ABl. L 250 vom 19.9.1984. * eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2000 über ,Die Europäer und Leistungen der Daseinsvorsorge" [17]). Mit dieser Meinungsumfrage sollte der Zufriedenheitsgrad der Verbraucher in folgenden Bereichen erfasst werden: Zugang zu Dienstleistungen, Kosten, Qualität, bereitgestellte Information, Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertragliche Einzelheiten sowie die Bearbeitung von Beschwerden für eine Reihe von Dienstleistungen, u. a. Telekommunikation per Mobiltelefon und über das Festnetz, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, postalische Dienstleistungen, innerstädtischer öffentlicher Verkehr und Bahnfernreisen. Nähere Einblicke in diese Themen gibt eine 2001 durchgeführte zielgruppenspezifische Untersuchung. Die entsprechenden Ausgaben beliefen sich auf annähernd 300 000 EUR. [17] Eurobarometer Nr. 53, Oktober 2000. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen in die von der Kommission im September 2000 angenommene Mitteilung über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa [18]) ein und dienten mit für die Erstellung der Auflage 2001 des alljährlich von der Kommission verfassten Evaluierungsberichts über Leistungen der Daseinsfürsorge, der Bestandteil des Cardiff-Berichts über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte ist. Des Weiteren dienen die Ergebnisse als Grundlage für weitere Beiträge zur EU-Politik und entsprechende Maßnahmen in dem anstehenden Bereich; [18] Mitteilung der Kommission ,Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa" vom 20.9. 2000, (KOM(2000) 580 endg.). * eine Untersuchung zur Erforschung der Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Verbraucher und die Verbraucherpreise; die Ergebnisse dieser Untersuchung dienten als Grundlage für politische Beiträge zur GAP-Reform und fanden ihren Niederschlag in einer für Verbraucherorganisationen bestimmten Veröffentlichung. Darüber hinaus beteiligte sich die Kommission an einer von der finnischen Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz zum Thema "Verbraucher und Leistungen der Daseinsvorsorge". 3.2.2.1. Mechanismen zur Verbesserung der Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, speziell mit Hilfe von Pilotprojekten und zu errichtender Datenbanken Im Jahr 2001 wurde über 1 Mio. EUR für die Finanzierung der Einrichtung des Europäischen Netzes für die außergerichtliche Streitbeilegung (European Extra-Judicial Network, Kurzform: EEJ-Net) aufgewendet. Die Pilotphase zu diesem Projekt, an dem sich auch Norwegen und Island beteiligen, lief im Oktober 2001 an. Pro Land, das an dem Netzverbund mitwirkt, fungiert eine Clearingstelle als zentrale nationale Kontaktstelle, die den Verbrauchern Informationen und Beistand beim Zugang zu außergerichtlichen, alternativen Streitbeilegungsverfahren bietet. Die Clearingstellen helfen den Verbrauchern, die sich mit Gewerbetreibenden in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Rechtsstreit befinden, zu ihrem Recht zu gelangen. Geplant ist, dass das Netz Ende des Jahres 2002 voll operationell ist. Bei der Errichtung des Netzes werden größtmögliche Synergien mit dem bereits bestehenden Netz der Europäischen Verbraucherzentren angestrebt. Geplant ist eine erste Überprüfung des Vorhabens, zusammen mit den Mitgliedstaaten, zum Abschluss der Pilotphase im Jahr 2003 [19]. [19] Siehe Anhang, Ziffer 5.5. 3.2.3. Maßnahmen zur Sicherstellung gleicher Bedingungen bei Verbrauchertransaktionen 1999 und 2001 wurden Eurobarometer-Umfragen durchgeführt, um den Vertrauensgrad der Verbraucher in Finanzdienstleistungen und ihre Anbieter zu ermitteln. Die Umfrageergebnisse weisen einen recht niedriges Vertrauens- und Zufriedenheitsniveau aus und dienten als unerlässliche Hintergrundinformationen für die Neuausrichtung der EU-Politik und der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf eine stärkere rechtliche Absicherung der Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen. Mit den Umfragen erfasst wurden Bankdienstleistungen, Versicherungen, Kredite und Hypotheken. Als Ergebnis bilateraler Besprechungen zwischen Verbrauchervertretern und der Finanzbranche zum Thema Hypothekendarlehen kam eine Vereinbarung über Verhaltensregeln betreffend vorvertragliche Informationen bei Darlehen zum Erwerb von Grundeigentum zustande. Unterzeichnet wurde diese Vereinbarung am 5. März 2001. Am 1. März 2001 hatte die Kommission eine Empfehlung angenommen, in der diese Verhaltensregeln festgeschrieben sind und mit der die Hypothekendarlehens-Branche aufgefordert wird, die Empfehlung zu übernehmen. [20]) [20] Empfehlung der Kommission über vorvertragliche Informationen, die Darlehensgeber, die wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, den Verbrauchern zur Verfügung stellen müssen (Aktenzeichen K(2001) 477). Eine Debatte zum Thema Überschuldung fand anlässlich der Tagung des Rates ,Verbraucherfragen" im April 2000 statt. Als Folgemaßnahme hierzu nahm die Kommission eine Sammlung statistischer Daten zur Feststellung der Größenordnung des Phänomens grenzübergreifender Überschuldung vor. Die Ergebnisse flossen in die Tätigkeiten der Kommission zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung ein. Im Übrigen dürfte die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie über den Verbraucherkredit [21] zu sorgfältiger begründeten und umsichtigeren Praktiken bei der Vergabe von Darlehen beitragen. [21] KOM (2002) 443 endg. vom 11.9.2002. Die Ausgaben für Maßnahmen in Bezug auf Finanzdienstleistungen belaufen sich insgesamt auf rund 1 Million EUR. 3.2.3.1. Die Einführung des Euro Die Europäische Kommission, insbesondere die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, hat sich seit 1996 damit befasst, die Bedürfnisse der Verbraucher zu ermitteln und optimale Lösungen zu finden, um diesen Bedürfnissen bei der Umstellung auf den Euro gerecht zu werden. Vorrangiges Ziel war dabei, den Verbrauchern den Übergang zum Euro zu erleichtern, ihre Interessen zu schützen und ihr Vertrauen zu stärken und sie für den Euro zu gewinnen. Auch wenn es an erster Stelle den Mitgliedstaaten oblag, für eine reibungslose Umstellung auf den Euro Sorge zu tragen, hat auch die Kommission Wesentliches dazu beigetragen. Die in diesem Bereich anfallenden Tätigkeiten bildeten Teil eines umfassenden Programms zur Konsolidierung, Koordinierung und Beaufsichtigung sämtlicher Aspekte im Zusammenhang mit der Umstellung der Verbraucher auf den Euro. Dazu gehören u. a.: * Die Projekte im Rahmen der Aktion ,Euro leicht gemacht" zur Entwicklung von Informations- und Schulungsmaterial für Menschen mit potenziellen Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die neue Währung (z. B. Blinde, Gehörlose, ältere Menschen und Personen mit geistiger Behinderung) und zur Errichtung eines Schulungsnetzes zur Ausbildung der Euro-Trainer in der Handhabung der ausgearbeiteten Materialien. Konzipiert wurden letztere auf der Grundlage zielgruppenspezifischer Bedürfnisse, die von Pilotgruppen aus der anvisierten Zielpopulation selber artikuliert worden waren. Im Testversuch erprobt wurden die erarbeiteten Materialien mit Hilfe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen. Auf Fortbildungsveranstaltungen wurden Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen und gemeinnützigen Einrichtungen, die in der Betreuung der genannten Zielgruppen aktiv sind, in der Benutzung des Informations- und Schulungsmaterials für die jeweiligen Zielgruppen, denen der Euro erklärt werden sollte, geschult. Als solches eingesetzt bzw. als Vorlage für eigenes Material benutzt wurden die im Rahmen der Aktion ,Euro leicht gemacht" entwickelten Materialien von verschiedenen Mitgliedstaaten im Rahmen eigener nationaler Euro-Informationskampagnen für Problemgruppen; * jährliche zielgruppenspezifische Untersuchungen und Meinungsumfragen, um Aufschluss über sich verändernde Einstellungen auf Seiten der Verbraucher und über etwaige Schwierigkeiten mit dem Übergang zum Euro zu gewinnen; * Maßnahmen zur Förderung und Überprüfung der Anwendung vorbildlicher Praktiken in Fragen der doppelten Preisauszeichnung, der Bankgebühren und der Verbraucherinformation. Dazu gehörte auch die Überprüfung der Einhaltung der zwischen Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsverbänden ausgehandelten Euro-Logo-Vereinbarung und der damit eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf eine Stärkung des Verbrauchervertrauens. Sämtliche von der Europäischen Kommission aufgelegten Maßnahmen zur Einführung des Euro werden gegenwärtig einer Evaluierung unterzogen [22]. Einstweilen bieten die bisherigen Eurobarometer-Umfragen [23] gewisse Anhaltspunkte darüber, wie sich diese Maßnahmen bisher ausgewirkt haben. So erklärten 40 % der befragten EU-Bürger, von den auf die spezifischen Bedürfnisse von Problemgruppen zugeschnittenen Maßnahmen im Rahmen der Aktion ,Euro leicht gemacht" gehört zu haben. Weitere 12 % gaben an, selber unmittelbar davon profitiert zu haben. Nahezu 50 % der Befragten haben das Eurologo in Geschäften zur Kenntnis genommen, und über 20 % erklärten, durch das ausgewiesene Logo in ihrem Vertrauen in das betreffende Geschäft gestärkt worden zu sein. [22] Siehe Anhang, Ziffer 5.2. [23] Angaben aus Eurobarometer-Umfrage 57.1, Frühjahr 2002. Für diese Maßnahmen beliefen sich die Ausgaben 1999-2001 auf insgesamt rund 7 Mio. EUR. An den Vorhaben beteiligt waren Verbraucherverbände und Nichtregierungsorganisationen, Consultants sowie Produktions- und Vertriebsfirmen. 3.2.4. Maßnahmen zur Überprüfung von Angaben über vermeintliche Umweltfreundlichkeit Als Folgemaßnahme zu einer 1998 durchgeführten Untersuchung über Angaben zur vermeintlichen Umweltfreundlichkeit wurden Leitlinien für ein EU-System zur Verifizierung und Zertifizierung umweltbezogener Behauptungen erarbeitet. Die damit gewonnenen Erkenntnisse sollten in die Legislativmaßnahmen als Teil der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über irreführende Werbung einfließen. Die Überarbeitung dieser Richtlinie ist jedoch zurückgestellt und die Materie in dem Grünbuch über Verbraucherschutz thematisiert worden. 3.2.5. Gestaltung und Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zur Rechtspflege und zu außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren Bei den finanzierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zur Rechtspflege standen die Propagierung des Europäischen Formblatts für Verbraucherbeschwerden und die Evaluierung dieses Vorhabens im Mittelpunkt. Die hierfür anfallenden Ausgaben beliefen sich auf über 500 000 EUR. Das Formblatt soll die Verständigung zwischen Verbrauchern, die ihr Recht suchen, und Gewerbetreibenden erleichtern. Einer Eurobarometer-Umfrage [24] aus dem Jahr 1999 zufolge haben 7 % der befragten EU-Bürger das Formblatt gesehen oder davon gehört. Um die breite Öffentlichkeit über die Existenz des Beschwerde-Formblatts zu unterrichten und für dessen Verwendung zu gewinnen, wurde 1999 und 2000 in zehn Mitgliedstaaten ein Pilotprojekt durchgeführt. Gleichzeitig sollten mit diesem Pilotprojekt bestimmte ausgewählte Fälle, die mit Hilfe des Formblatts abgewickelt wurden, näher verfolgt werden. Die Evaluierung des Pilotprojekts hat deutlich gemacht, dass das Formblatt ein nützliches Mittel zur Kommunikation und zur Beilegung von Verbraucherbeschwerden sein kann, da auf diesem Weg immerhin fast die Hälfte der anstehenden Streitfälle geregelt werden konnten. [24] Eurobarometer 52.1, November/Dezember 1999. 3.2.6. Maßnahmen zur Beurteilung der spezifischen Risiken und des potenziellen Nutzens für Verbraucher in der Informationsgesellschaft Nach eingehenden Besprechungen mit den betroffenen Kreisen wurden Maßnahmen in die Wege geleitet, um einen geregelten Dialog mit den maßgebenden Interessenvertretern zustande zu bringen und sich auf Verhaltenregeln mit einem entsprechenden Konzept für ,Vertrauenslabel" als Mittel zur Vertrauensbildung bei den Verbrauchern hinsichtlich Nutzung des E-Commerce zu einigen. Zentrales Diskussionsthema war die Frage der Realisierbarkeit eines klar geregelten, soliden Rechtsrahmens für die Akkreditierung und unabhängige Verifizierung solcher Label. Ergebnis dieser Arbeiten war eine im Dezember 2001 zustande gekommene ,bahnbrechende" Einigung zwischen Vertretern der Verbraucher und der Wirtschaft über vorbildliche Geschäftspraktiken bei Online-Verkaufstransaktionen mit Verbrauchern. Der Vereinbarung kommt richtungweisende Bedeutung im Hinblick auf EU-weit geltende Grundsätze zu, die es sowohl den Verbrauchern als auch den Gewerbetreibenden ermöglichen dürften, Vorzüge des elektronischen Handels umfassend zu nutzen und stärker vom Binnenmarkt zu profitieren. Darüber hinaus beteiligte sich die Kommission an einer von der deutschen Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenz zum Thema ,Elektronischer Handel und Verbraucher". 3.2.7. Maßnahmen im Hinblick auf verstärkten Datenschutz und Schutz der Privatsphäre In diesem Aktionsbereich hat die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz an der Politik-Erarbeitung der Kommission und der Rechtsetzung von Gemeinschaftsrecht durch andere Kommissionsdienststellen mitgewirkt. Hierfür fielen keine Ausgaben an. 3.2.8. Querschnittsmaßnahmen zum Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher Als flankierende Maßnahme zur Identifizierung optimaler Vorgehensweisen in der Anwendung des ,Soft law" und zur Prüfung, wie diese vorbildlichen Praktiken im Sinne der Verbraucher in der Europäischen Union gehandhabt werden könnten, wurde ein Seminar für Rechtsexperten aus dem Bereich des ,Soft law" organisiert. Zur Realisierbarkeit eines allgemeinen Rechtsrahmens für "Fairen Handel" im Rahmen der Vorarbeiten der Kommission zum Grünbuch über Verbraucherschutz wurden zwei Seminare (in Portugal bzw. Schweden) veranstaltet und eine entsprechende Untersuchung durchgeführt, in der insbesondere das nationale Verbraucherrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit dem Verbraucherrecht der USA verglichen wurde und Möglichkeiten für eine Reform des EU-Rechts aufgezeigt werden konnten. Die Ausgaben für Untersuchungen über Preisindizes, die Zusammenstellung statischer Daten, Intra-EU-Preisvergleiche bei Verbrauchsgütern und für die Herausgabe der Publikation "Verbraucher in Europa - Zahlen, Daten, Fakten" [25] mit Schlüsseldaten zur Verbraucherpolitik beliefen sich auf insgesamt etwa 500 000 EUR. Weitere Ausgaben fielen an für die Erstellung einer Sammlung nationaler und EU-Verbraucherrechtsvorschriften, für technische Unterstützung zur Entwicklung von Methodiken der Beurteilung der EU-politischen Folgewirkungen auf die Verbraucher, für eine Konferenz über Verbraucherangelegenheiten unter der belgischen Ratspräsidentschaft und für verschiedene Treffen mit australischen bzw. japanischen Regierungsvertretern im Hinblick auf eine Intensivierung der bilateralen Kooperation in Verbraucherangelegenheiten. [25] Herausgegeben von Eurostat, 2001. 3.3. Verbraucherinformation und Verbraucherbildung 3.3.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformation Eine Schlüsselrolle bei der Unterrichtung der Verbraucher und Interessenvertreter über politische Entwicklungen hat die Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher gespielt. Informiert wurden u.a. Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Meinungsführer, Medien, Verbraucherverbände und sonstige Organisationen in der EU wie auch darüber hinaus, die als Multiplikatoren fungieren. Eröffnet wurde im Juli 2000 eine in drei Themenschwerpunkten untergliederte neue Website. Diese Website wurde täglich aktualisiert (im Schnitt fielen dabei 200 Seiten pro Woche an). Ende des Jahres 2001 konnte der Aufbau der neuen Website über Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit abgeschlossen werden. In Angriff genommen wurden die Vorarbeiten zur Umstrukturierung der bisherigen Themenbereiche Verbraucherangelegenheiten und öffentliche Gesundheit. Weiter ausgebaut wurden Dienste wie die tägliche Zustellung von Neuigkeiten im Abonnement ("What's New") per E-Mail und die Mailbox. Einen Anhaltspunkt für die mit der Website befriedigte Informationsnachfrage bietet die ständig steigende Zahl der Zugriffe, die von geschätzten 100 000 pro Monat für das Jahr 1999 auf 360 000 im Monat Juli 2000 anstieg und im Dezember 2001 bei über 1 Million lag. Die Zahl der Abonnements auf den 1999 eingerichteten täglichen Informationsdienst ,What's New"/Aktuelles für Neuigkeiten per E-Mail belief sich im Dezember 2001 auf 11 400. Umfragen, die 1999, 2000 und 2001 bei Nutzern durchgeführt wurden, die sich auf die Website eingeklinkt haben, weisen einen hohen Zufriedenheitsgrad mit den angebotenen Diensten aus [26] und lieferten zahlreiche zweckdienliche Verbesserungsvorschläge. [26] Ergebnisse abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/dgs/ health_consumer/feedback/feedback04r_en.html. Die Gesamtausgaben für die Website-Produktion und andere IT-Entwicklungen belaufen sich auf rund 1,3 Mio. EUR. Darunter fallen auch seit 2001 die Kosten für IT- Entwicklung und andere Support-Leistungen für die Herausgabe der Newsletter Consumer Voice in elektronischer Form. Consumer Voice erschien erstmals Mitte 1998 als gedrucktes Magazin für Verbraucherpolitik. Im weiteren Verlauf wurde der Themenbereich um Fragen zur Lebensmittelsicherheit erweitert. Bezogen wurde das Magazin im Postversand von etwa 15 000 Abonnenten. Allerdings erwies sich die im Mehrfarbendruck aufgelegte Zeitzschrift aufgrund des zeitaufwändigen Drucks und Vertriebs als unangemessenes Medium zur Unterrichtung eines vielsprachigen Leserpublikums über die rapiden Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Nach einer internen Überprüfung im Jahre 2000 wurde die Herausgabe von Consumer Voice als Papierfassung zum Jahresbeginn 2001 eingestellt. An die Stelle der Printfassung trat ein monatlich erscheinendes elektronisches Mitteilungsblatt für aktuelle Informationen, die für Interessenvertreter, Meinungsmacher und andere Multiplikatoren bestimmt sind. Die elektronische Newsletter berichtet in Kurzform über neueste Entwicklungen und bietet für die Nutzer, die sich ausführlicher informieren möchten, zahlreiche Links zu anderen Websites. Diese Umstellung auf ein in kürzeren Zyklen erscheinendes, elektronisch erstelltes und versandtes Informationsmedium hat sich als durchaus kosteneffizient und zweckgemäßer im Sinne des Erfordernisses der Transparenz bei der Politikerarbeitung erwiesen. Die für Consumer Voice bereitgestellten Mittel belaufen sich auf insgesamt über 700 000 EUR. Produziert wird die Newsletter mit technischer Unterstützung durch IT-Personal, das die Website betreut. 3.3.1.1. Maßnahmen zur Sensibilisierung für Produktsicherheit In den letzten Jahren gehörte Lebensmittelsicherheit mit zu den Hauptanliegen der Verbraucher. Einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 1997 zufolge war für annähernd 68 % aller EU-Bürger Lebensmittelsicherheit ein Thema und von daher Anlass zu deren Forderung nach besserer Information. In ihrem Bestreben um Rückgewinnung des Vertrauens der Verbraucher hat die Kommission zusätzlich zu den in ihrem Weißbuch über Lebensmittelsicherheit angekündigten Legislativmaßnahmen verschiedene Aufklärungs- und Bildungskampagnen zum Thema Lebensmittelsicherheit durchgeführt. Diesen Kampagnen zugrunde gelegt wurde ein dezentrales Konzept. Gestaltet und durchgeführt wurden sie in einem jeweils rein nationalen Rahmen, um so die zu vermittelnde Botschaft und die vorzusehenden Werbemittel gezielter auf die einzelstaatlichen Besonderheiten abzustimmen. 1998-1999 lauteten die Themen Lebensmittelkennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und gentechnisch veränderte Organismen. 2000-2001 wurde der Schwerpunkt auf eine Kampagne mit stärker ausgeprägter erzieherischer Komponente in Fragen der Lebensmittelhygiene gelegt, und zwar für ganz spezifische Zielgruppen. Die in den beiden ersten Jahren, d. h. 1998 und 1999, durchgeführten Kampagnen über Lebensmittelsicherheit wurden einer Evaluierung unterzogen [27], der zufolge die Ergebnisse im Großen und Ganzen zwar positiv waren, allerdings auch erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Effizienz der einzelnen nationalen Kampagnen zu Tage förderten. Die aus der Evaluierung gewonnen Erkenntnisse dienten mit als Grundlage der Entscheidung, für künftige Kampagnen den Schwerpunkt auf Bildung statt auf Information zu setzen, die Zielgruppen enger zu fassen und die konzeptionelle Gestaltung und Ausführung weiter zu dezentralisieren. [27] Siehe Anhang, Ziffer 2.2. Alles in allem haben die über mehrere Jahre mit besonderer Nachhaltigkeit durchgeführten nationalen Kampagnen klare Vorteile gezeigt. Hinzugewonnen wurde Know-how in Sachen Entwicklung von Kommunikationsmitteln zum Thema Lebensmittelsicherheit. Die Einbringung praxisbezogener Aspekte der Lebensmittelhygiene aus dem häuslichen Bereich in die einzelnen Kampagnen, um auf diese Weise die Verbraucher mit Lebensmittelsicherheit vertraut zu machen, scheint sich bewährt zu haben. Insgesamt waren die Kampagnen insoweit ein Erfolg, als es gelungen ist, die unterschiedlichen betroffenen Kreise (Experten für Kommunikation, Verbraucherorganisationen, nationale Behörden und öffentliche Einrichtungen, Akteure aus der Lebensmittelkette) in gemeinsame Aktionen zum Thema Lebensmittelsicherheit einzubinden. Inwiefern die Kampagnen tatsächlich dazu beigetragen haben, das Vertrauen der Verbraucher in die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln wieder herzustellen, lässt sich nur schwer beurteilen. Hier spielen eine Vielzahl von Faktoren mit, die dazu noch von Land zu Land verschieden sind. Deutliche Unterschiede festzustellen sind zwischen den Ländern, deren Verbraucher generell Vertrauen in ihre Aufsichtsbehörden für Lebensmittel haben, und den Ländern, in denen die Kompetenzen öffentlicher Instanzen in Frage gestellt werden oder in denen die Verantwortlichkeiten für die Lebensmittelkette Gegenstand heftiger öffentlicher Debatten sind. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind die Folgewirkungen von Lebensmittelkrisen auf nationaler Ebene. Infolgedessen scheinen die nationalen Behörden eher als die Kommission geeignet zu sein, über die künftige Ausrichtung entsprechender Kampagnen und Folgemaßnahmen zu befinden und dazu auf bereits bestehende Partnerschaften zurückzugreifen. Für die Kampagnen über Lebensmittelsicherheit in dem Zeitraum 1999-2001 beliefen sich die zugewiesenen Mittel auf rund 12,6 Mio. EUR. Da der dritte Europäische Verbrauchertag 2001 unter dem Zentralthema "Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität" stand, wurden Aktionen, mit denen das Interesse der Medien in den Mitgliedstaaten für dieses Ereignis geweckt werden sollte, in die laufenden Kampagnen über Lebensmittelsicherheit integriert. Veranstaltungen zum Europäischen Verbrauchertag fanden in 13 Ländern statt. Hierfür beliefen sich die Ausgaben auf 230 897 EUR. Die Medienwirksamkeit dieser nationalen Veranstaltungen wie auch einer Sonderveranstaltung der EU-Ratspräsidentschaft und einer Konferenz in Brüssel war insgesamt zufriedenstellend. 3.3.2. Sensibilisierung der Verbraucher für dringend gebotenes ökologisches Konsumverhalten und umweltschonende Produktionsverfahren Im ,Verbraucherpolitischen Aktionsplan 1999-2001" war weder die Erarbeitung politischer Maßnahmen noch das Setzen von Prioritäten für einen Aktionsbereich mit Namen ,Nachhaltigkeit" vorgesehen [28]. Die entsprechenden Maßnahmen beschränkten sich auf Unterstützung um umweltpolitischer Instrumente bei verschiedenen Sensibilisierungsmaßnahmen, z. B. in Sachen Umweltzeichen für Verbrauchsgüter. Infolgedessen fielen in diesem Bereich keine Ausgaben an. [28] Siehe Anhang, Ziffer 4.1. 3.3.3. Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Verbraucher über besondere Produkte und Dienstleistungen, speziell mit Hilfe vergleichender Tests 1999 wurde eine Eurobarometer-Umfrage zum Thema Produktkennzeichnung durchgeführt, um nähere Aufschlüsse über Bedürfnisse, Erwartungen und Meinungen der Verbraucher in Fragen der Lebensmittelkennzeichnung zu gewinnen. Berücksichtigt wurden die Umfrageergebnisse bei der Überarbeitung der bestehenden Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften sowie in dem im Juli 2001 vorgelegten Vorschlag für einen Rechtsakt zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel. Gestärkt wurde die Rolle, die den Europäische Verbraucherzentren (siehe hierzu Abschnitt 3.3.5.) bei der Durchführung vergleichender Tests und Untersuchungen über grenzübergreifende Verbrauchertransaktionen zukommt. 3.3.4. Maßnahmen zur Förderung der Verbraucherbildung, speziell in Schulen Im Laufe der Jahre hat die Kommission Pilotprojekte finanziert, die darauf abstellen, dass Verbrauchererziehung fester Bestandteil der Lehrpläne wird. Für 1999 betrugen die Ausgaben für ein entsprechendes Projekt, das im Vereinigten Königreich im Anschluss an ähnliche Vorläuferprojekte in Griechenland, Portugal und Spanien anlief, rund 400 000 EUR. Aus einer Analyse, der die aus den Pilotprojekten gewonnenen Ergebnisse unterzogen wurden, geht hervor, dass der Impact solcher Projekte sich eher auf die rein nationale Situation beschränkt. Im Mittelpunkt der Projekte stand in den meisten Fällen das nationale Konsumgeschehen und nicht das, was auf EU-Ebene verwirklicht worden ist und was der Binnenmarkt an Vorzügen bietet. Dies gab Anlass zu der Schlussfolgerung, dass die Rolle der Europäischen Kommission bei ihren Bemühungen, durch Pilotprojekte darauf hinzuarbeiten, dass Verbrauchererziehung fester Bestandteil der Unterrichtsprogramme wird, einen Punkt erreicht habe, den zu überschreiten nicht sinnvoll erscheint. Der Wettbewerb ,Junge Verbraucher in Europa" hat sich im Laufe der Jahre als bedeutsames Mittel zur Förderung der Verbraucherbildung im schulischen Bereich erwiesen. Für 1999-2001 beliefen sich die Ausgaben für diesen Wettbewerb auf annähernd 2,5 Mio. EUR. Eine 2002 durchgeführte interne Prüfung [29] gelangt zu der Schlussfolgerung, dass der Wettbewerb in der Form, wie er bisher durchgeführt wurde, nicht kosteneffizient ist, allerdings vom Konzept her durchaus Erfolgspotenzial bietet. Unter verbesserten organisatorischen Vorkehrungen ließe sich mit geringeren Kosten eine bessere Reichweite erzielen. Die entsprechende Reorganisation wird gegenwärtig vorgenommen. [29] Siehe Anhang, Ziffer 3.1. 3.3.5. Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Europäischen Verbraucherzentren Nach einer 1997 durchgeführten Evaluierung des Funktionierens der von den Europäischen Verbraucherinformationsstellen durchgeführten Pilotprojekte [30] zur Unterrichtung der Verbraucher hat die Kommission von 1998 an die Aufgabenstellung dieser EG-Beratungsstellen für Verbraucher, die heute in einem Netz Europäischer Verbraucherzentren zusammengeschlossen sind, neu definiert. Derzeit funktionieren 14 solcher Europäischer Verbraucherzentren in 12 Mitgliedstaaten [31]). Sie haben im Wesentlichen folgende Aufgaben: [30] Siehe Anhang, Ziffer 4.3. [31] Belgien, Deutschland (2), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien (2) und Vereinigtes Königreich * Verbreitung von Informationen über verbraucherpolitische Angelegenheiten auf EU-Ebene; * Durchführung vergleichender Tests und Untersuchungen über grenzübergreifende Verbrauchertransaktionen; * Hilfeleistung zugunsten der Verbraucher, die bei ihren Transaktionen Schwierigkeiten haben. Infolge der Umverlagerung der Aufgabenstellung der Verbraucherzentren arbeiten diese heute stärker antizipierend im Rahmen eines echten europäischen Netzverbundes, was der Zusammenarbeit der Verbraucherzentren aus den einzelnen Ländern zugute kommt. Dank einer nunmehr breiteren Palette von Informationsinstrumenten verfügen die Zentren heute über ein größeres Aktionspotenzial. Die Zahl der Fälle, in denen Konsumenten ein Verbraucherzentrum in Anspruch genommen haben, stieg in sämtlichen Ländern kontinuierlich an. In vielen Ländern sind die Europäischen Verbraucherzentren auch in das Europäischen Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) eingebunden, wo sie als Clearingstellen fungieren. Die den Verbraucherzentren gewährte finanzielle Unterstützung beläuft sich auf insgesamt etwa 6 Mio. EUR, was 50 % ihrer Aufwendungen entspricht. Aufgrund der nunmehr besseren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Frage der Errichtung und Finanzierung der Verbraucherzentren konnten deutliche Fortschritte erzielt werden. Vonnöten wäre allerdings, die bisherige Regelung der Kofinanzierung, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, formeller auszugestalten und juristisch besser abzusichern. 3.4. Förderung und Vertretung der Verbraucherinteressen 3.4.1. Konsolidierung der Vertretung der Verbraucherinteressen Wichtigstes Finanzierungsinstrument für diesen Aktionsbereich ist die Gewährung finanzieller Unterstützung für die Tätigkeiten europäischer Verbraucherorganisationen gemäß Artikel 2 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 283/1999/EG (Siehe Kapitel 4). 3.4.2. Maßnahmen zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen in den Mitgliedstaaten Zentrales Anliegen der wichtigsten Maßnahme zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen in den Mitgliedstaaten war die Fortbildung der Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen. Im Mittelpunkt des Aufrufs zu Vorschlägen für das Jahr 1999 standen Projektvorschläge zu den Bereichen Fortbildung und Know-how-Vermittlung, insbesondere an Verbraucherorganisationen, in Fragen der Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und Finanzdienstleistungen sowie zu anderen vorrangigen Bereichen der Gemeinschaftspolitik, ersucht. Als Folgemaßnahme zu dieser Art der Unterstützung von fürderhin noch intensiverer Fortbildung beschloss die Kommission im Jahr 2001, ihrerseits ebenfalls Maßnahmen zur Weiterbildung der Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen durchzuführen. Für die erste Phase eines entsprechenden 3-Jahresprojekts wurden rund 850 000 EUR bereitgestellt. Diese erste Phase wird in diesem Jahr (2002) durchgeführt. Sie betrifft die Erstellung von Schulungsmaterial, die Rekrutierung von Ausbildern und deren Weiterbildung in Management, Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherrecht. In der daran anschließenden zweiten Phase (2003/2004) sollen diese Ausbilder dann die Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen in externen Fortbildungskursen weiterbilden. Eine weitere Form der Unterstützung bestimmter Tätigkeiten von Verbraucherorganisationen in den Mitgliedstaaten, soweit diese Tätigkeiten sich mit den alljährlich festgelegten Prioritäten decken, ist die Kofinanzierung spezieller Projekte zur Förderung der Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten. Diese Finanzbeihilfe für spezifische Projekte, über die Jahr um Jahr entschieden wird, floss zu einem Großteil nationalen Verbraucherorganisationen zu (Siehe Kapitel 5). Manche Mitgliedstaaten und Verbraucherorganisationen tendieren zu der Auffassung, projektbezogene Kofinanzierung sei ein impliziter Ersatz für direkte finanzielle Unterstützung zugunsten schwächerer, kleinerer oder minderbemittelter nationaler Verbraucherorganisationen. In der Praxis freilich haben hauptsächlich stärkere, finanziell solide Organisationen von der Kofinanzierung spezifischer Projekte profitiert. Es wäre deshalb angebracht, das Instrument der Kofinanzierung spezifischer Projekte deutlich von der Finanzbeihilfe zugunsten nationaler Verbraucherorganisationen abzutrennen. Zur finanziellen Unterstützung von Verbraucherorganisationen hat sich nämlich die Projektfinanzierung als inadäquates Instrument erwiesen. 3.4.3. Maßnahmen zur Förderung und Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in Normungsangelegenheiten auf europäischer Ebene Wichtigstes Finanzierungsinstrument für diesen Aktionsbereich ist die Gewährung finanzieller Unterstützung für Tätigkeiten europäischer Verbraucherorganisationen gemäß Artikel 2 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 283/1999/EG (Siehe Kapitel 4). 3.4.4. Pilotprojekte zur Förderung von Modellen für umweltverträglichen Konsum Eine Zwischenevaluierung aus dem Jahr 2000 zu Projekten zum Thema "Nachhaltigkeit", die in der Zeit von 1995-1998 kofinanziert worden waren, gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die betreffenden Initiativen mehrheitlich nicht sonderlich effektiv waren und nur begrenzte Auswirkungen zeitigten [32]. Diese Form der Finanzierung von Projekten ist deshalb nicht fortgeführt worden. [32] Siehe Anhang, Ziffer 4.1. 3.5. Sonstige Maßnahmen der Kommission Die Ausgaben für von Fachunternehmen durchgeführte Evaluierungen zu Maßnahmen zugunsten der Verbraucher beliefen sich für die drei Jahre auf über 500 000 EUR (Siehe Anhang). 4. Finanzielle Unterstützung zugunsten europäischer Verbraucherorganisationen Gemäß Artikel 2 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 283/1999/EG können unter bestimmten Voraussetzungen Europäische Verbraucherorganisationen finanzielle Unterstützung erhalten. Seit Jahrzehnten ist es die Europäische Kommission, die angesichts des auf EU-Ebene bestehenden Ungleichgewichts zwischen der Wirtschaft und den Verbrauchervertretungen in Bezug auf personelle, technische und finanzielle Mittel die Betriebskosten europäischer Verbraucherorganisationen bezuschusst. Dadurch, dass mit dem genannten Beschluss Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit europäischer Verbraucherorganisationen festgelegt wurden, sollen die Ressourcen auf Organisationen konzentriert werden, deren Kerntätigkeit in der effektiven Wahrnehmung der Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene besteht. Als weiteres Kriterium gilt, dass die in Frage kommenden Verbraucherorganisationen von nationalen Organisationen aus mindestens der Hälfte der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausdrücklich beauftragt worden seien müssen, die Interessen der Verbraucher auf europäischer Ebene zu vertreten. Weiter müssen die Tätigkeiten dieser Organisationen einen oder mehrere der in Artikel 4 des Beschlusses aufgeführten vier Bereiche betreffen. Um nun die Effizienz der finanziellen Unterstützung, die europäischen Verbraucherorganisationen zukommt, eingehend beurteilen zu können, wurde die Finanzierung von sechs Organisationen, die in der Zeit von 1995-1999 in den Genuss einer Finanzierung ihrer Betriebskosten gelangt sind, im Jahr 2000 einer Evaluierung unterzogen [33]. Diese im Dezember 2001 abgeschlossene Evaluierung ergab, dass die Tätigkeiten der Europäischen Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in der Normung (ANEC) und des Europäischen Büros der Verbraucherverbände (BEUC) für den Verbraucherschutz absolut relevant sind und diese beiden Organisationen den größten Beitrag dazu leisten. Der Bewertung zufolge vertritt speziell BEUC die Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene am nachhaltigsten. Die finanzielle Beihilfe der Kommission zugunsten von BEUC beläuft sich auf 35 % des BEUC-Gesamtetats. Den größten Teil des restlichen Etats finanzieren die nationalen Verbraucherorganisationen durch ihre Mitgliedsbeiträge; dies erklärt auch, dass sie maßgeblichen Einfluss auf das BEUC-Arbeitsprogramm nehmen können. [33] Siehe Anhang, Ziffer 2.1. Für EUROCOOP (Dachverband von Verbrauchergenossenschaften in der EU), COFACE (Bund der Familienorganisationen der Europäischen Gemeinschaft), EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) und IEIC (Europäisches Institut regionaler Verbraucherorganisationen) fiel die Evaluierung im Ergebnis weit weniger positiv aus. Was diese Organisationen in die Verbraucherpolitik und in den Verbraucherschutz einzubringen vermochten, erwies sich als bescheiden; bei ihnen gehören Verbraucheranliegen nicht zu den Kerntätigkeiten. Im Jahr 2001 beschloss die Kommission deshalb, die Finanzierung der Betriebskosten von EUROCOOP und COFACE einzustellen, da sich aus deren Tätigkeitsberichten deutlich ergab, dass die Förderung der Verbraucherinteressen, wie in Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 283/1999/EG vorgeschrieben, nicht Hauptzweck dieser Organisationen ist [34]. [34] Die Finanzierung der beim EGB anfallenden Betriebskosten für Tätigkeiten zur Vertretung der Verbraucher wurde bereits 1997 eingestellt. Ab 1999 galten die Tätigkeiten des IEIC als nicht länger förderfähig, da diese Organisation das Förderkriterium der Vertretung von Verbraucherorganisationen aus mindestens der Hälfte der Mitgliedstaaten nicht erfuellt. Einem neuen, im Frühjahr 2000 gegründeten europäischen Verband mit dem Namen Association Européenne des Consommateurs (AEC) wurde eine Kernfinanzierung als Anlauffinanzierung gewährt. Anhand der Tätigkeitsberichte von AEC für die ersten drei Jahre des Bestehens dieses Verbandes wird beurteilt werden müssen, ob es der Organisation gelungen sein wird, sich als existenzfähige Organisation, die Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene zu vertreten vermag, zu etablieren. Zwecks Förderung der Verbraucherbeteiligung in Normungsangelegenheiten auf europäischer Ebene gewährt die Kommission dem Verband ANEC finanzielle Unterstützung. Gegründet wurde ANEC im Jahr 1995 aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Beratenden Verbraucherausschuss der Europäischen Freihandelsorganisation EFTA und der Europäischen Kommission. ANEC vertritt die Interessen europäischer Verbraucher in den europäischen Normungsgremien, die u.a. Produktsicherheitsnormen im Rahmen der Richtlinien nach dem ,neuem Konzept" ausarbeiten. Diese Richtlinien legen wesentliche Sicherheitsanforderungen für Produkte fest. Erstellt werden die einschlägigen Normen zur Produktsicherheit von den Europäischen Normenorganisationen auf der Grundlage entsprechender Normungsaufträge, die ihnen die Europäische Kommission erteilen. Ursprünglich finanzierte die Kommission die ANEC-Ausgaben für die Mitwirkung von Verbrauchervertretern in Arbeitsgruppen europäischer Normungsgremien zu 100 %. Von den nationalen Verbraucherorganisationen wird ein Großteil der für diese Tätigkeiten erforderlichen Sachverständigenleistungen unentgeltlich erbracht. Abgesehen von einer Beihilfe seitens der EFTA in Höhe von 5 % ist es ANEC nicht gelungen, sich sonstige Finanzierungsquellen zu erschließen. Somit belief sich die ANEC gewährte Kernfinanzierung für die Wahrnehmung der Verbraucherinteressen bei der Erarbeitung von Sicherheitsnormen für Verbrauchsgüter in den letzten drei Jahren auf rund 95 % der Betriebskosten. Die Vertreter der Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuss haben diesem hohen Bezuschussungssatz zwar zugestimmt, allerdings auch die Frage anderer Finanzierungsmöglichkeiten erörtert. Bis solche Alternativen ausfindig gemacht sein werden, wird der Fortbestand der Beteiligung der Verbraucher an Normungsangelegenheiten auf EU-Ebene weiterhin von dieser hohen finanziellen Beteiligung abhängen. Die insgesamt gewährte finanzielle Unterstützung zur Deckung der laufenden Kosten europäischer Verbraucherorganisationen belief sich auf etwa 4,5 Mio. EUR (Siehe Tabelle 2). Tabelle 2 - Europäischen Verbraucherorganisationen gewährte Betriebskostenbeihilfe, aufgeschlüsselt nach Jahren >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 5. Kofianzierung spezifischer Projekte Mit den im Beschluss Nr. 283/1999/EG im Einzelnen festgelegten Bezuschussungskriterien für spezielle Vorhaben zur Förderung der Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten sollte die Projektfinanzierung rationalisiert werden. Wie in dem Beschluss vorgeschrieben, wurden im Jahresturnus Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht [35]. Beschlossen wurde die Gewährung finanzieller Unterstützung unter Zugrundelegung der in den Durchführungsbestimmungen des Beschlusses Nr. 283/1999/EG festgelegten Kriterien im Einklang mit den betreffenden Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses. [35] ABl. C 289 vom 17.9.1998, S. 14, für das Jahr 1999; ABl. C 191 vom 8.7.1999, S. 15, für das Jahr 2000 und ABl. C 116 vom 26.4.2000, S. 7, für das Jahr 2001. Tabelle 3 - Übersicht über spezifische Projekte: Anträge, bewilligte Beihilfen und Ausgaben >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Auf die von der Kommission ausgeschriebenen Aufrufe zur Einreichung von Projekten gingen von Jahr zu Jahr immer weniger Anträge ein (wie Tabelle 3 zu entnehmen ist). Dies ist zum großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Anforderungskriterien für zuschussfähige Projekte enger gefasst wurden. Ein weiterer Grund ist möglicherweise die Vorgabe, dass der Antragsteller mindestens 50 % der anfallenden Projektkosten selber aufbringen muss. Begünstigte dieser Form der Kofinanzierung waren in erster Linie nationale Verbraucherorganisationen und andere europäische und internationale Nichtregierungsorganisationen, die in der Förderung der Verbraucherinteressen aktiv sind. Um mit der Kofinanzierung spezifischer Projekte insgesamt nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen, hat die Kommission sich darum bemüht, die verfügbaren Haushaltsmittel auf eine geringere Anzahl von Projekten zu konzentrieren; gleichzeitig hat sie aber die Verbraucherorganisationen dazu ermutigt, ihre Kompetenzen im Rahmen von Projekten von gemeinsamen Interessen zu bündeln. In der Praxis wurde allerdings eine zu geringe Anzahl innovativer Projekte bzw. Vorhaben mit hoher Relevanz für die EU-Verbraucherpolitik eingereicht und entsprechend finanziert. Im Durchschnitt fiel die finanzielle Unterstützung zugunsten der einzelnen Projekten zwar relativ bescheiden aus (zwischen 200 000 und 250 000 EUR für das Jahr 2001), war aber damit immerhin höher als in den Vorjahren. Aufgrund der genauen Verfahrensregeln und Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit, wie sie in dem Beschluss Nr. 283/1999/EG festgelegt sind, konnte die Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zwar transparenter werden; jedoch war damit ein vergleichsweise hoher administrativer Aufwand verbunden, der in keiner Relation zu dem durch die Kofinanzierung auf EU-Ebene erzielten zusätzlichen Nutzen steht. Außerdem ist der Aufwand für die Erstellung der Projektanträge und Erfuellung der Formvorschriften für die Einreichung von Projektvorschlägen für die Antragsteller, insbesondere Verbraucherverbände und andere Nichtregierungsorganisationen, recht groß. Dass die Aufrufe zur Einreichung von Projekten im Jahresturnus und die vorrangigen Bereiche jährlich neu festgelegt werden, hat auch zur Folge, dass es sehr schwierig ist, auf längere Dauer ausgerichtete Ziele zu verwirklichen. Eine externe Evaluierung der Finanzierung zugunsten spezifischer Projekte wird 2003 verfügbar sein [36] [36] Siehe Anhang, Ziffer 5.1. Die finanzielle Unterstützung zur Kofinanzierung spezifischer Projekte belief sich 1999 auf rund 4,5 Mio. EUR, für das Jahr 2000 auf 4,3 Mio. EUR und für das Jahr 2001 auf 2,4 Mio. EUR (Siehe Tabelle 3). 6. Abschließende Bemerkungen Gefasst wurde der Beschluss Nr. 283/1999/EG aus dem dringenden Bedarf heraus, über einen Rechtsakt als juristische Grundlage zur Rechtfertigung von Ausgaben im Bereich Verbraucherschutz zu verfügen, nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 1998 ein Urteil in der Sache erlassen hatte (Rechtssache C-106/96). Insgesamt konnte mit dem Beschluss dem Trend zu einer besseren Budget-Planung und weniger Ad-hoc-Entscheidungen im besonderen Maße entsprochen werden. Vor 1999 wurden die wichtigsten Parameter für Finanzierungsbeschlüsse in Verbraucherangelegenheiten von der Haushaltsbehörde auf jährlicher Basis in den Erläuterungen zu den Haushaltslinien für das jeweils darauffolgende Jahr festgelegt. Mit dem Beschluss Nr. 283/1999/EG ist ein Mehrjahres-Ausgabenprogramm festgelegt worden, mit genauen Verfahrensmodalitäten, Förder- und Vergabekriterien und in Frage kommenden förderfähigen Aktionsbereichen über einen 5-Jahreszeitraum. Damit konnten erhebliche Fortschritte hinsichtlich Vorausplanung, effektiver Inanspruchnahme bereitgestellter Haushaltsmittel und Transparenz der Verfahren erzielt werden. Der bis dato einmalige Umstand, dass der Beschluss als Rechtsakt für die Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln der Annahme des ,Verbraucherpolitischen Aktionsplans 1999-2001" und dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit [37] voranging, gab Anlass zu einer ganz bewusst offenen Ausgestaltung des sachlichen Geltungsbereichs und einer allgemein gehaltenen Ausformulierung der mit dem Beschluss verfolgten Ziele. Diese Flexibilität hat sich zwar als sinnvoll erwiesen; sie vereinfacht allerdings nicht die Evaluierung darüber, inwiefern die Ziele insgesamt erreicht wurden. Andererseits sind in dem Beschluss eine Vielzahl verfahrenstechnischer Einzelheiten zur Kofinanzierung spezifischer Projekte geregelt, was zu mehr Transparenz in Sachen Antragstellung und Gewährung finanzieller Unterstützung geführt hat. [37] Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit war vorgesehen, dass bis Dezember 2000 ein Legislativvorschlag zur ,Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die angemessene finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen zur Förderung der Lebensmittelsicherheit" (Aktion Nr. 79, S. 65) vorgelegt werden sollte; dieser Vorschlag wurde in der Zwischenzeit jedoch fallen gelassen. Auf die Maßnahmen der Kommission (von der Kommission durchgeführte Aktionen gemäß Artikel 2 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 283/1999/EG) zugunsten der Verbraucher entfielen in den letzten drei Jahren mit nahezu 75 % der Mittelbindungen insgesamt das Gros aller getätigten Ausgaben. Zu den wichtigsten finanzierten Maßnahmen gehören die wissenschaftlichen Ausschüssen, wissenschaftliche Untersuchungen und technische Unterstützung im Rahmen von Legislativmaßnahmen (z. B. Validierung von BSE-Tests) und Verbesserungen bei den Schnellwarnsystemen. An weiteren wichtigen Aktionen zu nennen wären die Meinungsumfragen über Verbrauchereinstellungen, Informations- und Fortbildungskampagnen im Bereich der Lebensmittelsicherheit, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro und Aktionen zur Kontrolle der Umsetzung von Verbraucherrechten. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden Maßnahmen zur Vereinfachung des Zugangs der Verbraucher zur Rechtspflege und zu außergerichtlichen Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten sowie zur Errichtung und Unterstützung des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren. Die politische Relevanz all dieser Maßnahmen, wie auch die Effizienz der Aktionen, war insgesamt recht bedeutsam. Nahezu 10 % der Mittelbindungen insgesamt flossen der finanziellen Unterstützung europäischer Verbraucherorganisationen gemäß Artikel 2 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 283/1999/EG zu. Die politische Relevanz und Effizienz dieser Ausgaben hat in den drei letzten Jahren hinzugewonnen. Die Förderkriterien bei dieser Art von finanzieller Unterstützung, wie in dem Beschluss festgelegt, hat sich insoweit als effektiv erwiesen, als die Ressourcen auf Organisationen konzentriert werden konnten, deren Kerntätigkeit in der Wahrung der Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene besteht. Gleichzeitig konnten damit aber auch neue Initiativen in dem anstehenden Bereich gefördert werden. Die inzwischen gewonnene praktische Erfahrung lässt darauf schließen, dass es u. U. angebracht wäre, die Kriterien in Bezug auf Unabhängigkeit und Rolle der Organisationen bei der Wahrnehmung der Verbraucherinteressen näher zu klären. Die dritte Kategorie von Ausgaben betrifft die Kofinanzierung spezifischer Projekte zur Förderung der Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten. Diese Form der finanziellen Unterstützung hat sich in den letzten drei Jahren als das Instrument mit der geringsten Effizienz erwiesen. Rund 17 % der Mittel flossen der Kofinanzierung spezifischer Projekte zu. Die Verfahren zur Evaluierung der eingereichten Anträge und zur Vergabe der Finanzhilfen sowie zur Überprüfung der Durchführung der bezuschussten Vorhaben erforderte einen administrativen Aufwand, der in keinem Verhältnis zur politischen Relevanz und zu den konkreten Ergebnissen der finanzierten Projekte stand. Die Erfahrung mit der praktischen Handhabung der in dem Beschluss vorgesehenen Instrumente, insbesondere die Kofinanzierung spezifischer Projekte, hat die Frage nach dem effektiven Nutzen von Mitteln aus dem EU-Haushalt für die Konsolidierung nationaler Verbraucherorganisationen in den Vordergrund gerückt. Die Rolle, die dem EU-Haushalt bei der Unterstützung nationaler Verbraucherorganisationen zukommt, ist insgesamt klärungsbedürftig. In manchen Ländern stehen die Verbraucherorganisationen politisch wie auch finanziell auf schwachen Füßen - als Folge der ,Fragmentierung" der verbraucherpolitischen Interessenvertretung, geringer Mitgliederzahlen und/oder geringer finanzieller Unterstützung (wenn überhaupt) durch die öffentliche Hand in den jeweiligen Ländern. Auch nach über zehn Jahren indirekter EU-Förderung zugunsten dieser Organisationen, vorwiegend in Form der Kofinanzierung von Projekten, ist es - was Wunder - nur unzureichend gelungen, dieses Manko zu kompensieren. Mehr direkte Unterstützung zugunsten nationaler Organisationen - durch Kernfinanzierung - würde allerdings dem Subsidiaritätsprinzip zuwider laufen. Im Übrigen wäre dies nicht praktizierbar, und zwar auch deshalb nicht, weil dafür eine gemeinsame EU-weit einheitliche Definition dessen, was unter nationaler Verbraucherorganisation zu verstehen ist, erforderlich wäre. Die finanzielle Unterstützung der Betriebsaufwendungen der nationalen Organisationen sollte deshalb weiterhin in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten fallen. Die Kommission ihrerseits kann dazu in Form der von ihr unmittelbar durchgeführten Aktionen wie z.B. die derzeit laufende Fortbildung für Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen komplementär beitragen. Darüber hinaus kann sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, den Bedürfnissen der nationalen Verbraucherorganisationen durch Förderung des Austauschs vorbildlicher Praktiken gebührend Rechnung zu tragen. Die Erstellung eines formellen Rahmens für die administrative Zusammenarbeit als eine der Prioritäten der neuen verbraucherpolitischen Strategie der Kommission [38] könnte ihrerseits ebenfalls Möglichkeiten eröffnen, gemeinsam finanzierte Initiativen zur Förderung von Verbraucherorganisationen aufzulegen. [38] ABl. C 137 vom 8.6.2002. In jedem künftigen Rechtsakt für die Finanzierung von Ausgaben zugunsten der Verbraucher müssten die politischen Rahmenbedingungen einerseits und die Haushaltseckwerte andererseits besser aufeinander abgestimmt sein. Anpassungen werden auch aufgrund bedeutsamer Änderungen des politischen Umfelds, wie etwa durch die Erweiterung der EU und die neue Politik guten Regierungshandelns wie auch die Annahme der neuen Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006, erforderlich werden. Ausgehend von dieser Strategie kann die Kommission die zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele erforderlichen Instrumente und Aktionen nunmehr mit größerer Effektivität definieren. ANHANG Überblick über die Evaluierung der gemäß Beschluss Nr. 283/1999/EG durchgeführten Maßnahmen 1. Einleitung: Vorkehrungen zur Evaluierung verbraucherpolitischer Maßnahmen Seit 1999 führt die GD Gesundheit und Verbraucherschutz verstärkt Evaluierungen zu den von ihr geförderten Maßnahmen durch. Zunächst standen dafür allerdings nur beschränkt Haushaltsmittel und personelle Ressourcen zur Verfügung. Im September 2000 wurde eine neue Sektion ,Audit und Evaluierung" eingerichtet, die sich prioritär um die Bereitstellung von Audit-Kapazitäten und die Reorganisation der Finanzierungsmechanismen kümmerte. Im Jahr 2001 wurde die Evaluierungsfunktion zwecks Einbeziehung der Evaluierung als integrales Management-Instrument für die Durchführung von Kerntätigkeiten umstrukturiert. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der im Rahmen des Beschlusses Nr. 283/1999/EG anfallenden Maßnahmen und ihrer sehr allgemein gehaltenen Zielsetzung wurde eine Pauschalevaluierung sämtlicher Maßnahmen, die entsprechend dem allgemeinen Rahmen für Gemeinschaftstätigkeiten 1999-2001 durchgeführt wurden, für unzweckmäßig erachtet worden. Stattdessen sollte für die Evaluierung zwischen wichtigen Aktionen mit mehrjähriger Laufzeit einerseits und punktuellen Einzelaktionen andererseits differenziert vorgegangen werden, und zwar insbesondere in den Bereichen, in denen die Ergebnisse als Anhalt für die Ausrichtung der Ausgabenpolitik und der politischen Erfordernisse und Prioritäten dienen könnten. Eine solche Vorgehensweise gestattet es, die in Frage kommenden Maßnahmen einer profunden Analyse zu unterziehen. Von den im Rahmen des Beschlusses Nr. 283/1999/EG verfügbaren Hauhaltsmitteln wurden für die Evaluierung von Maßnahmen durch spezialisierte externe Firmen im Zeitraum 1999-2001 rund 500 000 EUR bereit gestellt. Weitere Maßnahmen waren Gegenstand interner Evaluierungen. Die Evaluierung der Maßnahmen dauert derzeit noch an, soll aber 2005 oder 2006 abgeschlossen sein [39]. Der vorliegende Anhang vermittelt einen Überblick über den Stand des Evaluierungsprozesses. [39] Durchegefürt werden Evaluierungen, sobald ein bestimmtes Bündel von Maßnahmen (mit mehrjähriger Laufzeit) abgeschlossen ist und die entsprechenden Abschlussberichte eingereicht, geprüft und genehmigt sind. Die Verfahren für die Zuteilung der Finanzierungsvereinbarungen und die Durchführung der Maßnahmen gemäß dem Beschluss Nr. 283/1999/EG liefen im Januar 1999 an. Mitte 2002 waren verschiedene Maßnahmen bereits abgeschlossen, während andere zu dem Zeitpunkt noch liefen bzw. bis heute andauern. Externe Evaluierungen liegen vor für Maßnahmen, die ab Januar 1999 durchgeführt und bis Anfang 2001 abgeschlossen wurden. Die internen Evaluierungen beziehen sich auf die Maßnahmen, die ab Januar 1999 angelaufen sind und vor Ende 2001 oder zu Beginn des Jahres 2002 abgeschossen wurden. 2. Externe Evaluierungen der Maßnahmen, die gemäß Beschluss 283/1999/EG durchgeführt wurden 2.1. Betriebskostenzuschüsse für europäische Verbraucherorganisationen 1996-1999 Mit der diesbezüglichen Evaluierung [40] soll das verbraucherpolitische Umfeld, in dem die europäischen Verbraucherorganisationen aktiv sind, umfassend analysiert und die Effizienz und Relevanz dieser Organisationen bewertet werden. Als grundlegende Methodik benutzt wurden hierzu u.a. eine strategische Analyse von sechs Organisationen, eine Analyse der in den Vorjahren gewährten Beihilfen - bezogen auf den jeweiligen angepeilten Impact -, des Outputs an Materialien, der Art und des Umfangs der verwirklichten Leistungen und der Zielgruppen sowie vergleichende Gegenüberstellungen. [40] Evaluierung durchgeführt von ,The Evaluation Parthership"; Abschlussbericht ,Evaluation of Subventions 1996-1999 - European Consumer Organisations", Dezember 2001. Die Evaluierung betrifft einen Zeitraum, in dem den Organisationen BEUC [41], ANEC [42], COFACE [43], EUROCOOP [44], IEIC [45] und EGB [46] Betriebskostenzuschüsse für ihre Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene gewährt wurden. Von 1996 bis 1998 dienten die Erläuterungen im jeweiligen jährlichen Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaft als Rechtfertigung für die Bewilligung der Finanzhilfen herangezogen. Seit 1999 wird die finanzielle Unterstützung entsprechend den Förderkriterien und Verfahrensmodalitäten gemäß Beschluss Nr. 283/1999/EG festgelegt. [41] Bureau Européen des Unions de Consommateurs - Europäisches Büro der Verbraucherverbände [42] Europäische Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in der Normung [43] Bund der Familienorganisationen der Europäischen Gemeinschaft [44] Dachverband von Verbrauchergenossenschaften in der EU [45] Institut Européen Interrégional de la Consommation - Europäisches Institut regionaler Verbraucherorganisationen [46] Europäischer Gewerkschaftsbund Die Ergebnisse, zu denen die mit der Evaluierung betrauten Sachverständigen gelangten, erbrachten den deutlichen Beweis für die Zweckmäßigkeit und Relevanz der Tätigkeiten von BEUC und ANEC; allerdings stellte die Evaluierung aber auch die Betriebskostenzuschüsse für die Tätigkeiten der vier übrigen Organisationen ernsthaft in Frage. Außerdem wurde in der Evaluierung der Kommission empfohlen, Optionen im Hinblick auf Folgendes zu prüfen: a) Aufstockung der Finanzierung von Maßnahmen, die darauf abstellen, den Verbrauchern in zentralen EU-politischen Bereichen mehr Gehör zu verschaffen; hierzu gehört auch die Frage der etwaigen Kofinanzierung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten; b) in der Praxis besser zu handhabende und genauere Definierung dessen, was unter "europäischer Verbraucherorganisationen" zu verstehen ist; c) mehr Unterstützung der EU zur Verbesserung der Verbrauchervertretung in den Beitrittländern, Weiterentwicklung vorbildlicher Praktiken, Verwirklichung von Initiativen in Sachen Ausbildung und Vernetzung sowie Ausbau des Forschungspotenzials; d) Aufstockung der Finanzierung für die Hinzuziehung europäischer Sachverständiger in Verbraucherangelegenheiten auf Gebieten, auf denen die Kapazitäten und das Know-how bislang nicht systematisch genutzt werden; e) Einsatz des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren und Nutzung der Eurobarometer-Umfragen zur Erfassung der Meinungen bestimmter Verbraucherzielgruppen über europäische Verbraucherorganisationen. Die Evaluierung hat sich insbesondere insoweit als zweckdienlich erwiesen, als damit profunde Erkenntnisse in Sachen Relevanz und Zweckmäßigkeit der Tätigkeiten der Organisationen, die Gegenstand der Bewertungen waren, gewonnen werden konnten. Dies hat zu dem Beschluss mit beigetragen, die Finanzierung in Form von Betriebskostenzuschüssen fürderhin auf solche Organisationen zu konzentrieren, deren Kernaufgabe die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen ist. Die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen an den EGB - zur Finanzierung seiner Tätigkeiten im Bereich Verbrauchervertretung - wurde bereis 1997 eingestellt. Seit 1999 gelten auch die Tätigkeiten des IEIC nicht mehr als förderfähig, da diese Organisation das Förderkriterium der Vertretung von Verbraucherorganisationen aus mindestens der Hälfte der Mitgliedstaaten nicht erfuellt. Infolge der Ergebnisse aus der Evaluierung wurde des weiteren die Finanzierung der Betriebskosten von EUROCOOP und COFACE im Jahr 2001 eingestellt. Untersucht worden ist die Frage der praktische Realisierbarkeit der weiteren Empfehlungen aus der Evaluierung; die entsprechenden Überlegungen wurden bei den Vorarbeiten und Beratungen mit den Interessenvertretern im Hinblick auf eine Überarbeitung des Beschlusses Nr. 283/1999/EG berücksichtigt. In der Verbraucherpolitischen Strategie für den Zeitraum 2002-2006 [47] ist die Förderung der Beteiligung von Verbraucherorganisationen an der EU-Politikerarbeitung ausdrücklich als eines von drei Hauptzielen genannt. In dem Vorschlag für einen Beschluss, der an die Stelle des Beschlusses Nr. 283/1999/EG treten soll, sind erstmals spezifische Instrumente vorgesehen, mit denen den Verbrauchern auf Gemeinschaftsebene mehr Gehör verschafft werden soll. Allerdings haben die Mitgliedstaaten keinerlei Bereitschaft signalisiert, sich gemeinsam mit der Gemeinschaft an einer Kofinanzierung der Betriebskosten europäischer Verbraucherorganisationen zu beteiligen. [47] KOM(2002)208 endg. vom 8.6.2002. Der Vorschlag für einen Beschluss, der an die Stelle des Beschlusses Nr. 283/1999/EG treten soll, enthält eine überarbeitete Definition des Begriffs "europäische Verbraucherorganisation". Mit der Neufassung sollen die Effizienz der Verbrauchervertretung auf europäischer Ebene weiter gestärkt und die Ressourcen noch zielgerichteter auf solche Organisationen konzentriert werden, die von Handel und Industrie unabhängig sind und deren Kerntätigkeit in der Wahrnehmung der Verbraucherinteressen besteht. Des Weiteren enthält der Vorschlag Bestimmungen zur Förderung von Maßnahmen, die auf Stärkung der Verbraucherorganisationen in den Beitrittsländern abstellen. Maßnahmen zur Bereitstellung von Know-how und Förderung der Ausbildung und des Austauschs vorbildlicher Praktiken befinden sich derzeit in der Durchführung und werden auch fortgeführt werden - ab 2004 sogar noch in erweitertem Rahmen. Auf der anderen Seite wurde die Bereitstellung weiterer Ressourcen, um Meinungen über europäische Verbraucherorganisationen einzuholen, für unnütz erachtet, da die Eurobarometer-Umfragen kontinuierlich bestätigen, dass die Verbraucher großes Vertrauen in die Verbraucherorganisationen setzen. 2.2. Informationskampagnen über Lebensmittelsicherheit 1998-1999 Gegenstand der diesbezüglichen Evaluierung [48] war die Durchführung der Informationskampagnen zum Thema Lebensmittelsicherheit in den beiden ersten Jahren der Laufzeit dieser Maßnahme. Mit dieser Evaluierung sollen Impact, Methodik, Effizienz, Zielgerichtetheit und Durchschlagsvermögen der einzelnen nationalen Kampagnen zwecks Bewertung des erzielten zusätzlichen Nutzens und Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesamtimpacts der Kampagnen ermittelt werden. Die dazu benutzte Methodik beinhaltete sowohl Deskresearch zur Auswertung von Grundsatzpapieren und kampagnenspezifischer Materialien als auch Befragungen zuständiger EG-Beamter, nationaler Koordinatoren für die Kampagnen und Bediensteter des externen Koordinators. Die mit der Evaluierung betrauten Fachleute führten des Weiteren eine Telefonumfrage unter 150 zufällig ausgewählten Personen in 13 Ländern durch sowie eine Fragebogenaktion unter ausgewählten Lehrern und Schülern aus 100 Schulen in 10 Ländern durch. [48] Evaluierung durchgeführt von ,Research voor Beleid International", Leiden; Abschlussbericht ,Evaluation of the European Food Safety Campaign", März 2001. Insgesamt waren die Ergebnisse positiv. Plädiert wurde für ein auf mehrere Jahre ausgerichtetes Konzept bei Informations-Aktionen. Mit der Kampagne konnten rund drei Viertel der vorgegebenen Anforderungen erfuellt und Ziele verwirklicht werden Als insgesamt mäßig stellte sich allerdings die Effizienz der einzelnen nationalen Kampagnen heraus. Festgestellt wurden des Weiteren erhebliche Abweichungen zwischen den einzelnen Kampagnen hinsichtlich ihrer Effektivität. Während manche Kampagne überdurchschnittlich gut abschnitt, erwiesen sich andere als enttäuschend. Über die Rolle des externen Koordinators gingen die Meinungen auseinander; während manche für die Kampagnen Verantwortlichen darin einen Mehrwert erkannten, sahen andere darin keinerlei zusätzlichen Nutzen. Als wichtigste Empfehlung wurde angeregt, den dezentralen Ansatz bei der Durchführung der Kampagnen präziseren zu konzipieren und die Ziele und Zielgruppen enger zu fassen. In der Evaluierung wurden ferner eine Reihe praktischer Empfehlungen zur Durchführung künftiger Kampagnen formuliert. Die wichtigsten Empfehlungen wurden - soweit machbar - unmittelbar für die im April 2001 angelaufene Kampagne 2001/2002 verwertet. Bei der Konzipierung künftiger Informationskampagnen sollen sie noch eingehender genutzt werden. 2.3. Überprüfung des Systems der wissenschaftlichen Beratung 1997-1999 Was die Ausgaben für die Funktionskosten der wissenschaftlichen Ausschüsse betrifft, so wurde das bei der Kommission bestehende System der wissenschaftlichen Beratung in dem 1999 erstellten Bericht der drei Sachverständigen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses [49] analysiert. Dieser Bericht enthält auch Empfehlungen zur künftigen Organisation der wissenschaftlichen Beratung. [49] Eine europäische Lebensmittel- und Gesundheitsbehörde: Die Zukunft der wissenschaftlichen Beratung in der EU, Dezember 1999. In dem Bericht ist die Tatsache gewürdigt worden, dass die Kommission wesentliche Fortschritte in der Organisation der wissenschaftlichen Beratung erzielt hat. Infolge der Übertragung des Systems der wissenschaftlichen Beratung in die Zuständigkeiten der GD Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahr 1997 konnten unabhängige wissenschaftliche Ausschüsse mit der präzisen Zielvorgabe, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, eingerichtet werden. Allerdings gelang es nach Auffassung der Verfasser des Berichts damit lediglich, einen bescheidenen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln zu leisten. Deshalb schlugen die Wissenschaftler vor, das System der wissenschaftlichen Beratung noch weiter zu reformieren und insbesondere eine völlig unabhängige Einrichtung zur wissenschaftlichen Begutachtung unter Mitwirkung der unmittelbar betroffenen Akteure ins Leben zu rufen sowie mehr Ressourcen für die sog. Risikokommunikation bereitzustellen. Die von den drei hochrangigen Wissenschaftlern durchgeführten Analysen und formulierten Empfehlungen sind in die von der Kommission in ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom Januar 2000 [50] entwickelten Vorschläge eingeflossen und haben mit dazu beigetragen, dass eine Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eingerichtet wurde. [50] KOM(1999) 719 endg. vom 12. Januar 2000. 3. Interne Evaluierungen von Maßnahmen, die im Rahmen des Beschlusses Nr. 283/1999/EG durchgeführt wurden 3.1. Wettbewerb ,Junge Verbraucher in Europa" 1999 - 2001 Die Durchführung des Wettbewerbs ,Junge Verbraucherin Europa" war im Jahr 2002 Gegenstand einer internen Zwischenbewertung. Ziel der Aktion, die seit 1993 geführt wird, ist es, junge Menschen stärker für Verbraucheranliegen zu sensibilisieren und zu verantwortungsbewussten Verbrauchern zu erziehen. Der Wettbewerb, der auf eine Entschließung des Rates über Verbrauchererziehung aus dem Jahre 1986 zurückgeht [51], hat sich zu einer der wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen im Bereich Verbraucherbildung entwickelt. [51] Entschließung Nr. 86/C 184/07, ABl. Nr. C 107 vom 23.6.1986. Vor dem Hintergrund der recht schleppenden Zunahme der Beteiligung an dem Wettbewerb insgesamt - und sogar einem Rückgang der Zahl der teilnehmenden Schulen im Jahr 2002 - bei ständig steigenden Kosten wurde der Wettbewerb im Frühjahr 2002 einer internen Bewertung [52] unterzogen. Damit sollte in erster Linie die Effizienz und Effektivität des Wettbewerbs ermittelt werden, insbesondere unter den Aspekten Bekanntmachung des Wettbewerbs in den Schulen und Motivierung zur Teilnahme. Festgestellt werden sollte, ob der Wettbewerb fortzuführen sei und, wenn ja, in welcher Form. Gleichzeitig sollten Lösungen zur Optimierung der Kosten-Nutzen-Relation gefunden werden. [52] Internal Evaluation of the European Young Consumer Contest, 13. Juni 2002. Der Evaluierung zugrunde lag hauptsächlich ein Analyse der Auflagen 1999 und 2000 des Wettbewerbs, die anhand der von den Vertragspartnern eingereichten Berichte vorgenommen wurde, sowie eine informelle Umfrage bei Verbraucherorganisationen aus dem Jahr 1998 und eine telefonische Befragung des für die Veranstaltung des Wettbewerbs in 10 Mitgliedstaaten verantwortlichen Vertragspartners. Die Bewertungsergebnisse haben bestätigt, dass sich die Zahl der Teilnehmer über die Jahre bei rund 2 000 Schulen eingependelt hat und dass der Beteiligungsgrad sich nicht derart entwickelt, dass mit der Aktion ein wirklich greifbares Ergebnis erzielt werden konnte, soweit es um die Einbindung von verbraucherpolitischen Themen in die schulischen Lehrpläne geht. Insgesamt erwies sich die Kostenrentabilität als gering - allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den teilnehmenden Ländern. Zurückzuführen ist dies u.U. zum Teil darauf, dass die organisatorische Durchführung des Wettbewerbs privatwirtschaftlichen Vertragspartnern oblag, die in der Regel weder mit den nationalen Bildungsstrukturen noch mit Verbraucherpolitik vertraut sind. Als globale Schlussfolgerung ergab sich aus der Evaluierung, dass das eigentliche Konzept des Wettbewerbs zwar gut ist, die Durchführungsstrategie jedoch verbessert werden muss. So Empfohlen wurde insbesondere, einen Netzverbund, der sich aus den nationalen Ministerien für Bildung - mit denen die Generaldirektion Bildung und Kultur ja zusammenarbeitet - zusammensetzen würde, mit der Organisation des Wettbewerbs zu beauftragen. Auf diese Weise könnte auch eine größere Beteiligung und eine höhere Kostenrentabilität erzielt werden. Demzufolge wurde beschlossen, die Aktion 2003 fortzuführen, allerdings versuchsweise nach entsprechend geänderten Modalitäten, und die erzielten Ergebnisse 2004 einer Überprüfung zu unterziehen. 4. Externe Evaluierungen von Maßnahmen, die nicht im Rahmens des Beschlusses Nr. 283/1999/EG durchgeführt wurden. Die bis einschließlich 1999 durchgeführten Evaluierungen betrafen allesamt Maßnahmen aus den davorliegenden Jahren, die nicht im Wege des jetzigen Rechtsakts über einen allgemeinen Rahmen für Gemeinschaftstätigkeiten finanziert wurden. Zwei dieser Evaluierungen hatten zur Folge, dass die betreffenden Aktionen eingestellt wurden, und eine dritte Evaluierung betraf eine noch nicht abgeschlossene Maßnahme, die auch weitergeführt werden soll. 4.1. Maßnahmen und Projekte über Nachhaltiger Konsum 1995-1998 Vor allem auf Betreiben des Europäischen Parlament hat die Kommission in den Jahren 1995 bis 1998 an die 50 Projekte über nachhaltiger Konsum unterstützt. Mit der entsprechenden Evaluierung [53] sollte die Zweckmäßigkeit dieser Vorhaben bewertet werden, um dann entscheiden zu können, ob Maßnahmen dieser Art künftig fortgeführt werden sollten und inwieweit sie verbesserungsbedürftig wären. Evaluiert wurden die Projekte auf Einzelfall-Basis anhand der Projektunterlagen und selektiver Prüfungen vor Ort. Als Methodik benutzt wurde hierzu ein "Logical Framework"-Projektmanagementverfahren. [53] Evaluierung durchgeführt von ,Economisti Associati", Bologna, Abschlussbericht vom November 2001. Die aus der Evaluierung der Projekte über nachhaltigen Konsum gewonnenen Erkenntnisse machten besonders deutlich, dass eine politische Entscheidung hinsichtlich des Beitrags, den die GD Gesundheit und Verbraucherschutz in diesem Bereich leisten könnte, vonnöten sei, und zwar abgestimmt auf die ,Kernzuständigkeiten" der Generaldirektion und ihre begrenzten personellen Mittel. In der Evaluierung wurde vorgeschlagen, Maßnahmen zur Projektfinanzierung und technischen Unterstützung im Zusammenhang mit nachhaltigem Konsum so lange einzustellen, wie nicht ein offizielles politisches Grundsatzdokument mit konkreten Zielvorgaben und einem Aktionsplan angenommen sei. Diese Ergebnisse waren mit entscheidend dafür, dass der Bereich ,Nachhaltigkeit" als verbraucherpolitischer Aktionsbereich mit negativer Priorität eingestuft wurde. Beschlossen wurde, dass sich die GD Gesundheit und Verbraucherschutz auf verbraucherpolitische Kerntätigkeiten beschränken sollte, da das bestehende umweltpolitische Instrumentarium sich eher für die Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit zukunftsfähigem Konsum eigne. 4.2. Aktion "Consumerland" 1995-1999 Zwecks Invorschlagbringung einer Aufstockung der Finanzmittel für das Projekt "Consumerland" wurde zu dieser Maßnahmen 1999 eine Halbzeitevaluierung durchgeführt. Aufgelegt worden ist das Projekt "Consumerland" im Jahre 1995 als Versuch, IT-Tools für die Übermittlung von Verbraucherinformationen zu nutzen. ,Consumerland" ist die Bezeichnung eines virtuellen städtischen Raums mit einer Population, die sich aus Kindern, Erwachsenen und Verbraucherorganisationen zusammensetzt und elektronisch über EU-weit relevante Verbraucherschutzfragen auf dem Laufenden gehalten wird. Das Projekt zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher durch Nutzung der Vorzüge, die der Binnenmarkt ihnen bietet, zu stärken. Als Teil des Projekts wurde ein virtuelles urbanes Milieu mit drei verschiedenen Applikations-Modulen (ein Spielwarengeschäft, ein Lebensmittelladen und ein Reisebüro) entwickelt. Bevor etwaige weitere Module konzipiert werden sollten, entwickelte führte die Kommission eine interne Bewertung durch und beschloss darauf hin, das Projekt extern auf dessen Zweckmäßigkeit, Effizienz, Effektivität, Impact und zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene hin evaluieren zu lassen [54] . Die dazu benutzte Methodik bestand u.a. aus einer Prüfung der technischen Zweckmäßigkeit des Produkts und einer Analyse der Akzeptanz-Beurteilung durch die Nutzer sowie einer Bewertung der operationellen Aspekte des Projekts "Consumerland" an sich. Bei dieser externen Evaluierung lag der Hauptschwerpunkt auf der Nutzung des Produkts durch die drei genannten Zielgruppen. Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf die Qualität und Nutzerfreundlichkeit der Software und auf die Antwortzeit bei Verwendung der CD-ROM und bei der Benutzung des Internet gerichtet. [54] Evaluierung durchgeführt von ,The Evaluation Partnership"; Abschlussbericht ,Evaluation of Consumerland informatics project", Dezember 2000. Die Evaluations-Ergebnisse haben bestätigt, dass das Projekt in Bezug auf die daran geknüpften Erwartungen sowohl von der Effizienz als auch von der Effektivität her stark zu wünschen ließ, so dass eine Reihe von Empfehlungen für eine etwaige Neuauflage des Projekts formuliert wurden. Gestützt auf die Ergebnisse der internen wie auch der externen Evaluierung beschloss die Kommission, das Projekt einzustellen. 4.3.Pilotprojekte zur grenzübergreifenden Verbraucherinformation (,EG-Beratungsstellen für Verbraucher") Gegenstand der diesbezüglichen Evaluierung [55] waren insgesamt 17 seit 1991 aus dem Gemeinschaftshaushalt für Verbraucherpolitik finanzierte Projekte zur grenzübergreifenden Verbraucherunterrichtung. Schwerpunkt der Evaluierung war die Kostenrentabilität der im Rahmen der einzelnen Pilotprojekte durchgeführten Tätigkeiten und ihre Effizienz im jeweiligen nationalen Zusammenhang. Untersucht wurde dabei auch der Stand des jeweiligen Projekts in Bezug auf Kostenrentabilität, Nutzen im jeweiligen nationalen Rahmen und globalen Impact auf die Verbraucher in der EU. [55] Evaluierung durchgeführt von Wilhelm Consulting; Abschlussbericht ,Evaluation of the transborder consumer information pilot projects", Juni 1997. Die Evaluierungsergebnisse haben gezeigt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Art von Pilotprojekten durchaus gut ist. Mehrheitlich wurden die kofinanzierten Pilotprojekte in der Evaluierung für erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich befunden. Allerdings verfehlten einige Projekte ihre Ziele. In der Evaluierung wurde vorgeschlagen, die Bemühungen der Gemeinschaft in Sachen Information der Verbraucher in Europa zu verstärken, den Geltungsbereich der entsprechenden Tätigkeiten über grenzübergreifende Regionen hinaus zu erweitern und ein EU-weites Verbraucherinforma tionsnetz mit je einer Zentralstelle pro Mitgliedstaat zu errichten. Seit 1998 sind diese Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nach und nach in die Praxis umgesetzt worden. So wurden insbesondere die einzelnen Pilotprojekte gebündelt in einen Netzverbund europäischer Verbraucherzentren eingebracht. Bei den Maßnahmen hat sich der Schwerpunkt in Richtung auf landesweite Bereitstellung von Information und Beratung einer größer gefassten Klientel verlagert. Neu hinzugekommen sind weitere Aufgaben wie Preiserhebungen und Preisvergleiche. 5. Begonnene/geplante externe Evaluierungen 5.1. Die Kofinanzierung spezifischer Projekte 1999-2001 Mit dieser Evaluierung soll die Durchführung des Verfahrens der Projektbezuschussung gemäß Beschluss Nr. 283/1999/EG beurteilt werden. Das Instrument der Kofinanzierung von Projekten wie auch die einzelnen in dem Beschluss festgelegten Kriterien für die Gewährung von Projektzuschüssen haben sich, gemessen am Ertrag und am Grad administrativer Effizienz auf administrativer Ebene, als unbefriedigend erwiesen. Ausgemacht wurden die damit zusammenhängenden Probleme sowohl von der Kommission im Rahmen einer internen Überprüfung und von den im Beratenden Ausschuss vertretenen Mitgliedstaaten als auch von verschiedenen Verbraucherorganisationen, die dem Verbraucherausschuss angehören. Mit der externen Evaluierung sollen u. a. die Gründe für diese unbefriedigende Sachlage erforscht werden; ferner soll die Evaluierung als Hilfe zur Erarbeitung von Lösungen für eine Neuausrichtung der Projektbezuschussung herangezogen werden. Der Auftrag zur Durchführung dieser Evaluierung wurde ausgeschrieben und soll 2003 ausgeführt sein. Die Ergebnisse sollen in die künftige Entscheidungsfindung zum Vorschlag für einen Beschluss, der an die Stelle des Beschlusses Nr. 283/1999/EG treten soll, mit einfließen. 5.2. Informationskampagne ,Der Euro: Ein Währung für Europa" 1996-2002" Mit dieser externen Evaluierung soll analysiert werden, welche Wirkung die Kommunikationstätigkeiten der Kommission im Zusammenhang mit der Einführung des Euro erzielt hat. Untersucht wird speziell, inwiefern das Informationsprogramm seinen Niederschlag in den öffentlichen und privaten Informationskampagnen auf nationaler bzw. örtlicher Ebene gefunden hat, um festzustellen, inwieweit die Verbraucher und die Wirtschaft letzten Endes auf die Umstellung auf den Euro vorbereitet waren und der neuen Währung und mit Zuversicht entgegensehen konnten. In diese Evaluierung miteinbezogen werden die aus dem Budget der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz komplementär zum Programm PRINCE finanzierten Aktionen. Für diese Evaluierung wurde im August 2002 eine öffentliche Ausschreibung im EG-Amtsblatt bekannt gemacht. Der Vertrag ist vergeben worden, und die Arbeit wird Anfang 2003 anfangen. 5.3. Durchführung des Verbraucherpolitischen Aktionsplans 1999-2001 Mit dieser Evaluierung sollen in erster Linie die mit der Umsetzung des verbraucherpolitischen Aktionsplans gewonnenen Erfahrungen analysiert werden. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit. In der Evaluierung soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des Aktionsplans mit dem EG-Vertrag in Einklang stehen und ob die ausgewählten Maßnahmen geeignet sind, diese Ziele zu verwirklichen. Nachgeprüft soll ferner, ob die Maßnahmen plangemäß durchgeführt wurden, und es soll wie der damit erzielte Impact auf seine Qualität insgesamt hin analysiert werden. Für diese externe Ex-post-Evaluierung ist eine beschränkte Ausschreibung eingeführt worden. 5.4. Netz der Europäischen Verbraucherzentren 1998-2002 Zum Stand der Entwicklung und operationellen Betrieb des Netzes Europäischer Verbraucherzentren in der Zeit von 1998 bis 2002 ist für 2003 eine externe Evaluierung geplant. Das Netz funktioniert inzwischen in zwölf Mitgliedstaaten und die Vorarbeiten zur Errichtung zusätzlicher Verbraucherzentren in zwei weiteren Mitgliedstaaten sind bereits weit fortgeschritten. Die Beitrittsländer haben schon Interesse bekundet, sich im Jahr 2004 dem Netzverbund anzuschließen. In der Evaluierung soll außerdem untersucht werden, inwiefern den Empfehlungen aus der Evaluierung von 1997 Folge geleistet wurde und wie sich die Aufgabenstellung der Verbraucherzentren entwickelt hat. 5.5. Überprüfung der Pilotphase des Projekts EEJ-Net 2001-2003 Im Rahmen der Anlauf- und Pilotphase des Projekts EEJ-Net (Europäisches Netz für die außergerichtliche Beilegung grenzübergreifender Verbraucherrechtsstreitigkeiten) konnten die zu diesem Netz gehörenden nationalen Clearingstellen seit Oktober 2001 in allen 15 Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen eingerichtet werden. Zwecks Konsolidierung der Initiative ist die Pilotphase bis Ende März 2003 verlängert worden. Eine Konferenz, auf der sämtliche betroffenen Akteure und Mitgliedstaaten Bilanz über das bisherige Funktionieren des Netzes ziehen sollen, ist zum Frühjahr 2003 vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen ausführlichen Bewertungsbericht mit Ergebnissen und Vorschlägen zur Strategie für die künftige Weiterentwicklung des Netzes vorlegen. 5.6. CLAB-Datenbank 1996-2002 Zum Zwecke der laufenden Überprüfung der Anwendung und Durchsetzung der Verbraucherrechte gemäß Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen [56] wie auch zur Vereinfachung des Zugangs zur einschlägigen Rechtsprechung der Mitgliedstaaten hat die Kommission für den Bereich missbräuchlicher Vertragsklauseln 1996 eine Datenbank mit der Kurzbezeichnung CLAB eingerichtet. Geplant ist, diese Datenbank 2004 einer Evaluierung zu unterziehen. Mit der Evaluierung sollen außerdem zweckdienliche Kenntnisse gewonnen werden, die in die künftige Entwicklung eines Monitoring-Instruments für die Anwendung und Durchsetzung des gesamten gemeinschaftlichen Verbraucherrechts einfließen könnten. [56] ABl. L 95 vom 21.04.1993. 6. Ex-ante-Impact-Bewertung zur Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 Die in der Verbraucherpolitischen Strategie vorgegebenen Ziele und Prioritäten waren Gegenstand einer Ex-ante-Impact-Bewertung [57]. In dem Bewertungsbericht wurde der Stand der Verbraucherpolitik Ende 2001 analysiert, um darauf aufbauend eine grundsätzliche Standortbestimmung vornehmen zu können. Weiter wurden in dem Bericht die Zusammenhänge zwischen den in der Verbraucherpolitischen Strategie dargelegten Ansätzen und den wichtigsten Bereichen, in denen ein Impact erwartet wird, untersucht. [57] Ex ante impact assessment of the New Consumer Policy Strategy, durchgeführt von ,Evaluation Partnership", Abschlussbericht Januar 2002. In den Schlussfolgerungen zu diesem Berichts werden die Ziele und Prioritäten der Strategie im Großen und Ganzen bekräftigt. In der Bewertung wird festgestellt, dass in Sachen Interventionspotenzial eine klare Systematik besteht, und zwar sowohl hinsichtlich der Unterstützungsfunktion der Maßnahmen vor dem Hintergrund der entsprechenden politischen Ziele als in Bezug auf die Bereichen, in denen ein Impact zu verzeichnen war. Bekräftigt wird in der Bewertung des Weiteren die Notwendigkeit von Gemeinschaftsinterventionen zur Abstützung der politischen Ziele. Die Bewertung gelangt zu der Schlussfolgerung, dass eine Verwendung von Gemeinschaftsgeldern für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten selber durchführen, unwahrscheinlich ist, und es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen einen soliden zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene erbringen. Allerdings wird in der Bewertung auch der Sorge Ausdruck verliehen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen u.U. nicht ausreichen. Deshalb sollten die künftigen jährlichen Tätigkeitsprogramme den Schwerpunkt auf Maßnahmen mit bestmöglicher Impact-Ressourcen-Relation legen.