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Document 52002DC0743

Bericht der Kommission - Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte {SEK(2002) 1399 endgültig}

/* KOM/2002/0743 endg. */

52002DC0743

Bericht der Kommission - Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte {SEK(2002) 1399 endgültig} /* KOM/2002/0743 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte {SEK(2002) 1399 endgültig}

Zusammenfassung

Der Rückstand Europas in der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA wächst weiter. Es besteht die Gefahr, dass die US-amerikanische Volkswirtschaft ebenso wie in der Aufschwungphase Ende der 90er Jahre auch in Zeiten des Konjunkturabschwungs besser dasteht als die europäische Volkswirtschaft.

Vor diesem Hintergrund geht dieser fünfte Bericht über die Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte zunächst von der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona aus, bei der der Schwerpunkt auf die Umsetzung politischer Leitlinien gelegt wurde. Der vorliegende Bericht untersucht die Umsetzung der Leitlinien für Wirtschaftsreformen, die in den Schlussfolgerungen mehrerer aufeinander folgender Ratstagungen (Binnenmarkt) festgelegt wurden, und kommt seinerseits zu dem Schluss, dass zwischen den politischen Absichten und dem tatsächlich Erreichten eine große Diskrepanz besteht.

Des Weiteren zeigt dieser Bericht anhand von Indikatoren für Wirtschaftsreformen und wirtschaftliche Integration einige Wirtschaftsbereiche auf, die dringend reformbedürftig sind und in denen die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen müssen. Der Integrationsspielraum ist offensichtlich bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, doch ist die Preiskonvergenz zum Stillstand gekommen, und das ist eine schlechte Nachricht für die Verbraucher. Die engere Integration im Dienstleistungssektor einschließlich der Finanzdienstleistungsbranche muss vorrangig sein.

Darüber hinaus enthält der vorliegende Bericht Schätzungen des potenziellen Nutzens von Wirtschaftsreformen (vor allem in der Finanzdienstleistungsbranche) und der Kosten, die den europäischen Bürgern und Unternehmen heute durch die Verzögerungen bei der Umsetzung von Reformen entstehen. Der potenzielle Nutzen - und damit der Preis der Untätigkeit - ist enorm.

Bezüglich der Umsetzung ergibt sich kein einheitliches Bild, denn die Leitlinien des Rates (Binnenmarkt) wurden zu rund 50 % zufriedenstellend und zu ebenfalls rund 50 % nicht zufriedenstellend umgesetzt. 50 % sind jedoch ein Ergebnis, das keinesfalls ausreicht, um die in Lissabon festgesetzten Ziele zu erreichen, und das verbessert werden muss.

Nur in der Minderheit der Fälle ist die Umsetzung bisher eindeutig unzufriedenstellend. Zu diesen Fällen gehören jedoch zentrale Teile der für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Wirtschaftsreformen, deren Umsetzung der Rat (Binnenmarkt) als wichtig und dringlich eingestuft hat, insbesondere neue Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und das Gemeinschaftspatent, die noch immer nicht verabschiedet sind.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Verabschiedung und Durchführung der Wirtschaftsreformen im Bereich der Güter- und Kapitalmärkte trotz einiger Umsetzungsfortschritte nach wie vor nur schleppend erfolgt.

Werden die Wirtschaftsreformen planmäßig durchgeführt, so dass die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon beschlossenen Wettbewerbsziele erreicht werden können?

Wenn man die Binnenmarkt-Rechtsetzung der letzten zehn Jahre als Maßstab für den zeitlichen Ablauf von Reformen zugrunde legt, so kommt man zu dem Schluss, dass die in Lissabon festgesetzten Termine trotz dieser Verzögerungen noch eingehalten werden können - aber nur dann, wenn die Verabschiedung der derzeit vorliegenden Vorschläge nicht weiter hinausgezögert wird, und wenn die Mitgliedstaaten die einschlägigen Richtlinien rechtzeitig umsetzen.

Was z. B. die Finanzdienstleistungsbranche betrifft, so vergingen zwischen 1993 und 2002 zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat, und dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Richtlinie von dem letzten Mitgliedstaat tatsächlich umgesetzt wurde, im Durchschnitt mehr als sieben Jahre. Derartige Verzögerungen können wir uns in Zukunft nicht mehr erlauben. Wenn wir unsere Ziele rechtzeitig erreichen wollen, müssen die Mitgliedstaaten ein festes Bekenntnis abgeben, dass sie das Reformtempo durch unverzügliche Verabschiedung und reibungslose Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften beschleunigen wollen.

Die im Lamfalussy-Bericht vorgeschlagenen Verfahren für die Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen, die derzeit in Bezug auf die im Finanzdienstleistungsaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen angewendet werden, dürften Reformen beschleunigen.

Was sagen die Indikatoren für Wirtschaftsreformen und Integration über das Marktverhalten aus?

Direktinvestitionen sind vor allem im Dienstleistungssektor weiterhin der Hauptmotor grenzüberschreitender Tätigkeit. Sie wurden jedoch stark vom wirtschaftlichen Abschwung in 2001 betroffen und fielen unter das Niveau von 1999. Der EU-interne Warenhandel wuchs zwischen 1996 und 2000 stärker als das BIP, verlor jedoch 2001 an Schwung, einem Jahr in dem der Welthandel zum ersten Mal in zwei Dekaden zurückgegangen ist. Das Integrationspotenzial des Binnenmarktes ist jedoch noch nicht voll ausgeschöpft. Selbst Belgien und Luxemburg, seit langem EU-Mitglieder mit traditionell offenen Volkswirtschaften, konnten ihren Handel mit anderen EU-Mitgliedern und mit Drittländern in den letzten Jahren ausweiten.

Interessant ist, dass dank der Binnenmarkt-Vorschriften mehr Handel geschaffen werden konnte, ohne dass dadurch die ,Friktionen", gemessen an den Vertragsverletzungsverfahren, in gleichem Maße zugenommen haben. Der Handel (gemessen an den Einfuhren) und die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Binnenmarktrecht (ohne Verfahren wegen Umsetzungsproblemen) haben sich in den letzten Jahren auseinander entwickelt, denn der Handel weitete sich aus, während die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren stagnierte. Zudem hat der EU-interne Handel nicht auf Kosten des Handels mit dem Rest der Welt zugenommen. Im Gegenteil, die EU hat sich in den letzten Jahren dem Außenhandel weiter geöffnet.

Indikatoren belegen eine Stagnation der Preiskonvergenz. Dies ist ein ernsthafter Grund zur Besorgnis und ein gutes Argument für eine Beschleunigung der Reformen, - nicht zuletzt, weil Preiskonvergenz besonders für die Verbraucher positiv ist -. Bei Gütern, deren Preise sich einander stark angenähert haben, ist im Allgemeinen ein geringerer Preisanstieg festzustellen. Dementsprechend geht eine fehlende Preiskonvergenz mit einem überdurchschnittlich hohen Preisanstieg einher.

Die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen ist vielleicht das wichtigste mittel- und langfristige Reformziel. Heute wissen wir, dass die Fähigkeit, sich den Einsatz und die Verbreitung von Informations- und Telekommunikationstechniken zunutze zu machen (vor allem im Dienstleistungssektor und hier insbesondere im Einzelhandel und auf den Wertpapiermärkten), einer der wichtigsten Erklärungsgründe für die unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit der amerikanischen und der europäischen Volkswirtschaft ist.

Die vom Europäischen Rat in Lissabon festgesetzten Ziele können ohne die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen, und zwar vor allem für Dienstleistungen, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus allen Branchen auswirken, nicht erreicht werden. Einige Vorteile des Binnenmarktes werden gegenwärtig durch die schlechte Verfassung des Dienstleistungssektors aufs Spiel gesetzt. Eigenständiges Handeln der Mitgliedstaaten ist zwar erforderlich, aber nicht ausreichend, wenn auf diesem Gebiet wirkliche Fortschritte erzielt werden sollen. Die Entwicklung, Verabschiedung und Umsetzung der Strategie für den Dienstleistungssektor gewinnt daher an Dringlichkeit.

Der Abschluss der den Finanzdienstleistungssektor betreffenden Arbeiten ist besonders wichtig, denn dies wird der Wettbewerbsfähigkeit aller Branchen zugute kommen. Mit der Umsetzung von ¾ der im Finanzdienstleistungsaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen sind in diesem Bereich bei der Durchführung der Reformen deutliche Fortschritte zu vermelden. Die vorliegenden Indikatoren zeigen, dass auch die Integration zunimmt, vor allem bezüglich der Märkte für das Firmenkundengeschäft. Die grenzüberschreitende Tätigkeit macht heute 60 % der gesamten Tätigkeit am unbesicherten Geldmarkt aus. Die unzureichende Harmonisierung der Regeln und Praktiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Sicherheiten, Clearing und Abrechnung, der Rechnungslegung und Prospekt-Anforderungen wirkt jedoch immer noch integrationshemmend. Der potenzielle Nutzen einer vollständigen Integration dieser Märkte ist gewaltig. Die einmaligen makroökonomischen Effekte einer Liquiditätspoolung auf den europäischen Märkten für Aktien und Unternehmensanleihen werden auf 1,1 % des BIP der EU zu Preisen von 2002 oder 130 Mrd. EUR geschätzt; zudem geht man von einer Zunahme der Beschäftigung um 0,5 % aus. Die Investitionstätigkeit könnte sich ebenfalls um 6,0 % ausweiten.

Die Integration der Finanzmärkte für das Privatkundengeschäft ist wesentlich geringer. Am Markt für Verbraucherkredite ist keinerlei Integration erkennbar.

Die Vorteile, die entstehen würden, wenn Unternehmen Zugang zu liquiden Kapitalmärkten in der gesamten EU hätten, werden auf 0,74 % bis 0,92 % der Wertschöpfung der verarbeitenden Industrie der EU geschätzt. Eine stärkere Diversifizierung der Finanzierungsquellen würde vor allem KMU der EU zugute kommen: Wenn die Bankfinanzierungen zugunsten von Kapitalmarktfinanzierungen um 10 % zurückgingen, könnten Finanzierungskosten in Höhe von 0,3 % des BIP der EU eingespart werden. Auch die Beseitigung der auf eine unzureichende Integration zurückzuführenden Ineffizienzen im Finanzsektor würde beträchtliche Einsparungen ermöglichen. Im Fall des Bankensektors der EU werden sie insgesamt auf 1,4 % bis 1,6 % des BIP veranschlagt. Diese Kosten werden derzeit zumindest teilweise an die Unternehmen und Verbraucher weitergegeben.

Wenn die Reformen des Finanzdienstleistungssektors schneller durchgeführt werden, kommen diese Vorteile rascher zum Tragen. Weitere Verzögerungen bedeuten, dass sie aufs Spiel gesetzt werden.

Reformen der Märkte für öffentliche Aufträge wurden in Angriff genommen, verzögern sich jedoch sehr stark. Die wenigen vorliegenden Indikatoren für die Integration auf diesem Markt zeigen, dass wenig bis gar keine Fortschritte erzielt wurden. Die Anzahl der Bekanntmachungen über vergebene Aufträge, die eine Auftragsvergabe über Landesgrenzen hinweg erkennen lassen, ist zum Beispiel weiterhin erschreckend gering (2001 entsprach sie nur 1,26 % der Gesamtzahl der Bekanntmachungen über vergebene Aufträge). Die Vorteile, die aus der Integration eines so großen und wichtigen Wirtschaftszweiges entstehen könnten, werden der europäischen Volkswirtschaft somit noch immer vorenthalten. Wenn durch mehr Wettbewerb Einsparungen von nur 1 % erzielt worden wären, hätten 2001 14 Mrd. EUR wirksamer ausgegeben oder steuersenkend eingesetzt werden können. Dies entspricht rund einem Drittel des gesamten Nettokreditbedarfs der öffentlichen Verwaltungen in diesem Jahr.

Darüber hinaus sollten die erheblichen Anstrengungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU und neu gegründete Unternehmen durch die vollständige und wirksame Umsetzung des Aktionsplans für die Verbesserung und Vereinfachung des Regulierungsumfelds ergänzt werden. Aus dem Anhang zu diesem Bericht, der auf einem den Mitgliedstaaten vorgelegten Fragebogen basiert, wird deutlich, dass die ,Binnenmarktdimension" bei einer Verbesserung des Regulierungsumfelds häufig vernachlässigt wird. Die nationalen Verwaltungen müssen sich nicht nur fragen, wie sich Rechtsvorschriften auf die inländischen Wirtschaftsteilnehmer auswirken, sondern auch berücksichtigen, welche Auswirkungen sie für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten haben, die ihre Rechte auf dem Binnenmarkt wahrnehmen möchten.

I. Einführung

Auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit wächst der Rückstand Europas gegenüber den USA. [1] Es besteht die Gefahr, dass die US-amerikanische Volkswirtschaft ebenso wie in der Aufschwungphase Ende der 90er Jahre auch in Zeiten des Konjunkturabschwungs besser dasteht als die europäische Volkswirtschaft.

[1] Für eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit siehe SEC(2002) 528 ,2002 European Competitiveness Report".

Vor diesem Hintergrund geht dieser fünfte Bericht [2] über die Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte zunächst von der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona aus, bei der der Schwerpunkt auf die Umsetzung politischer Leitlinien gelegt wurde. Der vorliegende Bericht untersucht die Umsetzung der Leitlinien für Wirtschaftsreformen, die in den Schlussfolgerungen mehrerer aufeinander folgender Ratstagungen (Binnenmarkt) festgelegt wurden, und kommt seinerseits zu dem Schluss, dass zwischen den politischen Absichten und dem tatsächlich Erreichten eine große Diskrepanz besteht.

[2] Der Rat in der neuen Zusammensetzung der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister hat sich ausführlich mit dem Wirtschaftsreformprozess von Cardiff beschäftigt. Am 30. September 2002 nahm er die Schlussfolgerungen eines Berichts mit dem Titel ,Überprüfung des Wirtschaftsreformprozesses von Cardiff aus der Binnenmarktperspektive" zur Kenntnis. Der vorliegende fünfte Bericht der Kommission über die Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte wurde so aufgebaut, dass er diesen und anderen Entwicklungen Rechnung trägt.

Des Weiteren zeigt dieser Bericht ausgehend von Indikatoren für Wirtschaftsreformen und wirtschaftliche Integration einige Wirtschaftsbereiche auf, die dringend reformbedürftig sind und in denen die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen müssen. Der Integrationsspielraum ist offensichtlich bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, doch ist die Preiskonvergenz zum Stillstand gekommen, und das ist eine schlechte Nachricht für die Verbraucher. Der Dienstleistungssektor einschließlich der Finanzdienstleistungsbranche muss der Bereich sein, in dem vorrangig eine engere Integration angestrebt wird.

Darüber hinaus enthält der vorliegende Bericht Schätzungen des potenziellen Nutzens von Wirtschaftsreformen (vor allem in der Finanzdienstleistungsbranche) und der Kosten, die den europäischen Bürgern und Unternehmen heute durch die Verzögerungen bei der Umsetzung von Reformen entstehen. Der potenzielle Nutzen - und damit der Preis der Untätigkeit - ist enorm.

Es wäre ein Versäumnis, wenn dieser Bericht nicht auf das 10-jährige Jubiläum der Beseitigung der Grenzen im Binnenmarkt eingehen würde. Dieses Jubiläum ist eine gute Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme dessen, was wir aus den zurückliegenden zehn Jahren für den noch vor uns liegenden Wirtschaftsreformprozess lernen können. Die Verabschiedung und Umsetzung der bisherigen Binnenmarktvorschriften zeigt uns, wie lange Wirtschaftsreformen dauern, und verdeutlicht die Gefahr, dass wir unserer Ziele aufgrund von Verzögerungen bei der Konzeption, Verabschiedung und Umsetzung von Reformen nicht erreichen.

Die Kernaussagen dieses Berichts sind:

(1) Das Potenzial des Binnenmarktes zur Förderung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen ist noch nicht ausgeschöpft; das Beispiel der stagnierenden Preiskonvergenz zeigt jedoch, dass Handel und Integration durch Wirtschaftsreformen neue Impulse erhalten müssen.

(2) Die Analyse des potenziellen Nutzens von Wirtschaftsreformen und der Kosten der Untätigkeit verdeutlicht, dass Reformen der Finanzmärkte aufgrund ihres großen Potenzials und der Marktentwicklungen dringend erforderlich sind. Da die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon festgelegten Wettbewerbsziele unbedingt erreicht werden müssen, sollte der Schaffung des Binnenmarktes für Dienstleistungen Vorrang eingeräumt werden. Weitere Prioritäten sind die rasche Verabschiedung und gewissenhafte Durchsetzung der neuen Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Regulierungsumfelds. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen Ebenen der Reformen ist der Schlüssel zum Erfolg verstärkter Anstrengungen zur Reform der Güter- und Kapitalmärkte der Gemeinschaft.

(3) Bei der Analyse des Umsetzungsprozesses zeigt sich, dass die Verabschiedung und Durchführung der Wirtschaftsreformen im Bereich der Güter- und Kapitalmärkte trotz einiger Fortschritte nach wie vor zu langsam erfolgt. Nur die feste Zusage einer beschleunigten Verabschiedung und Umsetzung der Reformen kann gewährleisten, dass der in Lissabon festgelegte Zeitplan für die Erreichung unserer Wettbewerbsziele eingehalten wird.

Der folgende Abschnitt stellt die wichtigsten Ergebnisse der Beobachtung der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung anhand von Preis-, Handels- und Direktinvestitionsindikatoren dar. Anschließend werden die Ergebnisse der Betrachtung besonders wichtiger Märkte vorgestellt. Dies umfasst die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen und die Finanzmärkte. Anhang 1 des Berichts beinhaltet Grafiken, Tabellen und technische Darstellungen zum Bericht. Der diesjährige Bericht umfasst zudem zwei spezielle Anhänge. Den Beschlüssen des Berichts über den Cardiff-Prozess der Wirtschaftsreformen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) folgend, stellt Anhang 2 eine detailliertere Analyse zweier vom Rat gewählter Themen vor: Von den Mitgliedstaaten gefasste Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren im Handel mit Dienstleistungen und zur Modernisierung und Vereinfachung nationaler Gesetzgebung und Verwaltungsverfahren. Angesichts der besonderen Bedeutung der Leistungen der Daseinsvorsorge wird ihnen wie schon im letztjährigen Bericht Anhang 3 ausschliesslich gewidmet. Er umfasst Aktualisierungen der wichtigsten Indikatoren und die Ergebnisse eines Eurobarometers über die Ansichten der Konsumenten bezüglich der Leistung dieser Sektoren.

II. Bestandsaufnahme der Wirtschaftsreformen

Im Rahmen des in Cardiff eingeleiteten Prozesses wurden in beträchtlichem Umfang Leitlinien zur Förderung von Wirtschaftsreformen festgelegt [3]. Jetzt muss analysiert werden, inwieweit diese Leitlinien auch umgesetzt wurden. Dies ist das Thema dieses Abschnitts.

[3] Dieser Bericht konzentriert sich ausschließlich auf die Schlussfolgerungen des Rates (Binnenmarkt). Aus dem Cardiff-Prozess hervorgegangene Empfehlungen enthalten auch die vom Rat (ECOFIN) erstellten Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die in den Berichten über ihre Umsetzung eingehend analysiert werden.

Die 60 wichtigsten politischen Leitlinien, die der Rat (Binnenmarkt) im Rahmen des Cardiff-Prozesses festgelegt hat, sind in den Tabellen 1 bis 3 zusammengefasst. Einige dieser Leitlinien verlangen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, andere richteten sich dagegen an die Mitgliedstaaten. In beiden Fällen wird unterschieden zwischen Leitlinien, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konzeption, Verabschiedung oder Umsetzung von Rechtsvorschriften erfordern, und Leitlinien, die auf nicht legislative Maßnahmen abzielen, etwa die Überwachung oder die Entwicklung von außergerichtlichen Verfahren der Konfliktbeilegung.

Der Umfang und die Bedeutung dieser Leitlinien sind unterschiedlich. Die Leitlinie ,Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen" umfasst z. B. 42 Maßnahmen und lässt sich in ihrer Bedeutung nicht mit anderen Leitlinien, etwa ,Förderung der Zusammenarbeit bei der Erhebung statistischer Daten", vergleichen. Außerdem handelt es sich bei einigen Leitlinien um überarbeitete ältere Leitlinien [4]. Obwohl dies natürlich gewisse Einschränkungen impliziert, vermitteln die genannten Tabellen doch einen Überblick über die Entwicklung und die Ergebnisse des Prozesses.

[4] Dieser Bericht enthält nur die erste Fassung von später überarbeiteten Leitlinien. Das Jahr, in dem die Leitlinien zuerst formuliert wurden, ist in Klammern angegeben. Wichtige qualitative Veränderungen dieser Leitlinien werden somit zwangsläufig nicht deutlich. Z. B. wurde in den Schlussfolgerungen von 1999 die Notwendigkeit der Integration und der Interoperabilität der Energienetze erwähnt. In den Schlussfolgerungen von 2001 zur Netz-Integration wurden die Schlussfolgerungen von 1999 dann jedoch näher erläutert und erklärt.

Bisher betrafen die meisten in den Schlussfolgerungen des Rates (Binnenmarkt) enthaltenen Leitlinien Rechtsvorschriften oder andere Regulierungsmaßnahmen. Auch wenn das für 23 Leitlinien nicht galt, haben sich die Wirtschaftsreformen doch in hohem Maße auf die Konzeption, Verabschiedung und Umsetzung neuer Regeln und Vorschriften gestützt. Interessant ist, dass relativ wenige der nicht legislativen Leitlinien an die Mitgliedstaaten gerichtet waren (6 von 23).

In den Tabellen ist auch der Stand der Umsetzung der einzelnen Leitlinien angegeben. Zu diesem Zweck werden drei Kategorien unterschieden: zufriedenstellend, noch nicht ganz zufriedenstellend und eindeutig unzufriedenstellend. Dies ist zweifellos eine vereinfachende und grobe Klassifizierung, die jedoch durchaus einen Gesamteindruck von den bisherigen Ergebnissen des Cardiff-Prozesses vermittelt [5].

[5] Die Zuordnung zu einer Kategorie basiert auf einer Vielzahl von Anzeigern (etwa dem Binnenmarkt-, dem Beihilfen- und dem Innovationsanzeiger oder dem Anzeiger zur Unternehmenspolitik), von Mitteilungen der Kommission, von Berichten über die Umsetzung des Finanzdienstleistungs- und des Risikokapital-Aktionsplans sowie von anderen Berichten.

Bezüglich der Umsetzung ergibt sich kein einheitliches Bild, denn in rund 50 % aller Fälle sind die Ergebnisse voll zufriedenstellend, in den verbleibenden 50 % dagegen noch nicht ganz zufriedenstellend oder völlig unzufriedenstellend.

Mit 25 zufriedenstellenden Ergebnissen ist das Gesamtbild auf der Gemeinschaftsebene offensichtlich positiver. In nur 6 Fällen ist das Ergebnis eindeutig unzufriedenstellend. Allerdings ist die Umsetzung einiger der wichtigsten Leitlinien unzufriedenstellend oder noch nicht ganz zufriedenstellend [6]. Kasten 1 gibt einen Überblick über die Umsetzung in den einzelnen Bereichen.

[6] Im Fall der Leitlinien, die Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erfordern, ist sowohl der Anteil der eindeutig zufriedenstellenden Ergebnisse (23 von 40) als auch der der eindeutig unzufriedenstellenden Ergebnisse (6 von 40) am höchsten. Bei den Leitlinien, die Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfordern, sind die Ergebnisse weniger extrem.

Es ist wichtig festzuhalten, dass zentrale Teile der Wirtschaftsreformen, die vor fast drei Jahren zum ersten Mal in den Schlussfolgerungen des Rates (Binnenmarkt) gefordert wurden, noch immer nicht verabschiedet sind, nämlich neue Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen (1999) und das Gemeinschaftspatent (2000). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:

Werden die Wirtschaftsreformen so durchgeführt, dass die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon beschlossenen Wettbewerbsziele erreicht werden können?

Die Erfahrungen auf dem Gebiet des Binnenmarktes geben einen guten Anhaltspunkt dafür, wie lange die Durchführung von Wirtschaftsreformen dauert, wenn neue Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebene verabschiedet und umgesetzt werden müssen. Anhand dieses Anhaltspunktes kann man ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis die Vorschläge, die derzeit im Rat oder im Rat und im Parlament erörtert werden, tatsächlich umgesetzt sind.

Für diesen Bericht wurden 731 [7] Binnenmarktrichtlinien ausgewählt, die zwischen 1993 und April 2002 vorgeschlagen und erlassen wurden, und in jedem einzelnen Fall wurde Folgendes berechnet:

[7] Die durchschnittliche Zeit bis zum Erlass wurde für 731 Richtlinien berechnet (44 % dieser Richtlinien waren Richtlinien der Kommission, 30 % Richtlinien des Rates und 26 % Richtlinien des Rates und des Europäischen Parlaments). Die durchschnittliche offizielle Umsetzungsfrist wurde für 695 Richtlinien berechnet, denn in 36 Richtlinien war keine Umsetzungsfrist angegeben. Die durchschnittliche Verzögerung konnte für 401 Richtlinien berechnet werden, denn 294 der 695 Richtlinien sind nicht voll umgesetzt. Diese 294 Richtlinien verteilen sich wiederum auf zwei Kategorien: a) Die offizielle Umsetzungsfrist ist noch nicht abgelaufen (115). b) Es wurden keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, und/oder es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung eingeleitet (179).

- die durchschnittliche Zeit bis zum Erlass, d. h. die durchschnittliche Zeit zwischen der Vorlage des Kommissionsvorschlags und dem Erlass durch das zuständige Gemeinschaftsorgan;

- die durchschnittliche offizielle Umsetzungsfrist, d. h. die durchschnittliche Frist für die Umsetzung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erlasses;

- die durchschnittliche Verzögerung, d. h. die durchschnittliche Zeit zwischen dem Tag, an dem die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, und dem Tag, an dem der letzte Mitgliedstaaten die Richtlinie tatsächlich umgesetzt hat [8].

[8] In diesem Fall gilt eine Richtlinie als tatsächlich umgesetzt, wenn sie in allen Mitgliedstaaten, in denen sie umzusetzen ist, vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt ist und kein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung mehr läuft.

Bis zum Erlass einer Richtlinie vergingen im Durchschnitt 1,18 Jahre, und die durchschnittliche offizielle Umsetzungsfrist betrug 1,10 Jahre. Für den Erlass und die Umsetzung der zwischen 1993 und April 2002 erlassenen Binnenmarktrichtlinien waren somit im Durchschnitt theoretisch 2,28 Jahre erforderlich [9].

[9] Diese Ergebnisse sind besser als die Ergebnisse im Fall der zwischen 1985 und 1992 erlassenen Binnenmarktrichtlinien. Hier betrug die durchschnittliche Zeit bis zum Erlass 1,7 Jahre und die durchschnittliche offizielle Umsetzungsfrist 1,28 Jahre.

Die durchschnittliche Zeit bis zum Erlass war im Allgemeinen länger (2,57 Jahre), wenn eine Richtlinie vom Rat und vom Parlament erlassen werden musste als wenn für ihren Erlass nur der Rat zuständig war (1,72 Jahre). Allerdings gilt dies nicht für alle Bereiche. So vergingen z. B. bis zum Erlass der Richtlinien über pharmazeutische und chemische Erzeugnisse im Durchschnitt 1,68 Jahre, wenn diese Richtlinien im Mitentscheidungsverfahren erlassen wurden, und 2,58 Jahre, wenn für ihren Erlass der Rat alleine zuständig war.

Unangemessene Verzögerungen in der Umsetzung über die gesetzte Frist hinaus sind der Hauptgrund für die späte Einführung von Reformen: Die durchschnittliche Verzögerung bedeutet annähernd eine Verdopplung der für den Erlass oder die Umsetzung insgesamt erforderlichen Zeit.

Dadurch, dass die Umsetzung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt, dauert es im Durchschnitt 2,21 Jahre länger, bis die Binnenmarktrichtlinien tatsächlich umgesetzt sind, so dass bis zu ihrer tatsächlichen Umsetzung insgesamt durchschnittlich 4,49 Jahre vergehen.

Dieser Durchschnittswert ist je nach Bereich deutlich unterschiedlich. In Abb. 1 ist für 403 nach 1992 vorgeschlagene und erlassene Binnenmarktrichtlinien die durchschnittliche Gesamtzeit nach Bereichen angegeben [10]. Im Fall der Finanzdienstleistungsrichtlinien beträgt sie 7,33 Jahre. Bis zur tatsächlichen Umsetzung der Richtlinien zur Sozialpolitik sowie der Umwelt- und der Verbraucherschutzrichtlinien vergeht im Durchschnitt ebenfalls eine lange Zeit. Verantwortlich hierfür sind eine überdurchschnittliche lange Zeit bis zum Erlass der Richtlinien (2,56 Jahre im Fall der Finanzdienstleistungsrichtlinien) und eine überdurchschnittliche lange Umsetzungszeit (sie beträgt einschließlich etwaiger Verzögerungen bei den Finanzdienstleistungsrichtlinien 4,77 Jahre - s. Tabelle 4). Am längsten verzögert sich die Umsetzung der Umweltrichtlinien (um 3,34 Jahre - s. Tabelle 5 und Kasten 2).

[10] Die Gesamtzeit ist dabei im Fall der Rahmenrichtlinien wesentlich länger als im Fall der hier betrachteten abgeleiteten Richtlinien (s. Abb. 1).

Aus diesen Zahlen geht eindeutig hervor, dass die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon festgesetzten Termine eingehalten werden können, wenn der Erlass der derzeit vorliegenden Vorschläge nicht weiter hinausgezögert wird und wenn sich die Umsetzung nicht über die vorgesehenen Fristen hinaus verzögert. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen die Mitgliedstaaten fest zusagen, dass sie durch den reibungslosen Erlass und die unverzügliche Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu einer schnelleren Durchführung von Reformen beitragen wollen.

Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass die Umsetzungsphase nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt, als für die wirksame Umsetzung der Richtlinien durch die nationalen Stellen aus technischen Gründen unbedingt erforderlich ist [11].

[11] Der Erlass des Richtlinienpakets über das öffentliche Beschaffungswesen und der Verordnungen über das Gemeinschaftspatent bzw. über die Verkaufsförderung hat sich bereits erheblich verzögert. In den letzten beiden Fällen geht es allerdings um Verordnungen, die somit keine Umsetzung erfordern.

Die Kosten einer langsameren Durchführung dieser und anderer Reformen wären erheblich. In den folgenden Abschnitten wird der potenzielle Nutzen von Reformen geschätzt. Dabei werden zunächst Indikatoren für die allgemeine Effizienz des Binnenmarktes herangezogen; anschließend wird die Effizienz einzelner Märkte untersucht, die für die europäische Volkswirtschaft besonders wichtig sind (Finanzdienstleistungen und öffentliche Aufträge).

III. Überwachung der allgemeinen Markteffizienz: Ergebnisse

Die Durchführung von Wirtschaftsreformen ist von entscheidender Bedeutung, wenn die in Lissabon im März 2000 festgelegten langfristigen politischen Ziele erreicht werden sollen; Wirtschaftsreformen sind mit der Durchführung der einschlägigen Maßnahmen jedoch nicht abgeschlossen. Die europäische Volkswirtschaft wird nur dann wettbewerbsfähiger werden, wenn die durchgeführten Maßnahmen auch die beabsichtigte Wirkung haben. Daten über die Preisentwicklung, Handelsströme und grenzüberschreitende Investitionen zeigen, inwieweit Wirtschaftsreformen und Binnenmarkt-Maßnahmen tatsächlich der Integration und dem Wettbewerb zugute kommen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum fördern. Die Konvergenz der Preise des privaten Verbrauchs ist besonders aussagekräftig für Veränderungen auf den Endkundenmärkten.

Preise: Neue Daten bestätigen die bereits im letzten Jahr festgestellte Verlangsamung der Preiskonvergenz

Aus den endgültigen Daten für 1999 und 2000 und den vorläufigen Zahlen für 2001 geht hervor, dass sich die in den 90er Jahren eindeutig zu beobachtende Konvergenz der Preise des privaten Verbrauchs offensichtlich verlangsamt. Die im letzten Jahr festgestellte relative Zunahme der Preisstreuung hat sich jedoch nicht fortgesetzt. Die Preisstreuung, gemessen am Variationskoeffizient, betrug 1999 14,7 % (1998: 14,5 %) und erhöhte sich 2000 auf 15,3 %. 2001 hat dieser Indikator vorläufigen Zahlen zufolge nahezu wieder seinen Wert von 1999 erreicht, d. h. 14,6 %. Wieso stagniert die Preiskonvergenz?

Wo ist noch Spielraum für eine weitere Konvergenz der Preise? In welchen Ländern und auf welchen Gütermärkten hat eine Preiskonvergenz stattgefunden, und wo kann sie noch gefördert werden? Eine Betrachtung des Konvergenzverlaufs nach Ländern und Gütergruppen hilft bei der Beantwortung dieser Fragen.

Die Preiskonvergenz verläuft in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich

Abb. 3 zeigt zwar einerseits, dass die Preiskonvergenz in den meisten Mitgliedstaaten stagniert, lässt andererseits aber auch erkennen, dass man hinsichtlich des Verlaufs der Preiskonvergenz in den 90er Jahren vier Gruppen von Ländern unterscheiden kann.

- In der ersten Ländergruppe (sie besteht aus Österreich und den 6 ersten EU-Mitgliedstaaten) ist die Preiskonvergenz jetzt sehr groß. Die Preisstreuung zwischen diesen Ländern ist minimal (2,9 %).

- In der zweiten Ländergruppe hat ebenfalls eine deutliche Preiskonvergenz stattgefunden, doch liegt das Preisniveau hier nach wie vor über bzw. unter dem durchschnittlichen EU-Niveau, ohne dass eine weitere merkliche Konvergenz stattfindet. In dieser Gruppe liegt das Preisniveau in Finnland über und in Spanien, Portugal und Griechenland unter dem EU-9-Durchschnitt.

- In den drei nicht zur Eurozone gehörenden Ländern (Vereinigtes Königreich, Dänemark und Schweden) liegen die Preise über dem EU-Durchschnitt, während sich ihr Preisniveau, was die Preiskonvergenz betrifft, uneinheitlich entwickelt. Die Preise in Schweden und dem Vereinigten Königreich haben sich 1999 und 2000 offensichtlich auseinander entwickelt, 2001 vorläufigen Zahlen zufolge dann aber wieder leicht aufeinander zu bewegt. Dies ist wahrscheinlich z. T. auf Wechselkursschwankungen zurückzuführen.

- Das Preisniveau in Irland lag bis Mitte der 90er Jahre unter, in den letzten Jahren dann aber über dem EU-9-Durchschnitt (s. Abb. 3). Offensichtlich ging in Irland von dem beeindruckenden Wirtschaftswachstum ein gewisser Preisdruck aus, so dass sich das Profil Irlands verändert hat.

Die Preise unterschiedlicher Waren und Dienstleistungen haben sich einander nicht gleichzeitig und nicht in demselben Umfang angenähert.

Anfang der 90er Jahre waren bei einigen Waren/Dienstleistungen extreme Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Ländern festzustellen. Dies galt vor allem für Länder mit einem sehr niedrigen oder sehr hohen durchschnittlichen Preisniveau (s. Abb. 4). Im Zuge der Vollendung des Binnenmarktes wurden diese extremen Preisunterschiede zwischen 1990 und 1995 geringer. Mitte der 90er Jahre war bei ,typischen Binnenmarkt-Gütern" (etwa Bekleidung, Sportartikeln und Haushaltsgeräten) die Preiskonvergenz im Allgemeinen am größten; die Geschwindigkeit, mit der sich die Preise einander angenähert haben, wurde dann jedoch geringer, denn extreme Preisunterschiede gab es inzwischen nicht mehr. Im Fall anderer Gütergruppen (etwa Brennstoff, Strom, Tabakwaren oder Bodenbeläge) war die Preiskonvergenz weniger ausgeprägt, und in einigen Fällen entwickelten sich die Preise sogar auseinander.

Aber haben die Verbraucher von der Preiskonvergenz profitiert? ... In vielen Fällen ja ...

Die Verbraucher profitieren nur dann von der Preiskonvergenz, wenn sich die Preise auf das in Niedrigpreisländern herrschende Preisniveau zubewegen. Nähern sich die Preise einander auf einem hohen Niveau an (etwa aufgrund eines Mangels an Wettbewerb), profitieren die Verbraucher nicht von der Schaffung eines Binnenmarktes. Aus Tabelle 6 geht hervor, dass sich die Preise sehr vieler Waren in Richtung auf ein niedriges Preisniveau entwickelt haben. Im Fall vieler Lebensmittel, einschließlich Fleisch, Fisch, Brot, Öle/Fette, Getränke und Bier, sowie einiger Güter der Unterhaltungselektronik ist eindeutig eine Konvergenz hin zu einem niedrigen Preisniveau zu verzeichnen. Im Fall von Speiseölen und -fetten verringerten sich die Preisunterschiede z. B. um 44 % bei einer durchschnittlichen jährlichen Preissteigerungsrate, die mit 1 % deutlich unter der Preissteigerungsrate der meisten Konsumgüter lag. Dieser positive Effekt der Konvergenz auf die Preise ist in der Tat aus Konsumentensicht nicht zu vernachlässigen. Die Güter in Tabelle 6a, die eine solche Preisentwicklung aufweisen, d.h. eine hohe Preiskonvergenz und unterdurchschnittliche Inflation, repräsentieren 25 % des privaten Endkonsums (siehe Tabelle 6b). [12]

[12] Natürlich hängt die Preisentwicklung neben der Integration auch von vielen anderen Faktoren ab. Die Entwicklung der Faktorpreise wie Brennstoffe oder Arbeit, Technologie, Zwischenprodukte und Produktivität haben einen erheblichen Einfluss auf die Preise von Waren und Dienstleistungen.

... aber nicht immer!

Es gibt jedoch, vor allem im Dienstleistungssektor, noch immer viele Bereiche, in denen Integration und Wettbewerb zugunsten der Verbraucher zu einer stärkeren Preiskonvergenz führen könnten. Dies gilt z. B. für Kraftfahrzeuge, Glas- und Tabakwaren, Bücher und Reiseversicherungen. In diesen Gütermärkten liegen die Preise jetzt weiter auseinander als Anfang der 90er Jahre, und die Preissteigerungsrate ist höher als die allgemeine Inflationsrate. Darüber hinaus war die Preisstabilität im Fall der meisten in Tabelle 6 genannten Dienstleistungen gering, was die Notwendigkeit der Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen unterstreicht. Auf einigen Gütermärkten hat die Integration nicht immer zu greifbaren Vorteilen für die Verbraucher geführt, und diesen Märkten sollten wir in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen. [13]

[13] Die Entwicklung der Dienstleistungspreise ist ein Grund zur Besorgnis sowohl hinsichtlich der Integration als auch hinsichtlich der allgemeinen Preisentwicklung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das Mandat des Rates (ECOFIN) an die Kommission in Erinnerung zu bringen, die Gründe für Preisinflation/Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere im Dienstleistungssektor einer näheren, gründlichen Analyse zu unterziehen.

Die festgestellte Verlangsamung der Preiskonvergenz ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass die anfänglichen drastischen Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes und des Beitritts neuer Mitgliedstaaten abgeflaut sind. Die Preiskonvergenz hat sich in allen Ländern außer dem Vereinigten Königreich, Irland und Schweden verlangsamt; in den genannten drei Ländern ist ein gewisser Trend zur Preisdivergenz zu beobachten. Bei verschiedenen Produktgruppen besteht ein erhebliches Potenzial für eine weitere Konvergenz hin zu niedrigeren Preisen.

Wie kann die Konvergenz gefördert werden?

Ganz generell können die strikte Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften und eine geeignete Wettbewerbspolitik viel dazu beitragen, dass eine Fragmentierung des Binnenmarktes verhindert wird und dass ein gesunder Wettbewerb entsteht. Weitere ordnungspolitische Reformen, etwa die Öffnung netzgebundener Wirtschaftszweige für den Wettbewerb, können ebenfalls zu mehr Wettbewerb beitragen. Die weitere Entwicklung der grenzüberschreitenden Einkäufe von Verbrauchern und des elektronischen Handels [14] kann ebenfalls durch einen Druck nach unten auf die Preise zur Preiskonvergenz beitragen. Wenn auch nicht alle Sektoren für grenzüberschreitende Einkäufe gleicherweise zugänglich sind, könnte die Verfügbarkeit von Euro-Münzen und -Banknoten zu einer Verringerung von Preisunterschieden führen.

[14] Das Grünbuch über den Verbraucherschutz in der EU (KOM 2001 531 endg.) und die ihm folgende Mitteilung (KOM 2002 289 endg.) sprechen diese Punkte insbesondere aus dem Blickwinkel des Vertrauens und der Sicherheit der Verbraucher an und machen Vorschläge, um diesen Aspekt des Binnenmarktes zu verstärken.

Im Fall einzelner Waren- und Dienstleistungsmärkte muss man jedoch genauer untersuchen, welche Faktoren im Einzelnen die Preiskonvergenz behindern. In früheren Berichten wurde festgestellt, dass indirekte Steuern, die Struktur von Vertriebsnetzen, Marktmacht und ineffiziente Dienstleistungsbranchen zu einem beträchtlichen Teil für die noch bestehenden Preisunterschiede verantwortlich waren. Welche Rolle spielen diese Faktoren bei der noch verbleibenden Preisstreuung? Der Kfz-Markt verdeutlicht anschaulich, wie eine noch stärkere Integration erreicht werden kann.

In einer Untersuchung über den Markt für Neuwagen wurde festgestellt, dass zwischen den Ländern nach wie vor große Preisunterschiede bestehen, und zwar unabhängig davon, ob man die Preise vor oder die Preise nach Steuern zugrunde legt. Die unvollständige Weitergabe von Steuern führt zu großen Unterschieden zwischen den Neuwagenpreisen vor Steuern. Die Studie zeigt, dass die Unterschiede zwischen den Neuwagenpreisen vor Steuern durch die Beseitigung von Steuerverzerrungen um 16 % reduziert werden könnten [15].

[15] S. ,Car Price Differentials in the European Union: An Economic Analysis", erstellt von H. Degryse und F. Verboven für die GD Wettbewerb, November 2000.

Die auf Steuerunterschiede zurückzuführenden Verzerrungen wirken sich auch auf den Ersatzteilmarkt aus. Offensichtlich besteht, wie in Kasten 3 erläutert wird, zwischen den Neuwagen- und den Ersatzteilpreisen (jeweils vor Steuern) eine negative Korrelation. Die Vor-Steuer-Preise für Neuwagen sind tendenziell niedriger in Ländern mit hohen Steuern, um den negativen Effekt hoher Steuern auf die Nachfrage aufzufangen, dagegen scheinen die Preise von Ersatzteilen auf diesen Märkten zum Ausgleich der Einnahmenverluste beim Verkauf von Neuwagen höher zu sein. Somit führen Steuerunterschiede auf zwei Märkten (dem Neuwagen- und dem Ersatzteilmarkt) zu Verzerrungen, und die Preisstreuung in der EU nimmt insgesamt zu.

Zwei Entwicklungen der jüngsten Zeit können die Preiskonvergenz auf dem Kfz-Markt fördern.

- In ihrer jüngsten Mitteilung über die Besteuerung von Personenkraftwagen (KOM(2002) 431) empfiehlt die Kommission eine schrittweise Senkung der Zulassungssteuern, mit anschließender Konstanthaltung oder vorzugsweise Abschaffung in einer Übergangsperiode von fünf bis zehn Jahren. Die Übernahme dieser Empfehlungen in die nationalen Steuersysteme dürfte dazu beitragen, die Fragmentierung des Neuwagenmarktes zu reduzieren.

- Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kfz-Sektor wird Marktmacht einschränken und zur Rationalisierung und Umstrukturierung des Kfz-Vertriebs und -Kundendienstes beitragen.

Ein großes Potenzial für Preiskonvergenz ist in den Dienstleistungsbranchen vorhanden, wo sogar noch umfassendere Reformen erforderlich sein dürften. In Abb. 5 ist die Entwicklung der Preise von drei sehr unterschiedlichen Dienstleistungen dargestellt: Kfz-Versicherungen, chemische Reinigung und Kfz-Vermietung. In allen drei Fällen war eine geringe oder gar keine Preiskonvergenz festzustellen, und der Preisanstieg lag über der Inflationsrate. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Vorteile für die Verbraucher nicht darauf beschränken würden, dass sie Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen beziehen könnten. Vielmehr würden dadurch, dass sich die Preise in den Dienstleistungsbranchen (z. B. Vertrieb, Transport, Energie, Unternehmens- und Finanzdienstleistungen) auf einem niedrigeren Niveau einander annähern, auch die Kosten von Erzeugnissen des Verarbeitenden Gewerbes sinken, was zusätzliche Vorteile für die Verbraucher zur Folge hätte.

Die Erweiterung eröffnet den Verbrauchern im Binnenmarkt die Aussicht auf weitere Vorteile.

Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt kann hier zusätzlichen Wettbewerbsdruck entstehen lassen und für die Verbraucher noch größere Vorteile mit sich bringen. In Abb. 8 ist das Preisniveau in den derzeitigen 15 EU-Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern im Vergleich zu einem EU-25-Durchschnitt dargestellt. Außer in Malta und Zypern ist das Preisniveau in den 10 Beitrittsländern deutlich niedriger als in allen 15 bisherigen Mitgliedstaaten. In der erweiterten EU werden daher wesentlich größere Preisunterschiede bestehen. Im Fall der meisten Gütergruppen wird die Preisstreuung in der neuen EU mit 25 Mitgliedstaaten (EU-25) größer sein, als sie es in EU-15 zum Zeitpunkt der Vollendung des Binnenmarktes Anfang der 90er Jahre war (s. Abb. 9).

In den kommenden zehn Jahren wird die Konvergenz innerhalb von EU-25 zweifellos zunehmen; gleichzeitig könnte von der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten aber auch ein Impuls für eine größere Konvergenz zwischen den 15 bisherigen EU-Mitgliedstaaten ausgehen. In EU-15 liegen die Länder mit einem niedrigen und die Länder mit einem hohen Preisniveau geografisch weit auseinander, was die Integration verlangsamt. In der erweiterten EU mit 25 Mitgliedstaaten werden die Hochpreisländer jedoch näher bei den Niedrigpreisländern liegen. Die Verbraucher in Ländern mit einem hohen Preisniveau wie Schweden könnten erheblich von einem von den baltischen Ländern und Polen ausgehenden stärkeren Wettbewerb profitieren. Natürlich kann diese Möglichkeit nur realisiert werden, wenn die Chancen, die durch die Erweiterung für alle Länder geschaffen werden, vollständig genutzt werden.

Handel: Die Integration nahm zwischen 1995 und 2000 kontinuierlich zu ... hat aber 2001 an Schwung verloren!

Die Zunahme der Warenströme innerhalb der EU lag zwischen 1995 und 2000 konstant über der Wachstumsrate des BIP der EU. Außerdem hat sich der Anteil der Intra-EU-Wareneinfuhren am inländischen sichtbaren Verbrauch (2001 in den EU-15 im Durchschnitt 14 %) erhöht. Allerdings ist 2001 zum ersten Mal seit der Schaffung des Binnenmarktes der Anteil des EU-internen Warenhandels am BIP im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen, da das Wachstum des BIP höher lag als das des EU-internen Warenhandels (s. Abbildung 10). Dies mag ein vereinzeltes Vorkommnis von beschränkter Bedeutung sein. 2001 war ein besonderes Jahr und der Welthandel ist zum ersten Mal in zwei Dekaden nicht gewachsen. Jedoch erfordert diese Entwicklung eine sorgfältige Analyse der Handelsentwicklung und zeigt die Notwendigkeit auf, das Potenzial des Binnenmarktes zur Handelsschaffung voll auszunutzen [16].

[16] Sämtliche Aspekte des Handels und der Investitionstätigkeit im Dienstleistungssektor werden im Anhang erörtert.

Die Offenheit der EU-Länder für den Handel mit Drittländern hat stärker zugenommen als ihre Offenheit für den Intra-EU-Handel.

Außer im Jahr 2001 haben der Welthandel und der Extra-EU-Handel (Ausfuhren + Einfuhren) stärker zugenommen als der Intra-EU-Handel. Der Wert der EU-Einfuhren aus Drittländern hat sich zwischen 1995 und 2001 fast verdoppelt. Dies gilt für alle EU-Mitgliedstaaten (insbesondere für Österreich, Griechenland, Deutschland und die Niederlande) (s. Tabelle 7) und hat zwei wichtige Implikationen. Erstens entsteht durch die wirtschaftliche Integration innerhalb des Binnenmarktes anders lautenden Behauptungen zum Trotz keine ,Festung Europa", und zweitens bedeutet diese Entwicklung des Handels (Ausweitung des Binnen- und des Außenhandels), dass durch alle Bemühungen um einen Abbau der im Binnenmarkt noch bestehenden Handelsschranken echte Wohlfahrtsgewinne entstehen können, denn ,mehr" Intra-EU-Handel bedeutet offensichtlich nicht, dass Extra-EU-Handel in entsprechendem Umfang wegfällt.

Was die Handelsschaffung und die Handelsoffenheit betrifft, so bestehen zwischen den Länder weiterhin beträchtliche Unterschiede.

In nur sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich, Belgien/Luxemburg, Frankreich und Spanien) sind klare Anzeichen für eine Zunahme des Intra-EU-Handels zu erkennen. In Finnland und den Niederlanden hat der Intra-EU-Handel zwischen 1995 und 2001 leicht zugenommen, während er in den übrigen EU-Mitgliedstaaten entweder im Wesentlichen unverändert geblieben oder, wie im Vereinigten Königreich und Griechenland, sogar zurückgegangen ist (s. Tabelle 8).

Bei der Bewertung dieser Ergebnisse darf natürlich auf keinen Fall die relative Offenheit der einzelnen Länder zu Beginn des Integrationsprozesses außer Acht gelassen werden. Man würde erwarten, dass die Integration in den älteren EU-Mitgliedstaaten, bei denen es sich um stärker integrierte und offenere kleine Volkswirtschaften handelt, in den letzten Jahren weniger dynamisch verlaufen ist und dass die größten und am wenigsten offenen Volkswirtschaften ihr Potenzial für eine Handelsintegration erst jetzt voll ausschöpfen. Dies war jedoch nicht immer der Fall.

Zu den Ländern, die in punkto Handelsschaffung relativ gut abschneiden, gehören langjährige EU-Mitgliedstaaten mit 1995 bereits sehr offenen Volkswirtschaften wie Belgien und Luxemburg genauso wie ,Neulinge" wie Österreich, dessen Volkswirtschaft zum Zeitpunkt des EU-Beitritts relativ offen war. Auch die größeren und relativ geschlossenen Volkswirtschaften, die der EU bereits seit langem (Frankreich und Deutschland) oder noch nicht so lange (Spanien) angehören, konnten in den letzten Jahren ein beträchtliches Handelsvolumen schaffen. Andere Länder mit Volkswirtschaften, die 1995 sehr offen waren, weisen Anzeichen dafür auf, dass hier die Handelschaffung zwischen 1995 und 2001 an Dynamik verloren hat. Außerdem gibt es langjährige Mitgliedstaaten mit relativ geschlossenen, größeren Volkswirtschaften (Italien und das Vereinigte Königreich) und jüngere Mitgliedstaaten mit relativ offenen, kleinen Volkswirtschaften (Portugal, Griechenland und Schweden), die in punkto Handelsschaffung relativ schlecht abschneiden (s. Tabelle 9).

Die Beispiele Belgiens und Luxemburgs zeigen, dass mit dem Binnenmarkt sowohl für langjährige Mitgliedstaaten mit einer bereits sehr stark integrierten Volkswirtschaft als auch für neue Mitgliedstaaten wie Österreich noch immer die Chance für eine beträchtliche Handelsschaffung verbunden ist. Ein Vergleich der Entwicklung des Handels der drei jüngsten EU-Mitgliedstaaten seit ihrem Beitritt im Jahr 1995 ist hier sehr aufschlussreich, denn sie ist völlig unterschiedlich verlaufen. Die Erwartungen erfuellt hat lediglich Österreich, während die Offenheit Finnlands für den Intra-EU-Handel nur leicht zugenommen hat und in Schweden insgesamt eine sehr geringe Handelsintegration zu verzeichnen war.

Handelsschaffung erfolgte mit relativ weniger , Friktionen"

Dank des Binnenmarktes konnte mehr Handel geschaffen werden, ohne dass die ,Friktionen" in gleichem Maße zugenommen haben. Abb. 11 zeigt, dass der Handel (die Einfuhren) stärker zugenommen hat als die Anzahl der keine Umsetzungsprobleme betreffenden Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Binnenmarktrecht. Zwischen 1988 und 1994 hatten der Intra-EU-Handel und die Vertragsverletzungsverfahren nämlich im gleichen Umfang zugenommen. Nach 1995 hat sich das Bild jedoch deutlich gewandelt, denn der Handel weitete sich konstant aus, während die Anzahl der Vertragsverletzungen zurückging und dann wesentlich langsamer wuchs.

Dieser Reibungsindikator vervollständigt auch das Profil der Mitgliedstaaten. Abb. 12 zeigt die Rangfolge der Länder, gemessen an ihrer Integration im Binnenmarkt und der Zahl der keine Umsetzungsprobleme betreffenden Vertragsverletzungsverfahren. Ein hoher Index bedeutet, dass gegen das betreffende Land zwischen 1995 und 2001 zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden und dass die Einfuhren dieses Landes und seine Zufluesse an Direktinvestitionskapital im gleichen Zeitraum gering waren.

Die Ergebnisse in Bezug auf den Intra-EU-Handel könnten durch eine bessere Anwendungen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung verbessert werden.

Darüber hinaus ist die Annäherung, einschließlich der erforderlichen Harmonisierung der nationalen Maßnahmen bis zu dem Punkt notwendig, wo die gegenseitige Anerkennung möglich wird.

Diese Harmonisierungsmaßnahmen dürften erfahrungsgemäß in den Bereichen erforderlich sein, die mit wesentlichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherfragen zusammenhängen. [17]

[17] Eurobarometer 57.2 - Flash Eurobarometer 128: Öffentliche Befragung in Europa: Meinungen zu grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern, 14. November 2002

Die korrekte Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung wirft noch immer Probleme auf. Zwischen 1998 und 2001 ging es bei rund einem Drittel der Vertragsverletzungsverfahren um Fragen der gegenseitigen Anerkennung. Einige der in der Mitteilung aus dem Jahr 1999 über die gegenseitige Anerkennung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden inzwischen jedoch durchgeführt. Zusätzlich erweist sich das Notifizierungsverfahren gemäß der Richtlinie 98/34/EG als äußerst nützlich, denn die Mitgliedstaaten erlassen jetzt bedingt durch den technologischen Wandel und durch Probleme im Bereich der Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in großem Umfang technische Vorschriften (2001 gingen bei der Kommission 530 Notifizierungen zu technischen Vorschriften ein).

In dem jüngsten Bericht über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung wurde anhand von Fallstudien und Vertragsverletzungsverfahren untersucht, inwieweit dieser Grundsatz funktioniert. ...

... Was lässt sich jedoch über die generellen Auswirkungen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf die Integration sagen? Wie sehen diese Auswirkungen im Vergleich zu denen von Harmonisierungsmaßnahmen aus?

Die Konvergenz der Ausfuhrdurchschnittswerte ist zwar ein relativ grober Integrationsindikator, ermöglicht jedoch in gewissem Umfang Vergleiche der Entwicklung des Handels mit harmonisierten und mit nicht harmonisierten Gütern [18]. Zwischen 1993 und 2002 war die Streuung der Ausfuhreinheitswerte in der EU im Durchschnitt geringer als in den OECD-Ländern.

[18] M. M. Knetter und M. J. Slaugther ,Measuring product-market integration" NBER, Februar 1999 und Gil-Pareja, S. (2002): ,Export price discrimination in Europe and exchange rates", Review of International Economics 10, 299-312.

Im Fall von mehr als 80 % der in die Stichprobe einbezogenen Güter war die Streuung am Ende des Beobachtungszeitraums in der EU geringer als in der OECD (s. Tabelle 10). Insgesamt war die Konvergenz der Ausfuhrdurchschnittswerte in der EU größer als in der OECD. In den allermeisten EU-Ländern ist bei mehr als 50 % der Ausfuhrgüter eine Konvergenz der Durchschnittswerte zu verzeichnen (s. Tabelle 11).

Nicht harmonisierte Güter gehören zu den Gütern, bei denen die Konvergenz der Ausfuhrdurchschnittswerte am größten ist. Von den 50 Gütergruppen mit der stärksten Konvergenz der Ausfuhrdurchschnittswerte sind 19 Gruppen, die in keiner Weise harmonisierte wurden, 6 harmonisierte Gütergruppen und 16 Gütergruppen, für die nach dem neuen Konzept erstellte Richtlinien gelten (s. Tabelle 12).

In den Fällen, in denen der freie Warenverkehr nicht reibungslos funktioniert, zahlen Unternehmen und Verbraucher jedoch einen hohen Preis.

Im Lkw-Sektor z. B. ergeben sich die Hauptprobleme aus den technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten. Diese Vorschriften bedeuten häufig unnötige zusätzliche Kosten für die Händler oder Unternehmen und wirkten sich negativ auf die Handelsströme und die Preise aus, was zu Wohlfahrtsverlusten für die Verbraucher und die Produzenten führt. Spürbare Auswirkungen sind vor allem Änderungen der Produkte zur Erfuellung der Vorschriften, zusätzliche Kosten für die Erprobung jedes neuen Modells und eine Verzögerung der Markteinführung aufgrund von Verwaltungsverfahren.

Im Fall des Lkw-Sektors haben Fallstudien der Kommission gezeigt, dass die Zusatzkosten, die den Exporteuren dadurch entstehen, dass sie ihre Produkte an die nationalen Vorschriften anpassen müssen, zwischen 1 785 EUR und 2 500 EUR je Fahrzeug liegen. Eine Analyse der Ausfuhrdurchschnittswerte bestätigt, dass diese Zusatzkosten an die Verbraucher weitergegeben werden.

Ungeachtet jüngster Entwicklungen wird das Handelsschaffungspotenzial des Binnenmarktprogramms noch immer nicht voll ausgeschöpft; dies verdeutlicht das Beispiel Belgiens. Insofern sollten unbedingt die noch bestehenden Handelshindernisse abgebaut werden, damit auch andere EU-Volkswirtschaften dieses Potenzial voll nutzen und von den großen wirtschaftlichen Vorteilen profitieren können, die jetzt verloren zu gehen drohen. Im Dienstleistungssektor ist eine weitere Liberalisierung sogar noch dringender, denn hier ist der Handel noch nicht wirklich in Schwung gekommen (s. den den Dienstleistungssektor betreffenden Teil des Anhangs.)

Die neuesten Zahlen zeigen, dass Direktinvestitionen in der EU ein Hauptintegrationsmotor bleiben, aber stark von den Ereignissen in 2001 betroffen waren.

Die EU-internen DI-Ströme haben zwischen 1995 und 2000 um einen Faktor von 15 zugenommen und sind, stark von den Ereignissen in 2001 betroffen, auf ein Niveau von vor 1999 zurückgefallen. Dieser plötzliche und wichtige Rückgang der Direktinvestitionsaktivitäten zeigt die große Volatilität dieser Ströme und ihre Empfindlichkeit gegenüber kurzfristigen wirtschaftlichen Veränderungen. Eine Analyse der längerfristigen Trends zeigt, dass es, im Gegensatz zum Handel, eine klare Rückorientierung der Ströme auf die EU gibt: 1995 war der Anteil der EU-internen DI-Ströme bereits größer als der der Extra-EU-DI-Ströme, und die Differenz zwischen diesen beiden Anteilen hat sich bis 2000 stetig erhöht.

2001 außer Acht lassend, ist die Verhältniszahl Handel zu Direktinvestitionen rasch gesunken. Einige Länder, die bei der Handelsintegration nur bescheidene Fortschritte erzielt haben, haben sich, was die Intra-EU-DI-Ströme betrifft, als sehr dynamisch erwiesen. In diesen Ländern (etwa im Vereinigten Königreich und in Schweden) waren die Direktinvestitionen und nicht der Handel der Hauptmotor der Integration (s. Abb. 13, 14,15).

IV. Überwachung besonders wichtiger Märkte: Ergebnisse

Die allgemeine Beurteilung anhand von generellen Marktindikatoren muss durch die Analyse der Entwicklung auf einigen Märkten ergänzt werden, die für den Binnenmarkt besonders wichtig sind. Im Folgenden geht es um die Situation auf den Märkten für öffentliche Aufträge und für Finanzdienstleistungen. Die letztjährigen Ausführungen über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden im Anhang aktualisiert [19].

[19] Die neue Methodik, die in der vor kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission über die horizontale Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse festgelegt wurde, wird ab dem nächsten Jahr angewandt.

Die Märkte für öffentliche Aufträge

Der Umfang aller öffentlichen Aufträge im Verhältnis zum BIP ist zwischen 1995 und 2001 von 17,3 % auf 16,2 % zurückgegangen (s. Tabelle 13). Dennoch gehört die Herstellung von mehr Transparenz und eines wirksamen Wettbewerbs auf den Märkten für öffentliche Aufträge weiterhin zu den wichtigsten und schwierigsten Zielen des Binnenmarktes. Mit der Integration dieser Märkte wären nach wie vor große Vorteile verbunden.

Wenn durch mehr Wettbewerb und eine größere Markteffizienz bei den öffentlichen Aufträgen Einsparungen von 1 % erzielt worden wären, hätte dies 2001 in EU-15 insgesamt Einsparungen von 14 Mrd. EUR ermöglicht. Dies entspricht rund einem Drittel des gesamten Nettokreditbedarfs des Staates in diesem Jahr. In diesem Bereich besteht daher ein großes Einsparungspotenzial; dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der derzeitigen Bemühungen um einer Verbesserung der Qualität der öffentlichen Ausgaben.

Die jüngsten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind erneut besorgniserregend und ein Grund mehr für die rasche Verabschiedung des einschlägigen Richtlinienpakets.

Erstens hat sich der Anteil der im Amtsblatt veröffentlichten (d. h. der Öffentlichkeit mitgeteilten) öffentlichen Aufträge 2001 nicht merklich erhöht, sondern ist mit 15,8 % mehr oder weniger konstant geblieben (s. Tabelle 14). Nachdem dieser Anteil 2000 um vielversprechende vier Prozentpunkte gestiegen war, ist dieser Stillstand in Bezug auf die Transparenz der Märkte für öffentliche Aufträge eine besorgniserregende Entwicklung, die größere Aufmerksamkeit verlangt. Der Anteil der öffentlich ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge hat sich in fast keinem Land stark verändert. Eine Ausnahme ist lediglich Schweden, wo er von 20 % auf 26 % stieg, womit sich der bereits beeindruckende Trend in diesem Land fortgesetzt hat.

Ein anderer Indikator für die Markttransparenz gibt ebenfalls Anlass zur Besorgnis. Die Anzahl der im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungen hat sich in den letzten Jahren erhöht, die Anzahl der veröffentlichten Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ist jedoch nicht im gleichen Umfang angestiegen. Da vergleichsweise weniger über die Ergebnisse von Ausschreibungen bekannt wird, verringert sich die Markttransparenz. Der in jüngster Zeit zu verzeichnende Trend hin zu einem stärkeren Auseinanderklaffen der beiden Werte hat sich damit fortgesetzt (s. Abb. 16).

Zudem ist die Anzahl der Bekanntmachungen über vergebene Aufträge, die eine Auftragsvergabe über Landesgrenzen hinweg erkennen lassen, weiterhin sehr gering. 2001 betrafen nur 1,26 % der Bekanntmachungen über vergebene Aufträge eine direkte grenzüberschreitende Auftragsvergabe (2000: 1,5 %). Die indirekte Auftragsvergabe über Tochtergesellschaften im Ausland wird in diesen Werte nicht erfasst, so dass der tatsächliche Umfang der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe größer ist als aus diesen Zahlen deutlich wird. Der Umfang der direkten grenzüberschreitenden Auftragsvergabe ist jedoch erschreckend gering und hat sich in den letzten Jahren nicht erhöht.

Die Anwendung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge ging mit einer Zunahme der Vertragsverletzungsverfahren einher.

Ein Vergleich der Anzahl der öffentlich ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge mit der Anzahl der das öffentliche Beschaffungswesen betreffenden Vertragsverletzungsverfahren gibt ebenfalls Anlass zur Besorgnis. Die Zunahme der Anzahl der im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungen ging in den letzten Jahren mit einer entsprechenden Zunahme der Anzahl der das öffentliche Beschaffungswesen betreffenden Vertragsverletzungsverfahren einher; die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren hat allerdings offensichtlich ihren Hoechstwert erreicht, denn sie ist seit 2000 rückläufig (s. Abb. 17 und die zugehörige Fußnote). Im Gegensatz zur Entwicklung im Bereich Handel und Direktinvestitionen hat die größere Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens zu mehr ,Reibung" bei der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge geführt.

Die wenigen vorliegenden Indikatoren für die Entwicklung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens geben somit keinen Anlass zu Optimismus.

Dies ist ein Grund mehr für einen schnelleren Erlass der neuen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen, denn durch sie dürfte sich die Lage verbessern. Durch diese neuen Richtlinien werden die geltenden Richtlinien konsolidiert, die Vergabeverfahren rationalisiert und die Verwendung elektronischer Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert.

Nachdem die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet wurden, wird das Richtlinienpaket derzeit im Rat erörtert, wo mit einer politischen Einigung gerechnet wird. Außer durch das neue Richtlinienpaket könnte die Situation auf den Märkten für öffentliche Aufträge auch durch einschlägige Begleitmaßnahmen verbessert werden (s. Kasten 4).

Die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren könnte die grenzüberschreitende Auftragsvergabe erleichtern.

In den Schlussfolgerungen seiner Tagung in Lissabon hat der Europäische Rat bis Ende 2003 Fortschritte bei der Einführung des elektronischen Zugangs zu den wichtigsten öffentlichen Diensten angemahnt. Ein vollständig auf elektronischer Basis funktionierendes Beschaffungswesen (,E-Procurement") dürfte eine reibungslosere Auftragsvergabe, deutlich niedrigere Transaktionskosten und eine erhöhte Effizienz zur Folge haben. In den nationalen Cardiff Berichten gibt es Anzeichen dafür, dass sich die Mitgliedstaaten um die Einführung dieser neuen Technologien bemühen. Dies dürfte zu mehr Transparenz und einer Öffnung des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten für inländische und ausländische Unternehmen führen.

Nach den wichtigen Etappen, die in letzter Zeit zurückgelegt wurden (,politische Einigung"), ist es jetzt dringend erforderlich, dass das neue Richtlinienpaket erlassen und unverzüglich umgesetzt wird. Mit dem verstärkten Einsatz von E-Procurement und anderen Begleitmaßnahmen könnte ebenfalls ein erheblicher wirtschaftlicher Nutzen verbunden sein. Darüber hinaus muss das öffentliche Beschaffungswesen, vor allem was die grenzüberschreitende Auftragsvergabe betrifft, besser überwacht werden.

Märkte für Finanzdienstleistungen

Seit der Einführung des Euro verwenden sowohl die Privatkunden- als auch die Firmenkunden-Finanzmärkte der Eurozone eine einheitliche Währung, was jedoch leider nicht bedeutet, dass es sich bei ihnen um einen einheitlichen Markt handelt. Dem stehen noch viele Hindernisse entgegen ...

... und nicht alle diese Hindernisse können durch den Erlass von Vorschriften beseitigt werden. Abgesehen von den unbesicherten Geldmärkten der Eurozone sind die Firmenkunden-Finanzmärkte der EU weiterhin in unterschiedlichem Ausmaß fragmentiert (s. Kasten 6). Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, das Hauptinstrument der Kommission zur Verwirklichung eines einheitlichen Finanzdienstleistungsmarktes, soll einige der wichtigsten Hindernisse beseitigen.

Eine weitergehende Integration wurde auf den Gebieten erzielt, auf denen eine einheitliche Marktinfrastruktur geschaffen oder die einschlägigen Vorschriften entsprechend angepasst wurden; selbst auf den Firmenkunden-Märkten ist jedoch noch ein beträchtlicher Weg zurückzulegen, bis alle Hindernisse beseitigt sind.

Auf den unbesicherten Geldmärkten wurde, was die Mitgliedstaaten der Eurozone betrifft, eine vollständige Integration erzielt. In diesem Marktsegment wurden sowohl das gehandelte Gut (die einheitliche Währung) als auch die einschlägigen Regeln (die einheitliche Geldpolitik) und die Handelsinfrastruktur (TARGET) harmonisiert.

Die einschlägigen Indikatoren bestätigen, dass hier eine vollständige Integration erreicht wurde. Seit Januar 1999 hat eine vollständige Konvergenz der Zinssätze auf diesem Markt stattgefunden, und die grenzüberschreitende Tätigkeit macht mindestens 60 % der gesamten Tätigkeit aus.

Auf dem Markt für Staatsanleihen haben sich die Zinssätze einander ebenfalls angenähert, allerdings nicht so vollständig wie auf dem unbesicherten Geldmarkt (s. Abb. 18 und 19). Aufgrund der unterschiedlichen Emittenten besteht nach wie vor eine gewisse Fragmentierung. Das unterschiedliche Liquiditätsniveau und die unterschiedliche Bonität der Gläubiger sind die Ursache für die noch bestehenden Zinsdifferenzen. Allerdings findet auch in diesem Marktsegment eindeutig eine grenzüberschreitende Tätigkeit statt.

Auf anderen Finanzmärkten für das langfristige (Markt für Unternehmensanleihen, Aktienmärkte) oder das kurzfristige (besicherte Geldmärkte) Firmenkundengeschäft, auf denen ein Tausch von Liquidität gegen Papier stattfindet, bestehen nach wie vor zahlreiche Integrationshindernisse; sie betreffen die Verwendung von Sicherheiten, Clearing und Abrechnung, Rechnungslegungspraktiken, Prospekt-Anforderungen usw. Diese Hindernisse haben zwar grenzüberschreitende Geschäfte nicht verhindert, doch besteht auf diesen Märkten noch ein beträchtlicher Integrationsspielraum.

Vor kurzem verabschiedete Maßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen und andere noch in Vorbereitung befindliche Maßnahmen sollen diese Probleme lösen..

Mit der Richtlinie über Finanzsicherheiten [20] sollen Probleme im Zusammenhang mit der Akzeptanz der verschiedenen in Europa verwendeten Arten von Sicherheiten gelöst werden. Nach ihrer Umsetzung dürfte diese Richtlinie, da sie zur Rechtssicherheit bei der Verwendung von Sicherheiten beiträgt, die grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU fördern.

[20] Zustimmung des EP am 15. Mai 2002. Die Umsetzung soll Ende 2003 erfolgen.

Die Abrechnungskosten bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU sind nach wie vor wesentlich höher als bei inländischen Transaktionen, wo sie in etwa so hoch sind wie in den USA. Wenn die Kosten für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU so weit gesenkt werden könnten, dass sie in etwa so hoch wären wie die Kosten für Inlandstransaktionen, würden Kosteneinsparungen von 42 % möglich [21], d. h. von 693 Mio. EUR (s. Kasten 7). Die Kommission hat vor kurzem eine Erhebungen in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob zur Verringerung der Kosten Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind oder ob die Märkte diese Veränderungen selbst hervorbringen werden [22].

[21] (Demnächst erscheinender) IVIE-Bericht für die EU-Kommission.

[22] Durch die vor kurzem erfolgte Fusion von Euroclear und Crestco, die de facto 60 % der Abrechnungssysteme in der EU betraf, dürften die Abrechnungskosten beträchtlich sinken.

Die letztjährigen Ereignisse auf den Finanzmärkten haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig, vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, zuverlässige Informationen sind. Wenn sich die Anleger nicht darauf verlassen können, dass die ihnen vorgelegten Informationen korrekt sind, werden sie nur noch an Staatsanleihen interessiert sein. Als Folge der Bilanzskandale in den USA, die zum Konkurs von Großunternehmen wie Enron und WorldCom geführt haben, sind die Anleger gegenüber Wertpapieren von Unternehmen vorsichtig geworden, was zur Folge hatte, dass der Umfang der Märkte für Unternehmensanleihen und für Commercial Paper sowie die Börsenkapitalisierung geringer geworden sind. Dies hatte negative Auswirkungen auf Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften, Bankbilanzen und Risikokapitalfonds (hier werden die Auswirkungen höchstwahrscheinlich Ende 2002 zu Tage treten) (s. Kasten 8).

Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen sieht verschiedene Maßnahmen vor, durch die Finanzinformationen zuverlässiger und von einem Land zum anderen besser vergleichbar werden sollen. Durch die vorgeschlagene Prospekt-Richtlinie [KOM(2002) 460] z. B. wird der Anlegerschutz insofern gefördert, als sie vorsieht, dass Prospekte EU-weit nur dann genehmigt werden, wenn sie einheitliche EU-Normen für die offen zu legenden Informationen und die Art der Offenlegung erfuellen. Die Unternehmen werden davon profitieren, dass sie sich dank der vereinfachten Bedingungen für die Veröffentlichung eines Prospekts für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in der gesamten EU kostengünstiger und leichter Kapital beschaffen können. Was die Rechnungslegung der Unternehmen betrifft, so bedeutet die Tatsache, dass für börsennotierte Unternehmen ab 2005 die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) gelten, dass die Jahresabschlüsse der Unternehmen harmonisiert werden und dass die Anleger klarere und besser vergleichbare Informationen erhalten. Die Ausdehnung der IAS auf nicht börsennotierte Unternehmen könnte grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen innerhalb der EU insofern fördern, als die Anleger ihre verschiedenen Anlageoptionen dann besser vergleichen könnten (s. Kasten 8).

Auf den Finanzmärkten für das Privatkundengeschäft ist die Integration am geringsten.

Unterschiede in der Besteuerung, das Fehlen harmonisierter Finanzprodukte und -informationen, die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen und Rechtsvorschriften in den verschiedenen Ländern und der lokale Charakter der Beziehung zwischen Kunden und Finanzintermediären gehören zu den Haupthindernissen für die Ausweitung grenzüberschreitender Transaktionen der europäischen Bürger und KMU. Dies gilt auch für Verbraucher- und Hypothekenkredite sowie für private Altersversorgungssysteme und Versicherungsverträge.

Das vorhandene Datenmaterial lässt praktisch keinerlei Konvergenz der Zinssätze von Verbraucherkrediten erkennen (s. Abb. 22). Die festzustellende Konvergenz der Hypothekenzinsen (s. Abb. 23) ist weniger das Ergebnis von mehr Wettbewerb als vielmehr einer Konvergenz der Geldmarktzinsen (s. Kasten 9). Grenzüberschreitende Transaktionen sind daher auf diesen Märkten nicht in nennenswertem Umfang festzustellen.

Aufgrund der ,Größe" und Anzahl der Kunden in diesen Marktsegmenten finden vom Markt ausgehende Veränderungen hier nicht so rasch statt wie auf dem Markt für das Firmenkundengeschäft. Durch die Einführung des Euro-Bargelds und die Verordnung vom Dezember 2001 über den grenzüberschreitenden Massenzahlungsverkehr könnte sich die Integration beschleunigen. Dank der Einführung des Euro ist die Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte größer geworden. Die Verordnung vom Dezember 2001 sieht die Gleichbehandlung inländischer und grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge vor, und zwar ab Juli 2002 im Fall elektronischer Zahlungsvorgänge und ab Juli 2003 im Fall grenzüberschreitender Banküberweisungen.

Die Entstehung eines EU-weiten Finanzmarkts für das Privatkundengeschäft soll auch durch andere Rechtsvorschriften gefördert werden.

- Der Kommissionsvorschlag für eine überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie zielt auf eine vollständige Harmonisierung aller Regeln für Verbraucherkredite (außer Wohnungsbaudarlehen) ab. [23]

[23] Um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kreditkosten zu verbessern, beinhaltet der Vorschlag eine Verpflichtung, Informationen über dreierlei Arten von Kosten bereitzustellen: Den Kreditzins, was völlige Transparenz über die Kosten der zu zahlenden Zinsen verschafft; den , Kreditgeber-Gesamtzins", der auch die an den Verleiher zu zahlenden Verwaltungskosten beinhaltet und somit eine klare Vergleichbarkeit der Kreditangebote zwischen Anbietern und über die Grenzen erlaubt; und den effektiven Jahreszins, d.h. die gesamten Kosten des Kredits für den Verbraucher.

- 18 Monate, nachdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hatte, wurde über die Richtlinie über Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung eine Grundsatzeinigung erzielt. Diese Richtlinie würde die grenzüberschreitende Bereitstellung von Altersversorgungssystemen ermöglichen und für die Mitglieder dieser Einrichtungen gleichzeitig eine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Nach

- ihrem Erlass dürfte sie die Entwicklung des Pensionsfondsmarktes in Europa und die Mobilität der Arbeitskräfte fördern.Die Richtlinie über Versicherungsvermittlung [24] soll die Auswahl für den Verbraucher vergrößern, den Verbraucherschutz verbessern und es Versicherungsvermittlern erleichtern, ihre Dienstleistungen auch in anderen Ländern anzubieten. Die Richtlinie wird Ende 2004 in Kraft treten.

[24] Sie wurde vom Rat am 30. September 2002 gebilligt.

Die festgestellten ordnungspolitischen Hindernisse für eine stärkere Integration der Märkte sollen zwar durch den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen abgebaut werden, doch ist gleichzeitig deutlich geworden, dass die Vorschriften rascher umgesetzt und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.

Wenn sich diese Reformen verzögern, zahlen die europäischen Bürger und Unternehmen einen hohen Preis.

- Verschaffte man europäischen Unternehmen den gleichen Zugang zur Finanzierung wie amerikanischen Firmen, würde dies nach Schätzungen das Wachstum der Wertschöpfung in einer Reihe von Industriebranchen [25] dauerhaft um 0,74 bis 0,92 Prozentpunkte anheben (s. Kasten 5).

[25] Studie des CEPR für die GD Wirtschaft und Finanzen

- Die einmaligen makroökonomischen Effekte einer Liquiditätspoolung auf den europäischen Märkten für Aktien und Unternehmensanleihen [26] werden langfristig auf 1,1 % des BIP der EU (oder 130 Mrd. EUR zu Preisen von 2002) geschätzt; dabei geht man von einer Zunahme der Beschäftigung um 0,5 %, des Verbrauchs um 0,8 % und der Investitionstätigkeit um 6,0 % aus. Dieses Ergebnis ändert sich auch dann nicht wesentlich, wenn man die derzeitige Flaute an den Aktienmärkten berücksichtigt (s. Kasten 5).

[26] Studie von LE für die GD Binnenmarkt.

- Eine vom EFR [27] in Auftrag gegebenen Studie veranschlagt das Potenzial für höheres Wachstum durch die Finanzmarktintegration auf 0,5 % des jährlichen BIP der EU oder 43 Mrd. EUR pro Jahr.

[27] EFR: runder Tisch der europäischen Finanzdienstleister.

- In Europa erfolgt die Unternehmensfinanzierung noch immer weitgehend über Banken. Nicht börsennotierte KMU ohne externes Rating sind besonders stark von der Bankfinanzierung abhängig. Die vorliegenden Daten zeigen, dass KMU aus der EU im Durchschnitt eine wesentlich niedrigere Eigenkapitalquote haben als amerikanische KMU (s. Tabellen d und e in Kasten 9). Schätzungen zufolge könnten Finanzierungskosten in Höhe von 0,3 % des BIP der EU eingespart werden, wenn die Bankfinanzierungen zugunsten von Kapitalmarktfinanzierungen um 10 % zurückgingen [28].

[28] Demnächst erscheinende IVIE-Daten.

- Der Nutzen aus der Beseitigung der Ineffizienzen in einigen Marktsegmenten wäre ebenfalls beträchtlich. Alleine im EU-Bankensektor werden diese Ineffizienzen auf 1,4 % bis 1,6 % des BIP veranschlagt [29].

[29] Demnächst erscheinende IVIE-Daten.

V. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Dieser Bericht zeigt, dass ein Potenzial für eine weitere Integration besteht, nennt einige Länder und Branchen, in denen dieses Potenzial besonders groß ist, und beziffert den potenziellen Nutzen verschiedener Wirtschaftsreformen, auf die die europäische Wirtschaft seit vier Jahren wartet. In vielen Fällen, vor allem in der Finanzdienstleistungsbranche, liegt dieser Nutzen in der gleichen Größenordnung wie das letztjährige Wirtschaftswachstum in der gesamten EU. In einer Zeit wie der jetzigen, in der der Wettbewerbsvorsprung der USA zunimmt und die Arbeitsproduktivität in den USA weiterhin mehr als doppelt so schnell wächst wie in Europa, sind dies wichtige Informationen für die Festlegung von Maßnahmen und Prioritäten [30].

[30] S. SEK(2002) 528 ,2002 European Competitiveness Report".

Dabei geht es nicht einfach darum, dass ein ,potenzieller Nutzen" nicht realisiert wird. Jedes weitere Jahr, um das sich die Durchführung dieser Wirtschaftsreformen verzögert, kostet die europäischen Bürger jetzt Geld. Dieser Bericht zeigt, dass die Geschwindigkeit, mit der einige dieser Reformen durchgeführt werden, in etwa der Geschwindigkeit entspricht, mit der Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem Binnenmarkt in den letzten zehn Jahren umgesetzt wurden. Die Entscheidungsträger sind sich der Dringlichkeit der Angelegenheit offensichtlich nicht bewusst. Hier müssen Verbesserungen erzielt werden.

Das von den Staats- und Regierungschefs in Lissabon im März 2000 festgelegte und in Barcelona bekräftigte Wettbewerbsziel verlangt rascheres Handeln. Die Verabschiedung der vorgelegten Vorschläge kann nicht länger hinausgezögert werden.Der Bericht hat auch das bestätigt, was der Europäische Rat in den Schlussfolgerungen verschiedener Tagungen festgestellt hatte, nämlich die Tatsache, dass die Durchführung von auf EU-Ebene vereinbarten Strukturreformen ganz wesentlich durch die verspätete Umsetzung der einschlägigen Vorschriften behindert wird. Wir können uns diese Verzögerungen in der entscheidenden Umsetzungsphase nicht länger erlauben, vor allem nicht, wenn es um die Durchführung von Wirtschaftsreformen geht, die Teil der in Lissabon vereinbarten Strategie sind.

Wenn die Mitgliedstaaten offiziell erklären würden, dass sie die Maßnahmen der Strukturreformen innerhalb der offiziell vorgesehenen Fristen (d. h. ohne lange und kostspielige zusätzliche Verzögerungen) umsetzen und durchführen werden, würden sie damit glaubhaft bestätigen, dass sie sich dem Reformprozess verpflichtet fühlen. Zusätzlich könnte jedes Land die Glaubwürdigkeit dieser Zusage durch die freiwillige Festlegung von Zeitplänen und quantitativen Zielen noch vergrößern. Auch könnte jeder Mitgliedstaat der Weiterverfolgung der den Binnenmarkt betreffenden Entscheidungen des Gerichtshofs der EG größere Aufmerksamkeit widmen und sich stärker darum bemühen, dass sein nationales Recht in der erforderlichen Weise geändert wird. Auf diese Weise würde die Durchführung von Reformen zum Nutzen der Bürger beschleunigt.

Die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen ist vielleicht das wichtigste mittel- und langfristige Ziel. Die vom Europäischen Rat in Lissabon festgesetzten Ziele können ohne einen Binnenmarkt für Dienstleistungen nicht erreicht werden. Zusätzlich werden einige Vorteile aus der Schaffung des Binnenmarktes jetzt durch die schlechte Verfassung des europäischen Dienstleistungssektors aufs Spiel gesetzt. Wie aus dem Bericht der Kommission über Integrationshindernisse im Dienstleistungssektor und dem Anhang zu diesem Bericht deutlich wird, entgehen der Volkswirtschaft der EU aufgrund der unzureichenden Integration im Dienstleistungssektor derzeit und in Zukunft beträchtliche Vorteile. Eigenständiges Handeln der Mitgliedstaaten ist zwar erforderlich, aber nicht ausreichend, wenn wirkliche Fortschritte erzielt werden sollen. Nur die Umsetzung der Strategie für den Dienstleistungssektor kann wirklich dazu beitragen, dass dieses Ziel auf EU-Ebene erreicht wird.

Am dringlichsten ist der Abschluss der die Finanzdienstleistungsbranche betreffenden Arbeiten. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Vorschriften in diesem Bereich besonders schwierig ist.

Es sind vor allem die Verbraucher, die letztlich den Preis für das Bestehen der Binnenmarktschranken bezahlen. So können Verbraucher entgegen ihren Erwartungen nicht von der Vielzahl der günstigen Waren und Dienstleistungen sowie der besseren Lebensqualität profitieren.

Das öffentliche Beschaffungswesen ist der dritte Bereich, in dem Reformen rasch umgesetzt werden müssen. Neue Maßnahmen zur Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge wurden eingeleitet, ihre Umsetzung wird jedoch Zeit erfordern. Dies ist ein Grund mehr, warum diesen Reformen Vorrang eingeräumt werden sollte. Mehr und bessere Indikatoren für diese Märkte würden dabei helfen, ihre wirkliche Entwicklung und etwaige Fortschritte bei ihrer Integration bewerten zu können.

Darüber hinaus sollten die erheblichen Anstrengungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU und neu gegründete Unternehmen durch die vollständige und wirksame Umsetzung des Aktionsplans für die Verbesserung und Vereinfachung des Regulierungsumfelds ergänzt werden. In diesem Zusammenhang muss man sich, wie im Anhang deutlich wird, verstärkt um die Einbeziehung der Binnenmarkt-Dimension bemühen. Die nationalen Verwaltungen müssen sich nicht nur fragen, wie sich Rechtsvorschriften auf die inländischen Wirtschaftsteilnehmer auswirken, sondern auch berücksichtigen, welche Auswirkungen sie für die anderen Akteure des Binnenmarktes haben.

Alle diese Reformen sollten die schon laufenden Reformen der Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens vervollständigen. Jüngste Entwicklungen in diesen Märkten sind in einem gesonderten Anhang zu diesem Bericht zusammengefasst. Dieser zeigt, dass die Wirtschaftsreformen im Energiebereich Fortschritte macht. Jedoch bestehen weiterhin Hindernisse bei der Marktöffnung, die sich in den Preisen, insbesondere für Privathaushalte und Kleinunternehmen widerspiegeln. Durch die Annahme des gegenwärtig diskutierten Energiepakets sollte sich die Situation deutlich verbessern. Dies gilt insbesondere nach dem Übereinkommen des Europäischen Gipfels von Barcelona, die Märkte für gewerbliche Kunden 2004 zu öffnen, und dem jüngsten politischen Übereinkommen, sie bis 2007 auch für Privathaushalte zu öffnen. Als Folge der Reformen im Postwesen werden spürbare Verbesserungen auf Gemeinschaftsebene konstatiert. Die Telekommunikationsdienste erbringen weiterhin Dividenden und die Kundenzufriedenheit, vor allem in der Mobiltelephonie, wächst. Die Situation im Transportbereich erfordert dagegen besondere Aufmerksamkeit. Die Umsetzung und Implementierung der Richtlinien des Schieneninfrastrukturpakets bis zum 15. 3. 2003 sollte die Leistung dieses Sektors verbessern.

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