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Document 52002PC0698
Proposal for a Council Regulation amending Regulation (EC) No 1601/2001 imposing a definitive anti-dumping duty and definitively collecting the provisional anti-dumping duty imposed on imports of certain iron or steel ropes and cables originating in the Czech Republic, Russia, Thailand and Turkey
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei
/* KOM/2002/0698 endg. */
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei /* KOM/2002/0698 endg. */
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Am 5. Mai 2000 leitete die Kommission ein Antidumpingverfahren ein, das zu der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 des Rates [1] zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl unter anderem mit Ursprung in der Türkei führte. [1] ABl. L 211 vom 4.8.2001, S. 1. Da die Kommission das Verpflichtungsangebot eines türkischen Ausführers angenommen hatte (vgl. Verordnung Nr. 230/2001/EG der Kommission [2]), wurden die Einfuhren der von diesem Ausführer hergestellten und zur Ausfuhr verkauften Ware von dem Zoll befreit. Dieses Unternehmen ist in der vorgenannten Verordnung aufgeführt. [2] ABl. L 34 vom 3.2.2001, S. 4. Das türkische Unternehmen teilte der Kommission mit, dass es seine Verpflichtung zurückzunehmen wünschte. Hiermit wird dem Rat vorgeschlagen, die Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 zu ändern und umgehend einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren der Ware des betreffenden Unternehmens einzuführen. Gleichzeitig wird die Annahme des Verpflichtungsangebots des betroffenen türkischen Unternehmens widerrufen und die Verordnung Nr. 230/2001 der Kommission entsprechend geändert. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern [3], insbesondere auf Artikel 8, [3] ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1; Verordnung zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1972/2002 (ABl. L 305 vom 7.11.2002, S. 1). auf Vorschlag der Kommission nach Konsultationen im Beratenden Ausschuss, in Erwägung nachstehender Gründe: A. Vorausgegangene UNTERSUCHUNG (1) Am 5. Mai 2000 leitete die Kommission ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl [4] (nachstehend "betroffene Ware" genannt) unter anderem mit Ursprung in der Türkei ein. [4] ABl. C 127 vom 5.5.2000, S.12. (2) Im Rahmen des vorgenannten Verfahrens wurde im August 2001 mit der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 des Rates [5] ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt, um die schädlichen Auswirkungen des Dumpings zu beseitigen. [5] ABl. L 211 vom 4.8.2001, S. 1. (3) Der vorläufige Antidumpingzoll wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 230/2001 der Kommission [6] eingeführt. Gleichzeitig nahm die Kommission mit Artikel 2 Absatz 1 unter anderem ein Verpflichtungsangebot von dem türkischen Ausführer Celik Halat ve Tel Sanayii A.S. an. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der vorgenannten Verordnung sind die Einfuhren der von diesem Ausführer hergestellten und direkt ausgeführten Waren von dem Antidumpingzoll befreit. [6] ABl. L 34 vom 3.2.2001, S.4. B. RÜCKNAHME DER VERPFLICHTUNG (4) Das Unternehmen Celik Halat ve Tel Sanayii A.S. teilte der Kommission mit, dass es seine Verpflichtung zurückzuziehen wünschte. Entsprechend wurde mit der Verordnung (EG) Nr. xxx/2002 der Kommission der Name dieses Unternehmens von der Liste der Unternehmen, deren Verpflichtungsangebote mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 230/2001 der Kommission angenommen wurden, gestrichen. C. ÄNDERUNG DER VERORDNUNG (EG) Nr. 1601/2001 DES RATES (5) Aus den vorstehenden Gründen und gemäß Artikel 8 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates sollte Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 entsprechend geändert werden und auf die Einfuhren der betroffenen Ware des Unternehmens Celik Halat ve Tel Sanayii A.S. der in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 festgesetzte Antidumpingzoll (31,0 %) eingeführt werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Tabelle in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 des Rates erhält folgende Fassung: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am [...] Im Namen des Rates Der Präsident