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Document 52002DC0624

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien

/* KOM/2002/0624 endg. */

52002DC0624

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien /* KOM/2002/0624 endg. */


Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien

1. EINLEITUNG

Im Strategiepapier ,Auf dem Weg zur erweiterten Union" [1] vom 9. Oktober 2002 kündigte die Kommission an, dass sie auf der Grundlage der in den Regelmäßigen Berichten von 2002 vorgenommenen Analyse bis zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen detaillierte Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien vorlegen werde.

[1] (KOM(2002) 700 endg.)

In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 24./25. Oktober 2002 stimmte die Union der von der Kommission vorgenommenen Evaluierung der von Bulgarien und Rumänien erzielten Fortschritte zu. Angesichts des umfassenden und irreversiblen Charakters des Erweiterungsprozesses und auf der Grundlage des Strategiepapiers der Kommission wurden der Rat und die Kommission ersucht, in eingehenden Konsultationen mit Bulgarien und Rumänien die auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen zu treffenden Beschlüsse vor allem über detaillierte Wegskizzen (mit Zeitplänen) und verstärkte Heranführungshilfen vorzubereiten, um den Beitrittsprozess mit diesen Ländern voranzubringen. Der Europäische Rat bekundete seine Unterstützung für die Anstrengungen, die Bulgarien und Rumänien unternehmen, um das Ziel der Mitgliedschaft im Jahr 2007 zu erreichen.

Die Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien decken den Zeitraum bis zum Beitritt ab. Sie zeigen die wichtigsten Schritte auf, die Bulgarien und Rumänien unternehmen müssen, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Sie basieren auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und auf den Erfordernissen im Hinblick auf die Erfuellung der in Kopenhagen und Madrid festgelegten Beitrittskriterien. Sie entsprechen auch den Prinzipien, die den Beitrittsprozess von Anfang geleitet haben, und insbesondere dem Grundsatz, dass alle Bewerberländer gleichberechtigt teilnehmen und dass sie alle der Europäischen Union auf der Grundlage derselben Kriterien und nach Maßgabe ihrer jeweiligen Fortschritte beitreten sollen.

Mit den Fahrplänen sollen die beiden Länder in ihren Bemühungen um Erfuellung der restlichen Beitrittskriterien unterstützt werden, indem die noch zu bewältigenden Aufgaben ermittelt werden und die finanzielle Hilfe aufgestockt wird. Besonderes Gewicht liegt auf der zur Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz und der Durchführung von Wirtschaftsreformen.

Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthalten die Fahrpläne klare Orientierungen, anhand deren die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens überwacht werden können. Dies gilt sowohl für die Rechtsangleichung als auch für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Eine ausführliche Darstellung der noch zu bewältigenden Herausforderungen enthalten die Allgemeinen Bewertungen und die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte 2002 für Bulgarien [2] und Rumänien [3]. In den Fahrplänen werden kurz- und mittelfristige Ziele genannt, die nächstes Jahr in den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften wieder aufgegriffen werden.

[2] (KOM(2002) 700 endg.)

[3] (KOM(2002) 700 endg.)

Die Fahrpläne beruhen auf dem Grundgedanken, dass die Verhandlungsfortschritte maßgeblich von den Fortschritten bei der Einführung und Umsetzung der notwendigen Reformen abhängen. Deshalb werden in den Fahrplänen die Maßnahmen aufgelistet, welche die Länder ergreifen müssen, um dem Ziel des Abschlusses der Beitrittsverhandlungen näher zu kommen. Die Fahrpläne enthalten keine neuen Bedingungen oder keine neue Praxis in Beitrittsverhandlungen. Der Abschluß von Verhandlungskapiteln mit Bulgarien und Rumänien wird sich gemäß der bestehenden Praxis in den Beitrittsverhandlungen fortsetzen.

Im Falle der Verhandlungskapitel, die vorläufig abgeschlossen sind, ist nun sicherzustellen, dass die Verpflichtungen rechtzeitig erfuellt werden. Für diese Kapitel stützen sich die Fahrpläne daher auf die in den Verhandlungen eingegangenen und im Rahmen der Beitrittskonferenz akzeptierten Verpflichtungen. Die Fahrpläne ersetzen nicht die Verhandlungsunterlagen, die im Rahmen der Beitrittskonferenz vorgelegt wurden.

Was die Kapitel betrifft, über die noch verhandelt wird, werden in den Fahrplänen die wesentlichen Fragen genannt, die angegangen werden müssen, damit die Verhandlungen vorankommen. Die Fahrpläne werden entsprechend den Entwicklungen in den beiden Ländern und den Verhandlungsfortschritten regelmäßig aktualisiert werden.

2. LEISTUNGSFÄHIGKEIT VON VERWALTUNG UND JUSTIZ

Zwar ist die Rechtsangleichung sehr wichtig, doch müssen Justiz und Verwaltung auch in der Lage sein, den Besitzstand um- und durchzusetzen. Dies wurde 1995 vom Europäischen Rat in Madrid und auch später mehrfach betont. Was Bulgarien und Rumänien betrifft, stellte der Europäische Rat in Göteborg im Jahr 2001 fest, dass die Bewerberländer kontinuierliche Fortschritte bei der Umsetzung, der Anwendung und der Durchsetzung des Besitzstands erzielen müssen. Ein besonderes Augenmerk sei auf die Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen, die Reform des Rechtssystems und des öffentlichen Dienstes zu richten. Besondere Anstrengungen seien für die Unterstützung Bulgariens und Rumäniens erforderlich.

Die Reform der Verwaltung und der Justiz wurde auf den Weg gebracht. Raschere Fortschritte in dieser Hinsicht würden jedoch den Beitrittsvorbereitungen in allen Bereichen des Besitzstands zugute kommen.

Zur Verstärkung der diesbezüglichen Unterstützung wird die Kommission bei der Programmierung der künftigen PHARE-Finanzhilfe diesen Bereichen besondere Aufmerksamkeit widmen. Die PHARE-Hilfe sollte auch dazu eingesetzt werden, die Um- und Durchsetzung des Besitzstands in Schlüsselbereichen zu bewerten.

Die Kommission wird den Institutionenaufbau in Bereichen, die für die Umsetzung des Besitzstands und die Verwaltung der EG-Mittel von Bedeutung sind, weiterhin unterstützen. Sie wird weitere Projekte prüfen, welche die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz zum Gegenstand haben.

3. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Wie im Strategiepapier dargelegt schlägt die Kommission vor, die finanzielle Unterstützung für Bulgarien und Rumänien ab dem Zeitpunkt der ersten Beitrittsrunde nach Maßgabe der bei der Umsetzung der Fahrpläne erzielten Fortschritte und ihrer Absorptionsfähigkeit deutlich aufzustocken. Dadurch sollen Bulgarien und Rumänien bei den zur Erfuellung der Beitrittskriterien noch notwendigen Schritten unterstützt werden.

Die Beitrittspartnerschaften werden weiterhin die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden. Die Prioritäten der Hilfe werden sich jedoch auch nach den Fahrplänen, den Regelmäßigen Berichten und den überarbeiteten Nationalen Entwicklungsplänen, die nach den Strukturfondsbestimmungen von den einzelnen Ländern zu erstellen sind, richten.

3.1 Benötigte Hilfe

Ergebnis der Analysen in den Regelmäßigen Berichten 2002 ist, dass Bulgarien und Rumänien zwar Fortschritte machen, aber in den folgenden Bereichen noch umfangreiche Hilfe benötigen:

-landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung

-Verkehrs- und Umweltinfrastruktur

-wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

-Investitionen und Institutionenaufbau im Zusammenhang mit der Umsetzung des Besitzstands.

Mit PHARE, ISPA und SAPARD können Programme in diesen Bereichen unterstützt werden, so dass hinsichtlich der Förderinstrumente keine Änderung vorgeschlagen wird. Zusätzliche Hilfe wird Bulgarien und Rumänien auch bei der Vorbereitung auf die Beteiligung an den Strukturfonds unterstützen.

3.2 Aufstockung der Mittel

Der Hilfebedarf ist klar, doch sollten Bulgarien und Rumänien ihre Fähigkeit zur effizienten Verwaltung und Verwendung der Mittel deutlich verbessern.

Daher hängt die Gewährung zusätzlicher Hilfe davon ab, ob im Einklang mit den Fahrplänen Fortschritte erzielt werden und die Fähigkeit zur effizienten Verwaltung und Verwendung der Mittel deutlich verbessert wird. In diesem Sinne sollte die Einführung des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) für PHARE und ISPA bis Ende 2004 deutlich empfohlen werden.

Bulgarien und Rumänien haben bereits damit begonnen, die dezentralen Durchführungssysteme für PHARE und ISPA auszubauen. Bei Bedarf kann jedoch weitere Unterstützung gewährt werden, um diesen Prozess zu beschleunigen. Die Durchführung von SAPARD wurde bereits vollständig dezentralisiert.

Die beiden Länder sind somit dabei, Kapazitäten für eine bessere Verwendung der vorhandenen Mittel zu entwickeln. Wenn sie mit diesen Vorbereitungen fortfahren und ihre Anstrengungen verstärken, dürften sie von 2004 an zusätzliche Mittel erhalten und effizient einsetzen können.

Die Kommission schlägt somit vor, die Hilfe für Bulgarien und Rumänien bis 2006 schrittweise um zusätzliche 40 % aufzustocken. [4] Die Aufteilung der Mittel zwischen den drei beitrittsvorbereitenden Instrumenten sollte anhand der spezifisch benötigten Hilfe und der Aufnahmekapazität der beiden Länder festgelegt werden.

[4] DIE AUFSTOCKUNG ERFOLGT AUF DER GRUNDLAGE DES DURCHSCHNITTLICHEN HILFEVOLUMENS IM RAHMEN VON PHARE/ISPA/SAPARD, DAS DEN BEIDEN LÄNDERN IM ZEITRAUM 2001-2003 GEWÄHRT WURDE.

4. BEOBACHTERSTATUS

Bulgarien und Rumänien beteiligen sich bereits an einer Reihe von Ausschüssen und Agenturen der Gemeinschaft [5]. In dem Strategiepapier wurde festgestellt, dass den beitretenden Staaten nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags Gelegenheit gegeben werden sollte, soweit dies rechtlich zulässig ist, weiterhin als Beobachter in allen nach den Komitologieverfahren eingesetzten Ausschüssen sowie allen anderen Ausschüssen mitzuwirken. Außerdem hielt es die Kommission für angezeigt, dass beitretenden Staaten die Möglichkeit eingeräumt wird, zumindest als Beobachter in allen einschlägigen Gemeinschaftsagenturen mitzuarbeiten. Sie erklärte ferner, dass die allgemeinen Grundsätze und Einzelheiten einer solchen Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet werden.

[5] Siehe die Mitteilung der Kommission vom 20.12.1999 über die ,Teilnahme der Beitrittsländer an den Programmen, Agenturen und Ausschüssen der Gemeinschaft", KOM(1999) 710 endg.

Dies sollte auch für Bulgarien und Rumänien gelten.

5. MONITORING

Mit Bulgarien und Rumänien wurden viele Kapitel unter der Annahme vorläufig abgeschlossen, dass der Beitritt voraussichtlich zum 1. Januar 2007 erfolgt. Für die Bewerberländer und die EU ist es besonders wichtig, die Umsetzung dieser Verpflichtungen und den Fortschritt bei den wirtschaftlichen Reformen genau zu verfolgen.

Zu diesem Zweck sollte systematisch auf die mit den Europa-Abkommen eingesetzten Strukturen zurückgegriffen werden, die der Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung sämtlicher Prioritäten der Beitrittspartnerschaften und der Aktionspläne zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden dienen. Die Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. Die Strukturen der Europa-Abkommen bleiben vom Verhandlungsprozess getrennt.

In einigen Bereichen haben sich Peer-Reviews als nützlich erwiesen. Dieses Instrument könnte weiterentwickelt werden.

Die Kommission wird weiterhin Regelmäßige Berichte abfassen, bis Bulgarien und Rumänien die Beitrittskriterien erfuellen. Künftig werden diese Berichte auch eine Bewertung der Umsetzung der Fahrpläne enthalten.

6. ÜBERARBEITETE BEITRITTSPARTNERSCHAFT

Die Kommission wird für Bulgarien und Rumänien überarbeitete Beitrittspartnerschaften vorschlagen, die den Ergebnissen der Regelmäßigen Berichte 2002 und den Fahrplänen Rechnung tragen. In den Beitrittspartnerschaften werden auch in Zukunft anhand der Analysen in den Regelmäßigen Berichten die Schwerpunktbereiche für die weiteren Anstrengungen ermittelt. Sie werden die Fahrpläne ergänzen und gemeinsam mit ihnen die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Bulgariens und Rumäniens auf den Beitritt zur EU darstellen.

7. AUSBLICK

Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Fahrpläne und die oben dargelegte Methode bilden einen Rahmen, der es Bulgarien und Rumänien ermöglichen wird, ihre Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft zu vollenden und die Beitrittsverhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Fahrpläne zeugen vom Engagement der Europäischen Union, unter Gewährung zusätzlicher Unterstützung mit Bulgarien und Rumänien darauf hinzuarbeiten, unser gemeinsames Ziel - ihren Beitritt zur Europäischen Union - zu verwirklichen. Bulgarien und Rumänien haben das Jahr 2007 als Zieldatum für ihren Beitritt festgesetzt. Auf der Grundlage der Prinzipen, die den Beitrittsprozess von Anfang an geleitet haben, wird die Kommission Bulgarien und Rumänien bei ihren Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels nachhaltig unterstützen.

Fahrplan für Bulgarien

1. EINLEITUNG

Die in dem Regelmäßigen Bericht [6] von 2002 vorgenommene Analyse der Fortschritte Bulgariens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien ergab, dass Bulgarien in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien weiterhin gute Fortschritte erzielt hat:

[6] (KOM(2002) 700 endg.)

-Bulgarien erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien. Daher werden in diesem Fahrplan Aspekte, die diese Kriterien betreffen, nicht behandelt, auch wenn in einer Reihe von Bereichen die Anstrengungen fortgesetzt werden müssen.

-Bulgarien erfuellt teilweise die wirtschaftlichen Kriterien, denn es ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land ist jedoch noch nicht in der Lage, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Aus diesem Grund wird in diesem Fahrplan besonderes Gewicht auf diejenigen Maßnahmen gelegt, die Bulgarien noch ergreifen muss, um die wirtschaftlichen Kriterien vollständig zu erfuellen.

-Bulgarien erfuellt die den Besitzstand betreffenden Kriterien noch nicht in jeder Hinsicht. Um seine Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, muss Bulgarien seine Anstrengungen weiter auf die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands konzentrieren. Außerdem muss es die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen, damit Verwaltung und Justiz für diese Aufgabe über ausreichende Kapazitäten verfügen.

Dieser Fahrplan soll Bulgarien dabei helfen, die übrigen Beitrittsvoraussetzungen zu erfuellen. Zu diesem Zweck werden die Aufgaben genannt, die noch zu bewältigen sind. Im Mittelpunkt steht hierbei die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, die die Voraussetzung für die Umsetzung des Besitzstands und die Durchführung der Wirtschaftsreform ist.

Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthält der Fahrplan Kriterien, anhand deren Bulgariens Fortschritte beurteilt werden können.

2. LEISTUNGSFÄHIGKEIT VON VERWALTUNG UND JUSTIZ

In dem Regelmäßigen Bericht von 2002 über Bulgarien wird der Schluss gezogen, dass das Land die Kriterien im Zusammenhang mit dem Besitzstand nicht vollständig erfuellt. So wird Folgendes festgestellt: "Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen." Fortschritte in diesen Bereichen sind ebenfalls entscheidend für die vollständige Erfuellung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien.

2.1 Leistungsfähigkeit der Verwaltung

Im Regelmäßigen Bericht von 2002 wird festgestellt, dass Bulgarien beim Ausbau der Leistungsfähigkeit der Verwaltung Fortschritte gemacht hat, dass jedoch noch viel zu tun bleibt. Bulgarien hat eine Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung verabschiedet, und die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen kam voran, aber es wird jetzt erhebliche Anstrengungen erfordern, die Reformen weiterzuentwickeln und durchzuführen und eine effiziente, transparente und kontrollierbare öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.

So muss beispielsweise bei der Einstellung und Beförderung von Bediensteten Transparenz gewährleistet sein, damit qualifiziertes Personal vorhanden ist, das die Kontinuität der Reformen sicherstellt. Wichtig ist ferner ein besseres Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung, und die Rechtsgrundlagen für die Entscheidungsfindung in der Verwaltung müssen vereinfacht und klarer gefasst werden, damit Rechtssicherheit gewährleistet ist. Des weiteren müssen die Verwaltungsstrukturen erheblich verstärkt werden, um sicherzustellen, dass Bulgarien in der Lage ist, EG-Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen, was auch die Stärkung seiner Anti-Betrugs-Einheiten beinhaltet. Bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist stärker darauf zu achten, wie den Verhältnissen in Bulgarien besser Rechnung getragen werden kann und welche Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Um- und Durchsetzung benötigt werden.

Ein erster Schritt wird darin bestehen, Bulgarien dazu anzuhalten, bis 2003 eine umfassende Reformstrategie einschließlich Aktionsplan auszuarbeiten. Anschließend werden PHARE-Projekte entwickelt, um spezifische Reformen durchzuführen.

2.2 Leistungsfähigkeit der Justiz

Im Regelmäßigen Bericht wird anerkannt, dass Bulgarien bei der Durchführung der Strategie zur Reform des Justizsystems beträchtliche Fortschritte erzielt hat. So wurde ein Aktionsplan gebilligt, und es wurden umfangreiche Änderungen am Justizgesetz verabschiedet. Dennoch ist das Justizsystem noch immer schwach, und an seiner Funktionsweise hat sich konkret nur wenig geändert. Damit das bulgarische Justizsystem in der Lage ist, seine Rolle bei der Weiterentwicklung der Wirtschaft und bei der künftigen Durchsetzung des Besitzstands wahrzunehmen, müssen die im Rahmen der Strategie zur Reform des bulgarischen Justizsystems bereits beschlossenen Reformen vollständig durchgeführt und die Arbeiten an den noch notwendigen Reformen fortgesetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den Reformen der Struktur des bulgarischen Justizsystems geschenkt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Art, wie Ermittlungen durchgeführt werden. Auch die Frage der Immunität ist zu regeln.

Die Kommission wird weitere Reformanstrengungen unterstützen, vor allem, was die Durchführung der Strategie und des Aktionsplans zur Reform des Justizsystems angeht. Diesbezügliche Projekte werden von PHARE im Jahr 2003 und in den Folgejahren finanziert.

3. WIRTSCHAFTSREFORM

Im Regelmäßigen Bericht von 2002 wurde der Schluss gezogen, dass Bulgarien eine funktionierende Marktwirtschaft ist und in der Lage sein dürfte, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen.

Bulgarien hat einen hohen Grad gesamtwirtschaftlicher Stabilität erreicht, und die Marktmechanismen funktionieren gut genug, um eine bessere Ressourcenallokation zu ermöglichen. Die Strukturreformen haben gute Fortschritte gemacht, vor allem in Bezug auf die Markteintrittsverfahren, die Umstrukturierung des Finanzsektors und die Privatisierung, und die mikroökonomischen Grundlagen für ein dauerhaftes Wachstum sind gelegt.

Weitere Anstrengungen sind jedoch nötig, um die Flexibilität der Märkte zu erhöhen. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit die Wirtschaftsbeteiligten in einem Klima von Stabilität und Berechenbarkeit ihre Entscheidungen treffen können. Die den Unternehmenssektor betreffenden Verwaltungsverfahren, einschließlich Insolvenzverfahren, müssen gestrafft werden. Das Niveau der Finanzintermediation ist nach wie vor gering. Spezifische Schwächen des Grundstücksmarkts beeinträchtigen dessen Leistungsfähigkeit ebenso wie die Leistungsfähigkeit verbundener Sektoren. Eine Durchführung solcher Reformen dürfte zu einer verstärkten privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit beitragen, die eine wichtige Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und ausreichende Wettbewerbsfähigkeit ist.

Als Anhaltspunkt für Fortschritte werden der Kommission vor allem positive Entwicklungen in den folgenden Bereichen dienen:

-Fortschritte bei der Durchführung des Privatisierungsprogramms;

-Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem Anzahl der Neugründungen;

-Durchführung des Programms zur Verringerung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren;

-Reform der Zoll- und Steuerverwaltung;

-Wirksamkeit der Insolvenzverfahren;

-Entwicklung der Finanzintermediation und des Nichtbanken-Finanzsektors;

-Durchsetzung der Eigentumsrechte;

-Anzahl der Verkäufe und Preis von Agrarflächen;

-Umfang und Qualität der öffentlichen Investitionen, einschließlich in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Umwelt und Gesundheit;

-Abbau der staatlichen Beihilfen, vor allem im Energie- und Verkehrssektor.

4. DIE KAPITEL DES BESITZSTANDS

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Bulgarien sollte sich vor allem um die Entwicklung eines nationalen Konformitätsbewertungssystems bemühen. Im Bereich öffentliches Auftragswesen sollte große Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, dass im Einklang mit der Planung und gemäß der Zusage Bulgariens eine entsprechende Agentur eingerichtet wird. Zu gewährleisten ist außerdem die Schaffung wirksamer Rechtsmittel und die Abschaffung des nationalen Präferenzschemas. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Schaffung einer staatlichen Agentur für das öffentliche Auftragswesen.

Fortsetzung der Umsetzung der harmonisierten Normen im Bereich der Richtlinien nach dem neuen Konzept. Abschluss der schrittweisen Übernahme des Besitzstands im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Gewährleistung einer lückenlosen Umsetzung der Richtlinien des Neuen Konzepts und der vollen Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht.

Mittelfristig

Übernahme von 80 % der europäischen Normen, Umsetzung des Besitzstands in Bezug auf Chemikalien und Holz bis 2004.

Abschluss der Rechtsangleichung bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften für Bereiche, die durch die Richtlinien nach dem alten Konzept abgedeckt werden.

Schaffung der notwendigen Verwaltungskapazität für Lebensmittel.

In den nicht harmonisierten Bereichen: Integration des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in die einschlägigen bulgarischen Produktvorschriften und Beseitigung der Bestimmungen, die gegen die Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages verstoßen.

Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich Normung und Ausbau von Konformitätsbewertungsstellen und Labors.

Bis zum Beitritt

Übernahme aller harmonisierten europäischen Normen durch Bulgarien.

Kapitel 2: Freizügigkeit

Bulgarien sollte sich künftig besonders darauf konzentrieren, dass die in den sektoralen Richtlinien festgelegten Studien- und Lehrpläne für die Medizinberufe mit dem Besitzstand übereinstimmen. Bulgarien wird zu gegebener Zeit auch Vorbereitungen für die Erfuellung der finanziellen und administrativen Verpflichtungen treffen müssen, die sich aus der Anwendung der Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherung ergeben. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Abschluss der legislativen Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen und Schaffung der notwendigen Verwaltungsstrukturen.

Überarbeitung der bulgarischen Verfassung, um sicherzustellen, dass sie in Bezug auf das Wahlrecht mit dem Besitzstand vereinbar ist und besondere Bestimmungen über die Wahl des Europäischen Parlaments enthält.

Im Hinblick auf die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme: Vorbereitungen, damit bis zum Beitritt die für die Durchführung der Finanztransfers notwendigen Haushalts- und Verwaltungskapazität bereitstehen.

Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

Bulgarien sollte sich in seinen Bemühungen noch stärker auf die Gebiete Versicherung und Wertpapiere konzentrieren. Bulgarien hat einige Fortschritte bei der Beseitigung von Diskriminierungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemacht, doch sind weitere Bemühungen erforderlich, um die Maßnahmen zu bestimmen und umzusetzen, die eine vollständige Diskriminierungsfreiheit gewährleisten werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Vollständige Anpassung des Datenschutzgesetzes an den Besitzstand.

Weitere Änderungen des Ausländergesetzes, um Inkompatibilitäten mit dem Besitzstand zu beseitigen.

Mittelfristig

Vollständige Übernahme des Versicherungsbesitzstands und der Gemeinschaftsvorschriften über die Eigenkapitalausstattung bis Ende 2005.

Angleichung der inländischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Wertpapiere.

Schaffung der für die Um- und Durchsetzung des Datenschutzgesetzes notwendigen Verwaltungskapazität.

Bis zum Beitritt

Ermittlung und Abschaffung etwaiger noch verbleibender Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken, die mit den Bestimmungen des EG-Vertrags zum Niederlassungsrecht und zur Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar sind.

Im Bereich Pensionsfonds: Stärkung der Kapazitäten der Aufsichtsbehörde und der Verwaltung der Pensionsfonds.

Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung abzuschließen und alle verbleibenden Beschränkungen zu beseitigen. Ebenso sollte das Land die zur ordnungsgemäßen Umsetzung des einschlägigen Besitzstands notwendigen Verwaltungsstrukturen vervollständigen und die Verwaltungskapazitäten insbesondere der an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Behörden stärken. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Vollständige Übernahme des den Kapitalverkehr betreffenden Besitzstands in allen Bereichen, in denen keine Übergangsfrist gewährt wurde.

Mittelfristig

Vollständige Übernahme des Besitzstands im Bereich Zahlungssysteme.

Vollständige Übernahme des Besitzstands zur Geldwäsche. Stärkung der Verwaltungskapazität des Finanzkriminalpolizeilichen Büros. In den Finanzinstituten Entwicklung von Programmen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen auf die vollständige Übernahme des Besitzstands konzentrieren, indem es die Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Fälschung intensiviert und vor allem die Grenzkontrollen verstärkt und für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Justiz bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum sorgt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Vollständige Übernahme des gesellschaftsrechtlichen Besitzstands vor allem in Bezug auf Unternehmensübernahmen, -fusionen und -spaltungen. Vollständige Übernahme des Rechnungslegungsbesitzstands.

Bessere Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum (v. a. Grenzkontrollen und Schulung des Personals der Vollzugsorgane und der Justiz).

Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen auf die Verbesserung der Durchsetzung der Beihilfevorschriften und den Ausbau der Verwaltungskapazität konzentrieren, um glaubwürdige Erfolge bei der Durchsetzung zu erzielen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Vervollständigung des Rechtsrahmens in Bezug auf die materiellen Durchführungsvorschriften für staatliche Beihilfen. Verbesserung der Sachkompetenz und der Qualität der Beihilfeentscheidungen sowie der Transparenz der staatlichen Beihilfen.

Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung. Vor allem Prüfung aller geltenden Regelungen, nach denen in Bulgarien Beihilfen gewährt werden, um sie dem Besitzstand anzupassen; Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Besitzstand durch Vorabkontrollen aller neuen Beihilfemaßnahmen.

Vervollständigung des Kartellrechts, Fortsetzung der Schulungen sowie der Bemühungen um eine effektive Um- und Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften.

Vorbereitung eines allgemeinen Umstrukturierungsplanes zusammen mit individuellen Plänen für den Stahlsektor

Mittelfristig

Verstärkte Sensibilisierung vor allem der Beihilfen gewährenden Stellen, der Unternehmen und der Justiz für die einschlägigen Regeln.

Kapitel 7: Landwirtschaft

Bulgarien muss bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Veterinärsektor, weitere Anstrengungen unternehmen und entsprechende Kontrollen durchführen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf den Aufbau der Verwaltungskapazitäten gelegt werden, um den gemeinschaftlichen Besitzstand um- und durchsetzen zu können, wozu auch die Vorbereitungen für die Einrichtung der Zahlstelle, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen gehören. Bulgarien muss außerdem das Funktionieren der Märkte gewährleisten. Insbesondere im Milchsektor sollten weitere Anstrengungen zur Organisation von Erzeugung und Verarbeitung unternommen werden. In Bezug auf BSE muss Bulgarien Maßnahmen setzen, um im Bereich der epidemiologischen Überwachung, der Behandlung tierischer Abfälle und der Tierkörperverwertung vollständige Übereinstimmung mit den EG-Vorschriften zu erzielen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Genaue Planung der Entwicklung von gemeinsamen Marktorganisationen.

Einführung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für die Tierbeförderung.

Mittelfristig

Schaffung einer mit dem Besitzstand vollständig vereinbaren Zahlstelle.

Vorbereitung auf die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.

Entwicklung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB).

Durchführung des Programms zur Anpassung der Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft an die EG-Standards.

Entwicklung von Branchenverbänden.

Entwicklung von gemeinsamen Marktorganisationen.

Durchsetzung einer Qualitätspolitik.

Vervollständigung des Weinbaukatasters.

Vervollständigung des nationalen Katasters und Grundbuchs. Fortsetzung der Flurbereinigung.

Im Bereich des Tierschutzes bessere Ausbildung der Amtstierärzte und Kontrolle der Inspektoren. Information der Erzeugerverbände über die anzuwendenden Tierschutzvorschriften und die Durchsetzungsmethoden.

Ausweitung des EUROVET-Systems auf das ganze bulgarische Territorium und Abschluss der Erfassung von Daten, damit die Überwachung verbessert werden und der uneingeschränkte Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen mit der EG wieder aufgenommen werden kann. Vollendung der Kennzeichnung aller Wiederkäuer mit Doppelohrmarken aus Plastik.

Fortsetzung der Bemühungen um Modernisierung der Schlachthöfe und der agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe.

Verbesserung der Lage in Bezug auf Tierabfälle vor allem in Tierkörperverwertungsanstalten. Anpassung des Verfütterungsverbots von verarbeitetem tierischem Eiweiß an die EG-Vorschriften, um eine Kreuzkontamination von Futter für Wiederkäuer mit tierischen Proteinen für Wiederkäuer sowie eine Kreuzfütterung zu verhindern.

Abschluss der Modernisierung von acht langfristigen veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten.

Verbesserung der Forschung im Bereich der BSE-Epidemiologie und Anwendung bewährter Diagnosemethoden. Beseitigung der Abweichungen vom EG-System auf dem Gebiet der TSE-Kontrollen.

Bereitstellung ausreichender Ressourcen für das Nationale Amt für Pflanzenschutz zur Umsetzung des Pflanzenschutzbesitzstands.

Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit.

In Bezug auf die Futtermittelkontrolle Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die zuständige Generaldirektion, um die volle Umsetzung des Besitzstands zu erreichen.

Kapitel 8: Fischerei

Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, im Bereich der Vermarktung eine angemessene Infrastruktur aufzubauen, die vollständige Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der EG zu gewährleisten und die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel zu garantieren. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Auf marktpolitischer Ebene Verabschiedung von Durchführungsvorschriften und Schaffung von Vermarktungs- und Großhandelsstrukturen.

Fertigstellung des Fischereifahrzeugregisters.

Aufbau der Verwaltungskapazität zur Durchführung der Fischereimarktpolitik, Entwicklung von Marktinfrastruktur und Marktstandards.

Abschluss der Übernahme des Besitzstands einschließlich der Annahme der notwendigen Durchführungsvorschriften.

Umsetzung eines Systems zur Kontrolle der Anwendung des Fischereibesitzstands. Gewährleistung angemessener Verwaltungskapazitäten und der erforderlichen Ausrüstung für das Amt für Fischerei und Aquakultur.

Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender tierärztlicher Kontrollen.

Bis zum Beitritt

Gewährleistung ausreichender Kapazitäten beim staatlichen Agrarfonds, damit dieser seine Aufgaben im Einklang mit den Gemeinschaftsanforderungen an Strukturmaßnahmen durchführen kann.

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Bulgarien sollte gezielt größere Anstrengungen in Bezug auf Investitionen, auf die Anwendung der sozialen und technischen Bestimmungen des Besitzstands im Straßenverkehrssektor, auf die weitere Liberalisierung des Schienen- und Straßenverkehrs und auf die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands im Luft- und im Seeverkehr unternehmen. Besonders ist darauf zu achten, dass die Sicherheit im Seeverkehr verbessert wird und dass die für die Sicherheit im Seeverkehr zuständigen Behörden weiter gestärkt werden und ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die gerade erst eingerichteten Verwaltungsstrukturen zu stärken und auszubauen, damit sie ausreichend leistungsfähig sind, um den Besitzstand durchzusetzen und die Investitionspläne durchzuführen. Über dieses Kapitel wird noch verhandelt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Vorbereitung der erheblichen Investitionen, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur notwendig sind.

Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr, vor allem Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden, zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat. Weitere Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr durch das Gesetz über die Handelsschifffahrt und entsprechende Durchführungsvorschriften. Stärkung der bulgarischen Schifffahrtsbehörde.

Mittelfristig

Anpassung der Kraftfahrzeugsteuer und der Straßenbenutzungsgebühren an den Besitzstand. Gewährleistung der notwendigen Verwaltungskapazität für den Bereich des Straßenverkehrs. Maßnahmen zur Vorbereitung der bulgarischen Speditionsunternehmen und der Fahrzeugflotte auf die Anforderungen des Besitzstands.

Im Bereich Luftverkehr Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und Fortsetzung der schrittweisen Umsetzung der JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements) und der Verordnungen des "dritten Luftverkehrspakets".

Stärkung der Eisenbahnverwaltung und Gewährleistung der Unabhängigkeit des Managements, Einführung eines Systems von Eisenbahninfrastrukturgebühren und Durchführung der Geschäftspläne mit dem Hauptziel der finanziellen Stabilisierung der Eisenbahn.

Kapitel 10: Steuern

Abgesehen von den Punkten, für die eine Übergangsregelung vereinbart wurde, sollte Bulgarien seine Bemühungen darauf konzentrieren, die Übernahme des Besitzstands in den Bereichen direkte und indirekte Steuern, einschließlich innergemeinschaftliche Umsätze, abzuschließen und seine Verwaltungskapazitäten zu stärken, vor allem durch die weitere Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Entwicklung einer modernen Strategie für den Umgang der Steuerverwaltung mit den Unternehmen sowie damit verbundener weiterer Strategien, z. B. für Betriebsprüfungen, und Schaffung einer zentralen Einkommensteuerbehörde.

Fortsetzung der Angleichung der MwSt- und Verbrauchsteuervorschriften.

Mittelfristig

Stärkung der Steuerverwaltung.

Vollständige Übernahme der steuerrechtlichen Vorschriften außer in den Bereichen, in denen Übergangsregelungen gewährt wurden; Umsetzung aller Bestimmungen der MwSt-Übergangsregelung ein Jahr vor dem Beitritt.

Erste Schritte, um vor dem Beitritt die volle Operationalität des elektronischen Steuerinformationssystems sowie die Verbindung zum Informationssystem des Zolls und die Konnektivität mit den Systemen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Einhaltung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung.

Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion

Bulgarien sollte seine Bemühungen darauf konzentrieren, die Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich abzuschließen. . Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank.

Vollständige Anpassung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95.

Kapitel 12: Statistik

Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen darauf konzentrieren, die Verwaltungskapazität zu stärken, die Methoden zu modernisieren und die Qualität und Vollständigkeit der Daten im Allgemeinen zu verbessern. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Durchführung der geplanten Landwirtschaftszählung im Jahr 2003.

Mittelfristig

Stärkung der Verwaltungskapazität durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung in der Statistikverwaltung sowie der IT-Kapazität, vor allem in den regionalen Ämtern.

Weitere Verbesserung der Regionalstatistiken, der Qualität und des Erfassungsbereichs der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die Konjunkturstatistiken sowie der Qualität und des Deckungsgrads des Unternehmensregisters.

Erstellung eines Registers der landwirtschaftlichen Betriebe auf der Grundlage der Daten der Volkszählung.

Vorbereitung auf die Einführung von Intrastat.

Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung

Bulgarien sollte seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Übernahme des Besitzstands voranzubringen, vor allem in den Bereichen Diskriminierungsbekämpfung, Chancengleichheit, Arbeitsrecht sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, in denen noch Einiges zu tun bleibt. Zugleich muss sich Bulgarien darum bemühen, auch eine wirksame Umsetzung des Besitzstandes in diesen Bereichen zu erreichen. Der Soziale Dialog im Einklang mit der Praxis der Gemeinschaft muss ausgebaut werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinien für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Umsetzung des Besitzstands im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung.

Umsetzung des Besitzstands im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Umsetzung der Prioritäten und Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten.

Umsetzung und Anwendung des Besitzstands im Bereich der Bekämpfung des Tabakkonsums.

Mittelfristig

Abschluss der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und im Bereich Arbeitsrecht. Ausbau der Kapazitäten vor allem der Gewerbeaufsicht zur Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands.

Gewährleistung angemessener Kapazitäten für die Verwaltung von Europäischen Sozialfonds-Projekten als Vorbereitung auf die Strukturfonds.

Einrichtung eines besitzstandskonformen nationalen Systems zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Entwicklung eines Gesundheitsinformationssystems, das die Gemeinschaftsanforderungen erfuellt.

Entwicklung einer nationalen integrierten Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung.

Stärkung der Verwaltungskapazität der Sozialpartner insbesondere für neue Politikbereiche, wie zum Beispiel Beschäftigung und soziale Eingliederung.

Förderung des autonomen Sozialen Dialogs vor allem auf Unternehmens- und Sektorebene, um mehr Arbeitskräfte einzubeziehen.

Kapitel 14: Energie

Bulgarien sollte nun seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, als ersten Schritt zu einer umfassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Rechtsvorschriften, vor allem mit Blick auf den Energiebinnenmarkt, seine allgemeine Energiepolitik weiter umzusetzen und genauer auszuarbeiten. Es sollte klare Zeitpläne für die Umstrukturierung des Energiesektors, einschließlich der Abfederung der damit verbundenen sozialen Auswirkungen, festlegen und die Abschaltung und Stilllegung bestimmter Blöcke des Kernkraftwerkes in Koslodui vorbereiten. Erforderlich sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der neu eingerichteten Stellen, insbesondere des Energieregulierers, der für die Ölbevorratung verantwortlichen Stelle und der Behörde für nukleare Sicherheit. Darüber hinaus muss Bulgarien Vorkehrungen treffen, um schrittweise die nach dem Besitzstand erforderlichen Ölvorräte aufzubauen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Verabschiedung eines Rahmengesetzes zur Übernahme des Besitzstands hinsichtlich der Ölvorräte.

Umsetzung aller Empfehlungen des Ratsberichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung vom Juni 2001 sowie des nachfolgenden Berichts vom Juni 2002 über die diesbezügliche Peer-Review unter angemessener Berücksichtigung der in diesen Dokumenten formulierten Prioritäten und der von Bulgarien aufgestellten Zeitplanung.

Endgültige Abschaltung der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Koslodui vor 2003.

Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten und Stärkung der Unabhängigkeit der staatlichen Energieregulierungskommission, was auch deren finanzielle Unabhängigkeit beinhaltet.

Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für den Nuklearbereich.

Annahme neuer Rahmenvorschriften zur Beschleunigung der Liberalisierung des Energiesektors und Öffnung der Energiemärkte sowie Rechtsangleichung im Bereich des Gas- und Strommarkts.

Förderung der weiteren Verwendung erneuerbarer Energien; Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und Entwicklung einer aktiven Politik, um die Energieintensität der bulgarischen Wirtschaft durch die Förderung von Energieeffizienz in allen Stufen des Energiezyklus zu reduzieren.

Mittelfristig

Durchführung des Aktionsplans für die Umstrukturierung des Sektors der festen Brennstoffe.

Schrittweise Aufstockung der Ölvorräte nach dem vorgesehenen Zeitplan und Schaffung der für deren Verwaltung notwendigen Verwaltungskapazität.

Erfuellung der Verpflichtungen zur Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des KKW Koslodui.

Volle Angleichung der Rechtsvorschriften an die Elektrizitäts- und die Erdgasrichtlinie und Fortsetzung der schrittweisen Öffnung des Elektrizitäts- und des Gasmarkts.

Einhaltung der Euratom-Bestimmungen und -Verfahren.

Umsetzung einer Politik der Energieeffizienz, die darauf abziehlt, die Energieintensität der bulgarischen Wirtschaft zu reduzieren, was auch die Förderung der Verwendung erneuerbarer Energien beinhaltet.

Kapitel 15: Industriepolitik

Bulgarien sollte seine Bemühungen verstärkt darauf konzentrieren, die Privatisierung und Umstrukturierung einiger noch verbleibender Sektoren wie etwa Stahl zu beschleunigen, seine derzeit stark fragmentierten Verwaltungsstrukturen weiter zu koordinieren und die Wettbewerbsfähigkeit im Unternehmenssektor weiter zu verbessern, um so die vollständige Integration in den Binnenmarkt zu erreichen. Inländische und ausländische Investitionen sollten angeregt werden. Große Anstrengungen sind erforderlich, damit die Umstrukturierung so realisiert wird, dass sie dem Besitzstand in Bezug auf Wettbewerb und staatliche Beihilfen entspricht und zur Entstehung wettbewerbsfähiger Unternehmen beiträgt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen

Bulgarien sollte weitere Bemühungen darauf konzentrieren, die verbleibenden Unklarheiten zu beseitigen; insbesondere gilt dies für die Bereiche Gesetzgebung und Besteuerung, für die Verstärkung der Mechanismen zur Förderung des Unternehmertums, um diese voll aktionsfähig zu machen, und für die Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung der betreffenden Stellen, auch auf lokaler Ebene, bei der Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften. Das Unternehmensumfeld sollte verbessert und die Europäische Charta für Kleinunternehmen umgesetzt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

Bulgarien sollte sich nun weiter darauf konzentrieren, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen weiter auszubauen, um den Nutzen aus der Beteiligung an den entsprechenden Rahmenprogrammen, zu erhöhen, darunter das Sechste Rahmenprogramm (2002-2006), für das Bulgarien bereits das Beteiligungsabkommen unterzeichnet hat. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 18: Allgemeine und berufliche Bildung

Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen auf die Verbesserung des Finanzmanagements seiner Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen, die bessere Koordinierung aller beteiligten Organe, die wirksame Durchführung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und auf eine umfassende Reform des Berufsbildungssystems konzentrieren, um dessen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an den Bedarf des Arbeitsmarktes sicherzustellen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

Bulgarien sollte seine künftigen Bemühungen darauf konzentrieren, den Besitzstand vollständig zu übernehmen und rechtzeitig vor der Marktöffnung im Januar 2003 wirksam umzusetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Definition von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht, die Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung, die Veröffentlichung des Standardzusammenschaltungsangebots und der entbündelte Zugang zum Teilnehmeranschluss. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde. Stärkung ihrer finanziellen Unabhängigkeit und ihrer Verwaltungskapazität.

Stärkung des Regulierungsrahmen für die Postdienste. Annahme zusätzlicher Durchführungsvorschriften zur vollständigen Angleichung an den Besitzstand (einschließlich Universaldienst und Dienstleistungsqualität).

Mittelfristig

Beschleunigung der Modernisierung des Netzes und der Tarifneustrukturierung.

Durchführung der Investitionen, die notwendig sind, um landesweit die Überwachung des Frequenzspektrums zu gewährleisten.

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

Bulgarien sollte sich bei seinen weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, die Verwaltungskapazität der nationalen Regulierungsbehörde im Rundfunkbereich weiter zu stärken. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Bulgarien sollte sich bei seinen weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, die in den federführenden Ministerien zur künftigen Durchführung der Strukturfondsförderung einschließlich angemessener Kontroll-, Begleitungs- und Bewertungsverfahren zur Verfügung stehenden Kapazitäten verstärken. Bulgarien muss einen den Vorschriften der Strukturfonds-Verordnungen genügenden stimmigen Entwicklungsplan ausarbeiten und ihn in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen einbinden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Umsetzung der nationalen Strategie zur Vorbereitung auf die Strukturfonds und die Kohäsionsfonds.

Schaffung des Rechtsrahmens, der zur Durchführung des Besitzstandes im Zusammenhang mit diesem Kapitel erforderlich ist. Vorrangig Erstellung und Verabschiedung des Rechtsrahmens für die künftige Teilnahme an den Strukturfonds einschließlich Bestimmungen zur Verwaltung, Begleitung, Bewertung sowie zur finanziellen Verwaltung und Kontrolle der tatsächlichen Durchführung der Strukturfonds.

Schaffung der für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds notwendigen institutionellen Strukturen. Die Verwaltungsstrukturen und -verfahren, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den auf nationaler und regionaler Ebene beteiligten Stellen und vor allem die Abstimmung zwischen den Ministerien bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Erhöhung der Verwaltungskapazität der zuständigen Stellen in den als Verwaltungsbehörde oder als Zahlstelle benannten Ministerien auf das für eine wirksame und korrekte Durchführung der Strukturfonds-Förderung erforderliche Niveau.

Verbesserung der Qualität des Nationalen Entwicklungsplans. Bulgarien muss sich ernsthaft um eine Stärkung seiner strategischen Fähigkeiten und operativen Kapazitäten zur Verbesserung und Durchführung des Nationalen Entwicklungsplans bemühen, damit dieser zu einem umfassenden nationalen Planungsinstrument wird.

Entwicklung der Fähigkeit, vorrangige nationale und regionale Entwicklungsziele zu planen und klar zu formulieren und geeignete Projekte zu entwerfen. Die interministerielle Zusammenarbeit und Partnerschaft muss effektiver funktionieren und umfassender werden, sowohl auf nationaler als auf regionaler Ebene. Es müssen echte Partnerschaftsstrukturen auf regionaler Ebene geschaffen werden, die regionale und lokale Behörden sowie andere zuständige öffentliche Stellen, die Wirtschafts- und Sozialpartner und alle anderen relevanten Partner umfassen, und für eine starke Beteiligung der Regionen am nationalen Programmierungsprozess muss gesorgt werden.

Verbesserung der Kapazität auf der Ebene der technischen Vorbereitung der Projekte, die von den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds kofinanziert werden.

Vorarbeiten im Hinblick auf die Erfuellung der Gemeinschaftsanforderungen an Begleitung und Bewertung, vor allem an die Ex-ante-Bewertung des Entwicklungsplans sowie die Sammlung und Verarbeitung der relevanten statistischen Daten und Indikatoren. Die rechtzeitige Verfügbarkeit eines wirksamen Begleitungs- und Bewertungssystems wird von entscheidender Bedeutung sein für die wirksame und effektive Durchführung der Strukturfondsprogramme.

Einführung passender Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und -kontrolle vor allem in Bezug auf die Struktur der Verwaltungs- und Zahlstellen, um die spezifischen Anforderungen der Strukturfondsvorschriften zu erfuellen. Insbesondere ist auf eine geeignete Aufgabentrennung innerhalb der gesamten Durchführungsstruktur zu achten.

Verbesserung der Regionalstatistiken, so dass sie das Niveau erreichen, dass für die regionalpolitische Planung und Programmierung, vor allem für die Ex-ante-Bewertung, erforderlich ist.

Kapitel 22: Umweltschutz

Bulgarien sollte sich jetzt auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Abfallwirtschaft, den Naturschutz, die Bekämpfung der Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und das Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz konzentrieren. Die Um- und Durchsetzung des Besitzstandes in diesem Bereich sind besonders wegen des erforderlichen Ausbaus der Verwaltungskapazitäten vor allem auf regionaler und lokaler Ebene große Herausforderungen für die Zukunft. Bedenklich ist auch die Tatsache, dass Umweltbelange im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Fragen oft nicht hinreichend berücksichtigt werden. Investitionen in den Umweltbereich haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt, es bleibt jedoch noch viel zu tun. Bulgarien muss sein Augenmerk besonders auf Investitionen, den Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Anwendung der Vorschriften in allen Umweltbereichen richten und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Umsetzung machen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Aktualisierung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs.

Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten. Dabei sind auch die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung der wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln.

Einen Schwerpunkt bilden die Finanzplanung sowie die Erschließung und Freimachung von Finanzmitteln für umfangreiche Investitionen, die notwendig sind, um die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands vor allem durch den weiteren Ausbau der regionalen Aufsichtsbehörden und der Kommunalverwaltungen. Personalaufstockung im Ministerium und anderen Behörden. Durchführung angemessener Schulungsprogramme und Erstellung von Personalentwicklungsplänen.

Annahme von Durchführungsvorschriften, um die vollständige Umsetzung der Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Zugang zu Informationen zu gewährleisten.

Richtige Umsetzung des Besitzstands im Umweltbereich bei der Vorbereitung von Infrastrukturprojekten großen Ausmaßes, insbesondere der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fortsetzung der Umsetzung der Rechtsvorschriften für alle verbleibenden Bereiche, vor allem für die Abfallwirtschaft, den Naturschutz, die Bekämpfung der Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und das Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Gewährleistung der uneingeschränkten Konsultation aller betroffenen Akteure (andere Ministerien, Unternehmen und NRO).

Weiterhin Berücksichtigung von Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen, auch im Energiesektor, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung. Verbesserung der Abstimmung zwischen den Ministerien in Umweltfragen.

Mittelfristig

Genau verfolgt werden muss die schrittweise Umsetzung des Besitzstands auf allen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und Naturschutz. Fortsetzung der Rechtsangleichung.

Stärkung der zur lückenlosen Anwendung des Besitzstands auf allen Gebieten erforderlichen Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen und Naturschutz.

Bis zum Beitritt

Gewährleistung der vollständigen Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstands und der Anwendung im Einklang mit den Verpflichtung, die in den Verhandlungen mit der EU eingegangen wurden.

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Bulgarien sollte seine Anstrengungen auf die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen Verkauf von Verbrauchsgütern und damit verbundene Garantien, Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkredite, Fernverkauf, vergleichende Werbung, allgemeine Produktsicherheit und Produkthaftung sowie auf die wirksame Durchführung der Rechtsvorschriften konzentrieren, insbesondere auch durch Schaffung eines effizienten Marktüberwachungsmechanismus. Bulgarien sollte die Verbraucherinteressen verstärkt auch in anderen Politikbereichen berücksichtigen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Vervollständigung des Rechtsrahmens im Bereich Verbraucherschutz, vor allem in Bezug auf den Verkauf von Verbrauchsgütern und die zugehörigen Garantien, Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkredite, Fernverkauf, vergleichende Werbung, allgemeine Produktsicherheit und Produkthaftung.

Stärkung der Kapazitäten der für die Anwendung und Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften zuständigen Verwaltung auf allen Ebenen.

Gewährleistung eines echten Schutzes der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Weiterentwicklung der Marktüberwachung. Weitere Fortschritte hinsichtlich des effektiven Zugangs der Verbraucher zur Justiz und zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Weitere Förderung der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen, damit sie beim Verbraucherschutz eine aktive Rolle spielen.

Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Bulgarien sollte seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Kapazität seiner Justiz- und Vollzugsorgane zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden zu verbessern. Besonderes Augenmerk sollte den Organen gelten, die zuständig sind für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche, Schengen, Koordination der Polizeitätigkeit und Drogenbekämpfungspolitik. Die Rechtsangleichung (Visumpolitik, Migration, Geldwäsche) sollten fortgesetzt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Verabschiedung und Durchführung des neuen Gesetzes über die Grenzsicherheit und sekundärer Rechtsvorschriften sowie einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung für alle Grenzen Bulgariens unter besonderer Berücksichtigung der schrittweisen Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung, der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten von Grenzschutz und Zoll sowie der Koordination und der Zusammenarbeit der Behörden in der Praxis.

Regelmäßige Aktualisierung des Schengen-Aktionsplans.

Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften zur Migration. Entwicklung einer umfassenden Migrationspolitik einschließlich der Schaffung einer nationalen Einrichtung zu ihrer Durchführung.

Fortsetzung der Durchführung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung.

Völlige Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffend Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft im Bereich des Strafrechtes

Durchführung der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Formen der grenzüberschreitenden oder organisierten Kriminalität wie Drogenhandel, Menschenhandel usw. sowie der Koordination und der Zusammenarbeit der verschiedenen Vollzugsorgane in der Praxis.

Annahme eines Aktionsplans zur Durchführung der nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung. Stärkung der Verwaltungskapazität des Nationalen Drogenrats.

Ausbau der Kapazitäten des Finanzkriminalpolizeilichen Büros zur Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften und Verbesserung seiner Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsorganen, die im Bereich der Geldwäschebekämpfung tätig sind.

Mittelfristig

Völlige Anpassung der Visumpolitik an die EU-Listen der Länder, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen bzw. deren Staatsangehörige kein Visum benötigen. Weitere Ausstattung aller diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgemachter Dokumente.

Weitere umfassende Anstrengungen zur Einrichtung eines Schengen-konformen Grenzüberwachungssystems im Zuge der vollständigen Durchführung des Schengen-Aktionsplans.

Ausbau der Kapazitäten der Aufnahmezentren für Flüchtlinge und Asylsuchende, Verbesserung der Integrationsbedingungen für Flüchtlinge, Beschleunigung der Prüfverfahren und Stärkung der Verwaltungskapazität der staatlichen Flüchtlingsagentur.

Uneingeschränkte Umsetzung des Besitzstands und anderer internationaler Normen zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems und der Finanzierung des Terrorismus.

Weitere Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem, was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen angeht.

Vornahme der erforderlichen rechtlichen Änderungen für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung.

Maßnahmen, um die komplizierten strafrechtlichen Verfahren durch eine Verkürzung der Ermittlungsphase zu vereinfachen, effizienter zu gestalten und der Praxis in der EU anzugleichen.

Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln zu gewährleisten.

Kapitel 25: Zollunion

Bulgarien sollte sich weiter auf die Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers konzentrieren, die zur Gewährleistung der erforderlichen administrativen und operationellen Kapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands von großer Bedeutung ist. Vor allem muss sich Bulgarien um weitere Anpassung an den Besitzstand der Gemeinschaft im Zollbereich bemühen, die Politiken im Bereich Informationstechnologie und Humanressourcen stärken und wichtige Projekte im Bereich der Steuererhebung, Transitkontrolle und Risikoanalyse zuende führen. Ferner muss Bulgarien für den Abschluss der Zollreform das Personalmanagement im Zollbereich so verbessern, dass dauerhaft ein fachkundiger Personal- und Führungsbestand gewährleistet ist. Der Anteil des Personals mit Beamtenstatus muss erhöht werden, um die Zollagentur den besten Arbeitspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten anzugleichen. Bulgarien muss sich außerdem auf die Anwendung von Maßnahmen und Bestimmungen vorbereiten, die erst zum Beitritt eingeführt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Ausbau der nachträglichen Kontrollen.

Mittelfristig

Stärkung der operativen und administrativen Kapazitäten der Zollverwaltung und Gewährleistung ausreichender IT-Kapazitäten.

Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der Nachbarländer.

Kapitel 26: Auswärtige Angelegenheiten

Bulgarien sollte sich vor allem darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung abzuschließen, und es muss dringend gewährleisten, dass ab dem Zeitpunkt des Beitritts ausreichende Kapazitäten für die vollständige Um- und Durchsetzung des Besitzstands in diesem Bereich vorhanden sind. Ferner müssen dringend entschiedene Schritte unternommen werden in Bezug auf die Neuverhandlung und Aufhebung der bilateralen Investitionsabkommen, in Einklang mit den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Gewährleistung der Vereinbarkeit bilateraler Investitionsabkommen mit den Anforderungen des EG-Vertrages.

Vollständige Angleichung an den Besitzstand bei der Gewährung mittel- und langfristiger Exportkredite.

Schrittweise Entwicklung einer Politik der Entwicklungszusammenarbeit nach EG-Muster.

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Bulgarien sollte sich künftig darauf konzentrieren, zu gewährleisten, dass seine Außenpolitik weiterhin im Einklang mit den Entwicklungen der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union steht, dass die Gesetzentwürfe verabschiedet und umgesetzt werden und dass die Entwicklung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen abgeschlossen wird. Vor allen Dingen sollte Bulgarien gewährleisten, dass seine nationalen Politiken und Praktiken den gemeinsamen Standpunkten der EU entsprechen, es sollte diese Standpunkte in internationalen Foren vertreten und gewährleisten, dass alle Sanktionen und restriktiven Maßnahmen vorschriftsmäßig umgesetzt werden können. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 28: Finanzkontrolle

Bulgarien sollte seine Anstrengungen nunmehr gezielt auf die weitere Verbesserung des Gesetzesrahmens und die Vervollständigung bzw. Stärkung der nötigen institutionellen Strukturen konzentrieren, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union, wo noch erhebliche Verbesserungen erforderlich sind. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Fertigstellung eines verbindlichen Handbuchs für die externe Rechnungsprüfung.

Was den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft angeht: endgültige Entscheidung betreffend die Benennung einer funktionell unabhängigen Anti-Betrugseinrichtung oder Verwaltungsstruktur, die alle Tätigkeiten zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft koordiniert.

Weiterer Ausbau der Kapazitäten des Nationalfonds, der zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle und der anderen mit der Durchführung der Heranführungshilfe befassten Stellen zur Vorbereitung auf die erweiterte Dezentralisierung der Durchführung von PHARE und ISPA.

Besetzung der Leitung der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen Stelle nach professionellen Kriterien und Gewährleistung der funktionalen Unabhängigkeit der Leitung gemäß den eingegangenen Verpflichtungen.

Mittelfristig

Vollständige Anwendung des Gesetzes über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und weitere Änderungen, um das Strategiepapier und den operativen Plan für die zuständige Stelle umzusetzen. Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der zuständigen Institutionen.

Ausbau der externen Rechnungsprüfungsfunktionen, vor allem im Bereich der System- und Leistungsprüfungen und Erweiterung des Ausbildungsangebots.

Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen und der Verwaltungskapazität für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und Unregelmäßigkeiten.

Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Die Anstrengungen Bulgariens sollten künftig dem in Vorbereitung befindlichen Rechtsrahmen für den Haushaltsvollzug sowie der Transparenz und Effizienz der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, gelten. Bulgarien sollte sich vor allem um eine Verbesserung seiner Verwaltungsstrukturen bemühen und die administrativen Vorbereitungen für die Anwendung des die Eigenmittel betreffenden Besitzstands treffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Weiterentwicklung des einheitlichen Rechnungsführungssystems, des Finanzmanagement-Informationssystems, des Systems für die elektronische Veranlagung der Haushaltsmittel sowie kontinuierlicher Ausbau des Verfahrens für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans. Fortsetzung des Aufbaus einer personell und materiell angemessen ausgestatteten Koordinierungsstelle für den Bereich der Eigenmittel.

Mittelfristig

Fortsetzung der Bemühungen, um Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen den in der Gemeinschaft allgemein üblichen Standards anzupassen.

Angleichung des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95 und Gewährleistung einer größeren Vollständigkeit.

Aufbau der technischen und administrativen Kapazität zur operativen Bewirtschaftung der Eigenmittel sowie zur ordnungsgemäßen Erhebung und rechtzeitigen Weiterleitung der Eigenmittel an den Gemeinschaftshaushalt.

Verstärkte Bemühungen um Entwicklung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von MwSt- und Zollbetrug.

Fahrplan für Rumänien

1. EINLEITUNG

Die in dem Regelmäßigen Bericht von 2002 vorgenommene Analyse der Fortschritte Rumäniens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien ergab, dass Rumänien in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien weiterhin gute Fortschritte erzielt hat:

-Rumänien erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien. Daher werden in diesem Fahrplan Aspekte, die diese Kriterien betreffen, nicht behandelt, auch wenn in einer Reihe von Bereichen die Anstrengungen fortgesetzt werden müssen.

-Obwohl Rumänien weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht hat, erfuellt es noch nicht die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen. Aus diesem Grund wird in diesem Fahrplan besonderes Gewicht auf diejenigen Maßnahmen gelegt, die Rumänien noch ergreifen muss, um diese Kriterien zu erfuellen.

-Rumänien erfuellt die den Besitzstand betreffenden Kriterien noch nicht in jeder Hinsicht. Um seine Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, muss Rumänien seine Anstrengungen weiter auf die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands konzentrieren. Rumänien muss die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen, um in beiden Bereichen über die notwendigen Kapazitäten zu verfügen.

Der Fahrplan soll Rumänien dabei helfen, die übrigen Beitrittskriterien zu erfuellen. Zu diesem Zweck werden die Aufgaben genannt, die noch zu bewältigen sind. Im Mittelpunkt steht hierbei die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, die die Voraussetzung für die Umsetzung des Besitzstands und die Durchführung der Wirtschaftsreform ist.

2. LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER VERWALTUNG UND DER JUSTIZ

2.1. Leistungsfähigkeit der Verwaltung

Im Regelmäßigen Bericht 2002 über Rumänien wurde festgestellt, Rumänien habe zwar ,bei der Übernahme des Besitzstands kontinuierliche Fortschritte erzielt. Jedoch verschärfte sich in vielen Bereichen die Diskrepanz zwischen den Fortschritten bei der Rechtsangleichung und der begrenzten Fähigkeit der rumänischen Verwaltung zur Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften. Die allgemeine Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands ist begrenzt und behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der EG-Mittel."

Gleichzeitig wurde in dem Bericht anerkannt, dass im Hinblick auf die Einleitung einer Reform der rumänischen öffentlichen Verwaltung wichtige Veränderungen stattgefunden haben. Diese Initiativen könnten, sofern sie durch eine klare Strategie getragen und unterstützt werden, zu einer signifikanten Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung in Rumänien beitragen.

In dem Regelmäßigen Bericht 2002 und der Beitrittspartnerschaft 2001 werden verschiedene Schlüsselbereiche ermittelt, auf die sich die Reformen vorrangig konzentrieren sollten.

-Entwicklung des vom Beamtengesetz von 1999 abgesteckten Rahmens durch Erlass und Umsetzung erforderlicher Durchführungsvorschriften;

-Gewährleistung, dass die Bestimmungen über den öffentlichen Dienst auch in die Praxis umgesetzt werden durch Einführung entsprechender Durchführungsmechanismen;

-Konzipierung von Mechanismen zur Gewährleistung der politischen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Beamten;

-Verbesserung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Verwaltung;

-Aufbau von Laufbahnstrukturen auf der Grundlage eines transparenten Beförderungs- und Beurteilungssystems;

-Einführung von Kriterien eines modernen Personalmanagements und

-Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Rumänien in der Lage ist, EG-Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen.

-Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verwaltungskapazität, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften vor Betrug und Unregelmäßigkeiten zu schützen.

Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde auch festgestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Gesetzgebungsprozesses ergriffen werden sollten und insbesondere der Rückgriff auf Anordnungen und Dringlichkeitsanordnungen als gesetzgeberisches Instrument eingeschränkt werden sollte.

Für die Reform der öffentlichen Verwaltung werden zusätzliche PHARE-Mittel bereitgestellt werden, um die Durchführung der oben genannten Reformen zu unterstützen.

2.2. Leistungsfähigkeit der Justiz

Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurden in verschiedenen Bereichen zwar Fortschritte hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Justiz registriert, doch es wurden auch gravierende Bedenken in mehreren Punkten geäußert und die folgenden Reformprioritäten genannt:

-Gewährleistung einer tatsächlichen Unabhängigkeit der Justiz;

-Revision des Systems der Sonderberufungen gegen Gerichtsentscheide in letzter Instanz gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen;

-Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Funktionsweise der Justiz (zentrale Elemente der Strategie sollten praktische Maßnahmen sein, um die volle Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten, die Berufsethik, Ausbildung und Professionalität der Richter sowie die innere Organisation der Gerichte zu verbessern und die Koordinierung zwischen den für gerichtliche Angelegenheiten zuständigen Stellen effizienter zu gestalten).

Sobald eine umfassende Reformstrategie einschließlich eines Aktionsplans vorliegt, werden PHARE-Projekte zur Durchführung spezifischer Reformen konzipiert.

3. WIRTSCHAFTSREFORM

Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde festgestellt, dass Rumänien weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht hat, für deren Aufbau sich die Perspektiven verbessert haben. Die konsequente und uneingeschränkte Durchführung der geplanten Maßnahmen sowie die Vollendung des Reformprozesses dürften es Rumänien ermöglichen, mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bei der makroökonomischen Stabilisierung konnten in den letzten Jahren einige bedeutende Fortschritte erzielt werden. Dank eines angemesseneren Maßnahmenpaketes ist die Inflation rückläufig. Das Wachstum hat wieder eingesetzt und die außenwirtschaftliche Position Rumäniens blieb tragfähig. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Schaffung der erforderlichen Marktinstitutionen zu verzeichnen. Durch die gegenwärtige Umstrukturierung des Bankensektors, die diversen Verbesserungen der Regulierungs- und Aufsichtsbestimmungen für die Finanzmärkte und die Fortschritte bei der Privatisierung wurde die Finanzdisziplin der Unternehmen zunehmend gestärkt. Mit der Freigabe der Preise und der Liberalisierung des Handels sowie mit der grundlegenden Anpassung der Energiepreise und den bedeutenden Steuerreformen im letzten Jahr wurden die Voraussetzungen für einen effizienteren Mitteleinsatz geschaffen. Die Umstrukturierung kommt in verschiedenen Sektoren voran.

Damit Rumänien an diese Fortschritte anknüpfen kann, wurden im Regelmäßigen Bericht eine Reihe spezifischer Prioritäten genannt. Insbesondere wurde Rumänien aufgefordert, sich um eine zufriedenstellende Entwicklung der makroökonomischen Stabilisierung auf der Grundlage einer weiteren Rückführung der Inflation zu bemühen. Hierfür bedarf es der Fortführung eines angemessenen Maßnahmenkataloges, der durch eine bessere Finanzdisziplin der Unternehmen zu untermauern ist. In dieser Hinsicht sollten die Verpflichtungen zur Begrenzung der Gesamtlohnsumme im öffentlichen Sektor eingehalten werden, und das jüngste starke Geldmengen- und Kreditwachstum erfordert eine gründliche Kontrolle und die Bereitschaft zum sofortigen Handeln. Zur Stärkung der Finanzdisziplin der Unternehmen müssen Steuerverwaltung und -einziehung verbessert werden, die neuen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahlungsrückstände der Energiekunden konsequent und transparent umgesetzt werden, die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Privatisierung mit Nachdruck und in transparenter Weise angewandt und Verlustunternehmen gegebenenfalls liquidiert werden. Die Vollendung der Privatisierung des Bankensektors, die Fortsetzung der Reform der öffentlichen Finanzen und Haushaltsverfahren und die Gewährleistung besserer rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen würden ebenfalls den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft begünstigen und zur Entwicklung der Fähigkeit Rumäniens, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, beitragen.

Als Anhaltspunkt für Fortschritte auf diesem Gebiet werden der Kommission insbesondere positive Entwicklungen in den folgenden Bereichen dienen:

-Inflationsrate;

-Entwicklung der Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen;

-Lohnsumme im öffentlichen Sektor;

-Gebührenerhebungsquote im Energiesektor und Anpassung der regulierten Preise nach Maßgabe der Kostenentwicklung;

-Reform der Steuervorschriften und der Steuerverwaltung;

-Reform der Haushaltsverfahren und der öffentlichen Ausgaben;

-Wirksamkeit der Insolvenzverfahren;

-Entwicklung der Finanzintermediation und des Nichtbanken-Finanzsektors;

-Durchsetzung der Eigentumsrechte;

-Zahl der Verkäufe und Preise landwirtschaftlicher Grundstücke;

-Fortschritte bei der Reform öffentlicher Unternehmen, einschließlich der Umsetzung von Umstrukturierungsplänen, Privatisierung rentabler und Liquidation unrentabler Unternehmen;

-Vollendung der Privatisierung im Bankensektor;

-Umfang und Qualität der öffentlichen Investitionen, einschließlich für Infrastruktur, Bildung, Umwelt und Gesundheit;

-Verringerung direkter und indirekter staatlicher Beihilfen.

4. DIE KAPITEL DES BESITZSTANDS

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Rechtsangleichung konzentrieren. Die Verwaltungskapazitäten müssen noch ausgebaut werden, und in einigen Bereichen ist die Schaffung der erforderlichen Strukturen noch zu vollenden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Gewährleistung, dass sämtliche Richtlinien nach dem neuen Konzept vollständig übernommen wurden und die Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht voll und ganz im Einklang stehen. Gewährleistung, dass das rumänische Normungssystem mit dem europäischen System übereinstimmt und dass Rumänien alle europäischen harmonisierten Normen übernimmt.

Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften im nichtharmonisierten Bereich auf ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 28-30 des EG-Vertrags.

Umstellung der Behörden und der Lebensmittelindustrie auf die EG-Grundsätze der Lebensmittelsicherheit.

Mittelfristig

Vollständige Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem alten Konzept fallen, an den Besitzstand.

Verbesserung der generellen Leistungsfähigkeit der Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich der gewerblichen Waren.

Lebensmittelsicherheit: Ausbau der institutionellen Kapazitäten von Konformitätsbewertungsstellen und Labors. Neustrukturierung des Systems der Lebensmittelüberwachung. Abschaffung des Systems der Zulassung von Lebensmitteln vor ihrer Markteinführung. Aufstockung der Ressourcen (technische Ausstattung und Personal) zur Verbesserung der Kontrolldienstleistungen.

Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Konformitätsbewertung.

Bis zum Beitritt

Anpassung der Rechtsvorschriften im nichtharmonisierten Bereich im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 28-30 des EG-Vertrags.

Einfügung einer Klausel über die gegenseitige Anerkennung in alle rumänischen Produktvorschriften.

Annahme von Durchführungsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

Kapitel 2: Freizügigkeit

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die im Bereich der gegenseitigen Anerkennung ermittelten Schwachpunkte zu beseitigen, vor allem in Bezug auf die Lehrpläne und die Ausbildung. Rumänien baut derzeit die erforderlichen Verwaltungsstrukturen auf. In diesen Bemühungen wird es fortfahren müssen. Es muss sich auch rechtzeitig auf die Erfuellung der finanziellen und verwaltungstechnischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme vorbereiten. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Die Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen im Allgemeinen und insbesondere für Krankenschwestern/Krankenpfleger, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und Apotheker müssen weiter geändert werden, um die ermittelten Schwachpunkte zu beseitigen.

Mittelfristig

Sicherstellung, dass die rumänischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht angeglichen werden, vor allem in den Bereichen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und geforderte Sprachkenntnisse.

Das Gesetz über den Status von Ausländern sollte mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden.

Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Gleichbehandlung und Arbeitserlaubnisse.

Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung mit Blick auf die Teilnahme am EURES-Netzwerk. Die Fremdsprachenausbildung der Bediensteten sollte dabei eine wichtige Rolle spielen.

Aufbau von Verwaltungsstrukturen im Bereich der Sozialversicherungssysteme.

Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Vollendung der Rechtsangleichung, den Ausbau der Verwaltungskapazität und den Nachweis einer wirksamen Aufsichtstätigkeit konzentrieren. Der institutionelle Rahmen der Finanzaufsicht muss noch weiter verbessert werden, insbesondere im Wertpapier- und Versicherungssektor. Mit dem Screening des rumänischen Rechts für andere als Finanzdienstleistungen sollte so bald wie möglich begonnen werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind mit Rumänien noch nicht eröffnet worden.

Mittelfristig

Im Versicherungssektor ist der Rechtsrahmen weiter zu überarbeiten und zu vollenden (insbesondere bei der Kraftfahrzeugversicherung).

Bereitstellung von qualifiziertem Personal für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften im Bereich der Wertpapiermärkte.

Vollständige Angleichung des Datenschutzgesetzes an den Besitzstand unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung des Gesetzes.

Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Rechtsangleichung konzentrieren. Der Rechtsrahmen für den Bereich der Geldwäsche ist weiter zu verbessern. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Abschaffung der für ausländische Direktinvestitionen geltenden Beschränkungen, die zu Diskriminierungen in bestimmten Bereichen führen.

Kundenidentifizierung bei der Kontoeröffnung bei Kreditinstituten.

Verabschiedung von Rechtsvorschriften für die Organisation und den Betrieb des Zahlungssystems.

Mittelfristig

Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten.

Beseitigung aller Beschränkungen für die Entwicklung eines freien Kapitalverkehrs in einem Wettbewerbsmarkt.

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, gegen nachgeahmte und unerlaubt hergestellte Waren vorzugehen. Auf den folgenden Gebieten muss die Übernahme des Besitzstands noch weiter vorangetrieben werden: wirtschaftliche Interessenvereinigungen sowie Vorschriften über die Rechtsprechung und die Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Die Rechtsangleichung sollte auch künftig vorangetrieben werden, insbesondere in Bezug auf die Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und die Richtlinie über das Folgerecht.

Verbesserung der Personal- und Mittelausstattung sowie der statistischen Berichterstattung für das Amt für das Urheberrecht und das Amt für Erfindungen und Warenzeichen.

Weitere Verbesserung der Grenzkontrollen und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden, um gegen Warenfälschungen vorzugehen.

Stärkung des interinstitutionellen Netzwerkes zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie.

Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, seine Institutionen zu stärken und das Personal des Wettbewerbsrats und des Wettbewerbsamts besser auszubilden. Es sollte sich mit der Anpassung von Beihilferegelungen, die mit dem Besitzstand nicht vereinbar sind, und mit der Stärkung der Wettbewerbsregeln im Falle nicht angemeldeter Beihilferegelungen und bestehender Beihilfen befassen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Wettbewerbsrat und dem Wettbewerbsamt und Erweiterung der Zuständigkeiten dieser beiden Behörden vis-a-vis Rumäniens Ministerien und anderer in Betracht kommender Behörden.

Vorrang der Wettbewerbsgesetzgebung vor wettbewerbsbeschränkenden Vorschriften. Die Wettbewerbsbehörden sollten insbesondere das Recht haben, gegen Gesetze vorzugehen, die staatliche Beihilfen beinhalten.

Auf dem Gebiet des Kartellrechts Abschaffung der vorgeschriebenen Einzelanmeldungen und Konzentration der Ressourcen auf die Fälle, die die stärkste Beeinträchtigung des Wettbewerbs darstellen. Offensiveres Vorgehen, z. B. durch Ermittlungen auf eigene Initiative und eine abschreckende Sanktionspolitik.

Vervollständigungen des gesetzlichen Rahmens im Hinblick auf wesentliche Durchführungsvorschriften für staatliche Beihilfen. Aufwertung des Wissensstands und Verbesserung der Qualität von Beihilfeentscheidungen sowie Transparenz hinsichtlich staatlicher Beihilfen.

Verbesserung der Durchsetzung von Beihilfeentscheidungen. Entschiedeneres und offensiveres Vorgehen, um die praktischen Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfe zu gewährleisten; dies schließt nicht angemeldete Beihilfen und die Angleichung der geltenden Beihilferegelungen ein, nach denen Behörden auf verschiedenen Ebenen Beihilfe gewähren. Insbesondere Anpassung nicht zu vereinbarender fiskalischer Beihilfen und Umwandlung in vereinbare Hilfen.

Verbesserung der Transparenz hinsichtlich staatlicher Beihilfen für den Stahlsektor. Deckeln der Beihilfen in Gestalt von Steuerbefreiungen/-erlassen.

Sensibilisierung von Behörden, die staatliche Beihilfen gewähren, für die Politik und die Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

Mittelfristig

Fortsetzung der Schulungsmaßnahmen, insbesondere in der Justiz.

Sensibilisierung für Beihilferegeln, insbesondere unter denen, die Beihilfen gewähren, sowie im Hinblick auf Wirtschaft und Justiz.

Kapitel 7: Landwirtschaft

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die administrative Kapazität zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und zur tatsächlichen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen zu verstärken, insbesondere in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz, und um die Strukturreform in der Landwirtschaft und im Agrarnahrungsmittelsektor voranzutreiben. Erhebliche Investitionen müssen vorgenommen werden, um die Katasterreform und die Eintragung der Eigentumsrechte in die Grundbücher zu Ende zu führen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden eröffnet, jedoch nur im Pflanzenschutz- und Veterinärbereich. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Mittelfristig

Das neue staatliche Förderkonzept sollte stärker auf die Entwicklung einer marktorientierten Agrarstrategie ausgerichtet sein und die ländliche Entwicklung stärker in den Vordergrund rücken.

Aufstockung der personellen und anderen Mittel, um den in letzter Zeit übernommenen Besitzstand im Agrarbereich uneingeschränkt umsetzen zu können.

Was die horizontalen Bereiche anbetrifft, so ist festzustellen, dass in Bereichen wie Katasteraufbau, Branchenverbände, Qualitätspolitik und Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen sowie für die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (insbesondere beim Kennzeichnungssystem für landwirtschaftlich genutzte Parzellen) weitere Anstrengungen notwendig sind.

Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften für das neue Weingesetz (insbesondere in Bezug auf das Weinbaukataster).

Im Zuge der Übernahme des Besitzstands im Veterinärbereich benötigt die nationale Veterinärbehörde zusätzliche personelle und finanzielle Mittel.

Kapitel 8: Fischerei

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften über Ausbau und Aufgaben der wichtigsten Verwaltungsstrukturen konzentrieren. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Klärung der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und dem Ministerium für Gewässer und Umweltschutz.

Mittelfristig

Personelle Aufstockung der Fischereiabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

Ausbau der Kontrolltätigkeit, indem mehr Gewicht auf die Ausbildung von Fischereiinspektoren, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und die Erhöhung der Anzahl der Inspektoren zur Überwachung der Seefischerei gelegt wird.

Übernahme der Bestimmungen für die Bestandsbewirtschaftung und Kontrolle.

Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften für die Verwaltung der Strukturfonds und Einrichtung eines Strukturfondsbüros im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

Übernahme des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Marktorganisation für Fisch und Einrichtung einer Zahlstelle.

Kapitel 9: Verkehrspolitik

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, Institutionen zu schaffen, die zur Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften in der Lage sind, sowie die notwendigen Finanzmittel für die umfangreichen Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstands bereitzustellen. Zusätzliche Anstrengungen sind bei der Übernahme des Besitzstands im steuerlichen, sozialen und technischen Bereich des Straßenverkehrs sowie bei der Umsetzung und Anwendung des Besitzstands in den Bereichen Luft- und Seeverkehr notwendig. Weitere Erfordernisse sind die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit, die Umstrukturierung der Binnenschifffahrtsflotte zur Anpassung an EU-Standards sowie eine Stärkung der Schifffahrtsbehörde bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Unabhängigkeit. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Gewährleistung, dass die stichprobenartige Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen zu keiner Ungleichbehandlung von rumänischen Transportunternehmen und Unternehmen aus der Gemeinschaft und/oder von deren Fahrzeugen führt.

Stärkung der für die Sicherheit im Seeverkehr zuständigen Behörden und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit.

Bis zum Beitritt

Vollendung der Umstrukturierung der nationalen Luftfahrtgesellschaft.

Zunächst Öffnung des Netzes der Hauptverkehrsstraßen für den internationalen Verkehr unter Berücksichtigung der Gemeinschaftsbestimmungen für Gewichte und Abmessungen, anschließend vollständiger Ausbau (gegebenenfalls unter Nutzung nicht ausgebauter Nebenstrecken für Zwecke des Be- und Entladens) ohne Erhebung überhöhter Gebühren für die Benutzung nicht ausgebauter Straßen.

Sicherstellung der Anpassung der rumänischen Transportflotte an den Besitzstand der EU durch Flottenumstrukturierung in der Binnenschiffahrt zur Einhaltung der technischen Normen der EU, strikte Anwendung des Besitzstands im Bereich Seeverkehrssicherheit (und Verbesserung des Sicherheitsstandards der unter rumänischer Flagge fahrenden Schiffe), Anwendung des Besitzstands in den Bereichen Strassenverkehr, Technik, Soziales, Sicherheit und Umwelt.

Kapitel 10: Steuern

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Vervollständigung der Umsetzung des Besitzstands sowie auf die Stärkung seiner Kapazität zur Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften konzentrieren. Reformen in der Verwaltung sollten auf die Verbesserung der Steuererhebung und des Erstattungssystems sowie auf den Abbau des Betrugs bei der Mehrwertsteuer-Erstattung abzielen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Fortsetzung der Übernahme der Steuervorschriften mit besonderem Gewicht auf der Reduzierung der Steuerbefreiungen und der Einführung der Mehrwertsteuer-Sonderregelungen.

Im Bereich der Verbrauchsteuern besteht noch erheblicher Angleichungsbedarf.

Annahme der Regelung über die Aussetzung der Verbrauchsteuer (insbesondere der Vorschriften über Steuerlager).

Ausarbeitung und Annahme eines Ehrenkodex.

Mittelfristig

Einhaltung des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung.

Stärkung der Verwaltungskapazitäten in der Steuerverwaltung.

Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, sich um die Fortsetzung der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand in diesem Bereich zu bemühen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Anpassung der rumänischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den Bereichen Unabhängigkeit der Zentralbank, Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten, Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors.

Vollständige Anpassung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95.

Kapitel 12: Statistik

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, seine statistische Methodik wie auch die Qualität und Vollständigkeit der Daten zu verbessern. Weitere Anstrengungen müssen ferner unternommen werden, um die Kompetenz der Mitarbeiter in den Statistikämtern zu verbessern. Es ist auch darauf zu achten, dass der Personalstand nicht weiter reduziert wird. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Verbesserung der Qualität und des Erfassungsbereichs volkswirtschaftlicher Statistiken.

Weitere Rationalisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der acht Regionalhauptbüros.

Mittelfristig

Einführung des Intrastat-Systems.

Definition einer langfristigen Strategie für die Entwicklung im Statistikbereich.

Kontinuierliche Erneuerung und Weiterentwicklung der IT-Kapazitäten.

Weitere Schulung der auf nationaler und auf regionaler Ebene eingesetzten Mitarbeiter, damit Geräte und Computerprogramme optimal genutzt werden können.

Kapitel 13: Sozialpolitik und Beschäftigung

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf darauf konzentrieren, Folgendes zu realisieren: Ein neues Arbeitsgesetzbuch verabschieden, die Umsetzung des Besitzstands im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fortsetzen, die soziale Eingliederung weiter fördern, das Antidiskriminierungsrecht vollständig an den Besitzstand angleichen, die Rechte schwangerer Frauen schützen und einen freien Zugang zur Nachtarbeit gewährleisten. Weiterhin gilt es, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu verbessern, soziale Zuständigkeiten auf die lokale Ebene zu übertragen, den Haushalt besser zu strukturieren, für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen und das Personal sorgfältig zu schulen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Verabschiedung eines neuen Arbeitsgesetzbuches.

Klärung der Zuständigkeiten auf lokaler Ebene sowie der Zuständigkeitsverteilung zwischen lokaler und nationaler Ebene im Hinblick auf die Durchführung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Sozialhilfe und soziale Sicherung.

Umsetzung und Anwendung der neuen Tabakrichtlinie der Gemeinschaft.

Umsetzung der Prioritäten und Verpflichtungen, die in der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten genannt sind.

Mittelfristig

Vollständige Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und im Bereich Arbeitsrecht. Ausbau der Kapazitäten vor allem der Gewerbeaufsicht zur Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands.

Umsetzung des Besitzstands im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Beweispflicht, die Schutzrechte schwangerer Frauen und den freien Zugang zu Nachtarbeit.

Vollständige Umsetzung des Besitzstands im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung, insbesondere im Hinblick auf indirekte Diskriminierung und Beweispflicht.

Stärkung der Verwaltungskapazität der Sozialpartner unter besonderer Berücksichtigung neuer Politikbereiche wie Beschäftigung und soziale Eingliederung.

Förderung des autonomen sozialen Dialogs, insbesondere auf sektoraler Ebene und in kleinen und mittleren Unternehmen, um mehr Arbeitskräfte und Unternehmen einzubeziehen.

Gewährleistung angemessener Kapazitäten für die Verwaltung von Europäischen Sozialfonds-Projekten zur Vorbereitung auf die Strukturfonds.

Entwicklung eines einheitlichen Ansatzes auf nationaler Ebene im Bereich der sozialen Eingliederung, der mit den EU-Leitlinien im Einklang steht. Besondere Priorität sollte der Ausbau des Sozialstatistiksystems erhalten, insbesondere im Hinblick auf Armut und soziale Ausgrenzung.

Umstrukturierung des nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten, so dass es den Anforderungen des Besitzstands gerecht wird, und Verbesserung der Mitarbeiterausbildung.

Entwicklung eines besitzstandskonformen nationalen Systems zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Kapitel 14: Energie

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Strukturprobleme des Sektors konzentrieren: Schlechte Zahlungsmoral bei der Begleichung der Energierechnungen, Umstrukturierung von Termoelectrica, Verbesserung der Effizienz der Energienetze. Rumänien sollte außerdem von seiner derzeitigen produktionsorientierten Energiepolitik abrücken und statt dessen eine Energiesparpolitik verfolgen. Rumänien sollte die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften im Energiesektor zu gewährleisten und die Verwaltungskapazitäten der neu eingerichteten Stellen stärken (insbesondere Regulierungsbehörden für den Energiesektor, Stelle für Energieeffizienz und Behörde für nukleare Sicherheit). Rumänien sollte die Einhaltung der Erfordernisse und Verfahren im Rahmen von Euratom sicherstellen und Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau von Vorräten an Erdölerzeugnissen treffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Anhebung der niedrigen Gehälter bei der Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit, die eine hohe Personalfluktuation zur Folge haben.

Suche nach Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle.

Verbesserung der Höhe der eingetriebenen Energierechnungen sowie Zurückführung von Zahlungsaufschüben an Energieunternehmen.

Fortsetzung einer Politik der Einführung von Preistransparenz und der Abschaffung von Preisverzerrungen zur Abdeckung der Kosten durch alle Energiepreise.

Förderung der weiteren Verwendung erneuerbarer Energien; Angleichung der Rechtsvorschriften an den Energieeffiziensbesitzstand und Entwicklung einer aktiven Politik, um die Energieeffiziens der rumänischen Wirtschaft durch die Förderung von Energiesparmaßnahmen auf allen Ebenen des Energiezyklus zu reduzieren.

Mittelfristig

Fortsetzung der Umstrukturierung des Sektors der festen Brennstoffe.

Erzielung von Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Kohlesektor.

Fortsetzung der nationalen Programme für die Verbesserung der Sicherheit im Nuklearsektor unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen des Statusberichts von 2002.

Aufstockung der Vorräte von Erdölerzeugnissen im Einklang mit einem schrittweisen Zeitplan.

Fortsetzung der Umsetzung einer Politik der Energieeffizienz, die auf die Verringerung der Energieintensität der rumänischen Wirtschaft abzielt, einschließlich der Förderung der Verwendung erneuerbarer Energien.

Kapitel 15: Industriepolitik

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, den Privatisierungsprozess völlig transparent abzuwickeln, Investitionen durch Vereinfachung und Stabilisierung des Unternehmensumfeldes anzuziehen und die administrativen Kapazitäten und Strukturen zu entwickeln, die zur Umsetzung seiner industriepolitischen Strategie erforderlich sind. Große Anstrengungen sind erforderlich, damit die Umstrukturierung so realisiert wird, dass sie dem Besitzstand in Bezug auf Wettbewerb und staatliche Beihilfen entspricht und zur Entstehung wettbewerbsfähiger Unternehmen beiträgt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen.

Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, den Aktionsplan zur Beseitigung bestimmter Hemmnisse für KMU uneingeschränkt durchzuführen, wobei die im rechtlichen und administrativen Umfeld erforderlichen Verbesserungen in Angriff zu nehmen sind. Die Bestimmungen der Europäische Charta für Kleinunternehmen sollten umgesetzt werden. Es sollten auch Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die zahlreichen in dem KMU-Sektor tätigen Stellen wirksam koordiniert werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen auszubauen, um einen größeren Nutzen aus der Beteiligung an den relevanten Rahmenprogrammen der Gemeinschaft zu ziehen, einschließlich des Sechsten Rahmenprogramms (2002-2006), für das Rumänien bereits das Beteiligungsabkommen unterzeichnet hat. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 18: Allgemeine und berufliche Bildung

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Übernahme des Besitzstands zu vollenden und zu gewährleisten, dass für Reforminitiativen auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Kurzfristig

Klärung einiger Aspekte der im Oktober 2001 verabschiedeten Durchführungsvorschriften zur Gewährleistung der uneingeschränkten Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern (Definition der Begünstigten und freier Rumänischunterricht).

Mittelfristig

Verlängerung der Schulpflicht von acht auf neun Jahren.

Ausarbeitung eines Gesamtplans für die Reform des Bildungssystems.

Entwicklung eines strukturierten Berufsbildungssystems, insbesondere im Bereich der Weiterbildung.

Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, effiziente und unabhängige Regulierungsstrukturen zu entwickeln und Durchführungsvorschriften zu erlassen. Es sollte auch die neuesten Telekommunikationsbestimmungen der EG übernehmen und die Durchführungsverfahren so bald wie möglich vollenden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Förderung des Kapazitätsaufbaus, damit die Regulierungsbehörde ihre Aufgaben rechtzeitig bis zur Liberalisierung des Festnetztelefonmarktes erfuellen kann.

Verstärkung der Ausbildungsmaßnahmen und finanziellen Investitionen, damit die Regulierungsbehörde über angemessene Verwaltungskapazitäten verfügt.

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Vollendung der Rechtsangleichung konzentrieren und sollte sich weiter darum bemühen, seine Verwaltungskapazität zu stärken. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Gewährleistung, dass die im Ministerium für Kultur und religiöse Angelegenheiten vorgenommene Umstrukturierung im Bereich audiovisuelle Angelegenheiten die Fähigkeit der rumänischen Verwaltung nicht beeinträchtigt, die effektive Rechtsangleichung und die ordnungsgemäße Durchführung des PHARE-Projekts sicherzustellen. Befähigung des Nationalen Rates für audiovisuelle Medien zur Durchsetzung des neuen Gesetzes über audiovisuelle Medien.

Veranstaltung spezifischer Schulungsmaßnahmen für das Personal des Nationalen Rates für audiovisuelle Medien.

Mittelfristig

Schaffung und Verbesserung von Regulierungsmechanismen, um vom Zeitpunkt des Beitritts an eine vollständige Umsetzung des Besitzstands im audiovisuellen Bereich zu gewährleisten.

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Konzipierung des Systems zur Verwaltung und Durchführung der Strukturfonds konzentrieren. Besonderes Augenmerk ist auf die Klärung der Rolle der regionalen Ebene und die Verstärkung der interministeriellen Zusammenarbeit und Partnerschaft zu legen. Die notwendigen Systeme und Verfahren für eine wirksame Begleitung, Finanzverwaltung und -kontrolle sollten noch eingeführt werden. Die Verwaltungskapazität muss im Hinblick auf die Programmplanung, einschließlich die Ermittlung und Ausarbeitung von Projekten, wesentlich verbessert werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Mittelfristig

Weitere Anstrengungen zur Schaffung einer klaren und konsolidierten Kohäsionspolitik.

Im Hinblick auf eine Mittelprogrammierung, Steigerung der Fähigkeit, vorrangige nationale und regionale Entwicklungsziele zu identifizieren, diskutieren und klar zu formulieren.

Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und zwischen den zuständigen Stellen sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern.

Der Nationale Entwicklungsplan sollte enger mit dem nationalen Haushalts- und Beschlussfassungsverfahren einschließlich der mehrjährigen Programm- und Haushaltsplanung koordiniert werden.

Angehen sowohl der rechtlichen als auch der verwaltungstechnischen Aspekte der EG-Bestimmungen für Finanzmanagement und -kontrolle (Kontroll- und Auditfunktion, Bereitstellung und Weiterleitung der Finanzmittel, nationale Kofinanzierung).

Verstärkung der Bemühungen um die Erfuellung der Strukturfondserfordernisse hinsichtlich Begleitung und Bewertung.

Verbesserung der Projektplanung.

Kapitel 22: Umweltschutz

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Entwicklung der Durchführungskapazitäten konzentrieren und sollte dafür sorgen, dass die Fristen und Kostenschätzungen in den Vorschriften realistisch sind und dass Gesetzesentwürfe nur nach einer ausreichenden Konsultation vorgelegt werden. Auf lokaler Ebene müssen die Ressourcen deutlich ausgebaut werden, um das vorhandene Personal zu entlasten, um neue Inspektoren einstellen zu können und diese angemessen auszubilden. Die Koordinierung zwischen den Ministerien in Umweltfragen muss verbessert werden, und Rumänien muss bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen in sämtlichen Politikbereichen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung Umweltschutzanforderungen berücksichtigen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Vollendung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs.

Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln.

Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands durch Aufstockung des Personals des Ministeriums und anderer einschlägiger Stellen, auch auf lokaler und regionaler Ebene.

Verbesserung der Art und Weise der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften durch Ermöglichung einer umfassenden Konsultation der beteiligten Akteure (andere Ministerien, Unternehmen, NRO usw.) und vollständige Berücksichtigung der Umsetzungsbedingungen einschließlich einer sorgfältigen Prüfung der damit verbundenen Kosten.

Annahme von Durchführungsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Zugang zu Informationen.

Stärkung der Strukturen und Mechanismen zur Berücksichtigung der Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Mittelfristig

Vollendung der Übernahme der Rechtsvorschriften in allen verbleibenden Bereichen.

Gewährleistung von Fortschritten bei der Umsetzung des übernommenen Besitzstands, u. a. durch Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.

Verbesserung der für die uneingeschränkte Umsetzung des Besitzstands benötigten Verwaltungsstrukturen gemäß den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen.

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Umsetzung der EG-Vorschriften zu Fragen wie Verbraucherkredite, Teilzeitnutzung, Unterlassungsklagen, Verkauf von Verbrauchsgütern und damit verbundenen Garantien zu vervollständigen. Einen besonderen Schwerpunkt sollte Rumänien auf die Umsetzung und Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften legen, mit anderen Worten, es sollte dafür Sorge tragen, dass die Verwaltungsstrukturen effizient arbeiten können. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die Marktüberwachung und die stärkere Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern für die neuen Bestimmungen. Die Rolle der Verbraucherverbände bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Verbraucherpolitik sollte gestärkt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Vollendung des Rechtsrahmens im Bereich des Verbraucherschutzes, vor allem in den Bereichen Werbung, allgemeine Produktsicherheit, Verbraucherkredite, Teilzeitnutzung, Unterlassungsklagen, Verkauf von Verbrauchsgütern und damit verbundenen Garantien.

Wirksamer Schutz der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Für die Mitarbeiter der Verbraucherschutzbehörde wie auch anderer relevanter Einrichtungen wie Polizei, Zoll oder Rechtswesen sollten spezifische Ausbildungsmaßnahmen organisiert werden.

Hinsichtlich der Marktüberwachung sollte Sicherheitsaspekten bei Verbrauchsgütern außerhalb des Lebensmittelsektors mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, und für Laboruntersuchungen müssen mehr Mittel bereitgestellt werden Die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren in diesem Bereich sollte verbessert werden, und ihre jeweilige Rolle und Zuständigkeit ist zu klären.

Die Fähigkeit der Verbraucherorganisationen, eine aktive Rolle beim Verbraucherschutz zu spielen, sollte weiter gefördert werden.

Kapitel 24: Justiz und Inneres

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen auf die Rechtsangleichung in Bereichen wie Migration, Schengen, Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung und justizielle Zusammenarbeit konzentrieren. Außerdem sollte es weitere Anstrengungen unternehmen, um die Verwaltungskapazität und die interinstitutionelle Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden auszubauen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den für die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen gelten. Darüber hinaus besteht noch größerer Handlungsbedarf, was die Leistungsfähigkeit der Justiz und die Gewährleistung ihrer vollständigen Unabhängigkeit betrifft. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Umsetzung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie und Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.

Regelmäßige Änderung und Aktualisierung des Schengen-Aktionsplans.

Umsetzung der Integrationsprogramme für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Annahme einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung für alle Grenzen Rumäniens unter besonderer Berücksichtigung der schrittweisen Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung, der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für die (neu eingestellten) Bediensteten von Grenzschutz und Zoll sowie der zwischenbehördlichen Koordinierung. Beginn mit der Einstellung zusätzlicher Grenzpolizisten.

Verbesserung der Verwaltungskapazität der staatlichen Visastelle.

Annahme neuer Gesetzgebung für die vollständige Angleichung mit dem EU Besitzstand im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften.

Vollständige Angleichung des Ausländergesetzes und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften über Migration an den Besitzstand. Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen und deren Umsetzung.

Umsetzung des neuen Gesetzes über die Reform der Polizei.

Annahme und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung verschiedener Formen der organisierten Kriminalität, insbesondere grenzüberschreitender Straftaten wie Handel mit Drogen, Menschen, gestohlenen oder gefälschten Waren, Waffen, Kernmaterial usw. und Stärkung der Koordinierung zwischen den für den Rechtsvollzug zuständigen Stellen nach den Grundsätzen der Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Annahme und Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie, die mit der EU-Drogenbekämpfungsstrategie für 2000-2004 im Einklang steht, und Fortsetzung der Vorbereitungen auf die Beteiligung am Reitox-Netz.

Ausstattung des institutionellen Netzes mit weiteren Zuständigkeiten im Bereich der Geldwäschebekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen den inländischen Behörden und der internationalen Zusammenarbeit.

Mittelfristig

Vollständige Angleichung der Visumpolitik an die EU-Listen der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen bzw. deren Staatsangehörige kein Visum benötigen. Weitere Ausstattung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgemachter Dokumente. Weitere Umsetzung einer kohärenten Korruptionsbekämpfungspolitik unter gebührender Berücksichtigung des Präventionsaspekts.

Weitere umfassende Anstrengungen zur Einrichtung eines Schengen-konformen Grenzüberwachungssystems im Zuge der vollständigen Umsetzung des Schengen-Aktionsplans.

Weitere Umsetzung der Strategie für die integrierte Grenzverwaltung und weitere Modernisierung der Grenzinfrastruktur und technischen Ausstattung sowie Fortbildungsmaßnahmen, um bis zum Beitritt hohe Grenzkontrollstandards zu gewährleisten, insbesondere an den künftigen Außengrenzen der EU. Besetzung aller freien Stellen in der Grenzpolizei.

Fortsetzung der Bemühungen um eine kontrollierbare, gut koordinierte Organisation der Berufspolizei, die zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen einschließlich der verschiedenen Formen der organisierten Kriminalität wie Drogenhandel, Menschenhandel usw. in der Lage ist. Uneingeschränkte Umsetzung des Besitzstands und anderer internationaler Normen zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems und der Finanzierung des Terrorismus.

Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der unter die dritte Säule fallenden Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollwesen.

Ergreifung weiterer Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem, was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen angeht.

Vornahme der erforderlichen rechtlichen Änderungen für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung bis zum EU-Beitritt Rumäniens.

Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln zu gewährleisten.

Kapitel 25: Zollunion

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen jetzt darauf konzentrieren, die Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften abzuschließen, und zwar vor allem in Bezug auf die Ursprungsregeln, den Status der Freizonen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Drogenausgangsstoffe. Überdies sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um das Korruptionsniveau in der Zollverwaltung zu senken und um im Voraus die notwendigen Vorbereitungen für die Anwendung der Maßnahmen zu treffen, die zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zolldiensten und anderen Vollzugsorganen.

Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten durch den verstärkten Einsatz von Risikoanalysemethoden und den Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Zollverwaltung.

Bekämpfung der Korruption in der Zollverwaltung.

Mittelfristig

Stärkung der administrativen und operativen Kapazitäten der Zollverwaltung einschließlich der IT-Kapazitäten.

Kapitel 26: Auswärtige Angelegenheiten

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, dass bis zum Beitritt die Kapazitäten zur vollständigen Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands der EG auf diesem Gebiet vorhanden sind und dass es die dringend erforderlichen maßgeblichen Schritte unternimmt, um seine bilateralen Investitionsabkommen in vollständiger Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen als EU-Mitglied neu auszuhandeln oder zu kündigen. Ferner sollte ein Mechanismus zur gründlichen Durchsicht aller handelsbezogenen Rechtsvorschriften eingerichtet werden, so dass deren Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen Rumäniens sichergestellt ist. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Die wichtigsten Schritte sind:

Mittelfristig

Gewährleistung der Vereinbarkeit bilateraler Investitionsabkommen mit den Anforderungen des EG-Vertrages.

Vollendung der Angleichung des rumänischen Rechts an die EG-Vorschriften über Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Schrittweise Entwicklung einer Politik der Entwicklungszusammenarbeit nach EG-Muster.

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren zu gewährleisten, dass seine Außenpolitik weiterhin im Einklang mit den Entwicklungen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU steht, indem es Vorschriften über Wirtschaftssanktionen erlässt und den Aufbau der Verwaltungsstrukturen vollendet. Insbesondere sollte Rumänien dafür sorgen, dass seine nationale Politik mit den gemeinsamen Standpunkten der EU übereinstimmt, und sollte diese Standpunkte in internationalen Foren vertreten. In diesem Zusammenhang sollte der bilateralen Vereinbarung über die gegenseitige Nichtauslieferung der Staatsbürger Rumäniens und der USA an den Internationalen Strafgerichtshof vom August 2002 besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden, da sie nicht im Einklang mit den leitenden Prinzipien des Rats vom 30. September 2002 steht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es ist darauf zu achten, dass die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden.

Kapitel 28: Finanzkontrolle

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, sich weiter um die Einrichtung effizienter Finanzkontrollsysteme, insbesondere durch Abschluss der Anpassung und Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie der administrativen Kapazitäten für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, und um die Ergänzung und Stärkung der erforderlichen institutionellen Strukturen zu bemühen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Als Anhaltspunkt dienen vor allem folgende Kriterien:

Kurzfristig

Vollendung der Einrichtung von funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfungsstellen in allen Ausgabenbereichen des Staatshaushalts, die vorzugsweise nach dem Prinzip der System- und Leistungsprüfung arbeiten sollten.

Festlegung geeigneter Methoden und Verfahrenstechniken für das zentrale Harmonisierungsreferat im Finanzministerium.

Entwicklung einer sachdienlichen Personalpolitik und eines entsprechenden Ausbildungsangebots für die internen Rechnungsprüfungsstellen und das zentrale Harmonisierungsreferat.

Verabschiedung der beiden Gesetzentwürfe zur Regelung der internen Rechnungsprüfungsfunktion und der präventiven Finanzkontrolle.

Entwicklung von Handbüchern für die Finanzmanagement- und Kontrollsysteme sowie generell für die interne Rechnungsprüfung.

Einrichtung einer wirkungsvollen Kooperation mit OLAF durch den Dienst für die Koordination der Betrugsbekämpfung.

Mittelfristig

Dezentralisierung der Ex-ante-Finanzkontrolle auf Ebene der Finanzkontrolleure in den einzelnen Ausgabenreferaten.

Stärkung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs im Wege einer Änderung des einschlägigen Verfassungsartikels.

Ausarbeitung eines umfassenden Regelwerks für die externe Rechnungsprüfung, das sich an den international anerkannten Prüfstandards orientiert und dem gemeinschaftlichen Besitzstand Rechnung trägt.

Verbesserung der Behandlung der Prüfergebnisse des Rechnungshofes im Parlament und stärkere Verbreitung der Berichte des Hofes.

Im Bereich der Kontrolle der strukturpolitischen Ausgaben Ausbau und Stärkung der Systeme für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der externen Rechnungsprüfungsinstanzen.

Weiterentwicklung einer effektiven Koordinierungsstruktur und der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Stärkung zweckdienlicher Mechanismen für administrative Untersuchungen und die gerichtliche Weiterverfolgung von Ermittlungen in Betrugsfällen.

Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Rumänien muss seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die Anwendung des die Eigenmittel betreffenden Besitzstands vorzubereiten und einen Rahmen zur Gewährleistung von Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, zu schaffen. Rumänien sollte die Umsetzung des ESVG-95-Konzepts fortsetzen und sich besonders um qualitative und methodologische Verbesserungen bei der BSP-Berechnung und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bemühen, wobei unter anderem deren Vollständigkeit gewährleistet werden sollte. Rumänien sollte auch Verbesserungen bei der Berechnung der MwSt-Grundlage anstreben. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden noch nicht eröffnet.

Kurzfristig

Schaffung der Kapazitäten, die notwendig sind, damit der in dem Gesetz über öffentliche Finanzen definierte mehrjährige Haushaltsmechanismus tatsächlich umgesetzt wird, insbesondere mit Blick auf die Kofinanzierung der gemeinschaftlichen Heranführungsinstrumente.

Stärkung des Koordinierungsreferats für Eigenmittel im Finanzministerium.

Mittelfristig

Fortsetzung der Bemühungen, um Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen den in der Gemeinschaft allgemein üblichen Standards anzupassen.

Angleichung des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95.

Schaffung der Verwaltungskapazitäten, die für eine ordnungsgemäße Erhebung der Eigenmittel und ihre rechtzeitige Weiterleitung an den Gemeinschaftshaushalt notwendig sind.

Verstärkte Bemühungen um Entwicklung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von Mehrwertsteuer- und Zollbetrug.

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