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Document 52001PC0019

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien

/* KOM/2001/0019 endg. - COD 2001/0022 */

52001PC0019

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien /* KOM/2001/0019 endg. - COD 2001/0022 */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 20 des Europa-Abkommens [1] zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits enthält das Protokoll Nr. 3 die Handelsbestimmungen für die dort aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse.

[1] ABl. L 51 vom 26.02.1999, S. 1.

Gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 entscheidet der Assoziationsrat selbst sowohl über die Änderung der in den Anhängen aufgeführten Zollsätze als auch über die Erhöhung oder Abschaffung der Zollkontingente.

Gemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. 3 können die geltenden Zollsätze durch Beschluss des Assoziationsrates im Anschluss an Zollsenkungen aufgrund gegenseitiger Zugeständnisse bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gesenkt werden.

Im Juli 1999 ist eine slowenische Delegation an die zuständigen Dienststellen der Kommission herangetreten, um eine parallele Verbesserung des Zugangs zu den Absatzmärkten für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse in der EU einerseits und in Slowenien andererseits zu erreichen.

Daraufhin wurde im Oktober zwischen beiden Vertragsparteien eine technische Vereinbarung über die Zollkontingente für landwirtschaftliche Verarbeitungs erzeugnisse abgeschlossen, die von der Gruppe Mitteleuropa des Rates erörtert wurde.

Daher wird dem Rat vorgeschlagen, diesen Vorschlag für einen Beschluss des Assoziationsrates zur Annahme des Protokolls Nr. 3 anzunehmen.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2,

gestützt auf den Vorschlag der Kommission,

gestützt auf das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits, insbesondere auf das Protokoll Nr. 3 Artikel 1 und 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Protokoll Nr. 3 enthält die Bestimmungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Slowenien.

(2) Gemäß Artikel 1 Absatz 2 entscheidet der Assoziationsrat insbesondere über eine Änderung der in den Anhängen zum Protokoll Nr. 3 aufgeführten Zollsätze und über die Erhöhung oder Abschaffung der Zollkontingente.

(3) Gemäß Artikel 2 zweiter Gedankenstrich können die geltenden Zollsätze durch Beschluss des Assoziationsrates im Anschluss an Zollsenkungen aufgrund gegenseitiger Zugeständnisse bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gesenkt werden -

BESCHLIESST:

Der Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien einnehmen wird, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates.

Brüssel, den

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Vorschlag für einen

BESCHLUSS Nr. .../2000 DES ASSOZIATIONSRATES EG-SLOWENIEN

über Verbesserungen der in dem Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens enthaltenen Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

DER ASSOZIATIONSRAT -

gestützt auf das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits, insbesondere auf das Protokoll Nr. 3 Artikel 1 und 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Protokoll Nr. 3 enthält die Bestimmungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Slowenien.

(2) Gemäß Artikel 1 Absatz 2 entscheidet der Assoziationsrat insbesondere über eine Änderung der in den Anhängen zum Protokoll Nr. 3 aufgeführten Zollsätze und über die Erhöhung oder Abschaffung der Zollkontingente.

(3) Gemäß Artikel 2 zweiter Gedankenstrich können die geltenden Zollsätze durch Beschluss des Assoziationsrates im Anschluss an Zollsenkungen aufgrund gegenseitiger Zugeständnisse bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gesenkt werden.

(4) Die in den Anhängen I und II zu diesem Beschluß vorgesehenen Jahreskontingente sollten für das Jahr 2001 eröffnet werden. Angesichts der Tatsache, daß diese Jahreskontingente erst nach dem 1. Januar 2001 eröffnet werden können, sollten sie im Verhältnis zu dem bereits verstrichenen Zeitraum gekürzt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Anhänge I und II von Protokoll Nr. 3 über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen Slowenien und der Gemeinschaft werden durch die Anhänge I und II dieses Beschlusses ergänzt.

Artikel 2

Die in den Anhängen I und II zu diesem Beschluß vorgesehenen Jahreskontingente für das Jahr 2001 werden im Verhältnis zu dem bereits verstrichenen Zeitraum, nach vollen Monaten, gekürzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach seiner Annahme in Kraft.

Brüssel, den [...]

Im Namen des Assoziationsrates

Der Präsident

ANHANG I

Jährliche Präferenzzollkontingente für Waren mit Ursprung in Slowenien bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

Jährliche Präferenzzollkontingente für Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft bei ihrer Einfuhr nach Slowenien

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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