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Document 52000PC0587
Proposal for a Council Regulation amending Council Regulation (EC) No 763/2000 extending the definitive anti-dumping duty, imposed by Regulation (EC) No 584/96 on imports of certain tube and pipe fittings, of iron or steel, originating in the People's Republic of China to imports of certain tube and pipe fittings, of iron or steel, consigned from Taiwan, whether declared as originating in Taiwan or not, and terminating the investigation in respect of imports from three Taiwanese exporters
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern
/* KOM/2000/0587 endg. */
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern /* KOM/2000/0587 endg. */
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Der beiliegende Vorschlag betrifft eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern. Gemäß dem derzeitigen Wortlaut der Verordnung gilt die Befreiung vom ausgeweiteten Zoll nicht für Waren, die zwar von den vom ausgeweiteten Zoll befreiten Unternehmen hergestellt, aber von Dritten in die Gemeinschaft ausgeführt werden. Daher wurde beschlossen, den Wortlaut der betreffenden Ratsverordnung zu ändern, damit die Befreiung auch für die vorgenannten Waren gilt. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren aus Taiwan versandter bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern( [1]), [1] ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates (ABl. L 128 vom 30.4.1998, S. 18). auf Vorschlag der Kommission nach Konsultationen im Beratenden Ausschuss, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates( [2]) (nachstehend "Verordnung" genannt) wurde der mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 des Rates( [3]) auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungs stücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführte endgültige Antidumpingzoll von 58,6 % auf die Einfuhren der gleichen aus Taiwan versandten Waren, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, ausgeweitet; davon ausgenommen wurden die Waren, die von den drei kooperierenden taiwanischen Unternehmen hergestellt und ausgeführt werden. [2] ABl. L 94 vom 14.4.2000, S. 1. [3] ABl. L 84 vom 3.4.1996, S. 1. (2) Es entspricht der Praxis der Organe der Gemeinschaft, unternehmensspezifische Antidumpingmaßnahmen für Waren festzulegen, die von kooperierenden Unternehmen hergestellt werden. (3) Gemäß Artikel 1 der Verordnung sind nur diejenigen Waren, die von den drei betroffenen kooperierenden taiwanischen Unternehmen hergestellt und direkt in die Gemeinschaft verkauft werden, vom ausgeweiteten Zoll befreit. (4) Gemäß den Ergebnissen der entsprechenden Untersuchung sollte sich die Befreiung auf sämtliche direkten oder über einen Dritten abgewickelten Exportverkäufe der von den betroffenen Unternehmen hergestellten Waren erstrecken. (5) Artikel 1 der Verordnung sollte daher geändert werden, damit die Befreiung für die Waren, die von den drei kooperierenden taiwanischen Unternehmen hergestellt werden, unabhängig davon gilt, wer für die Ausfuhr der Waren in die Gemeinschaft zuständig ist - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Die Verordnung (EG) Nr. 763/2000 des Rates wird wie folgt geändert: Artikel 1 Artikel 1 Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung: 1. Der endgültige Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl der KN-Codes ex 7307 93 11 (Taric-Code 7307 93 11 90), ex 7307 93 19 (Taric-Code 7307 93 19 90), ex 7307 99 30 (Taric-Code 7307 99 30 91) und ex 7307 99 90 (Taric-Code 7307 99 90 91) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt wurde, wird auf die Einfuhren der gleichen, aus Taiwan versandten Ware (als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht) (Taric-Zusatzcode A999), ausgeweitet, außer wenn sie von Chup Hsin Enterprise Co. Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (Taric-Zusatzcode A098), Rigid Industries Co., Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (Taric-Zusatzcode A099) und Niang Hong Pipe Fittings Co., Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (Taric-Zusatzcode A100) hergestellt wird. 2. Der mit Absatz 1 ausgeweitete Zoll wird auch auf die Einfuhren erhoben, die gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1683/1999 und Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 zollamtlich erfasst wurden, außer wenn die Ware von Chup Hsin Enterprise Co. Ltd, Rigid Industries Co., Ltd und Niang Hong Pipe Fittings Co., Ltd, Kaohsiung (Taiwan) hergestellt wurde. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab dem 15. April 2000. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel, am Im Namen des Rates Der Präsident