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Document 52000DC0552

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Die Umsetzung der Mitteilung "Für eine umfassende Partnerschaft mit China"

/* KOM/2000/0552 endg. */

52000DC0552

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Die Umsetzung der Mitteilung "Für eine umfassende Partnerschaft mit China" /* KOM/2000/0552 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Die Umsetzung der Mitteilung "Für eine umfassende Partnerschaft mit China"

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Die Umsetzung der Mitteilung "Für eine umfassende Partnerschaft mit China"

Zusammenfassung

Die Hauptzielsetzung der Mitteilung der Kommission von 1998 "Für eine umfassende Partnerschaft mit China" [1] bestand darin, China enger in die internationale Gemeinschaft einzubinden, auf seinem Weg in eine offene Gesellschaft zu unterstützen und stärker in die Weltwirtschaft zu integrieren.

[1] KOM(1998) 181.

Im Hinblick darauf hat sich die Kommission unter anderem darum bemüht, den Politikdialog zu verbessern, China darin zu bestärken, sein Interesse ASEM und Angelegenheiten der Großregion Asien zuzuwenden; zu alledem hat sich die Kommission dafür eingesetzt, daß sich der Beitritt Chinas zur WTO unter adäquaten Bedingungen vollziehen kann. Die Kommission hat ferner die Erfahrung und Expertise der EG eingesetzt, um so der Unterstützung der Reformen in China einen entsprechenden Mehrwert zu verleihen und die Agenda um Themen wie Menschenrechte, Umwelt und nachhaltige Entwicklung zu erweitern.

Seit Verabschiedung der Mitteilung haben die Beziehungen zwischen der EG und China erheblich an Intensität hinzugewonnen. Anläßlich der Gipfeltreffen von 1998 und 1999 wurde die Basis für einen breiter angelegten Politikdialog geschaffen. Daneben verbesserten sich im Zuge immer häufigerer Begegnungen und Dialogrunden auf allen Ebenen in vielen für die EG und China wesentlichen Bereichen die Kommunikation und das gegenseitige Verstehen.

Die Agenda des Dialogs wurde inzwischen um die Bereiche regionale Sicherheit, Wirtschafts- und Handelsfragen und Menschenrechte erweitert. Wie bereits in der Mitteilung von 1998 festgestellt, ließe sich dieser Themenkreis noch um sogenannte globale Themen wie illegale Zuwanderung und schließlich auch um Bereiche wie Rauschgiftschmuggel, Geldwäsche und organisierte Kriminalität erweitern.

Am 19. Mai 2000 unterzeichneten die EG und China ein bilaterales Abkommen, das China den Weg in die WTO ebnet. Nach Aufnahme Chinas in die WTO wird eine der großen Aufgaben der EG darin bestehen, eine für beide Seiten annehmbare Methode zu entwickeln, um China bei der Einhaltung der WTO-Verpflichtungen beobachtend zu begleiten und zu unterstützen. Die EG wird sich auch weiterhin mit dem Thema der Beseitigung noch verbleibender Marktzugangsbehinderungen befassen.

Das Kooperationsprogramm beider Partner hat beständig an Umfang zugenommen und hat jetzt vor allem die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung zum Schwerpunkt, die dazu gedacht ist, China bei der Durchführung seiner Reformen zu helfen. Die Prioritäten und Inhalte des Programms werden überprüft und angepaßt, um auf diese Weise mit der ständig sich verändernden Lage Schritt zu halten und um gleichzeitig Wirkung und Wahrnehmbarkeit der Chinahilfe der EG zu verbessern.

Einleitung

Am 25. März 1998 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung "Für eine umfassende Partnerschaft mit China". Der Ministerrat hat diese Mitteilung am 29. Juni 1998 genehmigt.

Die Mitteilung spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EG und der Volksrepublik China aus und stellt abschließend fest, daß "die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der hier vorgestellten Vorschläge Bericht erstatten wird."

Dieser erste Bericht über die Umsetzung der neuen Chinastrategie fällt zeitlich mit dem 25. Jahrestag der Aufnahme von Beziehungen zwischen der EG und China zusammen. Der Berichtszeitraum reicht von März 1998 bis Mai 2000.

Während des Berichtszeitraums haben die chinesischen Behörden die Strukturreformen des Landes fortgesetzt und das Wirtschaftswachstum weiter gefördert. Ferner wurde auf allen Ebenen gegen die Korruption vorgegangen.

1999 brachte ein BIP-Wachstum von 7,1 %, womit sich das Wachstum gegenüber den letzten Jahren verlangsamt hat. Auf dem Gebiet des globalen Handels hat die chinesische Regierung einige Erfolge zu verzeichnen, zu denen die mit den USA und dann mit der EG erzielten Vereinbarungen über die Bedingungen für die Aufnahme Chinas in die WTO zählen. Bei den im Lande fortgesetzten sozialen und wirtschaftlichen Reformen stand die Umstrukturierung der staatlichen Betriebe nach wie vor im Mittelpunkt. Die Behörden gingen im Berichtszeitraum scharf gegen demokratische Abweichler, religiöse Vereinigungen und andere Tendenzen vor.

Dieser Bericht prüft, inwieweit China den Empfehlungen der Mitteilung nachgekommen ist, und gleichzeitig wird der Versuch unternommen, wo immer möglich Wege aufzuzeigen, auf denen die Partnerschaft EG-China weiter voran gebracht werden könnte.

Die Abschnitte A bis E finden in den ebenso bezeichneten Abschnitten der Mitteilung von 1998 ihre Entsprechung.

A. Stärkere Einbindung Chinas in die internationale Gemeinschaft

"Die EU hat sich für eine Strategie des umfassenden Engagements im Verhältnis zu China entschlossen. Zu verwirklichen ist dieses Ziel zum einen durch einen den neuen Entwicklungen angepaßten und qualitativ verbesserten bilateralen politischen Dialog zwischen der EU und China und zum anderen durch eine stärkere Einbeziehung Chinas in regionale und multilaterale Initiativen von globalem Interesse." KOM (1998) 181, S. 5

A.1 Qualitative Verbesserung des Politdialogs zwischen der EU und China

Die EG hat erst vor relativ kurzer Zeit eigene Mechanismen und Foren für den Politikdialog mit China eingerichtet. Dem globalen Rahmen für einen Politikdialog wurde erstmals 1994 im Wege eines Briefwechsels offiziell Form verliehen, und das erste Gipfeltreffen EG-China auf der Ebene der Regierungschefs fand am 2. April 1998 in London statt. Das war die Antwort auf Chinas immer nachdrücklicher vorgetragene Bereitschaft, aktiv am Weltgeschehen teilzunehmen. Der zweite Gipfel EG-China fand am 21. Dezember 1999 statt, als Kommissionspräsident Prodi sich zu einem Besuch in Beijing aufhielt. Von diesem Gipfeltreffen ging eine zusätzlich dynamisierende Wirkung auf die Beziehungen zwischen der EG und China aus, und es kam Bewegung in den Gedankenaustausch, der nun auch die Erörterung politisch heikler Fragen einschließt; die Thematik erstreckt sich inzwischen auf die Menschenrechte, Wirtschafts- und Handelsfragen, einschließlich WTO-Beitritt, die bilaterale Kooperation und die Situation in der Region.

Im September 1998 und dann wieder im März und September 1999 fanden auf der Ebene der Außenminister Begegnungen zwischen der Troika und dem chinesischen Amtskollegen statt.

Hochrangige Beamte trafen im Oktober 1998, im Juni und im Oktober 1999 zusammen, wobei sich die Gelegenheit ergab, daß China seinen Standpunkt zu regionalen Fragen wie ASEM, die koreanische Halbinsel, Japan, die Beziehungen Indien-Pakistan, Indonesien und Osttimor, Myanmar sowie Taiwan darlegen konnte.

Zweimal im Jahr sind die Botschafter der EG-Mitgliedstaaten in Beijing mit dem chinesischen Außenminister zusammengetroffen. Zusätzlich zum offiziellen Dialog trugen regelmäßige Kontakte der Botschafter der Troika zum chinesischen Außenministerium sowie hochrangige Besuche in beiden Richtungen zur Verstärkung des Politikdialogs zwischen der EG und China bei. Im Februar 1998 und im Januar 1999 statteten zum einen der amtierende Stellvertretende Ministerpräsident Li Lanqing und zum anderen der Stellvertretende Premierminister Wu Bangguo der Europäischen Kommission einen Besuch ab. Kommissionspräsident Santer hielt sich im November 1998 zu einem Besuch in China auf. Zhu Rongji stattete der Europäischen Kommission als erster chinesischer Premierminister am 11. Juli 2000 in Brüssel einen Besuch ab.

Die für China zuständige Gruppe von Parlamentariern des Europäischen Parlaments ist in jedem Jahr mit Mitgliedern des Chinesischen Nationalen Volkskongresses zusammengetroffen, und Mitglieder des Europäischen Parlaments haben China einzeln oder in Gruppen besucht. Eine weitere Intensivierung dieser Art von Kontakten kann den Beziehungen EG-China nur förderlich sein.

Die Entwicklung in China stand zudem regelmäßig auf der Tagesordnung politischer Gerspräche der EG mit so wichtigen Partnern wie USA, Kanada, Australien, Japan, Indien und Rußland.

A.2 Anknüpfen an den ASEM-Prozess

Die EU hat sich für die Einbindung Chinas in den sich mit einem breiten Spektrum von wirtschaftlichen und politischen Themen befassenden Prozeß der asiatisch-europäischen Begegnungen (ASEM) eingesetzt. China hat sich ASEM gegenüber seit dessen Anfängen kooperativ verhalten und wirtschaftliche Aspekte wie die Investitionsförderung zum besonderen Schwerpunkt seiner Mitarbeit gemacht. In der Diskussion politischer Themen hat China dagegen eher Zurückhaltung geübt. Ein positives Echo fand Chinas Initiative, im Juni 1999 ein informelles ASEM-Seminar über Menschenrechte nach Beijing einzuberufen. China hat die Unterstützung von Kooperationsinitiativen beispielsweise im Bereich Wissenschaft und Technologie mit großem Einsatz betrieben, die Initiative zu einer ASEM-Konferenz der Wissenschafts- und Technologieminister ergriffen und diese Konferenz im Oktober 1999 ausgerichtet. China wird auch künftig eine führende Rolle auf diesem Gebiet spielen.

China nimmt am ASEM-Treuhandfonds für den Finanzsektor und die Reform der Sozialpolitik aktiv teil und hat mit 500.000 USD dazu beigetragen.

A.3 Behandlung globaler Fragen

1998 hat die EU mit China über die Themen Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung einen Dialog auf Expertenebene eingeleitet, der sich zwar noch im Anfangsstadium befindet, der aber bereits einen nützlichen Meinungsaustausch über den allgemeinen Atomwaffenteststopp, Regelung der Raketentechnologiekontrolle, biologische Waffen, Landminen, Dual-Use-Exporte und die Entwicklung der Sicherheitssituation in Asien ermöglicht hat. Wenn es auch noch zu früh ist, China bleibendes Interesse an der Fortführung dieses Dialogs zu attestieren, so ist dieser Dialog als Instrument der Vertrauensbildung positiv zu bewerten.

Die EU sollte nunmehr daran gehen, eine Ausweitung des Politikdialogs mit China zu erwägen und - wie bereits in der Kommissionsmitteilung von 1998 vermerkt - Themen von globaler Reichweite wie die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels, Geldwäsche, organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung in die Gespräche einbeziehen. All dies sind Bereiche, in denen der Amsterdamer Vertrag der EU neue Kompetenzen verleiht. Die Lage der aus China stammenden Asylbewerber stellt einige EU-Staaten vor erhebliche Probleme, so daß die EU-Partner 1999 einen Informationsaustausch in dieser Angelegenheit durchgeführt haben. Die EU sollte nun prüfen, inwieweit China bereit ist, spezifische Gespräche zu dieser Frage aufzunehmen und daran anschließend die Möglichkeiten der Kooperation auf diesem und anderen Gebieten sondieren.

China hat inzwischen im internationalen Dialog über eine Reihe von Umweltthemen die Rolle eines Protagonisten übernommen. Auf verschiedenen Ebenen (so auch auf Ministerebene) findet regelmäßig am Rande internationaler Begegnungen beispielsweise ein Austausch zum Thema Klimawandel statt. China verwendet im eigenen Lande mehr und mehr Mittel auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, und gleichzeitig wächst sein Interesse an spezifischen Maßnahmen, die künftig den Transfer von einschlägiger Expertise und Technologie von der EU nach China zu ermöglichen. Der Dialog über den Klimawandel wird in den nächsten Jahren ein beherrschendes Moment der Beziehungen EU-China sein. Andere globale Themen wie namentlich die Erhaltung der Biodiversität und der Schutz der Ozonschicht sind ebenfalls Gegenstand regelmäßiger bilateraler Gespräche. Die Kommission wird sich mit Nachdruck für die Fortführung des Dialogs über diese und andere Angelegenheiten von globalem Interesse einsetzen.

A.4 Förderung des Dialogs über regionale Fragen Asiens

Die EU hat im Juli 1998 in Manila und im Juli 1999 in Singapur an den regionalen Gesprächsforen der ASEAN-Gruppe teilgenommen. Dem regionalen Forum ARF ist es gelungen, im Streit um die Inseln im Südchinesischen Meer und in der für die Region bedeutsamen Koreaproblematik seinen positiven Einfluß geltend zu machen. China hat sich jedoch nicht darauf eingelassen, den multilateralen ARF-Prozeß weiter voranzutreiben und gibt dagegen in den Beziehungen zu seinen asiatischen Nachbarn der traditionellen bilateralen Diplomatie den Vorzug.

China verweist immer wieder darauf, daß seine realen Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Demokratische Volksrepublik Korea nicht zu hoch veranschlagt werden sollten, ist aber nach wie vor einer der wichtigsten Verbündeten und Gesprächspartner Yönyangs. Konsequenterweise war die Lage auf der Koreanischen Halbinsel eins der wichtigsten Themen des regionalpolitischen Dialogs der EU mit China. Die EU hat China dazu gedrängt, auch weiterhin namentlich im Rahmen der Vierparteiengespräche seine positive Rolle wahrzunehmen; beide Seiten haben sich über ihre jeweils getrennt mit der Demokratischen Volksrepublik Korea geführten Gespräche ausgetauscht.

Während des Berichtszeitraums hat die EU die Entwicklung der Beziehungen zwischen Festlandchina und Taiwan besonders aufmerksam verfolgt. Im Juli 1999 bekräftigte die EU-Präsidentschaft im Namen der EU die Anerkennung des Grundsatzes von der Unteilbarkeit Chinas und unterstrich die Notwendigkeit, die Taiwanfrage friedlich und im konstruktiven Dialog zu lösen; beide Seiten wurden in der Erklärung aufgefordert, Schritte und Verlautbarungen zu meiden, die geeignet sind, die Spannungen aufzuheizen.

A.5 Unterstützung des Autonomiestatus von Hongkong und Macau

Während des Berichtszeitraums hat die EU die Umsetzung des jeweiligen Grundgesetzes der zwei Besonderen Verwaltungsgebiete Hongkong und Macau unter besonderer Berücksichtigung der Autonomie und Unabhängigkeit der Exekutive, der Legislative und der Judikative genau verfolgt.

Der erste Jahresbericht der Kommission über das Besondere Verwaltungsgebiet Hongkong vom Januar 1999 bekräftigt unmißverständlich das Engagement der EU für ein reibungsloses Funktionieren der administrativen und rechtlichen Vereinbarungen, wobei der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Demokratie liegt. Das am 1. Juni 1999 in Kraft getretene Abkommen zwischen der EU und der SAR Hongkong über Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ist ein weiterer Beitrag zur Unterstützung der unabhängigen wirtschaftlichen Entfaltung der SAR Hongkong. Der zweite Jahresbericht der Kommission, der am 18. Mai 2000 verabschiedet wurde, hat zum Schwerpunkt das Rechtssystem der SAR Hongkong und die Umsetzung des Grundsatzes "ein Land - zwei Systeme"; darin werden allerdings auch einige Bedenken bezüglich der zögerlichen Weiterentwicklung der Demokratie geäußert.

Im November 1999 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "Die Europäische Union und Macau: Die Beziehungen nach dem Jahr 2000". Die Beziehungen der EU zu Macau wurden durch die Akkreditierung eines Handels- und Wirtschaftsbüros der SAR Macau in Brüssel und durch die Einleitung einer Reihe von Kooperationsprojekten in Macau weiter verstärkt. 1998 und 1999 fanden Sitzungen des Gemischten Ausschusses EG-Macau statt, und ein weiteres Treffen ist für das Jahr 2000 geplant. Die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und Macau sind auch nach der Rückübertragung der Souveränität an China ohne Abstriche weiter in Kraft.

Am 26. Januar 2000 hat die Kommission dem Rat eine Verordnung vorgeschlagen, derzufolge Gebietsansässige aus Hongkong und Macau künftig visafrei in die EU einreisen sollen.

B. Unterstützung Chinas auf seinem Weg in eine offene, auf Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gegründete Gesellschaft

"China steht nun vor der Herausforderung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Erhalt sozialer Stabilität in Einklang zu bringen und gleichzeitig eine offene, auf Rechtsstaatlichkeit gegründete Gesellschaft zu schaffen. Wenn Europa wünscht, seinen Teil zu diesem Prozeß beizutragen, muß es weiterhin sämtliche sich ihm bietenden Kanäle dazu nutzen, um aktiv, dauerhaft und konstruktiv für die Sache der Menschenrechte in China einzutreten." (Mitteilung der Kommission 1998, S. 9)

B.1 Förderung der Menschenrechte durch offene Aussprache...

Die wirtschaftlichen Reformen und die Lockerung einiger Formen der staatlichen Kontrolle im Sozialbereich haben dem Einzelnen in China in den letzten Jahren ein größeres Maß an Entscheidungsfreiheit gebracht. Seit 1998 sind zudem Erfolge im Bereich der Mitwirkung Chinas in internationalen Menschenrechtsmechanismen zu verzeichnen. Hierher gehören beispielsweise die zwei China-Besuche der UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson vom September 1998 und vom März 2000 sowie die im Oktober 1998 geleistete Unterschrift Chinas unter den UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte. (China hatte bereits 1997 den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet.)

Auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit hat sich die Situation Schritt für Schritt verbessert, im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte dagegen hat es keine Fortschritte, sondern im Gegenteil sogar Rückschritte gegeben. Repressive Maßnahmen gegen politisch Andersdenkende, willkürliche Haftbedingungen, die häufige Anwendung der Todesstrafe, die repressiven Maßnahmen gegen ethnische Minderheiten einschließlich Tibeter, die Einschränkung der Religionsfreiheit, der Koalitionsfreiheit und der freien Meinungsäußerung geben der EU nach wie vor Anlaß zu erheblicher Sorge.

Die EU betrachtet ferner mit Sorge, daß China die internationalen, in den einschlägigen ILO-Konventionen und in der ILO-Erklärung über die Grundsätze und Grundrechte am Arbeitsplatz niedergelegten, international vereinbarten arbeitsrechtlichen Normen nicht einhält.

Die regelmäßigen, abwechselnd in China und in Europa (Oktober 1998, Februar und Oktober 1999, sowie Februar 2000) veranstalteten Dialogrunden boten jeweils gute Gelegenheit, mit China heikle Themen zu erörtern, Bedenken der EU zu artikulieren, die einschlägigen chinesischen Behörden mit Informationen zu versorgen und Vorschläge für Kooperationsprojekte zu konzipieren. In diesem Rahmen haben die chinesischen Behörden über einige Fortschritte in der Rechts- und Justizreform berichtet und ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, im offiziellen Dialog sämtliche heikle Themen zu erörtern - dem stehen jedoch bislang keine Verbesserungen in der Praxis gegenüber. Die EU hat wiederholt darauf gedrängt, den Dialog stärker auf konkrete Resultate zu richten und enger mit den Entscheidungsfindungsprozessen in China zu verknüpfen.

Die EU hat sich bilateraler Instrumente wie des Menschenrechtsdialogs zwischen Europa und China bedient, gleichzeitig aber auch mit Nachdruck darauf hingearbeitet, multilaterale Foren einzuschalten, um so die Sache der Menschenrechte in China voranzubringen. In den Jahren 1998, 1999, und 2000 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten anläßlich der Sitzungen der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) in Genf, Resolutionen zur Menschenrechtssituation in China weder auf die Tagesordnung zu setzen noch mitzutragen. Dessen ungeachtet hat jedoch der EU-Vorsitz anläßlich der Eröffnung der 55. und 56. Tagung des UNCHR im Jahre 1999 und ein zweites Mal im Jahre 2000 schwere Bedenken in bezug auf die Menschenrechtssituation in China geäußert.

Während des Berichtszeitraums haben die Leiter der EU-Vertretungen in Beijing vierteljährliche Berichte zur Menschenrechtssituation in China erstellt. Die EU läßt keine Gelegenheit verstreichen, ohne die Situation in Tibet zur Sprache zu bringen.

B.2 ... und durch Kooperation

Seit Aufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China hat die Kommission eine Reihe von Kooperationsprojekten genehmigt, die darauf abzielen, den Dialog zu begleiten und zu ergänzen und auf lange Sicht die praktische Umsetzung der Menschenrechte besser zu gewährleisten. Dazu gehörte unter anderem auch die Propagierung der Rechte von Körperbehinderten und die Einrichtung einer Fazilität für Kleinprojekte im Bereich der Menschenrechte, mit der klein dimensionierte Initiativen in diesem Bereich gefördert werden.

In Ergänzung des offiziellen Dialogs wurden für Hochschulangehörige und Mitarbeiter der NRO mehrere auf Menschenrechte spezialisierte juristische Seminare abgehalten.

Das unter C.2 unten erwähnte Programm für den Bereich Recht und Justiz wurde im März 2000 lanciert und hat eine Laufzeit von mindestens vier Jahren. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Herausbildung einer Gesellschaft zu fördern, die fest auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit und der gelebten Menschenrechte steht; dazu werden diese Prinzipien vor allem den Angehörigen solcher Berufe nähergebracht, die im chinesischen Rechtssystem am tiefsten verwurzelt sind.

Das Projekt Selbstverwaltung in ländlichen Kommunen zielt darauf ab, dem Gesetz über die Regelung der Wahlen in den dörflichen Kommunen uneingeschränkte praktische Geltung zu verschaffen und gleichzeitig die Entstehung einer echten Wahlkultur und einer Kultur der Selbstverwaltung in den Landkommunen zu fördern. Eine internationale Ausschreibung wird zur Zeit vorbereitet.

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2000 Lehrgänge im Bereich "Menschenrechte" an der Universität Hongkong zu fördern. Dieses Projekt knüpft an die spezifische Expertise des Besonderen Verwaltungsgebiets Hongkong im Rechts- und Justizwesen an und bietet Studierenden aus Asien und namentlich aus der Volksrepublik China Ausbildung im Bereich der Menschenrechte und in Rechtsfragen.

Von besonderer Bedeutung wird in absehbarer Zeit der Aufbau eines europäisch-chinesischen Expertennetzes sein, das Erfahrungen mit der Ratifizierung und Umsetzung der UN-Menschenrechtspakte austauschen wird.

C. Stärkere Integrierung Chinas in die Weltwirtschaft

"Nach Ansicht der EU sollte der Wandel Chinas zu einem voll in die Weltwirtschaft integrierten global und nach gemeinsamen Regeln handelnden Wirtschaftspartner mit Handelsgesprächen einerseits und gezielten Kooperationsinitiativen andererseits unterstützt werden. Mit Hilfe eines solchen strategischen Ansatzes sollten Chinas Integration in das Welthandelssystem beschleunigt und konsolidiert, gleichzeitig aber auch die für eine gedeihliche Mitarbeit Chinas in dem System so entscheidenden Reformen unterstützt werden." (Kommissionsmitteilung 1998, S. 12)

C.1 Einbeziehung Chinas in das Welthandelssystem

In den Jahren 1998 und 1999 entfiel auf den Handel mit der EU ein bedeutender und wachsender Anteil des globalen chinesischen Handelsüberschusses. Die Finanzkrise in Asien war für Chinas Exporte in die Region mit Einbußen verbunden und führte zu einer Verlagerung der Exportströme aus Fernost und Südostasien in Richtung Europa. Das Defizit im Handel EU-China nahm von 24,4 Mrd. EUR für das Jahr 1998 auf mehr als 30 Mrd. EUR für das Jahr 1999 zu.

Die großen chinesischen Handelsbilanzüberschüsse sind zwar Zeichen eines globalen Erstarkens des chinesischen Exporthandels, sind aber gleichzeitig auch auf nach wie vor bestehende Hemmnisse zurückzuführen, die die Handels- und Investitionsströme behindern. Als besonders belastend wird von der Industrie zum Beispiel die unbefriedigende Rechtssituation im Bereich des geistigen Eigentums empfunden. Eine der Prioritäten der EG war deshalb die Beseitigung dieser Hemmnisse, um so die Integration Chinas in die Weltwirschaft zu fördern und die Vorteile zu optimieren, die beiden Seiten aus dem bilateralen Handel und den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen entstehen. Die EU hatte diese Ziele sowohl bei den Verhandlungen über den chinesischen WTO-Beitritt als auch bei den bilateralen Handels- und Wirtschaftsgesprächen stets vor Augen.

Die Aushandlung einer Vereinbarung über den WTO-Beitritt Chinas war in den letzten zwei Jahren oberste handelspolitische Priorität der EU. Die Einigung vom 19. Mai 2000 ist so betrachtet ein wesentlicher Fortschritt in den europäisch-chinesischen Handelsbeziehungen. Nach der bereits im November 1999 erzielten Einigung mit den USA bedeutet dies, daß der Aufnahme Chinas in die WTO Anfang 2001 praktisch nichts mehr im Wege steht. Die Kommission und die chinesischen Stellen haben sich in vielen Bereichen auf eine schrittweise Marktöffnung geeinigt, die in den meisten Fällen in drei bis fünf Jahren zu vollziehen sein wird.

Aufgrund der europäisch-chinesischen Einigung wird den Firmen aus der EU und anderen WTO-Mitgliedern der Zutritt zum chinesischen Markt erheblich erleichtert. Einfuhrzölle und nichttarifliche Hemmnisse werden weitgehend und auf Dauer abgebaut. Mit der Mitgliedschaft in der WTO wird China seine Anstrengungen verstärken, rasch in allen Bereichen Transparenz, Fairness und Offenheit zu verwirklichen. Die unabhängig und rechtsverbindlich entscheidende Streitbeilegungsstelle gibt beiden Seiten die Möglichkeit, Handelsstreitigkeiten rasch und wirksam beizulegen. Mit der Vereinbarung verbessert sich für die europäischen Exportfirmen das Geschäfts- und Investitionsklima in China erheblich. Die EU und China können somit zuversichtlich einer Umkehr der in der letzten Zeit negativen Entwicklung der ausländischen Direktinvestitionen in China entgegensehen.

Neben den handelspolitischen Chancen werden sich aus dem WTO-Beitritt für die Wirtschaftsreform und die Wirtschaftsentwicklung in China erhebliche Auswirkungen ergeben. Die EU arbeitete bei den Verhandlungen stets darauf hin, ein Förderpaket zu schnüren, das schrittweise und auf Dauer angelegte Reformen und eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht. Nach dem WTO-Beitritt wird es entscheidend darauf ankommen, daß sämtliche Änderungen in den Handelsregelungen planmäßig verwirklicht werden. Die EU ist entschlossen, mit China partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, damit der Übergang möglichst glatt vonstatten geht. Die Kommission wird China seine WTO-Erfahrung zugute kommen lassen und China mit dem Kooperationsprogramm behilflich sein, seine Wirtschaft WTO-gerecht anzupassen. Es ist bereits geplant, die Wirtschaftsreformen finanziell zu unterstützen (vgl. Abschnitt C.2 unten).

Mit dem WTO-Beitritt werden die Strukturreformen in China noch zusätzlich untermauert. Durch die Einbeziehung in das Welthandelssystem wird den chinesischen Firmen die Möglichkeit gegeben, effizienter zu arbeiten und zu beweisen, daß sie es verstehen, mit der übrigen Welt fairen Handel zu treiben. Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung für die chinesischen Gesellschaften und deren Beschäftigte als positiv zu bewerten, denn sie werden in den Genuß der Vorteile kommen, die sich aus der Zunahme ausländischer Investitionen und der Einführung der modernsten Managementmethoden und Rechtsstrukturen ergeben.

Die Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen wurden 1999 durch die von der EU und den USA gemeinsam unternommenen Anstrengungen beschleunigt, die zunächst im November 1999 zu den chinesisch-amerikanischen Einigung geführt haben. Die EU war danach darauf bedacht, in ihren bilateralen Verhandlungen mit China ihre eigenen spezifischen Interessen geltend zu machen und darauf hinzuarbeiten, daß die europäische Industrie in China die Möglichkeit erhält, unter gleichen und fairen Bedingungen operieren zu können; gleichzeitig verfolgte die EU bei den Verhandlungen das Ziel, den bilateralen Handel und die Investitionstätigkeit zu fördern.

Neben den WTO-Beitrittsverhandlungen haben die bilateralen europäisch-chinesischen Konsultationsgespräche über Handelsthemen eine wichtige Rolle bei der Lösung bilateraler Probleme gespielt, und dies wird auch künftig so bleiben. Das XV. Treffen des Gemischten Ausschusses EU-China fand im Juni 1998 statt. Nach dem Beitritt Chinas zur WTO wird der bilaterale und multilaterale Dialog das Mittel sein, handelrelevante Probleme wie Regulierungsfragen, Investitionshemmnisse und Fragen des Geschäftsumfelds für in China tätige EU-Gesellschaften zu lösen. Das Gremium wird ferner ein wichtiges Forum für die Begleitung und Erörterung möglicher Differenzen bezüglich der Reichweite und der Umsetzung der von China im Namen der WTO eingegangenen Verpflichtungen sein.

Die Kommission hat die Absicht, im Rahmen des Gemischten Ausschusses EU-China gemeinsam mit seinen chinesischen Partnern die derzeitigen Mechanismen des bilateralen Dialogs neu zu bewerten, um sie zu erweitern, zu festigen und auf die neuen Aufgaben vorzubereiten, die China mit dem WTO-Beitritt erwarten. Die Kommission beabsichtigt, neue Kanäle des Dialogs in spezifischen Bereichen wie gewerbliche Normen und Zertifizierungsverfahren, tiergesundheitsrechtliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Regulierung der Wertpapiermärkte und Angelegenheiten des Bereichs der gewerblichen Wirtschaft einzurichten. Ferner haben bereits Gespräche über ein Seefrachtverkehrsabkommen begonnen, die im Juli 1999 anläßlich des Besuchs des zuständigen chinesischen Ministers bei der Kommission Zustimmung erhalten haben. Inzwischen wurden auch Sondierungsgespräche im Zusammenhang mit einem Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens eingeleitet.

Erwogen wird zudem die Aushandlung eines Abkommens EURATOM-China über die friedliche Nutzung der Atomenergie, wofür zu den chinesischen Behörden bereits Fühlung aufgenommen wurde. Ein solches Abkommen würde den gemeinsamen Rahmen für die langfristige Zusammenarbeit beider Seiten im nuklearen Bereich stärken, und damit den Handel jetzt und künftig erleichtern, die für beide Seiten vorteilhafte Forschung fördern, die Nichtverbreitung optimal sicherstellen und einen optimalen Sicherheitsstandard garantieren.

Die Antidumpingverordnung der EG für Transformationsländer wie China wurde 1998 geändert, um sie den jeweiligen marktwirtschaftlichen Veränderungen anzupassen. Die neue Verordnung sieht eine fallorientierte Vorgehensweise vor, wodurch chinesische Exporteure, die in einem marktwirtschaftlich geprägten Umfeld operieren, eine marktwirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Behandlung erfahren werden. Die neue Regelung fand bereits mehrfach Anwendung, wobei in einigen Fällen chinesischen Firmen eine Behandlung nach marktwirtschaftlichen Regeln zugebilligt wurde. Dies wird chinesischen Gesellschaften künftig mehr und mehr widerfahren, da in China der marktwirtschaftskonforme rechtliche Rahmen allmählich Gestalt annimmt und die Wahrnehmung des jeweils Erforderlichen Fortschritte macht.

Die EG hat 1998 ihre mengenmäßigen Beschränkungen im Handel mit China teilweise abgebaut. 1999 hat die EU mit Rücksicht auf die Situation der europäischen Industrie in den in Frage kommenden Sektoren und angesichts der bei der Liberalisierung der chinesischen Kontingentsregelung ausbleibenden Fortschritte keine Hoechstmengenregelungen beseitigt. Im Rahmen des WTO-Beitrittspakets ist nun vorgesehen, daß beide Seiten die mengenmäßigen Beschränkungen schrittweise bis 2005 beseitigen.

Die EU hat ferner Teile einer umfassenden Investitionsförderungsstrategie und Unternehmenszusammenarbeit in China entwickelt, um auf diese Weise die Umsetzung ihrer Marktzutrittsstrategie abzusichern, die darauf abzielt, Handelshemmnisse und Investitionshemmnisse des chinesischen Markts zu beseitigen.

Das Finanzinstrument EG-Investmentpartner (ECIP), das mit dem 31. Dezember 1999 seine Tätigkeit eingestellt hat und bei dem es darum ging, die Präsenz europäischer mittelständischer Unternehmen in den Märkten der Schwellenländer zu fördern, hat sich im Falle Chinas als sehr erfolgreich erwiesen. Ende 1998 entfielen 16 % aller aus ECIP-Mitteln finanzierten Initiativen auf China, die in der Folge zur Gründung von mehr als 60 Joint ventures geführt haben. Die im Rahmen der Fazilität Asia Invest geförderten Initiativen, bei der es darum geht, in Asien Investitionschancen und interessierter Partner ausfindig zu machen, hat in China ebenfalls zu ermutigenden Erfolgen geführt.

Die Kommission und der Chinesische Rat für die Förderung des Internationalen Handels hat 1998 zwecks Förderung der Beziehungen zwischen Wirtschaftskreisen in Europa und China den "Unternehmensdialog EU-China" lanciert. Man geht davon aus, daß sich dieser informelle Dialog weiter entwickeln wird, da die nächste Gesprächsrunde bereits für den 23. Oktober 2000 in Beijing anberaumt wurde, zeitgleich mit dem jährlichen Gipfel EU-China.

Im Oktober 1999 haben die Kommissionsdelegation und vor Ort niedergelassene europäische Firmen nach Jahren der Vorbereitung in Beijing die EU-Handelskammer eröffnet. Damit wird es künftig leichter sein, einerseits Markthindernisse zu identifizieren und auszuräumen und andererseits die Präsenz der europäischen Wirtschaft in China zu fördern. Die Handelskammer trägt sich finanziell selbst und zählt bereits 180 Firmen zu ihren Mitgliedern.

C.2 Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Reformen

Während des gesamten Berichtzeitraums war die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Reformen eine der Hauptprioritäten. Die zu erwartende Aufnahme Chinas in die WTO wird das Reformtempo forcieren. Im Rahmen der EU-Kooperation wird überall dort, wo dringender Bedarf besteht, existenzentscheidende Expertise bereitgestellt.

Es gibt bereits Projekte mit WTO-bezogenen Zielen, in einem Gesamtwert von 22 Mio. EURO, und zwar:

* ein Programm, beginnend im Herbst diesen Jahres, zur Begleitung des WTO-Beitritts, in dessen Verlauf für die Umsetzung der WTO-Verpflichtungen zuständige chinesische leitende Beamte in einer Vielzahl von Bereichen ausgebildet werden;

* eine breitangelegte Initiative zur Begleitung der Reformierung und Umstrukturierung des Finanzdienstleistungssektors, Beginn gegen Ende des Jahres;

* ein Programm zur Erfassung und Bereitstellung von statistischen Daten, bereits eingeleitet;

* ein Programm zur Förderung der Entwicklung eines Rahmens für eine transparente und nichtdiskriminierende Vergabe öffentlicher Aufträge steht kurz vor dem Abschluß;

* eine Reihe von Projekten zur Förderung der Entwicklung eines modernen und wirksamen Systems zum Schutz des geistigen Eigentums ist bereits eingeleitet.

In den Jahren 1998 und 1999 hat sich die Kooperation zwischen der EU und China eindeutig auf die in der Kommissionsmitteilung von 1998 ausgewiesenen Prioritäten konzentriert, und zwar namentlich auf die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Reformen im Hinblick auf die Förderung der allgemeinen Entwicklung in China.

Im Oktober 1998 wurde zwischen der EU und China das Programm zur Kooperation in den Bereichen Recht und Justiz unterzeichnet. Das im März 2000 auf den Weg gebrachte Programm umfaßt Ausbildung und zur Steigerung der Problemwahrnehmung Maßnahmen für die Zielgruppe Angehörige von Rechtsberufen in China. Es werden ausgewählte Anwälte, Richter und Staatsanwälte in Kernbereichen der europäischen Rechtspraxis ausgebildet. Mit diesem Programm wird der Aufbau eines zuverlässigen und transparenten Rechtssystems und einer allen offenstehenden, effizienten und gerechten Justiz unterstützt, wodurch die Entwicklung hin zu einer stärker in der Wahrung der Menschenrechte verwurzelten Gesellschaft gefördert wird. Mit diesem Programm wird sich für in China operierende Europäer das Geschäfts- und Investitionsklima verbessern.

Zur Förderung der Entwicklung von Humanressourcen in China und zur Förderung des partnerschaftlichen Austauschs hat die Europäische Kommission 1998 das Jungmanager-Programm entwickelt, bei dem es darum geht, Nachwuchskräften des europäischen Führungspersonals einen Chinaaufenthalt zur Weiterbildung zu ermöglichen. Es wurde ferner ein europäisch-chinesisches Berufsbildungsprogramm entwickelt, mit dem ausgewählten Gebieten ein verbessertes Angebot von Berufsbildungsmaßnahmen und Ausbildungsdiensten bereitgestellt wird. 1999 hat die Chinesisch-Europäische Internationale Handelsakademie (CEIBS) einen neuen Kampus eingeweiht und eine neue Phase der Entwicklung der Schule eingeleitet, bei gleichzeitiger Unterstützung seitens der Kommission und der Stadt Shanghai. Die CEIBS ist inzwischen anerkanntermaßen eine der führenden Managementakademien Asiens.

1998 hat die Kommission mit Hochschulorganisationen das Europäisch-chinesische Hochschulnetz (ECAN) eingerichtet, das der Förderung der interaktiven Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsträgern in der EU und den Hochschulkreisen dienen soll, wozu zu einzelnen Themen Arbeitskreise und Jahreskonferenzen organisiert werden.

1999 hat die Kommission das groß angelegte Fünfjahresprojekt des Europäisch-chinesischen Studienprogramms 2000 lanciert; im Rahmen dieses Projekts werden mit Beginn des Studienjahres 2000-2001 2000 Postgraduierte für ein Ergänzungsstudium an europäische Hochschulen vermittelt (z.B. für die Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensführung, Europastudien sowie Wissenschaft und Technologie).

Ebenfalls im Jahre 1999 begann die Kommission damit unter Berücksichtigung der Probleme der letzten Zeit und der gravierendsten Herausforderungen des Reformprozesses in China Projekte auszuarbeiten, die darauf abzielen, China die europäischen Erfahrungen mit der Umstrukturierung staatlicher Betriebe zukommen zu lassen und die sozialen Auswirkungen solcher Umstrukturierungen abzufedern (Beseitigung des Problems der Arbeitslosigkeit und Aufbau eines Netzes der sozialen Sicherheit, um nur diese Beispiele zu nennen).

Im Dezember 1998 erfolgte die Unterzeichnung eines Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie, womit die Kooperation zwischen der EU und China in diesem Sektor eine neue Dimension gewann. Das Abkommen ist im Dezember 1999 in Kraft getreten und soll in zahlreichen spezifischen Bereichen des 5. FuE-Rahmenprogramms der EU gemeinsame Forschungsvorhaben ermöglichen. Chinesische Wissenschaftler erhalten damit die Möglichkeit zu einer selbstfinanzierten Beteiligung an spezifischen FuE-Programmen der EU in industrierelevanten Hochtechnologiebereichen. Dieselbe Möglichkeit, ebenfalls selbst finanziert, haben nunmehr europäische Wissenschaftler in China.

Das genannte Abkommen mit China ist eine Ergänzung der bereits laufenden gemeinsamen Forschungsprojekte, die im Rahmen des 1999 lancierten INCO-Programms der EU getrennt gefördert werden; dieses INCO-Programm hat als Schwerpunkt die nachhaltige Entwicklung und damit verbunden den nach wie vor bestehenden Nachholbedarf Chinas in den Bereichen Agrarentwicklung und Gesundheitsversorgung, beides unverzichtbare Faktoren der wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Im Rahmen von INCO hat die Kommission außerdem das chinesisch-europäische Biotechnologienetz gefördert, das das Chinesisch-europäische Biotechnologiezentrum ablöst und bei dem es sich um ein Instrument handelt, das sich für eine flexible Förderung einer weiterreichenden Zusammenarbeit in diesem wichtigen Sektor eignet.

Eine der großen Prioritäten der Kooperationsbemühungen der Europäischen Kommission während der zurückliegenden zwei Jahre war der Umweltschutz. Seit 1998 fördert die Kommission das Programm Wirtschaftsplanung und Umweltschutz des China-Rates und stellt dafür Know-how von Experten aus den relevanten Sektoren, der Verwaltung und der Industrie der EU zur Verfügung; es geht darum, den Umweltaspekt verstärkt in die allgemeinen politischen Entscheidungen in China zu integrieren. Die für März 2001 erwarteten Ergebnisse des Programms werden aller Voraussicht nach in die traditionelle Kooperation der EG mit China einfließen. die Kommission hat ferner das Fernsehprogramm Umwelterziehung für China gefördert, das dazu gedacht ist, die Wahrnehmung der Umweltproblematik im gesamten Land zu erhöhen.

Aufgrund der Bedeutung, die dem Umweltschutz inzwischen beigemessen wird - dafür zeugt insbesondere der Stellenwert, den die Entwicklung eines umweltfreundlichen Industriesektors im zehnten Fünfjahrplan (2001-2005) hat - sind die Aussichten für Kooperation und schließlich auch für den Handel zwischen der EU und China für die nächste Zeit sehr vielversprechend.

Seit September 1999 unterstützen auch Experten aus Europa in der Provinz Liaoning ein groß angelegtes integriertes Umweltschutzprojekt, bei dem es um die Verbesserung der Energieeffizienz und des Energiemanagements geht. Der Energiesektor war auch der Schwerpunkt der im Rahmen des Programms Synergie finanzierten Lehrgänge. In den zurückliegenden zwei Jahren zählte dieses Ausbildungsprogramm mehr als 500 chinesische Teilnehmer.

1998 haben Experten aus der EU und China auf Wunsch der chinesischen Behörden die umfassende Studie "Energiepolitik und Struktur der Energiewirtschaft in der Volksrepublik China" durchgeführt. Diese Studie wird China bei der Festlegung der energiepolitischen Prioritäten im Rahmen des zehnten Fünfjahrplans (2001-2005) zugute kommen. Die im März 1999 in Brüssel veranstaltete Dritte Konferenz der energiepolitischen Zusammenarbeit zwischen der EU und China, zu der China eine starke Delegation entsandte, hat u.a. die Ergebnisse dieser Studie erörtert. Der Weg für eine stärkere Integrierung energiepolitischer Erwägungen in die europäisch-chinesische Zusammenarbeit im Umweltschutz ist damit geebnet. Auf der vierten Tagung der europäisch-chinesischen Arbeitsgruppe Energiewirtschaft vom März 2000 in Beijing konzentrierte sich die Diskussion auf prioritäre Bereiche, die Teil eines eventuellen neuen europäisch-chinesischen Programms für die Bereiche Energiewirtschaft und Umweltschutz sein könnten und in das sämtliche relevanten staatlichen chinesischen Organisationen einzubeziehen wären. Es laufen bereits Sondierungen um herauszufinden, inwieweit die EU und China in bestimmten Schlüsselbereichen wie "saubere Kohle", Energieeffizienz und Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von regenerativen Energieträgern zusammenarbeiten können.

Der Gemeinsame Dolmetscher- und Konferenzdienst der Kommission setzt sein Programm zur Ausbildung von chinesischen Dolmetschern fort; in den zurückliegenden zwei Jahren wurden junge Dolmetscher und Beamte aus den chinesischen Ministerien für Außenbeziehungen sowie für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, neben leitenden Mitarbeitern aus den Bereichen Banken, Zoll und Hochschulen ausgebildet.

Die Kommission hat ferner ihre Unterstützung kleindimensionierter Entwicklungsprojekte fortgesetzt, die von NRO in den Bereichen Bildungswesen, Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen eingeleitet wurden. Durch die Unterstützung der NRO unterstützt die EU gleichzeitig die im Aufbau befindliche Zivilgesellschaft.

China nimmt unter den Entwicklungsländern eine absolute Sonderstellung ein. Es hat nie da gewesene Wachstumsraten erreicht, die so manche Teile des Landes in blühende Landschaften verwandelt haben. Einige, vor allem küstenferne Gebiete hinken jedoch der Entwicklung weit hinterher. Um dem entgegenzuwirken hat China ein nationales Programm zur Eindämmung der Armut aufgelegt und eine Westorientierung seiner Entwicklungspolitik vorgenommen, um in- und ausländische Investoren zu ermuntern, in den ärmeren westlichen Provinzen zu investieren. Gleichzeitig ist China zu einem Geber von Entwicklungshilfe für andere asiatische Länder geworden.

Schwerpunkt der EU-Hilfe ist nach wie vor der Bereich der breit angelegten sozialen und wirtschaftlichen Reformen in China. In diesem Bereich kann durch die Hilfe der EU ein optimaler Mehrwert geschaffen werden; die EU leistet dabei gleichzeitig im Einklang mit ihrem eigenen Engagement weltweit die Armut zu bekämpfen einen Beitrag zu den ebenfalls in diese Richtung gehenden Anstrengungen Chinas.

D. Verstärkung des finanziellen Engagements Europas

"Eine Kernaussage dieser Mitteilung ist, daß die EG-finanzierten Kooperationsprogramm noch enger mit der allgemeineren Chinapolitik der EU verknüpft sein müssen. Ob Menschenrechtsdialog, Verhandlungen über den WTO-Beitritt oder Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas - die EU sollte in jedem Falle die Gelegenheit wahrnehmen, ihr politisches Vorgehen mit konkreten Hilfeprojekten zu untermauern."(Mitteilung der Kommission 1998, S. 25)

In den Jahren 1998 und 1999 verfügte die Kooperation der Kommission mit China über ein Budget von jährlich 65 Mio. EUR (Mittel der Haushaltsartikel B7-300, B7-301 und B7-707). Angesichts der bloßen Größe Chinas und der breitgefächerten Kooperationsmöglichkeiten ist dies ein eher bescheidener Betrag. Die Kommission hat die ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel jedoch auf weniger Projekte konzentriert als früher und hat vor allem Bereiche ausgewählt, die indirekt im Zusammenhang mit den Reformen im Lande stehen bzw. in denen die EU am wirksamsten und mit entsprechender Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit tätig werden und einen optimalen Mehrwert erzielen kann. Es kommt wesentlich darauf an, daß eine Konzentrierung auf eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten stattfindet, damit künftige EU-Projekte eine maximale Wirksamkeit erreichen können, die Durchführung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich ist und den derzeit üblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Programme entgegengewirkt werden kann (Anhang 1 gibt einen Überblick über die Mittelbindungen und Mittelauszahlungen im Rahmen der EU-Hilfe für China in den Jahren 1998 und 1999).

Zur Förderung und erleichterten Abwicklung kleindimensionierter Vorhaben wurde 1998 die Europäisch-chinesische Fazilität für Kleinprojekte eingerichtet. Die Kommissionsdelegation in Beijing hat diese Fazilität dezentral verwaltet; mit den Mitteln dieser Fazilität, die eine rasche Reaktion auf Finanzierungsanträge ermöglicht, wurden 23 Projekte gefördert. Es wird zur Zeit geprüft, ob diese Fazilität beibehalten wird.

Die Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten vor der Einleitung aller großdimensionierten Kooperationsprojekte konsultiert. Sie hat sich sowohl in Brüssel als auch in Beijing bemüht, durch das Zusammenwirken mit Maßnahmen der Mitgliedstaaten nach Möglichkeiten Synergien zu erzielen. Das hat dazu geführt, daß mehrere EU-Projekte in engem Zusammenhang mit Projekten der Mitgliedstaaten stehen. Die Kommission finanziert zudem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und China den ASEM-Treuhandfonds und steht in regelmäßigem Kontakt mit der EIB, der WB und dem UNDP. Die Kommission hat mit der UNDP bei zwei Projekten zusammengearbeitet und erwägt eine gemeinsame Maßnahme mit der Weltbank. Das chinesische Ministerium für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit war wie bereits in den zurückliegenden Jahren die Partnerorganisation für die Programmierung, Planung und bei der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit allen Initiativen der europäischen-chinesischen Kooperation.

1998 und 1999 leistete die Kommission Nothilfe bei einer Reihe von Naturkatastrophen, wie dem Erdbeben in der Provinz Hubei, bei Überschwemmungskatastrophen und bei Schneestürmen in Tibet. Die Mittel wurden in den meisten Fällen über NRO wie das Rote Kreuz, Ärzte ohne Grenzen oder Rettet die Kinder verteilt. ECHO hat mehrere Projekte der humanitären Hilfe der EU (Gesamtwert 1,1 Mio. EUR) verwaltet.

Zusätzlich zu der bilateralen Kooperation EU-China erhält China Hilfe im Rahmen regionaler Kooperationsprojekte der EU in Asien.

E. Verbesserung der Sichtbarkeit der Europäischen Union in China

"Größere Sichtbarkeit wird der EU gegenüber ihrem Partner China größeres Gewicht verleihen." (Kommissionsmitteilung 1998, S. 28)

Die Kommission hat in den abgelaufenen zwei Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sichtbarkeit der EU in China weiter zu verbessern.

Das Europäisch-chinesische Hochschulprogramm, das sich vor allem auf die Hochschulen und das Lehrpersonal konzentriert, die sich in China mit der Vermittlung von Lehrstoff der Fachrichtung Europastudien befassen, hat es ermöglicht, daß mehr als 400 Studierende verschiedener chinesischer Universitäten an Lehrgängen über EU-Politik sowie über Wirtschaftswissenschaften und Recht in der EU teilnehmen konnten.

Die Kommission und die Kommissionsdelegation in Beijing haben mehrere Werbemaßnahmen für den Euro durchgeführt; eine dieser Veranstaltungen war das große Seminar über den "Euro und China im 21. Jahrhundert", das im Dezember 1999 in Beijing stattfand.

Zu den erfolgreichen Aktivitäten im Rahmen der Kleinprojektefazilität zählen das Rundfunkprogramm "Close to Europe" und das Informationsseminar "Die EU und China - Partner des Fortschritts".

Die Kommissionsdelegation in Beijing hat ihre eigene Webseite und bringt monatlich einen "Co-operation Flash"-Bericht heraus. Seit Januar diesen Jahres hat sie ein Signet eingeführt, mit dem sämtliche EG-finanzierten Projekte in China leicht kenntlich gemacht werden.

Schlußfolgerung und Empfehlungen

Aus diesem Bericht wird ersichtlich, daß sich die Beziehungen zwischen der EU und China in den abgelaufenen zwei Jahren zwar deutlich entwickelt haben, daß aber noch viel Spielraum für eine weitere Vertiefung vorhanden ist.

Im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Aufnahme Chinas in die WTO muß sich die EU vorausschauend mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit dies sich auf unsere Handelsbeziehungen auswirken wird. China wird für die Erfuellung der WTO-Verpflichtungen einer Hilfestellung bedürfen. Die Kommission wird auch künftig neue Kanäle der Kommunikation mit den chinesischen Behörden pflegen, die Erfuellung der WTO-Verpflichtungen begleiten und die Punkte ausfindig machen, in denen China Schwierigkeiten hat, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen sollte partnerschaftlich erfolgen und nicht zur Konfrontation führen; dabei wird es notwendig sein, Vertreter der europäischen Wirtschaft enger einzubeziehen, da sie am besten beurteilen können, ob China seinen Verpflichtungen nachkommt oder nicht. Im Anschluß daran kann die EU den Versuch unternehmen, China bei der Bewältigung der Schwierigkeiten durch Bereitstellung gezielter technischer Hilfe und durch Intensivierung des Dialogs über Regulierungsmaßnahmen in Schlüsselbereichen beizustehen.

Die EU steht weiterhin zu ihrem Engagement und unterstützt die Reformen in China mit ihrem Kooperationsprogramm. Mit dem Beitritt Chinas zur WTO werden die Reformen noch dringender und somit beschleunigt, und gleichzeitig wird sich der Bedarf an Unterstützung durch die EU erhöhen.

Angesichts des gewaltigen Ausmaßes der Herausforderungen, vor denen China steht, wird die Kommission sich noch stärker um eine genaue Definition der Bereiche bemühen müssen, in denen die Kooperationstätigkeit der EU am erfolgreichsten zu sein verspricht. Zu den prioritären Bereichen werden in diesem Fall die soziale und wirtschaftliche Reform, die Entwicklung von Humanressourcen, Ausbildung, der Umweltschutz, die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zählen. Der Einsatz der Kommission wird sich auf Projekte der nachhaltigen Entwicklung in den vereinbarten prioritären Bereichen konzentrieren, doch andererseits wird die EU auch weiterhin flexibel bleiben, um sich neuen Aufgaben und der sich verändernden Situation jederzeit anpassen zu können. Entsprechend der EU-Politik zur Bekämpfung der Armut überall in der Welt wird die Kommission bei der Formulierung neuer Kooperationsprojekte der Tatsache Rechnung tragen, daß 11,5 % der Landesbevölkerung immer noch in absoluter Armut leben und pro Tag über wengier als einen USD verfügen.

Entsprechend der vor kurzem verabschiedeten Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft wird die EU sich künftig ferner um eine effizientere Durchführung der genehmigten Projekte bemühen.

Die Zeit ist gekommen zu sondieren, inwieweit der Dialog auf jene Bereiche ausgedehnt werden kann, in denen - wie bereits in der Mitteilung von 1998 angedeutet - die EU und China ein Interesse daran haben, einen Meinungsaustausch zu führen und zusammenzuarbeiten. Zu diesen Bereichen sollten beispielsweise der Kampf gegen den illegalen Rauschgifthandel, die organisierte Kriminalität, Geldwäsche und die illegale Einwanderung gehören. Diese Angelegenheiten von globaler Tragweite bereiten der EU bereits seit langem Sorge. Sie werden auch China in zunehmendem Maße belasten, zumal die chinesische Regierung voll das Risiko ermißt, die sie für die soziale Stabilität im Lande darstellen. Einige dieser Themen könnten nach vorab zu führenden Sondierungsgesprächen mit einzelnen Mitgliedstaaten auf die Tagesordnung künftiger Tagungen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und China gesetzt werden und bereits Gegenstand der Gespräche des für den 23. Oktober 2000 angesetzten nächsten europäisch-chinesischen Gipfels sein.

Angaben zu den Kooperationsprojekten der EG und China, Haushaltsartikel B7-300 und 301

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