EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.11.2024
COM(2024) 557 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 7772/22 INIT; ST 7772/22 ADD 1) vom 4. Mai 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A.KOMPONENTE 1: WIEDERFINDUNGVON G REEN
Diese Komponente des schwedischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen Schwedens Ziel, bis 2045 CO2-Neutralität zu erreichen, konfrontiert ist. Die Maßnahmen im Rahmen der Komponente dürften die lokalen und regionalen Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr und anderen Quellen von Kohlendioxid und anderen klimaschädlichen Gasen verstärken; die Investitionen in den Übergang der Industrie zu Netto-Treibhausgasemissionen von null zu erhöhen; Erhöhung der Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden; und die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz wertvoller Natur.
Erstens zielt die Komponente darauf ab, den Übergang des Verkehrssektors zur fossilfreien Nutzung zu beschleunigen, indem mehr Investitionen in nachhaltige Verkehrslösungen wie Schienen-, Elektro- und Biogasladestationen getätigt werden, ergänzt durch ein Reformpaket, das darauf abzielt, die Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge zu verhindern. Die Reformen sind Teil einer grünen Steuerreform, um die Besteuerung der Arbeit auf die Umwelt zu verlagern.
Zweitens zielt die Komponente darauf ab, die Menge der prozessbedingten Emissionen zu verringern, deren Verringerung relativ teuer ist, da die Technologie heute nicht auf dem Markt verfügbar ist. Mehr Forschung, Innovation, Demonstration und Umsetzung in größerem Maßstab sind erforderlich. Mit der Komponente wird diese Herausforderung angegangen, indem die für den Industrieplan, ein Investitionsprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie, verfügbaren Mittel aufgestockt werden.
Drittens zielt die Komponente darauf ab, die Energieeffizienz des Sektors „Housin g“ in Schweden zu verbessern. Der Sektor emittiert 11 Mio. Tonnen Kohlendioxid pro Jahr, hauptsächlich aus Strom und Raumheizung in Privathaushalten.
Schließlich zielt die Komponente auch darauf ab, einen Beitrag zur biologischen Vielfalt zu leisten, indem formell Schutzgebiete in Form von Naturschutzgebieten in wertvollen natürlichen Lebensräumen eingerichtet werden.
Die Komponente soll zu den länderspezifischen Empfehlungen an Schweden beitragen, insbesondere zur „Aufrechterhaltung von Investitionen in einen nachhaltigen Verkehr zur Modernisierung der verschiedenen Verkehrsträger, insbesondere des Schienenverkehrs“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) und „mit Schwerpunkt auf dem grünen Wandel, insbesondere auf saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie, High-Tech- und innovative Sektoren [...] und nachhaltigen Verkehr“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.
1.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Lokale und regionale Klimaschutzinvestitionen
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Investitionsprogramm namens Climate Leap, mit dem lokale und regionale Tätigkeiten zur Verringerung der Emissionen von Kohlendioxid und anderen klimaschädlichen Gasen finanziert werden sollen. Die Begünstigten sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gemeinden, Organisationen und Unternehmen, mit Ausnahme von Einzelpersonen.
Durch die Maßnahme wird eine bestehende Regelung finanziell gestärkt. Die geförderten Maßnahmen umfassen konkrete Klimaschutzmaßnahmen in Bereichen wie Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Energie. Diese reichen beispielsweise von Biogas und Infrastruktur einschließlich Fahrradwegen oder Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bis hin zum Austausch von Öl durch Fernwärme.
Es gibt keine vorab festgelegte Mittelausstattung für die verschiedenen Arten von Projekten. Stattdessen soll der Climate Leap Finanzmittel für Investitionen mit der größtmöglichen Verringerung der Treibhausgasemissionen je investiertem SEK bereitstellen. Bei der Auswahl der Projekte sind verschiedene Kriterien zu beachten. Bei Projekten zur Umstellung auf Bioenergie für die Wärmeerzeugung in Industrie und Landwirtschaft verringert die Maßnahme die THG-Emissionen um mindestens 80 % durch die Verwendung von Biomasse auf der Grundlage der Methode zur Berechnung der Treibhausgasreduktionen und des relativen fossilen Äquivalents gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2018/2001. Bei Vorhaben zur Erzeugung von Biogas verringert die Maßnahme die Treibhausgasemissionen der Anlage durch die Nutzung von Biomasse zu diesem Zweck auf der Grundlage der Methode zur Berechnung der Treibhausgasreduktionen und des fossilen Äquivalents gemäß Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 um mindestens 65 %. Bei Verkehrsvorhaben (Tankstellen) muss die Maßnahme mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen. Bei Projekten im Bereich Abfall (Kunststoffrecycling) werden im Rahmen der Maßnahme mindestens 50 % (nach Gewicht) der verarbeiteten und getrennt gesammelten unschädlichen Abfälle in Sekundärrohstoffe umgewandelt. Bei Projekten im Bereich der Energieeffizienz muss die Maßnahme im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorab berechneten Emissionen erreichen. Bei Projekten zu Ladestationen für Elektroautos und Infrastruktur muss die Maßnahme mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen Biokraftstoffe die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen gemäß den Artikeln 29, 30 und 31 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der genannten Richtlinie sowie den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten, die gemäß der genannten Richtlinie erlassen wurden, erfüllen. Die Maßnahme muss auch den in der Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Luftqualitätsnormen entsprechen. Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems kommen nicht für eine Förderung in Betracht, mit Ausnahme von Abwärme, die für Fernwärme genutzt wird. Bei einer solchen Finanzierung von Abwärme müssen die Treibhausgasemissionen unterhalb der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegten Wärme-Benchmark liegen. Insgesamt sind folgende Tätigkeiten von der Finanzierung ausgeschlossen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Anlagen im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen und iii) Tätigkeiten und Anlagen, bei denen die langfristige Abfallbeseitigung die Umwelt schädigen kann.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition 2: Klimainvestitionen in der Industrie (Industrie-Lap)
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Investitionsprogramm namens Industrie Leap. Mit diesen Investitionen wird finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen für Investitionen, Forschung, Durchführbarkeitsstudien, Pilotprojekte und Demonstrationsprojekte bereitgestellt, um die Industrie beim Übergang zur Netto-Treibhausgasemissionen von null zu unterstützen. Es werden Projekte finanziert, die unter anderem in Industrien mit hohen Prozessemissionen neue Technologien entwickeln, demonstrieren und umsetzen, bei denen keine, geringen oder negativen Treibhausgasemissionen freigesetzt werden.
Mit der Maßnahme soll eine bestehende Regelung gestärkt werden. Die Unterstützung wird auf Industrieprojekte ausgeweitet, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaziele leisten, z. B. Herstellung von Biokraftstoffen, Raffinerien aus recyceltem Kunststoff, Wasserstoffproduktion, Recyclinganlagen und Batterieherstellung. Die Unterstützung aus dem System kann für Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen verwendet werden, die zu dauerhaften negativen Treibhausgasemissionen beitragen, einschließlich Forschung, Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Investitionen. Von der Gesamtmittelausstattung sind mindestens 85 % der Mittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft und höchstens 15 % für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft vorgesehen.
Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: 1) Beitrag zur Verringerung der direkt oder indirekt mit industriellen Prozessen verbundenen industriellen Treibhausgasemissionen, 2) Beitrag zu negativen Emissionen durch die Abscheidung, den Transport und die geologische Speicherung von Treibhausgasen biogenen Ursprungs oder von Treibhausgasen, die aus der Atmosphäre entnommen wurden, oder 3) durch die Anwendung neuer Technologien oder anderer innovativer Lösungen in der Industrie tragen erheblich zur Verwirklichung des nationalen schwedischen Umweltziels „Verringerte Klimaauswirkungen“ bei. Projekte im Rahmen dieser Investition können auch Unterstützung aus anderen Programmen oder Instrumenten der Union für Kosten erhalten, die nicht aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen Biokraftstoffe die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen gemäß den Artikeln 29, 30 und 31 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der genannten Richtlinie sowie den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten, die gemäß der genannten Richtlinie erlassen wurden, erfüllen. Die Maßnahme muss auch den in der Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Luftqualitätsnormen entsprechen. Bei Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems werden Treibhausgasemissionen prognostiziert, die unter den einschlägigen Benchmarks für die kostenlose Zuteilung liegen. Insgesamt sind folgende Tätigkeiten von der Finanzierung ausgeschlossen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Anlagen im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen; und iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die folgenden FuEuI-Maßnahmen im Rahmen dieser Investition gelten als mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vereinbar: FuEuI-Maßnahmen im Rahmen dieser Investition zur wesentlichen Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen (z. B. Dekarbonisierung, Verringerung der Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft), wenn der Schwerpunkt der FuEuI-Maßnahmen im Rahmen dieser Investition auf der Entwicklung oder Anpassung von Alternativen mit möglichst geringen Umweltauswirkungen in diesem Sektor liegt.
Die Investition wird bis zum 31. Juni 2026 durchgeführt.
Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
Mit dieser öffentlichen Förderregelung, die durch einen Vorschlag für eine Verordnung über die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern eingeführt werden soll, sollen Anreize für Immobilieneigentümer geschaffen werden, Mehrfamilienhäuser zu renovieren, was in der Regel nicht rentabel ist. Im Rahmen der Förderregelung werden Investitionen unterstützt, mit denen der Primärenergiebedarf auf Gebäudeebene um mindestens 20 % gesenkt wird.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Investition 4: Verstärkte Unterstützung im Schienenverkehr
Mit dieser Maßnahme soll die Eisenbahn in Schweden modernisiert werden, damit mehr Personen und Unternehmen die Eisenbahn als Transportmittel nutzen können. Mit den Aufrüstungen soll auch die Eisenbahnkapazität verbessert werden. Die Modernisierung betrifft die Eisenbahnstrecken zwischen Gävle-Åänge (Schienen- und Rangierbahn) und Västeraspby-Långsele (Wechsel- und Rangierbahn).
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition 5: Schutz wertvoller Natur
Ziel dieser Maßnahme ist es, die biologische Vielfalt in Gebieten mit hohem Naturwert zu schützen, indem formell geschützte Naturschutzgebiete eingerichtet werden. Nach dem schwedischen Umweltgesetzbuch kann ein Land- oder Wassergebiet von einer Provinzverwaltung zum Naturschutzgebiet erklärt werden, um die biologische Vielfalt zu erhalten, wertvolle natürliche Lebensräume zu schützen und zu erhalten oder dem Bedarf an Erholungsflächen im Freien gerecht zu werden. Jedes Gebiet, das zum Schutz, zur Wiederherstellung oder zur Schaffung wertvoller natürlicher Umweltn oder Lebensräume für Arten, die schutzwürdig sind, benötigt wird, kann ebenfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Maßnahme besteht in der Entschädigung privater Grundstückseigentümer entweder für den Erwerb von Grundstücken oder für den Ausgleich von Beschränkungen, die durch den formalen Schutz verursacht werden. In der Entscheidung über die Einrichtung eines Naturschutzgebietes werden die Beschränkungen des Rechts zur Nutzung von Land- und Wasserflächen festgelegt, die zur Erreichung des Zwecks des Schutzgebiets erforderlich sind.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform 1: Straffung des Verfahrens für Umweltgenehmigungen
Ziel der Reform ist es, den ökologischen Wandel zu erleichtern, indem ein berechenbareres, digitalisierteres und effizienteres Umweltgenehmigungsverfahren bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Umweltstandards eingeführt wird. Die Reform umfasst Änderungen der Rechtsvorschriften zur Straffung der Verfahren für die Erteilung oder Verlängerung von Umweltgenehmigungen.
Die Reform wird bis zum 1. Januar 2025 abgeschlossen.
Reform 2: Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
Mit dieser Maßnahme wird die bestehende Senkung der Energiesteuer auf Brennstoffe, die zum Heizen oder für den Betrieb ortsfester Motoren verbraucht werden, schrittweise abgeschafft. Sie soll zum Klimaziel Schwedens beitragen, bis 2045 CO2-neutral zu werden. Die Sektoren, die in diese Maßnahme einbezogen werden sollen, sind das verarbeitende Gewerbe sowie gewerbliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten und Aquakulturtätigkeiten.
Die Umsetzung der Reform wird schrittweise abgeschlossen, beginnend mit einer Verringerung des Steuervorteils um 50 % bis zum 30. September 2021 und endet mit der vollständigen Abschaffung der Steuerermäßigung bis zum 31. März 2022.
Reform 3: Angepasste steuerbare Vergünstigungssätze für Firmenwagen
Mit dieser Maßnahme werden die relativen Kosten durch Anpassung der steuerbaren Vergünstigungssätze für Firmenwagen angepasst, um die Kosten des privaten Pkw-Eigentums besser widerzuspiegeln. Die Reform soll auch zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Vorteilswerts führen, wodurch sich die Kosten für den Besitz eines Firmenwagens erhöhen. Ziel der Reform ist es, das Steuersystem neutral zwischen Pkw-Leistungen und Barvergütungen zu machen. Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.
1.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitativ
Indikatoren für Etappenziele
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
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1
|
Lokale und regionale Klimaschutzinvestitionen
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Ziel
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T1: Vergabe von
Projekte zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch
voraussichtlich 300 000
Tonnen
|
|
Neue CO2-Emissionsreduktionen oder CO2-Äquivalente
|
0
|
300 000
|
Q4
|
2021
|
Die Umweltschutzbehörde vergibt
Projekte, die den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und mit denen die Kohlendioxidemissionen über einen voraussichtlichen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt um weitere 300 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
|
|
2
|
Kommunal- und Regionalwahl
Investitionen in den Klimaschutz
|
Ziel
|
T2: Vergabe von
Projekte zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch
voraussichtlich 240 000
Tonnen
|
|
Neues CO2 oder
Verringerung der Emissionen in CO2-Äquivalenten
|
300 000
|
540 000
|
Q4
|
2022
|
Die Umweltschutzbehörde vergibt
Projekte, die den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und mit denen die Kohlendioxidemissionen über einen voraussichtlichen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt um weitere 240 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
|
|
4
|
Kommunal- und Regionalwahl
Investitionen in den Klimaschutz
|
Ziel
|
T4: Vergabe von
Projekte zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch
voraussichtlich 230 000
Tonnen
|
|
Neues CO2 oder
Verringerung der Emissionen in CO2-Äquivalenten
|
540 000
|
770 000
|
Q4
|
2024
|
Die Umweltschutzbehörde vergibt
Projekte, die den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und mit denen die Kohlendioxidemissionen über einen voraussichtlichen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt um weitere 230 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
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|
5
|
Lokale und regionale Klimaschutzinvestitionen
|
Ziel
|
T5: Vergabe von
Projekte zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch
voraussichtlich 15 000
Tonnen
|
|
Neue CO2-Emissionsreduktionen oder CO2-Äquivalente
|
770 000
|
785 000
|
Q4
|
2025
|
Die Umweltschutzbehörde vergibt
Projekte, die den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und mit denen die Kohlendioxidemissionen über einen voraussichtlichen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt um weitere 15 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
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|
6
|
Klimainvestitionen in der Industrie
|
Ziel
|
Vergabe von Projekten mit der
Potenzial für einen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
Kohlendioxidemissionen
|
|
Anzahl
|
0
|
99
|
Q4
|
2025
|
Das Ziel gilt als erreicht, wenn ein kumulierter Betrag von mindestens 223,1 Mio. EUR für eine kumulative Zahl von mindestens 99 Projekten zur Unterstützung des Industriefortschritts gewährt wurde. Die Projekte müssen i) den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und ii) insgesamt dazu beitragen können, die Kohlendioxidemissionen bis 2035 um zusätzliche 9 000 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr zu verringern. Die Berechnungen werden durch einen unabhängigen Bericht bestätigt.
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|
6a
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Klimainvestitionen in der Industrie
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Ziel
|
Finanzielle Unterstützung für Projekte, die das Potenzial haben, zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beizutragen
Kohlendioxidemissionen
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|
EUR (in Mio.)
|
0
|
200,8
|
2. QUARTAL
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2026
|
Das Ziel gilt als erreicht, wenn 200,8 Mio. EUR an mindestens 99 unter Ziel 6 genannte Projekte ausgezahlt wurden.
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6b
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Klimainvestitionen in der Industrie
|
Ziel
|
Finanzielle Unterstützung für ein Projekt mit
Potenzial für einen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
Kohlendioxidemissionen
|
|
Anzahl
|
99
|
100
|
2. QUARTAL
|
2026
|
Das Ziel gilt als erreicht, wenn ein kumulierter Betrag von mindestens 63,3 Mio. EUR für ein Projekt im Zusammenhang mit grünem Stahl zur Unterstützung des Industrierückstands gezahlt wurde. Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet. Das Vorhaben muss i) den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien entsprechen und ii) dazu beitragen können, die Kohlendioxidemissionen bis 2035 um zusätzliche 1 000 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr zu verringern. Die Berechnungen werden durch einen unabhängigen Bericht bestätigt.
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|
7
|
Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten einer Verordnung zur Einführung einer Förderregelung für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in
Mehrfamilienhäuser
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Bestimmung über das Inkrafttreten der Verordnung.
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|
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Q4
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2021
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Die Verordnung zur Einführung einer Förderregelung für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern tritt in Kraft. Im Rahmen der Förderregelung werden Investitionen unterstützt, mit denen der Primärenergiebedarf auf Gebäudeebene um mindestens 20 % gesenkt wird.
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8
|
Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
|
Ziel
|
600 000 Quadratmeter Gebäude wurden renoviert
|
|
Quadratmeter
|
0
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600 000
|
Q4
|
2025
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600 000 Quadratmeter Gebäude müssen renoviert worden sein. Die Maßeinheit ist Atemp, ein Begriff, der die Grundfläche des Gebäudes definiert, auf der die Gesamtenergieeffizienz beruhen sollte.
Atemp ist definiert als die Fläche aller Stockwerke, Dachböden und Untergeschosse mit Temperaturkontrollbereichen, die auf mehr als 10 °C erhitzt werden sollen und durch die Innenseite der Gebäudehülle begrenzt sind. Eingeschlossen ist der Bereich mit Innenwänden oder Öffnungen für Treppen, Schächte und Ähnliches. Nicht eingeschlossen sind jedoch Bereiche in Garagen, im Gebäude in einem Wohngebäude oder in Nichtwohngebäuden, die keine Garage sind.
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9
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Verstärkte Unterstützung im Schienenverkehr
|
Ziel
|
60 km Eisenbahnstrecke
verbessert oder verbessert wurde
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|
Kilometern
|
0
|
60
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Q4
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2021
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Aufrüstungen, einschließlich Schalten der Schiene und Rangieren zum
die Eisenbahninfrastruktur zwischen Gävle-Åänge über eine Entfernung von 60 km ist fertigzustellen.
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10
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Verstärkte Unterstützung im Schienenverkehr
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Ziel
|
40 km Eisenbahnstrecke
verbessert oder verbessert wurde
|
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Kilometern
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60
|
100
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Q4
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2022
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Aufrüstungen, einschließlich Schalten der Schiene und Rangieren zum
die Eisenbahninfrastruktur zwischen Västeraspby-Långsele über eine Entfernung von 40 Kilometern muss fertiggestellt sein.
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11
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Straffung des Verfahrens für Umweltgenehmigungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung des Verfahrens für die Erteilung von Umweltgenehmigungen
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Bestimmungen in den geänderten Rechtsvorschriften zur Straffung des Verfahrens für die Erteilung von Umweltgenehmigungen und deren Inkrafttreten.
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Q1
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2025
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen des schwedischen Umweltgesetzbuchs und einschlägiger sektoraler Rechtsvorschriften.
Mit diesen Änderungen wird Folgendes eingeführt:
a) vereinfachte Verfahren für die Erteilung einer Genehmigung für Tätigkeiten mit unerheblichen Auswirkungen auf die Umwelt;
harmonisierte Kriterien für die Beurteilung, ob eine Umweltgenehmigung erforderlich ist;
Bestimmungen zur Straffung der Rolle der Verwaltungsbehörden bei der Erteilung einer Umweltgenehmigung, um Überschneidungen zwischen den Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden zu vermeiden;
digitalisierte Verfahren für die Beantragung einer Umweltgenehmigung;
E) eine Umweltgenehmigung, die nur die Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens (ändringstillstånd) abdeckt, es sei denn, die Genehmigung soll alle Tätigkeiten des Unternehmens abdecken, oder wenn dies aus Umwelterwägungen problematisch ist;
F) die Möglichkeit, eine befristete Umweltgenehmigung um höchstens drei Jahre zu verlängern.
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15
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Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
ein Gesetz, mit dem eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren teilweise abgeschafft wird
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Bestimmung in der
Gesetz zur teilweisen Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
Angabe der
Inkrafttreten
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Q3
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2021
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Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem die
Senkung der Energiesteuer auf Brennstoffe in der Industrie sowie in der Land-, Forst- und Aquakulturindustrie. Dies ist der erste von zwei Schritten zur Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren. Dieser erste Schritt besteht in einer Verringerung des Steuervorteils um 50 %.
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16
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Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur vollständigen Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
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Gesetzliche Bestimmung zur vollständigen Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren, die auf Folgendes hinweist:
Inkrafttreten
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Q1
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2022
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Inkrafttreten – nach Verabschiedung durch das schwedische Parlament – eines Gesetzes, mit dem die Senkung der Energiesteuer auf Brennstoffe in der Industrie und in der Land-, Forst- und Aquakulturwirtschaft vollständig abgeschafft wird. Dies ist der zweite von zwei Schritten zur Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren.
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17
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Berichtigte steuerpflichtige
Leistungssätze für Firmenwagen
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Meilenstein
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Ein Inkrafttreten der
ein Gesetz zur Anpassung des Steuersatzes für Firmenwagen
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Bestimmung in der
Gesetz zur Anpassung des Steuersatzes für Firmenwagen mit Angabe des Inkrafttretens
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Q3
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2021
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung des steuerbaren Vorteilssatzes
für Firmenwagen, die die steuerbaren Vergünstigungssätze für Firmenwagen anpassen, um die Kosten von Privatfahrzeugen besser widerzuspiegeln, mit dem Ziel, das Steuersystem zwischen den Vorteilen von Personenkraftwagen und dem Bargehalt neutral zu gestalten.
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18
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Formeller Schutz wertvoller Art
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Ziel
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Ausgezahlte Mittel für den Schutz der Natur mit hohem Naturwert für die biologische Vielfalt
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Mio. SEK
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0
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2 500
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Q4
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2023
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Mindestens 2,5 Mrd. SEK werden an Unternehmen oder Einzelpersonen entweder für den Erwerb von Grundstücken oder als
Ausgleich für Beschränkungen der Landnutzung von Flächen, die einen hohen natürlichen Wert für die biologische Vielfalt haben, mit dem Ziel, formell geschützt zu werden.
Das Ergebnis der Investition wird in einem Bericht dargelegt, der von der schwedischen Umweltschutzbehörde veröffentlicht wird. Aus dem Bericht muss hervorgehen, wie viele Mittel im Zeitraum 2021–2023 als Ausgleich gezahlt wurden.
private Grundstückseigentümer entweder für den Erwerb von Grundstücken oder für die Entschädigung für Beschränkungen, die durch den formalen Schutz verursacht werden. Die Berichterstattung umfasst auch Informationen über die Zahl der formell geschützten Gebiete und die Gesamtzahl der geschützten Gebiete.
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B.
KOMPONENTE 2: BILDUNG UND ÜBERGANG
Die Komponente „Bildung und Übergang“ umfasst Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten durch Erhöhung des Humankapitals bei Arbeitslosen, zur Erleichterung des Strukturwandels, insbesondere zur Anpassung an eine zunehmend digitale Gesellschaft, durch Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte, zur Erhöhung der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt mit einem modernisierten Beschäftigungsschutzgesetz und größeren Übergangsmöglichkeiten.
Die Komponente zielt darauf ab, Beschäftigung und Produktivität langfristig zu steigern, indem das Humankapital der Arbeitskräfte erhöht und die Nachfrage besser aufeinander abgestimmt wird. Der strukturelle Wandel, insbesondere der digitale Wandel, erfordert Umschulungsmöglichkeiten, wenn die Arbeitskräfte nicht über die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Kompetenzen verfügen.
Personen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem schwedischen Arbeitsmarkt sind Personen, die außerhalb der Union geboren wurden, Personen, die keinen Abschluss der Sekundarstufe II haben, ältere Arbeitslose und Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitslosigkeit ist während der Krise gestiegen. Mit der Komponente soll verhindert werden, dass Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Mit der COVID-19-Krise sind viele Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen oder kürzlich im Dienstleistungssektor angekommene Einwanderer verschwunden. Sektoren wie Gesundheit, Bildung oder IKT haben Schwierigkeiten, Menschen mit den richtigen Kompetenzen zu finden. Der Fachkräftemangel stellt ein Wachstumshemmnis für schwedische Unternehmen dar und schränkt die Möglichkeiten ein, die Qualität des Sozialsystems aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
Die Komponente umfasst Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Übergangsmöglichkeiten im Allgemeinen und für arbeitslos gewordene Menschen. Die Komponente zielt darauf ab, die Zahl der Studienplätze zu erhöhen und mehr Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten, wobei der Schwerpunkt auf der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung liegt. Darüber hinaus beabsichtigt sie, die Zahl der Plätze an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen zu erhöhen.
Die Komponente soll zu den länderspezifischen Empfehlungen an Schweden beitragen, insbesondere zu den „Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Bildung und Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) und zur „Unterstützung von Bildung und Kompetenzentwicklung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020).
2.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Mehr Studienplätze in der regionalen Erwachsenenbildung
Ziel dieser Investition ist es, dass mehr Menschen eine Berufsausbildung im Sekundarbereich II erhalten und somit einen Arbeitsplatz finden können. Die Investition zielt darauf ab, die Abstimmung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und langfristig die Beschäftigung zu fördern. Teile der Initiative im Bereich der Erwachsenenbildung sind darauf zurückzuführen, dass Menschen in der Altenpflege, die an der Initiative für ältere Pflege teilnehmen, die Teil der Komponente 3 ist, Schulungen angeboten werden müssen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine vorübergehende Stärkung der bestehenden Wissensförderung, die Berufsbildungsprogramme für Erwachsene im Sekundarbereich II anbietet. Sie kann mit Schwedisch für Einwanderer oder Schwedisch als zweite Sprache kombiniert werden. Vorrang haben Personen mit dem größten Bildungsbedarf, z. B. Arbeitslose oder Personen mit kurzer vorheriger Ausbildung. Die Schulungen sollen in erster Linie von privaten Schulungsanbietern beschafft werden, was eine rasche Expansion und Flexibilität ermöglicht, um auf den sich ändernden Ausbildungsbedarf reagieren zu können.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform 1: Höhere Entschädigung für die Berufsausbildung in Kombination mit Schwedisch für Einwanderer und Schwedisch als Zweitsprache
Ziel dieser Reform ist es, wirtschaftliche Anreize für Gemeinden zu schaffen, eine Kombination aus Berufsausbildung und Schwedischunterricht anzubieten. Dies geschieht durch Änderungen des jeweiligen Rechtsakts, mit denen die Höhe der staatlichen Entschädigung für solche kombinierten Kurse erhöht wird. Ziel ist es, den Studienzeitraum zu verkürzen und die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, schneller eine Beschäftigung zu suchen und zu finden. Mit dieser Reform wird Investition 1 unterstützt und so dazu beigetragen, die Zahl der Studienplätze für die Zielgruppe, insbesondere Erwachsene ohne Sekundarbildung der Sekundarstufe II und angemessene Sprachkenntnisse, zu erhöhen.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 30. September 2020 abgeschlossen sein. Investition 2: Mehr Studienplätze in der Hochschulbildung
Ziel dieser Investition ist es, die Bildungs-, Ausbildungs- und Übergangsaussichten zu verbessern, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes während und nach der Krise gerecht zu werden und die Arbeitskräfte weiterzubilden, indem die Zahl der Plätze in der Hochschulbildung erhöht wird. Die Investition zielt darauf ab, den Übergangsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu decken, auf dem bereits vor der Krise in vielen Berufen ein Arbeitskräftemangel herrschte, insbesondere im Sozial-, Daten-/IT-Sektor und in der Industrie. 59 % der zusätzlichen Studienplätze in der höheren Berufsbildung müssen in den Daten-/IT-Bereichen liegen oder auf andere Weise zum digitalen Wandel beitragen.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Ressourcen zur Deckung des Bildungsbedarfs an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
Die Investition konzentriert sich auf den Ausbau der Bildung an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen, um die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen. Ein Schwerpunkt liegt auf Programmen, die auf Mangelberufe ausgerichtet sind und Umschulungen und weitere Studien ermöglichen. Mit den Investitionen sollen die Mittel für Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen aufgestockt werden, um eine größere Zahl von Vollzeitstudenten (Studierorten) zu ermöglichen, die Gesellschaft zu stärken, den Bedarf der Menschen an Ausbildungsmaßnahmen zu decken, die Arbeitsplätze zu schaffen, den Übergang zu ermöglichen, um den Einzelnen besser für den künftigen Arbeitsmarkt zu rüsten und das Wohlergehen zu verbessern, und die Wettbewerbsfähigkeit des schwedischen Wirtschaftssektors zu steigern. Die Investition zielt darauf ab, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, die Produktivität zu steigern und das Angebot an gut ausgebildeten Arbeitskräften zu stützen. Im Durchschnitt sollen 27 % der zusätzlichen Studienplätze die digitalen Kompetenzen verbessern oder auf andere Weise zum digitalen Wandel beitragen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Reform 2: Beschäftigungsschutzgesetz und mehr Übergangsmöglichkeiten
Mit der Reform soll der derzeitige Beschäftigungsschutz angepasst werden, um sowohl die Flexibilität als auch die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mehr Mobilität und mehr Zugangsmöglichkeiten für benachteiligte Menschen sind erforderlich. Die Arbeitgeber benötigen mehr Flexibilität und Berechenbarkeit, um ihre Tätigkeit anpassen und dem Wettbewerb standhalten zu können, während die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen an den neuen Arbeitsmarkt angepassten Schutz benötigen, wobei kontinuierliche Weiterbildung und damit eine höhere Beschäftigungsfähigkeit als wichtiger Sicherheitsfaktor erforderlich sind. Ziel der Reform ist es, den Beschäftigungsschutz zu modernisieren und gleichzeitig das grundlegende Gleichgewicht zwischen den Sozialpartnern zu wahren.
Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Reform 3: Nationales Berufsprogramm für Führungskräfte, Lehrkräfte und Lehrkräfte im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
Ziel der Reform ist es, die Qualität des Unterrichts zu verbessern, die Professionalität zu stärken und die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen. Dies geschieht durch Änderungen des Bildungsgesetzes und der ergänzenden Verordnung, die die Einführung eines nationalen Berufsprogramms für Grundschullehrer, Lehrkräfte und Lehrkräfte im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ermöglichen. Mit den Änderungen der Rechtsvorschriften wird festgelegt, dass das Programm aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil betrifft die nationale Struktur für die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen von Auftraggebern, Lehrkräften und FBBE-Lehrkräften, um ihre Kompetenzen und ihre Wissensentwicklung zu stärken. Der zweite Teil betrifft ein nationales Leistungssystem für lizenzierte Lehrkräfte und FBBE-Lehrkräfte mit dem Ziel, die Zahl der Lehrkräfte und der FBBE-Lehrkräfte zu erhöhen, die ihre Kompetenzen nach Erlangung der Qualifikation und der Lehrberechtigung weiter verbessern möchten.
Die Umsetzung der Reform wird bis zum 1. September 2025 abgeschlossen.
2.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
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Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
|
19
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsene
berufliche Bildung
|
Ziel
|
T1: Neue Studie
Orte in
berufliche Weiterbildung
und Erwachsene
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
Studienplätze
|
0
|
1 000
|
Q4
|
2020
|
Anzahl der neuen Studienplätze im Jahr 2020 mit Priorität
für Personen mit dem größten Bildungsbedarf im Einklang
mit den in der Beschreibung der Maßnahme genannten Kriterien,
im Vergleich zur Ausgangszahl der jährlichen Studie
34000 Plätze im Jahr 2019. Die neu geschaffenen Studienplätze
erhöht sich die Gesamtzahl der Studienplätze auf 35 000.
Studienplätze sind definiert als Vollzeitäquivalente.
Orte.
|
|
20
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsene
berufliche Bildung
|
Ziel
|
T2: Neue Studie
Orte in
berufliche Bildung und Erwachsene
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
gleichwertige Studienplätze
|
1 000
|
7 800
|
Q4
|
2021
|
Anzahl der neuen Studienplätze im Jahr 2021 mit Priorität
für Personen mit dem größten Bildungsbedarf im Einklang
mit den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien im Vergleich zur Ausgangszahl der jährlichen Studie
34000 Plätze im Jahr 2019. Die neu geschaffenen Studienplätze
erhöht sich die Gesamtzahl der Studienplätze auf 40800.
Studienplätze sind definiert als Vollzeitäquivalente.
Orte.
|
|
21
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsene
berufliche Bildung
|
Ziel
|
T3: Neue Studie
Orte in
berufliche Bildung und Erwachsene
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
gleichwertige Studienplätze
|
7 800
|
15 700
|
Q4
|
2022
|
Anzahl der neuen Studienplätze im Jahr 2022 mit Priorität
für Personen mit dem größten Bildungsbedarf im Einklang
mit den in der Beschreibung der Maßnahme festgelegten Kriterien im Vergleich zur Ausgangszahl der jährlichen Studien in
2019 von 34000. Die neu geschaffenen Studienplätze sollen
die Gesamtzahl der Studienplätze beläuft sich auf 41900. Studienplätze
sind definiert als Studienplätze in Vollzeitäquivalenten.
|
|
22
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsene
berufliche Bildung
|
Ziel
|
T4: Neue Studie
Orte in
berufliche Weiterbildung
und Erwachsenenbildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
Studienplätze
|
15 700
|
16 900
|
Q4
|
2023
|
Anzahl der neuen Studienplätze im Jahr 2023 mit Priorität
für Personen mit dem größten Bildungsbedarf im Einklang
mit den in der Beschreibung der Maßnahme genannten Kriterien,
im Vergleich zur Ausgangszahl der jährlichen Studie
34000 Plätze im Jahr 2019. Die neu geschaffenen Studienplätze
erhöht sich die Gesamtzahl der Studienplätze auf 35200.
Studienplätze sind definiert als Vollzeitäquivalente.
Orte.
|
|
23
|
Höhere Entschädigung
Niveau der beruflichen Bildung
Ausbildung in Kombination
mit Schwedisch für Einwanderer und
Schwedisch als Zweites
Sprache
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
je höher
Ausgleichszahlungen
Niveau der beruflichen Bildung
in Kombination
mit Schwedisch für
Einwanderer und Schwedisch als
zweite Sprache
|
Bestimmung in der
Gesetz zur Errichtung einer
höher
Höhe des Ausgleichs für
berufliche Weiterbildung
in Kombination
mit Schwedisch für Einwanderer und
Schwedisch als zweite Sprache
Angabe der
Inkrafttreten
|
|
|
|
Q3
|
2020
|
Inkrafttreten des Gesetzes. Es wird ein erhöhter Betrag festgesetzt.
staatliche Ausgleichsquote für Ausbildungsgänge, die miteinander kombiniert werden
Berufsausbildung in Gesundheits- und Sozialfürsorge und Schwedischunterricht.
|
|
27
|
Mehrjährliche Studie
höhere Plätze
berufliche Bildung
|
Ziel
|
Neue Studie
Dienstorte —
berufsbildender Sekundarbereich
|
|
Anzahl der
Vollzeit
gleichwertige Studienplätze
|
0
|
14 900
|
Q4
|
2023
|
14900 neue Studienplätze werden geschaffen. Die Maßnahme richtet sich an Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II oder einem gleichwertigen Abschluss, die eine qualifizierte berufliche Qualifikation anstreben.
|
|
28
|
Ressourcen für Sitzungen
Bildungsanforderungen
an Universitäten und
sonstige Hochschulbildung
Institutionen
|
Ziel
|
T1: Zusätzlich
registrierte Studierende
in höherem Maße
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
registriert
Studenten
|
0
|
9 000
|
Q4
|
2021
|
9 000 zusätzliche registrierte Studierende (Vollzeitäquivalente)
zu allen Studiengängen, die von der Universität während der laufenden
Europäisches Semester in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zum
Ausgangswert von 300 400 im Jahr 2019 registrierten Schülern (Volljahre),
insgesamt 309400 Vollzeitstudierende in
4. QUARTAL 2021.
|
|
29
|
Ressourcen für Sitzungen
Bildungsanforderungen
an Universitäten und
sonstige Hochschulbildung
Institutionen
|
Ziel
|
T2: Zusätzlich
registrierte Studierende
in höherem Maße
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
registriert
Studenten
|
9 000
|
19 000
|
Q4
|
2022
|
10 000 zusätzliche registrierte Studierende (Vollzeitäquivalente)
zu allen Studiengängen, die von der Universität während der laufenden
Europäisches Semester in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zum
Ausgangswert von 300 400 im Jahr 2019 registrierten Schülern (Volljahre),
insgesamt 310 400 Vollzeitstudierende in
4. QUARTAL 2022.
|
|
30
|
Ressourcen für Sitzungen
Bildungsanforderungen
an Universitäten und
sonstige Hochschulbildung
Institutionen
|
Ziel
|
T3: Zusätzlich
registrierte Studierende
in höherem Maße
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
registriert
Studenten
|
19 000
|
25 000
|
Q4
|
2023
|
6 000 zusätzliche registrierte Studierende (Vollzeitäquivalente)
zu allen Studiengängen, die von der Universität während der laufenden
Semester in Vollzeitäquivalenten 2023 im Vergleich zu
Ausgangsbasis: 300 400 Schüler/innen ganzjährig in
2019 mit einer Gesamtzahl von 306 400 Vollzeit
Studierende im 4. Quartal 2023.
|
|
31
|
Ressourcen für Sitzungen
Bildungsanforderungen
an Universitäten und
sonstige Hochschulbildung
Institutionen
|
Ziel
|
T4: Zusätzlich
registrierte Studierende
in höherem Maße
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
registriert
Studenten
|
25 000
|
30 600
|
Q4
|
2024
|
5 600 zusätzliche registrierte Studierende (Vollzeitäquivalente)
zu allen Studiengängen, die von der Universität während der laufenden
Europäisches Semester in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zum
Ausgangswert von 300 400 im Jahr 2019 registrierten Schülern (Volljahre),
insgesamt 306 000 Vollzeitstudierende in
4. QUARTAL 2024.
|
|
32
|
Ressourcen für Sitzungen
Bildungsanforderungen
an Universitäten und
sonstige Hochschulbildung
Institutionen
|
Ziel
|
T5: Zusätzlich
registrierte Studierende
in höherem Maße
Bildung
|
|
Anzahl der
Vollzeit
Äquivalent
registriert
Studenten
|
30 600
|
35 900
|
Q4
|
2025
|
5 300 zusätzliche registrierte Studierende (Vollzeitäquivalente)
zu allen Studiengängen, die von der Universität während der laufenden
Europäisches Semester in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zum
Ausgangswert von 300 400 im Jahr 2019 registrierten Schülern (Volljahre),
insgesamt 305700 Vollzeitstudierende in
4. QUARTAL 2025.
|
|
33
|
Beschäftigung
Schutzgesetz und
größere Übergangsmöglichkeiten
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
die Gesetzgebung
Änderungen zur Modernisierung des Beschäftigungsschutzes und
stärker zu verbessern
Übergang
Möglichkeiten
|
Bestimmung in der
Gesetz, mit dem größeres Recht eingeführt wird
Beschäftigungsschutz und Übergang
Möglichkeiten für
Arbeitnehmer mit Angabe des Inkrafttretens.
|
|
|
|
2. QUARTAL
|
2022
|
Inkrafttreten nach Annahme durch Schweden
Parlament, von den Gesetzesänderungen die relevanten
Rechtsakte, insbesondere das Beschäftigungsschutzgesetz und die vorgeschlagenen neuen Übergangsgesetze
Finanzierung von Studierenden und grundlegende Übergangs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Legislativpaket soll den Arbeitgebern mehr Flexibilität und Berechenbarkeit bieten, damit sie ihre Tätigkeiten anpassen, miteinander konkurrieren und den Arbeitnehmerschutz an den neuen Arbeitsmarkt anpassen können, wo Sicherheit in einer kontinuierlichen Kompetenzentwicklung besteht, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird.
Zweitens sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, grundlegende Übergangs- und Kompetenzunterstützung zu erhalten, um die Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz zu erleichtern.
Drittens soll das neue Programm zur Finanzierung von Studiengängen für den Übergang und die Umschulung Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, am lebenslangen Lernen teilzunehmen, um ihre Position auf dem Arbeitsmarkt während ihrer beruflichen Laufbahn zu stärken.
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|
33a
|
Nationales Berufsprogramm für Führungskräfte, Lehrkräfte und Lehrkräfte im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Änderungen des Bildungsgesetzes
|
Bestimmungen über das Inkrafttreten der Änderungen des Bildungsgesetzes und das Inkrafttreten der ergänzenden Verordnung.
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|
|
|
Q3
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2025
|
Inkrafttreten der Änderungen des Bildungsgesetzes und der ergänzenden Verordnung, die die Einführung eines nationalen Berufsprogramms für Schulleiter, Lehrer und FBBE-Lehrkräfte ermöglichen. Das nationale Berufsprogramm umfasst:
a) eine nationale Struktur für die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen von Auftraggebern, Lehrkräften und FBBE-Lehrkräften, die unter anderem die einschlägigen Schulungen für Hauptleiter, Lehrkräfte und FBBE-Lehrkräfte umfasst, und
ein nationales Leistungssystem für zugelassene Lehrkräfte und Vorschullehrer, das die Qualifikationsniveaus umfasst.
|
C.KOMPONENTE 3 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE BEWÄLTIGUNG DEMOGRAFISCHER HERAUSFORDERUNGEN
Diese Komponente umfasst Reformen zur Anhebung des durchschnittlichen Renteneintrittsalters, zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, zur Verbesserung der Qualifikationen des in Altenpflegezentren tätigen Personals und zur Verbesserung der Aufsicht und Durchsetzung des Finanzsystems in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Schweden ermittelte eine Reihe von Herausforderungen in den Bereichen Langzeitpflege, Demografie (die langfristige Auswirkungen auf den Haushalt haben dürften) sowie Probleme im Zusammenhang mit den Durchsetzungsmechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Erstens muss die Qualität des Langzeitpflegesystems verbessert werden. Eine Reform, mit der dieses Ziel angegangen wird, betrifft die Regelung der beruflichen Anerkennung von Pflegeassistenten und wird durch eine Aufstockung des Humankapitals für die von den Gemeinden in ihren Zentren eingestellten Pflegekräfte ergänzt, indem die Kosten für ihre Weiterbildung während der bezahlten Arbeitszeit erstattet werden.
Zweitens sollte das durchschnittliche Renteneintrittsalter angehoben werden, während die Tragfähigkeit des staatlichen Rentensystems angesichts der steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung und des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter verbessert werden sollte. Mit der Komponente wird diese Herausforderung angegangen, indem eine bereits bestehende Reform aufgenommen wird, mit der das Renteneintrittsalter an einen (an die durchschnittliche Lebenserwartung angepassten) Richtwert geknüpft wird, und indem die benachbarten Altersgrenzen für das Sozialversicherungssystem angepasst werden.
Drittens sollten die Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärkt werden. Schweden hatte bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, und die Komponente ergänzt diese mit zwei Reformvorschlägen: 1. eine öffentliche Untersuchung zur Wirksamkeit der institutionellen Aufsichtsstruktur im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche mit Vorschlägen für Verbesserungen im Hinblick auf einen besseren Informationsaustausch zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen; 2. durch Übersendung einer Rechnung über die Gewährung des Zugangs zu Bankkonten und Schließfächern an alle jeweils zuständigen Behörden.
Die Komponente soll zu den länderspezifischen Empfehlungen an Schweden beitragen, insbesondere zu den „Schwerpunktinvestitionen im Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik auf Bildung und Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), zur „Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) und zur „Verbesserung der Wirksamkeit der Überwachung zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur wirksamen Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig die Investitionen (...) zu erhöhen, unter anderem durch eine angemessene Versorgung mit kritischen medizinischen Produkten, Infrastrukturen und Arbeitskräften“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020).
3.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Initiative zur Altenpflege
Diese Investition zielt darauf ab, die Kompetenzen des in Altenpflegezentren tätigen Personals zu verbessern. Sie besteht aus Auszahlungen der Lohnkosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung und Schulung des Personals (8000 Teilnehmer aus verschiedenen Gruppen) während seiner Arbeitszeit. Die Zentralregierung leistet diese Auszahlungen an die Gemeinden, die für die Altenpflege zuständig sind.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Reform 1: Regelung der Berufsbezeichnung von Pflegeassistenten
Mit dieser Reform soll dem Mangel an nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Fähigkeiten und/oder die Ausbildung, die für einen anerkannten Beruf des Pflegeassistenten erforderlich sind, abgeholfen werden. Bis zum 30. September 2023 tritt ein Legislativvorschlag in Kraft, in dem die Ausbildung und/oder die entsprechenden Kompetenzen angegeben sind, die von Personen, die den Titel „Krankenpfleger“ beantragen, verlangt werden. Es wird ein Übergangszeitraum von zehn Jahren festgelegt (erlischt im Jahr 2033), damit die Arbeitnehmer, die derzeit den Beruf ausüben, die Anerkennungsbescheinigung beantragen und erhalten können. Die Reform zielt daher darauf ab, den rechtlichen Schutz des Berufs der Krankenschwestern und Krankenpfleger zu gewährleisten und die Qualität und Sicherheit von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und im Langzeitpflegesektor zu verbessern.
Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein.
Reform 2: Angepasste Altersgrenzen
Ziel dieser Reform ist es, das durchschnittliche Rentenalter anzuheben und die Tragfähigkeit des staatlichen Rentensystems weiter zu verbessern, indem das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, was sich in Anpassungen der Sozialversicherungs- und Steuersysteme niederschlägt. Ab 2023 werden mehrere Altersgrenzen schrittweise angepasst, insbesondere durch Anhebung des Mindestalters für den Abzug von Rentenleistungen von 62 auf 63 Jahre und des Mindestalters, ab dem der Grundschutz für Rentner von 65 auf 66 Jahre gezahlt werden kann. Anschließend werden die Rentenaltersgrenzen ab 2026 an ein an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasstes Referenzalter gekoppelt. Die Altersgrenzen für Sozialversicherungs-, Steuer- und Beitragssysteme werden entsprechend angepasst, um ein größeres Arbeitskräfteangebot und höhere Steuereinnahmen zu ermöglichen.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform 3: Strengere Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Es wurde eine öffentliche Untersuchung durchgeführt, um zwei Aufgaben zu erfüllen. Erstens sollen Vorschläge für Gesetzesänderungen für strengere und wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt werden. Zweitens die Wirksamkeit der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde u. a. in Bezug auf Ressourcen, Personalausstattung und staatliche Kontrolle sowie die Wirksamkeit der institutionellen Struktur des Aufsichtssystems insgesamt zu bewerten. Ein Vorschlag wurde der Regierung am 31. Mai 2021 (SOU 2021:42) vorgelegt und im Rahmen einer öffentlichen Konsultation übermittelt, die am 16. September 2021 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung fließen in einen Vorschlag der Regierung ein, und die einschlägigen Rechtsvorschriften werden angenommen und treten in Kraft.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform 4: Ein neues Konto- und Safe-Depot-System
Diese Reform zielt darauf ab, den zuständigen Behörden (Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, Steuerverwaltung, Durchsetzungsbehörde, Strafverfolgungsbehörden) Zugang zu Daten über die Identität des Bankkontos und der Inhaber von Schließfächern zu gewähren, um die Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken: Daten über den Saldo und die Transaktionshistorie fallen nicht unter diese Maßnahme. Diese Informationen werden auf einer von der schwedischen Steuerverwaltung verwalteten Plattform zur Verfügung gestellt. Ein Legislativvorschlag (Prop. 2019/20:83) sollte dem Reichstag am 11. Februar übermittelt werden und am 10. September 2020 in Kraft treten (2020:272); die Verbindung zwischen etwa 150 Finanzinstituten und zuständigen Agenturen wird von der schwedischen Steuerbehörde wahrgenommen und soll bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 30. September 2020 abgeschlossen sein.
Reform 5: Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans
Ziel dieser Reform ist es, die einschlägigen rechtlichen Mandate oder Übertragungen an die an der Koordinierung, Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Umsetzung des schwedischen Risikovorsorgeplans beteiligten Behörden auf effiziente und wirksame Weise festzulegen, die den Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 entspricht. Um ein angemessenes und funktionierendes internes Kontrollsystem für die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität zu gewährleisten, müssen die folgenden Gesetzesänderungen in Kraft getreten sein, bevor der erste Zahlungsantrag bei der Kommission eingereicht wird.
1)Änderungen der geltenden Verordnungen und Zuweisungen an alle staatlichen Stellen, die an operativen Aspekten der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind, im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 22 und des Artikels 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241;
2)Inkrafttreten aller förmlichen Mandate zur Wahrnehmung damit verbundener Aufgaben an die schwedische nationale Finanzverwaltungsbehörde (ESV) als Prüfbehörde, die für die Gesamtüberwachung der Auszahlungen und Verwendungen der ARF zuständig ist, mit dem Recht, Informationen über die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten zu sammeln, d. h. Datenzugang bei den Durchführungsstellen und das Recht auf Prüfung, einschließlich des Zugangs zu Daten über Endempfänger gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241. Das ESV ist die zuständige Prüfbehörde für die Zentralisierung aller relevanten Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sowie für die Anforderung der für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Informationen. Darüber hinaus entscheidet die Regierung über Mandate an bestimmte Behörden, die für Aspekte der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität zuständig sind, um der schwedischen nationalen Finanzverwaltungsbehörde (ESV) und der zentralen Koordinierungskapazität innerhalb der Regierungsämter (Finanzministerium) über die jeweiligen Ziele und erreichten Etappenziele und Zielwerte Bericht zu erstatten, Verwaltungserklärungen abzugeben, Prüfungen durch das ESV zu ermöglichen und die Sichtbarkeit der Finanzierung durch die Union sicherzustellen;
3)Inkrafttreten aller formellen Mandate und der erforderlichen Mittelzuweisungen für die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben durch die schwedische nationale Finanzverwaltungsbehörde (ESV) im Bereich der Rechnungsprüfung.
Die unter Punkt 1) erforderlichen Entscheidungen können wie folgt spezifiziert werden:
·Die Regierung entscheidet über Aufträge an die folgenden Behörden, über deren jeweilige Etappenziele und Zielwerte Bericht zu erstatten, Verwaltungserklärungen abzugeben, Prüfungen durch die schwedische nationale Finanzverwaltungsbehörde (ESV) zu ermöglichen und die Sichtbarkeit der Unionsfinanzierung zu gewährleisten:
1.National Board of Housing, Building and Planning (Nationales Amt für Wohnungswesen, Bau und Planung),
2.Agentur für digitale Regierung,
3.Schwedisches Nationales Amt für Hochschulbildung,
4.Schwedische Umweltschutzbehörde,
5.Schwedische Post- und Telekom-Behörde,
6.National Board of Health and Welfare (Nationales Amt für Gesundheit und Wohlfahrt),
7.Schwedische Energieagentur,
8.Schwedische Bildungsagentur,
9.Schwedische Verkehrsverwaltung und
10.Zuweisung an eine Behörde im Bildungsbereich
Die Regierung beabsichtigt, mit der Technischen Universität Chalmers und der Universität Jönköping Vereinbarungen über geänderte Bedingungen zu schließen.
·Die folgenden Verordnungen und Übertragungen werden erforderlichenfalls im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 22 Absatz 2 Buchstaben e und f sowie des Artikels 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ergänzt. Darüber hinaus sind die Verordnungen so zu ergänzen, dass ESV die Verantwortung für die Nachverfolgung von Zahlungen und die erforderlichen Informationen von den Empfängern staatlicher Zuschüsse gemäß den Verordnungen anfordern:
1.Verordnung (2017:1319) [förordningen om statligt stöd till åtgärder som bidrar till industrins klimatomställning],
2.Verordnung (2015:517) [förordningen om stöd till lokala klimatinvesteringar],
3.Regulierung (2019:525) [förordningen Om statligt Stöpfung För-Installation AV laddningspunkter för elfordon],
4.Kommend Relation [Förordning Om Stöpfung Till Energieffektiviserung AV Bostadshus (bereds för närvarande)],
5.Regulierung (2020:266) [förordningen Om statligt Stöpfung För utbyggnad AV-Bredbandinfrastruktur],
6.Regulierung (2016:881) [förordningen Om statligt Investmenteringstöd För Hyresbostäder och bostäder för studerande],
7.Verordnung (2016:937) [förordningen om statsbidrag för regional yrkesinriktad vuxenutbildning],
8.Verordnung (2009:130) [förordningen om yrkeshögskolan],
9.die anstehenden Aufträge für 2022 und 2023 zur Auszahlung staatlicher Zuschüsse an Gemeinden aufgrund der Initiative „Alterly care“,
10.Zuweisung/Regulierung für die Agentur für digitale Regierung,
11.Zuweisung an eine Behörde im Bildungsbereich,
12.Zuweisung/Regulierung an die schwedische Umweltschutzbehörde,
13.Zuweisung/Regulierung an das Nationale Amt für Gesundheit und Wohlfahrt und
14.Zuweisung/Regulierung an die schwedische Verkehrsverwaltung.
•Die Mandate/Zuweisungen stellen sicher, dass die zuständigen Behörden angemessene Verfahren zu Folgendem einführen: I) Interessenkonflikte, ii) Doppelfinanzierung, iii) Aufdeckung von Betrug und Korruption und iv) Erhebung von Daten.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
3.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Q
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Jahre
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34
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Initiative zur Altenpflege
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Ziel
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1500 Teilnehmer haben im Rahmen der Initiative „Betreuung und Betreuung älterer Menschen“ mit der Ausbildung begonnen.
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Anzahl
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0
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1 500
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Q4
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2021
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Mindestens 1500 ältere Pflegekräfte müssen die Ausbildung begonnen haben (in zwei Funktionsgruppen: Krankenpflegeassistenten und Krankenschwestern/-pfleger (sowohl für „untersköterska“ als auchfür„Spezialisten“ oder für Referatsleiter) im Zeitraum 2020-2021.
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35
|
Initiative zur Altenpflege
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Ziel
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8000 Teilnehmer haben im Rahmen der
Initiative zur Altenpflege
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Anzahl
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1 500
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8 000
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Q4
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2023
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Mindestens 8000 ältere Pflegekräfte müssen die Ausbildung begonnen haben (in zwei Funktionsgruppen: Krankenpflegeassistenten und Krankenschwestern/-pfleger (sowohl für „untersköterska“ als auchfür„Spezialisten“ oder für Referatsleiter) im Zeitraum 2020-2023.
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36
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Geschützte Berufsbezeichnung des Berufs des Krankenpflegeassistenten
|
Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Regelung der
Berufsbezeichnung des Pflegeassistenten
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Die gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes, mit der die Qualifikationsanforderungen für den Beruf des Krankenpflegers festgelegt werden, wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit dem
Datum Veröffentlichung
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Q3
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2023
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Der Rechtsakt über die Ausbildung für einen zweiten Krankenschwester-/Krankenpflegerabschluss tritt nach Annahme durch das schwedische Parlament in Kraft. Das Gesetz legt Qualifikationsanforderungen sowie einen Übergangszeitraum von zehn Jahren fest, damit die Arbeitnehmer, die derzeit den Beruf ausüben, die Anerkennungsbescheinigung beantragen und erhalten können.
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37
|
Angepasste Altersgrenzen
|
Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Anpassung der Altersgrenzen in den Bereichen Sozialversicherung und Steuern
Systeme
|
Die gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes zur Festlegung angepasster Altersgrenzen in den Sozialversicherungs- und Steuersystemen wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft.
der Veröffentlichung
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Q4
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2023
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Inkrafttreten – nach Annahme durch das schwedische Parlament – von Gesetzesänderungen zur Anhebung der Altersgrenzen in den Sozialversicherungs- und Steuersystemen um ein Jahr
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
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38
|
Angepasste Altersgrenzen
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer automatischen Anpassung der Altersgrenzen in den Bereichen Sozialversicherung und Steuern
Systeme im Einklang mit der Entwicklung der verbleibenden Lebensdauer von 65 Jahren
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes, das eine Verbindung zwischen dem Renteneintrittsalter und einem an das Durchschnittsleben angepassten Referenzalter herstellt
die Lebenserwartung ist
im Amtsblatt veröffentlicht werden und am Tag des Inkrafttretens in Kraft treten
der Veröffentlichung
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2. QUARTAL
|
2026
|
Inkrafttreten – nach Annahme durch das schwedische Parlament – von Gesetzesänderungen, mit denen die Altersgrenzen für das Renteneintrittsalter an ein an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasstes Benchmarkalter angepasst werden
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39
|
Verstärkung der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zu strengeren Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften
Bestimmungen über wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von
Terrorismus
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Q4
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2023
|
Inkrafttreten – nach Annahme durch das schwedische Parlament – von Gesetzesänderungen zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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40
|
Ein neues Konto- und Safe-Depot-System
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes über ein neues Bankkonto- und Safe-Depot-System
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes, das den Zugang zu Daten im Zusammenhang mit dem
Identität der
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Q3
|
2020
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Inkrafttreten eines Rechtsakts, der den jeweils zuständigen Behörden, einschließlich Staatsanwälten, Zugang zu Daten über die Identität des Bankkontos und der Inhaber von Schließfächern gewährt.
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
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Q
|
Jahre
|
|
|
|
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Kontoinhaber und Inhaber von Schließfächern bei den zuständigen Behörden sind am Tag des
Veröffentlichung (10)
September 2020).
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|
|
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41
|
Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten
Umsetzung
|
Meilenstein
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M 1: Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfung
und Kontrollanordnung
|
Inkrafttreten von Mandaten und Aufträgen
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Q4
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2021
|
Die Regierung fasst Beschlüsse über die Mandate/Zuweisungen an die zuständigen Behörden gemäß der Beschreibung der Maßnahme, die mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans betraut sind, sowie über andere erforderliche Beschlüsse, die für eine effiziente und wirksame Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlich sind, die den Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 entspricht. Die Mandate/Zuweisungen stellen sicher, dass die zuständigen Behörden über angemessene Verfahren zu Folgendem verfügen: I) Interessenkonflikte, ii) Doppelfinanzierung, iii) Aufdeckung von Betrug und Korruption und iv) Erhebung von Daten.
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|
42
|
Regierungsbeschlüsse
Gewährleistung einer wirksamen und effizienten
Umsetzung
|
Meilenstein
|
M 2: Regierung
Beschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfung
und Kontrollanordnung
|
Ein Inkrafttreten der
Mandate und Aufträge
|
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Q4
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2021
|
Die Regierung erteilt dem schwedischen Staatsangehörigen
Die Finanzverwaltungsbehörde (ESV) die einschlägigen Mandate/Zuweisungen zum Informationsmanagement in Bezug auf die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans (Erhebung von Daten über die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten) und die Berichterstattung außerhalb ihres Mandats als Prüfbehörde.
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43
|
Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten
Umsetzung
|
Meilenstein
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M 3: Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfung
und Kontrollanordnung
|
Inkrafttreten von Mandaten und Aufträgen
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Q4
|
2021
|
Die Regierung trifft die Beschlüsse über die entsprechenden Mandate/Zuweisungen an die schwedische nationale Finanzverwaltungsbehörde (ESV) im Bereich der Rechnungsprüfung.
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D.KOMPONENTE 4: STRAẞENBANDERWEITERUNG UND DIGITALISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
Diese Komponente des schwedischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Investitionen, die darauf abzielen, die digitale Infrastruktur Schwedens auszubauen und seine öffentliche Verwaltung effizienter und zweckmäßiger zu gestalten, indem die Chancen der Digitalisierung genutzt werden.
Schwedens Breitbandinfrastruktur ist insgesamt gut vorangekommen. Um jedoch das Ziel der Regierung zu erreichen, dass Schweden bis 2025 Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten haben soll, muss die Verfügbarkeit insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, in denen Marktmechanismen allein die Bereitstellung solcher Dienste nicht gewährleisten, erhöht werden. Durch die Erhöhung der Geschwindigkeit und Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen werden Haushalte und Unternehmen dabei unterstützt, die Vorteile eines raschen digitalen Wandels zu nutzen.
Diese Komponente umfasst auch Investitionen in eine verwaltungsweite digitale Infrastruktur. Derzeit spiegelt sich der Mangel an einer solchen Infrastruktur in einer heterogenen Reihe unterschiedlicher Rahmen und Standards wider, was die Interoperabilität behindert und somit die Risiken für Effizienz und Sicherheit erhöht. Die in dieser Komponente enthaltenen Investitionen zielen darauf ab, diese Probleme durch den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur anzugehen.
Die Komponente soll zu den länderspezifischen Empfehlungen an Schweden beitragen, insbesondere zu den „Schwerpunkt von Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel, insbesondere auf High-Tech- und innovative Sektoren“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020).
4.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Gemeinsame digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung
Die Investition, die von der schwedischen Agentur für digitale Verwaltung unter Beteiligung verschiedener schwedischer Behörden koordiniert wird, besteht in der Entwicklung neuer digitaler Dienste und der Modernisierung und Modernisierung bestehender Dienste, insbesondere Dienste, die standardisierte digitale Dienste des öffentlichen Sektors für Unternehmen und Bürger ermöglichen, z. B. digitale Post- und Unterstützungsdienste, die unter anderem Identitäts- und Vertrauensrahmen ermöglichen. Ziel ist es, mehr Effizienz und Sicherheit beim Umgang mit öffentlichen Daten zu erreichen und gleichzeitig Bürgern und Unternehmen standardisierte Lösungen in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu bieten. Die Mittel werden einer gemeinsamen Mittelzuweisung zugewiesen, aus der Finanzhilfen an die teilnehmenden Behörden ausgezahlt werden, um sie bei der Entwicklung und Einrichtung einer standardisierten digitalen Infrastruktur und gemeinsam entwickelter Lösungen zu unterstützen. Die Investition umfasst insbesondere einen nationalen Rahmen für Primärdaten, neue und verbesserte digitale Dienste sowie Unterstützungsdienste für den Austausch und die Handhabung von Informationen und einen gemeinsamen Vertrauens- und Sicherheitsrahmen.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Investition 2: Breitbandausbau
Im Rahmen der Maßnahme wird der Ausbau der Breitbandanbindung dort gefördert, wo Anbieter nicht auf kommerzieller Basis expandieren können. Die Unterstützung durch die Zentralregierung wird von der schwedischen Post- und Telekommunikationsbehörde verwaltet, die die Förderfähigkeit prüft, über Finanzhilfen entscheidet, Zahlungen leistet sowie die Durchführung überwacht und überwacht. Die Unterstützung erfolgt bis zu einem Anschlusspunkt, z. B. Glasfaser, („Wohnungen durchquert“) und für Infrastrukturen mit einer Kapazität von mindestens 1 Gbit/s. Der Zuwendungsbescheid enthält Bestimmungen über die Betriebssicherheit und -zuverlässigkeit sowie eine Verpflichtung des Zuwendungsempfängers, den Endnutzern auf Antrag innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Projekts Breitbandanschlüsse bereitzustellen („Heimanschluss“). Die Unterstützung muss technologieneutral sein; die Projekte müssen allerdings die geforderten Geschwindigkeiten einhalten.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
4.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
|
44
|
Gemeinsame digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Einrichtung und Betrieb eines nationalen Rahmens für Basisdaten und gemeinsame öffentliche digitale Infrastruktur
|
Ein nationaler Rahmen und eine gemeinsame öffentliche digitale Infrastruktur werden geschaffen und betriebsbereit für sichere und
effizienter elektronischer Informationsaustausch und Zugang zu Basisdaten innerhalb der
öffentlicher Sektor.
|
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|
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Q4
|
2023
|
Ein nationaler Rahmen für Basisdaten (zunächst personenbezogene, unternehmensbezogene, eigentumsrechtliche und geografische Informationen) und eine gemeinsame öffentliche digitale Infrastruktur, die Bausteine für den Informationsaustausch und die Handhabung von Informationen, neue digitale Dienste sowie Vertrauens- und Sicherheitsrahmen für einen sicheren und effizienten Informationsaustausch im öffentlichen Sektor umfasst, werden eingerichtet und einsatzbereit.
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|
45
|
Breitbandausbau
|
Ziel
|
Zusätzliche Anzahl von Gebäuden mit Breitbandzugang (Homes Passed)
|
|
Anzahl
|
0
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66 100
|
Q4
|
2023
|
Mindestens 66100 zusätzliche Gebäude in absoluter Nähe eines Netzes mit einer Kapazität von mindestens 1 Gbit/s (Homes Passed) bei bewilligten Projekten. Absolute Nähe bezieht sich auf Gebäude, die nicht an ein Netz mit sehr hoher Kapazität (z. B. Glasfaserkabel) angeschlossen sind, sich aber in der Nähe des Gebäudes befinden (z. B. ein Glasfaserkabel).
|
E.KOMPONENTE 5: INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND WOHNUNGSBAU
Diese Komponente umfasst Reformen und Investitionen zur Verringerung von Reibungen und zur Förderung von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt.
Hohe Wohnimmobilienpreise und die damit verbundene hohe Verschuldung der privaten Haushalte wurden seit Beginn des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht als makroökonomische Ungleichgewichte in der schwedischen Wirtschaft ermittelt, was zu spezifischen länderspezifischen Empfehlungen führte.
Ziel der Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt ist es, das Angebot an Wohnraum auf dem Miet- und Studentenwohnungsmarkt durch Bausubventionen zu erhöhen, die Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu verbessern, Engpässe im Baugenehmigungsverfahren zu verringern und die Kapitalertragsteuer auf Wohnungen zu senken.
Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel dieser Komponente des schwedischen Aufbau- und Resilienzplans darin, einen Beitrag zum Ausbau des Wohnungsbaus und zur Verbesserung der Effizienz des Wohnungsmarkts zu leisten. Die Komponente umfasst eine Investition und fünf Reformmaßnahmen.
Die Reformmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt ermöglichen 1) den Interessenträgern die Beteiligung am Bauplanungsprozess, 2) die Vereinfachung und Effizienzsteigerung des Rechtsrahmens für Baugenehmigungen, 3) die Verbesserung der Voraussetzungen für den Wohnungsbau, 4) die Anhebung der Obergrenze für latente Veräußerungsgewinne und 5) die Abschaffung der besteuerten berechneten Erträge aus latenten Veräußerungsgewinnen.
Die Komponente dürfte zu den länderspezifischen Empfehlungen an Schweden beitragen, insbesondere „den Risiken im Zusammenhang mit der hohen Verschuldung der privaten Haushalte begegnen, indem die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen schrittweise verringert oder die periodischen Immobiliensteuern erhöht werden. Den Wohnungsbau insbesondere durch den Abbau struktureller Hürden im Bauwesen dort ankurbelt, wo besonders große Engpässe bestehen; Verbesserung der Effizienz des Wohnungsmarkts und Überarbeitung der Gestaltung der Kapitalertragsteuer“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2019).
5.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Investitionsbeihilfen für Miete und Studentenwohnungen
Die Investitionsmaßnahme zielt darauf ab, den Wohnungsmangel zu verringern, indem das Angebot an neuen Mietwohnungen erhöht wird, die im Vergleich zu neuen nicht subventionierten Wohnungen niedriger sind. Zusammen mit Beschränkungen in Bezug auf die Einkommensanforderungen müssen diese Wohnungen für eine größere Zahl von Haushalten wirtschaftlich zugänglich sein, wodurch die Situation auch für Einzelpersonen in der unteren Hälfte der Einkommensverteilung, Studierende oder Personen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig werden, erleichtert wird. Bauzuschüsse werden für Häuser gezahlt, die 2022 und 2023 fertiggestellt werden sollen. Um sicherzustellen, dass die Zielgruppe erreicht wird, sind mehrere Bedingungen zu erfüllen: Die Investitionsbeihilfe ist von einer Höchstmiete abhängig, während der Vermieter einem potenziellen Mieter die Miete einer subventionierten Wohnung nicht mit der Begründung verweigern darf, dass das Einkommen zu niedrig ist, solange die Person oder der Haushalt in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Im Rahmen der Förderregelung werden Investitionen unterstützt, mit denen der Primärenergiebedarf auf Gebäudeebene im Vergleich zu den Anforderungen der Gebäudeverordnung um mindestens 20 % gesenkt wird.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform 1: Privates Initiativrecht – Einbeziehung von Planungsakteuren in die Zonen
Die Reformmaßnahme zielt darauf ab, die Planungszeiträume für die Gebietseinteilung in Gebieten, in denen der Bau zulässig ist, zu verkürzen. Sobald die Reform in Kraft tritt, werden Interessenträger wie Immobilieneigentümer, Bauträger und Bauherren mehr Möglichkeiten erhalten, die Arbeiten zur Ausarbeitung detaillierter Flächennutzungspläne in die Wege zu leiten und teilweise durchzuführen. Die Gemeinde teilt dem Antragsteller mit, welche Planungsunterlagen für eine detaillierte Planung erforderlich sind, einschließlich der Unterlagen zu nationalen Interessen, Strandschutz sowie Gesundheit und Sicherheit. Das Planungs- und Baugesetz wird überarbeitet, um klarzustellen, dass ungeachtet der letztendlichen Verantwortung der Gemeinde ein Vorschlag für einen detaillierten Flächennutzungsplan von Grundstückseigentümern oder anderen Personen, die die Initiative ergreifen, einen Bauplan vorzuschlagen, ausgearbeitet werden kann.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Reform 2: Ein vereinfachter und effizienter Rechtsrahmen für Baugenehmigungen
Die Reformmaßnahme zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für Baugenehmigungen wirksamer und effizienter zu gestalten. Mit der Reformmaßnahme wird festgelegt, i) wann eine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht für verschiedene Arten von Baumaßnahmen entstehen sollte, ii) welche Vorschriften eingehalten werden sollten, um die Genehmigung zu erhalten, wobei sicherzustellen ist, dass die Genehmigungspflichten nicht über das hinausgehen, was zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft und der Nachbarn erforderlich ist, iii) die notwendigen Änderungen der Verfahrensvorschriften erforderlich sind und iv) die anderen Vorschläge in den Planungs- und Bauvorschriften sowie in anderen Verordnungen, die aufgrund der Analysen und Forderungen des Prüfers als gerechtfertigt erachtet werden, vorgelegt werden.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform 3: Bessere Voraussetzungen für den Wohnungsbau
Um eine bessere Berechenbarkeit und Effizienz des Bauprozesses zu ermöglichen und wiederholbare Prozesse zu erleichtern, hat die Regierung am 16. September 2021 einen Legislativvorschlag zu zertifizierten Bauunternehmen vorgelegt – einem berechenbareren Bauprozess. Mit der Reform wird das Planungs- und Baugesetz (SCS 2010:900) geändert, indem ein neuer Akteur in das Planungs- und Baugesetz aufgenommen wird, ein zertifiziertes Bauprojektunternehmen („Certifierade byggprojekteringsföretag – en mer förutsägbar byggprocess“).
Ein zertifiziertes Bauprojektunternehmen muss über spezifische Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Bewertung der Auslegungsanforderungen an die Wirksamkeit und Zugänglichkeit sowie der technischen Immobilienanforderungen für den Bau von Wohngebäuden verfügen, die in staatlichen Vorschriften festzulegen sind, und muss in der Lage sein, dies mit einem Zertifikat zu belegen, das von einer zu diesem Zweck akkreditierten Stelle ausgestellt wurde. Darüber hinaus soll die Reform es einem Projektträger ermöglichen, bei der Planung neuer Wohngebäude ein zertifiziertes Bauprojektunternehmen zu nutzen. Wird ein solches Unternehmen genutzt, so berücksichtigt der Bauausschuss weder vor einer Entscheidung über Baugenehmigungen noch vor der Eröffnungsmitteilung die von der Zertifizierung abgedeckten Anforderungen. Es ist für den Projektträger fakultativ, ein zertifiziertes Bauprojektunternehmen in diesem Prozess zu nutzen.
Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Reform 4: Höhere Obergrenze für den latenten Betrag in der Kapitalertragsteuer
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Transaktionskosten für den Erwerb von Immobilien durch private Hauseigentümer zu senken und dadurch die Wohn- und Arbeitskräftemobilität zu erleichtern. Der Höchstbetrag der latenten Veräußerungsgewinne wurde von 1 450 000 SEK auf 3 000 000 SEK angehoben.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 1. Juli 2020 abgeschlossen sein, und zwar für Verkäufe nach dem 30. Juni 2020.
Reform 5: Abschaffung der berechneten Erträge aus latenten Veräußerungsgewinnen
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Transaktionskosten für Immobilientransaktionen durch private Hauseigentümer zu senken und dadurch die Wohn- und Arbeitskräftemobilität zu erleichtern. Mit der Maßnahme wird der Standardertrag für latente Veräußerungsgewinne abgeschafft. Früher unterlagen die latenten Veräußerungsgewinne einem Standardertrag auf der Grundlage des festgelegten Zinssatzes. Dieses Standardeinkommen musste dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden und wurde mit einem Steuersatz von 30 % besteuert.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 1. Januar 2021 abgeschlossen sein, und zwar für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
5.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
|
50
|
Investitionsförderung für Mietwohnungen und Wohnungen für Studierende
|
Ziel
|
T1: Zahlung der Unterstützung für neu errichtete Wohnungen
|
|
Neu fertiggestellte Wohnungen
|
0
|
1 500
|
Q4
|
2022
|
Statistiken über die Gesamtzahlungen und die Zahl der gelieferten Wohnungen, die die Voraussetzungen für das Erreichen der Zielgruppe erfüllen, d. h. die Investitionsbeihilfe ist von einer Höchstmiete abhängig, während der Vermieter einem potenziellen Mieter die Anmietung einer subventionierten Wohnung nicht mit der Begründung verweigern darf, dass das Einkommen zu niedrig ist, solange die Person oder der Haushalt in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Die Mietdaten sind mit den nicht subventionierten Daten zu vergleichen.
neue Wohnungen.
|
|
51
|
Investitionsförderung für Mietwohnungen und Wohnungen für Studierende
|
Ziel
|
T2: Zahlung der Unterstützung für neu errichtete Wohnungen
|
|
Neue fertiggestellte Wohnung
|
1 500
|
4 800
|
Q4
|
2023
|
Statistiken über die Gesamtzahlungen und die Zahl der gelieferten Wohnungen, die die Voraussetzungen für das Erreichen der Zielgruppe erfüllen, d. h. die Investitionsbeihilfe ist von einer Höchstmiete abhängig, während der Vermieter einem potenziellen Mieter die Anmietung einer subventionierten Wohnung nicht mit der Begründung verweigern darf, dass das Einkommen zu niedrig ist, solange die Person oder der Haushalt in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Die Mietdaten sind mit den nicht subventionierten Daten zu vergleichen.
neue Wohnungen.
|
|
52
|
Privates Initiativrecht – Beteiligung der Planungsakteure an der detaillierten Entwicklungsplanung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes über die Errichtung einer
privates Initiativrecht
|
Gesetzliche Bestimmung über ein privates Initiativrecht über das Inkrafttreten
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Inkrafttreten – nach Annahme durch das schwedische Parlament – von Gesetzesänderungen, die Folgendes umfassen: 1) die Verpflichtung der Gemeinden, Informationen über die erforderlichen Planungsunterlagen für private Akteure, die an der Entwicklungsplanung beteiligt sind, bereitzustellen, 2) das Recht der Interessenträger, die Liste der Dokumente zu erhalten, die der Landesverwaltungsverwaltung für erforderlich hält, um beurteilen zu können, ob die Planungsplanung Interessen betrifft, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksverwaltungsrats fallen, z. B. nationale Interessen, Küstenschutz, Gesundheit und Sicherheit, und 3) Klarstellungen des Planungs- und Baugesetzes, dass die bei der Erstellung eines detaillierten Entwicklungsplans erforderlichen Planungsunterlagen auch von anderen Stellen neben der Gemeinde erstellt werden können.
|
|
53
|
Eine vereinfachte und
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
|
Gesetzliche Regelung
|
|
|
|
Q4
|
2023
|
Inkrafttreten nach Annahme durch Schweden
|
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
|
|
wirksamer Rechtsrahmen für Baugenehmigungen u. a.
|
|
ein Gesetz zur Schaffung eines vereinfachten und wirksameren Rechtsrahmens für Baugenehmigungen
|
zur Einrichtung eines
vereinfachter und wirksamerer Rechtsrahmen für Baugenehmigungen mit Angabe des Eintrags
Inkrafttreten
|
|
|
|
|
|
Parlament: Gesetzesänderungen für einen vereinfachten und wirksamen Rechtsrahmen für Baugenehmigungen.
Die Genehmigungspflicht und die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft erforderlich ist.
und die Nachbarn.
|
|
54
|
Bessere Voraussetzungen für den Wohnungsbau
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Planungs- und Baugesetzes zur Schaffung eines zertifizierten Bauwerks
Projektunternehmen [Certifierade]
byggprojekterings företag – en mer förutsägbar
Umggprozess]
bessere Voraussetzungen für Wohnen
Bauwesen
|
Gesetzliche Regelung zur Schaffung besserer Voraussetzungen in
Wohnungsbau
Angabe des Inkrafttretens
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen am Planungs- und Baugesetz (SCS 2010:900) durch das schwedische Parlament wird ein neuer Akteur, nämlich das zertifizierte Bauprojektunternehmen, eingeführt. Die Nutzung eines solchen Unternehmens im Wohnbauprozess tritt an die Stelle der frühzeitigen Prüfung durch die Gemeinde, ob die von der Zertifizierung erfassten Bauvorschriften eingehalten werden. Ziel ist es, Folgendes zu ermöglichen:
Berechenbarkeit und Effizienz des Bauprozesses und Erleichterung wiederholbarer Prozesse.
|
|
55
|
Höhere Obergrenze für
latente Veräußerungsgewinne
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
Änderung des einschlägigen Steuerrechts zur Anhebung der Obergrenze für den Aufschub
Veräußerungsgewinne [von 1 450 000 SEK bis 3 000 000 SEK]
|
Gesetzliche Regelung
Angabe des Inkrafttretens eines Gesetzes zur Anhebung der Obergrenze für latente Wertzuwächse
|
|
|
|
Q3
|
2020
|
Mit der Reformmaßnahme wird der Höchstbetrag angehoben.
aufgeschoben für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von 1450000 SEK auf 3 000 000 SEK.
|
|
56
|
Abgeschaffter Standard
abgegrenzte Erträge
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
eine Änderung der
|
Gesetzliche Regelung
Angabe des Eintrags
|
|
|
|
Q1
|
2021
|
Mit der Reformmaßnahme wird das Standardeinkommen am
die latenten Veräußerungsgewinne für die Ertragsteuer.
|
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
|
|
Veräußerungsgewinne
|
|
einschlägiges Steuerrecht zur Abschaffung des Standardertrags auf latenten Kapital
Gewinne
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung des Standardeinkommens für latente Veräußerungsgewinne
|
|
|
|
|
|
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F.KOMPONENTE 6: REPowerEU-KAPITEL
Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und insbesondere den Bau neuer Stromnetze zu beschleunigen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und Energiearmut zu bekämpfen.
Mit der Komponente wird daher der länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der allgemeinen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlungen 4 von 2022 und 2023) Rechnung getragen. Zwei Investitionen verbessern die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern sowie von Miet- und Studentenwohngebäuden, während mit einer Reform die Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Stromnetzes gestrafft werden.
Keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente darf eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursachen, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind.
F.1 Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1: Ausgeweitete Maßnahme: Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Investition 3: Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Komponente 1: Grüne Erholung. Durch die Ausweitung der Maßnahme wird die Zahl der renovierten Quadratmeter für Energieeffizienzzwecke erhöht.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition 2: Ausgeweitete Maßnahme: Investitionsbeihilfen für Miete und Studentenwohnungen
Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung von Investition 1: Investitionsbeihilfen für Miete und Studentenwohnungen im Rahmen der Komponente 5 Investitionen in Wachstum und Wohnungsbau. Durch die Ausweitung der Maßnahme wird die Zahl der fertiggestellten Wohnungen für Miet- und Studentenwohnungen erhöht.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform 1: Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen
Ziel dieser Reform ist es, das Genehmigungsverfahren für den Bau von Stromnetzen zu verkürzen, um das Stromnetz in Schweden zu stärken. Die Reform zielt auch darauf ab, inländische und grenzüberschreitende Engpässe bei der Stromübertragung zu beseitigen. Die Reform umfasst Rechtsvorschriften zur Vereinfachung der Verfahren für den Bau der Stromnetzinfrastruktur. In diesem Zusammenhang umfasst die Reform folgende Elemente:
·Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Gewährung von Ausnahmen vom örtlichen Gebietsschutz während des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen (wie derzeit in Kapitel 7 §§ 11-b und 13-18h des schwedischen Umweltgesetzbuchs beschrieben), das die Gewährung dieser Ausnahmen schneller und in früheren Phasen des Genehmigungsverfahrens ermöglichen soll; und
·eine Vermutung, dass bei der Bewertung von Technologieentscheidungen bei den höchsten Spannungsebenen Oberleitungslösungen anstelle von Bodenkabellösungen verwendet werden, wodurch die bestehende Anforderung geändert wird, dass beide Arten von Lösungen standardmäßig geprüft werden sollten.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
F.2 Meilensteine, Zielvorgaben, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung
Nachstehende Tabelle. Das Datum des Ausgangswerts für alle Indikatoren ist der 1. Februar 2020, sofern in der Beschreibung der Maßnahme nichts anderes angegeben ist. Die Beträge in der Tabelle enthalten keine Mehrwertsteuer.
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitativ
Indikatoren für Etappenziele
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
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57
|
Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
|
Ziel
|
1 646 000 Quadratmeter Gebäude wurden renoviert
|
|
Quadratmeter
|
600 000
|
2 246 000
|
Q4
|
2025
|
1 646 000 Quadratmeter Gebäude müssen renoviert worden sein. Die Maßeinheit ist Atemp, ein Begriff, der die Grundfläche des Gebäudes definiert, auf der die Gesamtenergieeffizienz beruhen sollte.
Atemp ist definiert als die Fläche aller Stockwerke, Dachböden und Untergeschosse mit Temperaturkontrollbereichen, die auf mehr als 10 °C erhitzt werden sollen und durch die Innenseite der Gebäudehülle begrenzt sind. Eingeschlossen ist der Bereich mit Innenwänden oder Öffnungen für Treppen, Schächte und Ähnliches. Nicht eingeschlossen sind jedoch Bereiche in Garagen, im Gebäude in einem Wohngebäude oder in Nichtwohngebäuden, die keine Garage sind.
|
|
58
|
Investitionsförderung für Mietwohnungen und Wohnungen für Studierende
|
Ziel
|
T3: Zahlung der Unterstützung für neu errichtete Wohnungen
|
|
Neu fertiggestellte Wohnungen
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4 800
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6 720
|
Q4
|
2025
|
Statistiken über die Gesamtzahlungen und die Zahl der gelieferten Wohnungen, die die Voraussetzungen für das Erreichen der Zielgruppe erfüllen, d. h. die Investitionsbeihilfe ist von einer Höchstmiete abhängig, während der Vermieter einem potenziellen Mieter die Anmietung einer subventionierten Wohnung nicht mit der Begründung verweigern darf, dass das Einkommen zu niedrig ist, solange die Person oder der Haushalt in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Die Daten über Mieten sind mit nicht subventionierten neuen Wohnungen zu vergleichen.
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|
59
|
Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Stromnetzbau
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Q4
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2024
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Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem Folgendes eingeführt wird: a) ein vereinfachtes Verfahren für die Gewährung von Ausnahmen vom örtlichen Gebietsschutz während des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen (wie derzeit in Kapitel 7 §§ 11-b und 13-18h des schwedischen Umweltgesetzbuchs beschrieben), das die Gewährung dieser Ausnahmen zu kürzeren Zeiträumen und in früheren Phasen des Genehmigungsverfahrens ermöglicht; und b) eine Vermutung für die Verwendung von Oberleitungslösungen über Bodenkabellösungen bei der Bewertung von Technologieentscheidungen auf den höchsten Spannungsebenen, mit der die bestehende Anforderung, dass beide Arten von Lösungen standardmäßig geprüft werden sollten, geändert wird.
|
2.
Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des ARP Schwedens belaufen sich auf 35 454 030 000 SEK, was auf der Grundlage des EUR/SEK-Referenzsatzes der EZB vom 28. Mai 3 501 632 593 EUR entspricht.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1.Finanziellen Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform)
oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
1
|
Lokales und regionales Klima
Investitionen
|
Ziel
|
T1: Vergabe von Projekten zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
voraussichtliche Kohlendioxidemissionen in Höhe von 300 000 Tonnen
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7
|
Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten einer Verordnung zur Einführung einer Förderregelung für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern
|
|
9
|
Stärkung des Schienenverkehrs
Unterstützung
|
Ziel
|
60 km Eisenbahnen verbessert wurden oder
aktualisiert
|
|
15
|
Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten Sektoren
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem eine Senkung der Energiesteuer auf Brennstoffe in bestimmten Sektoren teilweise abgeschafft wird
|
|
17
|
Angepasste steuerbare Vergünstigungssätze für Firmenwagen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung des Steuersatzes für Firmenwagen
|
|
19
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
T1: Neue Studienplätze in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
|
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform)
oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
20
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
T2: Neue Studienplätze in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
|
|
23
|
Höhere Entschädigung
für eine Berufsausbildung in Kombination mit Schwedisch für Einwanderer und Schwedisch als Zweitsprache
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des höheren Entschädigungsniveaus für die Berufsausbildung in Kombination mit Schwedisch für Einwanderer und Schwedisch als zweite Sprache
|
|
28
|
Ressourcen zur Deckung des Bedarfs
für die Bildung an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
|
Ziel
|
T1: Zusätzlich registrierte Studierende in der Hochschulbildung
|
|
34
|
Initiative zur Altenpflege
|
Ziel
|
1500 Teilnehmer haben mit der Ausbildung begonnen
im Rahmen der Initiative für Seniorenpflege
|
|
40
|
Ein neues Bankkonto und
Safe-Depot-System
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes über eine neue Bank
Konto- und Safe-Depot-System
|
|
41
|
Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung
|
Meilenstein
|
M1: Regierungsbeschlüsse, mit denen Folgendes sichergestellt wird:
wirksame und effiziente Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfungs- und Kontrollstrukturen
|
|
42
|
Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung
|
Meilenstein
|
M2: Regierungsbeschlüsse, mit denen Folgendes sichergestellt wird:
wirksame und effiziente Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfungs- und Kontrollstrukturen
|
|
43
|
Regierungsbeschlüsse zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Umsetzung
|
Meilenstein
|
M3: Regierungsbeschlüsse, mit denen Folgendes sichergestellt wird:
wirksame und effiziente Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der Prüfungs- und Kontrollstrukturen
|
|
52
|
Privates Initiativrecht —
Beteiligung an der Planung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes über die Errichtung einer
|
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform)
oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
|
Interessenträger im Detail
Entwicklungsplanung
|
|
privates Initiativrecht
|
|
55
|
Höhere Obergrenze für latente Veräußerungsgewinne
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten einer Änderung der maßgeblichen Steuer
Gesetz zur Anhebung der Obergrenze für latente Veräußerungsgewinne von 1 450 000 SEK auf 3 000 000 SEK
|
|
56
|
Abschaffung des Standardertrags aus latenten Veräußerungsgewinnen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten einer Änderung der maßgeblichen Steuer
Gesetz zur Abschaffung des Standardertrags auf latente Veräußerungsgewinne
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
851 789 859 EUR
|
1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme (Reform)
oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
2
|
Lokales und regionales Klima
Investitionen
|
Ziel
|
T2: Vergabe von Projekten zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
voraussichtliche Kohlendioxidemissionen in Höhe von 240 000 Tonnen
|
|
10
|
Stärkung des Schienenverkehrs
Unterstützung
|
Ziel
|
40 km Eisenbahnen wurden verbessert oder
aktualisiert
|
|
16
|
Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten
Branchen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur vollständigen Abschaffung der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in bestimmten
Branchen
|
|
21
|
Mehr Studienplätze in der regionalen Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
T3: Neue Studienplätze in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
|
|
27
|
Mehr jährliche Studienplätze in der Hochschulbildung
|
Ziel
|
Neue Studienplätze in der postsekundären Berufsausbildung
|
|
29
|
Ressourcen zur Deckung des Bildungsbedarfs an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
|
Ziel
|
T2: Zusätzlich registrierte Studierende in der Hochschulbildung
|
|
33
|
Beschäftigungsschutzgesetz und mehr Übergangsmöglichkeiten
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Modernisierung des Beschäftigungsschutzes und zur Verbesserung der Übergangsmöglichkeiten
|
|
45
|
Breitbandausbau
|
Ziel
|
Zusätzliche Anzahl von Gebäuden mit Breitbandzugang (Homes Passed)
|
|
50
|
Investitionsförderung für
Mietwohnungen und Wohnungen
für Studierende
|
Ziel
|
T1: Zahlung der Unterstützung für neu abgeschlossene
Wohnungen
|
|
54
|
Bessere Voraussetzungen für den Wohnungsbau
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen der
Planungs- und Baugesetz, Gründung eines zertifizierten Bauprojektunternehmens (Certifierade byggprojekteringsföretag – en mer förutsägbar byggprocess) zur Schaffung besserer Voraussetzungen im Wohnungsbau
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
794 178 485 EUR
|
1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme
(Reform oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
11
|
Straffung des Verfahrens für Umweltgenehmigungen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung des Verfahrens für die Erteilung von Umweltgenehmigungen
|
|
18
|
Formeller Schutz wertvoller Art
|
Ziel
|
Ausgezahlte Mittel für den Schutz der Natur mit hohem Naturwert für die biologische Vielfalt
|
|
22
|
Mehr Studienplätze in
regionale Erwachsenenbildung
|
Ziel
|
T4: Neue Studienplätze in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
|
|
30
|
Ressourcen für Sitzungen
Anforderungen an die Bildung an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
|
Ziel
|
T3: Zusätzlich registrierte Studierende in der Hochschulbildung
|
|
35
|
Initiative zur Altenpflege
|
Ziel
|
8000 Teilnehmer haben im Rahmen der Initiative „Betreuung älterer Menschen“ mit der Ausbildung begonnen.
|
|
36
|
Geschützte Berufsbezeichnung
des Berufs des Krankenpflegeassistenten
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Regelung der Berufsbezeichnung des Pflegeassistenten
|
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme
(Reform oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
37
|
Angepasste Altersgrenzen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur
Anpassung der Altersgrenzen in den Sozialversicherungs- und Steuersystemen
|
|
39
|
Verstärkung der Maßnahmen
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen über
strengere Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
|
|
44
|
Gemeinsame digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Nationaler Rahmen für Basisdaten und gemeinsame Daten
Einrichtung und Betrieb der öffentlichen digitalen Infrastruktur
|
|
51
|
Investitionsförderung für
Mietwohnungen und -wohnungen für Studierende
|
Ziel
|
T2: Zahlung der Unterstützung für neu errichtete Wohnungen
|
|
53
|
Eine vereinfachte und wirksame
Rechtsrahmen für Baugenehmigungen u. a.
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Errichtung einer
vereinfachter und wirksamerer Rechtsrahmen für Baugenehmigungen
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
908 904 220 EUR
|
1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme
(Reform oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
4
|
Lokales und regionales Klima
Investitionen
|
Ziel
|
T4: Vergabe von Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid
voraussichtliche Emissionen von 230 000 Tonnen
|
|
31
|
Ressourcen für Sitzungen
Anforderungen an die Ausbildung an Universitäten und anderen Hochschulen
Institutionen
|
Ziel
|
T4: Zusätzlich registrierte Studierende in der Hochschulbildung
|
|
33a
|
Nationales Berufsprogramm für Führungskräfte, Lehrkräfte und Lehrkräfte im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Änderungen des Bildungsgesetzes
|
|
59
|
Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Stromnetzen
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
374 265 494 EUR
|
Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Sequentielle
Anzahl
|
Damit zusammenhängende Maßnahme
(Reform oder Investitionen)
|
Meilenstein
/Ziel
|
Namen
|
|
5
|
Lokales und regionales Klima
Investitionen
|
Ziel
|
T5: Vergabe von Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid
voraussichtliche Emissionen von 15 000 Tonnen
|
|
6
|
Klimainvestitionen in der Industrie
|
Ziel
|
Vergabe von Projekten, die das Potenzial haben,
Beitrag zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen
|
|
6a
|
Klimainvestitionen in der Industrie
|
Ziel
|
Finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen beitragen können
|
|
6b
|
Klimainvestitionen in der Industrie
|
Ziel
|
Finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen beitragen können
|
|
8
|
Energieeffizienz in Multi—
Wohnungen
|
Ziel
|
600 000 Quadratmeter Gebäude wurden
renoviert.
|
|
57
|
Energieeffizienz in Multi—
Wohnungen
|
Ziel
|
1 646 000 Quadratmeter Gebäude wurden
renoviert.
|
|
32
|
Ressourcen zur Deckung des Bildungsbedarfs an Universitäten und anderen Hochschuleinrichtungen
|
Ziel
|
T5: Zusätzlich registrierte Studierende in der Hochschulbildung
|
|
38
|
Angepasste Altersgrenze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten einer automatischen Anpassung von
Altersgrenzen in Sozialversicherungs- und Steuersystemen in
Linie mit der Entwicklung der verbleibenden Lebensdauer von 65 Jahren
|
|
58
|
Investitionsförderung für Mietwohnungen und Wohnungen für Studierende
|
Ziel
|
T3: Zahlung der Unterstützung für neu errichtete Wohnungen
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
516 528 150 EUR
|
ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG
1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten:
·Das internationale und wirtschaftliche Ministerium für Finanzen ist die Koordinierungsbehörde und trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung und Durchführung des Plans insgesamt. Die zuständige Behörde überwacht, überprüft und validiert die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Die Koordinierungsbehörde erstellt und unterzeichnet die Verwaltungserklärung und ist auch für die Vorbereitung und Einreichung der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission sowie für Zahlungen auf nationaler Ebene zuständig.
·Die Behörden (myndigheter) sind für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens zuständig. Sie erstatten der Koordinierungsbehörde Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung und über die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte.
·Die übergeordnete Prüfbehörde ist die schwedische nationale Finanzverwaltungsbehörde (ESV). Die nationale Rechnungsprüfungsbehörde führt regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Effizienz, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungsführung durch.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Schweden folgende Regelungen:
·Das Finanzministerium trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans und ist im Namen aller öffentlichen Stellen in Bezug auf die operativen und administrativen Aspekte des Aufbau- und Resilienzplans rechenschaftspflichtig. Zur Gewährleistung einer kohärenten Durchführung des ARP fungiert die schwedische Finanzverwaltungsbehörde (ESV) als übergeordnete Prüfstelle und unterstützt zudem das Finanzministerium bei seinen allgemeinen Koordinierungsaufgaben. Das ESV ist auch für die Erhebung der Daten zur Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte durch das Finanzministerium zuständig. Das Finanzministerium (Koordinierungsbehörde) ist für die Bearbeitung und zentrale Beantwortung von Auskunftsersuchen und Zugang zu Daten über Endempfänger zuständig. Die Erhebung und Speicherung dieser Daten wird von den für die Durchführung des ARP zuständigen Behörden sichergestellt.
·Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 legt Schweden bei Erreichen der in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs vereinbarten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte bei der Kommission einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags vor. Schweden stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüf- und Kontrollzwecke.