EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.5.2022
COM(2022) 230 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
REPowerEU-Plan
{SWD(2022) 230 final}
Einleitung
Russlands unprovozierter und ungerechtfertigter Angriffskrieg gegen die Ukraine hat eine erhebliche Störung des globalen Energiesystems ausgelöst. Infolge der hohen Energiepreise kam es zu Notlagen und die Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit wuchsen, da die übermäßige Abhängigkeit der EU von Gas-, Öl- und Kohleeinfuhren aus Russland sichtbar wurde. Die hohen Beträge, die für russische fossile Brennstoffe gezahlt werden, helfen Russland, seinen Krieg gegen die Ukraine fortzuführen.
Im März 2022 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat, die Abhängigkeit Europas von russischen Energieeinfuhren so bald wie möglich zu beenden. Sie forderten die Kommission auf, rasch einen detaillierten REPowerEU-Plan auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission
vorzulegen. Kohle- und Öleinfuhren sollen nun unter die Sanktionsregelung fallen. Die jüngsten Unterbrechungen der Gasversorgung Bulgariens und Polens zeigen, dass angesichts der mangelnden Zuverlässigkeit der russischen Energielieferungen dringend Vorkehrungen geboten sind.
REPowerEU soll unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch verringern, indem wir den Übergang zu sauberen Energien beschleunigen und die Kräfte bündeln, um ein widerstandsfähigeres Energiesystem und eine echte Energieunion zu erreichen.
Wir können unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland bereits in diesem Jahr erheblich verringern und die Energiewende beschleunigen. Mit dem REPowerEU-Plan, der auf dem Paket „Fit für 55“ aufbaut und die Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit und -speicherung ergänzt, werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um
·Energie einzusparen,
·die Versorgung zu diversifizieren,
·fossile Brennstoffe durch eine beschleunigte Energiewende in Europa rasch zu ersetzen,
·Investitionen und Reformen intelligent miteinander zu verknüpfen.
Dieses Maßnahmenbündel wird eine strukturelle Veränderung des Energiesystems der EU bewirken. Dafür sind eine wirksame Koordinierung europäischer Regulierungs- und Infrastrukturmaßnahmen, nationale Investitionen und Reformen sowie eine gemeinsame Energiediplomatie erforderlich. Ferner müssen Maßnahmen auf der Nachfrageseite, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu senken und industrielle Prozesse umzugestalten, um Gas, Öl und Kohle durch Strom aus erneuerbaren Quellen und fossilfreien Wasserstoff zu ersetzen, mit Maßnahmen auf der Angebotsseite zur Schaffung der Kapazitäten und Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Erzeugung erneuerbarer Energien aufeinander abgestimmt werden.
Fairness und Solidarität sind zentrale Grundsätze des europäischen Grünen Deals. Mit Blick auf unsere gemeinsamen Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende sind eine wirksamen Beschäftigungs-, Qualifikations- und Sozialpolitik im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte notwendiger denn je. Die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von russischen Energieträgern ist unterschiedlich stark ausgeprägt, da sich die Lage im Energiebereich und der Energiemix der einzelnen Mitgliedstaaten unterscheidet. Der in diesem REPowerEU-Plan verfolgte Ansatz trägt diesen Unterschieden Rechnung und schlägt eine Vielzahl ausgewogener Antworten vor, die den spezifischen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen; gleichzeitig ermöglicht er Fortschritte auf dem Weg der EU zur Klimaneutralität bis 2050.
REPowerEU baut auf der vollständigen Umsetzung der im vergangenen Jahr im Rahmen der Initiative „Fit für 55“ vorgelegten Vorschläge auf und dient ebenfalls dem Ziel, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieser Ansatz wird sich positiv auf die Emissionsreduktion in der EU im Laufe des Jahrzehnts auswirken. Allerdings wird sich die rasche Verringerung der Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stärker als früher angenommen auf den Übergangspfad oder darauf auswirken, wie wir unser Klimaziel erreichen.
Der REPowerEU-Plan kann nur funktionieren, wenn alle „Fit für 55“-Vorschläge rasch umgesetzt und höhere Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gesteckt werden. In der neuen Realität wird der Gasverbrauch der EU schneller sinken, sodass Gas als Übergangskraftstoff geringere Bedeutung haben wird. Die Abkehr von russischen fossilen Brennstoffen erfordert jedoch auch gezielte Investitionen in die Gasinfrastruktur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und sehr begrenzte Veränderungen bei der Ölinfrastruktur sowie umfangreiche Investitionen in das Stromnetz und eine EU-weite Wasserstoff-Grundstruktur. Ferner werden möglicherweise einige der bestehenden Kohlekapazitäten länger als ursprünglich erwartet genutzt werden, und auch die Kernenergie und Gasvorkommen in der EU werden eine Rolle spielen.
Die Öffentlichkeit erwartet von der EU und ihren Mitgliedstaaten, dass sie ihre Zusagen erfüllen und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland verringern. 85 % der Befragten sind der Ansicht, dass die EU ihre Abhängigkeit von russischem Gas und Erdöl so bald wie möglich verringern sollte. 84 % sind auch der Auffassung, dass Investitionen der EU-Mitgliedstaaten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dringlicher geworden sind.
Einige Mitgliedstaaten haben bereits ihre Absicht bekundet, die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland einzustellen, doch kein Mitgliedstaat kann diese Herausforderung allein bewältigen. Durch gemeinsame Bedarfsermittlungen und -planungen, gemeinsame Beschaffung und eine stärkere Koordinierung werden wir sicherstellen, dass die Beendigung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland für alle Mitgliedstaaten möglich und bezahlbar ist. Rechtsvorschriften über erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden dazu beitragen, dass wir ehrgeizige Ziele erreichen können. Ein echtes widerstandsfähiges EU-Energieverbundnetz wird Energieversorgungssicherheit für alle bieten. Diese Maßnahmen sind unser Plan, um die EU wieder zu stärken.
1.Energieeinsparungen
Einsparungen sind der schnellste und kostengünstigste Weg zur Bewältigung der derzeitigen Energiekrise. Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs werden die hohen Energiekosten der Haushalte und Unternehmen kurz- und langfristig gesenkt und weniger fossile Brennstoffe aus Russland eingeführt. Die Verringerung des Energieverbrauchs durch höhere Effizienz ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende, die die Resilienz der EU-Wirtschaft erhöht und gewährleistet, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch hohe Preise für fossile Brennstoffe beeinträchtigt wird.
Energieeinsparungen werden dazu beitragen, dass unsere Versorgung in den kommenden kritischen Monaten aufrechterhalten wird, während Investitionen getätigt werden. In der EU-Mitteilung über Energieeinsparungen wird ein zweigleisiger Ansatz vorgestellt, der einerseits die Förderung des Strukturwandels durch mittel- bis langfristige Energieeffizienzmaßnahmen und andererseits sofortige Energieeinsparungen durch Verhaltensänderungen umfasst.
Durch die Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ würde unser Gasverbrauch bis 2030 um 30 % gesenkt, wobei mehr als ein Drittel dieser Einsparungen aus der Erreichung des Energieeffizienzziels der EU resultieren würde. In aktualisierten Modellen werden die Auswirkungen der Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland
im Hinblick auf höhere Energiepreise und einen geringeren Erdgasverbrauch analysiert. Eine weitere Senkung des Energieverbrauchs im Vergleich zum vorherigen Vorschlag für eine Energieeffizienzrichtlinie
und höhere Ziele für erneuerbare Energien würden es der EU ermöglichen, die REPowerEU-Ziele – ohne Änderungen bei anderen Teilen des Pakets „Fit für 55“ – vollständig zu erreichen.
·Die Kommission schlägt daher vor, das verbindliche Ziel der Energieeffizienzrichtlinie auf 13 % anzuheben.
Darüber hinaus ersucht die Kommission das Parlament und den Rat, durch die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zusätzliche Einsparungen und Energieeffizienzsteigerungen in Gebäuden zu ermöglichen und die ehrgeizigen Ziele des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte beizubehalten, deren rasche Einführung durch eine verbesserte Energie- und Ressourceneffizienz einer breiten Palette von Produkten zu weiteren Energieeinsparungen führen wird.
Die Einigung über die Legislativmaßnahmen steht noch aus, doch durch eine Änderung unseres Verhaltens können wir sofort Energieeinsparungen erzielen. Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit der Internationalen Energieagentur (IEA) den 9-Punkte-Plan „Playing my part“ zur Verringerung des Energieverbrauchs in der EU vorgelegt. Auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger schätzt die IEA, dass diese Arten kurzfristiger Energiesparmaßnahmen eine Senkung der Gas- und Erdölnachfrage um 5 % ermöglichen könnten (d. h. bei Gas um rund 13 Mrd. m³ und bei Erdöl um rund 16 Mio. t RÖE).
Die Mitgliedstaaten sollten auch Begleitmaßnahmen wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze für hocheffiziente Heizungsanlagen und für die Gebäudeisolierung sowie andere Energiepreismaßnahmen, die die Umstellung auf Wärmepumpen und den Kauf effizienterer Geräte fördern, in vollem Umfang nutzen. Solche Maßnahmen sollten die sozialen und verteilungspolitischen Auswirkungen abfedern, indem z. B. der Schwerpunkt auf sozial schwache Haushalte gelegt wird, die ihre Energiekosten nur mit Mühe tragen können, und auf die Bewältigung der potenziellen Auswirkungen der beschleunigten Energiewende auf den Arbeitsmarkt, die sofort einen Weiterbildungs- und Umschulungsbedarf zur Folge haben könnte.
Eine verstärkte Umsetzung und ehrgeizige Aktualisierung der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) sind für die Verwirklichung der REPowerEU-Ziele von entscheidender Bedeutung. Die nationalen Energie- und Klimapläne sind für die Stärkung des Vertrauens der Anleger und eine bessere Vorhersehbarkeit von Investitionen von entscheidender Bedeutung. Sie bieten einen guten Rahmen, um Schritte zur Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe zu planen und zu fördern.
·Die Kommission beabsichtigt, den Mitgliedstaaten im Laufe dieses Jahres Orientierungshilfen für die Aktualisierung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne im Jahr 2024 an die Hand zu geben, und wird unter anderem im Rahmen der Berichte zur Lage der Energieunion und der Berichte über den Klimaschutz die Fortschritte bei REPowerEU darlegen.
Die Regionen und Städte spielen bei der Entwicklung von Energiesparmaßnahmen, die auf ihren lokalen Kontext zugeschnitten sind, eine führende Rolle. Sie sollten Sensibilisierungs-, Informations- und Förderprogramme, Energieaudits und Energiemanagementpläne auf den Weg bringen, sich zu Einsparzielen verpflichten und beispielsweise im Rahmen der Europäischen Mission für klimaneutrale und intelligente Städte oder im Rahmen der Kohäsionspolitik durch die Unterstützung der Europäischen Stadtinitiative das Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern.
2.Diversifizierung der Energieeinfuhren
Die EU arbeitet seit mehreren Monaten intensiv mit internationalen Partnern zusammen, um die Energieversorgung zu diversifizieren und den Anstieg der Energiepreise einzudämmen.
Gemäß dem im März vom Europäischen Rat erteilten Mandat haben die Kommission und die Mitgliedstaaten eine EU-Energieplattform für die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Gas, Flüssigerdgas und Wasserstoff eingerichtet. Am 5. Mai haben die Kommission und Bulgarien im Rahmen der Energiebeschaffungsplattform der EU in Abstimmung mit den Nachbarn im Südosten Europas eine erste regionale Task Force eingesetzt.
Die EU-Energieplattform wird drei Funktionen bei der gemeinsamen Gasbeschaffung wahrnehmen:
·Bündelung und Strukturierung der Nachfrage: Über den Nachfragepool werden bestreitbare Mengen auf der Grundlage auslaufender langfristiger Verträge sowie flexible Mengen im Rahmen bestehender langfristiger Gasverträge ermittelt und aggregiert, was kurzfristig zu einer Nachfrage von etwa 30-70 Mrd. m³ führen könnte. Zudem wird die Kommission die Diversifizierung des Angebots fördern und legislative Maßnahmen in Betracht ziehen, durch die eine schrittweise Diversifizierung gefordert würde. Die Bündelung der Nachfrage wird durch elektronische Instrumente unterstützt, die die Automatisierung und Sicherheit des Prozesses sowie eine benutzerfreundliche Ausgestaltung gewährleisten.
·Optimierte und transparente Nutzung der Infrastruktur für die Einfuhr, die Speicherung und den Transport von Gas mit Blick auf eine maximale Versorgungssicherheit und Auffüllung der Speicher.
·Outreach-Maßnahmen auf internationaler Ebene: Die verstärkten gemeinsamen Outreach-Maßnahmen auf internationaler Ebene werden sich auf die Festlegung langfristiger Kooperationsrahmen mit vertrauenswürdigen Partnern durch verbindliche oder nicht verbindliche Vereinbarungen konzentrieren, die die Beschaffung von Gas und Wasserstoff sowie die Entwicklung von Projekten für saubere Energie unterstützen, wobei die kollektive Stärke der Union in vollem Umfang genutzt wird.
Als nächsten Schritt wird die Kommission die Entwicklung eines freiwilligen operativen „Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung“ in Erwägung ziehen, über den im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten für die aggregierte Gasnachfrage Verhandlungen geführt und Verträge geschlossen werden sollten und das beschaffte Gas den Marktteilnehmer zu Wettbewerbsbedingungen angeboten werden sollte. Ein solcher Mechanismus könnte die Form eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer unternehmenseigenen Einheit annehmen, das bzw. die die Macht des europäischen Marktes als Hebel nutzt. Die Auswirkungen auf den Wettbewerb eines solchen Konstrukts werden überprüft werden.
Die Plattform wird zudem über regionale Task Forces den Bedarf und die Diversifizierung der Versorgungsoptionen ermitteln und vertragliche Fragen koordinieren. Ferner wird sie mit den Mitgliedstaaten einen eigenen Arbeitsbereich für die gemeinsame Beschaffung von Wasserstoff einrichten.
Die Branchenkenntnis auf dem globalen Energiemarkt wird für den Erfolg der Plattform von großer Bedeutung sein. Eine Beratungsgruppe wird die Plattform über Fragen wie Handel mit Flüssigerdgas, Finanzierung, Absicherung und andere Elemente der Wertschöpfungskette informieren. Für den Informationsaustausch werden die kartellrechtlichen Vorschriften gelten.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates steht die EU-Energieplattform den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft (Westbalkan, Ukraine, Moldau, Georgien) offen. Sie sollte auch den Partnern in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zugutekommen, d. h. Partnern, die die EU-Binnenmarktvorschriften einhalten und sich für die gemeinsame Versorgungssicherheit einsetzen. Die Plattform wird eng mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft zusammenarbeiten, um die Vertragsparteien dabei zu unterstützen, die Plattform optimal zu nutzen.
Die Notsynchronisierung der Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem europäischen Netz Mitte März zeigt, dass wir entschlossen sind, die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem Stromnetz der EU zu verbinden. Sobald die erforderlichen technischen Verbesserungen abgeschlossen sind, wird es den Mitgliedstaaten in der Region ermöglicht, überschüssigen Strom aus der Ukraine zu beziehen, wodurch ein Teil der geringeren Gasimporte ausgeglichen wird.
Eine vollständige Umsetzung des REPowerEU-Plans, hohe Preise, das Vorliegen von Gasalternativen (nachhaltiges Biomethan, erneuerbarer Wasserstoff), der Ausbau erneuerbarer Energien und strukturelle Nachfragemaßnahmen wie Energieeffizienz dürften dazu führen, dass die Gasnachfrage in der EU schneller sinkt als im Paket „Fit für 55“ vorgesehen. Wie in der Strategie für ein auswärtiges Engagement im Energiebereich beschrieben, wird die EU ihren internationalen Partnern langfristige Perspektiven für eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bieten, indem sie den Ausbau von Wasserstoff und erneuerbaren Energien und den Handel damit sowie die Zusammenarbeit bei Strategien zur Verringerung der Methanemissionen in die Bemühungen zur Diversifizierung der Gasversorgung einbezieht.
Diversifizierungsoptionen sind auch für die Mitgliedstaaten wichtig, die derzeit bei Kernbrennstoffen für Reaktoren, die entweder zur Stromerzeugung
oder für andere Zwecke
genutzt werden, von Russland abhängig sind. Dies erfordert die Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit internationalen Partnern, um alternative Uranquellen zu sichern und die in Europa oder bei den globalen Partnern der EU verfügbaren Kapazitäten für die Umwandlung, Anreicherung und Herstellung der Brennstoffe zu stärken. Neben der Diversifizierung externer Lieferanten kann die Fortsetzung der inländischen Erdgasförderung in den Mitgliedstaaten, in denen dies möglich ist, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen.
3. Substitution fossiler Brennstoffe und Beschleunigung der Energiewende in Europa
Eine enorme Beschleunigung und ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung, in der Industrie und im Gebäude- und Verkehrssektor werden das Auslaufen der Nutzung fossiler Brennstoffe aus Russland vorantreiben. Damit werden im Laufe der Zeit ferner die Strompreise sinken und die Einfuhr fossiler Brennstoffe verringert werden.
Förderung erneuerbarer Energien
·Auf der Grundlage ihrer Modellierung der Auswirkungen und der Durchführbarkeit schlägt die Kommission vor, das Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 40 % aus dem Vorschlag des letzten Jahres auf 45 % bis zum Jahr 2030 zu steigern. Damit würden die Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 1236 GW ausgebaut, verglichen mit 1067 GW bis zum Jahr 2030 gemäß dem Paket „Fit für 55“.
·Solarstrom ist eine der Technologien, die sich am schnellsten umsetzen lassen. Daher legt die Kommission das Ziel des REPowerEU-Plans auf über 320 GW Solarstromanlagen fest, die bis 2025 zu installieren sind. Das sind doppelt so viele wie derzeit vorhanden sind. Bis 2030 sollen fast 600 GW erreicht werden. Im Rahmen der ehrgeizigeren Ziele für die Solartechnologie wird die Kommission:
die EU-Strategie für Solarenergie vorlegen;
·
·die europäische Solardachinitiative einführen, die auf einer rechtsverbindlichen EU-Verpflichtung zur Einrichtung von Solardächern auf bestimmten Gebäudekategorien beruht.
Die Windenergie, insbesondere die Offshore-Windenergie, bietet für die Zukunft erhebliche Chancen: Die im Überfluss vorhandenen Ressourcen sind stabil, und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit ist höher. Europa ist weltweit führend im Bereich der Offshore-Windenergie. Um die globale Wettbewerbsfähigkeit des Windenergiesektors der EU weiter zu stärken und das REPowerEU-Ziel durch einen raschen Einsatz von Windenergie zu erreichen, müssen die Lieferketten gestärkt und die Zulassungen drastisch beschleunigt werden.
Die Europäische Union sollte eine Verdoppelung des derzeitigen Einsatzes von individuellen Wärmepumpen anstreben, sodass in den nächsten fünf Jahren insgesamt 10 Millionen Geräte eingebaut werden. Die Mitgliedstaaten können den Einbau und die Einführung von Großwärmepumpen, Geothermie und Solarthermie in kosteneffizienter Weise beschleunigen, indem sie
·Fernwärmenetze, die fossile Brennstoffe bei Einzelanlagen zur Wärmeerzeugung ersetzen, ausbauen und modernisieren;
·saubere Gemeinschaftsheizanlagen fördern, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und Städten;
·soweit verfügbar, Industriewärme nutzen.
Um die Lieferketten für Solar-, Wind- und Wärmepumpentechnologie zu stärken und nachhaltiger zu gestalten, wird die Kommission:
·den Regelungsrahmen verbessern und die Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus gewährleisten; dafür wird sie im ersten Quartal 2023 die Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung für Solaranlagen vorlegen und die bestehenden Anforderungen für Wärmepumpen überarbeiten;
·die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Bündelung ihrer öffentlichen Ressourcen über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) unterstützen, die sich auf bahnbrechende Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungsketten für Solar- und Windenergie und Wärmepumpen konzentrieren.
Um die Entwicklung von Stromspeicherkapazitäten zu fördern, schlägt die Kommission vor, Speicheranlagen als im überwiegenden öffentlichen Interesse liegend zu betrachten und die Genehmigung ihres Einsatzes zu erleichtern.
Beschleunigung von Wasserstoff
Erneuerbarer Wasserstoff wird von entscheidender Bedeutung sein, um Erdgas, Kohle und Öl in schwer dekarbonisierbaren Industrien und im Verkehrssektor zu ersetzen. Im REPowerEU-Plan ist das Ziel von 10 Millionen Tonnen für die heimische Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und 10 Millionen Tonnen für die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff bis 2030 festgelegt. Die Kommission
·fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Teilziele für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Industrie und den Verkehr an die REPowerEU-Ziele (75 % für die Industrie und 5 % für den Verkehr) anzugleichen und die Überarbeitung des Wasserstoff- und Gasmarktpakets rasch abzuschließen;
·wird die Investitionen in das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff im Rahmen von „Horizont Europa“ aufstocken (200 Millionen Euro), um die Zahl der Wasserstofftäler zu verdoppeln;
·veröffentlicht zwei delegierte Rechtsakte über die Definition und Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zur öffentlichen Stellungnahme;
·beabsichtigt, die Prüfung der ersten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich Wasserstoff bis zum Sommer abzuschließen;
·fordert die Industrie auf, die Arbeiten an fehlenden Wasserstoffnormen zu beschleunigen, insbesondere in Bezug auf die Erzeugung von Wasserstoff, die Infrastruktur und die Endverbrauchsgeräte;
·wird ab 2025 regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten über den Einsatz und die Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff in schwer dekarbonisierbaren Anwendungen in der Industrie und im Verkehrssektor Bericht erstatten.
Beschleunigte Anstrengungen sind erforderlich, um die Wasserstoffinfrastruktur für die Erzeugung, Einfuhr und Beförderung von 20 Millionen Tonnen Wasserstoff bis 2030 zu schaffen. Eine grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastruktur ist zwar immer noch in den Kinderschuhen, jedoch wurde die Grundlage für die Planung und den Ausbau bereits mit der Einbeziehung der Wasserstoffinfrastruktur in die überarbeiteten transeuropäischen Energienetze geschaffen. Die erforderlichen Gesamtinvestitionen für wichtige Wasserstoffinfrastrukturkategorien werden auf 28-38 Mrd. EUR für EU-interne Pipelines und 6-11 Mrd. EUR für die Speicherung geschätzt.
Um die Einfuhr von bis zu 10 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs zu erleichtern, wird die Kommission den Ausbau von drei großen Wasserstoffimportkorridoren über das Mittelmeer, die Nordsee und sobald es die Umstände zulassen, in der Ukraine unterstützen. Partnerschaften für grünen Wasserstoff werden die Einfuhr von grünem Wasserstoff erleichtern und gleichzeitig die Dekarbonisierung in den Partnerländern unterstützen. Andere Formen von fossilfreiem, insbesondere mit Kernkraft erzeugtem, Wasserstoff spielen ebenfalls eine Rolle als Ersatz für Erdgas (siehe Karte).
Um zur Erreichung dieser Ziele beizutragen, wird die Kommission
·bis März 2023 in einem Verfahren unter Beteiligung der Mitgliedstaaten, der nationalen Regulierungsbehörden, der Energieregulierungsbehörden (ACER), des ENTSOG, von Projektträgern und anderen Interessenträgern den vorläufigen Bedarf an Wasserstoffinfrastruktur auf der Grundlage der TEN-E-Verordnung erfassen;
·EU-Mittel im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität mobilisieren;
·einen speziellen Arbeitsablauf über die gemeinsame Beschaffung von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen der EU-Energieplattform einrichten.
Ausbau von Biomethan
Die Steigerung der nachhaltigen Erzeugung von Biomethan auf 35 Mrd. m³ bis 2030 ist ein kosteneffizienter Weg, um unser Ziel zu erreichen, die Einfuhr von Erdgas aus Russland zu verringern. Um die Kapazitäten zur Erzeugung von Biogas in der EU zu erhöhen und seine Umwandlung in Biomethan zu fördern, sind in diesem Zeitraum Investitionen von schätzungsweise 37 Mrd. EUR erforderlich.
Wie im Aktionsplan für Biomethan in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen dargelegt, schlägt die Kommission vor, die wichtigsten Hindernisse im Hinblick auf eine gesteigerte nachhaltige Erzeugung und Verwendung von Biomethan anzugehen und seine Einführung in den Erdgasbinnenmarkt zu erleichtern, indem
·eine Partnerschaft für industrielles Biogas und Biomethan eingerichtet wird, um die Wertschöpfungskette für erneuerbare Gase zu fördern;
·zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Erzeuger von Biogas zu ermutigen, Energiegemeinschaften zu bilden;
·Anreize für die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan geboten werden;
·die Anpassung und Angleichung bestehender und der Aufbau neuer Infrastrukturen für den Transport von mehr Biomethan über das Gasnetz der EU gefördert werden;
·Lücken in der Forschung, Entwicklung und Innovation angegangen werden;
·der Zugang zur Finanzierung erleichtert wird und EU-Mittel im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, der Kohäsionspolitik, der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Gemeinsamen Agrarpolitik mobilisiert werden.
Der Schwerpunkt sollte auf einer nachhaltigen Erzeugung liegen, um sicherzustellen, dass Biomethan aus organischen Abfällen und land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen erzeugt wird, sodass Auswirkungen auf die Landnutzung und die Ernährungssicherheit vermieden werden.
Bioenergie macht 60 % der erneuerbaren Energien in der EU aus. Sie steht als stabile Energiequelle in der EU zur Verfügung, jedoch ist die nachhaltige Beschaffung von entscheidender Bedeutung. Aktuelle Schätzungen zeigen einen moderaten, stetigen Anstieg der Nutzung von Biomasse bis 2030. Die Priorisierung der Nutzung von nicht-recyclebaren Biomasseabfälle sowie von land- und forstwirtschaftlichen Abfällen wird eine nachhaltige Energieerzeugung gewährleisten, die zu den Zielen von REPowerEU beitragen kann.
Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe in schwer dekarbonisierbaren Industrie- und Verkehrssektoren
Der Ersatz von Kohle, Öl und Erdgas in industriellen Prozessen wird nicht nur die CO2-Emissionen verringern, sondern auch die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem die Industrieproduktion von instabilen Märkten für fossile Brennstoffe abgeschirmt wird, und eine internationale Technologieführerschaft fördern.
Mit Energieeffizienz, Kraftstoffsubstitution, Elektrifizierung und einer verstärkten Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff, Biogas und Biomethan durch die Industrie ließen sich zusätzlich zu den im Rahmen der Vorschläge für „Fit für 55“ vorgesehenen Einsparungen bis zu 35 Mrd. m³ Erdgas bis zum Jahr 2030 einsparen. Die Erzeugung von nichtmetallischen Mineralstoffen, Zement, Glas und Keramik sowie die Erzeugung von Chemikalien und die Raffinerien bieten die größten Möglichkeiten zur Verringerung der Nachfrage nach fossilen Gasen (fast 22 Mrd. m3).
Auch die Elektrifizierung der Industrie bietet ein großes Potenzial. Derzeitige Technologien ermöglichen es Industrieunternehmen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Möglichkeiten zur Elektrifizierung werden mit der Verbesserung der Technologien und der Einführung von erneuerbaren Energien weiter zunehmen.
Um die Einführung von Wasserstoff und die Elektrifizierung in der Industrie zu unterstützen, wird die Kommission
·CO2-Differenzverträge und spezielle REPowerEU-Fenster im Rahmen des Innovationsfonds einführen, um die vollständige Umstellung der bestehenden Wasserstoffproduktion in industriellen Prozessen von Erdgas auf erneuerbare Energien und den Übergang auf wasserstoffgestützte Produktionsverfahren in neuen Industriezweigen wie der Stahlproduktion zu unterstützen;
·Leitlinien für die Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien und Strombezugsverträge (PPA) veröffentlichen;
·in Zusammenarbeit mit der EIB im Rahmen der InvestEU-Beratungsplattform eine technische Beratung entwickeln, um mit Strombezugsverträgen finanzierte Projekte im Bereich erneuerbare Energien zu unterstützen. Um Investitionen in der Industrie freizusetzen, wird die Kommission die verfügbaren Mittel für die groß angelegte Ausschreibung 2022 zum Innovationsfonds im kommenden Herbst auf etwa 3 Mrd. EUR verdoppeln. Aus einem speziellen REPowerEU-Fenster werden 1) innovative Elektrifizierungs- und Wasserstoffanwendungen in der Industrie, 2) innovative saubere Technologien (z. B. Elektrolyseure und Brennstoffzellen, innovative Ausrüstungen im Bereich erneuerbarer Energie, Energiespeicher oder Wärmepumpen für industrielle Zwecke) und 3) mittelgroße Pilotprojekte für die Validierung, Erprobung und Optimierung hochinnovativer Lösungen unterstützt.
Im Verkehrssektor kann die Elektrifizierung mit der Verwendung von nichtfossilem Wasserstoff, der fossile Kraftstoffe ersetzt, kombiniert werden. Um Energieeinsparungen und -effizienzen im Verkehrssektor zu verbessern und den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, wird die Kommission
·eine Gesetzgebungsinitiative in Erwägung ziehen, um den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an über eine bestimmte Größe hinausgehenden öffentlichen und gewerblichen Fahrzeugflotten zu erhöhen;
·die beiden gesetzgebenden Organe ersuchen, die ausstehenden Vorschläge zu alternativen Kraftstoffen und anderen verkehrsbezogenen Dossiers zur Unterstützung einer grünen Mobilität rasch anzunehmen;
·im Jahr 2023 ein Legislativpaket zur Ökologisierung des Güterverkehrs annehmen.
Umsetzung von REPowerEU – mit Fachkräften, Rohstoffen und einem vollständigen regulatorischen Rahmen
Zur Erreichung der REPowerEU-Ziele wird es erforderlich sein, die Lieferung von Ausrüstung für erneuerbare Energien und von kritischen Rohstoffen zu diversifizieren, sektorale Abhängigkeiten zu verringern, Engpässe in der Lieferkette zu überwinden und die Fertigungskapazität der EU für Technologie für saubere Energie auszubauen. Obwohl die EU in den Bereichen Elektrolyse-, Wind- und Wärmepumpentechnologien weltweit führend ist, wurde auf dem EU-Markt für Solarpaneele und Wärmepumpen in den letzten Jahren ein Anstieg bei den Einfuhren aus Asien verzeichnet.
Was Wärmepumpen anbelangt, so sollte eine Verdoppelung der Ausbaurate mit einer raschen Steigerung der Produktion der dafür erforderlichen Ausrüstung einhergehen, gegebenenfalls durch einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln.
Neben der Sicherstellung der Diversifizierung der Lieferanten muss die Stärkung von Modellen der Kreislaufwirtschaft Priorität haben. Unterstützung für Forschung und Innovation wird bereitgestellt, auch im Rahmen von Horizont Europa, um den Materialverbrauch zu verringern, die Recyclingfähigkeit von Ausrüstung für erneuerbare Energien zu verbessern und kritische Rohstoffe zu ersetzen.
Um den Beitrag der Industrie zu REPowerEU zu erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wird die Kommission
·eine EU-Allianz für die Solarindustrie gründen;
·im Hinblick auf den Ausbau der Produktionskapazitäten für Elektrolyseure mit der Industrie zusammenarbeiten, wie in der Erklärung zu Elektrolyseuren
dargelegt;
·die Arbeit hinsichtlich der Versorgung mit kritischen Rohstoffen verstärken und einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt ausarbeiten. Die Kommission wird laufende Strategien und Maßnahmen der EU verstärken (z. B. Umsetzung und Aushandlung von Freihandelsabkommen, Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern), die Überwachungskapazitäten der EU erhöhen und die Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen unterstützen. Ziel dieser Initiative ist es, die europäische Wertschöpfungskette durch Ermittlung der Bodenschätze und kritischen Rohstoffe zu stärken, die für Europa von strategischem Interesse sind, und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten, indem z. B. Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourceneffizienz gefördert werden.
Die Beschleunigung und Verstärkung des Einsatzes erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz hängen von qualifizierten Arbeitskräften und stabilen Lieferketten ab, um der gestiegenen Nachfrage nach sauberer Technologie und der Einführung im Bausektor gerecht zu werden. Durch die Energiewende ergeben sich zahlreiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt und dies wird dazu beigetragen, dass Arbeitsplätze für umgeschulte Arbeitskräfte in Übergangssektoren sichergestellt werden.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, geht die Kommission wie folgt vor:
·Sie fördert Akteure im Bereich der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Sonnenenergie, Windkraft, Geothermie, Biomasse, Wärmepumpen usw.) und gestattet Behörden, im Rahmen des Kompetenzpakts eine umfassende Kompetenzpartnerschaft aufzubauen.
·Sie wird Kompetenzen durch Erasmus+ und das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff mithilfe der Einführung eines umfangreichen Projekts zur Entwicklung von Kompetenzen für die Wasserstoffwirtschaft fördern.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Innovationen
Langsame und komplexe Genehmigungsverfahren sind eine wesentliche Hürde für den Beginn der Revolution auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors für erneuerbare Energien. Bis zur Erteilung einer Genehmigung können für Windkraftprojekte bis zu 9 Jahre und für Projekte für Freiflächensolaranlagen bis zu 4,5 Jahre vergehen. Die unterschiedlich langen Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten zeigen, dass nationale Vorschriften und Verwaltungskapazitäten die Genehmigungsverfahren verkomplizieren und verlangsamen.
·Um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, alle bestehenden rechtlich möglichen Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen, legt die Kommission eine Empfehlung zu Genehmigungsverfahren vor.
Darin werden Maßnahmen zur Straffung von Verfahren auf nationaler Ebene vorgeschlagen, Unklarheiten bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften beseitigt und bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten dargelegt. Außerdem werden partizipative Ansätze zur Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden und die Versorgung von Behörden mit den Mitteln, die für eine Erleichterung der rechtzeitigen Durchführung lokal angepasster Investitionen erforderlich sind, empfohlen.
·Um den Anstoß zur Umsetzung der Empfehlung zu geben, wird die Kommission am 13. Juni Experten für erneuerbare Energien und Experten für Umweltprüfung aus den Mitgliedstaaten zusammenrufen.
Hochrangige Gipfeltreffen, die von Mitgliedstaaten ausgerichtet werden, wie der Nordseegipfel in Dänemark, werden die Argumente für Investitionen in grenzüberschreitende Windparks und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien stärken.
Die Mitgliedstaaten sollten genehmigungsbezogene länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters und bereits angenommene Aufbau- und Resilienzpläne vorrangig umsetzen. Ebenso ist die vollständige und rasche Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie durch alle Mitgliedstaaten dringend erforderlich, um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
·Um eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und die damit verbundene Infrastruktur zu unterstützen, ändert die Kommission ihren Vorschlag für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ersucht das Europäische Parlament und den Rat, im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ die Erzielung einer raschen Einigung sicherzustellen.
Mit dem überarbeiteten Vorschlag wird der Grundsatz „erneuerbare Energien als überwiegendes öffentliches Interesse“ umgesetzt, wird die Ausweisung von „go-to“-Gebieten eingeführt und werden andere Möglichkeiten zur Verkürzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren geschaffen sowie gleichzeitig potenzielle Risiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert. Ferner ist darin die Möglichkeit vorgesehen, Reallabore zu schaffen, um in diesem Sektor Innovationen zu fördern.
Darüber hinaus ersucht die Kommission die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie zu beschleunigen, damit die Verbraucher an den Energiemärkten faktisch teilnehmen (individuell oder über Energiegemeinschaften oder über Modelle zum kollektiven Eigenverbrauch) und Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, selbst verbrauchen, verkaufen oder teilen können.
4. Intelligente Investitionen
Aus der Analyse der Kommission geht hervor, dass im Rahmen von REPowerEU bis 2027 weitere Investitionen in Höhe von 210 Mrd. EUR zusätzlich zu dem Betrag benötigt werden, der für die Verwirklichung der Ziele der Vorschläge im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ erforderlich ist. Diese Investitionen werden sich auszahlen. Durch die Umsetzung von „Fit für 55“ und des REPowerEU-Plans wird die EU bis 2030 Ausgaben für Gaseinfuhren in Höhe von 80 Mrd. EUR, Ausgaben für Öleinfuhren in Höhe von 12 Mrd. EUR und Ausgaben für Kohleeinfuhren in Höhe von 1,7 Mrd. EUR jährlich einsparen.
Während des Übergangs kann der rasche Verzicht auf russische Energieeinfuhren zu höheren und volatileren Energiepreisen führen. Es sind gezielte Maßnahmen erforderlich, um die Volatilität zu minimieren, die Preise unter Kontrolle zu halten und die einzelnen Personen, die von (Energie-)Armut betroffen oder bedroht sind, zu schützen, damit für alle ein gerechter Übergang gewährleistet wird. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, ihren Vorschlag für einen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung sozial schwacher Haushalte und kleiner Unternehmen während des Übergangs anzunehmen.
4.1 Europäischer Verbund- und Infrastrukturbedarf
Der REPowerEU-Plan beinhaltet eine wesentliche Änderung des Energiesystems in Bezug auf die Mengen und Richtungen von Energieströmen. Es ist an der Zeit, viele seit Langem ausstehende Projekte umzusetzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Verbindungen liegt, um einen integrierten Energiemarkt zu schaffen, der eine solidarische Versorgungssicherheit gewährleistet.
Der Rahmen für transeuropäische Energienetze (TEN-E) hat dazu beigetragen, eine widerstandsfähigere europäische Gasinfrastruktur aufzubauen, die eine stärker diversifizierte Versorgung ermöglicht. Sobald die laufenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und die laufenden Vorhaben von gegenseitigem Interesse umgesetzt sind, werden alle Mitgliedstaaten und Nachbarländer Zugang zu mindestens drei Gasquellen oder zum weltweiten Markt für Flüssigerdgas (LNG) haben. Allein im Jahr 2022 wurden bzw. werden PCI im Gasbereich mit einer zusätzlichen Gasfernleitungskapazität von insgesamt 20 Mrd. m³/Jahr in Betrieb genommen. Erst kürzlich wurden mehrere Schlüsselprojekte, die von der EU kofinanziert wurden, abgeschlossen oder eingeleitet, wie z. B. die Gasverbindungsleitung Polen-Litauen (GIPL)
, die für den Ostseeraum von großer Bedeutung ist, und ein neues Terminal für Flüssigerdgas in Nordgriechenland, das Europa und dem Balkan dabei helfen wird, die Abhängigkeit von russischen Lieferungen zu verringern
.
Die hier dargestellten Karten und Projektlisten sind das Ergebnis der Analyse des zusätzlichen Bedarfs, der eng mit REPowerEU verbunden ist, durch die regionalen Gruppen. Sie ergänzen die bestehende Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, von denen einige, wie die iberischen Verbindungsleitungen und die Verbindungen für Inselmitgliedstaaten, seit vielen Jahren in Vorbereitung sind. Diese Vorhaben sollten nun auch beschleunigt werden, um die europäische Infrastruktur zu vervollständigen. Die Gasprojekte, die in die REPowerEU-Kapitel der Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen werden sollen, sollten sich auf die Analyse des in den Karten in diesem Abschnitt aufgezeigten Bedarfs stützen.
Die regionale Bewertung des zusätzlichen Gasinfrastrukturbedarfs für REPowerEU zeigt, dass es möglich sein wird, die russischen Gasimporte durch eine Kombination aus einer Verringerung der Nachfrage, einer Erhöhung der inländischen Erzeugung von Biogas/Biomethan und Wasserstoff sowie einem begrenzten Ausbau der Gasinfrastruktur vollständig aufzuwiegen. Die wichtigsten Bedürfnisse stehen mit der Bedienung der Nachfrage in Mittel- und Osteuropa und im Norden Deutschlands sowie dem Ausbau des südlichen Gaskorridors in Zusammenhang. Diese begrenzte zusätzliche Infrastruktur, wie in Anhang 3 beschrieben, sollte den Bedürfnissen für das kommende Jahrzehnt gerecht werden, ohne zu einem Festhalten an fossilen Brennstoffen und zu verlorenen Vermögenswerten zu führen, die den langfristigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft behindern.
Die Speicherung ist für die Verbesserung der Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Projekte, deren Zweck der Ausbau der Speicher- und Entnahmekapazitäten ist, sollten entsprechend unterstützt werden – auch in finanzieller Hinsicht –, um ein höheres Maß an Vorsorge und Reaktion im Hinblick auf Risiken im Zusammenhang mit der Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Für die Einfuhr ausreichender Mengen an LNG und Pipelinegas von anderen Lieferanten werden bis 2030 Investitionen in Höhe von schätzungsweise 10 Mrd. EUR erforderlich sein, damit die Gasinfrastruktur, einschließlich LNG-Einfuhrterminals, Pipelines für den Anschluss nicht ausgelasteter LNG-Einfuhrterminals an das EU-Netz sowie Kapazitäten für den Umkehrfluss, ausreicht. Zusätzliche Investitionen in die Anbindung von LNG-Importterminals auf der Iberischen Halbinsel an das EU-Netz durch wasserstofffähige Infrastrukturen können weiter zur Diversifizierung der Gasversorgung im Binnenmarkt und zur Nutzung des langfristigen Potenzials für erneuerbaren Wasserstoff beitragen. Ferner werden Investitionen in sehr begrenztem Maße vonnöten sein, um die Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, die fast vollständig von Pipelineöl aus Russland abhängig sind.
Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland erstreckt sich auch auf Rohöl und Erdölerzeugnisse. Während der Weltmarkt in den meisten Fällen einen schnellen und wirksamen Ersatz ermöglicht, sind einige Mitgliedstaaten stärker auf russisches Pipelineöl angewiesen. Die Unterbrechung der Versorgung über die Druschba-Pipeline, über die Rohöl direkt aus Zentralrussland nach Europa geliefert wird, wird den Druck auf alternative Versorgungswege wie über Häfen (z. B. Danzig, Rostock, Triest oder Omisalj) und auf alternative Pipeline-Infrastrukturen erhöhen, die derzeit nicht zur Bewältigung dieses zusätzlichen Drucks imstande sind und dieselben Regionen versorgen.
In diesem Zusammenhang sind sehr begrenzte und gezielte Investitionen erforderlich, um die benötigte Ölversorgungssicherheit zu gewährleisten. Projekte, die auf den Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur aufbauen und diese erweitern und bestehende Engpässe (insbesondere in Bezug auf die Ölpipelines Transalpine (TAL), Adria oder SPSE) beseitigen, sind von entscheidender Bedeutung, um tragfähige Alternativen für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Einrichtung alternativer Versorgungswege muss auch mit gezielten Investitionen in die Umgestaltung und Modernisierung von Raffinerien für Erdölerzeugnisse einhergehen, da der Ersatz von Rohöl aus dem Ural durch alternative Ölsorten technologische Veränderungen mit sich bringt. Der Gesamtinvestitionsbedarf zur Gewährleistung der Sicherheit der Versorgung mit Öl dürfte sich auf bis zu 1,5 bis 2 Mrd. EUR belaufen.
Bis 2030 sind zusätzliche Investitionen in das Stromnetz in Höhe von 29 Mrd. EUR erforderlich, um es für eine verstärkte Nutzung und Erzeugung von Strom zu rüsten. Alle relevanten Vorhaben sind bereits in der 5. PCI-Liste aufgeführt. Die beschleunigte Umsetzung von PCI im Strombereich ist für ein Verbundnetz mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energiequellen von entscheidender Bedeutung. Die derzeit hohen Strompreise auf der Iberischen Halbinsel machen deutlich, wie wichtig es ist, grenzüberschreitende elektrische Verbundfähigkeiten zu verbessern; dabei handelt es sich um eine kostengünstige Methode, eine sichere und erschwingliche Stromversorgung sicherzustellen. Die Kommission wird die spanischen und französischen Behörden weiterhin dabei unterstützen und dazu ermutigen, die Umsetzung der drei bestehenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse durch die hochrangige Gruppe Südwesteuropa zu beschleunigen, die darauf abzielt, die Verbindungskapazität zwischen der Iberischen Halbinsel und Frankreich zu erhöhen. Die EU hat bereits Maßnahmen für die Synchronisierung der Stromnetze der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz ergriffen. Sobald dies – spätestens 2025 – abgeschlossen ist, können weder der Stromhandel noch der Netzbetrieb dazu genutzt werden, die Energieversorgungssicherheit der Region zu gefährden.
Energiespeicherung spielt bei der Sicherstellung von Flexibilität und Versorgungssicherheit im Energiesystem eine wichtige Rolle, indem durch sie die Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erleichtert, das Netz gestützt und Energie in die Zeiträume verlagert wird, in der sie am dringendsten benötigt wird. Letztlich verringert Energiespeicherung die Nutzung von Gaskraftwerken im Energiesystem.
Die Kommission wird zudem die rasche Entwicklung wichtiger Offshorenetze und grenzüberschreitender Wasserstoffinfrastrukturen fördern.
Karte der europäischen Gasinfrastruktur – PCI und zusätzliche Projekte im Rahmen von REPowerEU, einschließlich Wasserstoffkorridore
Karte der europäischen Strominfrastruktur
4.2 Nationale Reformen und Investitionen
Die meisten Ziele sind auf europäischer Ebene festgelegt und machen eine enge Koordinierung nötig, doch die Umsetzung vieler Maßnahmen liegt bei den Mitgliedstaaten und erfordert gezielte Reformen und Investitionen.
Die Aufbau- und Resilienzpläne haben sich als bestens geeignet erwiesen, um dringende Prioritäten in einem gemeinsamen EU-Rahmen auf der Grundlage der Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und stark ergebnisorientiert umzusetzen. Sie bieten bereits eine Reihe ehrgeiziger Reformen und Investitionen, um den zweifachen Wandel zu verwirklichen. Ihre Etappenziele und Zielwerte haben an Gültigkeit gewonnen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre bestehenden Aufbau- und Resilienzpläne ein eigenes Kapitel mit neuen Maßnahmen aufzunehmen, um die REPowerEU-Ziele der Diversifizierung der Energieversorgung und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verwirklichen. Zu diesem Zweck steht den Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung entsprechende Hilfe zur Verfügung. Grenzüberschreitende Investitionen sind von entscheidender Bedeutung, um die Verbundnetze zu stärken und die Energieversorgungssicherheit für den Binnenmarkt zu gewährleisten. Bei der Bewertung der speziellen REPowerEU-Kapitel wird die Kommission deren Beitrag zur Versorgungssicherheit der gesamten Union berücksichtigen. Die länderspezifischen Empfehlungen 2022 werden als Richtschnur für die neuen Kapitel der Aufbau- und Resilienzpläne dienen. Zusammen mit dieser Mitteilung gab die Kommission maßgeschneiderte Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten zur Energiepolitik im Einklang mit den REPowerEU-Zielen heraus.
Die Aufbau- und Resilienzpläne sollten für Komplementarität zwischen Maßnahmen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, und Maßnahmen, die aus anderen nationalen Fonds oder EU-Fonds unterstützt werden, sorgen. Insbesondere müssen die Synergien zwischen der Kohäsionspolitik, vor allem dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF+), der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und den REPowerEU-Kapiteln in den Aufbau- und Resilienzplänen ausgebaut werden. Beispielsweise können ausgereifte Projekte für Netze, Speicheranlagen oder Flüssigerdgas, die sich in einem Mitgliedstaat befinden, aber von europäischer Bedeutung sind, in das REPowerEU-Kapitel der Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen werden. Mit den Aufbau- und Resilienzplänen könnten beispielsweise Energieinfrastrukturprojekte unterstützt werden, die in regionalen TEN-E-Gruppen aufgrund des gemeinsamen Interesses ausgewählt werden, da sie Energienetze der Mitgliedstaaten miteinander verbinden, derzeit von den europäischen Energiemärkten isolierte Regionen verbinden, bestehende grenzüberschreitende Verbindungsleitungen stärken, zur Integration erneuerbarer Energien beitragen und den Zielen der Marktintegration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit Rechnung tragen. Dies ermöglicht die Freisetzung von Mitteln des CEF-Fonds für Energie für Verbindungsleitungen in Strom-, Offshore-, Wasserstoff- und anderen Infrastrukturprojekten von gemeinsamem Interesse, für deren Umsetzung eine grenzüberschreitende Planung und regionale Zusammenarbeit nötig ist, wie im Rahmen der TEN-E-Politik vorgesehen.
Die Aufbau- und Resilienzpläne bieten eine schnelle und wirksame Möglichkeit, Investitionen, die auf den REPowerEU-Bedarf ausgerichtet sind, in Kombination mit begleitenden Reformen zur Maximierung ihrer Wirkung vorzuziehen. Da sowohl aus dem REPowerEU-Kapitel als auch aus den Mitteln der Kohäsionspolitik die Energiewende gefördert wird, können Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Rahmen beider Fonds unterstützt werden. Um die Synergien zwischen diesen Maßnahmen zu verbessern, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Investitionen während der Laufzeit des Programmplanungszeitraums koordiniert zu planen, wobei die verfügbaren Finanzmittel und die Durchführungszeitpläne zu berücksichtigen sind.
4.3 Finanzierung
Um Finanzmittel zur Deckung des kurzfristigen REPowerEU-Investitionsbedarfs zu mobilisieren, schlägt die Kommission eine rasche gezielte Änderung der ARF-Verordnung vor. Mit der Änderung soll eine begrenzte Menge zusätzlicher Mittel aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EU-EHS) zugewiesen werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten größere Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln genießen, die ihnen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen und der Verordnung (EU) 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne zugewiesen wurden. Diese Zuschüsse werden die verbleibenden 225 Mrd. EUR an Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität ergänzen, sodass sich ein Gesamtbetrag von fast 300 Mrd. EUR ergibt. Wird ein Teil der verbleibenden 225 Mrd. EUR an Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität von den Mitgliedstaaten, die derzeit Anspruch darauf haben, nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt, so wird vorgeschlagen, dass diese Mittel anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bis zu 12,5 % ihrer Zuweisungen im Rahmen der Kohäsionspolitik auf die Aufbau- und Resilienzfazilität zu übertragen, da sie künftig 7,5 % für die Ziele von REPowerEU übertragen können, wenn sie den entsprechenden Bedarf nachweisen können und die bereits bestehende Möglichkeit einer Übertragung von 5 % in Anspruch genommen haben. Diese neue Übertragungsmöglichkeit wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, neue Investitionen und Reformen in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen, die zu einer raschen Verringerung der Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland beitragen werden. Eine solche Übertragungsmöglichkeit ist durch die Dringlichkeit und die Art einiger erforderlicher Investitionen gerechtfertigt.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bis zu 12,5 % ihrer Zuweisungen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die Aufbau- und Resilienzfazilität zu übertragen, Die Bereitstellung eines Teils der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität beschleunigt die Durchführung einschlägiger Projekte, damit Landwirte die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten können, um den Einsatz von Kunstdünger zu verringern und die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan oder erneuerbaren Energien zu steigern.
Das Verfahren für die freiwillige Übertragung von Mitteln der Kohäsionspolitik und GAP-Mitteln durch die Mitgliedstaaten auf die REPowerEU-Kapitel der Aufbau- und Resilienzpläne wurde so konzipiert, dass eine rasche Annahme gewährleistet ist, und sollte die Annahme und Umsetzung der Strategiepläne und Programme nicht verzögern.
Vor allem ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer REPowerEU-Kapitel einen breit angelegten Konsultationsprozess durchführen, insbesondere mit den lokalen und regionalen Behörden, Sozialpartnern sowie Interessenträgern aus dem Agrarsektor, um die Eigenverantwortung auf eine breite Basis zu stellen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist.
Die kohäsionspolitischen Fonds, mit denen bereits energiebezogene Investitionen erfolgreich gefördert wurden, werden weiterhin die Ziele von REPowerEU und des europäischen Grünen Deals ergänzen und stärken. Im Rahmen des derzeitigen MFR werden über die Kohäsionspolitik Projekte zur Dekarbonisierung und zum ökologischen Wandel mit bis zu 100 Mrd. EUR unterstützt. Um eine rasche Auszahlung zu gewährleisten, wird die Kommission ein flexibles Instrument schaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Mobilisierung privater Mittel zu unterstützen; zudem beabsichtigt sie, bis Ende 2022 einen delegierten Rechtsakt anzunehmen, der die Konzeption von Projekten für Energieeffizienz und erneuerbare Energien und die Erstattung der damit verbundenen Ausgaben durch Standarderstattungssysteme in der Kohäsionspolitik beschleunigen soll. Die Kommission wird auch mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Entwicklung regionaler und lokaler Energieagenturen als zentrale Anlaufstelle für Energieprojekte zu fördern.
Die Vorschriften über staatlich Beihilfen gelten in vollem Umfang für die Reformen und Investitionen, die in den REPowerEU-Kapiteln vorgesehen sind. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, und die geltenden Beihilfeverfahren einzuhalten. Angesichts der beispiellosen Dringlichkeit, mit der die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen verringert werden muss, wird die Kommission prüfen, wie Beihilfenkontrollen für REPowerEU-Maßnahmen erleichtert und gleichzeitig Marktverzerrungen begrenzt werden können. Insbesondere wird die Kommission Leitlinien dazu bereitstellen, wie Maßnahmen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen konzipiert werden können, und Beschlüsse beschleunigen, sobald ihr vollständige Informationen vorliegen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch bei der Ausarbeitung von Maßnahmen unterstützen, die auf der Grundlage der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Anmeldepflicht befreit werden können. Schließlich wird sie den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen fortlaufend überprüfen, um sicherzustellen, dass er die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, die Auswirkungen der derzeitigen geopolitischen Lage, auch im Energiebereich, zu bewältigen, und weiterhin dafür sorgen, dass der Rahmen für staatliche Beihilfen im Allgemeinen seinen Zweck erfüllt.
Die Fazilität „Connecting Europe“ – Energie (CEF-E) wird Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterstützen, die nicht vom Markt durchgeführt werden oder nicht innerhalb des Zeitrahmens durchgeführt werden, der erforderlich ist, um die Ziele von REPowerEU zu erreichen. Zusammen mit dieser Mitteilung leitet die Kommission eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ mit einem geschätzten Gesamtbudget von rund 800 Mio. EUR ein. Im zweiten Halbjahr 2022 werden erfolgreiche Projekte ausgewählt, um die dringendsten Infrastrukturprojekte zu unterstützen, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Prioritäten erforderlich sind. Anfang 2023 wird die Kommission eine weitere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ veröffentlichen, die zum Zeitpunkt der diesjährigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen möglicherweise noch nicht vorliegen.
Die Mitgliedstaaten können steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der REPowerEU-Ziele in Erwägung ziehen, um Anreize für Energieeinsparungen zu schaffen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, zusätzliche steuerliche Maßnahmen wie Ermäßigungen und Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer sowohl für den Kauf und die Nutzung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen, Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen und die schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Erwägung zu ziehen. Der anhängige Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie trägt zu den REPowerEU-Zielen bei, indem Preissignale zur Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und zur Energieeinsparung gesetzt werden. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten um eine rasche Einigung.
Das Programm „InvestEU“ wird private Finanzmittel mobilisieren, um ein breites Spektrum von Investitionen zu unterstützen, die zur Verwirklichung der politischen Ziele von REPowerEU beitragen werden, indem Risiken mit den Durchführungspartnern geteilt werden. Die Kommission wird eng im Rahmen eines „Team Europa“-Konzepts mit der EIB-Gruppe, anderen Durchführungspartnern des Programms „InvestEU“ und den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Kreditvergabe, die Mischfinanzierung und die Entwicklung von Beratungsprodukten für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Stromnetze zu beschleunigen.
Damit der Innovationsfonds im Falle einer Ausschreibung 100 % der einschlägigen Kosten decken kann, sollten das Europäische Parlament und der Rat die vorgeschlagene Änderung der EU-EHS-Richtlinie in Bezug auf den Innovationsfonds rasch prüfen; danach wird die Kommission die erforderliche Änderung des delegierten Rechtsakts zur Einrichtung des Innovationsfonds zügig annehmen.
5. Stärkung der Vorsorge
Europa muss auf eine schwere Versorgungsstörung vorbereitet und dafür gerüstet sein. Auch wenn das Risiko gering ist, dass der Gasbedarf in diesem Sommer nicht gedeckt wird, könnte die Gefahr bestehen, dass die Speicher ohne weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten nicht ausreichend für den nächsten Winter befüllt werden.
Neben der zügigen Annahme der Speicherungsverordnung, mit der in diesem Sommer mit der Wiederauffüllung der Gasspeicher begonnen werden soll, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zu Folgendem auf:
· vorbeugende Umsetzung der EU-Mitteilung über Energieeinsparungen. Das kurzfristig eingesparte Gas kann insbesondere dazu verwendet werden, die unterirdischen Speicheranlagen vor dem nächsten Winter wiederaufzufüllen;
· Aktualisierung ihrer Notfallpläne unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Vorsorgeüberprüfung der Kommission. In den aktualisierten Notfallplänen sollten die wesentlichen Kunden genannt werden, die für kritische Lieferketten in der Union eine Schlüsselrolle spielen;
·Aufforderung an die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, die technischen Maßnahmen zu beschleunigen, mit denen die Reverse-Flow-Kapazitäten von West nach Ost bis zum nächsten Winter erhöht werden können, auch in Bezug auf die technischen Anforderungen an die Zusammensetzung von Gas;
·Abschluss der noch ausstehenden bilateralen Solidaritätsvereinbarungen zwischen Nachbarländern.
Der bestehende EU-Rechtsrahmen sieht bereits vor, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer extremen Krise ihre benachbarten Mitgliedstaaten um Solidaritätsmaßnahmen ersuchen können. Solidaritätsmaßnahmen sind im Falle einer extremen Gasknappheit als letztes Mittel gedacht, um die Versorgung von Haushalten, Fernwärmesystemen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im betroffenen Land sicherzustellen.
Die Kommission wird Leitlinien zu den Priorisierungskriterien für nicht geschützte Kunden, insbesondere die Industrie, herausgeben. Der Schwerpunkt der Leitlinien wird einerseits auf der Ermittlung nationaler und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten von zentraler und entscheidender Bedeutung liegen, deren Störung sich negativ auf Sicherheit, Ernährung, Gesundheit und Schutz auf europäischer und globaler Ebene auswirken könnte. Außerdem sollten die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Gebiete bewertet werden. Die Kommission wird auch die Aufstellung eines koordinierten EU-Plans zur Nachfrageverringerung mit freiwilligen vorsorglichen Maßnahmen zur Einschränkung der Nachfrage erleichtern, der zur Aktivierung bereitstehen sollten, bevor ein tatsächlicher Notfall eintritt. Dieser Plan würde freiwillige marktbasierte Maßnahmen umfassen, um den Verbrauch von Unternehmen zu verringern und somit sicherzustellen, dass die Versorgung geschützter Kunden vorrangig behandelt wird. Darüber hinaus überprüft die Kommission die Risikovorsorgepläne der Mitgliedstaaten im Elektrizitätssektor, um die Auswirkungen möglicher Gasversorgungsunterbrechungen auf die Stromerzeugung so gering wie möglich zu halten.
Schlussfolgerungen
Es ist jetzt an der Zeit, die strategische Energieabhängigkeit Europas zu verringern. Durch REPowerEU werden die Diversifizierung der Gasversorgung und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Gase beschleunigt sowie Energieeinsparungen und Elektrifizierung vorgezogen, die das Potenzial haben, möglichst schnell das Äquivalent der Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland nach Europa zu erreichen. Dies geschieht mit einer koordinierten Planung, im gemeinsamen Interesse und mit starker europäischer Solidarität.
Die Verringerung der Energieabhängigkeit Europas ist in doppelter Hinsicht dringend: mit Blick auf die Klimakrise, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine verschärft wird, und mit Blick auf die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen, die Russland als wirtschaftliche und politische Waffe einsetzt.
Der ökologische Wandel des europäischen Energiesystems wird das Wirtschaftswachstum stärken, Europas industrielle Führungsrolle stärken und es auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.
Die Europäische Kommission fordert die Staats- und Regierungschefs, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Behörden sowie auch alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf, die Energieabhängigkeit Europas von Russland durch die Umsetzung dieses REPowerEU-Plans zu verringern.