EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 8.3.2022
COM(2022) 108 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie
EINLEITUNG
Angesichts der Invasion der Ukraine durch Russland war die Notwendigkeit eines raschen Umstiegs auf saubere Energie noch nie größer und klarer ersichtlich als heute. Die EU importiert 90 % des von ihr verbrauchten Gases, und der Anteil russischen Gases am gesamten Gasverbrauch der EU beträgt mehr als 40 %. Zudem stammen 27 % aller Öleinfuhren und 46 % aller Kohleeinfuhren aus Russland.
Anteile an den EU-Erdgasimporten im Jahr 2021
Quelle: Europäische Kommission
Die EU muss auf jedes Szenario vorbereitet sein. Sie kann noch vor Ende dieses Jahrzehnts unabhängig von russischem Gas werden. Je früher und entschlossener die EU ihre Versorgung diversifiziert, die Einführung grüner Energietechnologien beschleunigt und ihren Energiebedarf senkt, desto eher kann sie russisches Gas ersetzen. In dieser Mitteilung werden neue Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugung grüner Energie, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Verringerung der Nachfrage vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf Gas liegt, das den Strommarkt erheblich beeinflusst und bei dem der Weltmarkt weniger liquide ist. Der Schwerpunkt kann auf die Beendigung der Abhängigkeit von russischem Öl und russischer Kohle ausgedehnt werden, für die die EU eine größere Auswahl an möglichen Lieferanten hat.
Durch die Beschleunigung des grünen Wandels können die Emissionen reduziert, die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringert und sprunghafte Preisanstiege verhindert werden. Die steigenden Preise für fossile Brennstoffe treffen vor allem von Energiearmut bedrohte oder dafür anfällige Haushalte, die einen hohen Anteil ihres Gesamteinkommens für Energie ausgeben, und verschärfen so die bestehenden Ungleichgewichte und Ungleichheiten in der EU weiter. Die Unternehmen, insbesondere die energieintensiven Industrien, und der Agrar- und Ernährungssektor sehen sich mit höheren Produktionskosten konfrontiert.
Um Unternehmen und Haushalte mit erschwinglicher, sicherer und sauberer Energie zu versorgen, sind entschlossene Maßnahmen erforderlich, die eine sofortige Preisdämpfung bewirken und die Speicherung von Gas für den kommenden Winter sicherstellen.
I.Bewältigung der Notlage
Die sehr hohen Energiepreise schaden der Wirtschaft. Die Europäische Zentralbank hat vor der Invasion geschätzt, dass die Energiepreisschocks das BIP-Wachstum im Jahr 2022 um rund 0,5 Prozentpunkte verringern werden. Anhaltend hohe Energiepreise dürften zu einem Anstieg der Armut und zu einer Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen führen. Vor allem energieintensive Industrien waren mit höheren Herstellungskosten konfrontiert. Hohe Energiepreise führen auch zu höheren Preisen anderer Waren, vor allem von Lebensmitteln. Bei einem gleichzeitigen Anstieg der Energie-, Beförderungs- und Lebensmittelpreise würde sich die Lage der einkommensschwachen Haushalte verschärfen und die Gefahr von Armut zunehmen.
Die „Toolbox“ der Kommission vom Oktober 2021 hat zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise beigetragen. Die betreffenden Maßnahmen sollten so lange wie nötig fortgesetzt werden.
Um der gegenwärtigen Notlage entgegenzuwirken, wird die Kommission alle möglichen Optionen für Notfallmaßnahmen prüfen, mit denen sich das Durchschlagen der Gaspreise auf die Strompreise begrenzen lässt, etwa befristete Preisobergrenzen. Sie wird umgehend alle betroffenen Akteure konsultieren und in den kommenden Wochen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.
Die Kommission wird zudem Optionen zur Optimierung der Gestaltung des EU-Strommarkts prüfen, um die Vorteile kostengünstiger Energie zu nutzen. Sie wird den Abschlussbericht der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und andere Beiträge zum Funktionieren des Elektrizitätsmarktes und zu den Vor- und Nachteilen alternativer Strompreismechanismen berücksichtigen. Sie wird zudem gegebenenfalls Folgemaßnahmen ergreifen, damit Strom erschwinglich bleibt, ohne dass die Versorgung und weitere Investitionen in den grünen Wandel beeinträchtigt werden.
1.1.Milderung der Endkundenpreise und Unterstützung für stark exponierte Unternehmen
Die Kommission bekräftigt, dass Preisregulierungs- und Transfermechanismen zum Schutz der Verbraucher und der Wirtschaft in der EU möglich sind. Der rechtliche Rahmen für den Elektrizitätsmarkt, insbesondere Artikel 5 der Elektrizitätsrichtlinie, gibt den Mitgliedstaaten unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen die Möglichkeit, die Stromversorgungspreise für Haushaltskunden und Kleinstunternehmen festzulegen.
Die Kommission stellt in Anhang 1 dieser Mitteilung ausführliche Leitlinien bereit, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Preisregulierungsregelungen helfen sollen. Dies könnte mit Anreizen für Energieeffizienz- und -sparmaßnahmen zur Senkung der Energiekosten einhergehen.
Die EU-Beihilfevorschriften bieten den Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur kurzfristigen Entlastung betroffener Unternehmen und Landwirte von hohen Energiepreisen sowie zur mittel- bis langfristigen Verringerung ihrer Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten Unternehmen, die aufgrund der hohen derzeitigen Energiepreise einen Liquiditätsbedarf aufweisen, unabhängig von deren Größe auf der Grundlage der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vorübergehend entlasten. Die Kommission wird diese Fälle vorrangig behandeln und dabei besonderes Augenmerk auf Gasversorgungsunternehmen und Zwischenhändler legen, die aufgrund von Vertragsunterbrechungen mit erhöhten Versorgungskosten konfrontiert sind.
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, gezielt Sektoren zu unterstützen, in denen aufgrund indirekter CO2-Kosten das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist. Im Agrarsektor sind nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen Beihilfen für Investitionen in nachhaltige Energie zulässig. Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Vorschriften werden durch den Vorschlag der Kommission, zu dem derzeit eine öffentliche Konsultation stattfindet, die Möglichkeiten für die Unterstützung von Landwirten erweitert.
Die Kommission ist bereit, die volle Flexibilität ihres Beihilfeinstrumentariums zu nutzen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Unternehmen und Sektoren, die von den aktuellen geopolitischen Entwicklungen stark betroffen sind, zu unterstützen. Um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die beträchtlichen, aus der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine resultierenden Störungen des Wirtschaftslebens zu beheben, wird die Kommission die Mitgliedstaaten in Kürze bezüglich ihres Bedarf an einem neuen, eigenständigen vorübergehenden Beihilferahmen zur Bewältigung der Krise und zu dessen Umfang konsultieren. Ein solcher Rahmen könnte beispielsweise Liquiditätshilfen für alle direkt oder indirekt von der Krise betroffenen Unternehmen einschließen sowie Beihilfen für Unternehmen und insbesondere energieintensive Verbraucher ermöglichen, um den durch den Preisschock seit der russischen Invasion bedingten Anstieg ihrer Energiekosten teilweise auszugleichen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten auch zu gezielten Änderungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) konsultiert, insbesondere um die Liste der für eine Förderung in Betracht kommenden Sektoren zu erweitern und gleichzeitig sicherzustellen, dass für diese Sektoren verstärkte Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz und/oder zur Dekarbonisierung ihrer Produktion gegeben und etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten begrenzt werden.
Zur Finanzierung derartiger Sofortmaßnahmen könnten die Mitgliedstaaten die vorübergehende Besteuerung von Zufallsgewinnen in Betracht ziehen. Im Jahr 2022 könnten laut der Internationalen Energieagentur durch eine derartige Besteuerung hoher Erlöse bis zu 200 Mrd. EUR als teilweiser Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt werden. Derartige Maßnahmen sollten nicht rückwirkend gelten, aber technologieneutral sein, den Stromerzeugern die Deckung ihrer Kosten ermöglichen und langfristige Markt- und CO2-Preissignale schützen. In Anhang 2 ist dargelegt, welche Bedingungen diese Instrumente erfüllen sollten. Die Mitgliedstaaten könnten auch EHS-Einnahmen, die höher als erwartet sind, nutzen. Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 28. Februar 2022 beliefen sich die Einnahmen aus der Versteigerung von EU-EHS-Zertifikaten auf 30 Mrd. EUR.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung über haushaltspolitische Leitlinien für 2023 daran erinnert, dass die „allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) im Jahr 2022 weiterhin gilt und den Mitgliedstaaten mithin die Möglichkeit gibt, angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Umstände außergewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen.
1.2.Vorbereitung auf den nächsten Winter durch Gewährleistung einer ausreichenden Gasspeicherung
Auch im Falle einer vollständigen Unterbrechung der Lieferungen aus Russland reichen die Gasvorräte bis zum Ende dieses Winters aus.
Um gut auf den nächsten Winter vorbereitet zu sein, sollte jetzt EU-weit mit der Befüllung der Gasspeicher begonnen werden. Dadurch wird die Notwendigkeit reduziert, während der Heizperiode zusätzliche Mengen importieren zu müssen. Die Speicherung trägt zur Abfederung von Versorgungsschocks bei. Gasspeicher liefern 25-30 % des im Winter verbrauchten Gases. An Standorten, die sich im Eigentum von Unternehmen aus Drittländern (d. h. Gazprom) befinden, haben sich die Füllstände der Gasspeicher als besonders niedrig erwiesen. Parallel dazu sollten die Fernleitungsnetzbetreiber auch Maßnahmen zur Aktualisierung und Optimierung der im Netz verfügbaren Kapazitäten für den Fall eines verringerten oder fehlenden Lastflusses und Drucks aus Richtung Osten koordinieren.
Die Kommission wird bis April einen Legislativvorschlag vorlegen, um jährlich angemessene Speicherfüllstände zu gewährleisten. Dieser Vorschlag wird vorsehen, dass die auf dem Gebiet der EU vorhandenen Speicherinfrastrukturen bis zum 1. Oktober jeden Jahres zu mindestens 90 % ihrer Kapazität gefüllt werden müssen. Um die Speicherung für Marktteilnehmer attraktiver zu machen, wird die Kommission vorschlagen, als Anreiz für die Wiederauffüllung der Speicher den Nachlass auf 100 % anzuheben.
Da nicht alle Mitgliedstaaten über unterirdische Speicheranlagen in ihrem Hoheitsgebiet verfügen, wird eine EU-Politik im Bereich Gasspeicherung Fairness gewährleisten und eine intelligente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglichen, wodurch der Bedarf an neuen Infrastrukturen begrenzt wird. Der Legislativvorschlag wird einen Mechanismus vorsehen, der eine gerechte Aufteilung der Kosten für die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Vorteile eines garantierten hohen Füllstands als Absicherung gegen Risiken im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit und als preisdämpfender Effekt im Winter sind nämlich nicht auf das Land beschränkt, in dem sich der Speicher befindet. Verbindungsleitungen sind von entscheidender Bedeutung, um einen ununterbrochenen Energiefluss innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten. Wird neue Infrastruktur benötigt, sollte sie wasserstoffkompatibel sein.
In Anbetracht des derzeitigen geopolitischen Umfelds plant die Kommission, dass in diesem Legislativvorschlag Gasspeicher als kritische Infrastruktur eingestuft und Bestimmungen zur Bewältigung von mit den Eigentumsverhältnissen bei Gasinfrastrukturen verbundenen Risiken eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten werden vorschreiben müssen, dass die Regulierungsbehörde oder eine andere von dem Mitgliedstaat benannte zuständige Behörde bescheinigt, dass die Eigentümerschaft durch eine oder mehrere Personen aus einem Drittland die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Eine solche Bewertung wird für alle gegenwärtigen und künftigen Betreiber von Speichern vorgenommen werden müssen. Kurzfristig und solange das Gesetzgebungsverfahren läuft sollten die Mitgliedstaaten so handeln, als wären die Rechtsvorschriften bereits in Kraft, und sie sollten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Speicher rechtzeitig vor dem nächsten Winter wieder aufgefüllt werden. Darüber hinaus müssen sie, wie in der geltenden Verordnung über die sichere Gasversorgung vorgesehen, Solidaritätsvereinbarungen abschließen. Angesichts des derzeitigen Kontexts sollte dies unverzüglich geschehen.
Um Anreize für die Wiederauffüllung zu schaffen, können die Mitgliedstaaten Versorgern Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV gewähren, z. B. in Form von Garantien („zweiseitiger Differenzvertrag“).
Die Kommission kann ihrerseits die Wiederauffüllung koordinieren, z. B. durch gemeinsame Beschaffung, Sammlung von Aufträgen und Abstimmung von Lieferungen. Eine gemeinsame europäische Plattform für den Abschluss von Gaslieferverträgen auf der Grundlage bilateraler Verhandlungen mit großen Gaserzeugern würde zur Diversifizierung und zum intelligenten Risikomanagement beitragen und somit zu günstigen Bedingungen die Versorgungssicherheit für alle Käufer in der EU gewährleisten.
Ferner setzt die Kommission ihre Untersuchung des Gasmarktes fort, um Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen durch auf den europäischen Gasmärkten tätige Unternehmen, insbesondere durch den russischen Gaslieferanten Gazprom, auszuräumen. Das Unternehmen zeigt ein ungewöhnliches Geschäftsverhalten, und der durchschnittliche Füllstand der von Gazprom in der EU betriebenen Speicher liegt bei rund 16 %, während der Füllstand der nicht von Gazprom betriebenen bei 44 % liegt. Die Kommission überprüft derzeit mit hoher Priorität alle Hinweise auf ein mögliches wettbewerbswidriges Geschäftsverhalten von Gazprom und holt zusätzliche Informationen von Marktteilnehmern ein.
Die Kommission arbeitet weiterhin mit Nachbarn und Partnern im westlichen Balkan und in der Energiegemeinschaft zusammen, die wie die EU von fossilen Brennstoffen abhängig und gegenüber Preissteigerungen anfällig sind und sich gleichzeitig zu denselben langfristigen Klimazielen verpflichtet haben. Die EU ist bereit, die Ukraine, Moldau und Georgien soweit erforderlich zu unterstützen, um eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Die laufenden Bemühungen um eine Notsynchronisierung des ukrainischen und des moldauischen Stromnetzes mit dem kontinentaleuropäischen Netz sind ein klares Zeichen dieser Verpflichtung.
II.REPower EU: Beendigung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland
Unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland kann weit vor 2030 schrittweise beendet werden. Dazu schlägt die Kommission einen REPowerEU-Plan vor, mit dem die Resilienz des EU-weiten Energiesystems auf der Grundlage von zwei Säulen erhöht wird:
·Diversifizierung der Gasversorgung durch höhere Einfuhren von LNG und höhere Einfuhren über Pipelines aus anderen Ländern als Russland sowie mehr Biomethan und Wasserstoff.
·Raschere Verringerung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in den Bereichen Wohnen, Gebäude und Industrie sowie auf der Ebene des Energiesystems durch eine Steigerung der Energieeffizienz, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie und die Beseitigung von Infrastrukturengpässen.
Bei einer vollständigen Umsetzung unserer „Fit für 55“-Vorschläge würde unser Gasverbrauch bis 2030 um 30 % oder 100 Mrd. m³ (bcm) sinken. Zusammen mit einer stärker diversifizierten Gasversorgung und mehr erneuerbaren Gasen haben vorzeitig erzielte Energieeinsparungen und Elektrifizierung das Potenzial, gemeinsam mindestens das Äquivalent der aus Russland eingeführten 155 Mrd. m³ Gas zu liefern.
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist wichtiger denn je und sollte in allen Sektoren und Politikfeldern angewandt werden, wobei die angebotsseitigen Maßnahmen durch Laststeuerungsmaßnahmen ergänzt werden sollten.
Angesichts der Umstände könnten Parlament und Rat auch erwägen, die „Fit für 55“-Vorschläge durch höhere oder vorgezogene Zielvorgaben für erneuerbare Energie und Energieeffizienz zu verstärken.
REPOWER EU-BEREICH
|
SCHWERPUNKT
|
„FIT FÜR 55“-ZIEL FÜR 2030
|
MAẞNAHME IM RAHMEN VON REPOWEREU
|
ERSETZT BIS ENDE 2022
(BCM-Äquivalent)
Schätzung
|
ZUSÄTZLICH ZU „FIT FÜR 55“ bis 2030 (BCM-Äquivalent)
Schätzung
|
DIVERSIFIZIERUNG DER GASVERSORGUNG
|
NICHT-RUSSISCHES ERDGAS
|
—
|
LNG-Diversifizierung
|
50*
|
50
|
|
|
—
|
Diversifizierung der Einfuhren über Pipelines
|
10
|
10
|
|
MEHR ERNEUERBARES GAS
|
Erzeugung von 17 Mrd. m³ Biomethan, dadurch Einsparung von 17 Mrd. m³
|
Ausbau der Biomethan-erzeugung auf 35 Mrd. m³ bis 2030
|
3,5
|
18
|
|
|
5,6 Mio. t erneuerbarer Wasserstoff, dadurch Einsparung von 9-18,5 Mrd. m³
|
Ausbau der Wasserstoff-erzeugung und ‑einfuhren auf 20 Mio. t bis 2030
|
—
|
25-50
|
ELEKTRIFIZIERUNG EUROPAS
|
WOHNUNGEN
|
Energieeffizienz-maßnahmen, dadurch Einsparung von 38 Mrd. m³
|
EU-weite Energieeinsparungen, z. B. durch Herunterdrehen der Gebäudeheizung um 1 °C, dadurch Einsparung von 10 Mrd. m³
|
14
|
10
|
|
|
Gezählt unter den nachstehend aufgeführten Gesamtzahlen für erneuerbare Energien
|
Beschleunigter Ausbau von Solardächern – bis zu 15 TWh innerhalb eines Jahres
|
2,5
|
vorgezogen
|
|
|
30 Millionen neu installierte Wärmepumpen im Jahr 2030, dadurch Einsparung von 35 Mrd. m³ im Jahr 2030
|
Beschleunigung des Einsatzes von Wärmepumpen durch Verdoppelung des Einbautempos (insgesamt 10 Mio. Stück in den nächsten fünf Jahren)
|
1,5
|
vorgezogen
|
|
STROMSEKTOR
|
Ausbau der Windenergie-kapazitäten um 480 GW und
der Solarenergie-kapazitäten um 420 GW, dadurch Einsparung von 170 Mrd. m³ (und Produktion von 5,6 Mio. t grünem Wasserstoff)
|
Beschleunigter Ausbau von Wind- und Solarenergie, Erhöhung der durchschnittlichen Ausbaurate um 20 %, dadurch Einsparung von 3 Mrd. m³ Gas, und zusätzliche Kapazitäten von 80 GW bis 2030, um mehr erneuerbaren Wasserstoff erzeugen zu können
|
20
|
Gas-einsparungen durch angehobene Ziele unter grünem Wasserstoff gezählt; der Rest ist vorgezogen
|
UMBAU DER INDUSTRIE
|
ENERGIEINTEN-SIVE INDUSTRIE-ZWEIGE
|
Beschleunigung der Elektrifizierung und der Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff
|
Vorzeitige Bereitstellung von Mitteln des Innovationsfonds und Ausweitung des Anwendungs-bereichs auf CO2-Differenzverträge
|
Gaseinsparungen unter den Zielvorgaben für erneuerbaren Wasserstoff und erneuerbare Energien gezählt
|
*bei allen Zahlen handelt es sich um Schätzungen
Die Kommission ist bereit, einen REPowerEU-Plan vorzuschlagen, der auf im Dialog mit den Mitgliedstaaten ermittelten am besten geeigneten Vorhaben und Reformen auf nationaler, regionaler und EU-Ebene beruht. Dieser wird auf den nationalen Energie- und Klimaplänen und ihren aktualisierten Fassungen, den bestehenden Aufbau- und Resilienzplänen, den operationellen Programmen der Kohäsionspolitik und allen anderen einschlägigen Plänen und dem Bedarf im Bereich Klimaresilienz aufbauen. Vorhaben zur Vollendung des Energiebinnenmarktes und solche mit einer ausgeprägten grenzüberschreitenden Dimension sollten bevorzugt werden, z. B. die wichtige Verbindung zwischen Portugal, Spanien und Frankreich sowie zwischen Bulgarien und Griechenland. Solche Vorhaben werden den Verbund der europäischen Gas- und Stromnetze und andere Infrastrukturen verbessern und unsere Stromnetze vollständig synchronisieren, beispielsweise zwischen den baltischen Staaten und dem kontinentaleuropäischen Netz. Den Plänen der Mitgliedstaaten sollte eine regionale Analyse zugrunde liegen. Die Kommission würde wie bei den Aufbau- und Resilienzplänen Unterstützung leisten und technische Hilfe über das Instrument für technische Unterstützung bereitstellen. Der Finanzierungsbedarf wird auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme des Bedarfs der Mitgliedstaaten sowie des grenzüberschreitenden Investitionsbedarfs bewertet werden. Zu diesem Zweck sollten alle auf nationaler und auf EU-Ebene verfügbaren Ressourcen und Instrumente eingesetzt werden, wobei öffentliche Finanzierungen so konzipiert sein sollten, dass private Investitionen mobilisiert werden.
2.1. Diversifizierung der Gasversorgung
2.1.1. Einfuhren von LNG und über Pipelines
Durch im Januar 2022 erfolgte LNG-Lieferungen in die EU in noch nie dagewesener Höhe wurde die Gasversorgungssicherheit für diesen Winter sichergestellt. Die EU könnte jährlich 50 Mrd. m³ mehr LNG (z. B. aus Katar, den USA, Ägypten, Westafrika) einführen. Durch die Diversifizierung der Quellen für die Versorgung über Pipelines (z. B. Aserbaidschan, Algerien, Norwegen) könnten jährlich weitere 10 Mrd. m³ aus Russland eingeführtes Gas eingespart werden.
Die Kommission wird vorrangig prüfen, ob Maßnahmen und Investitionen in wasserstoffgeeignete Gasinfrastrukturen und Verbindungsleitungen erforderlich sind, um Engpässe für die vollständige Nutzung der LNG-Kapazitäten der EU zu überwinden.
Bei der Diversifizierung der Versorgung fördert die EU ihre internationalen Partnerschaften. Die Kommission wird weiterhin innerhalb der G7 und mit den wichtigsten weltweiten Käufern von Gas (Japan, Südkorea, China, Indien) mittelfristige Marktentwicklungen erörtern.
2.1.2. Steigerung der Biomethanerzeugung in der EU
Durch eine Verdoppelung des „Fit für 55“-Ziels für Biomethan ließe sich bis 2030 die Erzeugung von 35 Milliarden Kubikmetern pro Jahr erreichen. Dazu sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne Finanzmittel für aus nachhaltigen Biomassequellen, insbesondere landwirtschaftlichen Abfällen und Reststoffen, erzeugtes Biomethan bereitstellen.
2.1.3. Wasserstoff-Accelerator
Zusätzlich zu den im Paket „Fit für 55“ vorgesehenen 5,6 Mio. Tonnen Wasserstoff können bis 2030 jährlich 25 bis 50 Mrd. m³ an importiertem russischem Gas durch weitere 15 Mio. Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs ersetzt werden. Diese Menge würde sich aus zusätzlichen 10 Mio. Tonnen aus verschiedenen Quellen importiertem und weiteren 5 Mio. Tonnen in Europa produziertem Wasserstoff zusammensetzen. Damit wären eine Überschreitung der Zielwerte der EU-Wasserstoffstrategie und eine Maximierung der inländischen Wasserstofferzeugung erreicht. Andere Formen von fossilfreiem Wasserstoff, insbesondere aus Kernkraft, spielen ebenfalls eine Rolle als Ersatz für Erdgas.
Die Kommission wird den Rechtsrahmen weiterentwickeln, um einen europäischen Wasserstoffmarkt zu fördern und die Entwicklung einer integrierten Gas- und Wasserstoffinfrastruktur, von Wasserstoffspeicheranlagen und einer Hafeninfrastruktur unterstützen. Neue grenzüberschreitende Infrastrukturen sollten mit Wasserstoff kompatibel sein. Die Kommission wird die Anmeldung staatlicher Beihilfen für Wasserstoffprojekte vorrangig prüfen. Sie verpflichtet sich, die Prüfung der ersten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich Wasserstoff innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung einer vollständigen Anmeldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten abzuschließen. Das gemeinsame Ziel sollte darin bestehen, dass die Prüfung noch vor dem Sommer abgeschlossen werden kann.
Zusätzlich wird die Kommission Pilotprojekte zur Erzeugung und zum Transport von erneuerbarem Wasserstoff in der Nachbarschaft der EU unterstützen, beginnend mit einer Partnerschaft für grünen Wasserstoff im Mittelmeerraum. Darüber hinaus wird die Kommission in Zusammenarbeit mit ihren Partnern an dem Abschluss von Partnerschaften für grünen Wasserstoff und mit der Industrie an der Einrichtung einer globalen europäischen Wasserstofffazilität arbeiten, um den Zugang der Mitgliedstaaten zu erschwinglichem erneuerbarem Wasserstoff zu fördern.
2.2. Raschere Verringerung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
2.2.1. Einführung von Solar-, Wind- und Wärmepumpen
Das Paket „Fit für 55“ sieht eine Verdopplung der Fotovoltaik- und Windenergiekapazitäten der EU bis zum Jahr 2025 und eine Verdreifachung bis zum Jahr 2030 vor, wodurch 170 Mrd. m³ an jährlichem Gasverbrauch bis 2030 eingespart werden können.
Durch die beschleunigte Einführung von Dach-Fotovoltaikanlagen um bis zu 15 TWh in diesem Jahr könnte die EU zusätzliche 2,5 Mrd. m³ an Gas einsparen. Die Kommission wird im Juni eine Mitteilung über Solarenergie vorlegen, die dazu beitragen soll, das Potenzial der Solarenergie als eine wichtige erneuerbare Energiequelle in der EU zu erschließen. Auf der Grundlage einer Analyse des Stands der Solarenergie in der gesamten EU wird als Bestandteil der Solarstrategie eine Europäische Solardach-Initiative eingerichtet, in deren Rahmen Hindernisse ermittelt und Maßnahmen vorgeschlagen werden, um den Ausbau zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Vorteile, die Solardächer bieten können, in vollem Umfang nutzen können.
Die Kommission wird dazu beitragen, die Wertschöpfungskette für Solar- und Windenergie sowie für Wärmepumpen weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und strategische Abhängigkeiten anzugehen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, private Investitionen in ausreichendem Umfang zu mobilisieren, werden die Maßnahmen die Lenkung von EU-Mitteln in Technologien der nächsten Generation, die Mobilisierung von InvestEU oder die Unterstützung der Mitgliedstaaten umfassen. Besondere Aufmerksamkeit soll der Beschleunigung der Investitionen in die Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte gelten, die für die Unterstützung des Wandels von entscheidender Bedeutung sind.
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Industrie sollten die Versorgung mit kritischen und anderen Rohstoffen weiterhin genau überwachen, strategische Partnerschaften zur Sicherung der Versorgung fördern und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen, beispielsweise zur strategischen Bevorratung, ergreifen.
Mit einer Beschleunigung des geplanten jährlichen Tempos der Einführung von Wärmepumpen um das Zweifache in der ersten Hälfte dieses Zeitraums könnten in der EU in den nächsten fünf Jahren 10 Millionen Wärmepumpen in Betrieb genommen werden. Damit könnten pro 10 Millionen in Haushalten installierten Wärmepumpen 12 Mrd. m³ an Gas gespart werden. Die beschleunigte Markteinführung von Wärmepumpen wird eine rasche Ausweitung der gesamten Versorgungskette erfordern und muss mit Maßnahmen zur Förderung der Gebäuderenovierung und der Modernisierung des Fernwärmesystems einhergehen.
Über Haushalts- und Hausbauprojekte hinaus würde eine Energieversorgung auf der Grundlage von Wind-, Sonnen- und anderen emissionsarmen Energiequellen auch zu einer verringerten Abhängigkeit von Erdgas führen.
2.2.2. Dekarbonisierung der Industrie
Mit dem REPowerEU-Plan könnte die Einführung innovativer wasserstoffbasierter Lösungen und kostengünstiger Elektrizität aus erneuerbaren Quellen in den Industriebranchen beschleunigt werden. Die Kommission möchte die Umsetzung des Innovationsfonds voranbringen, um die Umstellung auf Elektrifizierung und Wasserstoff zu unterstützen, unter anderem durch ein EU-weites System für CO2-Differenzverträge, und um die Produktionskapazitäten der EU für innovative CO2-freie und CO2-arme Geräte wie Elektrolyseure, Solar- und Windenergie der nächsten Generation und andere Technologien, zu fördern.
2.2.3. Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Voraussetzung für die Beschleunigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Langwierige Verwaltungsverfahren wurden als eines der Haupthindernisse für Investitionen in erneuerbare Energien und damit zusammenhängende Infrastruktur ermittelt. Diese sollten durch die vollständige und rasche Umsetzung der derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Durchführung der entsprechenden Reformen und Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sowie die Bestimmungen über die Infrastruktur-Genehmigungen im überarbeiteten TEN-E-Rahmen angegangen werden.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ihr Anschluss an das Netz und das entsprechende Netz selbst als im überwiegenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegend angesehen werden und für das günstigste Planungs- und Genehmigungsverfahren in Betracht kommen.
Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit ihren nationalen Energie- und Klimaplänen, den Beiträgen zum überarbeiteten Ziel für erneuerbare Energie bis 2030 sowie anderen einschlägigen Erwägungen wie der Verfügbarkeit von Ressourcen, der Netzinfrastruktur und den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie rasch für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien geeignete Land- und Meeresgebiete erfassen und bewerten sowie deren Verfügbarkeit gewährleisten. Die Kommission wird in dem anstehenden Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorschlagen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne zur Erreichung der Wiederherstellungsziele begrenzte und klar definierte Gebiete als besonders geeignet („go-to“-Gebiete) berücksichtigen und gleichzeitig ökologisch wertvolle Gebiete so weit wie möglich vermeiden sollten. Die Mitgliedstaaten können die Überprüfung ihrer Pläne im Rahmen der Richtlinie über die maritime Raumplanung nutzen, um die Einführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.
Im Mai wird die Kommission eine Empfehlung zur schnellen Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien veröffentlichen und darauf hinarbeiten, dass alle durch EU-Rechtsvorschriften bereits gewährten Flexibilitätsmöglichkeiten genutzt und verbleibende Hindernisse, unabhängig von deren Ursprung, beseitigt werden.
Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien zu der Frage bereitstellen, wann und wie Reallabore erforderlich sein werden, um innovative Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu erproben, mit denen die Vereinbarkeit von Ausbau der erneuerbaren Energien und Umweltschutz vorangebracht werden soll. Die Leitlinien werden vor allem auf die Festlegung der Rahmen für Reallabore eingehen, z. B. die Festlegung des Zeitrahmens, des Gebiets und der kontinuierlichen Regulierungsaufsicht, um etwaige Risiken zu minimieren.
Die Kommission und die EIB-Gruppe werden 2022 entscheiden, welche Finanzierungsmechanismen am besten geeignet wären, um die Entwicklung von Strombezugsverträgen in Europa zu fördern, was bereits im Rahmen von InvestEU möglich ist. Dies umfasst auch die Förderung eines besseren Zugangs zu Strombezugsverträgen für neue Marktteilnehmer wie KMU.
Fazit
Die Entwicklungen der letzten Monate auf den Energiemärkten und insbesondere die dramatische Veränderung unserer Sicherheitslage in den letzten Wochen erfordern eine drastische Beschleunigung der Energiewende und damit eine größere Energieunabhängigkeit Europas.
Nötig sind sofortige Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen hoher Preise für Haushalte, Landwirte, Unternehmen und Industrie.
Die Überwindung der Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen wird die Änderung des Energiemixes in den Mitgliedstaaten beschleunigen, was sich in der Funktionsweise des Strommarkts widerspiegeln sollte.
Eine europäische Politik im Bereich der Gasspeicherung wird die Vorsorge für die nächste Wintersaison und darüber hinaus verbessern. Gemeinsame und koordinierte Maßnahmen sind die beste Antwort auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen.
Die Kommission ist dazu bereit, bis zum Sommer in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen REP-PowerEU-Plan zu entwickeln, in dessen Rahmen die Diversifizierung der Energielieferungen, die Beschleunigung des Übergangs zur Energie aus erneuerbaren Quellen und eine Verbesserung der Energieeffizienz erreicht werden können. Dies würde den schrittweisen Ausstieg aus der Einfuhr von russischem Erdgas und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beschleunigen und mittelfristig die beste Versicherung gegen Preisschocks bieten, indem der grüne Wandel der EU rasch vorangetrieben wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden und regionalen Bedürfnissen liegt. Die Notwendigkeit einer größeren Versorgungssicherheit verleiht den Zielen des europäischen Grünen Deals neue Impulse.