EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.1.2019
COM(2019) 14 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52019DC0014
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of Council Regulation (EC) No 577/98
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
COM/2019/14 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.1.2019
COM(2019) 14 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates
1.Einleitung
In der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft 1 sind Mindeststandards für die harmonisierte Erstellung von Arbeitskräfteerhebungen in der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten festgelegt.
In Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 heißt es:
Beginnend mit dem Jahr 2000 legt die Kommission dem Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht bewertet insbesondere die Qualität der statistischen Methoden, die die Mitgliedstaaten zu verwenden beabsichtigen, um die Ergebnisse zu verbessern oder das Erhebungsverfahren zu erleichtern.
Dies ist der siebte Bericht, den die Kommission dem Parlament und dem Rat vorlegt; er erstreckt sich auf den Zeitraum 2015-2017 und ist wie folgt aufgebaut:
·Abschnitt 2 vermittelt einen Überblick über die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union und ihre Bedeutung für die Politik der Europäischen Union.
·In Abschnitt 3 wird dargelegt, wie die Verordnung (EG) Nr. 577/98 in den Mitgliedstaaten, in Kandidatenländern und in den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) durchgeführt wurde.
·In Abschnitt 4 liegt der Schwerpunkt auf laufenden Initiativen des Europäischen Statistischen Systems 2 (ESS) zur Verbesserung der Qualität der Arbeitskräfteerhebung.
2.Überblick über die Arbeitskräfteerhebung
2.1.Allgemeine Beschreibung
Bei der Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (im Folgenden „EU-AKE“) handelt es sich um eine große Stichprobenerhebung von Gebietsansässigen in privaten Haushalten. Sie liefert vierteljährliche und jährliche Arbeitsmarktstatistiken über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sowie über Personen, die nicht zur Erwerbsbevölkerung gehören. Ferner erfasst sie mehrjährige Informationen aus Ad-hoc-Modulen und liefert Input für modellbasierte monatliche Schätzungen von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquoten.
Die nationalen statistischen Ämter (NSÄ) der jeweiligen Länder sind zuständig für die Gestaltung der nationalen Fragebogen, für die Stichprobenziehung, die Durchführung der Interviews und die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission (Eurostat) nach einem gemeinsamen Kodierungsschema, das in der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission 3 festgelegt ist.
Eurostat ist verantwortlich für die Überwachung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98, unterstützt die NSÄ, setzt sich für harmonisierte Konzepte und Methoden ein und verbreitet vergleichbare nationale und europäische Arbeitsmarktstatistiken.
Im Jahr 2017 belief sich der Stichprobenumfang der EU-AKE auf ca. 1,3 Millionen Menschen (davon etwa 1,2 Millionen in der EU-28) im Alter von 15 bis 74 Jahren. Die Stichprobenerhebung fand einmal pro Quartal in 34 Teilnehmerländern 4 statt. Damit ist die EU-AKE die größte Haushaltserhebung Europas.
2.2.Relevanz
Die EU-AKE ist die größte Quelle für amtliche Statistiken über die Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Insgesamt werden damit mehr als 100 Variablen zu Erwerbsstatus, Beschäftigungsmerkmalen, Arbeitszeit, Bildung und Ausbildung erfasst. Ergänzt wird die EU-AKE durch thematische jährliche Ad-hoc-Module 5 .
Da sie auf internationalen Standards und Definitionen 6 beruht, ist die EU-AKE über die EU hinaus von Bedeutung und ermöglicht den Vergleich des europäischen Arbeitsmarkts mit den Arbeitsmärkten anderer Gebiete oder Länder.
Für einige zentrale politische Initiativen der EU sind die EU-AKE-Daten unerlässlich. So ist die EU-AKE eine der wichtigsten Datenquellen für die Überwachung der Fortschritte bei den Beschäftigungsleitlinien in den Mitgliedstaaten im Rahmen von i) Artikel 148 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 7 (AEUV) und ii) der EU-Wachstumsstrategie Europa 2020. Drei EU-AKE-Indikatoren (die Beschäftigungsquote der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen, der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger und der Anteil der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss) dienen zur Überwachung von zwei der fünf Kernziele der Strategie Europa 2020 8 . Viele andere AKE-basierte Indikatoren werden im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bewertungsrahmen (Europa 2020) verwendet.
Mehrere EU-AKE-Indikatoren werden außerdem dafür verwendet, die Leistungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf zwei Dimensionen der europäischen Säule sozialer Rechte zu überwachen. Dabei handelt es sich um die Dimension Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt (dazu zählen die Bereiche Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sowie Jugend) und die Dimension Dynamische Arbeitsmärkte und faire Arbeitsbedingungen (die sich auf die Struktur der Erwerbsbevölkerung und die Arbeitsmarktdynamik erstreckt). 9
Außerdem wird eine Reihe von Arbeitsmarktindikatoren auf regionaler Ebene, die auf der EU-AKE beruhen (wie Jugendarbeitslosenquote und Gesamtarbeitslosenquote), für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik herangezogen.
Im Rahmen der EU-AKE werden auch Indikatoren für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 10 bereitgestellt. Drei der in der Agenda für nachhaltige Entwicklung vorgesehenen Ziele umfassen die aus der EU-AKE stammenden Indikatoren für hochwertige Bildung, Gleichstellung der Geschlechter sowie menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum.
Die auf der EU-AKE basierende monatliche Arbeitslosenquote ist ein wichtiger Konjunkturindikator. Sie ist einer der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren 11 und wird auch dazu verwendet, gleitende jährliche Durchschnitte von Arbeitslosenquoten für den Anzeiger (Scoreboard) mit Wirtschafts- und Finanzindikatoren zu erstellen. Dieser Anzeiger dient wiederum dazu, makroökonomische und wettbewerbsbezogene Ungleichgewichte aufzudecken. 12 Die EU-AKE liefert für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Input über Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit sowie andere, über den Arbeitsmarkt hinausgehende Bereiche, beispielsweise Bildung.
Die Daten der EU-AKE werden von den Generaldirektionen der Kommission vielfach verwendet. Auch von den europäischen Agenturen werden sie häufig genutzt. So verwendet vor allem die Agentur Eurofound die Daten für ihre zusammenfassenden Berichte über die Merkmale der Arbeitskräfte in Europa.
Nicht zuletzt ist die EU-AKE für Wissenschaftler in Europa eine der umfangreichsten Quellen für statistische Mikrodaten. Dank der großen Stichprobe können Studien über spezifische Gruppen auf dem Arbeitsmarkt durchgeführt werden. Außerdem werden durch die EU-AKE demografische, regionale und bildungsbezogene Hintergrundvariablen umfassend abgedeckt.
3.Durchführung der Arbeitskräfteerhebung
Dieser Abschnitt erstreckt sich in erster Linie auf den Zeitraum 2015-2017; es wird jedoch, um Verbesserungen seit dem letzten Bericht herauszustellen, auch auf Informationen zur Arbeitskräfteerhebung 2014 verwiesen, soweit dies angezeigt erscheint.
3.1.Genauigkeit
Unter der Genauigkeit statistischer Ergebnisse ist das Maß der Annäherung von Berechnungen oder Schätzungen an die exakten – oder tatsächlichen – Werte zu verstehen, die mit den Statistiken gemessen werden sollen. Die Genauigkeit der Schätzwerte hängt von zwei Fehlerarten ab: Stichprobenfehlern und systematischen Fehlern. Stichprobenfehler treten auf, weil nur ein Teil der Gesamtbevölkerung erhoben wird. Systematische Fehler sind alle übrigen Fehler, die nicht auf das Stichprobenverfahren zurückzuführen sind (z. B. Erfassungsfehler, Messfehler, Verarbeitungsfehler, Non-Response-Fehler).
Für die Stichprobenfehler ist vor allem die Stichprobengröße maßgeblich. Größere Stichproben verbessern die Genauigkeit der Ergebnisse. Tabelle 1 zeigt die Größe der in jedem Quartal und in jedem teilnehmenden Land befragten Stichprobe von Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren in absoluten Werten und im Vergleich zur Gesamtpopulation dieser Altersgruppe. Der Auswahlsatz 13 lag 2017 zwischen 0,14 % (Vereinigtes Königreich) und 1,46 % (Luxemburg). Im Durchschnitt umfasste die vierteljährliche Stichprobe im Jahr 2017 etwa 1,3 Millionen Personen, also 0,29 % der Gesamtpopulation der15- bis 74-Jährigen in den 34 teilnehmenden Ländern.
Für amtliche Erhebungen wie die EU-AKE werden Wahrscheinlichkeitsstichproben herangezogen. Dadurch ist es möglich, Stichprobenfehler in Form von Konfidenzintervallen zu quantifizieren. Aus Tabelle 2 gehen die Schätzwerte und Konfidenzintervalle von 95 % für die sieben Hauptindikatoren zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auf der aggregierten Ebene der EU-28 hervor.
Diese Intervalle spiegeln die in der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates festgelegten Genauigkeitsanforderungen wider.
Was die systematischen Fehler betrifft, so überwachen Eurostat und die teilnehmenden Länder regelmäßig relevante Quellen für systematische Fehler wie etwa die Non-Response-Fehler. Die teilnehmenden Länder melden Eurostat jährlich die wichtigsten Fehlerursachen und machen Angaben dazu, welche Methoden auf nationaler Ebene zu ihrer Verringerung angewandt werden. Im jährlich veröffentlichten Qualitätsbericht der EU-AKE 14 ist eine Zusammenfassung dieser Überwachungstätigkeit enthalten.
Im Jahr 2017 war die Beteiligung an der EU-AKE in 14 Ländern (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Slowakei, Norwegen und Türkei) zwingend vorgeschrieben, in den übrigen 20 Ländern hingegen freiwillig. In Ländern, die eine freiwillige Erhebung durchführen, ist die Unit-Non-Response-Quote in der Regel größer als in Ländern, in denen die Beteiligung an der Erhebung zwingend vorgeschrieben ist. 15
Tabelle 1: Erreichte Stichprobengröße und Prozentsatz der Gesamtpopulation der 15- bis 74-Jährigen (Quartalsdurchschnitt) in der europäischen Arbeitskräfteerhebung, 2017 und 2014
|
Land |
Vierteljährliche Stichprobengröße (in Tausend) 2017 |
Auswahlsatz: Altersgruppe 15-74 (in %) 2017 |
Auswahlsatz: Altersgruppe 15-74 (in %) 2014 |
Land |
Vierteljährliche Stichprobengröße (in Tausend) 2017 |
Auswahlsatz: Altersgruppe 15-74 (in %) 2017 |
Auswahlsatz: Altersgruppe 15-74 (in %) 2014 |
|
EU-28 |
1162 |
0,31 |
0,32 |
MT |
5 |
1,44 |
1,54 |
|
BE |
29 |
0,35 |
0,23 |
NL |
75 |
0,59 |
0,69 |
|
BG |
25 |
0,45 |
0,45 |
AT |
34 |
0,52 |
0,54 |
|
CZ |
41 |
0,50 |
0,53 |
PL |
58 |
0,21 |
0,26 |
|
DK |
21 |
0,49 |
0,59 |
PT |
30 |
0,39 |
0,38 |
|
DE |
142 |
0,23 |
0,20 |
RO |
47 |
0,31 |
0,28 |
|
EE |
5 |
0,56 |
0,49 |
SI |
13 |
0,79 |
0,76 |
|
IE |
27 |
0,77 |
1,12 |
SK |
18 |
0,41 |
0,47 |
|
EL |
45 |
0,56 |
0,55 |
FI |
29 |
0,71 |
0,77 |
|
ES |
119 |
0,34 |
0,36 |
SE |
51 |
0,68 |
0,84 |
|
FR |
94 |
0,20 |
0,19 |
UK |
67 |
0,14 |
0,16 |
|
HR |
6 |
0,20 |
0,21 |
IS |
3 |
1,08 |
1,36 |
|
IT |
105 |
0,23 |
0,24 |
NO |
20 |
0,51 |
0,50 |
|
CY |
8 |
1,22 |
1,27 |
CH |
28 |
0,43 |
0,50 |
|
LV |
8 |
0,53 |
0,56 |
ME |
5 |
1,09 |
- |
|
LT |
12 |
0,57 |
0,75 |
MK |
11 |
0,65 |
0,53 |
|
LU |
7 |
1,46 |
0,65 |
TR |
89 |
0,16 |
0,17 |
|
HU |
43 |
0,58 |
0,32 |
INSGESAMT |
1318 |
0,29 |
0,31 |
Tabelle 2: Konfidenzintervalle von 95 % für die AKE-Hauptindikatoren zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit für die EU-28, 2017
|
Zahl der Erwerbstätigen (in Tausend): |
Beschäftigungsquote als prozentualer Anteil an der Bevölkerung (in %) |
Zahl der Erwerbslosen (in Tausend): |
Arbeitslosenquote als prozentualer Anteil an den Erwerbspersonen (in %) |
Jugendarbeitslosenquote als prozentualer Anteil an den Erwerbspersonen (in %) |
|
217 740 ± 311 |
72,1 ± 0,1 |
18 781 ± 145 |
7,9 ± 0,1 |
16,8 ± 0,3 |
Tabelle 3: Beteiligung an der EU-AKE und Non-Response-Quote, aufgeschlüsselt nach Land, 2017 und 2014
|
Land |
Beteiligung 2017 |
Unit-Non-Response-Quote (in %) 2017 |
Unit-Non-Response-Quote (in %) 2014 |
Land |
Beteiligung 2017 |
Unit-Non-Response-Quote (in %) 2017 |
Unit-Non-Response-Quote (in %) 2014 |
|
BE |
zwingend vorgeschrieben |
17,4 |
27,8 |
MT |
zwingend vorgeschrieben |
24,8 |
23,7 |
|
BG |
freiwillig |
19,7 |
23,7 |
NL |
freiwillig |
48,4 |
42,7 |
|
CZ |
freiwillig |
21,2 |
20,6 |
AT |
zwingend vorgeschrieben |
3,4 |
5,7 |
|
DK |
freiwillig |
45,0 |
46,2 |
PL |
freiwillig |
38,7 |
31,5 |
|
DE |
zwingend vorgeschrieben |
3,8 |
2,3 |
PT |
zwingend vorgeschrieben |
16,1 |
14,8 |
|
EE |
freiwillig |
33,2 |
31,3 |
RO |
freiwillig |
12,7 |
9,5 |
|
IE |
freiwillig |
32,2 |
23,9 |
SI |
freiwillig |
20,1 |
21,3 |
|
EL |
zwingend vorgeschrieben |
25,4 |
24,6 |
SK |
zwingend vorgeschrieben |
18,0 |
11,0 |
|
ES |
zwingend vorgeschrieben |
13,1 |
15,2 |
FI |
freiwillig |
32,7 |
28,0 |
|
FR |
zwingend vorgeschrieben |
20,4 |
20,9 |
SE |
freiwillig |
43,4 |
35,7 |
|
HR |
freiwillig |
44,5 |
31,3 |
UK |
freiwillig |
50,7 |
39,8 |
|
IT |
zwingend vorgeschrieben |
14,9 |
11,8 |
IS |
freiwillig |
31,5 |
21,0 |
|
CY |
zwingend vorgeschrieben |
3,8 |
4,2 |
NO |
zwingend vorgeschrieben |
15,8 |
19,9 |
|
LV |
freiwillig |
35,4 |
35,7 |
CH |
freiwillig |
19,7 |
18,8 |
|
LT |
freiwillig |
22,3 |
19,6 |
ME |
freiwillig |
16,7 |
- |
|
LU |
zwingend vorgeschrieben |
41,7 |
84,6 |
MK |
freiwillig |
11,9 |
24,6 |
|
HU |
freiwillig |
21,5 |
17,2 |
TR |
zwingend vorgeschrieben |
4,3 |
9,3 |
3.2.Aktualität und Pünktlichkeit
Die Aktualität von Statistiken ist definiert als die Zeitspanne zwischen der Verfügbarkeit der Daten und dem Ereignis oder Phänomen, das diese Daten beschreiben. Bei der EU-AKE ist diese Zeitspanne abhängig von: i) der Zeit, die die Mitgliedstaaten für die Durchführung und Bearbeitung der Erhebung und für die Übermittlung der Ergebnisse an Eurostat benötigen, und ii) der Zeit, die Eurostat zur Verarbeitung, Validierung und Veröffentlichung der Ergebnisse braucht.
In der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Daten innerhalb von zwölf Wochen nach Ende des Referenzquartals an Eurostat liefern müssen. Eurostat validiert die nationalen Datensätze, sobald sie eingetroffen sind. Tabelle 4 gibt Aufschluss über die Zeitspanne zwischen dem Ende des Referenzquartals und der Verfügbarkeit der Daten für die Eurostat-Nutzer für den Zeitraum 2014-2017. Die Aktualität der EU-AKE-Daten hat sich in den letzten Jahren für die EU-28 leicht verbessert. Im Jahr 2017 vergingen bis zur Verbreitung der Daten der EU-28 durchschnittlich 75 Kalendertage, während es 2014 noch 77 waren. Eurostat ist bestrebt, die Aktualität der Verbreitung der EU-AKE-Ergebnisse weiter zu verbessern, indem die Frist für die Übermittlung der Daten an Eurostat künftig verkürzt wird.
Die Aktualität der EU-AKE-Daten ist auch für die Schätzung der monatlichen Arbeitslosenquoten von Bedeutung. Sobald die nationalen Daten von Eurostat verarbeitet sind, werden sie für die Berechnung der nächsten monatlichen Arbeitslosenquote herangezogen. Die monatliche Arbeitslosenquote wird rund 30 Tage nach Monatsende verbreitet.
Tabelle 4: Verfügbarkeit der AKE-Daten für die Nutzer – Aktualität 2014-2017
|
Anzahl der Kalendertage zwischen dem Ende des Referenzzeitraums und der Verbreitung der nationalen Daten durch Eurostat (Website) |
Anzahl der Länder |
||||||||
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
||||||
|
Alle |
EU-28 |
Alle |
EU-28 |
Alle |
EU-28 |
Alle |
EU-28 |
||
|
<31 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
31-60 |
2 |
2 |
2 |
2 |
5 |
3 |
6 |
5 |
|
|
61-90 |
27 |
24 |
29 |
24 |
27 |
24 |
25 |
22 |
|
|
91+ |
4 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
2 |
1 |
|
|
Insgesamt |
33 |
28 |
33 |
28 |
33 |
28 |
33 |
28 |
|
|
Durchschnittliche Zahl der Kalendertage |
77 |
77 |
80 |
80 |
73 |
74 |
77 |
75 |
|
Die Pünktlichkeit der Statistiken ist definiert als die Zeitspanne zwischen dem angekündigten Veröffentlichungsdatum und dem tatsächlichen Veröffentlichungsdatum. Eurostat gibt das geplante vierteljährliche und jährliche Veröffentlichungsdatum der wichtigsten EU-AKE-Indikatoren bekannt. Im Zeitraum 2015-2017 wurden alle angekündigten Veröffentlichungsfristen eingehalten.
3.3.Zugänglichkeit und Klarheit
Eurostat verbreitet die EU-AKE-Statistiken auf unterschiedliche Weise. Das Hauptinstrument für die Verbreitung ist die Online-Datenbank von Eurostat, die mehr als 400 Tabellen mit detaillierten EU-AKE-Daten (vierteljährliche, jährliche und haushaltsbezogene Daten sowie die Ergebnisse der Ad-hoc-Module) enthält. Die in Abschnitt 2.2 beschriebenen Indikatoren werden ebenfalls in eigenen Bereichen der Website veröffentlicht 16 ; mit den Tabellen in diesen Bereichen werden nur die wichtigsten EU-AKE-Ergebnisse abgedeckt. Eurostat erstellt auf Anfrage von Nutzern auch andere Kombinationen von EU-AKE-Variablen in Form von auf den jeweiligen Bedarf abgestimmten Tabellen.
EU-AKE-Mikrodaten haben außerdem für wissenschaftliche Zwecke hohe Relevanz. Sie werden zunehmend von Wissenschaftlern angefordert, die bei Universitäten, Forschungsinstituten und nationalen statistischen Ämtern innerhalb und außerhalb Europas tätig sind. Eurostat stellt Mikrodaten seit 2011 kostenlos bereit. Der Zugang wird nach den in der Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission 17 festgelegten Bedingungen gewährt, damit der Schutz der personenbezogenen Daten der Auskunftgebenden in der Erhebung sichergestellt ist 18 . Die Datendateien, die aus individuellen Datensätzen bestehen, enthalten keine direkten Identifizierungsmerkmale wie Namen, Adressen oder Identifikationsnummern. Zudem werden Anonymisierungsvorschriften angewendet.
Über verschiedene Verbreitungskanäle wird den Nutzern eine detaillierte Dokumentation (Metadaten) an die Hand gegeben. Für die breite Öffentlichkeit sind allgemeine Informationen auf der Eurostat-Website in dem der EU-AKE gewidmeten Bereich zugänglich. Ausführlichere Informationen stehen auf derselben Website unter „Statistics Explained“ 19 zur Verfügung. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Die Verbreitung spezifischer Angaben zum Inhalt und zur Qualität der Statistiken erfolgt in zwei jährlichen Veröffentlichungen: einer Veröffentlichung zur Methodik, in der die Merkmale der nationalen Erhebungen beschrieben sind, und einem jährlichen Qualitätsbericht, in dem die Ergebnisse der EU-AKE 20 zusammengefasst sind. Des Weiteren sind den EU-AKE-Statistiken in der Online-Datenbank von Eurostat spezifische Metadaten beigefügt. Seit dem Jahr 2014 werden auch Angaben aus den nationalen Qualitätsberichten der beteiligten Länder online veröffentlicht.
Die Länder nehmen regelmäßig Verbesserungen im Hinblick auf die Methodik oder Verfahren der von ihnen durchgeführten AKE vor. Wenn durch derartige Verbesserungen Brüche in den EU-AKE-Daten entstehen, wird Eurostat von den betreffenden NSÄ informiert. Signifikante Brüche werden in Eurostat-Veröffentlichungen dokumentiert. 21 Eurostat veröffentlicht ferner den speziellen Datensatz „AKE-Hauptindikatoren“, in dem frühere Datenreihen mit Blick auf Brüche bereinigt und gelegentliche Datenlücken gefüllt werden.
3.4.Vergleichbarkeit
Die EU-AKE profitiert davon, dass Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und Methodiken in hohem Maße harmonisiert sind. In der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 ist ein gemeinsames Kodierungsschema festgelegt, mit dem sichergestellt wird, dass alle beteiligten Länder dieselben Definitionen für die Variablen verwenden. Es werden gemeinsame Klassifikationen herangezogen (z. B. die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE) und die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO)), und sobald diese Klassifikationen überarbeitet werden, stellt Eurostat sicher, dass alle beteiligten Länder die Umsetzung koordinieren. Außerdem erhalten die nationalen statistischen Ämter von Eurostat Erläuterungen mit detaillierten Leitlinien zu Kodierung und Umsetzung der Statistiken. Aus den Erläuterungen geht zudem hervor, welche Überlegungen den einzelnen Leitlinien zugrunde liegen. Methodische Fragen werden in einer zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe erörtert, der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktstatistiken“. Diese Gruppe fördert den Austausch von Erfahrungen und gemeinsamen Verfahren unter den beteiligten Ländern.
Damit die Messung der Arbeitslosigkeit in allen beteiligten Ländern harmonisiert abläuft, enthält die Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 der Kommission 22 eine Arbeitsdefinition der Arbeitslosigkeit. In der Verordnung sind ferner Grundsätze festgelegt, die bei der Formulierung der Erhebungsfragen zum Erwerbsstatus einzuhalten sind. Die Definition der Arbeitslosigkeit entspricht den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die von der 13. und 14. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker verabschiedet wurden. 23 Damit wird gewährleistet, dass die EU-AKE-Statistiken mit denen anderer Länder, insbesondere anderer OECD-Mitglieder, vergleichbar sind.
3.5.Kohärenz
Die Kohärenz zwischen Bevölkerungsschätzwerten auf der Grundlage der EU-AKE und von Bevölkerungsstatistiken ist ein wichtiger Aspekt der Qualität insgesamt. Die Ergebnisse der EU-AKE, der eine Stichprobenerhebung zugrunde liegt, werden auf der Basis der Antworten eines Teils der Bevölkerung berechnet. Die Antworten werden dann der Gesamtbevölkerung gegenübergestellt. Die Daten für die Gesamtbevölkerung basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren besten Schätzwerten (untergliedert nach Geschlecht und Altersgruppen zur Verbesserung der Verfahrensgenauigkeit). Grundsätzlich gewährleistet die Gegenüberstellung die Kohärenz zwischen der EU-AKE und den Bevölkerungsstatistiken. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann es jedoch zu Abweichungen kommen. So stehen alle zehn Jahre neue Ergebnisse aus Volkszählungen zur Verfügung. Sollten sich aus einer neuen Zählung Zahlen ergeben, die von früheren Bevölkerungsschätzwerten abweichen, so muss eine frühere Reihe unter Umständen einer Revision unterzogen werden. In einem solchen Fall kann es bei der Revisionspolitik für Bevölkerungsstatistiken und der EU-AKE in Bezug auf Länge und Timing Unterschiede geben, wobei die Einschränkungen darauf zurückzuführen sind, dass keine detaillierten Angaben über die Bevölkerung für die zehn Jahre zwischen den Volkszählungen vorliegen.
Die meisten der an der EU-AKE beteiligten Länder führten 2011 eine Volkszählung durch. Die Ergebnisse neuer Volkszählungen haben oft neue Gewichte, Stichprobengrundlagen und/oder Stichprobenpläne für die AKE zur Folge. Alle NSÄ in Ländern, in denen 2011 eine Volkszählung durchgeführt wurde, haben die AKE-Gewichte überprüft und gegebenenfalls revidiert, sodass sie nunmehr den neuen Bevölkerungsschätzwerten entsprechen, und auch eine Neugewichtung retrospektiver Datenreihen vorgenommen, die bis mindestens in das Jahr 2010 zurückreichen.
Was die Kohärenz der Schätzwerte zur Arbeitslosigkeit angeht, so veröffentlichen viele Länder auch Statistiken über die Zahl der Personen, die bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung als arbeitssuchend gemeldet sind. Die AKE-Arbeitslosenzahlen und die Zahl der gemeldeten Arbeitsuchenden weichen aufgrund der unterschiedlichen Art der erfassten Daten voneinander ab. Während die EU-AKE auf einer harmonisierten Methodik basiert, nach der bei Haushalten Daten über die Erwerbstätigkeit und die Verfügbarkeit für eine Beschäftigung erhoben werden, umfassen die Verwaltungsdaten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine vollständige Liste der gemeldeten Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Da die Kriterien für die Meldung von der Sozialpolitik des jeweiligen Landes abhängen, sind Statistiken über gemeldete Arbeitsuchende weder zwischen den Ländern noch im Zeitverlauf vergleichbar.
Ein weiterer Bereich, in dem statistische Kohärenz von Bedeutung ist, betrifft den Vergleich von Beschäftigungsschätzwerten, die auf der Grundlage der AKE und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelt werden, da die Schätzwerte nicht zwangsläufig dieselben sind. Dies ist auf Unterschiede sowohl bei der Methodik (Konzepte und Abdeckung der Bevölkerung sind nicht identisch) als auch bei den Kompilierungsverfahren zurückzuführen. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen werden kompiliert, indem alle in einem Land verfügbaren relevanten Datenquellen miteinander verglichen und kombiniert werden, wobei aus jeder Quelle das beste Material ausgewählt wird, um umfassende Ergebnisse zu erzielen. Bei den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird auch Kohärenz zwischen Beschäftigung und Produktion (Bruttoinlandsprodukt – BIP) angestrebt. Die AKE ist eine der Datenquellen in diesem Prozess. Weitere Datenquellen sind Unternehmenserhebungen, Beschäftigungsregister oder Sozialversicherungsregister. Das Thema der Kohärenz zwischen AKE und Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird in der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktstatistiken“ behandelt. Eurostat bewertet die Unterschiede zwischen den beiden Schätzwerten, und mehrere NSÄ haben die Ursachen und das Ausmaß der Unterschiede analysiert. In einigen Fällen haben die NSÄ Abgleichtabellen für die beiden Datensätze veröffentlicht.
Eine Gegenüberstellung der AKE und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zeigt, dass die AKE für die Messung der Beteiligung am Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit) oder für die Analyse der Lage bestimmter sozioökonomischer Bevölkerungsgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht oder Bildungsstand) besser geeignet ist. Die im Rahmen von Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gewonnenen Daten eignen sich besser für den Vergleich von Beschäftigungsschätzwerten mit den aggregierten Maßzahlen für Produktion und Einkommen auf Makroebene.
4.Initiativen für eine weitere Verbesserung der Arbeitskräfteerhebung
4.1.Die AKE in einem modernisierten System der Sozialstatistiken
Auf der Grundlage der von der Kommission vorgelegten Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt 24 verabschiedete die Kommission am 26. August 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen (die Rahmenverordnung für eine integrierte europäische Sozialstatistik (IESS)) 25 .
Ziel dieser Initiative ist die Modernisierung der europäischen Sozialstatistiken. Durch die Zusammenlegung von sieben Haushaltserhebungen, die derzeit in der EU durchgeführt werden, und durch die Harmonisierung von Definitionen, Konzepten und Variablen, die bei zwei oder mehr Erhebungen verwendet werden, wird die vorgeschlagene Rahmenverordnung die Vergleichbarkeit und Kohärenz der europäischen Sozialstatistiken erhöhen. Dadurch wird eine gemeinsame Analyse sozialer Phänomene erleichtert. Es wird erwartet, dass im Zuge der vorgeschlagenen Rahmenverordnung 2021 eine erste Datenerfassung durchgeführt wird.
Als eine der Haushaltserhebungen, die von der IESS-Rahmenverordnung erfasst werden, wird die EU-AKE derzeit so modernisiert, dass sie den Anforderungen der Rahmenverordnung entspricht. Mit einem eingeschränkteren Bezugsrahmen für die Erwerbstätigkeit sowie präziseren Kriterien für Elternurlaub und Saisonarbeit wird diese Modernisierung die EU-AKE mit der Entschließung der 19. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker in Einklang bringen, die im Oktober 2013 verabschiedet wurde. Die Modernisierung wird auch die Relevanz der AKE in folgenden Bereichen erhöhen: i) Analyse der Wanderungsströme und ii) Vergleichbarkeit der Informationen über Arbeitszeit und monatlichen Verdienst aus der Haupttätigkeit. Darüber hinaus wird die Modernisierung der EU-AKE die Erfassung folgender Aspekte verbessern: i) Erwerbstätigkeit (abhängige Selbstständigkeit), ii) allgemeine Gesundheitsinformationen (um die Arbeitsmarktsituation behinderter Personen mit jener der gesamten Zielpopulation zu vergleichen) und iii) Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen (von mindestens zwölf Monaten Dauer).
Des Weiteren wird die Überarbeitung der EU-AKE die Aktualität der Datenübermittlung an Eurostat verbessern sowie eine Änderung der Genauigkeitsanforderungen und weitere methodische Verbesserungen umfassen.
4.2.Ausweitung der EU-AKE auf weitere Kandidatenländer
Gegenwärtig beteiligen sich 34 Länder (die 28 EU-Mitgliedstaaten, drei Kandidatenländer und drei EFTA-Länder) an der EU-AKE. Das bedeutet, dass sie auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates Daten an Eurostat übermitteln und dass ihre Daten regelmäßig von Eurostat verbreitet werden. Bei den bereits beteiligten Kandidatenländern handelt es sich um Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei. Eurostat arbeitet eng mit den statistischen Stellen weiterer Kandidatenländer zusammen, um sie dabei zu unterstützen, Fortschritte bei der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zu erzielen, was den Inhalt und die Qualität von Erhebungen betrifft. Serbien und Albanien haben bereits begonnen, AKE-Daten an Eurostat zu übermitteln. Sobald die nationalen Erhebungen dieser Länder den Anforderungen der europäischen Verordnungen entsprechen, werden die Daten ebenfalls von Eurostat verbreitet.
4.3.Entwicklung neuer statistischer Produkte
Statistiken zur Erfassung der Arbeitsmarktdynamik
Veränderungen des Erwerbsstatus von Einzelpersonen sind von großem Interesse, da sie zusätzliche Informationen über die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt (u. a. darüber, wie flexibel oder starr dieser ist) bieten. Diese Veränderungen geben auch Aufschluss über die Situation spezifischer Gruppen. Anhand von Daten über die Arbeitsmarktdynamik ist es beispielsweise möglich zu analysieren, wie viele Personen innerhalb eines bestimmten Zeitraums arbeitslos wurden oder eine Arbeit fanden und um welche Personen es sich hierbei handelte. Dadurch können wiederum die Gruppen ermittelt werden, die größere Chancen bei der Arbeitsplatzsuche haben, oder Gruppen, die eher Gefahr laufen, arbeitslos zu werden oder zu bleiben.
Vierteljährliche Arbeitsmarktanalysen, aus denen Verschiebungen zwischen Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit hervorgehen, wurden 2015 erstmals veröffentlicht. Zusätzliche Ergebnisse auf der Grundlage einer Aufschlüsselung dieser Angaben nach Geschlecht, Altersgruppe, Dauer der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechseln werden seit 2017 in Form experimenteller Statistiken veröffentlicht.
Eurostat und die nationalen statistischen Ämter arbeiten derzeit an der Entwicklung einer Methodik zur Schätzung der jährlichen Arbeitsmarktübergänge, um den Herausforderungen zu begegnen, die mit hohen Ausfallraten (schrumpfende Stichprobengrößen bei den Befragungswellen) sowie Bevölkerungsänderungen im Zeitverlauf verbunden sind.
Erweiterung der EU-AKE-Hauptindikatoren und Abstimmung auf den künftigen gesetzlichen Rahmen
Bei den EU-AKE-Hauptindikatoren handelt es sich um eine Zusammenstellung der wichtigsten EU-AKE-Ergebnisse, die über die Online-Datenbank von Eurostat verbreitet werden. Sie dienen dazu, die Nutzer mit saisonbereinigten Zeitreihen der wichtigsten Indikatoren zur Beschreibung des Arbeitsmarktes (wie Erwerbstätigen-, Arbeitslosen- und Erwerbsquoten) zu versorgen. Diese hochrelevanten Indikatoren wurden im Laufe der Zeit verbessert und erweitert, sodass sie nunmehr auch Indikatoren für Gruppen wie NEET (Jugendliche, die sich weder in Arbeit noch in Ausbildung befinden) umfassen.
Eurostat und die Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktstatistiken“ haben eine Strategie entwickelt, um die durch das Inkrafttreten der neuen Rahmenverordnung verursachten Zeitreihenbrüche zu beseitigen. Diese Strategie wird sicherstellen, dass die Hauptindikatoren ohne Zeitreihenbrüche veröffentlicht werden können. Dazu ist eine Duplizierung der Daten erforderlich, damit Eurostat retrospektive Datenreihen ableiten und parallel zur nationalen Verbreitung an die neue AKE angleichen kann. Wegen i) der sehr unterschiedlichen Ansätze, mit denen die Länder Informationen über die Brüche in den Datenreihen ableiten, und ii) der Vielzahl der Indikatoren, die abgeleitet werden müssen und für die relativ wenig Informationen vorliegen, hat Eurostat bereits mit den Arbeiten zur Durchführung aller für die Umsetzung dieses Projekts notwendigen Schritte begonnen.
Weitere Informationen zur Genauigkeit der EU-AKE-Ergebnisse
Erhebungen wie die EU-AKE liefern Schätzwerte zu den Indikatoren über die Zielpopulation auf der Grundlage einer nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Stichprobe dieser Population. Da nur ein Teil der Gesamtpopulation ausgewählt wird, gilt es, zusätzlich zu den Schätzwerten Angaben zu ihrer Genauigkeit zu machen (siehe Abschnitt 3.1). Solche Qualitätsindikatoren werden als Standardfehler oder Konfidenzintervalle ausgedrückt.
Eurostat und die Mitgliedstaaten haben die Abweichung der jährlichen Nettoänderung für einen Teilbestand von 23 politisch hochrelevanten Indikatoren ermittelt (siehe Abschnitt 2.2). Damit ist es Nutzern bei der Verbreitung und Analyse dieser EU-AKE-Indikatoren für die Zwecke politischer Maßnahmen möglich, die Informationen über Indikatoränderungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren durch Informationen über die statistische Signifikanz dieser Indikatoränderungen zu ergänzen.
5.Fazit
Die Kommission überwacht die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 durch die Mitgliedstaaten. Die Kommission hält die Durchführung der EU-AKE für sehr zufriedenstellend, da die Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschrift uneingeschränkt oder nahezu uneingeschränkt einhalten. Offene Fragen werden mit den Mitgliedstaaten erörtert, und gegebenenfalls werden gemeinsam Aktionspläne erstellt. Die Gesamtqualität der EU-AKE ist gut.
Das Europäische Statistische System bemüht sich um die laufende Verbesserung der einschlägigen Prozesse und Methoden. Trotz eines schwierigen Umfelds mit knappen Ressourcen und erheblichen Haushaltskürzungen werden diese Bemühungen konsequent fortgesetzt. Im Zuge der Modernisierung der Sozialstatistiken oder im Rahmen einzelner EU-AKE-Projekte wird an der stetigen Verbesserung der EU-AKE gearbeitet, um die Erhebung an den geänderten Bedarf der Nutzer und an neue Herausforderungen (z. B. höhere Anforderungen an die Aktualität oder Schätzungen der jährlichen Arbeitsmarktübergänge) anzupassen. Diese Arbeiten werden in den nächsten Jahren fortgesetzt.
Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57).
Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 der Kommission vom 7. September 2000 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft bezüglich der Arbeitsdefinition der Arbeitslosigkeit (ABl. L 228 vom 8.9.2000, S. 18).