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Document COM:2002:43:FIN

Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: «Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums» (2002-2006) (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)
Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration:«Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums»(2002-2006) (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm (Euratom) für Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Kernenergie (2002-2006) (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)
Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm 2002-2006 für Forschung und Ausbildung (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

/* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0122 */ /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0123 */ /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0124 */ /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0125 */ /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0126 */

52002PC0043(01)

Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: «Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums» (2002-2006) (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2002/0043 endg. - CNS 2001/0122 */

Amtsblatt Nr. 181 E vom 30/07/2002 S. 0001 - 0071


Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: «Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums» (2002-2006) (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Kommission verabschiedete ihre Vorschläge für das sechste Rahmenprogramm (EG und Euratom) [1] im Bereich Forschung und technologische Entwicklung am 21. Februar 2001 und für die spezifischen Programme zur Durchführung des sechsten Rahmenprogramms [2] am 30. Mai 2001. Diesen Vorschlägen lag die Absicht zugrunde, einen Beitrag zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums zu leisten.

[1] KOM(2001) 94

[2] KOM(2001) 279

Eine wichtige Phase der Verhandlungen über das Rahmenprogramm ist jetzt nach der ersten lesung im Europäischen Parlament (14. November 2001) und der Annahme eines gemeinsamen Standpunktes durch den Rat [28. Januar 2002] abgeschlossen.

Aus den Standpunkten des Parlamentes und des Rates zum neuen Rahmenprogramm spricht ein hohes Mass an Übereinstimmung, mit sehr ähnlichen Positionen zum Gesamthaushalt und seiner Aufschlüsselung, der Programmstruktur, den wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten sowie zur Art und Weise der Umsetzung.

Die Kommission war ihrerseits bemüht, auf eine solche Übereinstimmung hinzuwirken, insbesondere durch Änderung ihrer ursprünglichen Vorschläge zum Rahmenprogramm, bei der sie einen erheblichen Anteil der Änderungen des Parlaments berücksichtigte [3]. Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, dass durch die Bemühungen von Rat und Parlament ein grundlegender Konsens über die Grundprinzipien des neuen Rahmenprogramms erzielt werden konnte, insbesondere hinsichtlich des Vorrangs für den Einsatz neuer effizienter Instrumente, die eindeutige Konzentration auf die vorrangigen Themenbereiche sowie die Einführung größerer Flexibilität bei der Durchführung des Programms.

[3] KOM(2001) 709

Die Kommission verfügt nun über eine ausreichend stabile Grundlage, um geänderte Vorschläge zu den spezifischen Programmen vorzulegen. Dabei werden die Änderungen am Rahmenprogramm aus der ersten Lesung berücksichtigt und die einzelnen Auswirkungen dieser Änderungen auf den Inhalt der Forschung sowie die Art und Weise ihrer Durchführung beschrieben. Ziel ist es, den anderen Institutionen ihre Prüfung der spezifischen Programme sowie die weiteren Verhandlungen zu erleichtern und so eine baldige Einigung über das Rahmenprogramm, die Regeln für die Beteiligung und die spezifische Programme zu ermöglichen.

Die meisten Änderungen an den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen betreffen das Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums", d.h. unter anderem:

- Anpassungen der Struktur und der Forschungsinhalte bei Themenbereich 1 (entsprechend der Neugliederung in zwei Abschnitte, nämlich fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin, sowie Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten) und bei Themenbereich 6 (entsprechend der Neugliederung in drei Teile, nämlich nachhaltige Energiesysteme, nachhaltiger Landverkehr und globale Veränderungen und Ökosysteme). Die Änderungen bei den anderen vorrangigen Themenbereichen waren weniger umfangreich, wenn auch in einigen Fällen wesentlich.

- Anpassungen bei den ursprünglichen politikorientierten Forschungsprioritäten unter dem Titel "Unterstützung der Politik und Planung im Vorgriff auf den wissenschaftlichen und technologischen Bedarf" sowie gewisse Umschichtungen von Forschungstätigkeiten betreffend die die vorrangigen Themenbereiche (besonders im Hinblick auf Landwirtschaft und marine Ökosysteme). Dabei wurden die inhaltlichen Änderungen und die erhebliche Mittelkürzung aus der ersten Lesung berücksichtigt.

- Die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) wurde unter Berücksichtigung der Diskussion im Vorfeld der ersten Lesung differenzierter und klarer gestaltet. Dabei wurde der Grundsatz eines reibungslosen Übergangs von "traditionellen" zu "neuen" Instrumenten bei der Umsetzung der vorrangigen Themenbereiche und das Konzept eines vierten Instruments im Sinne einer "Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz" einbezogen.

Die Kommission schlägt vor, dass sie bei der Durchführung dieses spezifischen Programms durch einen Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dieser Ausschuss soll entsprechend den vorrangigen Themenbereichen der Forschung in unterschiedlicher Zusammensetzung tagen.

Die Änderungen am Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" betreffen im Wesentlichen die Maßnahmen zu Mobilität und Infrastrukturen, wo bei den einzuführenden Mechanismen und Instrumenten Präzisierungen und Klärungen vorgenommen wurden und ferner dem geringeren Haushalt für diese Maßnahmen Rechnung getragen wurde. Die wichtigsten Änderungen beim Euratom-Programme für "Kernenergie" betreffen den Teil Kernspaltung, in den ein neuer vorrangiger Themenbereich über Strahlenschutz und Tätigkeiten zur Sicherheit der kerntechnischen Anlagen aufgenommen wurde. In diesen beiden Programmen wurde die Beschreibung der Instrumente (Anhang III) entsprechend dem Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" grundlegend aktualisiert

Überall wurde die Zuweisung von Haushaltsmitteln gemäß dem gemeinsamen Standpunkt des Rates revidiert.

2001/0122 (CNS)

Geänderter Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: «Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums» (2002-2006)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166,

auf Vorschlag der Kommission, [4]

[4] ABl.

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, [5]

[5] ABl.

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, [6]

[6] ABl.

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 EG-Vertrag [7] erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (nachstehend ,das Rahmenprogramm" genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, ihre Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

[7] ABl.

(2) Das Rahmenprogramm ist in die drei großen Handlungsblöcke ,Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung", ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" und ,Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" unterteilt, wobei der erste und dritte Maßnahmenblock hinsichtlich indirekter Aktionen durch dieses spezifische Programm durchgeführt werden sollen.

(3) Für dieses Programm gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse für das Rahmenprogramm 2002-2006, die das Europäische Parlament und der Rat mit dem Beschluss .../../EG verabschiedet haben [8] (nachstehend ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt).

[8] ABl.

(4) Die zentrale Bedeutung der neuen Instrumente (Inegrierte Projekte und Exzellenznetze) für die Erreichung der kritischen Masse, die Vereinfachung der Verwaltung und die Erzielung eines europäischen Mehrwertes durch die Gemeinschaftsforschung gegenüber den Bestrebungen auf nationaler Ebene sowie die Bündelung der Forschungskapazitäten wird anerkannt. Sie sollten es ermöglichen, die Personal- und Verwaltungsausgaben auf höchstens 6,0 % des zur Durchführung des Programms für notwendig erachteten Gesamtbetrags zu verringern. Im Jahre 2004 soll die Effizienz dieser Instrumente bei der Durchführung des Rahmenprogramms durch unabhängige Sachverständige bewertet werden.

(5) Gemäß den Bestimmungen von Artikel 170 EG-Vertrag steht dieses Programm den Ländern zur Teilnahme offen, die dazu die nötigen Übereinkommen geschlossen haben, und auf Projektebene wird die Teilnahme an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens auch Einrichtungen aus Drittländern und internationalen Organisationen offen stehen.

(6) Folgende Schwerpunkte sollten für die Durchführung dieses Programms gelten: Förderung der Mobilität der Wissenschaftler im Sinne der Mitteilung der Kommission "Eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum", Innovation, Bedürfnisse der KMU und ihre Beteiligung sowie die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Beitrittskandidaten gelten.

(7) Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten müssen die wesentlichen ethischen Grundsätze, einschließlich der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten, beachtet werden; für Forschung zu militärischen Zwecken wird keine Unterstützung geleistet.

(8) Infolge der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [9] und den Entschließungen des Rates [10] und des Europäischen Parlaments [11] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung in Europa gestärkt werden sollen, darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Den Geschlechteraspekten der Forschung wird bei der Durchführung dieses Programms Rechnung getragen.

[9] KOM(1999)76

[10] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16.7.1999

[11] Entschließung vom 3. Februar 2000, EP 284.656

(9) Um das Potenzial des Programms voll auszuschöpfen, sollte das aktive Engagement aller maßgeblich Beteiligten, besonders der Mitgliedstaaten, der assoziierten Beitrittskandidaten und anderer assoziierter Staaten, in dem gemeinsamen Bestreben bestärkt werden, die in Europa durchgeführten Forschungsarbeiten stärker zu koordinieren, wozu auch die Öffnung und Vernetzung nationaler Programme und der ungehinderte Austausch von Informationen über Forschungstätigkeiten auf allen Ebenen gehören.

(10) Das Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei die einschlägigen Interessen, besonders die der wissenschaftlichen, industriellen und politischen Kreise sowie der Nutzer, berücksichtigt werden. Die im Rahmen des Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten gegebenenfalls den Erfordernissen der Gemeinschaftspolitik und den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst werden.

(11) Die Beteiligung an den Aktivitäten dieses Programms wird durch die Veröffentlichung der notwenigen Informationen zu Inhalt, Bedingungen und Verfahren gefördert, die den potenziellen Teilnehmern, auch aus den assoziierten Kandidatenländern und anderen assoziierten Ländern, rechtzeitig und umfassend bereitgestellt werden müssen. Spezielle Maßnahmen zur Unterstützung der Beteiligung von Wissenschaftlern und Einrichtungen aus Entwicklungsländern, Ländern des Mittelmeerraums einschließlich der westlichen Balkanländer sowie Russland und den NUS sind vorgesehen [12].

[12] NUS: neue unabhängige Staaten

(12) Da die zur Durchführung dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen Verwaltungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [13] sind, sollten sie nach dem Verwaltungsverfahren des Artikels 4 des Beschlusses erlassen werden.

[13] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(13) Die Kommission wird zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten erfolgt sind, diese Bewertung wird unter Wahrung der Offenheit gegenüber allen Beteiligten durchgeführt.

Die neuen Instrumente werden ab dem Beginn des sechsten Rahmenprogramms in allen Themenbereichen verwendet und erhalten Vorrang, wenn dies als angemessen erachtet wird; gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen werden als Instrumente beibehalten.(15) Jeder vorrangige Themenbereich sollte im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften seine eigene Haushaltslinie erhalten.

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. In Übereinstimmung mit dem Rahmenprogramm wird ein spezifisches Programm zur Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (nachstehend ,spezifisches Programm" genannt) für den Zeitraum vom [...] bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedet.

2. Die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte des spezifischen Programms sind in Anhang I beschrieben.

Artikel 2

In Übereinstimmung mit Anhang II des Rahmenprogramms betragen die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel 12 855 Mrd. Euro, wovon höchstens 6,0 % für die Verwaltungsausgaben der Kommission vorgesehen sind. Anhang II enthält eine unverbindliche Aufschlüsselung dieses Betrags.

Artikel 3

Bei allen Forschungstätigkeiten des spezifischen Programms müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden.

Artikel 4

1. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am spezifischen Programm sind in den in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenprogramms genannten Regeln festgelegt.

2. Das spezifische Programm wird mittels der in den Anhängen I und III des Rahmenprogramms festgelegten und in Anhang III beschriebenen Instrumente durchgeführt.

3. Für das spezifische Programm gelten die Beteiligungs- und Verbreitungsregeln.

Artikel 5

1. Die Kommission stellt ein Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, das die in Anhang I genannten Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte genauer darlegt, sowie den Zeitplan für die Durchführung.

2. Das Arbeitsprogramm trägt den relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten und europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Artikel 6

1. Die Kommission ist für die Durchführung des spezifischen Programms verantwortlich.

2. Auf den Beschluss der folgenden Maßnahmen findet das Verfahren des Artikels 7 Anwendung:

- Aufstellung und Aktualisierung des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, einschließlich der prioritär einzusetzenden Instrumente und jeglicher Änderungen ihres Einsatzes;

- Anpassung der unverbindlichen Aufschlüsselung des in Anhang II angegebenen Betrags.

Artikel 7

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so ist das Verwaltungsverfahren nach Artikel 4 des Beschlusses 1999/468/EG [14] unter Beachtung von dessen Artikel 7 Absatz 3 anzuwenden.

[14] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

3. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Zeitraum wird auf zwei Monate festgesetzt.

Artikel 8

1. Die Kommission berichtet gemäß Artikel 4 des Rahmenprogramms regelmäßig über den Stand der Durchführung des spezifischen Programms, einschließlich der finanziellen Aspekte.

2. Die Kommission veranlasst die in Artikel 6 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Überwachung und Bewertung der Tätigkeiten, die auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten erfolgt sind.

Artikel 9

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident [...]

ANHANG I

Wissenschaftliche und technologische Ziele sowie Grundzüge der Tätigkeiten

Das Programm ist wie folgt aufgebaut:

1. Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung

1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1.1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin

i) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Gesundheit

ii) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten

1.1.2. Technologien für die Informationsgesellschaft

1.1.3. Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen

1.1.4. Luft- und Raumfahrt

1.1.5. Lebensmittelqualität und -sicherheit

1.1.6. Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme

i) Nachhaltige Energiesysteme

ii) Nachhaltiger Landverkehr

iii) Globale Veränderungen und Ökosysteme

1.1.7. Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

1.2.1 Politik-Unterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf

1.2.2 Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMU

1.2.3. Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit

2. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

2.1. Unterstützung für die Koordinierung der Tätigkeiten

2.2. Unterstützung der kohärenten Entwicklung der Politik

Einleitung

Dieses Programm dient der Förderung der Spitzenforschung in Schlüsselbereichen, die im Rahmenprogramm 2002-2006 als Bereiche von außerordentlichem Interesse und mit europäischem Mehrwert beschrieben sind, sowie der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Förderung von Forschungstätigkeiten in Bereichen, denen bei der Umsetzung des Rahmenprogramms angesichts der politischen Notwendigkeiten der EU und angesichts der Möglichkeiten, die die neuen Spitzenforschungsbereiche bieten, hohe Priorität zuerkannt wurde.

Das Programm dient ferner einer stärkeren Bündelung der europäischen Forschung dank

- des Schwerpunkts auf vorrangigen Themenbereichen der Forschung unter Einsatz leistungsfähiger Finanzierungsinstrumente (integrierte Projekte und Exzellenznetze) mit dem Ziel, zum einen einen Rahmen zu schaffen, der den neuen Herausforderungen, die sich auf diesen vorrangigen Forschungsbereichen ergeben, angemessen ist, und zum anderen die erforderliche kritische Masse zu ermöglichen;

- systematischer und koordinierter Planung und Durchführung der Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik und zur Erforschung neuer und sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Gebiete unter Berücksichtigung des von den relevanten Akteuren EU-weit formulierten Bedarfs;

- der Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Initiativen für Forschung und Innovation sowie der Öffnung nationaler Programme in den vorrangigen Bereichen - einschließlich Maßnahmen gemäß Artikel 169 des Vertrags, sofern dies sinnvoll ist - sowie in anderen Bereichen, wo solche Maßnahmen der europäischen Forschung zugute kämen;

Das Programm ergänzt das Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" und das spezifische Programm für die GFS; die Umsetzung wird gemeinsam abgestimmt.

Auch die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt des Rahmenprogramms. In diesem spezifischen Programm werden internationale Maßnahmen auf zwei Arten durchgeführt:

- Beteiligung von Forschern, Forschungsteams und Institutionen aus Drittländern an Projekten in den verschiedenen vorrangigen Themenbereichen, die Fragen von globaler Bedeutung behandeln und Gegenstand internationaler Bemühungen sind;

- spezifische Initiativen der internationalen Zusammenarbeit mit bestimmten Ländergruppen zur Förderung der Außenbeziehungen und der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

Ziele und Form der internationalen Zusammenarbeit im Rahmenprogramm sind im Kapitel "Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken" beschrieben.

Auf die Beteiligung von Beitrittskandidaten an diesem Programm wird Wert gelegt.

Die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird gefördert, und die Gleichbehandlung der Geschlechter wird bei der Umsetzung der Tätigkeiten generell gewährleistet.

Die Tätigkeiten werden innerhalb des Programms integriert durchgeführt, um Kohärenz und Synergien zwischen ihren verschiedenen Elementen und bei Bedarf mit anderen Teilen des Rahmenprogramms sicherzustellen.

1. Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung

1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

Der größte Anteil der im sechsten Rahmenprogramm vorgesehenen Mittel fließt in die vorrangigen Themenbereiche. Durch eine schwerpunktorientierte Gemeinschaftsforschung soll ein deutlicher Hebeleffekt erzielt werden, der zusammen mit Maßnahmen in anderen Bereichen des Rahmenprogramms sowie durch die offene Koordinierung mit sonstigen - regionalen, nationalen, europäischen und internationalen - Einrichtungen dazu führen soll, dass die Gesamtziele dank kohärenter und hocheffizienter gemeinsamer Anstrengungen erreicht werden.

Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben:

- Gesamtziele und erwartete Leistungen in jedem vorrangigen Themenbereich;

- Forschungsprioritäten der Gemeinschaftsmaßnahmen.

Zur Beschreibung der vorrangigen Themenbereiche der Forschung werden die Gesamtziele und Forschungsschwerpunkte angegeben. Eine detaillierte Beschreibung der Forschungsinhalte erfolgt im dazu gehörigen Arbeitsprogramm.

Innerhalb der vorrangigen Themenbereiche wird die Bedeutung der neuen Instrumente (integrierte Projekte und Exzellenznetze) als übergeordnetes vorrangiges Mittel für die Erreichung der kritischen Masse, die Vereinfachung der Verwaltung und die Erzielung eines europäischen Mehrwertes durch die Gemeinschaftsforschung gegenüber den Bestrebungen auf nationaler Ebene sowie die Bündelung der Forschungskapazitäten anerkannt.

Exzellenznetze und integrierte Projekte werden ab dem Beginn des Programms in den einzelnen vorrangigen Themenbereichen verwendet und erhalten Vorrang, wenn dies als angemessen erachtet wird; gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen werden als Instrumente beibehalten. Neben der Forschung und technologischen Entwicklung können sie folgende Tätigkeiten betreffen, sofern sie für die verfolgten Ziele - Demonstration, Verbreitung und Verwertung relevant sind: Zusammenarbeit mit Forschern und Forschungsteams aus Drittländern; Förderung der Humanressourcen, einschließlich der Förderung der Ausbildung von Wissenschaftlern; Entwicklung von Forschungseinrichtungen und -infrastrukturen von spezifischer Bedeutung für die betreffenden Forschungstätigkeiten; Verbesserung der Verbindungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, einschließlich der Rolle von Frauen in der Wissenschaft.

Gezielte spezielle Projekte und Koordinierungsmaßnahmen, mit denen das Konzept einer Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz umgesetzt wird, sowie spezifische flankierende Maßnahmen können ebenfalls zur Durchführung der Arbeiten in den vorrangigen Themenbereichen eingesetzt werden.

Die Innovation ist ein wichtiger Aspekt, der bei Planung und Umsetzung von FTE-Tätigkeiten zu berücksichtigen ist. Insbesondere Exzellenznetze und integrierte Projekte werden Tätigkeiten zur Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen umfassen, um einen Technologietransfer zu gewährleisten und die Nutzung der Ergebnisse zu vereinfachen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Technologietransfer hin zu den KMU und der Nutzung der Forschungsergebnisse durch Schaffung forschungsgestützter Unternehmen.

Die vorrangigen Themenbereiche können in bestimmten Fällen auch Forschungstätigkeiten an der Grenze traditioneller Disziplinen umfassen, wo Fortschritte ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen erfordern. Ferner wird bei Bedarf Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen durchgeführt, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der jeweiligen Bereiche stehen. Aspekte des Bereichs Messen und Prüfen finden gleichfalls entsprechende Berücksichtigung. Bei der Durchführung des Programms wird insbesondere darauf geachtet, dass eine Koordinierung zwischen den vorrangigen Themenbereichen sowie zwischen diesen Bereichen und Maßnahmen unter dem Titel "Politikunterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf" gewährleistet ist.

Gebührende Berücksichtigung finden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus werden die ethischen, sozialen, rechtlichen und umfassenderen kulturellen Aspekte der durchzuführenden Forschungen und ihrer möglichen Anwendungen, sowie die sozioökonomischen Auswirkungen wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen und Perspektiven einbezogen, soweit dies für die Tätigkeiten unter diesem Titel relevant ist. Diese ethische Prüfung wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen erfolgt im Rahmen des Programms "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums".

Bei der Durchführung dieses Programms und den damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Diese umfassen die Prinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich folgender Prinzipien: Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre, Schutz von Tier und Umwelt gemäß dem Gemeinschaftsrecht und den einschlägigen internationalen Übereinkommen und Verhaltensregeln wie der Erklärung von Helsinki in ihrer letzten Fassung, dem am 4. April 1997 in Oviedo unterzeichneten Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin, dem am 12. Januar 1998 in Paris unterzeichneten Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen, der UN-Kinderrechtskonvention, der Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO sowie der einschlägigen Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Berücksichtigt werden ferner die Stellungnahmen der Europäischen Sachverständigengruppe für Ethik in der Biotechnologie (1991-1997) sowie der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (ab 1998).

Teilnehmer an Forschungsprojekten müssen die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen der Länder, in denen die Forschung durchgeführt wird, erfuellen. Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten vor der Aufnahme von FTE-Tätigkeiten Genehmigungen der zuständigen Ethikausschüsse einholen. Bei Vorschlägen zu sensiblen Themen werden systematisch ethische Prüfungen durchgeführt. In Einzelfällen kann die ethische Prüfung auch während der Durchführung des Projektes erfolgen.

Folgende Forschungsgebiete werden im Kontext dieses Rahmenprogramms nicht finanziert:

- Forschungstätigkeiten zum Klonen vom Menschen zu Reproduktionszwecken;

- Forschungstätigkeiten zur Veränderung des genetischen Erbguts, durch die solche Änderungen vererbbar werden könnten [15];

[15] Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Krebsbehandlung der Gonaden können finanziert werden.

- Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen, auch durch Kerntransfer somatischer Zellen.

Gemäß dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sind Tierversuche durch Alternativverfahren zu ersetzen, wo immer dies möglich ist. Das Leiden von Tieren ist zu vermeiden oder auf das Minimum zu beschränken. Dies gilt (gemäß der Richtlinie 86/609/EWG) insbesondere für Tierversuche mit Arten, die dem Menschen besonders nahe stehen. Die Änderung des genetischen Erbguts von Tieren und das Klonen von Tieren können nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Ziele aus ethischer Sicht gerechtfertigt, das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet und die Prinzipien der genetischen Vielfalt gewahrt sind.

1.1.1 Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin [16]

[16] Das Klonen vom Menschen zu Zwecken der Reproduktion wird weder in diesem noch anderen Bereichen des Rahmenprogramms gefördert. Es werden keine Forschungstätigkeiten durchgeführt, die zu einer Änderung des genetischen Erbguts des Menschen führen oder eine solche Änderung anstreben; das Gleiche gilt für jegliche Forschungstätigkeiten, bei denen ein menschlicher Embryo zu Forschungs- oder Therapiezwecken gezüchtet werden soll. Tierversuche sind so weit wie möglich durch In-vitro-Versuche oder andere Alternativen zu ersetzen. Ein Leiden von Tieren ist zu vermeiden oder auf das Minimum zu beschränken; dies gilt (gemäß der Richtlinie 86/609/EWG) insbesondere für Tierversuche mit Arten, die dem Menschen besonders nahe stehen. Die Änderung des genetischen Erbguts von Tieren und das Klonen von Tieren können nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Ziele aus ethischer Sicht gerechtfertigt sind und Bedingungen gegeben sind, unter denen das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet und die Prinzipien der genetischen Vielfalt gewahrt sind.

Die Sequenzierung des menschlichen Genoms und zahlreicher anderer Genome läutet ein neues Zeitalter in der Humanbiologie ein und bietet nie dagewesene Möglichkeiten zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und zur Stimulierung von Industrie und Wirtschaft. Deshalb wird in diesem Bereich der Schwerpunkt darauf gelegt, die post-genomische Forschung in die besser etablierten Disziplinen Biomedizin und Biotechnologie einzubinden und die (privaten und öffentlichen) Forschungskapazitäten in ganz Europa besser zu bündeln, damit mehr Kohärenz gewährleistet ist und eine kritische Masse erreicht werden kann. Integrierte multidisziplinäre Forschung, die eine starke Interaktion zwischen Technologie und Biologie ermöglicht, ist hier von zentraler Bedeutung, um Genomdaten in praktische Anwendungen umzusetzen. Ein weiteres wichtiges Element ist die Einbeziehung der verschiedenen Akteure, z.B. je nach Sachlage Industrie, Gesundheitswesen und Ärzte, Politik, Verwaltung, Patientenorganisationen und Ethiksachverständige, usw. Bei den Forschungstätigkeiten wird für eine Gleichstellung von Frauen und Männern gesorgt [17].

[17] Häufig gibt es sowohl bei den Ursachen als auch den klinischen Auswirkungen, den Folgen und der Behandlung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Deshalb muss bei allen Tätigkeiten, die im Rahmen dieses vorrangigen Themenbereichs gefördert werden, bei den Forschungsprotokollen, den Verfahren und der Analyse der Ergebnisse geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt werden.

In diesem vorrangigen Themenbereich wird die multidisziplinäre Grundlagenforschung gefördert, um das Potenzial von Genominformationen bei Gesundheitsanwendungen optimal nutzen zu können. Es werden Forschungsarbeiten im Mittelpunkt stehen, die darauf abzielen, Grundlagenwissen zur Anwendungsreife zu bringen, um echte und strukturierte Fortschritte in der Medizin zu ermöglichen und die Lebensqualität zu verbessern. Diese Forschungsarbeiten können auch Auswirkungen auf die Forschung in Bereichen wie Landwirtschaft und Umwelt haben, die in anderen Themenbereichen behandelt werden.

Sie werden integraler Bestandteil der Anstrengungen der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Biotechnologie in Europa gemäß den Schlussfolgerungen des Rates von Stockholm sein. Ziel ist eine enge Abstimmung mit allen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für biotechnologische Innovationen im Gesundheitsbereich, insbesondere in KMU, einschließlich der Förderung des Unternehmertums und der Schaffung neuer Investitionsmöglichkeiten durch Risikokapital und Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank. Dabei wird das Augenmerk auch darauf gerichtet, wo bei der Entwicklung neuer Genomikanwendungen ordnungspolitische Engpässe entstehen, wie ethische Aspekte frühestmöglich berücksichtigt werden können und welche umfassenderen Auswirkungen Entwicklungen in der Genomikforschung auf Gesellschaft und Bürger haben können.

Ein weiterer Schwerpunkt dieses vorrangigen Themenbereichs ist die Entwicklung und Umsetzung der Gesundheitsstrategie der Europäischen Gemeinschaft.

Die internationale Zusammenarbeit wird bei allen Maßnahmen in diesem Themenbereich gefördert. Weitere wichtige Aspekte sind - im Einklang mit Artikel 177 des Vertrags und den Dringlichkeitsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose - der Wille der Europäischen Gemeinschaft, die Armut in Entwicklungsländern zurückzudrängen, und die Bedeutung, die eine verbesserte Gesundheitsfürsorge in diesem Zusammenhang haben kann.

Forschungsschwerpunkte

i) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Gesundheit

Grundlagenkenntnisse und Basisinstrumente der funktionellen Genomik aller Organismen:

Strategisches Ziel dieser Forschungsschwerpunkts ist es, ein grundlegendes Verständnis der Genominformationen zu gewinnen. Zu diesem Zweck sollen Grundlagenkenntnisse erworben und Instrumente und Ressourcen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Funktion von Genen und Genprodukten mit Bedeutung für die menschliche Gesundheit zu entschlüsseln und gegenseitige Wechselwirkungen sowie Wechselwirkungen mit der Umwelt zu erforschen. Forschungsthemen und -ziele sind:

- Genexpression und Proteomik: Ziel ist die weitere Entschlüsselung der Funktion von Genen und Genprodukten und die Beschreibung der komplexen Regelnetze (Biokomplexität), die fundamentale biologische Prozesse steuern.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung von "high throughput"-Instrumenten und -Konzepten für die Kontrolle von Genexpression und Proteinprofilen sowie für die Bestimmung der Proteinfunktionen und der Wechselwirkungen zwischen Proteinen.

- Strukturelle Genomik: Ziel ist die effizientere und raschere Beschreibung der 3-D-Struktur von Proteinen und anderen Makromolekülen, die eine wichtige Rolle für die Klärung der Proteinfunktionen und für die Entwicklung von Arzneimitteln spielt.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung von "high throughput"-Konzepten für die Beschreibung der 3-D-Strukturen von Makromolekülen in hochaufgelöster Darstellung.

- Vergleichende Genomik und Populationsgenetik: Ziel ist die Verwendung genau beschriebener Modellorganismen für die Vorhersage und Prüfung der Genfunktion; optimale Nutzung bestimmter europäischer Populationskohorten zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen Genfunktion und Gesundheit bzw. Krankheit.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung von Modellorganismen und transgenen Instrumenten; Entwicklung genetischer epidemiologischer Instrumente und harmonisierter Gentypprotokolle.

- Bioinformatik: Ziel ist die Ermöglichung des Zugriffs auf effiziente Instrumente für Verwaltung und Auslegung der ständig wachsenden Menge an Genomdaten und Bereitstellung für die Forschergemeinschaft in zugänglicher und brauchbarer Form.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung von Bioinformatikwerkzeugen und -ressourcen für die Datenspeicherung, die gezielte Datensuche und die Datenverarbeitung; Entwicklung von Konzepten der algorithmischen Biologie für in silico-Vorhersagen von Genfunktionen und für die Simulierung komplexer Regelnetze.

- Multidisziplinäre Konzepte im Bereich der funktionellen Genomik für grundlegende biologische Prozesse: diese sollen es den Wissenschaftlern ermöglichen, grundlegende biologische Prozesse durch Einbeziehung der oben aufgeführten Konzepte zu untersuchen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Erkennung der Mechanismen grundlegender Zellprozesse, Entschlüsselung der beteiligten Gene und Beschreibung ihrer biologischen Funktionen bei lebenden Organismen.

Anwendung der Kenntnisse und Technologien in den Bereichen Genomik und medizinische Biotechnologie

Strategisches Ziel dieses Forschungsschwerpunkts ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologieindustrie durch Nutzung der reichlich vorhandenen biologischen Daten aus der Genomik und der Biotechnologie. Forschungsthemen und -ziele sind:

- Technologieplattformen zur Entwicklung neuer Instrumente für Diagnose, Prävention und Therapie: Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Industrie durch sogenannte Technologieplattformen, wobei multidisziplinäre Konzepte zur Anwendung kommen und die neuesten Techniken aus der Genomforschung genutzt werden. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitspflege und eine Verringerung der Kosten durch präzisere Diagnosen, eine auf die Einzelperson abgestimmte Behandlung, eine effizientere Entwicklung neuer Arzneimittel und Therapien sowie andere neuartige Produkte der neuen Technologien.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: rationelle und beschleunigte Entwicklung neuer, sicherer und wirksamerer Arzneimittel, einschließlich Pharmakogenomikkonzepte; Entwicklung neuer Diagnoseverfahren; Entwicklung neuer in vitro-Tests als Alternative zu Tierversuchen; Entwicklung und Test neuer präventiver und therapeutischer Werkzeuge wie somatische Gene, Zelltherapien insbesondere Stammzelltherapie) und Immuntherapie; innovative Postgenomikforschung mit hohem Anwendungspotenzial.

Um gesellschaftlich verantwortliche Entscheidungen treffen zu können, die Zustimmung der Öffentlichkeit zu finden und eine effiziente Entwicklung dieser neuen Techniken zu gewährleisten, müssen in die oben genannten Tätigkeiten Ordnungsbehörden, Ethiksachverständige, Patienten und die Gesellschaft als Ganzes bereits in einem frühen Stadium einbezogen werden.

ii) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten

Anwendungsorientierte Genomikkonzepte in Bezug auf Genomikkenntnisse und -technologien Strategisches Ziel dieses Forschungsschwerpunkts ist es, bessere Strategien für Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten zu entwickeln und damit ein Leben und Altern in guter Gesundheit zu ermöglichen. In diesem Bereich wird der Schwerpunkt ausschließlich darauf gelegt, die Genomik mit Hilfe aller relevanten Einrichtungen in besser etablierte Disziplinen der Erforschung von Krankheiten und Gesundheitsfaktoren einzubinden. Die Anstrengungen werden sich auf die Unterstützung der translationalen Forschung konzentrieren, deren Ziel die Umsetzung von Grundlagenkenntnissen in die klinische Anwendung ist. Forschungsthemen und -ziele sind:

- Bekämpfung Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und seltenen Krankheiten: Ziel ist die Vorbeugung und Behandlung der wichtigsten Ursachen für Sterblichkeit und Krankheit in Europa und Bündelung der Forschungsressourcen Europas zur Bekämpfung seltener Krankheiten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Einbeziehung klinischen Fachwissens und klinischer Ressourcen in Modellsysteme und moderne Werkzeuge der funktionellen Genomik mit dem Ziel, einen Durchbruch bei der Vorbeugung und Behandlung dieser Krankheiten zu erzielen.

- Bekämpfung von Resistenzen gegen Antibiotika und andere Arzneimittel: Ziel ist der Schutz der Volksgesundheit vor der Bedrohung durch arzneimittelresistente Krankheitserreger.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Nutzung der Kenntnisse über mikrobielle Genome und die Wirt-Erreger-Beziehungen im Hinblick auf die Entwicklung von Impfstoffen und alternativen therapeutischen Strategien zur Lösung des Problems antimikrobieller und anderer Arzneimittelresistenzen; Entwicklung von Strategien für eine optimale Nutzung antimikrobieller Stoffe; Förderung des Netzes der Europäischen Gemeinschaft für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten.

- Erforschung des Gehirns und Bekämpfung von Krankheiten des Nervensystems: Ziel ist die Nutzung genomischer Informationen zur Verbesserung des Verständnisses von Funktionsweise und Funktionsstörungen des Gehirns mit dem Ziel, neue Erkenntnisse über mentale Prozesse zu gewinnen, neurologische Störungen und Krankheiten zu bekämpfen und die Möglichkeiten zur Heilung des Gehirns zu verbessern.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Verständnis der molekularen und zellulären Grundlagen von Funktion, Schäden, Plastizität und Heilung des Gehirns; Lernen, Gedächtnis und Erkenntnis; Entwicklung von Strategien für die Vorbeugung und Behandlung neurologischer und geistiger Störungen und Krankheiten.

- Erforschung der Entwicklung des Menschen und des Alterns: Ziel ist das bessere Verständnis der menschlichen Entwicklung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Alterungsprozess; Ziel ist der Erwerb von Wissen als Grundlage für einen besseren Schutz der Volksgesundheit, um ein Leben und Altern in guter Gesundheit zu ermöglichen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Verständnis der Entwicklung des Menschen von der Empfängnis bis zur Adoleszenz; Erforschung der molekularen und zellulären Determinanten eines gesunden Alterns unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit Umwelt-, Verhaltens- und Geschlechtsfaktoren.

Krebsbekämpfung

Ziel ist die Entwicklung verbesserter patientenorientierter Strategien zur Krebsbekämpfung von der Vorbeugung bis zu Diagnose und Behandlung. Der Schwerpunkt der Forschung wird daher darin bestehen, neue Erkenntnisse aus der Genomik und anderen Bereichen der Grundlagenforschung in Anwendungen zur Verbesserung der klinischen Praxis sowie der Gesundheit der Bevölkerung umzusetzen.

Der patientenorientierte Ansatz umfasst drei miteinander verbundene Komponenten. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen:

- Schaffung von Einrichtungen zur Nutzung der Ergebnisse der Krebsforschung in Europa; Förderung der Entwicklung erkenntnisgestützter Leitlinien für eine gute klinische Praxis sowie bessere Public-Health-Strategien durch beschleunigte Umsetzung vorhandener Forschungsergebnisse in praktische Anwendungen.

- Unterstützung der klinischen Forschung, insbesondere klinischer Versuche, zur Validierung neuer und verbesserter Verfahren.

- Unterstützung der translationalen Forschung, deren Ziel die Umsetzung von Grundlagenkenntnissen in die klinische Anwendung und im Bereich Public Health ist.

Bekämpfung der großen übertragbaren Krankheiten in Verbindung mit Armut

Strategisches Ziel dieses Forschungsschwerpunkts ist die Lösung globaler Probleme im Zusammenhang mit den drei großen übertragbaren Krankheiten (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) durch Entwicklung einer wirksamen Krankheitsbekämpfung, insbesondere zum Einsatz in Entwicklungsländern. Dabei sollen die Entwicklungsländer wichtige Partner sein und bei Bedarf direkt an den jeweiligen spezifischen Tätigkeiten beteiligt werden, insbesondere im Rahmen des Programms für klinische Versuche.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Weiterentwicklung viel versprechender Kandidaten (Impfstoffe, Therapien und HIV-Mikrobizide) zur Bekämpfung der genannten Krankheiten durch Förderung der Forschung im gesamten Spektrum der molekularen Grundlagenforschung, einschließlich der mikrobiellen Genomik, bis zu vorklinischen Versuchen und Grundsatzbeweisen; Schaffung eines Programms für klinische Versuche zur Bündelung und Förderung klinischer Versuche in Europa für auf die Entwicklungsländer abgestimmte Maßnahmen; Schaffung eines Europäischen Netzes für AIDS-Therapieversuche mit dem Ziel, Kohärenz und Komplementarität klinischer Versuche für AIDS-Therapien zum Einsatz in Europa zu verbessern.

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.2 Technologien für die Informationsgesellschaft

Die Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG) verändern Wirtschaft und Gesellschaft. Sie lassen nicht nur neue Formen des Arbeitens und neue Arten von Unternehmen entstehen, sondern bieten Lösungen für wichtige gesellschaftliche Herausforderungen, die sich in Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Umwelt, Sicherheit, Mobilität und Beschäftigung stellen, und haben weitreichende Auswirkungen auf unser Alltagsleben. Die Branche der Technologien für die Informationsgesellschaft ist mit einem jährlichen Umsatz von 2 Bill. EUR zu einem der größten Wirtschaftszweige geworden, der in Europa mehr als 12 Mio. Menschen Beschäftigung bietet.

Der vorrangige Themenbereich TIG wird unmittelbar zur Verwirklichung der europäischen politischen Ziele für die Informationsgesellschaft beitragen, die 2000 auf dem Rat von Lissabon und 2001 auf dem Rat von Stockholm vereinbart wurden und sich im Aktionsplan e-Europe widerspiegeln. Er wird Europas Führungsrolle bei den Querschnitts- und den angewandten Technologien sicherstellen, die den Kern der Wissensgesellschaft ausmachen. Er soll die innovative Kraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und Industrien stärken und zu größerem Nutzen für alle Bürger Europas beitragen.

Erfolge wie die, die Europa bei der Mobilkommunikation oder der Unterhaltungselektronik erzielt hat, lassen sich nur dann wiederholen, wenn echte Anstrengungen unternommen werden, um in Schlüsselbereichen der TIG-Forschung eine kritische Masse zu erreichen. Daher werden die Maßnahmen die Forschergemeinde auf mittel- bis langfristige Ziele hin orientieren und so die europaweite Zusammenführung öffentlicher und privater Anstrengungen zum Aufbau der wesentlichen Qualifikationen und zur Stärkung der Innovation erleichtern. Sie werden risikoreiche und langfristige FTE - etwa zur nächsten Generation mobiler und drahtloser Systeme über 3G hinaus - beinhalten.

Zwar wurden bereits wesentliche Fortschritte erzielt, doch sind wir noch weit davon entfernt, das Potenzial wissensgestützter Dienste im Alltagsleben voll auszuschöpfen. Produkte und Dienste sind immer noch nur schwer nutzbar und vielen Menschen unzugänglich, und die ,digitale Kluft" wird in Europa wie auch weltweit immer breiter. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten wird die folgende Generation der Technologien stehen, bei denen Computer und Netze in die alltägliche Umgebung einbezogen sind und einfach nutzbare Schnittstellen eine Vielzahl von Diensten und Anwendungen erschließen werden. Bei dieser angestrebten ,intelligenten Umgebung" steht der Nutzer, der einzelne Mensch, im Zentrum der künftigen Entwicklungen im Hinblick auf eine integrierende Wissensgesellschaft für alle.

Der vorrangige Bereich TIG zur Förderung des Aktionsplans eEuropa dient der Schaffung einer informations- und wissensgestützten Gesellschaft in ganz Europa, wobei eine Beteiligung der am wenigsten entwickelten Regionen besonders gefördert wird. Der vorrangige Bereich wird auch Maßnahmen umfassen, die die Bemühungen der EU international einbinden. Ziel ist es, innerhalb des Themenbereichs ggf. einen allgemeinen Konsens zu erreichen - z.B. im Rahmen der Initiative ,Intelligent Manufacturing Systems" (IMS) oder des Dialogs über Fragen der Zuverlässigkeit -, die Forschungsarbeiten der neu assoziierten Staaten in die Anstrengungen der EU einzubeziehen und die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zu erleichtern.

In diesem vorrangigen Themenbereich wird außerdem Forschung zur Erkundung und Untersuchung von Zukunftsvisionen und neu entstehenden Technologien an der Wissensgrenze im TIG-Bereich unterstützt.

Im Kontext der nachstehend festgelegten Prioritäten wird dieser Themenbereich auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Géant und GRID umfassen.

Forschungsschwerpunkte

i) Angewandte TIG-Forschung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen

Es soll dafür gesorgt werden, mehr und effizientere, auf TIG beruhende Lösungen für wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu finden. Weiter kommt es darauf an, sie Bürgern, Unternehmen und Organisationen auf möglichst natürliche und Vertrauen erweckende Weise jederzeit und überall zugänglich zu machen.

- Vertrauen und Sicherheit fördernde Technologien: Ziel ist die Entwicklung von Technologien für wichtige Sicherheitsfragen , die sich in einer ,voll digitalen" Welt und durch die Notwendigkeit stellen, die Rechte von Einzelpersonen und Gemeinschaften zu wahren.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: grundlegende Sicherheitsmechanismen und ihre Interoperabilität, dynamische Sicherheitsprozesse, fortgeschrittene Verschlüsselungsverfahren, Technologien zum besseren Schutz der Privatsphäre, Technologien zur Behandlung digitaler Güter und zuverlässige Technologien zur Unterstützung von Geschäfts- und organisatorischen Abläufen in dynamischen und mobilen Systemen.

- Forschungsarbeiten zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen: Der Schwerpunkt liegt auf einer ,intelligenten Umgebung", damit mehr Bürger in die Informationsgesellschaft einbezogen werden, Systeme zur Verwaltung und Unterstützung der Gesundheitsfürsorge, der Sicherheit, der Mobilität und der Umwelt effizienter werden und das kulturelle Erbe besser bewahrt werden kann. Auch gefördert wird die Integration bereichsübergreifender Funktionen.

Schwerpunkte der Forschungsarbeiten zur ,informationstechnologischen Einbeziehung" werden Technologien ohne Hindernisse sein, die Allen die uneingeschränkte Teilnahme an der Informationsgesellschaft ermöglichen, sowie Hilfssysteme zur Wiederherstellung ausgefallener Funktionen oder Kompensation von Behinderungen, die Bürgern mit besonderen Bedürfnissen eine höhere Lebensqualität und bessere Möglichkeiten der Berufsausübung bieten. Im Bereich Gesundheit wird der Schwerpunkt der Arbeiten auf intelligenten Systemen liegen, die die im Gesundheitswesen Tätigen unterstützen, den Patienten persönliche Gesundheitsfürsorge und Informationen bieten und allgemein gesundes Verhalten und Krankheitsverhütung bei der Bevölkerung fördern helfen. Weitere Forschungsarbeiten sollen intelligenten Systemen gelten, die den Schutz von Personen und Eigentum verbessern, sowie der sicheren Erhaltung und dem Schutz ziviler Infrastruktur.

Im Bereich der Mobilität wird der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten auf Fahrzeuginfrastruktur und tragbaren Systemen liegen, die für integrierte Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz sorgen und fortgeschrittene Logistik, Verkehrsinformationen, vor allem auch unterwegs, und auf Standortdaten gestützte Dienste ermöglichen. Im Bereich Umwelt wird der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten auf wissensgestützten Systemen für das Management natürlicher Ressourcen, die Gefahrenverhütung und die Krisenbewältigung liegen, einschließlich humanitären Minenräumens. Forschungsarbeiten im Bereich Freizeit werden sich auf intelligente und mobile Systeme und Anwendungen für die Unterhaltung und den Fremdenverkehr konzentrieren. Anstrengungen im Bereich kulturelles Erbe werden vor allem intelligenten Systemen für den dynamischen Zugang zu greifbaren und immateriellen kulturellen und wissenschaftlichen Ressourcen und deren Erhaltung gelten.

- Forschungsarbeiten zu Herausforderungen bei der Arbeit und in Unternehmen: Ziel ist es, daß Unternehmen, Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und Organisationen uneingeschränkt zur Entwicklung einer auf Vertrauen und Wissen gestützten Wirtschaft beitragen und Nutzen aus dieser ziehen können. Gleichzeitig sollen die Arbeitsqualität und das Arbeitsleben verbessert und lebenslanges, ständiges Lernen zur Förderung der fachlichen Qualifikation unterstützt werden. Außerdem soll ein besseres Verständnis der sozioökonomischen Antriebskräfte und Auswirkungen der Entwicklung von Technologien der Informationsgesellschaft gewonnen werden.

Hauptziel der Forschungsarbeiten zu elektronischem Geschäftsverkehr und elektronischen Behördendiensten wird es sein, privaten und öffentlichen Organisationen, insbesondere KMU, interoperable Systeme und Dienste anzubieten, die die Innovationsfähigkeit, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in der wissensgestützten Wirtschaft fördern. Auch soll die Herausbildung neuer Umgebungen für unternehmerische Tätigkeiten angeregt werden. Die Forschungsarbeiten zum Wissensmanagement in Unternehmen sollen innovatives Verhalten und Reaktionsschnelligkeit von Organisationen durch das Herausziehen, Teilen und Liefern von Wissen und das Handeln damit unterstützen. Die Arbeiten zu elektronischem und mobilem Geschäftsverkehr werden interoperablen, multimodalen Anwendungen und Diensten über heterogene Netze hinweg gelten. Dazu gehören das Handeln jederzeit und überall, Zusammenarbeit, Arbeitsfluss und elektronische Dienste, die den gesamten Wertschöpfungszyklus im Zusammenhang mit Produkten und Diensten abdecken.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten zu Systemen für die IKT-gestützte Arbeit wird die Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Einbeziehung innovativer Technologien zur Erleichterung der Kreativität und Zusammenarbeit stehen, sowie die effizientere Ressourcennutzung und die Erweiterung des Arbeitsangebots auf alle Mitglieder örtlicher Gemeinschaften. Arbeiten zum IKT-gestützten Lernen werden vor allem einen persönlichen Zugang zum Lernen ermöglichen und zum Aufbau fortgeschrittener Lernumgebungen in der Schule, der Universität, am Arbeitsplatz und beim lebenslangen Lernen allgemein führen, und die Entwicklung intelligenter Umgebungen nutzen.

- Lösung komplexer Probleme in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft: Ziel ist die Entwicklung von Technologien zur Erschließung geografisch weit verstreut vorhandener Rechen- und Speicherkapazitäten, um sie für die Lösung komplexer Probleme in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft nahtlos zugänglich zu machen. Anwendungsfelder sind u.a. die Bereiche Umwelt, Energie, Gesundheit, Verkehr, Produktionstechnik, Finanzwesen und neue Medien.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden neue Modelle von Rechnersystemen stehen. Dazu zählen Gitter (so genannte GRIDs) für Berechnungen und zur Bereitstellung von Informationen sowie ,Peer-to-Peer"-Technologien einschließlich der zugehörigen Middleware, die es ermöglichen, umfangreiche, hochgradig verteilte Rechen- und Speicherkapazitäten zu nutzen und skalierbare, zuverlässige und sichere Plattformen zu entwickeln. Weiter gehören dazu neuartige, die Zusammenarbeit unterstützende Instrumente, Programmierverfahren zur Förderung der Interoperabilität von Anwendungen und bessere Simulations-, Visualisierungs- und Datenschürfverfahren.

ii) Kommunikations, Informationsverarbeitungs- und Softwaretechnologien

Es sollen die Stärken Europas in Bereichen wie Mobilkommunikation, Unterhaltungselektronik und eingebettete Software und Systeme untermauert und weiterentwickelt und die Leistung, Kostenwirksamkeit, Funktionalität und Anpassbarkeit von Kommunikations- und Datenverarbeitungstechnologien verbessert werden. Die Arbeiten werden auch zum Internet der nächsten Generation führen.

- Kommunikations- und Netztechnologien: Ziel ist die Entwicklung mobiler und drahtloser Systeme und Netze in Nachfolge der heutigen Generation, die überall eine optimale Verbindung zu den Diensten ermöglichen, rein optischer Netze zur Erhöhung der Netztransparenz und -kapazität, von Lösungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mehrerer Netze und ihrer Anpassbarkeit, sowie von Technologien für den personalisierten Zugang zu vernetzten audiovisuellen Systemen.

Im Mittelpunkt der Arbeiten zu terrestrischen und satellitengestützten [18], mobilen und drahtlosen Systemen und Netzen über 3G hinaus wird die nächste Technologiegeneration stehen, die die Zusammenarbeit und das nahtlose Zusammenwirken vielerlei drahtloser Technologien über eine gemeinsame IP (Internet-Protokoll)-Plattform auf Dienst- und Steuerungsebene gewährleistet, sowie neuartige, effizient das Frequenzspektrum nutzende Protokolle, Werkzeuge und Technologien, um drahtlose, rekonfigurierbare, IP-fähige Geräte, Systeme und Netze zu bauen.

[18] Die Maßnahme bezüglich der Satellitenkommunikation wird koordiniert mit den Maßnahmen des vorrangigen Bereichs 4, ,Luft- und Raumfahrt", durchgeführt.

Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten zu rein optischen Netzen wird bei der Verwaltung von Übertragungskanälen im Lichtwellenbereich liegen, die für Flexibilität und Schnelligkeit beim Aufbau und der Bereitstellung von Diensten sorgen, und bei Verwendungsmöglichkeiten optischer Übertragungstechniken in LAN. Forschungen zu interoperablen Netzlösungen einschließlich eines durchgängigen Netzmanagements sollen die Bereitstellung grundlegender Dienste, deren Zusammenwirken und das Zusammenspiel zwischen heterogenen Netzen und Plattformen unterstützen. Weiter soll zu programmierbaren Netzen mit dem Ziel einer anpassungsfähigen Zuteilung von Netzressourcen in Echtzeit und besseren Möglichkeiten für den Kunden zur Steuerung der Dienste geforscht werden.

Ein weiteres Ziel der Forschungsarbeiten sind grundlegende Technologien für den personalisierten Zugang zu vernetzten audiovisuellen Systemen und Anwendungen sowie medienübergreifende Diensteplattformen und Netze, Vertrauen erweckende Digitalfernseharchitekturen und Geräte, die hybride multimediale 3D-Signale und Objekte verarbeiten, codieren, speichern, erkennen und darstellen können.

- Softwaretechnologien , eingebettete und verteilte Systeme: Ziel ist die Entwicklung neuer Softwaretechnologien, Umgebungen zur Schaffung vielerlei unterschiedlicher Dienste sowie Werkzeuge für die Steuerung komplexer verteilter Systeme für die Verwirklichung einer intelligenten Umgebung, die mit dem erwarteten Wachstum und der Ausbreitung von Anwendungen und Diensten Schritt halten können.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden neue Technologien für Software und Systeme stehen, für die Zusammensetzbarkeit, Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Stabilität sowie selbständige Anpassung kennzeichnend sein werden. Weiteres Thema ist Middleware für die Verwaltung, Steuerung und Nutzung vollständig verteilter Ressourcen. Arbeiten zu Umgebungen zur Schaffung multifunktionaler Dienste und zu neuen Bausteinsystemen werden die Entwicklung von Dienstfunktionalität, (einschließlich Metainformation), Bedeutung und Systematik der Bausteine zum Ziel haben.

Neue Strategien, Algorithmen und Werkzeuge für den systematischen und genauen Entwurf, die Prototyp-Entwicklung und die Überwachung komplexer verteilter Systeme werden ebenfalls behandelt. Die Arbeiten werden außerdem vernetzte eingebettete Systeme, örtlich verteilte Meßsysteme, Rechnerkapazitäten, Speicherressourcen und die Kommunikation zwischen diesen Komponenten einbeziehen. Schlüsselmerkmale werden die dynamische Zuweisung von Ressourcen sowie kognitive Techniken für die Erkennung von Objekten und Ereignissen. sein.

iii) Komponenten und Mikrosysteme

- Mikro-, Nano- und Optoelektronik: Ziel ist es, die Kosten von mikro-, nano- und optoelektronischen Komponenten und Ein-Chip-Systemen zu verringern, ihre Leistung zu erhöhen und ihre Rekonfigurierbarkeit, Skalierbarkeit, Anpassbarkeit und Fähigkeit zur selbständigen Anpassung zu verbessern.

Die Forschungsarbeiten werden sich darauf konzentrieren, die Grenzen der CMOS-Technologie und damit ausgestatteter Geräte zu verlegen und die Funktionalität der Geräte, deren Leistung und die Integration von Funktionen zu verbessern. Themen sind alternative Verfahrenstechnologien, Gerätearten, Werkstoffe und Architekturen für Zwecke der Kommunikation und Datenverarbeitung. Dabei wird der Schwerpunkt auf Entwürfen liegen, die wenig Leistung aufnehmen und Funkfrequenzen oder Mischsignale nutzen. Die Arbeiten zu optischen, optoelektronischen und fotonischen funktionellen Bausteinen werden Geräten und Systemen für die Informationsverarbeitung, Kommunikation, Vermittlung, Speicherung, Wahrnehmung und Bildgebung gelten. Die Forschungsarbeiten zu Nanobauteilen auf der Grundlage von Elektronen ebenso wie zu molekularelektronischen Bauteilen und Technologien werden sich auf jene richten, die breite Funktionalität versprechen und sich wahrscheinlich integrieren und in Massenfertigung herstellen lassen.

- Mikro- und Nanotechnologien, Mikrosysteme, Bildschirme: Ziel ist eine bessere Kostenwirksamkeit, Leistung und Funktionalität von Unter- und Mikrosystemen und eine höhere Integration und Miniaturisierung, die eine bessere Einbindung in die Umgebung und in vernetzte Dienste und Systeme ermöglichen.

Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten wird auf neuen Anwendungen und Funktionen liegen, die Wechselwirkungen aus den Bereichen Elektronik, Mechanik, Chemie, Biologie u.a. sowie Mikro- und Nanostrukturen und neue Werkstoffe nutzen. Ziel ist die Entwicklung neuartiger, kostengünstiger und zuverlässiger Mikrosysteme und rekonfigurierbarer, miniaturisierter Teilsystemmodule. Die Arbeiten werden auch preiswerten hochauflösenden Bildschirmen, die sehr viel Information darstellen können, und fortgeschrittenen Sensoren gelten, worunter preiswerte optische und biometrische Sensoren und haptische Geräte fallen. Forschungsarbeiten zu Nanogeräten und Nanosystemen werden sich auf die Nutzung von grundlegenden Phänomenen, Prozessen und Strukturen richten, die neuartige oder verbesserte Abtast- oder Stellfunktionen versprechen, sowie auf ihre Integration und Herstellung.

iv) Wissens- und Schnittstellentechnologien

Ziel ist eine Verbesserung der Nutzbarkeit von Anwendungen und Diensten von TIG und des Zugangs zum Wissen, das sie verkörpern, damit sie von mehr Menschen genutzt werden und schnellere Verbreitung finden.

- Wissenstechnologien und digitaler Inhalt: Ziel ist es, daß automatische Verfahren für die Erzeugung und Organisation virtueller Wissensräume (z.B. gemeinsamer Speicher) angeboten werden, um radikal neue Dienste und Anwendungen in Verbindung mit Inhalten und Medien zu fördern.

Die Arbeiten werden sich auf Technologien zur Unterstützung des Erwerbs, der Modellierung, der Navigation und der Abfrage, der (auch bildlichen) Darstellung, der Interpretation und der gemeinsamen Nutzung von Wissen richten. Diese Funktionen werden in neue semantikgestützte und kontextbewusste Systeme integriert, die auch kognitive Werkzeuge und intelligente Agenten umfassen. Die Arbeiten werden sich auf ausbaufähige Wissensressourcen und Ontologien stützen, um die Interoperabilität von Diensten zu erleichtern und Anwendungen von semantischen Netzen der nächsten Generation zu ermöglichen. Außerdem werden die Forschungsarbeiten Technologien zur Unterstützung des Entwurfs, der Schaffung, Verwaltung und Veröffentlichung multimedialer Inhalte gelten, die über feste und mobile Netze und Geräte angeboten werden und sich selbständig an die Erwartungen des Nutzers anpassen können. Es sollen die Schaffung reicher interaktiver Inhalte für eine personalisierte Übermittlung und fortgeschrittene, vertrauenswürdige Anwendungen in den Bereichen Medien und Unterhaltung gefördert werden.

- Intelligente Schnittstellen und Oberflächen: Ziel ist es, effizientere Zugriffsmöglichkeiten auf überall vorhandene Informationen und einfachere, natürliche Formen der Interaktion mit uns umgebender Intelligenz zur Verfügung zu stellen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden natürliche, anpassungsfähige und mit vielfachen Sensoren ausgestattete Schnittstellen und interaktive Oberflächen stehen, wodurch eine Umgebung entstehen kann, die unsere Anwesenheit wahrnimmt, unsere Persönlichkeit und Bedürfnisse erkennt und intelligent auf unsere Sprache, unsere Gesten oder andere Sinnesäußerungen reagieren kann. Die Komplexität der Technologie soll dadurch verborgen werden, dass eine nahtlose Interaktion zwischen Personen, zwischen Personen und Geräten, virtuellen und wirklichen Objekten und dem in der Alltagsumgebung vorhandenen Wissen unterstützt wird. Hierbei werden auch Forschung zu virtueller Realität und Augmented Reality einbezogen.

Außerdem werden die Arbeiten Technologien für den mehrsprachigen und multikulturellen Zugang und die entsprechende Kommunikation gelten, wodurch zeitgerechte und kostengünstige Informationsdienste möglich werden, die die persönlichen, beruflichen und geschäftlichen Anforderungen aller Mitglieder sprachlich und kulturell unterschiedlicher Gemeinschaften erfuellen.

Künftige und neu entstehende TIG-Technologien: Ziel in diesem Bereich ist es, die Etablierung neuer TIG-bezogener Wissenschafts- und Technologiebereiche sowie TIG-Akteure zu unterstützen, von denen einige strategische Bedeutung für die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung haben und in den allgemeinen TIG-Bereich Eingang finden werden. Um Offenheit für unvorhergesehene Ideen zu gewährleisten, die kritische Masse für Forschungen sicherzustellen, die strategische Schwerpunkte erfordern, und um die Grenze des IST-Wissens nahtlos abzudecken, werden zwei komplementäre Konzepte zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.3 Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen

Der Übergang zu einer Wissensgesellschaft und einer nachhaltigen Entwicklung erfordert neue Produktionsmuster und neue Konzepte von Produkt-Dienstleistungs-Kombinationen. Das gesamte produzierende Gewerbe Europas muss sich von ressourcengestützten auf wissensgestützte und umweltfreundlichere Konzepte umstellen, von Quantität auf Qualität, von in Massenfertigung hergestellten Produkten zur einmaligen Nutzung auf aufrüstbare und auf Bestellung produzierte Produkt-Dienstleistungs-Kombinationen mit mehrfacher Nutzung, von ,materiellen und greifbaren" auf ,immaterielle" Produkte, Verfahren und Dienste mit zugefügtem Nutzen, von "materiellen und greifbaren" auf "nicht greifbare" Mehrwertprodukte, -verfahren und -dienstleistungen.

Diese Änderungen gehen mit radikalen Verschiebungen in industriellen Strukturen einher und erfordern zahlreichere innovative Unternehmen, die sich mit Netzen auskennen und neue Hybridtechnologien beherrschen, in die Nanotechnologie, Werkstoffwissenschaften, Ingenieurwesen, Informationstechnologie, Bio- und Umweltwissenschaften einfließen. Eine solche Entwicklung macht eine intensive Zusammenarbeit über herkömmliche Grenzen zwischen Einzelwissenschaften hinweg notwendig. Industrielle Entwicklungen an vorderster Front erfordern außerdem bedeutende Synergien zwischen den Bereichen Technologie und Organisation, die wiederum stark von neuen Qualifikationen abhängen.

Erfolgreiche technologische Lösungen müssen viel früher in der Entwurfs- und Herstellungskette gesucht werden. Neue Werkstoffe und Nanotechnologie spielen dabei als Antriebskräfte der Innovation eine bedeutende Rolle. Daher muss die Forschungspolitik der Gemeinschaft von kurz- auf längerfristige Arbeiten ausgerichtet werden mit dem Ziel, von einer Innovation in kleinen Schritten zu einer in Sprüngen zu gelangen. Die Gemeinschaftsforschung kann aus internationaler Zusammenarbeit großen Nutzen ziehen.

Forschungsschwerpunkte

i) Nanotechnologien und Nanowissenschaften

Die Nanotechnologie stellt ein neues Konzept in den Werkstoff- und Ingenieurwissenschaften dar. Europa hat auf dem Gebiet der Nanowissenschaften eine starke Stellung, die in einen echten Wettbewerbsvorteil für die europäische Industrie umgesetzt werden muss. Zum einen muss eine FTE-intensive europäische nanotechnologische Industrie aufgebaut werden, zum anderen muss die Übernahme von Nanotechnologien durch bestehende Wirtschaftszweige gefördert werden. Auch wenn die Forschung langfristig angelegt und mit hohem Risiko behaftet sein sollte, müssen die Forschungsarbeiten auf eine industrielle Anwendung hin ausgerichtet sein. Es wird eine aktive Politik der Förderung industrieller Unternehmen und KMU einschließlich neugegründeter Firmen verfolgt, so etwa durch die Unterstützung von Konsortien, in denen Industrie und Forschung gemeinsam Projekte durchführen, die einen bestimmten kritischen Umfang erreichen.

- Langfristig angelegte interdisziplinäre Forschung zur Erweiterung des Kenntnisstands, Beherrschung Prozessen und Entwicklung von Forschungsinstrumenten: Es sollen die Wissensgrundlage für anwendungsorientierte Nanowissenschaft und Nanotechnologie erweitert und hochwertige Forschungsinstrumente und -techniken entwickelt werden.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Erscheinungen auf molekularer und mesoskopischer Ebene; selbstorganisierende Werkstoffe und Strukturen; selbstorganisierende Werkstoffe und Strukturen; molekulare und biomolekulare Mechanismen und Maschinen; multidisziplinäre und neue Konzepte für die integrierte Entwicklung im Bereich inorganischer, organischer und biologischer Werkstoffe und Prozesse.

- Nanobiotechnologie: Ziel ist die Unterstützung von Forschungsarbeiten zur Integration biologischer und nicht biologischer Einheiten, wodurch sich für viele Anwendungen, wie für die Datenverarbeitung und für analytische Systeme in den Bereichen Medizin und Umwelt, neue Horizonte öffnen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: ,Ein-Chip-Labors", Schnittstellen zu biologischen Einheiten, Nanopartikel mit veränderter Oberflächenstruktur, neuartige Verabreichung von Arzneimitteln und weitere Bereiche der Integration von Nanosystemen oder Nanoelektronik mit biologischen Einheiten; Verarbeitung, Behandlung und Aufspürung biologischer Moleküle oder Komplexe, elektronische Aufspürung biologischer Einheiten, Mikrofluidik, Förderung und Kontrolle des Zellwachstums auf Substraten.

- Ingenieurtechniken im Nanomaßstab zur Entwicklung von Werkstoffen und Komponenten: Ziel ist es, durch Eingriff in die Nanostruktur neuartige, leistungsfähige, funktionelle und strukturelle Werkstoffe zu entwickeln. Dies umfasst auch Technologien für ihre Fertigung und Verarbeitung.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Nanostruktur-Legierungen und -Verbundwerkstoffe, hoch entwickelte funktionelle polymere Werkstoffe und nanostrukturierte funktionelle Werkstoffe.

- Entwicklung von Steuer- und Kontrollgeräten und -instrumenten: Ziel ist die Entwicklung einer neuen Generation von Instrumenten für die Analyse und Fertigung im Nanomaßstab. Als Leitlinie kann eine Strukturabmessung oder Auflösung von 10 nm gelten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: verschiedenerlei fortgeschrittene Fertigungstechniken im Nanomaßstab (Lithografie oder auf Mikroskopie gestützte Techniken); revolutionär neue Techniken, Verfahren oder Instrumente, die die selbstorganisierenden Eigenschaften der Materie nutzen, und Entwicklung von Maschinen im Nanomaßstab.

- Anwendungen in Bereichen wie Medizin, Chemie, Energietechnik, Optik, Umwelttechnik: Ziel ist es, Forschungsergebnisse auf Werkstoffe und technologische Geräte anzuwenden, um so das Potenzial der Nanotechnologie in revolutionär neuen Anwendungen im industriellem Umfeld nutzen zu können.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Modellrechnungen, fortgeschrittene Fertigungsverfahren; Entwicklung neuartiger Materialien mit besseren Eigenschaften.

ii) Wissensgestützte multifunktionale Werkstoffe

Neue, Wissen enthaltende Materialien mit neuen Funktionen und besserer Leistung werden entscheidend zur Innovation bei Technologien, Geräten und Systemen und zur nachhaltigen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit in Branchen wie Verkehr, Energie, Medizin, Elektronik und Bau beitragen. Um Europas starke Stellung in aufblühenden technologischen Märkten - die innerhalb dieses Jahrzehnts um ein bis zwei Größenordnungen wachsen dürften - zu sichern, müssen die verschiedenen Akteure mobilisiert werden durch hochwertige FTE-Partnerschaften, die auch risikoreiche Forschungen umfassen, sowie durch die Verbindung von Forschungsarbeiten über Werkstoffe mit solchen zu industriellen Anwendungen.

- Aufbau von Grundlagenkenntnissen: Ziel ist es, unter Einsatz von Experimenten, Theorien und Modellen die komplexen physikalisch-chemischen und biologischen Erscheinungen verstehen zu lernen, die für die Beherrschung und Verarbeitung intelligenter Werkstoffe wichtig sind. So kann die Grundlage für die Synthese größerer komplexer oder selbstorganisierender Strukturen mit vorbestimmten physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften gelegt werden.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: langfristig angelegte, multidisziplinäre, mit hohem industriellem Risiko behaftete Maßnahmen zum Entwurf und zur Entwicklung neuer Strukturen mit vorbestimmten Eigenschaften; Entwicklung supramolekularer und makromolekularer Techniken, die sich auf die Synthese, Nutzung und potenzielle Anwendung neuartiger, hochkomplexer Moleküle und ihrer Verbindungen richten.

- Technologien für die Produktion, Verarbeitung und Weiterverarbeitung wissensgestützter multifunktionaler Materialien und Biowerkstoffe: Ziel ist die nachhaltige Fertigung neuer ,intelligenter" Werkstoffe mit maßgeschneiderter Funktionalität und für den Aufbau von Makrostrukturen. Diese neuen Werkstoffe, die in vielen Branchen Anwendung finden, sollten eingebaute Eigenschaften besitzen, die unter vorbestimmten Umständen genutzt werden können, sowie verbesserte Volumeneigenschaften oder Grenz- und Oberflächeneigenschaften, um sie noch einsetzbarer zu machen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: neue Werkstoffe; technische und sich selbst reparierende Werkstoffe; Querschnittstechnologien einschließlich Oberflächenwissenschaften und -technik.

- Technische Unterstützung bei der Werkstoffentwicklung: Ziel ist die Überwindung der Kluft zwischen der Wissenserzeugung und der Wissensnutzung, um die Schwächen der europäischen Industrie bei der Integration von Werkstoffen in die Fertigung auszuräumen. Dazu sollen neue Werkzeuge entwickelt werden, die die Herstellung neuer Werkstoffe unter Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Aspekte, die der Optimierung des Entwurfs und der Verarbeitung von Werkstoffen sowie der Werkzeuge dafür eigen sind; Prüfung, Validierung und Maßstabsvergrößerung; Prüfung, Validierung und Maßstabsvergrößerung mechanischer Bauteile; Einbeziehung von Lebenszyklus-Konzepten, Veralterung, Biokompatibilität und Ökoeffizienz.

iii) Neue Produktionsverfahren und -anlagen

Neue Konzepte der Produktion, die flexibler, integriert, sicher und sauber sind, werden von revolutionär neuen organisatorischen und technologischen Entwicklungen zur Unterstützung neuer Produkte, Verfahren und Dienste abhängen, aber auch von abnehmenden (internen und externen) Kosten. Ziel ist es, die industriellen Systeme der Zukunft mit den erforderlichen Instrumenten für einen effizienten Lebenszyklus-Entwurf, eine effiziente Produktion, Nutzung und Wiederverwertung sowie geeigneten organisatorischen Modellen und besserem Wissensmanagement zu versorgen.

- Entwicklung neuer Verfahren und flexibler und intelligenter Fertigungssysteme. Es soll der Übergang der Industrie zu einer stärker wissensgestützten Organisation der Produktion und der Systeme gefördert werden. Die Industrie sollte die Produktion mehr aus ganzheitlicher Sicht betrachten und nicht nur die Hard- und Software, sondern auch die Menschen und die Art, in der sie lernen und Wissen miteinander teilen, im Auge behalten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: innovative, zuverlässige, intelligente und kostengünstige Fertigungsverfahren und -systeme und ihre Einbeziehung in die Fabrik der Zukunft, unter Nutzung von auf neue Werkstoffe und ihre Verarbeitung gestützten Hybridtechnologien, Mikrosystemen und Automatisierung, hochpräzisen Produktionseinrichtungen sowie der Einbeziehung von IKT wie auch Abtast- und Kontrolltechnologien und innovativer Robotertechnik.

- Systemforschung und Risikobewältigung. Ziel ist es, durch neue industrielle Konzepte sowie durch effizientere Ressourcennutzung und einen geringeren Verbrauch an Primärressourcen zu einer stärkeren Nachhaltigkeit industrieller Systeme und einer wesentlichen und messbaren Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit beizutragen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Entwicklung neuer Geräte und Systeme für eine saubere und sichere Produktion; saubere und nachhaltige Abfallbehandlung und -entsorgung und Risikoverminderung in Produktion und Fertigung, einschließlich Bio-Verfahren; Übertragung der Verantwortung für Produkte, Ressourcenverbrauch und industrielle Abfallwirtschaft auf die Unternehmen; Erforschung der Wechselwirkungen zwischen Herstellung, Nutzung und Verbrauch sowie sozioökonomische Auswirkungen.

- Optimierung des Lebenszyklus von Systemen, Produkten und Diensten der Industrie. Die Produkte und die Produktion sollten nicht nur intelligent, kostengünstig, sicher und sauber sein, sondern sich auch zunehmend am Lebenszyklus und an Dienstleistungen ausrichten. Die wichtigste Herausforderung bilden daher neue industrielle Konzepte, die sich am Lebenszyklus orientieren und die neue Produkte, eine neuartige Organisation und die effiziente Verwaltung von Information sowie ihre Umformung in nutzbares Wissens innerhalb der Wertschöpfungskette ermöglichen müssen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: innovative Systeme für Produkt-Dienstleistungs-Kombinationen, die die Wertkette ,Entwurf-Herstellung-Dienstleistung-Ende der Nutzung" durch die Entwicklung und Nutzung von Hybridtechnologien und neuen Organisationsstrukturen optimieren.

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.4 Luft- und Raumfahrt

Luft- und Raumfahrt Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben die herausragenden technologischen und industriellen Fähigkeiten Europas im Bereich der Luftfahrt und Weltraumnutzung auf vielfältige Weise zur Erhöhung des Lebensstandards der Europäer und zu Entwicklung und Wachstum der europäischen und außereuropäischen Volkswirtschaften beigetragen. Der daraus resultierende wirtschaftliche Nutzen schlägt sich in hochqualifizierten Arbeitsplätzen und einem Handelsbilanzüberschuss nieder und wirkt sich überproportional auch auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit damit zusammenhängender Wirtschaftszweige aus.

Zwar sind Luftfahrt und Raumfahrt unterschiedliche Gebiete, doch weisen sie einige Gemeinsamkeiten auf, da beide äußerst forschungs- und entwicklungsintensiv und von langen Vorlaufzeiten und umfangreichen Investitionserfordernissen gekennzeichnet sind. Ein reger Wettbewerb, die strategische Bedeutung und zunehmend strengere Umweltanforderungen machen es erforderlich, durch Bündelung und Konzentration der FTE-Anstrengungen ein immer höheres technologisches Niveau anzustreben, um damit der Gesellschaft besser zu dienen.

Die Luftfahrtforschung wird auf der Grundlage eines strategischen Forschungsplans durchgeführt, der von allen Beteiligten auf europäischer Ebene im Rahmen des neuen Beratungsgremiums für Luftfahrtforschung in Europa (Advisory Council for Aeronautics Research in Europe) vereinbart wurde und auch die Planungsgrundlage für einzelstaatliche Programme bilden wird. Dies wird dazu führen, dass sich die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen auf diesem Gebiet besser ergänzen und effizienter zusammengearbeitet wird. Die europäische Weltraumstrategie wird Maßstab für die Planung der Raumforschung sein und das Ziel verfolgen, Schlüsselbeteiligte bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse zusammenzubringen, und es wird eine enge Verbindung zu FTE-Aktivitäten anderer Akteure, wie den Raumfahrtorganisationen, EUROCONTROL und der Industrie, sichergestellt werden. Außerdem wird die Anwendung einschlägiger Artikel des EG-Vertrags sondiert, um diese Initiativen gegebenenfalls zu unterstützen.

Forschungsschwerpunkte

i) Luftfahrt

In ihrem Bericht ,Vision 2020" haben führende europäische Unternehmen der Luftfahrttechnik die Notwendigkeit hervorgehoben, die gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Forschungsanstrengungen an einer gemeinsamen Vision und einem strategischen Forschungsplan auszurichten. Im Einklang damit wird sich die Forschung auf die folgenden vier Hauptbereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich der Forschungsaktionen wird Verkehrsflugzeuge einschließlich ihrer Systeme und Komponenten sowie bordeigene und bodengestützte Elemente von Flugverkehrsmanagementsystemen umfassen.

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Ziel ist es, die drei Sektoren der herstellenden Industrie (Zelle, Triebwerke und Ausrüstung) in die Lage zu versetzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, indem kurz- bzw. langfristig die Kosten für die Flugzeugentwicklung um 20 bzw. 50 % sowie die direkten Betriebskosten der Flugzeuge um 20 % bzw. 50 % gesenkt werden und gleichzeitig der Fluggastkomfort erhöht wird.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Integrierte Entwurfssysteme und -verfahren zur Verwirklichung des Konzepts eines ausgedehnten, an mehreren Standorten tätigen Unternehmens, sowie intelligente Produktionstechniken; neue Flugzeugkonfigurationen, fortgeschrittene Aerodynamik, Werkstoffe und Strukturen, Triebswerkstechnologien; mechanische, elektrische und Hydrauliksysteme; verbesserte Kabinenbedingungen und Nutzung von Multimedia-Diensten für die Fluggäste.

- Verbesserung der Umweltfreundlichkeit im Hinblick auf Emissionen und Lärm. Bei den Triebwerksemissionen sollen die Kyoto-Ziele erreicht und das künftige Wachstum des Luftverkehrs kompensiert werden, indem der Treibstoffverbrauch und der Ausstoß von CO2 langfristig um 50 % und von NOx kurzfristig um 20 % und langfristig um 80 % gesenkt wird. Beim Lärmschutz sollen die Immissionen außerhalb der Flughafengrenzen durch eine Absenkung der Lärmwerte kurzfristig um 4-5 dB und langfristig um 10 dB verringert werden.

Bezüglich der Emissionen werden im Mittelpunkt der Forschung folgende Themen stehen: Konzepte zur emissionsarmen Verbrennung und Antriebstechnik, Triebwerkstechnologien und zugehörige Steuersysteme, widerstandsreduzierte Aerodynamik, leichte Zellenstrukturen und Hochtemperaturwerkstoffe sowie verbesserte Flugbetriebsverfahren. Bezüglich des Lärms werden im Mittelpunkt der Forschung folgende Themen stehen: Triebwerks- und Antriebstechnologien, Aeroakustik zur Lärmminderung an der Zelle, fortgeschrittene Lärmschutzsysteme sowie neuartige Flugbetriebsverfahren im Flughafennahbereich.

- Erhöhung der Sicherheit von Flugzeugen. Erreicht werden soll kurzfristig eine Verringerung der Unfallrate auf die Hälfte und langfristig auf ein Fünftel, um den Anstieg bei den Flugbewegungen zu kompensieren.

Bezüglich der vorbeugenden Sicherheit werden folgende Themen im Mittelpunkt der Forschung zur stehen: Untersuchung systemischer Sicherheitsmodelle, Verbesserung fehlertoleranter System und eine auf den Piloten ausgerichtete Cockpitauslegung, die der Flugbesatzung eine kontrollierbare Situationswahrnehmung ermöglicht. Forschungsarbeiten zur Unfallfolgenminderung werden sich auf verbesserte Werkstoffe und Strukturen sowie fortgeschrittene Sicherheitssysteme konzentrieren.

- Erhöhung der Kapazität und der Sicherheit des Luftverkehrssystems. Ziel ist die Optimierung der Nutzung von Luftraum und Flughäfen und die damit verbundene Verringerung von Flugverspätungen durch ein nahtlos integriertes europäisches Flugverkehrsmanagementsystem, das die Verwirklichung des angestrebten ,einheitlichen europäischen Luftraums" erleichtert.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: bord- und bodengestützte Automatisierungs-, Kommunikations-, Navigations- und Überwachungssysteme sowie Flugbetriebsverfahren, die die Einführung neuer Konzepte, einschließlich der Flächennavigation (,Free Flight"), im künftigen europäischen Flugverkehrsmanagementsystem ermöglichen.

ii) Raumfahrt

Es soll ein Beitrag zur Umsetzung der europäischen Weltraumstrategie geleistet werden, insbesondere durch die Ausrichtung und Fokussierung der zusammen mit der ESA und Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen bei einer kleinen Zahl gemeinsamer Maßnahmen von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt wird auf Tätigkeiten liegen, die Projekte der Weltraumorganisationen ergänzen (Integration von terrestrischen und Weltraum-Systemen/Diensten und Demonstration von Ende-zu-Ende-Diensten). Dazu gehören folgende Tätigkeitsbereiche:

- Galileo: Das in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumagentur entwickelte Europäische Satellitennavigationssystem GALILEO wird 2008 voll einsatzfähig sein. Die von dieser Infrastruktur gebotenen Dienste werden weite Teile der europäischen Gesellschaft betreffen. Die zur Verfügung gestellten präzisen Navigations- und Zeitdienste werden in vielen Bereichen tief greifende Auswirkungen haben.

Es ist wichtig, dass in Europa die Sachkenntnis und das Fachwissen aufgebaut wird, die notwendig sind, um diese neu entstehende Technologie auf möglichst effiziente Weise auszunutzen.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Entwicklung von sektorübergreifenden Konzepten, Systemen und Werkzeugen, Nutzerausrüstung einschließlich Empfängern, die präzise Navigations- und Zeitdienste nutzen; Verbreitung hochwertiger, kohärenter und übergangsloser Qualitätsdienste in jedem Umfeld (Städte, in Gebäuden und im Freien, zu Land, zu Wasser, in der Luft usw.), die Synergien mit anderen Diensten ermöglichen (Telekommunikation, Überwachung, Beobachtung usw.).

- GMES: Ziel ist die Förderung der Entwicklung satellitengestützter Informationsdienste durch die Entwicklung von Technologien, mit denen die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage überbrückt werden kann, und der Aufbau europäischer Kapazitäten im Bereich der Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Sensoren, Daten und Informationsmodelle, die in Europa oder andernorts entwickelt werden, sowie die Entwicklung von Prototypen einsatzfähiger Dienste für bestimmte Arten der Nachfrage (z. B. weltweites Umweltmanagement, Flächennutzung, Desertifizierung, Katastrophenschutz). Bei den Forschungsarbeiten, einschließlich der Datengewinnung, Zusammenstellung und Qualifizierung von Modellen, in denen Raum- und Flächeninformationen in einem integrierten operationellen Informationssystem kombiniert werden, würden vorhandene Satellitendaten genutzt werden, z. B. die Daten von Envisat, künftiger EarthWatch-Projekte und anderer Systeme.

- Satellitengestützte Telekommunikation: Ziel ist es, die Satellitenkommunikation in das umfassendere Gebiet der Telekommunikationssysteme, und insbesondere in terrestrische Systeme [19], einzubinden.

[19] Angesichts der engen Verbindung zwischen Kommunikationssatelliten und terrestrischen Technologien werden die entsprechenden Arbeiten im Zusammenhang mit relevanten Maßnahmen des vorrangigen Themenbereichs "Technologien für die Informationsgesellschaft" vorgelegt.

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.5 Lebensmittelqualität und -sicherheit

Dieser Schwerpunktbereich zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger Europas durch ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Ernährung und Umwelt auf die menschliche Gesundheit zu gewährleisten und sicherere, hochwertige und der Gesundheit förderliche Lebensmittel (einschließlich Meeresfrüchte) zu bieten, wobei auf umfassend überwachte und integrierte Produktionssysteme aus Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei zurückgegriffen wird. Indem der klassische Ansatz ,vom Bauernhof bis auf den Tisch" neu aufgegriffen wird, soll mit diesem Schwerpunktbereich sichergestellt werden, dass der Verbraucherschutz die Triebfeder für die Entwicklung neuer und sicherer Lebensmittel- und Futtermittel-Produktionsketten ,vom Tisch bis zum Bauernhof" ist, insbesondere durch Nutzung biotechnologischer Werkzeuge, die auf den jüngsten Ergebnissen der Genomikforschung basieren.

Dieser vom Endverbraucher ausgehende Ansatz spiegelt sich in den sieben spezifischen Forschungszielen wider. Vorrang werden die integrierten Forschungsansätze haben, die mehrere spezifische Ziele abdecken. Da kleine Unternehmen einen wesentlichen Teil des Lebensmittelsektors ausmachen, hängt der Erfolg der Aktivitäten von der Anpassung der Kenntnisse und Verfahren an die besonderen Merkmale dieser Unternehmen ab.

Forschungsschwerpunkte

- Epidemiologie ernährungsbedingter Erkrankungen und Allergien. Ziel ist die Untersuchung komplexer Interaktionen zwischen Ernährung und Stoffwechsel, Immunsystem, genetischem Hintergrund und Umweltfaktoren, um wesentliche Risikofaktoren zu ermitteln und einheitliche europäische Datenbanken aufbauen zu können.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: epidemiologische Studien zu den Auswirkungen der Ernährung, der Lebensmittelzusammensetzung und des Lebensstils auf die Gesundheit von Verbrauchern und spezifischen Bevölkerungsgruppen wie Kindern und die Vorbeugung vor oder Entstehung von spezifischen Krankheiten, Allergien und Störungen; Methoden zur Messung und Analyse der Nahrungsmittelzusammensetzung und Nahrungsaufnahme, Risikobewertung, epidemiologische und Interventionsmodelle; Einfluesse der genetischen Variabilität unter Nutzung der Fortschritte in der funktionellen Genomik.

- Auswirkungen von Lebensmitteln auf die Gesundheit: Ziel ist es, eine wissenschaftliche Grundlage für eine gesundheitsbewusste Ernährung und die Entwicklung neuer gesundheitsförderlicher Lebensmittel, z.B. unter Berücksichtigung neuer Produkte, Produkte aus der organischen Landwirtschaft, funktionelle Lebensmittel, Produkte mit genetisch veränderten Organismen und Produkten aus jüngsten Entwicklungen der Biotechnologie, durch ein besseres Verständnis des Lebensmittelstoffwechsels und durch eine Nutzbarmachung der Möglichkeiten von Proteomik und Biotechnologie zu schaffen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden folgende Themen stehen: Beziehung zwischen Ernährung und Gesundheit; gesundheitsfördernde und krankheitsvorbeugende Eigenschaften von Lebensmitteln; Auswirkungen von Lebensmittelbestandteilen, Krankheitserregern, chemischen Verunreinigungen und neuen Erregern wie Prionen auf die Gesundheit ; Nährstoffbedarf und Strategien für den Gesundheitsschutz; Determinanten der Verbrauchereinstellung zu Lebensmitteln und ihrer Erzeugung; Methoden zur Risiko-Nutzen-Analyse von Nährstoffen und bioaktiven Stoffen; Besonderheiten unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, besonders älterer Menschen und Kinder.

- Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Produktionskette. Ziel ist die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Basis zur Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit, z.B. für genetisch veränderte Organismen, darunter solche, die aus jüngsten biotechnologischen Entwicklungen hervorgegangen sind, vom rohstofflichen Ausgangsprodukt bis zum gekauften Lebensmittelerzeugnis, um auf diese Weise das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelversorgung zu stärken.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Entwicklung, Validierung und Harmonisierung der Technologien und Methoden zur Sicherstellung einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lebensmittelkette; Skalierung, Implementierung und Validierung von Methoden für die gesamte Lebensmittelkette; Sicherstellung der Unverfälschtheit; Geltung von Kennzeichnungen; Anwendung von HACCP auf die gesamte Lebensmittelkette .

- Methoden zur Analyse, Erkennung und Kontrolle: Ziel ist es, zur Entwicklung, Verbesserung, Validierung und Harmonisierung zuverlässiger und kostengünstiger Probenahme- und Messstrategien für chemische Verunreinigungen sowie bestehende oder neue pathogene Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Hefepilze, Pilze, Parasiten und neue Erreger wie Prionen beizutragen (einschließlich der Entwicklung von Ante-mortem-Diagnosetests für BSE und Scrapie), um die Sicherheit der Lebens- und Futtermittelversorgung zu kontrollieren und präzise Daten für die Risikoanalyse zu gewinnen.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Methoden und Standards für die Analyse und Erkennung von Krankheitserregern und chemischer Verunreinigungen in Lebensmitteln, einschließlich pränormativer Aspekte; Modelle und Ansätze zur Verbesserung der bestehenden Strategien für die Vorbeugung und Kontrolle; Tests zum Nachweis und zur geografischen Zuordnung von Prionen; Übertragung und Lebensdauer von Prionen.

- Sichere und umweltfreundliche Herstellungsverfahren und gesündere Lebensmittel: Ziel ist die Entwicklung landwirtschaftlicher Systeme mit geringeren Inputs (Landwirtschaft und Aquakultur) auf der Grundlage von Konzepten wie integrierte Produktion, Methoden mit geringerem Eintrag einschließlich organischer Landwirtschaft und Nutzung von Pflanzen- und Tierforschung und Biotechnologie und verbesserter Transformationsverfahren im Hinblick auf die Erzeugung sicherer, gesunderer, nahrhafterer, funktionellerer und abwechslungsreicherer Lebens- und Futtermittel und die Verbesserung der Qualität von Lebens- und Futtermitteln durch innovative Technologien.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Entwicklung verbesserter integrierter Produktionssysteme, Landwirtschaft mit geringeren Inputs und organische Landwirtschaft, Erzeugung auf der Grundlage genetisch veränderter Organismen sowie Verarbeitungs- und Verteilungsverfahren und innovative Technologien für sicherere, nahrhaftere und hochwertigere Lebens- und Futtermittel; individuelle und vergleichende Bewertung der Sicherheit, Qualität, Umweltwirkung und Wettbewerbsfähigkeit unterschiedlicher Produktionsmethoden und Lebensmittel; Verbesserung der Tierhaltung, Abfallbehandlung und -entsorgung und des Wohlergehens der Tiere von der Haltung bis zum Schlachthof; Anwendung der Pflanzen- und Tierforschung und der Biotechnologie, einschließlich der Genomik, bei der Entwicklung hochwertigerer Rohstoffe für Lebensmittel und nahrhafte Lebensmittel.

- Auswirkungen von Futtermitteln auf die menschliche Gesundheit: Ziel ist es, die Rolle der Futtermittel, einschließlich Produkte mit genetisch veränderten Organismen, und der Verwendung von Abfallprodukten unterschiedlicher Herkunft in der Tiernahrung, für die Lebensmittelsicherheit zu klären, die Verwendung unerwünschter Rohstoffe zu verringern und alternative neue Futtermittelquellen zu erschließen.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: epidemiologische Studien von lebensmittelbedingten Krankheiten, die durch Futtermittel ausgelöst werden; Auswirkungen von Rohstoffen, einschließlich Abfallprodukten und Nebenerzeugnissen unterschiedlicher Herkunft, Verarbeitungsmethoden, Zusatzstoffen und Tierarzneimitteln, in Futtermitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier; verbesserte Abfallentsorgung für den Ausschluss bestimmter hochriskanter und nicht zu verarbeitender Materialien aus der Futtermittelkette; neuartige Protein-, Fett- und Energiequellen außer Fleisch und Knochenmehl zur Gewährleistung eines optimalen Tierwachstums und Reproduktionspotenzials sowie einer optimalen Lebensmittelqualität.

- Umweltbedingte Gesundheitsrisiken: Ziele sind die Ermittlung gesundheitsschädlicher Umweltfaktoren, die Beschreibung der beteiligten Mechanismen sowie die Suche nach Möglichkeiten, diese Auswirkungen und Risiken zu verhindern oder zu minimieren.

(a) Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette (chemische, biologische und physikalische)

(b) Kombinierte Exposition gegenüber zugelassenen Stoffen, einschließlich der Auswirkungen lokaler Umweltkatastrophen und der Umweltverschmutzung auf die Lebensmittelsicherheit, wobei besonders die Kumulierungsrisiken, die Übertragungswege auf den Menschen, die langfristigen Auswirkungen und die Auswirkungen schwacher Dosen sowie die Auswirkungen auf Risikogruppen, besonders Kinder, berücksichtigt werden.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Ermittlung der Ursachen, einschließlich von Kontaminanten und physiologischen Mechanismen sowie umwelt- und ernährungsbedingten Umweltrisiken ; Verständnis der Übertragungswege, Ermittlung der kumulativen, niederdosigen und kombinierten Exposition; langfristige Auswirkungen; Beschreibung und Schutz von Risikogruppen; Umweltursachen und Mechanismen der Zunahme von Allergieerkrankungen; Erforschung von Stoffen mit endokriner Wirkung; chronische chemische Verschmutzung und kombinierte Umweltexposition; Übertragung von Krankheiten über Wasser (Parasiten, Viren, Bakterien usw.).

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.6 Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme

Im EG-Vertrag wird die nachhaltige Entwicklung als zentrales Ziel der Europäischen Gemeinschaft bestätigt. Dies wurde beim Europäischen Rat von Göteborg bekräftigt. In diesem Kontext sind globale Veränderungen, Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit im Verkehr, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Europas und die Wechselwirkungen mit menschlichen Tätigkeiten zentrale Anliegen dieses vorrangigen Themenbereichs. Die Maßnahmen in diesem vorrangigen Bereich zielen auf die Stärkung der für die Verwirklichung einer kurz- und langfristigen nachhaltigen Entwicklung erforderlichen wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa ab, unter Einbeziehung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen, und leisten einen umfassenden Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Abschwächung oder sogar Umkehrung derzeitiger negativer Trends und zur wissenschaftlichen Erforschung und Beherrschung der globalen Veränderungen und zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts.

1.1.6.1 Nachhaltige Energiesysteme

Die strategischen Ziele betreffen die Verringerung der Treibhausgas- und Schadstoffemissionen, die Sicherheit der Energieversorgung, die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Wenn diese Ziele kurzfristig erreicht werden sollen, muss der Einsatz von bereits in der Entwicklung befindlichen Technologien durch Forschungsanstrengungen in großem Maßstab gefördert und ein Beitrag dazu geleistet werden, Änderungen bei Energienachfrage und -verbrauch durch Verbesserung der Energieeffizienz sowie durch Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem herbeizuführen. Die längerfristige Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung erfordert außerdem bedeutende FTE-Bemühungen, um die wirtschaftlich attraktive Verfügbarkeit von Energie zu gewährleisten und mögliche Hindernisse für die Einführung erneuerbarer Energiequellen sowie neuer Energieträger und Technologien wie Wasserstoff und Brennstoffzellen, die von sich aus umweltfreundlich sind, auszuräumen.

Forschungsschwerpunkte

i) Forschungsaktivitäten mit kurz- und mittelfristigen Auswirkungen

Die FTE-Tätigkeit der Gemeinschaft ist eines der Hauptinstrumente, mit dem die Einführung neuer Rechtsinstrumente im Energiebereich gefördert und die jetzigen nicht nachhaltigen Entwicklungsmuster maßgeblich geändert werden können, die durch eine zunehmende Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe, eine ständig wachsende Energienachfrage, die zunehmende Überlastung der Verkehrssysteme und ansteigende CO2-Emissionen gekennzeichnet sind. Dazu müssen neue technische Lösungen angeboten werden, die das Verbraucher- und Nutzerverhalten vor allem in städtischen Gebieten positiv beeinflussen könnten.

Ziel ist es, innovative und kostengünstige technische Lösungen möglichst schnell zur Marktreife zu führen, und zwar mit Hilfe von Demonstrations- und sonstigen Forschungsmaßnahmen, die auf den Markt ausgerichtet sind, Verbraucher/Nutzer in Pilotumgebungen einbeziehen und sowohl technische als auch organisatorische, institutionelle, finanzielle und gesellschaftliche Fragen berücksichtigen.

- Saubere Energie, insbesondere erneuerbare Energieträger und ihre Integration in das Energiesystem, einschließlich Speicherung, Verteilung und Nutzung.

Ziel ist es, verbesserte Technologien für erneuerbare Energien zur Marktreife zu führen und erneuerbare Energien in Netze und Versorgungsketten zu integrieren, z.B. durch Unterstützung von Akteuren, die durch Einsatz eines hohen Anteils erneuerbarer Energien zur Verwirklichung "zukunftsfähiger Gemeinschaften" beitragen. Bei solchen Maßnahmen kommen innovative oder verbesserte technische und/oder sozioökonomische Konzepte für "umweltfreundlichen Strom", Wärme oder Biokraftstoffe und ihre Integration in die Energieverteilungsnetze oder Versorgungsketten, einschließlich von Kombinationen mit der konventionellen großmaßstäblichen Energieverteilung, zum Tragen.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: erhöhte Kosteneffizienz, Leistung und Zuverlässigkeit der wesentlichen neuen und erneuerbaren Energiequellen; Integration der erneuerbaren Energiequellen und effektive Kombination dezentraler Energiequellen mit der konventionellen großtechnischen Energieerzeugung; Validierung neuer Konzepte für Energiespeicherung, -verteilung und Nutzung.

- Energieeinsparungen und Energieeffizienz, auch durch Nutzung erneuerbarer Energieträger.

Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung des Energiebedarfs um 18% bis zum Jahr 2010, um einen Beitrag zu den Verpflichtungen der EU bei der Bekämpfung der Klimaänderung und der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit zu leisten. Die Forschungsarbeiten werden sich insbesondere auf umweltfreundliche Gebäude konzentrieren, die sich durch Energieeinsparungen und bessere Umweltqualität sowie höhere Lebensqualität für ihre Bewohner auszeichnen. Maßnahmen im Bereich der "polyvalenten" Energieerzeugung werden das Ziel der Gemeinschaft unterstützen, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahre 2010 von 9% auf 18% zu steigern, und werden dazu beitragen, die kombinierte Produktion von Elektrizität sowie von Heizung und Kühlung durch Einsatz neuer Technologien wie Brennstoffzellen und durch die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Verbesserung der Energieeinsparungen und der Energieeffizienz, hauptsächlich in Städten und insbesondere in Gebäuden, durch Optimierung und Validierung neuer Konzepte und Technologien einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme-/Kühlsysteme; Möglichkeiten der Energieerzeugung vor Ort und Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.

- Alternative Motorkraftstoffe

Die Kommission hat mit der Vorgabe einer 20%igen Substitution von Diesel und Benzin durch alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr bis zum Jahr 2020 ein ehrgeiziges Ziel festgelegt. Dabei soll die Sicherheit der Energieversorgung durch geringere Abhängigkeit von Erdölimporten gesteigert und gleichzeitig das Problem der Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr angegangen werden. Entsprechend der Mitteilung über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr wird sich die kurzfristige FTE auf drei Arten alternativer Motorkraftstoffe mit potenziell erheblichen Marktanteilen konzentrieren: Biokraftstoffe, Erdgas und Wasserstoff.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Integration alternativer Motorkraftstoffe in das Verkehrssystem, insbesondere für den sauberen Stadtverkehr; kosteneffiziente und sichere Produktion, Lagerung und Verteilung (einschließlich Versorgungsinfrastruktur) von alternativen Motorkraftstoffen; optimale Nutzung alternativer Kraftstoffe für neue Konzepte zu energieeffizienten Fahrzeugen; Strategien und Werkzeuge für die Umstellung des Marktes auf alternative Motorkraftstoffe.

ii) Forschungsaktivitäten mit mittel- und langfristigen Auswirkungen

Mittel- und längerfristig lautet das Ziel, neue und erneuerbare Energiequellen und neue Energieträger wie Wasserstoff zu entwickeln, die bezahlbar und umweltfreundlich sind und gut in einen langfristig nachhaltigen Kontext der Energieversorgung und -nachfrage sowohl für stationäre als auch Verkehrsanwendungen eingebunden werden können. Ferner verlangt die Weiterverwendung fossiler Brennstoffe in absehbarer Zukunft kostenwirksame Lösungen für die Beseitigung von CO2. Ziel ist es, weitere Verminderungen der Treibhausgasemissionen über die Kyoto-Frist 2010 hinaus erreicht werden. Die künftige großtechnische Entwicklung dieser Technologien wird von wesentlichen Kostensenkungen und anderen Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konventionellen Energiequellen und vom allgemeinen sozioökonomischen und institutionellen Kontext ihrer Verbreitung abhängen.

- Brennstoffzellen, einschließlich ihrer Anwendungen: Diese sich anbahnende Technologie dürfte längerfristig einen Großteil der jetzigen Verbrennungssysteme in der Industrie, in Gebäuden und im Straßenverkehr ersetzen, da sie eine bessere Energieausbeute, einen niedrigeren Schadstoffausstoß und das Potenzial zu Kosteneinsparungen bietet. Langfristig wird ein Kostenziel von 50 EUR/kW im Straßenverkehr und 300 EUR/kW in stationären Anwendungen langer Lebensdauer und Brennstoffzellen-/Elektrolyseanlagen angestrebt.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Kostenreduzierung bei der Brennstoffzellenfertigung und bei Anwendungen für Gebäude, Verkehr und dezentrale Stromerzeugung; fortgeschrittene Werkstoffe für Nieder- und Hochtemperatur-Brennstoffzellen für die oben genannten Einsatzbereiche.

- Neue Technologien für Energieträger/-verteilung und Energiespeicherung, insbesondere Wasserstoff: Das Ziel ist die Entwicklung neuer Konzepte für eine langfristig nachhaltige Energieversorgung, bei denen Wasserstoff und sauberer Elektrizität wesentliche Bedeutung als Energieträger zukommt. Für H2 müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um seine sichere Nutzung zu gleichen Kosten wie für konventionelle Energieträger sicherzustellen. Im Bereich Elektrizität müssen dezentrale neue und insbesondere erneuerbare Energiequellen im Rahmen vernetzter europäischer regionaler und lokaler Verteilungsnetze optimal integriert werden, um eine sichere, zuverlässige und hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: umweltfreundliche kostengünstige Wasserstofferzeugung Wasserstoffinfrastruktur einschließlich Transport, Verteilung, Speicherung und Nutzung. Bei der Elektrizität wird der Schwerpunkt auf neuen Konzepten für Analyse, Planung, Kontrolle und Überwachung der Elektrizitätsversorgung und -verteilung sowie den grundlegenden Technologien für Speicherung und interaktive Übertragungs- und Verteilungsnetze liegen.

Neue und fortgeschrittene Konzepte für Technologien im Bereich erneuerbare Energien: Technologien für erneuerbare Energien könnenlangfristig einen erheblichen Beitrag zur weltweiten und EU-weiten Energieversorgung leisten.Der Schwerpunkt wird auf Technologien mit hohem künftigem Energiepotenzial und Bedarf an Langzeitforschung insbesondere über Maßnahmen mit hohem europäischen Mehrwert liegen, um den Engpass des hohen Investitionsaufwands zu überwinden, und diese TechnologienIm Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: im Bereich Fotovoltaik: die gesamte Fertigungskette vom Ausgangsmaterial bis zum Fotovoltaiksystem sowie die Integration der Fotovoltaik in den Wohnbereich und großtechnische Fotovoltaiksysteme im MW-Bereich zur Stromerzeugung. Im Bereich Biomasse: Barrieren in der Kette zwischen Angebot und Nutzung in den folgenden Bereichen: Produktion, Verbrennungstechnik, Gasifizierungstechniken für die Strom- und Wasserstoff-/Synthesegas-Erzeugung und Biokraftstoffe für den Verkehr. In anderen Bereichen werden sich die Anstrengungen darauf richten, auf europäischer Ebene spezifische Aspekte der FTE zu bündeln, die langfristige Forschung erfordern.

- Sammlung und Bindung von CO2 sowie umweltfreundlichere Anlagen für fossile Brennstoffe: Eine kostenwirksame Sammlung und Bindung von CO2 ist für die Einbeziehung fossiler Brennstoffe in ein nachhaltiges Energieversorgungsszenario von zentraler Bedeutung, wobei die Kosten bei Sammlungsraten über 90 % mittelfristig auf ca. 30 EUR und langfristig auf etwa 20 EUR je Tonne CO2 oder weniger reduziert werden sollten.

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Entwicklung ganzheitlicher Konzepte für Energieumwandlungssysteme mit "nahe Null-Emissionen" für feste Brennstoffe, kostengünstige CO2-Abscheidungssysteme sowohl vor wie nach der Verbrennung, sowie Oxyfuel und neuartige Konzepte: Entwicklung sicherer, kostenwirksamer und umweltverträglicher Verfahren zur Beseitigung von CO2, insbesondere Speicherung in geeigneten geologischen Formationen, und Sondierungsmaßnahmen zur Bewertung der Möglichkeiten chemischer Speicherung.

1.1.6.2 Nachhaltiger Landverkehr

Im Weißbuch "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" wird für die Europäische Union bis 2010 von einem Nachfragewachstum von 38 % im Güter- und 24 % im Personenverkehr ausgegangen (Basisjahr 1998). Dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen muss von den bereits überlasteten Verkehrsnetzen bewältigt werden, und eine Trendanalyse lässt darauf schließen, dass der diesbezügliche Anteil der weniger nachhaltigen Verkehrsträger noch wachsen dürfte. Ziel ist es deshalb, die Überlastung der Verkehrsnetze zu bekämpfen und diese Trends in Bezug auf die Gewichtung der Verkehrsträger durch eine bessere Integration und mehr Ausgeglichenheit zwischen den einzelnen Verkehrsträgern abzubremsen oder sogar umzukehren, ihre Sicherheit, Leistung und Effizienz zu verbessern, ihre Umweltauswirkungen weitestmöglich zu begrenzen und die Entwicklung eines wirklich nachhaltigen europäischen Verkehrssystems zu gewährleisten, wobei die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Produktion von Verkehrsmitteln und -systemen sowie ihrem Betrieb zu fördern ist.

Forschungsschwerpunkte:

i) Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und Verkehrsmittel Ziel ist die Verringerung des Anteils des Landverkehrs (Schiene, Straße, Wasserwege) am Aufkommen von CO2 und anderen Emissionen einschließlich Lärm, bei gleichzeitiger Verbesserung von Sicherheit, Komfort, Qualität, Kostenwirksamkeit und Energieeffizienz von Fahrzeugen und Schiffen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem sauberen Stadtverkehr sowie einem rationellen Einsatz von PKW in der Stadt gewidmet.

- Neue Technologien und Konzepte für alle Verkehrsträger des Landverkehrs (Straße, Schiene, Wasserwege).

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: hocheffiziente Antriebssysteme und ihre Komponenten auf der Grundlage alternativer und erneuerbarer Kraftstoffe, und unter Berücksichtigung der Infrastruktur für die Aufnahme dieser Kraftstoffe; Entwicklung von Antriebssystemen und Komponenten mit Null- oder nahe-Null-Emissionen, insbesondere Integration von Brennstoffzellen, Wasserstoffantrieben und ihrer Versorgungsinfrastruktur in das Verkehrssystem; integrierte Konzepte für den sauberen Stadtverkehr sowie rationeller Einsatz von PKW in der Stadt.

- Fortgeschrittene Entwurfs- und Produktionstechniken

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: "verkehrsspezifische" fortgeschrittene Entwurfs- und Produktionstechniken, insbesondere für spezialisierte Produktionsumgebungen, zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit, Rezyklierbarbeit, Komfort und Kostengünstigkeit bei umweltfreundlichen Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge und Züge) und Schiffen.

ii) Mehr Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Landverkehr. Ziele sind die Gewährleistung der Beförderung von Personen und Gütern unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und der Notwendigkeit einer Neugewichtung der Verkehrsträger sowie die Steigerung der Sicherheit in Einklang mit den Zielen der europäischen Verkehrspolitik bis zum Jahr 2010 (Ziel für den Straßenverkehr ist z.B. die Halbierung der Zahl der tödlichen Unfälle).

- Neugewichtung und Integration der verschiedenen Verkehrsträger

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: interoperable Verkehrssysteme, um die Vernetzungsfähigkeit der Verkehrsnetze zu ermöglichen, insbesondere Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Eisenbahnnetzes und Integration eines europäischen Informationssystems für den Schiffsverkehr; intermodale Verkehrsdienste, Technologien und Systeme sowie fortgeschrittene Logistik.

- Mehr Sicherheit im Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenverkehr und Verhinderung von Verkehrsüberlastungen

Im Mittelpunkt der Forschung werden folgende Themen stehen: Strategien und Technologien zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und zur Steigerung der Sicherheit im Seeverkehr; Konzepte und Systeme für fortgeschrittene Mensch-Fahrzeug-, Fahrzeug-Fahrzeug- und Fahrzeug-Infrastruktur-Schnittstellen; großmaßstäbliche Integrations- und Validierungsplattformen für intelligente Verkehrssysteme (z.B. Gestaltung der Verkehrspreise, Verkehrsmanagement und -information), einschließlich Satellitennavigationsanwendungen, neuer Fahrzeugtypen und betrieblicher Verfahren zur Verbesserung von Kapazität und Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt (insbesondere in städtischen und empfindlichen Gebieten).

1.1.6.3 Globale Veränderungen und Ökosysteme

Der Begriff globale Veränderungen bezeichnet die komplexen dynamischen Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Komponenten des Systems Erde (d. h. Atmosphäre, Ozeane und Land) innerhalb unterschiedlicher Zeiträume, insbesondere die durch menschliche Tätigkeiten beeinflussten Veränderungen. Ziele dieses vorrangigen Themenbereichs sind: (i) Ausbau der Kapazitäten für das Verstehen, das Erkennen und die Vorhersage globaler Veränderungen und Entwicklung von Strategien zur Verhütung, Abschwächung und Anpassung, in enger Abstimmung mit den einschlägigen internationalen Forschungsprogrammen sowie im Rahmen der einschlägigen Übereinkommen (z. B. Kyoto-Protokoll und Montrealer Protokoll); (ii) Erhaltung der Ökosysteme und Schutz der biologischen Vielfalt, was auch einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Land- und Meeresressourcen darstellt. Im Kontext der globalen Veränderungen haben Strategien für eine integrierte nachhaltige Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Ökosysteme besondere Bedeutung für die Erhaltung dieser Ökosysteme und werden wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung in Europa beitragen. Diese Ziele lassen sich am besten erreichen durch Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer und integrierter Ansätze, wie sie auch zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind und bei denen die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung ebenso zu berücksichtigen sind wie die Auswirkungen der globalen Veränderungen auf alle Länder und Regionen der Erde. Gleichzeitig wird auch die Konvergenz der europäischen und nationalen Forschungsbemühungen um eine gemeinsame Festlegung der Schwellenwerte für Nachhaltigkeit und der Bewertungsverfahren gefördert und die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung gemeinsamer Strategien für die Problematik der globalen Veränderungen unterstützt.

Forschungsschwerpunkte

- Auswirkungen und Mechanismen von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen auf Klima, Abbau der Ozonschicht und Kohlenstoffsenken (Meere, Wälder, Böden). Ziel ist die Erkennung und Beschreibung von Prozessen globaler Veränderungen, im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen aus allen Quellen, einschließlich Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft, die Verbesserung der Vorhersage und Bewertung ihrer globalen und regionalen Auswirkungen, die Bewertung verschiedener Optionen der Schadensbegrenzung und die Verbesserung des Zugangs europäischer Wissenschaftler zu Einrichtungen und Plattformen für Forschungen über globale Veränderungen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: das Verständnis und die Quantifizierung von Veränderungen im Kohlenstoff- und im Stickstoffzyklus; die Rolle aller Quellen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sowie ihrer Senken in der Biosphäre; ihre Auswirkungen auf Klimadynamik und -variabilität, Ozean- und Atmosphärenchemie und ihre Wechselwirkungen; künftige stratosphärische Ozonwerte und ultraviolette Strahlung; Vorhersage globaler Klimaveränderungen und Auswirkungen; damit verbundene Phänomene (z.B. El Niño, Veränderungen des Meeresspiegels und der Meeresströmungen); und Strategien für Abschwächung und Anpassung.

- Wasserkreislauf, einschließlich bodenspezifischer Aspekte: Ziel ist das Verständnis der Mechanismen und die Bewertung der Auswirkungen globaler Veränderungen und insbesondere der Klimaänderung auf Wasserkreislauf, -qualität und -verfügbarkeit sowie Funktionsweise und Qualität von Böden, um Grundlagen für Werkzeuge zur Bewirtschaftung der Wassersysteme und zur Abschwächung dieser Auswirkungen zu schaffen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Auswirkungen der Klimaänderung auf die Komponenten des hydrologischen Kreislaufs, - Wechselwirkungen zwischen Land, Meeren und Atmosphäre, Verteilung von Grundwasser/Oberflächenwasser, Süßwasser, Feuchtgebieten, Bodenfunktionen und Wasserqualität; Bewertung der Anfälligkeit von Wasser-/Bodensystemen für globale Veränderungen; Managementstrategien und ihre Auswirkungen; Szenarien für Wasserbedarf und -angebot.

- Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Ziele sind die Verbesserung der Kenntnisse über die biologische Vielfalt von marinen und terrestrischen Gebieten und über die Funktionsweise von Ökosystemen, besseres Verständnis und Minimierung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten und Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sowie terrestrischer und mariner Ökosysteme, Schutz der genetischen Ressourcen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Bewertung und Vorhersage von Veränderungen der biologischen Vielfalt, des Aufbaus, der Funktionsweise und der Dynamik von Ökosystemen und ihren Leistungen; unter besonderer Berücksichtigung der Funktionsweise mariner Ökosysteme; Wechselbeziehungen zwischen Gesellschaft, Wirtschaft, biologischer Vielfalt und Lebensräumen; integrierte Bewertung von Faktoren, die sich auf die Funktionsweise von Ökosystemen und die biologische Vielfalt auswirken, und Möglichkeiten der Abschwächung; Risikobewertung, -management, Erhaltungsmaßnahmen und Sanierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Land- und Meeresökosysteme.

- Mechanismen von Wüstenbildung und Naturkatastrophen: Ziel ist das Verständnis der Mechanismen von Wüstenbildung und Naturkatastrophen, einschließlich ihrer Wechselbeziehung mit der Klimaänderung, mit Blick auf Verbesserungen bei der Bewertung von Risiken und Auswirkungen sowie bei der Vorhersage, und bei den Entscheidungshilfemethoden .

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: großmaßstäbliche integrierte Bewertung von Land-/Bodendegradation und Wüstenbildung in Europa sowie diesbezügliche Vorbeuge- und Abhilfestrategien; Langzeitvorhersage hydrogeologischer Gefahren; Beobachtung von Naturgefahren, Kartierungs- und Managementstrategien; bessere Vorbereitung auf den Katastrophenfall und bessere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.

- Strategien für eine nachhaltige Landnutzung, einschließlich Küstengebiete, land- und forstwirtschaftliche Flächen. Ziel ist ein Beitrag zur Entwicklung von Strategien und Werkzeugen für eine nachhaltige Landnutzung, unter besonderer Berücksichtigung von Küstengebieten, land- und forstwirtschaftlichen Flächen, einschließlich integrierter Konzepte für die Mehrzwecknutzung land- und forstwirtschaftlicher Ressourcen und einer integrierten Forst-Holz-Kette im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ebene.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung der erforderlichen Werkzeuge für das integrierte Küstenzonenmanagement (ICZM); Bewertung positiver und negativer externer Effekte bei verschiedenen Produktionssystemen für Land- und Forstwirtschaft; Entwicklung von Strategien für eine nachhaltige Firstwirtschaft unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten; Strategien für eine nachhaltige Bewirtschaftung und Mehrzwecknutzung forst- und landwirtschaftlicher Flächen; Kostenwirksamkeit neuer umweltfreundlicher Verfahren und Recycling-Technologien in der integrierten Forst-Holz-Kette.

- Systeme für operationelle Vorhersage und Modellierung, einschließlich von Systemen zur Beobachtung der globalen Klimaänderung: Ziel ist die systematische Beobachtung von atmosphärischen, terrestrischen und ozeanischen Parametern, einschließlich Klimaparametern, um Vorhersage von marinen, terrestrischen und atmosphärischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die langfristige Beobachtung für die Modellierung und insbesondere die Vorhersage zu konsolidieren sowie gemeinsame europäische Datenbanken aufzubaunen und einen Beitrag zu internationalen Programmen, zu leisten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Beobachtungen grundlegender mariner, terrestrischer und atmosphärischer Parameter, die für Forschungen zu globalen Veränderungen und für Managementstrategien benötigt werden, sowie von Parametern extremer Ereignisse; große Netze für Beobachtung/Überwachung/Erfassung/operationelle Vorhersage/Modellierungsnetze (unter Berücksichtigung der Entwicklungen von GMES und Bereitstellung der europäischen Dimension für G3OS).

- Im Mittelpunkt der ergänzenden Forschungsarbeiten werden stehen: Entwicklung fortgeschrittener Methoden zur Risikobewertung und zur Bewertung der Umweltqualität, einschließlich relevanter pränormativer Forschung über Mess- und Prüfverfahren für diese Zwecke.

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.1.7 Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft

Der Europäische Rat von Lissabon hat anerkannt, dass sich die Entwicklung zu einer europäischen Wissensgesellschaft auf alle Aspekte des Alltagslebens der Menschen auswirken wird. Wichtigstes Ziel ist die Schaffung einer soliden Grundlage für den erfolgreichen Verlauf dieser Entwicklung, der von nationalen, regionalen und lokalen Politikkonzepten, Programmen und Maßnahmen sowie fundierten Entscheidungen einzelner Bürger, Familien und anderer Teile der Gesellschaft abhängen wird.

Angesichts der Komplexität, des Umfangs und der Verflechtung der Aufgaben und damit verbundenen Fragen muss der Forschungsansatz zur Lösung dieser Aufgaben auf einer wesentlich stärker gebündelten Forschung, einer multi- und transdisziplinären Zusammenarbeit und der Einbeziehung von Beiträgen der europäischen Sozial- und Geisteswissenschaften basieren. Die Tätigkeiten werden außerdem die Formulierung mittel- bis langfristiger gesellschaftlicher Aufgabenstellungen erleichtern, die sich aus Forschungen in den Sozial- und Geisteswissenschaften ergeben, und die aktive Beteiligung der wichtigsten gesellschaftlichen Interessengruppen sowie die gezielte Verbreitung der Arbeitsergebnisse gewährleisten. Um die vergleichende transnationale und interdisziplinäre Forschung zu unterstützen und gleichzeitig die Vielfalt der Forschungsmethoden in Europa zu erhalten, ist die Sammlung und Analyse besserer und tatsächlich vergleichbarer Daten und eine koordinierte Entwicklung von Statistiken sowie qualitativen und quantitativen Indikatoren insbesondere im Kontext der entstehenden Wissensgesellschaft auf europäischer Ebene unerlässlich.

Eine angemessene Koordinierung der sozioökonomischen Forschung und der Elemente der Zukunftsforschung bei allen Prioritäten der spezifischen Programme werden gewährleistet.

Forschungsschwerpunkte

i) Wissensgesellschaft und sozialer Zusammenhalt

Der Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft ist ein erklärtes politisches Ziel der Europäischen Gemeinschaft. Die Forschung soll die Verständnisgrundlage liefern, um eine Erfuellung dieser Aufgabe gemäß den spezifischen Verhältnissen und Erwartungen in Europa zu ermöglichen.

- Verbesserung der Entwicklung, Verbreitung und Nutzung von Wissen und seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Ziel ist die wesentliche Verbesserung der Kenntnisse über die Merkmale des Wissens und seiner Funktionsweise als öffentliches und privates Gut sowie die Bereitstellung der Grundlagen für Politikkonzeption und Entscheidungsfindung.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Merkmale des Wissens und seine Funktionsweise im Hinblick auf Wirtschaft und Gesellschaft sowie Innovation und unternehmerische Aktivitäten; Wandel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen; Dynamik der Wissensentwicklung, -verteilung und -nutzung, Rolle der Wissenskodifizierung und Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT); Bedeutung territorialer Strukturen und sozialer Netze bei diesen Prozessen.

- Möglichkeiten und Alternativen für den Aufbau einer Wissensgesellschaft: Ziel ist die Entwicklung integrierter Kenntnisse über den möglichen Beitrag der Wissensgesellschaft zur Erreichung der gesellschaftlichen Ziele der EU, die auf dem Gipfel von Lissabon und den darauf folgenden Gipfeln festgelegt wurden, d.h. nachhaltige Entwicklung, sozialer und territorialer Zusammenhalt und Verbesserung der Lebensqualität unter gebührender Berücksichtigung der Vielfalt der Gesellschaftsmodelle in Europa.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Merkmale einer Wissensgesellschaft in Übereinstimmung mit europäischen Gesellschaftsmodellen und der Notwendigkeit einer Verbesserung der Lebensqualität; sozialer und territorialer Zusammenhalt, Beziehungen zwischen den Geschlechtern und den Generationen und soziale Netze; Auswirkungen von Veränderungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung sowie am Arbeitsmarkt; Zugang zu Aus- und Weiterbildung sowie lebensbegleitendem Lernen.

- Vielfalt der Wege zu einer Wissensgesellschaft. Ziel ist die Ausarbeitung europaweiter komparativer Perspektiven und damit einer besseren Grundlage für die Formulierung und Umsetzung von Strategien für den Übergang zu einer Wissensgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Globalisierung im Hinblick auf Konvergenztendenzen; Folgen für die regionale Vielfalt; Herausforderungen für die europäischen Gesellschaften aufgrund der kulturellen Vielfalt und der wachsenden Zahl von Wissensquellen; Rolle der Medien in diesem Kontext.

ii) Bürgerschaft, Demokratie und neue Formen des Regierens

Ziel der Arbeit ist die Identifizierung der wichtigsten Einflussfaktoren für Veränderungen bei Formen des Regierens und der Bürgerschaft, insbesondere im Kontext zunehmender Integration und Globalisierung sowie aus der Perspektive der Geschichte und des kulturellen Erbes, sowie der Auswirkungen dieser Veränderungen und Möglichkeiten zur Stärkung von Konzepten für demokratisches Regieren, Konfliktbewältigung, Schutz der Menschenrechte und Berücksichtigung der Vielfalt von Kulturen und Identitäten.

- Auswirkung der europäischen Integration und der Erweiterung auf das Regieren und auf die Bürger: Ziel ist die Analyse der wichtigsten Wechselwirkungen zwischen europäischer Integration und Erweiterung und Fragen der Demokratie, des institutionellen Aufbaus und des Wohlergehens der Bürger.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Beziehungen zwischen Integration, Erweiterung und institutionellem Wandel im Kontext ihrer historischen Entwicklung und einer vergleichenden Perspektive; Auswirkungen des im Wandel begriffenen globalen Kontexts und der Rolle Europas; Auswirkungen einer Erweiterung der Europäischen Union auf die Lebensqualität ihrer Bürger.

- Verteilung von Verantwortungsbereichen und neue Formen des Regierens: Ziel ist die Förderung der Entwicklung von Formen des Regierens auf verschiedenen Verantwortungsebenen, die sich durch ausreichende Zuständigkeit, Legitimität sowie Robustheit und Flexibilität auszeichnen, um Aufgaben des gesellschaftlichen Wandels, einschließlich Integration und Erweiterung, zu lösen und die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit politischen Handelns zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Verteilung der Verantwortung auf verschiedene territoriale Zuständigkeitsebenen und öffentliche und private Bereiche; demokratisches Regieren, repräsentative Institutionen und Rolle von gesellschaftlichen Organisationen; Privatisierung, Gemeinwohl, neue Konzepte der Rechtssetzung, Unternehmensführung; Auswirkungen für die Rechtssysteme.

- Fragen im Zusammenhang mit der Bewältigung von Konflikten und der Wiederherstellung von Frieden und Recht: Ziel ist die Förderung der Entwicklung institutioneller und gesellschaftlicher Kapazitäten im Bereich der Konfliktlösung, der Identifizierung von Schlüsselfaktoren für Erfolg oder Misserfolg der Konfliktvermeidung und Entwicklung besserer Möglichkeiten für die Schlichtung von Konflikten.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Früherkennung konfliktauslösender Faktoren innerhalb von und zwischen Ländern; vergleichende Analyse von Verfahren zur Verhinderung und Schlichtung von Konflikten und Herstellung des Rechts in verschiedenen Bereichen; diesbezügliche Rolle Europas in regionalen und internationalen Kontexten.

- Neue Formen der Bürgerschaft und der kulturellen Identität: Ziel ist die Förderung des Engagements und der Beteiligung der Bürger an der Politikgestaltung in Europa, die Untersuchung der Wahrnehmung und Wirkung von Bürgerschaft und Menschenrechtsbestimmungen in Europa und die Identifizierung von Faktoren, die die Mobilität und die Koexistenz vieler verschiedener Identitäten begünstigen.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen: Beziehungen zwischen neuen Formen der Bürgerschaft, einschließlich der Rechte von Nicht-EU-Bürgern; Toleranz, Menschenrechte, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; Rolle der Medien bei der Schaffung eines europäischen öffentlichen Raumes; Entwicklung von Bürgerschaft und Identität in einem Kontext kultureller und anderweitiger Vielfalt in Europa unter Berücksichtigung von Bevölkerungsbewegungen; sozialer und kultureller Dialog innerhalb Europas sowie zwischen Europa und der übrigen Welt; Auswirkungen für die Schaffung einer europäischen Wissensgesellschaft.

Die Forschungstätigkeiten in diesem vorrangigen Themenbereich umfassen auch Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen zu Aufgabenstellungen, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen. Zwei komplementäre Konzepte werden zur Anwendung kommen: das eine rezeptiv und offen, das andere initiativ.

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

Die Tätigkeiten unter diesem Titel ergänzen die Forschung in den vorrangigen Themenbereichen und umfassen Folgendes:

- Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union

- spezifische Forschungsmaßnahmen für KMU

- Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit

1.2.1 Politikunterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf

Diese Tätigkeiten spielen für die Gesamtstruktur des Rahmenprogramms 2002-2006 eine wichtige Rolle. Sie setzen gemeinsame Dispositionen für die Durchführung sowie die notwendige kritische Masse voraus, um eine effiziente und flexible Forschungsarbeit zu gewährleisten, die im Hinblick auf die grundlegenden Ziele der Gemeinschaftsforschung unabdingbar ist und die sich auf einen breit gefächerten Bedarf erstreckt, dem innerhalb der vorrangigen Themenbereiche nicht entsprochen werden kann. Diese Tätigkeiten stehen im Zeichen folgender spezifischer Ziele:

- Unterstützung der Formulierung und Durchführung der Gemeinschaftspolitik unter Berücksichtigung der Interessen möglicher künftiger Mitgliedstaaten der Union sowie der jetzigen Mitgliedstaaten, und Überwachung ihrer Wirkung;

- Erforschung neuer und sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Probleme und Möglichkeiten, vor allem auch in inter- und multidisziplinären Forschungsbereichen, wo Maßnahmen auf europäischer Ebene angesichts des Potenzials für die Entwicklung strategischer Positionen an der Spitze des Know-how und auf neuen Märkten oder zur frühzeitigen Erkennung von Schlüsselfragen für die europäische Gesellschaft angebracht sind.

Ein gemeinsames Merkmal dieser Tätigkeiten liegt darin, dass sie innerhalb eines mehrjährigen Rahmens stattfinden, der die Anforderungen und Auffassungen der wichtigsten beteiligten Akteure (politische Entscheidungsträger, industrielle Nutzer, Spitzenforschungsgruppen, usw.) unmittelbar berücksichtigt. Sie werden in Verbindung mit einem flexiblen Programmplanungsmechanismus durchgeführt, der über die gesamte Laufzeit des Programms hinweg Anwendung findet und mit dessen Hilfe spezifische Prioritäten entsprechend dem ermittelten Bedarf und den oben genannten Zielen festgelegt werden.

Die so bestimmten Prioritäten werden dann in das Arbeitsprogramm des spezifischen Programms aufgenommen, neben den Prioritäten für andere Ziele in anderen Programmbereichen, und werden regelmäßig aktualisiert. Auf diese Weise können die Haushaltsmittel für diese Tätigkeiten während der Laufzeit des Programms nach und nach für die ermittelten spezifischen Prioritäten bereitgestellt werden.

Die Programmplanung hinsichtlich der Themen wird von der Kommission durchgeführt und erfolgt aufgrund von Vorschlägen im Rahmen einer breit angelegten Konsultation der interessierten Kreise in der EU und der mit dem Rahmenprogramm assoziierten Länder.

Eine erste Mittelzuweisung von 350 Mio. Euro wird für die unten aufgeführten Forschungstätigkeiten bereitgestellt, die aufgrund des jetzt feststellbaren Bedarfs ausgewählt wurden. Diese Mittel entsprechen 50% des für alle Tätigkeiten unter diesem Titel vorgesehenen Gesamtbetrags. Die verbleibenden 220 Mio. Euro sind für die Forschungstätigkeiten vorgesehen, die während der Durchführung des spezifischen Programms festgelegt werden.

i) Politikorientierte Forschung

Die Tätigkeiten in diesem Bereich sollen insbesondere folgende Ziele unterstützen:

- Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Gemeinsame Fischereipolitik (GFP),

- nachhaltige Entwicklung, insbesondere die politischen Ziele der Gemeinschaft im Umweltbereich (einschließlich derer des 6. Umweltaktionsprogramms [20]); im Energiebereich ("Grünbuch ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" [21]); und im Verkehrsbereich (Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik [22]);

[20] KOM (2001) 31

[21] KOM (2000) 769

[22] KOM (2001) 370

- andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik, d.h. Gesundheit (insbesondere Public Health), Regionalentwicklung, Handel, , Entwicklungshilfe, Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, Sozialpolitik und Beschäftigung, Erziehung, Ausbildung und Kultur, Gleichstellung von Frauen und Männern, Verbraucherschutz, Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Außenbeziehungen einschließlich der Politik zur Unterstützung der Erweiterung sowie der erforderlichen Statistikinstrumente und -methoden;

- politische Ziele der Gemeinschaft, wie sie sich aus den politischen Leitlinien des Europäischen Rates ergeben z.B. im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik, die Informationsgesellschaft sowie e-Europa und die Unternehmens.

Diese Tätigkeiten können pränormative Forschung, Messung und Prüfung umfassen, wenn dies für die Erfordernisse der Gemeinschaftspolitik notwendig ist.

Mehrjährige Programmplanung

Bei der mehrjährigen Programmplanung werden die Stellungnahmen der relevanten wissenschaftlichen Ausschüsse für die betreffenden Politikbereiche berücksichtigt. Die Programmplanung erfolgt mit Unterstützung einer Nutzergruppe, in der verschiedene Dienststellen der Kommission vertreten sind und die bei Bedarf auch eine unabhängige Konsultationsinstanz hinzuziehen kann, der hochrangige Experten aus Wissenschaft und Industrie angehören. Die Nutzergruppe bewertet Vorschläge zu den einzubeziehenden Themen auf der Grundlage folgender Kriterien:

- Beitrag zur Formulierung und Entwicklung der Politik (z. B. Bezug zu Vorschlägen für Rechtsakte, die sich in Vorbereitung befinden, oder zu wichtigen Fristen in dem jeweiligen Bereich);

- potenzieller Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, ihrer wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen und zur Schaffung des europäischen Forschungsraums, einschließlich der effektiven Integration der Beitrittsländer;

- "Europäischer Mehrwert", insbesondere unter Berücksichtigung der Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten in den relevanten Bereichen;

- wissenschaftliche Relevanz und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Forschungsthemen und Konzepte;

- Gewährleistung einer angemessenen Aufgabenverteilung sowie von Synergien zwischen diesen Tätigkeiten und den direkten Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle hinsichtlich der Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen.

Wenn bei Krisen dringender und unvorhergesehener Forschungsbedarf entsteht, kann die Programmierung mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens geändert werden, für das die gleichen Bewertungskriterien gelten.

Erste Festlegung von Forschungsprioritäten

Prioritäten für die politikorientierte Forschung, die dem unmittelbaren Bedarf entsprechen,basieren aufThemenvorschlägen der konzeptionellen Dienststellen der Kommission, die bei Bedarf die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse hinzuziehen und die weiter gefaßten Ziele der Union laut den Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates berücksichtigen.

Sie wurden den nachfolgend genannten Handlungsbereichen zugeordnet, wobei eine Struktur gewählt wurde, die optimale Synergien zwischen den unterschiedlichen Anforderungen der Politik und wissenschaftlichen Mitteln gewährleistet und die vorrangigen Themenbereiche abdeckt und ergänzt:

- Nachhaltiges Management der natürlichen Ressourcen Europas. Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Modernisierung und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik und die Förderung der ländlichen Entwicklung, einschließlich der Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Modernisierung und Nachhaltigkeit von Land- und Forstwirtschaft, einschließlich ihrer multifunktionalen Rolle für die Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung ländlicher Gebiete;

Werkzeuge und Bewertungsverfahren für nachhaltiges Management in Land- und Forstwirtschaft;

Modernisierung und Nachhaltigkeit der Fischereipolitik, einschließlich von Produktionssystemen auf der Grundlage von Aquakulturen;

neue und umweltfreundlichere Produktionsmethoden zur Verbesserung von Tiergesundheit und -wohlergehen;

Bewertung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft, Lärm, einschließlich der Auswirkungen chemischer Stoffe).

Ausarbeitung strategischer Lärmkarten.

- Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger. Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Sozialagenda, einschließlich künftiger Fragen der Sozialpolitik, Public Health und Verbraucherschutz sowie die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Gesundheitsfaktoren und Bereitstellung qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Gesundheitsfürsorge- und Rentensysteme (insbesondere mit Blick auf den demographischen Wandel und die Alterung der Bevölkerung);

Public Health-Fragen, einschließlich Epidemiologie zur Krankheitsvorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten für neu auftretende seltene und übertragbare Krankheiten, Allergien, sichere Verfahren für Blut- und Organspenden, Testverfahren ohne Tierversuche;

Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die Gesundheit (einschließlich von Methoden zur Risikobewertung und Abschwächung der Gefahren von Naturkatastrophen für Menschen);

Fragen im Zusammenhang mit behinderten Menschen (einschließlich Einrichtungen für gleichen Zugang)

Untersuchung von Wanderungs- und Flüchtlingsbewegungen;

Erkennung von Trends bei Straftaten im Kontext der öffentlichen Sicherheit;

Fragen im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz, einschließlich Biosicherheit und Krisenmanagement.

- Förderung des Wirtschaftspotenzials und des Zusammenhalts in einer größeren und stärker integrierten Europäischen Union. Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere in Bereichen mit Bezug zur Wettbewerbsfähigkeit, Dynamik und Integration der europäischen Wirtschaft im Kontext der Erweiterung, der Globalisierung und der Handelsbeziehungen Europas zu den übrigen Ländern der Welt. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Förderung von europäischer Integration, nachhaltiger Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Handelspolitik (einschließlich verbesserter Werkzeuge zur Bewertung der Wirtschaftsentwicklung und der Kohäsion);

Entwicklung von Werkzeugen, Indikatoren und betriebsspezifischen Parametern zur Bewertung der (wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen) Leistung nachhaltiger Verkehrs- und Energiesysteme;

globale Sicherheitsanalyse und Validierungssysteme für den Verkehr, Forschung zu Unfallrisiken und Sicherheit in Mobilitätssystemen;

Vorhersage und Entwicklung innovativer politischer Nachhaltigkeitskonzepte für die mittlere und langfristige Perspektive;

Fragen der Informationsgesellschaft (z.B. Verwaltung und Schutz digitaler Identitäten und Güter, breiter Zugang zur Informationsgesellschaft);

Schutz des kulturellen Erbes;

Verbesserung der Qualität, der Zugänglichkeit und Verbreitung von europäischen Statistiken.

Bei der Behandlung von Forschungsproblemen, die mehrere Politikbereiche gleichermaßen betreffen, wird ein koordiniertes Vorgehen gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf die Messung demographischer Veränderungen und die Bewertung ihrer Auswirkungen sowie in allgemeinerer Hinsicht bei der Entwicklung politikrelevanter Statistiken und Indikatoren.

ii) Erforschung neuer und sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Probleme und Möglichkeiten

Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf in neuen Bereichen, die in den legitimen Interessenbereich der Gemeinschaftsforschung fallen und quer zu den vorrangigen Themenbereichen liegen bzw. über diese hinausgehen, insbesondere weil sie stark inter- bzw. multidisziplinären Character haben. Die Forschungen werden auch auf unerwartete Entwicklungen von großer Tragweite reagieren. Durch Bündelung von Ressourcen aus der ganzen EU soll die europäische Forschung in eine führende Position gebracht und der Weg für die Verbreitung oder Entstehung neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen geebnet werden. Die Forschung in diesem Bereich soll den Austausch von Ideen zwischen Wissenschaft und Industrie fördern und es Europa ermöglichen, seine Forschungskapazitäten im Interesse einer dynamischen Wissensgesellschaft besser zu nutzen.

Folgende Tätigkeitsbereiche sollen zunächst unterstützt werden:

- Forschung zur raschen Bewertung neuer Entdeckungen oder Phänomene, die sich als erste Anzeichen für Risiken oder Probleme von großer Tragweite für die europäische Gesellschaft erweisen könnten, sowie Ermittlung angemessener Gegenmaßnahmen.

- Forschung in neu entstehenden Wissensbereichen und Bereichen von Zukunftstechnologien, insbesondere auf transdisziplinären Gebieten, die sich durch einen stark innovativen Charakter und entsprechende hohe (technische) Risiken auszeichnet. Denkbare Forschungsgegenstände sind alle neuen Ansätze mit hohem Wirkungspotenzial im industriellen und/oder sozialen Bereich, oder für den langfristigen Ausbau der europäischen Forschungskapazitäten.

Vorschläge werden bewertet auf der Grundlage der Forschungsqualität, des künftigen Wirkungspotenzials, und vor allem im ersten dieser Bereiche aufgrund des Innovationsgehalts.

Mehrjährige Programmplanung

Spezifische Bereiche innerhalb der oben genannten Kategorien, auf die sich die Forschung bei der Durchführung des Programms konzentrieren wird, werden mit Hilfe der mehrjährigen Programmplanung aufgrund ihrer Dringlichkeit oder ihrer potenziellen künftigen Relevanz für Gesellschaft, Industrie oder Wirtschaft ausgewählt, wobei laufende Forschungen in diesem Bereich berücksichtigt werden. Die Bewertung von Bereichen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Konsultationsinstanz, der hochrangige Experten aus Wissenschaft und Industrie angehören, wobei folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

- potenzieller Beitrag der Forschungsthemen zur Innovation und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union, ihrer wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen und zur Schaffung des europäischen Forschungsraums, einschließlich der effektiven Integration der Beitrittsländer;

- wissenschaftliche Relevanz und Aktualität der vorgeschlagenen Forschungsthemen und Konzepte.

Wenn bei Krisen dringender und unvorhergesehener Forschungsbedarf entsteht, kann die Programmierung mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens geändert werden, für das die gleichen Bewertungskriterien gelten.

iii) Durchführung

Die programmierten Tätigkeiten werden mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:

- spezielle gezielte Forschungsprojekte von im allgemeinen begrenztem Umfang, die von Partnerschaften durchgeführt werden, deren Größe an den Bedarf angepasst ist;

- Koordinierungsmaßnahmen und Vernetzung von Forschungstätigkeiten auf nationaler Ebene, bei denen die Ziele durch Mobilisierung der in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern sowie anderen assoziierten Ländern vorhandenen Kapazitäten erreicht werden können.

In bestimmten begründeten Fällen, wenn sich die angestrebten Ziele am besten auf diese Weise erreichen lassen, kann in begrenztem Umfang auf Exzellenznetze und integrierte Projekte zurückgegriffen werden.

Die Vorschläge werden von der Kommission nach einer Bewertung durch unabhängige Sachverständige ausgewählt.

Daneben können zur Durchführung dieser Tätigkeiten auch spezifische flankierende Maßnahmen genutzt werden.

1.2.2. Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMUZiele

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von zentraler Bedeutung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen, da sie nicht nur die überwiegende Mehrheit der europäischen Unternehmen darstellen, sondern da von ihnen auch die Dynamik und die Veränderungen an den neuen Märkten ausgehen, insbesondere bei den Spitzentechnologien. Trotz ihrer heterogenen Struktur sehen sich alle KMU mit einem immer schärferen Wettbewerb durch die Vollendung des Binnenmarktes und mit der Notwendigkeit konfrontiert, ständig Innovationen durchzuführen und dem technologischen Fortschritt zu folgen. Außerdem müssen und wollen sich immer mehr KMU auf der Suche nach neuen Märkten und wirtschaftlichen Möglichkeiten internationalisieren.

Die KMU werden sich zum größten Teil über Exzellenznetze, integrierte Projekte und spezielle gezielte Forschungsprojekte an den Tätigkeiten im Rahmen der vorrangigen Themenbereiche beteiligen. Zudem sind für KMU spezifische Maßnahmen im Bereich der Kollektiv- und der Kooperationsforschung vorgesehen. Diese werden sich in erster Linie an die große Gruppe von KMU richten, die zwar über Innovationspotenziale, aber nur begrenzte Forschungskapazitäten verfügen. Die Kooperationsforschung wird es innovativen KMU jedoch auch ermöglichen, mit Universitäten und Forschungszentren zusammenzuarbeiten.

Insgesamt sollen zusätzlich zu den horizontalen Maßnahmen für KMU mindestens 15% des Haushalts für die sieben vorrangigen Themenbereiche dieses Programms für KMU bereitgestellt werden.

Kollektivforschung

Bei der Kollektivforschung führen FTE-Akteure im Namen von Industrieverbänden oder -gruppierungen Forschungsarbeiten durch, um die Wissensbasis großer Gruppen von KMU zu erweitern und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit allgemein zu verbessern. Werden diese Maßnahmen im europäischen Maßstab und über größere Projekte mit mehrjähriger Laufzeit durchgeführt, können auf diese Weise die technologischen Bedürfnisse großer Bereiche der Industrie abgedeckt werden.

Über Strukturen, die in vielen Mitgliedstaaten vorhanden sind, soll diese Maßnahme industriellen Gruppierungen die Möglichkeit geben, den gemeinsamen Forschungsbedarf einer Vielzahl von KMU auf europäischer Ebene zu ermitteln und zu formulieren. Sie dürfte insgesamt zur Verbesserung der technologischen Grundlagen ganzer Industriebranchen in Europa beitragen. Durch die Herstellung von Kontakten zwischen industriellen Gruppierungen in verschiedenen Ländern und die Finanzierung größerer Projekte mit mehr Verantwortung für Projektkoordinatoren wird sie außerdem zur Strukturierung der Kollektivforschung im Hinblick auf die Ziele des europäischen Forschungsraumes beitragen.

Projekte der Kollektivforschung könnten z. B. folgende Themen abdecken:

- Forschung zur Lösung gemeinsamer Probleme/Aufgaben (z. B. zur Erfuellung rechtlicher Auflagen, Umweltleistung)

- Pränormative Forschung (d. h. Forschung zur Entwicklung einer wissenschaftlichen Grundlage für europäische Normen)

- Forschung zur Stärkung der technologischen Grundlagen bestimmter Bereiche

- Entwicklung ,technologischer Werkzeuge" (z. B. Diagnose, Sicherheitsausrüstung)

Die Projekte werden auf der Grundlage sorgfältig definierter Leitlinien von Industrieverbänden oder anderen auf europäischer Ebene gebildeten Gruppierungen oder von mindestens 2 einzelstaatlichen Industrieverbänden/industriellen Gruppierungen aus verschiedenen europäischen Ländern durchgeführt. Auch europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, die die Interessen von KMU vertreten, sind zulässig. Eine ,Kerngruppe" der an den einzelnen Projekten beteiligten KMU wird jeweils die Fortschritte von der Definitionsphase der Forschung bis zur Verbreitung der Ergebnisse überwachen.

Für die Festlegung von Bereichen und die Auswahl der Vorschläge ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen (Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und nach der Weiterentwicklung der in der ersten Runde ausgewählten Skizzen zu vollständigen Vorschlägen Bewertung und Auswahl anhand dieser Vorschläge). Der Umfang der Mittel und die vertraglichen Bestimmungen für Projekte der Kollektivforschung hängen von den jeweiligen Zielen ab:

- Projekte, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines bestimmten industriellen Sektors abzielen, können maximal einen Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von 50% der gesamten erstattungsfähigen Kosten erhalten. In diesen Fällen wird der Vertragspartner (die industriellen Gruppierungen) Eigentümer der Ergebnisse.

- Projekte mit starker legislativer oder ,Gemeinwohl-" Komponente (z. B. Umweltschutz, Verbesserungen im Bereich Public Health) könnten mehr Mittel erhalten. In diesen Fällen wird der Schwerpunkt auf einer europaweiten Verbreitung der Forschungsergebnisse liegen.

In allen Fällen soll die Verbreitung der Ergebnisse unter den KMU z. B. durch besondere Ausbildungs- und Demonstrationsmaßnahmen (,Übernahmemaßnahmen") erfolgen.

Kooperationsforschung

Bei der Kooperationsforschung beauftragt eine begrenzte Zahl von KMU aus verschiedenen Ländern und mit spezifischen Problemen oder Anforderungen einen außenstehenden FTE-Akteur mit der Durchführung der jeweiligen Forschung, ist aber Eigentümer der Ergebnisse. Die Projekte sind relativ kurzfristig und können je nach den spezifischen Anforderungen und Problemen der betreffenden KMU jeden Forschungsbereich oder -sektor betreffen. Andere Unternehmen (d. h. keine KMU) und Endnutzer können sich ebenfalls an Projekten der Kooperationsforschung beteiligen, so lange sie keine beherrschende Rolle spielen und nur beschränkten Zugang zu den Ergebnissen haben.

Diese Tätigkeiten können auch von innovativen KMU und KMU der Hochtechnologiebranche in Zusammenarbeit mit Forschungszentren und Universitäten durchgeführt werden.

Die Kooperationsforschung wird über unbefristet geltende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Information und Beratung zu den Möglichkeiten der Beteiligung von KMU erfolgen über von der Kommission eingerichtete Anlaufstellen sowie über das Netz nationaler Kontaktstellen. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs erfolgt auch die Koordinierung eines speziellen Netzes von KMU-Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten und in den assoziierten Ländern, um die KMU auf regionaler und nationaler Ebene mit Informationen zu versorgen und ihnen bei der Beteiligung am Rahmenprogramm (einschließlich Exzellenznetze und integrierte Projekte) Unterstützung anzubieten. Eine enge Koordinierung mit den Maßnahmen im Bereich des wirtschaftlichen und technologischen Wissens und den Innovationsförderungsdiensten unter dem Titel ,Forschung und Innovation" wird sicherstellen, dass die KMU von allen vorgesehenen Instrumenten und Tätigkeiten profitieren.

1.2.3. Spezielle Tätigkeiten zur Unterstützung der internationalen ZusammenarbeitAllgemeines Ziel der Tätigkeiten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beim Rahmenprogramm ist die Öffnung des Europäischen Forschungsraums gegenüber der Welt. Diese Tätigkeiten bilden den besonderen Beitrag des Rahmenprogramms zu diesem Öffnungsprozess, für den eine gemeinsame Anstrengung der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Die Tätigkeiten in diesem Bereich stehen insbesondere im Zeichen folgender Ziele:

- Ermöglichung des Zugangs zu andernorts auf der Welt vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten für europäische Wissenschaftler, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Union und in den mit dem Rahmenprogramm assoziierten Ländern

- Beitrag zu einer starken und kohärenten Beteiligung Europas an internationalen Forschungsinitiativen, um Wissensfortschritte zu ermöglichen oder zur Lösung der großen globalen Probleme beizutragen, z. B. in den Bereichen Gesundheit oder Umwelt

- wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Durchführung der Außen- und der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

Neben der Möglichkeit einer Beteiligung von Forschern und Einrichtungen aus Drittländern an den Tätigkeiten innerhalb der sieben vorrangigen Themenbereiche findet die internationale Zusammenarbeit im Rahmen spezifischer Tätigkeiten statt.

Diese spezifischen Tätigkeiten zur Unterstützung der Außen- und der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft betreffen drei Gruppen von Ländern: Drittländer im Mittelmeerraum, Russland und die GUS-Länder, Entwicklungsländer.

Die Tätigkeiten erfolgen ergänzend zur Beteiligung von Forschern und Einrichtungen aus diesen Ländern an den Exzellenznetzen und an den integrierten Projekten, die ihnen offen stehen und an denen sie sich je nach Thema und Land auf unterschiedliche Weise beteiligen dürften.

Die Festlegung der Forschungsprioritäten dieser Kategorie von Tätigkeiten erfolgt entsprechend den Interessen und Zielen der politischen Partnerschaft der Gemeinschaft mit den einzelnen Ländergruppen sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse dieser Ländergruppen.

Folgende Forschungstätigkeiten sind im einzelnen vorgesehen:

- Im Falle der Mittelmeerländer, zur Förderung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: Probleme in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Gewässer sowie Schutz des Kulturerbes.

- Im Falle Russlands und der GUS-Länder: Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung der industriellen Produktion, mit dem Umwelt- und -Gesundheitsschutz und verschiedenen Sicherheitsaspekten.

- Im Falle der Entwicklungsländer: Probleme in den Bereichen Gesundheit und Public Health, Lebensmittelsicherheit, rationelle Nutzung der Ressourcen.

Die Durchführung dieser Tätigkeiten erfolgt über Projekte im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration von begrenztem Umfang, Maßnahmen zur Koordinierung nationaler Initiativen und ggf. spezifische Unterstützungsmaßnahmen.

Bei Kooperationsmaßnahmen mit Russland und der GUS erfolgen die Tätigkeiten über INTAS, eine von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschaffene Struktur.

In allen drei Fällen besteht eines der Hauptziele darin, die lokalen Forschungssysteme zu stärken, zu stabilisieren und zu entwickeln oder anzupassen.

Dementsprechend sind die Tätigkeiten des Rahmenprogramms darauf ausgerichtet, die Koordinierung und die Komplementarität mit den Maßnahmen im Rahmen anderer Finanzinstrumente, z. B. MEDA-Programm für die Mittelmeerländer, TACIS-Programm für Russland und die GUS-Länder, EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) für die Entwicklungsländer und ALA für Lateinamerika/Asien, zu stärken. Diese Tätigkeiten können auch dazu beitragen, in den betreffenden Ländern die benötigten Personalressourcen für die Forschung, die Forschungsinfrastrukturen und die Kapazitäten für Innovation und Nutzung der Ergebnisse aufzubauen.

2. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums erfordert eine bessere Kohärenz und Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten und -politiken auf einzelstaatlicher, regionaler und europäischer Ebene.

Die Ziele der Gemeinschaft in diesem Bereich sind die Stimulierung und Unterstützung der Programmkoordinierung und gemeinsamen Aktionen auf nationaler oder regionaler Ebene sowie auf Ebene europäischer Organisationen und die Unterstützung der Schaffung der erforderlichen gemeinsamen Wissensbasis für eine kohärente Entwicklung politischer Konzepte. Die Tätigkeiten können in sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen, einschließlich den vorrangigen Themenbereichen, durchgeführt werden.

2.1 Unterstützung für die Koordinierung der Tätigkeiten

Koordinierung einzelstaatlicher Tätigkeiten

Ziel ist es, gemeinsame Initiativen mehrerer Länder in Bereichen von gemeinsamem strategischem Interesse anzuregen und zu unterstützen, um durch Koordinierung ihrer Durchführung, gegenseitige Öffnung und wechselseitigen Zugang zu den Forschungsergebnissen Synergien zwischen den bestehenden Tätigkeiten aufzubauen und gemeinsame Tätigkeiten zu definieren und durchzuführen.

Bei den betreffenden Tätigkeiten handelt es sich um Programme oder Teile davon, Instrumente, Pläne oder andere Initiativen auf nationaler oder regionaler Ebene, bei denen FTE-Arbeiten, die Entwicklung von Forschungskapazitäten und die Innovationsförderung durch öffentliche Mittel unterstützt werden. Die Tätigkeiten können direkt von den öffentlichen Behörden oder Forschungseinrichtungen auf nationaler oder regionaler Ebene oder durch europäische Kooperationsstrukturen, insbesondere das Kooperationsinstrument EUROCORES der Europäischen Wissenschaftsstiftung ,durchgeführt werden. Es sind Anstrengungen vorgesehen, um eine Koordinierung der Forschungstätigkeiten nach dem Bottom-up-Konzept in sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen zu fördern, insbesondere:

- Gesundheit: Gesundheit der Hauptbevölkerungsgruppen; wichtigste Krankheiten und Störungen (z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hepatitis, Sehstörungen), seltene Krankheiten und armutsbedingte schwere Krankheiten in Entwicklungsländern; die betreffenden Maßnahmen werden beispielsweise über die Koordinierung von Forschungsprojekten und vergleichenden Studien, die Entwicklung europäischer Datenbanken und interdisziplinärer Netze, den Austausch klinischer Methoden und die Koordinierung klinischer Versuche durchgeführt.

- Biotechnologie: Anwendungen außerhalb des Gesundheits- und des Lebensmittelbereichs.

- Umwelt: städtische Umwelt (einschließlich nachhaltige Stadtentwicklung und kulturelles Erbe, sowie z.B. Ecosite-Konzepte); marine Umwelt und Land-/Bodennutzung; Erdbebenrisiken;

- Energie: neue Generation von Kraftwerken ("nahe-Null-Emissionen"), Energiespeicherung, Transport und Verteilung.

Die Gemeinschaft fördert Initiativen zur Vernetzung nationaler und regionaler Tätigkeiten und Programme insbesondere durch:

- Koordinierung unabhängiger Tätigkeiten sowie ihrer gegenseitigen Öffnung;

- Vorbereitung und Verwaltung gemeinsamer Tätigkeiten.

Zu diesem Zweck wird die Gemeinschaft:

- Vorschläge unterstützen, die nach ihrer Einreichung im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (2 Bewertungen pro Jahr) ausgewählt wurden. Bei Bedarf können Aufforderungen zur Interessenbekundung und anschließend gezielte Aufforderungen veröffentlicht werden.

Vorschläge können z. B. umfassen: strategische Studien und Planung, Konsultation der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Gremien für Sachverständigengutachten (peer review), Austausch und Verbreitung von Informationen und Ergebnissen, Überwachung und Bewertung der Programme, Austausch von Personal.

Die Vorschläge werden vor allem im Hinblick auf folgende Aspekte geprüft: Umfang der mobilisierten Ressourcen, wissenschaftliche und technologische Relevanz und Wirkung, erwartete Verbesserung bei der Nutzung der Forschungsressourcen auf europäischer Ebene und ggf. ihr Beitrag zur Förderung der Innovation.

- Entwicklung eines integrierten Informationssystems, das leicht zugänglich und nutzerfreundlich ist, regelmäßig aktualisiert wird und einschlägige Informationen liefert für:

- politisch Verantwortliche und Programmverwalter: Informationen über nationale und regionale Forschungsprogramme, Instrumente, Forschungstätigkeiten und Pläne, um die Erkennung von Möglichkeiten für Koordinierung, Vernetzung oder gemeinsame Initiativen zu erleichtern;

- die Forschungsgemeinschaft: Informationen über nationale und regionale oder gemeinsame Programme, an denen eine Beteiligung möglich ist.

Koordinierung auf europäischer Ebene

Ziel ist die Verbesserung der Komplementarität und der Synergien zwischen gemeinschaftlichen Maßnahmen innerhalb des Rahmenprogramms und unter der Regie anderer europäischer Organisationen für wissenschaftliche Zusammenarbeit, sowie zwischen diesen Organisationen. Durch bessere Koordinierung und Zusammenarbeit werden die verschiedenen europäischen Kooperationsinitiativen einen effizienteren Beitrag zur Gesamtkohärenz der europäischen Forschungsanstrengungen und zur Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums leisten. Die Beteiligung der Gemeinschaft an internationalen Aktivitäten kann in ausreichend gerechtfertigten Fällen unterstützt werden.

- Wissenschaftliche und technologische Kooperation innerhalb anderer europäischer Kooperationsmechanismen

COST ist ein bereits lange bestehender Bottom-up-Mechanismus zur Erleichterung von Koordinierung und Austausch zwischen Wissenschaftlern und Forschungsteams, die ihre Mittel aus einzelstaatlichen Quellen erhalten, in verschiedenen Bereichen. Damit COST auch weiterhin einen kostenwirksamen Beitrag zur Forschungskoordinierung im Europäischen Forschungsraum leisten kann, müssen seine Verwaltungsmodalitäten an den neuen Kontext angepasst werden. Dazu müssen die COST-Mitgliedstaaten einen geeigneten Organisationsrahmen schaffen, für den innerhalb dieses Programms finanzielle Mittel gewährt werden können.

Ferner wird eine stärkere Koordinierung der Tätigkeiten von Europäischer Wissenschaftsstiftung, COST und Rahmenprogramm in Bereichen von gemeinsamem Interesse angestrebt.

Die Koordinierung mit EUREKA soll gestärkt werden, um die strategische Kohärenz und Komplementarität der Mittel zu verbessern, insbesondere in den vorrangigen Themenbereichen. Bei Bedarf finden auch gemeinsame Informations- und Kommunikationsaktionen statt.

- Zusammenarbeit und gemeinsame Initiativen spezialisierter europäischer Organisationen im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit

Im Bereich thematischer europäischer Organisationen wie z. B. CERN, ESA, ESO, EMBL, ESRF und ILL wird die Gemeinschaft spezifische Initiativen anregen und unterstützen, die auf die Stärkung der Kohärenz und der Synergien zwischen den Tätigkeiten dieser Organisationen sowie zwischen ihren Tätigkeiten und denen der Gemeinschaft abzielen, insbesondere durch Entwicklung gemeinsamer Ansätze und Maßnahmen zu Fragen von gemeinsamem Interesse.

2.2 Kohärente Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik

Ziel der Tätigkeiten in diesem Bereich ist die Förderung der kohärenten Entwicklung forschungs- und innovationspolitischer Konzepte in Europa durch frühzeitige Erkennung von Aufgaben und Bereichen von gemeinsamem Interesse sowie durch Bereitstellung von Kenntnissen und Entscheidungshilfen für die politisch Verantwortlichen auf einzelstaatlicher, regionaler und gemeinschaftlicher Ebene, um diesen die Festlegung der vorgenannten Konzepte zu erleichtern.

Die diesbezüglichen Tätigkeiten werden in folgenden Bereichen stattfinden:

- Analysen und Studien; Prospektivstudien, Statistiken sowie wissenschaftliche und technologische Indikatoren

Diese Tätigkeiten umfassen Studien, Analysen sowie die Beobachtung wissenschaftlicher und technologischer Aktivitäten und forschungs- und innovationspolitischer Konzepte im Kontext der Schaffung des Europäischen Forschungsraums.

Im Prospektivbereich umfassen die Tätigkeiten insbesondere die Entwicklung von thematischen Dialogplattformen und einer Wissensbasis für die Nutzer und Autoren vorausschauender Analysen, die Nutzung guter Praktiken sowie die Erarbeitung von mittel- und langfristigen Szenarien für Wissenschaft und Technologie in Europa.

Die Arbeiten im Bereich der Indikatoren betreffen die Weiterentwicklung relevanter und harmonisierter Indikatoren, z. B. für den Vergleich der wissenschaftlichen und technologischen Leistung der Mitgliedstaaten und Regionen, wobei die verschiedenen Dimensionen von Forschung und Innovation und ihre Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen sind.

- Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitik auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene

Die erste Phase des Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitik auf nationaler Ebene, die im Jahr 2000 begonnen hat, wird Mitte 2002 abgeschlossen. Anhand der Erfahrungen aus dieser Phase erfolgt eine Anpassung der Methoden für die nächsten Benchmarking-Phasen, einschließlich der Indikatoren, sowie eine geographische Ausweitung des Prozesses mit der Öffnung für die Beitrittsländer und die assoziierten Länder und eine thematische Erweiterung. Besonderer Schwerpunkt ist die Verbreitung der besten Praktiken und die Überwachung ihrer Anwendung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Forschungsakteuren.

Das laufende Benchmarking im Bereich Innovation (Sammlung von Informationen über die Innovationspolitik in Europa, die Entwicklung der «Übersicht über die Innovationsleistung» und die Erstellung von «Sachverständigengutachten» zur Innovationspolitik durch «thematische Gruppen» politischer Entscheidungsträger) wird sowohl geographisch wie auch ,sozial" (durch Einbeziehung der Akteure aus dem Bereich Innovation) und regional ausgeweitet.

- Kartierung der herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa;

Diese Kartierung wird gemäß folgenden Leitlinien ausgeweitet: Erweiterung der abgedeckten Themen und regelmäßige Aktualisierung der Ergebnisse.

Besonderer Schwerpunkt ist eine möglichst weite Verbreitung der verfügbaren Informationen sowie die Koordinierung der Kartierung mit den Tätigkeiten zur Förderung der Bündelung der Forschungsanstrengungen in Europa.

- Verbesserung des rechtlichen und administrativen Umfelds der Forschung und Innovation in Europa.

Ziel in diesem Bereich sind Untersuchung und Analyse rechtlicher und administrativer Hindernisse, die Ermittlung und Verbreitung guter Verwaltungspraktiken und Beiträge zur Ausarbeitung neuer Ansätze. Unter anderem sind folgende Bereiche betroffen: geistiges und industrielles Eigentum; öffentlich-private Beziehungen im Bereich Forschung und Innovation; Nutzung und Verbreitung von Kenntnissen; Regeln für den Zugang zu neuen Produkten oder Dienstleistungen auf den Märkten; Mechanismen für die Finanzierung von Forschung und Innovation und Investitionsanreize, insbesondere durch den Privatsektor.

ANHANG II

UNVERBINDLICHE AUFSCHLÜSSELUNG DES BETRAGS

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ANHANG III - INSTRUMENTE ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Zur Durchführung des spezifischen Programms bedient sich die Gemeinschaft gemäß dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002/.../EG) und dem Beschluss über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2002/.../EG) verschiedener Instrumente.

Innerhalb der vorrangigen Themenbereiche wird die zentrale Bedeutung der neuen Instrumente (integrierte Projekte und Exzellenznetze) für die Erreichung der kritischen Masse, die Vereinfachung der Verwaltung und die Erzielung eines europäischen Mehrwertes durch die Gemeinschaftsforschung gegenüber den Bestrebungen auf nationaler Ebene sowie die Bündelung der Forschungskapazitäten anerkannt. Die Größe eines Projekts ist jedoch kein Ausschlusskriterium, und der Zugang von KMU und anderen kleinen Rechtspersonen zu neuen Instrumenten wird sichergestellt.

Die neuen Instrumente werden ab dem Beginn des sechsten Rahmenprogramms in allen Themenbereichen verwendet und erhalten Vorrang, wenn dies als angemessen erachtet wird; gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen werden als Instrumente beibehalten.

Die Kommission wird die Vorschläge anhand der in den genannten Beschlüssen festgelegten Bewertungskriterien bewerten.

Der Beitrag der Gemeinschaft wird gemäß den oben genannten Beschlüssen und entsprechend dem Gemeinschaftsrahmen für Forschungsbeihilfen gewährt. Bei Beteiligung von Stellen aus weniger entwickelten Regionen kann für ein Projekt, das den Hoechstfördersatz des Rahmenprogramms oder einen Gesamtkostenzuschuss erhält, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates [26] ein zusätzlicher Beitrag aus den Strukturfonds gewährt werden.

[26] ABl. L 161 vom 26. Juni 1999

Bei der Beteiligung von Einrichtungen aus den Beitrittskandidaten kann unter ähnlichen Bedingungen ein zusätzlicher Beitrag aus den Finanzinstrumenten zur Beitrittsvorbereitung gewährt werden.

Bei der Beteiligung von Einrichtungen aus Mittelmeer- oder Entwicklungsländern könnte ein Beitrag aus dem MEDA-Programm und aus den Finanzinstrumenten der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft in Frage kommen.

Bei der Durchführung des Programms kann die Kommission technische Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Jahre 2004 soll die Effizienz dieser drei Arten von Instrumenten bei der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms durch unabhängige Sachverständige bewertet werden.

Maßnahmen gemäß den Artikeln 169 und 171 EG-Vertrag, die zu den in Anhang I beschriebenen wissenschaftlichen und technologischen Zielen beitragen, können finanzielle Unterstützung im Rahmen des spezifischen Programms erhalten, wobei die einschlägigen Beschlüsse nach Artikel 172 EG-Vertrag zu beachten sind.

(a) Neue instrumente

A.1 Exzellenznetze

Exzellenznetze sollen in den sieben vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms und in begründeten Fällen in Forschungsbereichen, im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf dienen, zum Einsatz kommen.

Mit diesem Instrument sollen die herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa durch eine schrittweise und dauerhafte Bündelung der auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene vorhandenen oder entstehenden Forschungskapazitäten ausgebaut werden. Ziel jedes Netzes wird es sein, den Wissensstand in einem bestimmten Bereich zu verbessern, indem eine kritische Masse an Fähigkeiten aufgebaut wird. Exzellenznetze fördern die Zusammenarbeit zwischen den an Hochschulen und Forschungszentren, in Unternehmen (KMU sowie Großunternehmen) und in wissenschaftlich-technischen Organisationen vorhandenen herausragenden Kapazitäten. Diese oft multidisziplinären Tätigkeiten sind auf langfristige Ziele ausgerichtet und nicht auf im Voraus festgelegte, konkrete Ergebnisse in Form von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Ein Exzellenznetz wird durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt, in das einige oder, falls zweckmäßig, alle Forschungskapazitäten und -tätigkeiten der Teilnehmer auf dem betreffenden Gebiet einfließen, um eine kritische Masse von Fachwissen und einen europäischen Mehrwert zu erreichen. Ein gemeinsames Maßnahmenprogramm könnte auf die Schaffung eines selbständigen virtuellen Exzellenzzentrums abzielen, was dazu führen könnte, dass die notwendigen Mittel für die Erreichung einer dauerhaften Integration der Forschungskapazitäten entwickelt werden. Ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umfasst notwendigerweise die Integrationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbreitung von Exzellenz und von Erkenntnissen der Spitzenforschung außerhalb der Netze.

Zur Erreichung seiner Ziele werden im Netz durchgeführt:

- integrierte Forschungstätigkeiten der Teilnehmer;

- Tätigkeiten zur Stärkung des Netzverbunds, die insbesondere Folgendes umfassen:

- Abstimmung der Forschungstätigkeiten der Teilnehmer aufeinander, damit sich diese stärker ergänzen;

- Entwicklung und Verwendung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln sowie die Entwicklung von virtuellen und interaktiven Arbeitsmethoden;

- Austausch von Personal für kurze, längere und lange Zeit, Schaffung der Möglichkeit der Besetzung von Stellen mit Wissenschaftlern der anderen Netzteilnehmer oder deren Ausbildung;

- Entwicklung und Verwendung gemeinsamer Forschungsinfrastrukturen und Anpassung der vorhandenen Anlagen, so dass sie gemeinsam genutzt werden können;

- gemeinsame Verwaltung und Verwertung der erzielten Erkenntnisse sowie Innovationsförderungsmaßnahmen.

- Tätigkeiten zur Verbreitung der herausragenden wissenschaftlichen Leistungen, die gegebenenfalls Folgendes umfassen können:

- Ausbildung von Wissenschaftlern;

- Berichterstattung über die Erfolge der Netztätigkeit und Verbreitung von Erkenntnissen;

- in erster Linie auf neue Technologien ausgerichtete Dienste zur Förderung der technologischen Innovation in KMU;

- Analysen der Fragen zu Wissenschaft und Gesellschaft, die mit den Forschungstätigkeiten des Netzes verbunden sind.

Bei der Durchführung bestimmter Tätigkeiten (wie der Ausbildung von Wissenschaftlern) sorgt das Netz für deren Bekanntgabe durch die Veröffentlichung von Ausschreibungen.

Die Größe eines Netzes kann sich je nach Tätigkeitsbereichen und Themen unterscheiden. Als Richtschnur gilt, dass ein Netz mindestens 6 Teilnehmer umfassen sollte. Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft für ein Exzellenznetz kann im Durchschnitt mehrere Millionen Euro pro Jahr ausmachen.

In den Vorschlägen zum Aufbau des Netzes sind folgende Angaben zu machen:

- die Grundzüge des gemeinsamen Arbeitsprogramms und dessen Inhalt für den ersten Zeitraum sowohl hinsichtlich der Forschungstätigkeiten als auch hinsichtlich der Tätigkeiten zur Stärkung des Netzverbunds und der Tätigkeiten zur Verbreitung herausragender Leistungen;

- die Aufgaben der Beteiligten unter Angabe der Tätigkeiten und Ressourcen, die sie zum Netz beisteuern;

- die Funktionsweise des Netzes (Koordinierung und Verwaltung der Tätigkeiten);

- die Pläne zur Verbreitung der Erkenntnisse und die Aussichten hinsichtlich der Verwertung der Ergebnisse.

Gegebenenfalls können, innerhalb der Grenzen des ursprünglichen Gemeinschaftsbeitrags, Teilnehmer ersetzt werden oder neue Partner hinzukommen. In den meisten Fällen wird dafür eine Bewerbungsaufforderung veröffentlicht.

Das Arbeitsprogramm soll jedes Jahr überarbeitet werden, wobei u.a. bestimmte Tätigkeiten neu ausgerichtet oder neue, ursprünglich nicht vorgesehene Maßnahmen eingeführt werden, an denen neue Teilnehmer mitwirken können. Die Kommission wird gegebenenfalls Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Vergabe zusätzlicher Mittel veröffentlichen, die beispielsweise dazu bestimmt sind, die integrierten Tätigkeiten des Netzes gegebenenfalls auszudehnen oder neue Teilnehmer aufzunehmen.

Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft besteht aus einem Zuschuss zu Integrationsmaßnahmen, dessen Höhe entsprechend dem Wert der Kapazitäten und Ressourcen festgesetzt wird, deren Integration alle Beteiligten vorschlagen. Er soll die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Mittel ergänzen, um das gemeinsame Maßnahmenprogramm durchzuführen. Er sollte hoch genug sein, um einen Anreiz zur Bündelung der Tätigkeiten zu geben, jedoch nicht zu einer finanziellen Abhängigkeit führen, die den Bestand des Netzes gefährden könnte.

A.2 Integrierte Projekte

Exzellenznetze sind in den sieben vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms und in begründeten Fällen in Forschungsbereichen, im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf, vorgesehen.

Ziel der integrierten Projekte ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken oder durch Mobilisierung einer kritischen Masse von Ressourcen und Kompetenzen in Forschung und technologischer Entwicklung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme beizutragen. Jedes integrierte Projekt ist auf konkrete wissenschaftliche und technologische Ziele zugeschnitten und sollte spezifische Ergebnisse erbringen, die z.B. in Form von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen Anwendung finden können. Diese Ziele können auch langfristigere oder "risikoreiche" Forschung umfassen.

Integrierte Projekte werden ein Paket von Einzelmaßnahmen umfassen, die sich in Abhängigkeit von den durchzuführenden Aufgaben in ihrem Umfang und ihrer Struktur unterscheiden können und jeweils verschiedene Forschungsaspekte zum Gegenstand haben, die zur Erreichung der gemeinsamen Ziele erforderlich sind. Diese Maßnahmen bilden jedoch eine Einheit und werden eng miteinander koordiniert.

Diese Tätigkeiten werden auf der Grundlage globaler Finanzierungspläne durchgeführt, die umfangreiche öffentliche und private Fördermittel, einschließlich Mitteln der EIB und von Eureka, vorsehen.

Sämtliche Tätigkeiten eines integrierten Projekts werden in einem allgemeinen ,Durchführungsplan" festgelegt, der folgende Tätigkeiten vorsieht:

- Forschung und ggf. technologische Entwicklung und/oder Demonstration;

- Verwaltung, Verbreitung und Weitergabe von Kenntnissen zur Förderung der Innovation;

- Analyse und Bewertung der betreffenden Technologien und der Faktoren, die zu ihrem Erfolg beitragen.

Je nach Zielsetzung kann der Plan auch folgende Tätigkeiten umfassen:

- die Ausbildung von Wissenschaftlern, Studenten, Ingenieuren und Führungskräften aus der Wirtschaft, vor allem aus KMU;

- Unterstützung für den Einsatz neuer Technologien;

- die Information und Berichterstattung, den Dialog mit der Öffentlichkeit über die die Wissenschaft und Gesellschaft betreffenden Aspekte der mit dem Projekt durchgeführten Forschungsarbeiten;

Das für die Tätigkeiten eines integrierten Projekts erforderliche Finanzvolumen kann sich insgesamt auf mehrere Mio. EUR belaufen und gegebenenfalls zweistellige Millionenbeträge erreichen. Die Größe eines Projekts ist jedoch kein Ausschlusskriterium, und der Zugang von KMU und anderen kleinen Rechtspersonen zu neuen Instrumenten wird sichergestellt.

In den Vorschlägen zu einem integrierten Projekt sind folgende Angaben zu machen:

- die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des Projekts;

- die Grundzüge und Fristen des Durchführungsplans, wobei aufzuzeigen ist, wie die einzelnen Bestandteile ineinander greifen;

- die Durchführungsetappen und die von jeder Etappe erwarteten Ergebnisse;

- die Aufgaben der Beteiligten im Konsortium und deren jeweilige Fachkompetenzen;

- der Projektaufbau und die Projektverwaltung;

- der Plan zur Verbreitung der Erkenntnisse und zur Ergebnisverwertung;

- das veranschlagte Gesamtbudget und die Budgets für die einzelnen Tätigkeiten, einschließlich eines Finanzierungsplans, aus dem die einzelnen Finanzbeiträge und ihre Quellen hervorgehen.

Gegebenenfalls können innerhalb der Grenzen des ursprünglichen Gemeinschaftsbeitrags Teilnehmer durch neue Partner ersetzt werden oder neue Partner hinzukommen. In den meisten Fällen wird dafür eine Bewerbungsaufforderung veröffentlicht.

Der Durchführungsplan wird jedes Jahr überarbeitet. Dabei können u.a. bestimmte Tätigkeiten neu ausgerichtet oder neue Maßnahmen vorgesehen werden. In letzterem Fall und sofern ein zusätzlicher Finanzbeitrag der Gemeinschaft erforderlich wird, wird die Kommission diese Tätigkeiten und die für deren Durchführung zuständigen Teilnehmer im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auswählen.

Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft wird in Form eines Zuschusses zum Budget erfolgen, der als Prozentsatz des von den Beteiligten für die Durchführung des Projekts bereitgestellten Haushalts entsprechend der Art der Tätigkeit berechnet wird.

A.3 Projekte der Kollektivforschung für KMU

Diese Projekte, die für sämtliche wissenschaftliche und technologische Bereiche vorgesehen sind, werden von Forschungseinrichtungen für Industrieverbände oder Unternehmensgruppen in Bereichen und zu Themen durchgeführt, die für zahlreiche KMU mit gleich gelagerten Problemen von Interesse sind.

B Weitere Instrumente

Bei der Durchführung des Programms können auch folgende Instrumente zum Einsatz kommen:

B1 Gezielte spezielle Forschungsprojekte

Spezielle gezielte Forschungsprojekte sind darauf ausgerichtet, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sie haben genau definierte Schwerpunkte und können eine der beiden folgenden Formen oder eine Kombination der beiden annehmen:

(a) Projekt im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, durch das neue Erkenntnisse gewonnen werden sollen, um entweder vorhandene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erheblich zu verbessern oder neue zu entwickeln oder um sonstigen Erfordernissen der Gesellschaft und der Gemeinschaftspolitik gerecht zu werden;

(b) Demonstrationsprojekt, das die Rentabilität neuer Technologien nachweisen soll, die potenzielle wirtschaftliche Vorteile bieten, jedoch nicht unmittelbar vermarktet werden können.

B2 Projekte der Kooperationsforschung für KMU

Diese Projekte werden auf sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Fachgebieten durchgeführt und sollen einer Gruppe von KMU in Fragen von gemeinsamem Interesse nutzen.

B3 Koordinierungsmaßnahmen

Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, aufeinander abgestimmte Initiativen verschiedener in den Bereichen Forschung und Innovation tätiger Akteure zu fördern und unterstützen, um eine bessere Integration zu erreichen. Sie umfassen Maßnahmen wie die Organisation von Konferenzen und Sitzungen, die Durchführung von Studien, den Austausch von Mitarbeitern, den Austausch und die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen sowie den Aufbau von Informationssystemen und Expertengruppen, und können nötigenfalls auch die Festlegung, Organisation und Durchführung verbundener oder gemeinsamer Initiativen unterstützen.

B4 Spezifische flankierende Maßnahmen

Diese Maßnahmen ergänzen die Durchführung des Rahmenprogramms und können einen Beitrag zur Vorbereitung künftiger Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Überwachungs- und Bewertungstätigkeiten, leisten. Sie umfassen insbesondere Konferenzen und Sitzungen, Studien und Analysen, Preise für wissenschaftliche Spitzenleistungen, Arbeits- und Sachverständigengruppen, operationelle Unterstützung und Verbreitungsmaßnahmen, Information und Kommunikation, wobei je nach Einzelfall auch eine Kombination solcher Tätigkeiten in Frage kommt.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Forschung

Tätigkeit(en): Forschungsmaßnahmen gemäß dem EG-Vertrag

BEZEICHNUNG DER MASSNAHME

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums"

1. HAUSHALTSLINIE(N) UND BEZEICHNUNG(EN)

Teileinzelplan B6 - 6, indirekte Aktionen; die Haushaltslinien werden zu Beginn des Haushaltsverfahrens 2003 unter Berücksichtigung der ABB-Nomenklatur, die derzeit erarbeitet wird, genauer angegeben.

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 12 855 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen

2.2. Laufzeit:

2002-2006

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

(a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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(b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

Diese Ausgabenart kommt in dem betreffenden Bereich nicht vor.

(c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung(vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

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2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Vorschlag vereinbar mit der vorhandenen Finanzplanung

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

| | Der Vorschlag macht eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

| | Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

|X| Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

Einige assoziierte Staaten beteiligen sich an der Finanzierung dieses spezifischen Programms.

Die Assoziationsabkommen sind jeweils an ein Rahmenprogramm gebunden. Über ihre Verlängerung wird nach der Verabschiedung eines neuen Rahmenprogramms verhandelt. Daher ist die Höhe dieser Einnahmen nicht im Voraus zu bestimmen.

Gemäß Artikel 27 der Haushaltsordnung können bestimmte Einnahmen wiederverwendet werden.

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

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4. RECHTSGRUNDLAGE

Art. 166 EG-Vertrag.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1 Ziele

Wie anlässlich der Ratstagungen von Lissabon, Feira, Nizza und kürzlich in Stockholm auf höchster politischer Ebene bekräftigt wurde, kommt der Forschung in der weltweit voranschreitenden Wissenswirtschaft und -gesellschaft ein zentraler Stellenwert zu. Auf dem Gipfel von Lissabon wurde für das nächste Jahrzehnt das Ziel formuliert, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Mehr denn je stellt die Forschung eine Triebkraft des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts dar, einen Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, für Beschäftigung und Lebensqualität. Wissenschaft und Technik sind darüber hinaus zentrale Elemente des politischen Entscheidungsprozesses auf Unions- wie auch auf nationaler Ebene.

Die strukturbedingten Schwächen Europas im Bereich der Forschung sind jedoch noch immer nicht behoben. Sie liegen in vier wesentlichen Bereichen:

I. Unzureichende, gestreute Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung sowie in die Wissenswirtschaft allgemein (FTE, Ausbildung und Software) führen zu einem Rückstand gegenüber unseren Mitbewerbern. 1999 investierte die Europäische Union 76 Mrd. Euro weniger in die Forschung und Entwicklung als die USA. Gemessen am Anteil der Forschungsausgaben am BIP rangiert die EU heute hinter ihren Konkurrenten (dieser Anteil betrug 1999 in der Union 1,9 %, gegenüber 2,6 % in den Vereinigten Staaten und 2,9 % in Japan [27]). Die Vereinigten Staaten investierten 1999 ca. 9 % in die Wissenswirtschaft, gefolgt von der Europäischen Union mit 7,6 % und Japan mit 6,9 %. Überdies vergrößert sich die Kluft.

[27] Bezug: 1998

II. Unzureichende Humanressourcen im Bereich der Forschung. Der Anteil der Forscher an der arbeitenden Bevölkerung betrug 5,3/1000 in der Union (1998), 7,4/1000 in den Vereinigten Staaten (1993) und 8,9/1000 in Japan (1998), wo es in den Unternehmen doppelt so viel Forscher gibt. Die öffentlichen Ausgaben für Hochschulbildung entsprechen in der Europäischen Union 0,9 %, in den Vereinigten Staaten 1,4 % und in Japan 0,5 % des BIP (1997).

III. Begrenzte Fähigkeit zur Umsetzung wissenschaftlicher Durchbrüche in innovative und wettbewerbsfähige Produkte und Dienste, trotz einwandfreier wissenschaftlicher Leistung. Die Zahl der von den europäischen, amerikanischen und japanischen Patentämtern erteilten Patente pro Million Einwohner betrug in der Union 32, in den Vereinigten Staaten 49 und in Japan 88. 1998 wies die Handelsbilanz für spitzentechnologische Produkte in der Europäischen Union ein Defizit von 28 Milliarden Euro auf (diese Tendenz bestätigte sich während des gesamten Jahrzehnts), während die Vereinigten Staaten im selben Jahr ein Defizit von 8 Milliarden Euro und Japan einen Überschuss von 39 Milliarden Euro verzeichneten. Risikokapitalinvestitionen in innovative Bereiche betragen in den Vereinigten Staaten 80 %, in der Union trotz eines Anstiegs hingegen lediglich 26 % und in Japan 23 %.

IV. Aufsplitterung der europäischen Forschungspolitik. Bislang hat die Union keine echte Forschungspolitik eingeführt. Die Politiken der fünfzehn Mitgliedstaaten existieren parallel zueinander und zum Rahmenprogramm der Gemeinschaft ohne hinreichende Koordinierung im Hinblick auf eine effiziente Organisation und Verwertung. Dieser Mangel an Koordinierung wird auch spürbar, wenn es um die Einrichtung und effiziente Nutzung von Forschungsinfrastrukturen geht.

Aus diesem Grund hat die Kommission die Schaffung eines "Europäischen Forschungsraums" vorgeschlagen, die vom Rat und vom Parlament befürwortet wurde. Bei seiner Verwirklichung müssen zwangsläufig die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und die Akteure der Forschung zusammenarbeiten. Die Forschungsrahmenprogramme der Gemeinschaft (2002-2006) und die spezifischen Programme werden dazu vor allem durch die bedeutende Hebelwirkung beitragen, die sie bei der Integration, Koordinierung und Strukturierung der Forschung in der Union und beim Ausbau der Grundlagen des Europäischen Forschungsraums erzielen.

Eine strukturelle Veränderung des wissenschaftlich-technischen Gefüges der Union, die die aufgezeigten Schwachstellen beseitigt, erfordert Mittel in einer der Zielsetzung angemessenen Höhe. Die Kommission hat für das Rahmenprogramm eine Finanzierung in Höhe von 17,5 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dies entspricht der vorherigen Finanzierung zuzüglich der Inflations- und Wachstumsrate (macht aber nach wie vor nur 5 - 6 % der öffentlichen FTE-Ausgaben aus). Nach Auffassung der Kommission könnte sich ein solcher Betrag wesentlich auf das Forschungssystem als solches auswirken, zumindest einige globale Forschungsindikatoren verbessern und in den prioritären Bereichen des Rahmenprogramms, die das Wachstum der Union tragen, eine beträchtliche Wirkung erzielen. Generell ließe sich hiermit im Zeitraum 2003-2006 die Finanzierung der FTE durch die Gemeinschaft, ausgedrückt in Prozent des BIP, auf ihrem derzeitigen Stand weiterführen.

Die Rahmenprogramme sollen über fünf spezifische Programme durchgeführt werden, von denen drei dem EG-Vertrag und zwei dem Euratom-Vertrag unterliegen. Jedes spezifische Programm ist durch die Art der eingesetzten Instrumente gekennzeichnet, die den Zielen und der Organisation der Rahmenprogramms entsprechen:

- ein Programm ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" mit den zwei indirekten Aktionen: ,Konzentration und Bündelung der Forschung" und ,Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums", in dem somit die Forschungs- und Koordinierungstätigkeiten zusammengefasst werden.

- Ein Programm "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" mit horizontalen Tätigkeiten, Unterstützungsmaßnahmen und strukturierend wirkenden Tätigkeiten.

- Zwei Programme "Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)" mit direkten Aktionen der GFS im nicht nuklearen bzw. nuklearen Bereich.

- Ein Programm "Kernenergie" mit indirekten Aktionen im Bereich der Kernenergie.

Zwischen den beiden ersten Programmen und den vier in Artikel 164 des EG-Vertrags genannten Maßnahmen ist ein eindeutiger Zusammenhang zu sehen. Die für diese spezifischen Programme für erforderlich erachteten Mittel ergeben sich aus der in Anhang II des Vorschlags für das Rahmenprogramm hergestellten Verbindung, zum einen aus den Anteilen der einzelnen Maßnahmen, zum anderen aus der vorläufigen Aufteilung des Gesamthöchstbetrags auf die Handlungsblocks und Maßnahmenkategorien.

Da die drei neuen Instrumente zur Integration der Forschungstätigkeit in Europa und die gezielten speziellen Forschungsprojekte sowie die Koordinierungsmaßnahmen einheitlich eingesetzt werden müssen, sind die in den vorrangigen Themenbereichen vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen eines einzigen spezifischen Programms durchzuführen. Da ein großer Teil der internationalen Zusammenarbeit dadurch stattfindet, dass Netze und Projekte für die Teilnahme von Forschern und Einrichtungen aus Drittländern geöffnet werden, müssen auch hier die diesbezüglichen Tätigkeiten und die Forschungstätigkeiten in einem einzigen Programm zusammengefasst werden.

Schließlich sind aufgrund der Besonderheit der Arbeit der GFS sowie aufgrund der Notwendigkeit, der GFS eine ausreichende finanzielle Autonomie zu sichern, eigene spezifische Programme (sowohl für den Bereich EG als auch für den Bereich Euratom) gerechtfertigt.

Die Ziele des spezifischen Programms "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" sind nachstehend nach Aktionsbereichen aufgeführt, wobei jeweils ihre Begründung und der europäische Mehrwert, den sie bewirken können, erläutert werden.

1. Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1.1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, Europa durch vereinte Forschungsanstrengungen dabei zu unterstützen, die Ergebnisse des Durchbruchs bei der Entschlüsselung der Genome lebender Organismen zugunsten der Gesundheit und der Bürger und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Biotechnologiebranche in Europa zu nutzen. Es werden Forschungsarbeiten im Mittelpunkt stehen, die darauf abzielen, Grundlagenwissen zur Anwendungsreife zu bringen, um echte und strukturierte Fortschritte in der Medizin zu ermöglichen und die Lebensqualität zu verbessern.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Es müssen Grundlagenkenntnisse erworben und Instrumente und Ressourcen geschaffen werden, die es ermöglichen, das Potential der für Anwendungen genutzten Genominformationen voll zu nutzen, indem die Forschungskapazitäten europaweit zusammengefasst werden, um so Kohärenz und eine kritische Masse zu erreichen.

- Im Bereich der Postgenomik werden bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für Gesundheitswesen und Medizin bedeutende Innovationen erwartet.

- Die drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) bilden zusammen einen ,weltweiten Notfall"; sie verursachen in den Entwicklungsländern 60 % der medizinischen Kosten insgesamt.

- Zwischen den vorhandenen nationalen Initiativen zur Krebsbekämpfung müssen Synergien aufgebaut werden, um eine kritische Masse und Mehrwert zu erzielen.

1.1.2. Technologien für die Informationsgesellschaft

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Lissabon und den Zielen der Initiative e-Europe die Entwicklung der Technologien und Anwendungen für den Aufbau der Informationsgesellschaft in Europa zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und es den Menschen zu ermöglichen, uneingeschränkten Nutzen aus der Entwicklung der Wissensgesellschaft zu ziehen. Die Konzentration auf die künftige TIG-Generation wird es ermöglichen, TIG-Anwendungen und -Dienste jedermann zugänglich zu machen und nutzerorientiertere Informationstechnologien zu entwickeln.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Sie sind Voraussetzung für die Entstehung der europäischen Wissenswirtschaft und -gesellschaft, im Einklang mit der Ratstagung von Lissabon. Europa muss seine Forschungsbemühungen im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft intensivieren, denn 50% der diesbezüglichen FTE der OECD-Länder findet in den USA statt, 25 % in Japan und nur 15 % in Europa.

- Der öffentliche Sektor spielt bei der Unterstützung risikoreicher und/oder langfristiger TIG-Forschungsarbeiten sowie bei der Zusammenführung der wichtigen Akteure aus Industrie und Wissenschaft eine wesentliche Rolle (dies dient der Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien und ihrer Anwendungen, der Ermittlung bahnbrechender Ideen und einer Steigerung von Effizienz und Wirkung der Forschungsinvestitionen).

- Die FTE-Bemühungen der Gemeinschaft in diesem Bereich sind eine einmalige Gelegenheit, die getrennten Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten zusammenzuführen und Lösungen zu finden, die kompatibel und in allen Mitgliedstaaten implementierbar sind.

- Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur fortgesetzte und angemessene Forschungsanstrengungen im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft das gewünschte Ergebnis bringen können. In Europa zeigt sich z.B. in Finnland der unmittelbare Erfolg von FTE-Investitionen in TIG. Diese Technologien sind seit über 30 Jahren ein Forschungsschwerpunkt und die einschlägigen FTE-Investitionen sind anteilsmäßig - gemessen am BIP weltweit - die höchsten.

- Der Jahresumsatz im TIG-Sektor beträgt weltweit 2 Billionen EUR; in Europa stellt dieser Sektor über 12 Mio. Arbeitsplätze. Europa muss seine Rolle als Hersteller noch ausbauen. Das Handelsdefizit der EU im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft beträgt etwa 28 Milliarden Euro (EU-Markt insgesamt: 500 Milliarden Euro). Dieses Defizit nimmt trotz der führenden Stellung Europas in der Mobilkommunikation jährlich um 12 % zu.

- Die TIG sind aufgrund der Expansion dieser Technologien und der zunehmenden Integration in andere Sektoren eine Antriebskraft für das Wirtschaftswachstum insgesamt. Die Forschung im Bereich der angewandten Technologien für die Informationsgesellschaft (für Unternehmen, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Telearbeit) eröffnet neue Möglichkeiten am Markt und führt zu einer beträchtlichen Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Industriebranchen. Die Lebensdauer von Produkten und Dienstleistungen, die sich auf diese Technologien stützen, wird immer kürzer und die Technologieübernahme findet rascher statt, was die Beschleunigung des technologischen Wandels aufzeigt.

- Bei der kommenden TIG-Generation wird ein radikaler Wechsel von den derzeitigen PC-Systemen mit Tastatur, Maus und Bildschirm zu Systemen mit einer ,intelligenten Umgebung" stattfinden, die es allen Bürgern ermöglicht, von den Diensten der Informationsgesellschaft zu profitieren.

- Innovationen im Bereich der TIG bieten überzeugende Lösungen für wichtige gesellschaftliche Herausforderungen, die sich in Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Umwelt, Bildung/Ausbildung, Sicherheit, Mobilität, Erhaltung des kulturellen Erbes und Beschäftigung stellen.

- Die Weiterentwicklung der Technologien für die Informationsgesellschaft ist die Voraussetzung für Fortschritte auf allen wichtigen Gebieten der Forschung (Biotechnologie, Physik, Energie usw.).

1.1.3. Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, zum Aufbau einer kritischen Masse an Kapazitäten beizutragen, dieinsbesondere im Hinblick auf die Umweltwirksamkeit und die Verringerung der Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt notwendig sind, um Spitzentechnologien für im Wesentlichen auf Wissen und Intelligenz beruhende Produkte, Dienstleistungen und Herstellungsverfahren in den nächsten Jahren zu entwickeln und zu nutzen.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Europa muss auf diesen neuen Märkten eine starke Position bewahren.

- Mittelfristig wird der Markt für Nanomaterialien auf über 6 Milliarden EUR geschätzt (medizinische Ausrüstung), der Markt für intelligente Materialien auf mehrere Hundert Milliarden EUR.

- Wissensbasierte multifunktionale Materialien wirken sich auf die Entwicklung von Industrietechnologien und -systemen sowie indirekt auf die Sektoren Energie, Medizin, Elektronik, Verkehr und Bauwesen aus.

- Der Verarbeitungssektor hat in Europa große Bedeutung (40 Mio. Arbeitsplätze, Umsatz von 4 Billionen EUR).

- Die Investitionen in neue Herstellungsverfahren sind zu erhöhen (derzeit belaufen sie sich auf etwa 1000 EUR/Einwohner gegenüber 2000 EUR/Einwohner in den USA).

1.1.4. Luft- und Raumfahrt

Die beiden Ziele der Maßnahmen in diesem Bereich sind: durch die Bündelung der Forschungsanstrengungen die Position der europäischen Industrie in der Luft- und Raumfahrt gegenüber einer immer stärker werdenden Konkurrenz auf dem Weltmarkt auszubauen; einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Potenzial in diesem Bereich zugunsten der Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes genutzt wird.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Umfangreiche Investitionen sind erforderlich (die amerikanischen FTE-Investitionen liegen je nach Sektor drei- bis sechsmal höher als die europäischen).

- Im Luftverkehr werden in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich weltweit rund 14 000 neue Flugzeuge erforderlich sein, was einem Auftragsvolumen von 1000 Mrd. EUR entspricht. Der Luftverkehr wird in den nächsten Jahrzehnten um 5 % jährlich zunehmen (Verdoppelung in 20 Jahren).

- Der Markt im Zusammenhang mit Satelliten ist beträchtlich (Jahresumsatz für Satelliten und Trägerraketen weltweit etwa 40 Milliarden EUR).

- Die Politik des ,einheitlichen europäischen Luftraums" ist zu unterstützen.

1.1.5. Lebensmittelqualität und -sicherheitZiel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, zu integrierten wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen für ein umweltfreundliches System der Herstellung und des Vertriebs unbedenklicher, gesunder Lebensmittel entsprechend dem Bedarf der Verbraucher und zur Bewältigung der ernährungsbedingten Risiken durch den Einsatz der Biotechnologie sowie zur Bewältigung der Gesundheitsrisiken beizutragen, die auf Veränderungen der Umwelt zurückzuführen sind.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Die jüngsten Lebensmittelkrisen haben deren grenzüberschreitenden Charakter aufgezeigt und verdeutlicht, wie viele Faktoren mitspielen.

- Für die Entwicklung leistungsfähiger, validierter Risikobewertungsverfahren sind breitgefächerte Kompetenzen erforderlich.

- Die europäische Land- und Ernährungswirtschaft stellt eine große Zahl von Arbeitsplätzen (über 10 Mio.).

- Umweltfaktoren tragen beträchtlich zum verstärkten Auftreten von Krebserkrankungen, Allergien und Asthma bei.

- Die Verbraucher fordern immer mehr die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.

1.1.6. Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, die für die Verwirklichung der vom Europäischen Rat in Göteborg als Ziel der Gemeinschaft anerkannten nachhaltigen Entwicklung erforderlichen wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa auszubauen, wobei die Integration ihrer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen anzustreben ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung nachhaltiger Energie- und Verkehrssysteme. Diese Maßnahmen sollten einen bedeutenden Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Untersuchung und Beherrschung der globalen Veränderungen und zum Erhalt des Gleichgewichts der Ökosysteme leisten.

1.1.6.1. Nachhaltige Energiesysteme

Begründung und europäischer Mehrwert

- Unsicherheit, Unterbrechung bzw. Einschränkung der Energieversorgung, sogar schwankende Energiepreise, können Wirtschaft und Gesellschaft schweren Schaden zufügen.

- Die Wahrscheinlichkeit bedeutender Klimaveränderungen nimmt aufgrund der beträchtlichen - und steigenden - CO2-Emissionen infolge von Energieproduktion und -verbrauch stark zu.

- Die Abhängigkeit der EU von Energieimporten beträgt bereits 50 %. Sie wird in den nächsten Jahren (sofern keine Maßnahmen ergriffen werden) noch zunehmen (bis zu 70 % im Jahr 2020).

- Technologien für erneuerbare Energien sind relativ gesehen teurer als herkömmliche Technologien für fossile Brennstoffe.

1.1.6.2 Nachhaltiger Landverkehr

Begründung und europäischer Mehrwert

- 97% der Güter und 95% der Passagiere werden in Europa im Landverkehr befördert, was einerseits der Wirtschaft zugute kommt, aber andererseits:

- zur Belastung der Umwelt durch Schadstoffemissionen, Leckagen giftiger Stoffe und Lärm führt und 24 % der CO2-Emissionen, verursacht;

- zu 40 000 tödlichen Unfällen und mehreren Hundert Unfällen mit schweren Verletzungen führt;

- etwa 10 Mio. Arbeitsplätze sind direkt mit dem Landverkehr verbunden;

- Fragen der Überlastung im Landverkehr (die Kosten in Höhe von ca. 0,5% des BIP der EU verursacht) sowie der Sicherheit und des Umweltschutzes wirken sich stark auf die nachhaltige Entwicklung aus und erfordern ein Handeln auf europäischer Ebene nach einem koordinierten und integrierten Konzept.

1.1.6.3 Globale Veränderungen und Ökosysteme

Begründung und europäischer Mehrwert

- Europa muss seine Fähigkeit zur Vorhersage, Überwachung und Anpassung an die globalen Veränderungen rascher weiterentwickeln, damit die Lebensqualität der EU-Bürger aufrechterhalten bzw. verbessert wird und ein Beitrag zu den internationalen Übereinkommen (Kyoto-Protokoll und Montrealer Protokoll) sowie zur Erhaltung der Ökosysteme und zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet werden kann.

- Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung muss in die EU-Politik integriert werden, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Umwelt und Unternehmen.

- Über Europa wird mit einem Abbau der Ozonschicht um 7 % pro Jahrzehnt und einer Zunahme der UV-Strahlung gerechnet.

- Der Klimawandel wirkt sich auf die natürlichen Ressourcen aus, insbesondere auf die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme.

- Es wird mit einer zunehmenden Erderwärmung gerechnet, deren Folgen für Europa und seine Regionen noch nicht abgeschätzt werden können.

- Es müssen Strategien für die nachhaltige Nutzung der Land- und Meeresressourcen, einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Ressourcen, entwickelt werden, um die nachhaltige Entwicklung in Europa insbesondere in Anbetracht der globalen Herausforderungen zu gewährleisten.

- Die jährliche Mittelausstattung dieses Forschungsbereichs wird auf 2 Milliarden EUR weltweit und auf 500 Mio. EUR für Europa veranschlagt (RP: 20 % des Gesamtbeitrags der EU).

1.1.7. Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, die gesamte Vielfalt der Forschungskapazitäten im Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Humanwissenschaften zu mobilisieren, die erforderlich sind, um in einer koordinierten Anstrengung die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Entstehung der Wissensgesellschaft und neuer Formen der Beziehungen zwischen Menschen einerseits sowie zwischen Menschen und Institutionen andererseits zu untersuchen und zu bewältigen.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Es müssen die Fragen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Ziel verstanden werden, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen", indem eine europäische Wissensgesellschaft geschaffen wird.

- Fragen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Weiterentwicklung neuer Formen des Regierens in einem erweiterten Europa und ihrer Bedeutung für die Bürger Europas müssen ebenfalls verstanden und erörtert werden.

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

1.2.1. Politikunterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf

Es sollen Forschungsarbeiten zur Unterstützung der anderen Politikbereiche der Gemeinschaft durchgeführt werden; ferner soll bei neu entstehendem Bedarf an wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten schnelles Handeln ermöglicht werden.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Es müssen Forschungsarbeiten zur Unterstützung der anderen Politikbereiche der Gemeinschaft durchgeführt werden. Dies wurde von allen Kommissionsdienststellen, die mit der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik betraut sind, bestätigt.

- Ferner muss bei einem neu entstehenden Bedarf an wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten schnelles Handeln möglich sein. Diese Notwendigkeit wurde bereits durch das plötzliche Auftreten eines solchen Bedarfs (BSE) aufgezeigt.

1.2.2. Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMU

Diese KMU-spezifischen Maßnahmen, die zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Unternehmens- und Innovationspolitik durchgeführt werden, sollten den traditionellen oder neuen europäischen KMU helfen, ihre technologischen Kapazitäten auszubauen und ihre Fähigkeit, auf europäischen und internationalen Märkten tätig zu werden, stärken.

Begründung und europäischer Mehrwert

- 99,8 % der europäischen Unternehmen sind KMU. Diese stellen 66 % der Arbeitsplätze und realisieren 55 % des privatwirtschaftlichen Umsatzes in der Union.

- Man schätzt, dass die KMU als Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer zu etwa 50 % zur Wettbewerbsfähigkeit der größeren Unternehmen beitragen.

- Die KMU der Hochtechnologiebranche leisten einen immer größeren Beitrag zur Forschung in Bereichen wie Informatik, Multimediatechnologien und Biotechnologie.

- Das Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) ist ein wichtiges Instrument: in den vergangenen fünf Jahren (1994-1999) haben über 20 000 KMU in Europa davon profitiert, und in einer Umfrage haben 96 % davon ihre Zufriedenheit zum Ausdruck gebracht.

1.2.3. Spezielle Tätigkeiten zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit

Hauptziel der Tätigkeiten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beim Rahmenprogramm ist die Öffnung des Europäischen Forschungsraums gegenüber der Welt.

Für drei Ländergruppen werden spezielle Tätigkeiten durchgeführt: Drittländer des Mittelmeer- und des Balkanraums, Russland und die GUS-Staaten und Entwicklungsländer.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Bestimmte Fragen globaler Natur (Klimawandel, biologische Vielfalt u.a.) können nur gemeinsam mit Drittländern behandelt werden.

- Europa zieht in Erwägung, zu bestimmten Gruppen von Ländern (NUS, Mittelmeerländer u.a.) besondere Beziehungen aufzubauen. Die Partnerschaft mit diesen Ländern im Bereich der Wissenschaft wird dies (und den Ausbau solcher Beziehungen) erleichtern.

- Einige Länder (z.B. die Entwicklungsländer) haben besondere Probleme, die koordinierte Maßnahmen erfordern.

- Die andernorts auf der Welt vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind für die europäischen Wissenschaftler von Interesse. Sie müssen daher Zugang dazu haben.

2. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

2.1. Unterstützung der Koordinierung der Tätigkeiten

Ziel ist es, gemeinsame Initiativen mehrerer Länder in Bereichen von gemeinsamem strategischem Interesse (z.B. Gesundheit, Biotechnologie, Umwelt, Energie) anzuregen und zu unterstützen, um durch Koordinierung ihrer Durchführung Synergien zwischen den bestehenden Tätigkeiten aufzubauen.

Ferner wird die Verbesserung der Komplementarität und der Synergien zwischen gemeinschaftlichen Maßnahmen innerhalb des Rahmenprogramms und unter der Regie anderer europäischer Organisationen für wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie zwischen diesen Organisationen angestrebt.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Doppelarbeit und Aufsplitterung der Bemühungen sind zu vermeiden.

- Die Diskrepanzen zwischen stärker und weniger entwickelten Regionen sind abzubauen.

- Bereits ergriffene Maßnahmen im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sind zu nutzen.

2.2. Unterstützung einer kohärenten Entwicklung der Politik

Ziel der Tätigkeiten in diesem Bereich ist die Förderung der kohärenten Entwicklung forschungs- und innovationspolitischer Konzepte in Europa durch frühzeitige Erkennung von Aufgaben und Bereichen von gemeinsamem Interesse sowie durch Bereitstellung von Kenntnissen und Entscheidungshilfen für die politisch Verantwortlichen, um diesen die Festlegung der vorgenannten Konzepte zu erleichtern.

Begründung und europäischer Mehrwert

- Die Ergebnisse der Zukunftsforschung sind systematischer zu nutzen, um für Europa wichtige wissenschaftlich-technische Herausforderungen besser vorhersehen zu können, gemeinsame Positionen zu solchen Fragen zu entwickeln und insgesamt für die europäische Wissenschafts- und Technologiepolitik eine strategische Basis zu schaffen.

- Der verstärkte Bedarf der für diese Politik Verantwortlichen an einschlägigen vergleichbaren Indikatoren als gemeinsame Grundlage ist zu berücksichtigen.

- Als strategisches Instrument zur Verbesserung von Qualität und Effizienz der Forschungspolitik ist das Benchmarking der Politik der Mitgliedstaaten einzuführen.

- Akteure und Nutzer der Forschung müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit spezifische Kompetenzen leicht lokalisieren können.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Bei der Abfassung des Vorschlags für das spezifische Programm haben die Kommissionsdienststellen eine Ex-ante-Bewertung vorgenommen. Sie ergab insbesondere Folgendes:

- Empfehlungen der von unabhängigen Sachverständigen im Laufe des Jahres 2000 vorgenommenen Fünfjahresbewertung der Rahmenprogramme und der spezifischen Programme,

- Halbzeitbewertung des fünften Rahmenprogramms (1998-2002) der Kommission, über die in der Mitteilung KOM (2000) 612 vom 4.10.2000 berichtet wurde und die im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEK (2000) 1780 vom 23.10.2000 ausführlich erläutert ist,

- breit angelegte Konsultationen der Akteure zu den beiden Mitteilungen über den europäischen Forschungsraum (2000) [28] und zum Vorschlag für das Rahmenprogramm (Anfang 2001).

[28] KOM (2000) 6 vom 18. Januar 2000 KOM (2000)612 vom 4. Oktober 2000

- mehrere kommissionsinterne und -externe Studien über Wirtschaft, Politik, Zukunftsforschung und Auswirkungen der FTE-Tätigkeiten.

Die Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung schlagen sich vor allem im Programmaufbau, den Zielen und Prioritäten und den Durchführungsinstrumenten nieder.

Bei der Festlegung der Ziele und Prioritäten wurde konsequent das Kriterium des europäischen Mehrwerts zugrunde gelegt.

Es beinhaltet folgende Aspekte der vorrangigen Themenbereiche und ausgewählten Tätigkeiten, deren Begründung und europäischer Mehrwert unter Punkt 5.1 und deren voraussichtliche Ergebnisse unter Punkt 5.2 erläutert sind.

- Kosten und Ausmaß der Forschungsmaßnahmen übersteigen die Möglichkeiten eines einzigen Mitgliedstaates, und es muss eine "kritische Masse" finanzieller und personeller Mittel zusammengeführt werden (Genomik, Nanotechnologien, Luftfahrt);

- eine Zusammenarbeit ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Größenvorteile) und auf Grund vorteilhafter Auswirkungen auf die private Forschungstätigkeit und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit von Interesse (Technologien für die Informationsgesellschaft, Nanotechnologien, intelligente Materialien, neue Herstellungsverfahren, Luft- und Raumfahrt und spezifische Forschungstätigkeiten für KMU);

- die Stellung der Union in strategischen FTE-Bereichen ist aufrecht zu erhalten bzw. zu entwickeln (so ist die starke Position in der Luftfahrt und im Mobilfunkbereich aufrecht zu erhalten, im Bereich der photovoltaischen Solarenergie ist das derzeit gering genutzte Potential auszubauen);

- einander ergänzende Fähigkeiten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten vorhanden sind, müssen zusammengebracht werden, besonders bei interdisziplinären Problemen (Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen, Unterstützung der Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, kohärente Entwicklung der Forschungspolitik);

- es bestehen Zusammenhänge mit Prioritäten und Interessen der Europäischen Union sowie mit gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Politiken (Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen, Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft, internationale Zusammenarbeit, Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union)

- die Forschungsmaßnahmen sind notwendigerweise grenzüberschreitender Art, sei es auf Grund des Ausmaßes der zu lösenden Probleme oder aus wissenschaftlichen Gründen (Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen, Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft, internationale Zusammenarbeit, Unterstützung der Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten; kohärente Entwicklung der Forschungspolitik).

Es wurden neben den speziellen gezielten Forschungsprojekten und den Koordinierungsmaßnahmen drei neue Durchführungsinstrumente entwickelt, die sich ihrem Wesen nach nur auf Gemeinschaftsebene einsetzen lassen, um prioritär einen Beitrag zu leisten zu(r)

- Bildung der erforderlichen kritischen Masse und der Integration der Forschung

- einer engeren Verbindung zwischen den Programmen und Tätigkeiten der Mitgliedstaaten und zur Koordinierung der nationalen Programme

- Zusammenarbeit in den für die Union strategisch wichtigen Bereichen und zu Lösungen für die großen Aufgaben der Union

- zu wissenschaftlich-technischen Spitzenleistungen und zur Attraktivität von Wissenschaft und Technologie in Europa

- Verbreitung und Nutzung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse in der EU.

Um die Wirkung der Bemühungen der Gemeinschaft in den sieben vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms sicherzustellen, werden Exzellenznetze und integrierte Projekte ab dem Beginn des sechsten Rahmenprogramms in allen Themenbereichen verwendet und erhalten Vorrang, wenn dies als angemessen erachtet wird; gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen werden als Instrumente beibehalten.

Dabei handelt es sich um folgende Instrumente:

(a) Exzellenznetze

Mit diesem Instrument sollen die herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa durch Integration der auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene in Europa vorhandenen oder entstehenden Forschungskapazitäten gestärkt und ausgebaut werden. Ziel jedes Netzes wird es ferner sein, den Wissensstand in einem bestimmten Bereich zu verbessern, indem eine kritische Masse an Fähigkeiten aufgebaut wird. Diese oft multidisziplinären Tätigkeiten sind im allgemeinen auf langfristige Ziele ausgerichtet und nicht auf im Voraus festgelegte, konkrete Ergebnisse in Form von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Mit Exzellenznetzen wird ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt, in das einige oder, falls zweckmäßig, alle Forschungskapazitäten und -tätigkeiten der Teilnehmer auf dem betreffenden Gebiet einfließen, um eine kritische Masse von Fachwissen und einen europäischen Mehrwert zu erreichen. Ein gemeinsames Maßnahmenprogramm könnte auf die Schaffung eines selbständigen virtuellen Exzellenzzentrums abzielen, was dazu führen könnte, dass die notwendigen Mittel für die Erreichung einer dauerhaften Integration der Forschungskapazitäten entwickelt werden. (b) Integrierte Projekte

Ziel der integrierten Projekte ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken oder durch Mobilisierung einer kritischen Masse von Ressourcen und Kompetenzen in Forschung und technologischer Entwicklung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme beizutragen. Jedes integrierte Projekt ist auf konkrete wissenschaftliche und technologische Ziele zugeschnitten und sollte spezifische Ergebnisse erbringen, die z.B. in Form von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen Anwendung finden können. Diese Ziele können auch langfristigere oder "risikoreiche" Forschung umfassen. Sämtliche Tätigkeiten eines integrierten Projekts werden nach einem allgemeinen "Durchführungsplan" ausgeführt.

(c) Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen (gemäß Artikel 169 EG-Vertrag)

Mit diesem Instrument soll eine einheitliche und koordinierte Mobilisierung der organisierten Bemühungen (Programme) der Mitgliedstaaten in Bereichen von gemeinsamem und vorrangigem Interesse für die Union angeregt und unterstützt werden, was der Union insgesamt zugute kommen soll. Ferner soll in Fragen, die für mehrere Mitgliedstaaten von Interesse sind, die Wirkung einzelstaatlicher Maßnahmen auf Unionsebene erhöht werden. Die Maßnahme gilt für Programme der Mitgliedstaaten in vorrangigen Bereichen des Rahmenprogramms, die von Regierungen, regionalen Behörden oder nationalen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Die gemeinsame Durchführung soll die Erstellung harmonisierter Arbeitsprogramme, die Koordinierung der Mittelzuweisung, eine Neuorientierung bestimmter Maßnahmen im Interesse einer erhöhten Komplementarität und die Veröffentlichung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassen.

Dieses Instrument wurde bisher noch nicht eingesetzt, denn es setzt die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Koordinierung voraus und erfordert eine längere Vorbereitung als herkömmliche Projekte. Vor allem im Anschluss an den Gipfel von Lissabon und angesichts der Unterstützung für das Konzept der ,offenen Koordinierung" geht man jedoch nun davon aus, dass dieses Instrument erfolgreich sein kann.

5.1.3 Maßnahmen aufgrund der Ex-post-Bewertung

Die Empfehlungen der im Laufe des Jahres 2000 vorgenommenen Fünfjahresbewertung der Rahmenprogramme und spezifischen Programme wurden bei der Ausarbeitung des Vorschlags für die spezifischen Programme berücksichtigt. Dabei wurde insbesondere folgenden Aspekten Rechnung getragen:

- Der eindeutige Rückstand Europas im Bereich der FTE gegenüber seinen Konkurrenten muss ausgeglichen werden.

- Die nationalen und gemeinschaftlichen FTE-Politiken sind komplementär und kohärent zu gestalten. Bei der Verwirklichung dieses Ziels spielt die Kommission eine entscheidende Rolle.

- Das Rahmenprogramm hat sich positiv ausgewirkt und eine Lücke in Europa geschlossen, indem es Forschern der Hochschulen und der Industrie die gemeinsame Durchführung anwendungsbezogener Arbeiten ermöglichte.

- Die Verfahren des Programms 1998-2002 sind zu vereinfachen und "die Strukturen und Verfahren für das Management des Rahmenprogramms zu überdenken",

- Die Forschungsmaßnahmen der Gemeinschaft sind in den umfassenderen Kontext einer echten europäischen Forschungspolitik einzubinden.

- eine stärkere Konzentration der Programme,

- Die zur Erreichung der Politikziele der Gemeinschaft notwendigen Forschungsarbeiten sind fortzusetzen.

- Es wird angestrebt, eine angemessene Palette flexiblerer Instrumente zu entwickeln, unter Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten, die der EG-Vertrag bietet.

Darüber hinaus wurden die jährlichen Arbeitsprogramme für die spezifischen Programme infolge der Halbzeitbewertung des fünften Rahmenprogramms dahingehend geändert, dass die Tätigkeiten stärker konzentriert und für die im folgenden Rahmenprogramm geplanten Maßnahmen Pilotprojekte durchgeführt werden sollen (Netze, "Cluster", Industrieplattformen, größere Projekte u.a.).

5.2. Geplante Maßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Die geplanten Maßnahmen für das spezifische Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" werden nachstehend nach Aktionsbereichen erläutert. So lassen sich die erwarteten Ergebnisse, die Beiträge zu übergeordneten Zielen des Rahmenprogramms oder der Gemeinschaft sowie entsprechende Leistungsparameter hervorheben. Diese Angaben sind als Anhaltspunkte, nicht aber als endgültige Ziele zu verstehen.

Das Verhältnis zwischen den Aktionsbereichen und der Art der verwendeten Instrumente ist weiter unten in Tabellenform dargestellt.

1. Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung

1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1.1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin

i) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Gesundheit

Grundlagenkenntnisse und Basisinstrumente der funktionellen Genomik aller Organismen:

(Genexpression und Proteomik, strukturelle Genomik, vergleichende Genomik und Populationsgenetik, Bioinformatik, multidisziplinäre Ansätze im Bereich der funktionellen Genomik für grundlegende biologische Prozesse)

Anwendung der Genomikkenntnisse und -technologien und der Biotechnologie im Dienste der Medizin

(Technologie-Plattformen zur Entwicklung neuer Diagnose-, Präventiv- und Therapieinstrumente)

ii) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten

Anwendungsorientierte Genomikkonzepte in Bezug auf medizinische Kenntnisse und Technologien ( Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und seltenen Krankheiten sowie der Resistenzen gegen Antibiotika und andere Arzneimittel, Erforschung des Gehirns und Bekämpfung degenerativer Krankheiten des Nervensystems, Erforschung der Entwicklung des Menschen und des Alterns)

Krebsbekämpfung

Bekämpfung der großen übertragbaren Krankheiten in Verbindung mit Armut

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- bessere Qualität und Leistung der Instrumente zur Auswertung der Genominformationen (hocheffiziente Instrumente, geeignete Modellorganismen, Bioinformatik);

- umfassendere Informationen über für Gesundheit und Krankheit bestimmende Gene;

- geringere Kosten in der Gesundheitsfürsorge durch genauere Diagnosen und gezieltere Behandlung;

- kostengünstigere, beschleunigte Entwicklung neuer Arzneimittel (raschere Marktreife)

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Biotechnologiesektors;

- Entwicklung neuer In-vitro-Prüfverfahren als Alternative zu Tierversuchen;

- größere Zahl neuer, effizienter Impfstoffe und neuer Therapien, insbesondere für nosokomiale Infektionen;

- Entwicklung patientenorientierter Strategien für die Forschung von der Vorbeugung bis zu Diagnose und Behandlung, insbesondere zur Krebsbekämpfung;

- höhere öffentliche und private Investitionen in die Gesundheitsforschung für Entwicklungsländer;

- Erhöhung der Anzahl der Partnerschaften zwischen Europa und den Entwicklungsländern.

1.1.2. Technologien für die Informationsgesellschaft

i) Angewandte TIG-Forschung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen

(Vertrauen und Sicherheit fördernde Technologien, Forschung zu gesellschaftlichen Problemen, Herausforderungen bei der Arbeit und in Unternehmen, Lösung komplexer Probleme in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft)

ii) Kommunikations, Informationsverarbeitungs- und Softwaretechnologien

(Kommunikations- und Netztechnologien, Software-Technologien, eingebettete und dezentrale Systeme)

iii) Komponenten und Mikrosysteme

(Mikro-, Nano- und Optoelektronik, Mikro- und Nanotechnologien, Mikrosysteme, Bildschirme)

iv) Wissens- und Schnittstellentechnologien

(Wissenstechnologien und digitale Inhalte, intelligente Oberflächen und Schnittstellen)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Stärkung und Ausbau der führenden Stellung Europas im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft; weitere Förderung erfolgreicher Bereiche der europäischen Forschung (Mobilkommunikation, Netzinfrastruktur, Unterhaltungselektronik, Mikroelektronik, eingebettete Software); Indikatoren: makroökonomische Indikatoren für das TIG-Angebot und den Anteil von TIG am BIP sind für die Einschätzung geeignet;

- Entwicklung der nächsten Generation terrestrischer und satellitengestützter mobiler und drahtloser Systeme über 3G hinaus in Europa und Integration der Netzinfrastrukturen auf der Grundlage des Internets der nächsten Generation; Indikatoren: Marktanteil, Technologieübernahmerate;

- Entwicklung von Lösungen des elektronischen und mobilen Geschäftsverkehrs für den Handel jederzeit und überall, die den gesamten Wertschöpfungszyklus im Zusammenhang mit Produkten und Diensten abdecken; Indikatoren: Produktionsergebnis der betroffenen Branchen, einschließlich des Dienstleistungssektors;

- höhere Sicherheit elektronischer Transaktionen, besserer Datenschutz bei TIG-Anwendungen und -Diensten, Instrumente zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität; Indikatoren: Statistiken zur Wirtschaftskriminalität

- umfassendere Einbeziehung der Bürger in die Informationsgesellschaft, effizientere Systeme zur Verwaltung und Unterstützung von Gesundheitsfürsorge, Sicherheit, Mobilität und Umwelt; Konzipierung von Hilfssystemen zur Wiederherstellung ausgefallener Funktionen oder Kompensation von Behinderungen; Indikatoren: Zufriedenheit der Nutzer nach den Umfragen (z.B. mit der Verbesserung der Diagnoseverfahren), Gesundheits- und Sicherheitsstatistiken;

- Lösungen, die es dem Bürger ermöglichen, jederzeit, an jedem Ort und in der geeignetsten Weise zu lernen; Entwicklung von Lösungen für das Herauslocken, Teilen und Liefern von organisatorischem Wissen und den Handel damit; Indikatoren: Nutzerumfragen, Fragebögen.

1.1.3. Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen

i) Nanotechnologien und Nanowissenschaften

(Langfristig angelegte interdisziplinäre Forschung zur Erweiterung des Kenntnisstands, Beherrschung von Prozessen und Entwicklung von Forschungsinstrumenten, Nanobiotechnologie, Ingenieurtechniken im Nanomaßstab zur Entwicklung von Materialien und Komponenten, Entwicklung von Steuer- und Kontrollgeräten und -instrumenten, Anwendungen in Bereichen wie Medizin, Chemie, Energietechnik, Optik, Umwelttechnik).

ii) Wissensgestützte multifunktionale Werkstoffe

(Aufbau von Grundlagenkenntnissen, Technologien für die Produktion, Verarbeitung, und Weiterverarbeitung wissensbasierter multifunktionaler Materialien und Biowerkstoffe, technische Unterstützung bei der Werkstoffentwicklung)

iii) Neue Produktionsverfahren und -anlagen

(Entwicklung neuer Verfahren sowie flexibler und intelligenter Fertigungssysteme, Systemforschung für die Risikobewältigung, Optimierung des Lebenszyklus von Systemen, Produkten und Diensten der Industrie)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen der Forschung im Privatsektor, Erreichung der kritischen Masse in diesem industrieorientierten Bereich;

- verstärkte Entwicklung und Übernahme von Nanotechnologien, intelligenten Materialien sowie neuen Produkten und Verfahren in KMU durch deren signifikante Teilnahme (> 20%) an diesen Tätigkeiten;

- Minimierung der Verwendung natürlicher Ressourcen, der Emissionen und der Abfälle im Rahmen eines den gesamten Lebenszyklus eines Produktes umfassenden Konzepts;

- Erweiterung und Integration von Fähigkeiten und Kompetenzen in allen wissenschaftlich-technischen Bereichen und bei allen Akteuren, auch in den Beitrittsländern.

1.1.4. Luft- und Raumfahrt

i) Luftfahrt

(Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, geringere Umweltauswirkungen (Triebwerks- und Lärmemissionen), erhöhte Sicherheit des Fluggeräts, Erhöhung der Kapazität und der Sicherheit der Luftverkehrssysteme)

ii) Raumfahrt

(Galileo, GMES, satellitengestützte Telekommunikation)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Aufrechterhaltung der führenden Stellung Europas in der Luftfahrt

- Senkung der direkten Betriebskosten der Flugzeuge um 20 % (kurzfristig) bzw. 50 % (langfristig);

- eine kurzfristige Verringerung der Unfallrate auf die Hälfte und langfristig auf ein Fünftel

- Voraussetzungen für die Abfertigung von 16 Millionen Flügen jährlich in zehn Jahren.

1.1.5. Lebensmittelqualität und -sicherheit Epidemiologie ernährungsbedingter Erkrankungen und Allergien, einschließlich ernährungsbedingter Gesundheitseffekte bei Kindern;

umweltbedingte Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette;

gesundheitliche Auswirkungen von Lebensmitteln, z.B. neuen Produkten, Produkten aus der organischen Landwirtschaft, funktionellen Lebensmitteln, Produkten mit genetisch veränderten Organismen und Produkten aus jüngsten Entwicklungen der Biotechnologie;

Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Produktionskette, (z.B. für genetisch veränderte Organismen, darunter solche, die aus jüngsten biotechnologischen Entwicklungen hervorgegangen sind);

Methoden für Analyse, Nachweis und Überwachung ;Sicherere und umweltfreundliche Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren und gesündere Lebensmittel ;

Auswirkungen der Tiernahrung, ;

umweltbedingte Risiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette (chemische, biologische und physikalische).

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- validierte Biomarker für Exposition und Wirkung (menschliche Gesundheit)

- höhere Anzahl von Kontrollanalysen in der Lebensmittelkette

- höhere Anzahl von Pflanzenarten und Tierrassen (bzw. Stämmen) zur Lebensmittelgewinnung

- höhere Anzahl sicherer Herstellungsverfahren

- Verringerung der bakteriellen Gesamtbelastung von vermarkteten Lebensmitteln

1.1.6 Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme

1.1.6.1.Nachhaltige Energiesysteme

i) Forschungsaktivitäten mit kurz- und mittelfristigen Auswirkungen

(Saubere Energie, insbesondere erneuerbare Energieträger und ihre Integration in das Energiesystem, Energieeinsparungen und Energieeffizienz, alternative Motorkraftstoffe)ii) Forschungsaktivitäten mit mittel- und langfristigen Auswirkungen

(Brennstoffzellen, neue Technologien für Energieträger/-verteilung und Energiespeicherung, insbesondere Wasserstoff, , neue und fortgeschrittene Konzepte für Technologien im Bereich erneuerbare Energien, Sammlung und Bindung von CO2)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Beitrag zu dem politischen Ziel der Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2010 auf ein Niveau, das um 8 % unter dem des Jahres 1990 liegt; Aufrechterhaltung der entsprechenden Bemühungen über 2010 hinaus (Kyoto-Protokoll);

- Beitrag zur Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen (von 6 % auf 12 %) bis zum Jahr 2010 (Weißbuch über erneuerbare Energiequellen); Energieeinsparungen (12 %) durch rationelle Energienutzung und Reduzierung der Nachfrage bis 2010; Umkehr der Tendenz zur wachsenden Abhängigkeit (von 50 % auf 70 %) von Energieeinfuhren;

- Beitrag zur längerfristigen Verringerung der Kosten neuer und erneuerbarer Energiequellen auf ein Niveau, das gegenüber der Energie aus fossilen Brennstoffen konkurrenzfähig ist.

1.1.6.2 Nachhaltiger Landverkehr

i) Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und Verkehrsmittel für Passagiere und Fracht sowie sauberer Stadtverkehr

(Neue Technologien und Konzepte für alle Verkehrsträger des Landverkehrs, fortgeschrittene Entwurfs- und Produktionstechniken)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Verringerung des Anteils des Landverkehrs (Schiene, Straße, Wasserwege, Passagiere und Fracht) an den Emissionen von CO2 und anderen Schadstoffen sowie an der Lärmbelästigung;

- Verbesserung von Sicherheit, Komfort, Qualität, Kostengünstigkeit und Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Schiffen.

ii) Mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Schienen- und Seeverkehr, Interoperabilität der Verkehrsträger

(Neugewichtung und Integration der verschiedenen Verkehrsträger im Hinblick auf mehr Effizienz von Schienen-, See- und Intermodalverkehr, Steigerung der Sicherheit im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr und Verhinderung von Verkehrsüberlastungen)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Gewährleistung eines intelligenten und sicheren Personen- und Güterverkehrs

- Eindämmung des Anstiegs der Verkehrsnachfrage

- Neugewichtung der Verkehrsträger im Hinblick auf mehr Effizienz im Schienen- , See- und Intermodalverkehr

- Steigerung der Sicherheit im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr

- Verhinderung von Verkehrsüberlastungen

1.1.6.3. Globale Veränderungen und Ökosysteme

Auswirkungen und Mechanismen von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen auf Klima, Abbau der Ozonschicht und Kohlenstoffsenken (Meere, Wälder, Böden).

Wasserkreislauf, einschließlich bodenbezogener Aspekte;

biologische Vielfalt,;

Mechanismen von Wüstenbildung und Naturkatastrophen,

Strategien für eine nachhaltige Landnutzung, einschließlich Küstengebiete, land-- und forstwirtschaftliche Flächen.

Operationelle Vorhersage und Modellierung, einschließlich von Systemen zur Beobachtung der globalen KlimaänderungOperationelle Vorhersage und Modellierung

Ergänzende Forschung (Entwicklung fortgeschrittener Methoden zur Risikobewertung und zur Bewertung der Umweltqualität)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Entwicklung von Instrumenten zur Vorhersage regionaler Klimaveränderungen;

- Entwicklung von Managementinstrumenten zur Eindämmung der Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und auf die Bodenqualität;

- Erhöhung des Beitrags der europäischen Wissenschaft zu den einschlägigen Übereinkommen und zur politischen Entscheidungsfindung, größere Kohärenz der europäischen Forschungsbemühungen auf internationaler Ebene;

- Evaluierung der indirekten klimatischen Auswirkungen von Nicht-Treibhausgasen;

- Bildung eines Netzes zur Überwachung der biologischen Vielfalt, Wiederherstellungsoptionen;

- Entwicklung von Werkzeugen für die nachhaltige Nutzung mariner und terrestrischer Ökosysteme;

- Erforschung der Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Naturkatastrophen;

- Entwicklung von Instrumenten zur besseren Vorhersage und Eindämmung der Folgen von Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Stürme, Brände, Lawinen, Erdrutsche);

- Entwicklung von Strategien für die nachhaltige Nutzung forst- und landwirtschaftlicher Ressourcen;

- Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenbanken für Parameter der globalen Veränderungen;

- Verbesserung der Vorhersage der marinen, terrestrischen und atmosphärischen Rahmenbedingungen.

1.1.7. Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft

i) Wissensgesellschaft und sozialer Zusammenhalt

(Verbesserung der Entwicklung, Verbreitung und Nutzung von Wissen und seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Möglichkeiten und Alternativen für den Aufbau einer Wissensgesellschaft mit Blick auf die beim Gipfel von Lissabon und den folgenden Gipfeln festgelegten Ziele der EU, Vielfalt der Wege zu einer Wissensgesellschaft)

ii) Bürgerschaft, Demokratie und neue Formen des Regierens

(Auswirkung der europäischen Integration und der Erweiterung auf das Regieren und auf die Bürger, Gliederung von Verantwortungsbereichen und neue Formen des Regierens, Konfliktbewältigung, Sicherheit, Frieden und Recht, neue Formen der Bürgerschaft und der kulturellen Identität)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- vergleichende Studien, einschließlich Datensammlung und Entwicklung von Verfahren, für den Übergang zur europäischen Wissensgesellschaft in verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen;

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

1.2.1. Politikunterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf

Forschung, die für die Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Anwendung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist;

Forschung zur Lösung von Aufgaben in bestimmten neuen Bereichen mit inter- bzw. multidisziplinärem Charakter oder in Spitzenforschungsbereichen;

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Erweiterter, aufgewerteter Beitrag zur Gemeinschaftspolitik: Ziele und voraussichtliche Ergebnisse sind von den zuständigen Generaldirektionen für die einzelnen Politikbereiche festzulegen;

- Verringerung der Reaktionszeiten und größere Handlungsflexibilität angesichts wissenschaftlicher, technologischer oder sozioökonomischer Ereignisse.

1.2.2. Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMU

Kollektivforschung

(Forschung zur Lösung gemeinsamer Probleme/Aufgaben; pränormative Forschung; Forschung zur Stärkung der technologischen Grundlagen bestimmter Bereiche; Entwicklung technologischer Werkzeuge).

Kooperationsforschung

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- große Beteiligung der KMU am spezifischen Programm (> 15% der finanziellen Unterstützung für die ,Integration der Forschung") mit folgenden Ergebnissen: Personalaufstockung und -weiterbildung im Bereich FTE, technologische Entwicklung, Nutzung der Ergebnisse

- Beteiligungsindikatoren wurden entwickelt und sollen bei der Verfolgung der Beteiligung der KMU am Rahmenprogramm eingesetzt werden (Anteil der Beteiligung an den einzelnen thematischen Programmen, nach Ländern aufgeschlüsselte Beteiligung, Erstbeteiligungen, Unternehmensgröße, Alter der Beschäftigten, Leitung durch eine Unternehmerin usw.)

1.2.3.Spezielle Tätigkeiten zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit

Ermöglichung des Zugangs zu andernorts auf der Welt vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten für die europäischen Wissenschaftler, für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Union und in den mit dem Rahmenprogramm assoziierten Ländern;

Beitrag zu einer starken und kohärenten Beteiligung Europas an internationalen Forschungsinitiativen;

wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Durchführung der Außen- und der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft;

Spezielle Tätigkeiten für drei Ländergruppen: Drittländer des Mittelmeer- und Balkanraums, Russland und die GUS-Staaten und Entwicklungsländer.

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- erweiterte und verstärkte Beteiligung von Drittländern an Forschungstätigkeiten der Gemeinschaft;

- umfassenderer, sichtbarer Beitrag zu den internationalen Bemühungen um eine Lösung der großen weltweiten Probleme;

- größere wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Durchführung der Außen- und der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

2. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

2.1. Koordinierung der Tätigkeiten

Koordinierung einzelstaatlicher Tätigkeiten

(Vorschläge zur Unterstützung von Koordinierung, Vernetzung, Konzipierung und Durchführung gemeinsamer Initiativen und Entwicklung eines integrierten Informationssystems in Bereichen wie Gesundheit, Biotechnologie, Umwelt, Energie).

Koordinierung auf europäischer Ebene

(wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Rahmen anderer europäischer Kooperationsstrukturen, Zusammenarbeit und gemeinsame Initiativen spezialisierter europäischer Organisationen im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit)

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Schaffung von Netzen nationaler Programme

- Evaluierung der Ergebnisse der Mitgliedstaaten im Bereich Innovation, beobachtete Unterschiede

2.2. Unterstützung einer kohärenten Entwicklung der Politik

Analysen und Studien (Arbeiten auf dem Gebiet der Zukunftsforschung, Statistik und der wissenschaftlichen und technologischen Indikatoren);

Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitik auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene;

Kartierung der herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa;

Verbesserung des rechtlichen und administrativen Umfelds der Forschung und Innovation in Europa.

Erwartete Ergebnisse, Beiträge zu übergeordneten Zielen oder mögliche Leistungsparameter

- Entscheidungsfindung im Bereich der Prioritätensetzung und der Umsetzung der Wissenschafts- und Technologiepolitik (sowie der übrigen Politik) der EU anhand besserer Informationen;

- hohe Beteiligung der Entscheidungsträger und politischen Institute im Bereich Wissenschaft und Technologie an den auf die Zukunftsforschung gestützten Tätigkeiten der EU zur Unterstützung der Entscheidungsfindung;

- Veröffentlichung eines Jahresberichts zu Wissenschaft und Technologie in Europa, einschließlich wichtiger Zahlen zum Europäischen Forschungsraum;

- Studien zur Entwicklung neuer, verbesserter Indikatoren in Bereichen von politischem Interesse sowie neuer statistischer Datenbanken;

- Bereitstellung der Ergebnisse der ersten Benchmarking-Phase;

- Erstellung der ersten ,Karten" herausragender wissenschaftlich-technologischer Kapazitäten.

Interventionsmodalitäten und finanzielle Beteiligung des Rahmenprogramms (je nach Ziel):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Daneben können im gesamten spezifischen Programm spezifische Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Zielgruppe des Beitrags aus dem Gemeinschaftshaushalt sind Unternehmen (insbesondere KMU), Forschungszentren, Hochschulen und nationale oder europäische Einrichtungen, die Forschungstätigkeiten finanzieren. Letztere können auch als zwischengeschaltete Stelle für den Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt dienen.

5.3. Durchführungsmodalitäten

Die Maßnahmen werden von der Kommission durchgeführt. In begründeten Fällen kann auf externe Einrichtungen zurückgegriffen werden.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

Die vorläufige Gesamtmittelausstattung des EG-Rahmenprogramms beträgt 16 270 Mio. EUR. Die Rahmenprogramme 2002-2006 insgesamt verfügen über 17 500 Mio. EUR.

6.1.1 Finanzielle Intervention in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

Aufschlüsselung nach Zielen

// Insg.

1) Konzentration und Bündelung der Gemeinschaftsforschung // 12 525

Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin // 2 200

Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Gesundheit // ...

Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten // ...Technologien für die Informationsgesellschaft [29] // 3 600

[29] einschließlich bis zu 100 Mio. Euro für die Weiterentwicklung von Géant und GRID

Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensgestützte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen // 1 300

Luft- und Raumfahrt // 1 075

Lebensmittelqualität und -sicherheit 685

Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme // 2 120

Nachhaltige Energiesysteme // ...

Nachhaltiger Landverkehr // ...

Globale Veränderungen und Ökosysteme // ...Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft // 225

Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken // 1 320

Politikunterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf // 570

Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung der KMU // 450

Spezielle Tätigkeiten zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit // 300

2) Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums // 330

Förderung der Koordinierung der Tätigkeiten // 280

Unterstützung der kohärenten Entwicklung der Politik // 50

INSGESAMT // 12 855

Ein jährlicher Fälligkeitsplan für jedes der genannten Ziele ist hier nicht sinnvoll. Er könnte nur streng proportional zu dem des spezifischen Programms insgesamt festgelegt werden, der seinerseits dem Fälligkeitsplan für das Rahmenprogramm entspricht. Die interne jährliche Aufteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Festlegung der Arbeitsprogramme stattfinden.

6.1.2 Technische und administrative Hilfe, Unterstützungsausgaben und IT-Ausgaben (Verpflichtungsermächtigungen)

Diese Ausgabenart kommt in dem betreffenden Bereich nicht vor.

6.2. Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums)

Die indirekten Aktionen des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) umfassen jährlich etwa 3500 neu abgeschlossene Verträge (alle Kategorien zusammengenommen); die jährliche Mittelausstattung beläuft sich auf 3 Milliarden EUR.

Der Jahreshaushalt für indirekte Aktionen des Rahmenprogramms 2002-2006 wird sich in der Größenordnung von 3,7 Mrd. EUR bewegen, was einem realen Anstieg um 13 % entspricht.

Wie unter Punkt 5.1.2 angeführt, wurden drei neue Instrumente für die Durchführung dieses Rahmenprogramms entwickelt: Exzellenznetze, integrierte Projekte und die Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen (gemäß Art. 169 des EG-Vertrags), die in den vorrangigen Themenbereichen neben den gezielten speziellen Forschungsprojekten sowie den Koordinierungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Im Vergleich zu früheren Rahmenprogrammen gehen diese neuen Instrumente über rein wissenschaftliche Projekte hinaus; das Konzept der Forschungsintegration wird eingeführt, zu erreichen insbesondere durch eine kritische Masse an Kompetenzen und Ressourcen in bestimmten Bereichen.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

Für die Teile des 5. Rahmenprogramms, die sich auf indirekte nichtnukleare Forschungsaktionen beziehen, liegt die Hoechstgrenze für Personal- und Verwaltungsausgaben derzeit insgesamt bei 7,0 %.

Unter der Voraussetzung, dass die Methoden der Durchführung des Rahmenprogramms die gleichen bleiben und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines gewissen Spielraums bei dieser Ausgabenart bestuende für die Kommission kein Grund, diese Hoechstgrenze von 7 % zu ändern. Da das Budget für das sechste Rahmenprogramm um 17% höher liegt als beim fünften Rahmenprogramm, hätte dies einen Nettozuwachs von etwa 250 Dauerplanstellen zusätzlich zu den für 2002 genehmigten 1654 Stellen bedeutet.

Die Kommission will jedoch bei der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms erhebliche Produktivitätssteigerungen erzielen. Diese Verpflichtung wird zu einer bedeutenden Reduzierung der Personal- und Verwaltungskosten gegenüber dem vorigen Rahmenprogramm führen.

Im ursprünglichen Kommissionsvorschlag hätten dadurch die Personal- und Verwaltungskosten auf 5,5% des Programmbudgets gesenkt und die Planstellen auf dem Stand von 2002 eingefroren werden können. Ausschlaggebend dafür ist vor allem die Produktivitätssteigerung aufgrund der Einführung der im 6. Rahmenprogramm vorgeschlagenen neuen Instrumente, insbesondere integrierte Projekte, Exzellenznetze und gemeinsame Durchführung nationaler Forschungsprogramme gemäß Artikel 169 EG-Vertrag. Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission war ausschließlich der Einsatz dieser Instrumente bei den vorrangigen Themenbereichen vorgesehen, die den größten Teil des Rahmenprogramms ausmachen.

Aufgrund des gemeinsamen Standpunkts zum Rahmenprogramm, der auch die Änderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt, werden jedoch nicht ausschließlich die neuen Instrumente verwendet. Vielmehr werden die Instrumente des fünften Rahmenprogramms weiterhin in wesentlich stärkerem Maße als ursprünglich vorgesehen parallel zu den neuen Instrumenten eingesetzt. Diese Instrumente betreffen im allgemeinen Verträge kleineren Umfangs, die mit der Kommission direkt geschlossen werden. Die unmittelbare Folge dieser Entscheidung wird sein, dass die Kommission wesentlich mehr Verträge zu verwalten hat als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen. Die genaue Anzahl der zusätzlich zu verwaltenden Projekte lässt sich nicht festlegen; nach realistischen Szenarien könnte sie um 25% bis 33% höher liegen als zunächst angenommen.

Diese erheblich höhere Zahl zu verwaltender Verträge bedeutet in der Praxis mehr Arbeitsaufwand für die Kommission. Gemäß dem Beschluss der Kommission nach dem Bericht der Peer Group, ohne entsprechende Ressourcen keine zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen, müssen daher die administrativen und personellen Ressourcen des Rahmenprogramms aufgestockt werden.

Um etwaige Quellen für solche zusätzlichen Ressourcen zu ermitteln, hat die Kommission verschiedene Möglichkeiten geprüft:

- Umschichtung personeller Ressourcen: Im Rahmen der Bewertung durch die Peer Group wurde die Verwaltung des Rahmenprogramms einer eingehenden Prüfung nach einzelnen Tätigkeiten unterzogen. Erhebliche Einsparmöglichkeiten ergaben sich bei den indirekten Maßnahmen im Bereich nichtnukleare Forschung (98 Posten in der GD Forschung machen etwa 10 % der Planstellen aus). Diese Einsparungen wurden jetzt durch personelle Umschichtungen und sonstige Maßnahmen erzielt. Kurz- und mittelfristig besteht offenbar kein weiterer Spielraum für Umschichtungen.

- Umstrukturierung des "Stellenplans" durch Umwandlung von C-Stellen in A- und B-Stellen: Diese Möglichkeit wurde geprüft, kommt jedoch praktisch nicht in Frage, da das Aushilfspersonal im Forschungssektor 26% des Gesamtpersonals ausmacht, was wesentlich unter dem bei der Kommission üblichen Durchschnitt von 32% liegt. Eine weitere Senkung dieses Anteils würde bei der Verwaltung der Forschungsverträge Schwierigkeiten verursachen.

- Zahl der freien Stellen: dieser Wert liegt mit 8% höher als der Kommissionsdurchschnitt von 4%, was sich durch die besonderen Rahmenbedingungen erklären lässt, die für eine besondere Personalkategorie gelten, nämlich Aushilfspersonal der Kategorie C. Die Einstellung dieses Personals im Forschungssektor, wo die Möglichkeiten bisher streng begrenzt waren, war von jeher mit strukturellen Schwierigkeiten verbunden. Diese Schwierigkeiten werden in der Mitteilung der Kommission vom 27. Dezember 2001 zur Reform der Forschungspersonalpolitik behandelt und dürften mittelfristig ausgeräumt werden, so dass die Zahl der freien Stellen im Forschungssektor auf den Kommissionsdurchschnitt gesenkt werden kann.

- Externalisierung: der ursprüngliche Vorschlag der Kommission basierte weitgehend auf dem ausschließlichen Einsatz der neuen Instrumente, aus dem sich die Verlagerung einer Reihe von Verwaltungsaufgaben auf die Projektteilnehmer ergibt. Durch den gemeinsamen Standpunkt des Rates zum sechsten Rahmenprogramm werden die alten Instrumente wieder eingeführt, weshalb die Kommission einige dieser Aufgaben wieder "internalisieren" muss. Neben der Externalisierung von Aufgaben aufgrund der neuen Instrumente prüft die Kommission auch die weitere Externalisierung bestimmter Teile des Programms - diese Option war jedoch bereits im ursprünglichen Vorschlag für einen Anteil von 5,5% der Verwaltungskosten einbezogen. Diese Frage ist nach Inkrafttreten der Verordnung des Rates mit dem Statut der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden, erneut zu prüfen [30].

[30] (KOM(2000) 788 - C5-0036/2001 - 2000/0337(CNS))

Die Kommission hat auch die Möglichkeiten weiterer Produktivitätssteigerungen geprüft. Obwohl die Gesamtzahl der Verträge gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag erheblich steigen wird, ist die Kommission zuversichtlich, dass mit Hilfe von Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen der Mehrbedarf an Personal für die Verwaltung dieser Projekte geringer gehalten werden kann als die erwartete Zunahme der Arbeitsbelastung.

Der ursprünglich angesetzte Anteil von 5,5 % für Verwaltungs- und Personalausgaben muss also erhöht werden, um die zusätzlichen Aufgaben abzudecken, die infolge des gemeinsamen Standpunktes auf die Kommission zukommen. Dieser Mehrbedarf betrifft in der Hauptsache 50 Planstellen (28A, 15 B, 7C) und ist zeitlich begrenzt. Bei Berücksichtigung weiterer Produktivitätssteigerungen entspricht dieser Mehrbedarf etwa 3% des gesamten Statutspersonals. Damit wird auch Vorsorge getroffen im Hinblick auf die bedeutenden zusätzlichen Investitionen in die Entwicklung eines angemessenen IT-Systems, die in einem kürzlich erschienenen Bericht des Rechnungshofes empfohlen wurden. Die 50 zusätzlichen Stellen auf Zeit fallen unter Artikel 2 Buchstabe a) der BSB und erhöhen daher nicht die aktuelle Gesamtzahl von Dauerplanstellen bei der Kommission.

Diese zusätzlichen Ausgaben könnten innerhalb einer Hoechstgrenze von 6,0% des Budgets abgedeckt werden. Die Kommission schlägt daher vor, die Hoechstgrenze für Personal- und Verwaltungsausgaben für indirekte nicht nukleare Forschungsprogramme von 7,0 % im Fünften Rahmenprogramm auf 6,0 % im Sechsten Rahmenprogramm zu senken. Diese Hoechstgrenze von 6,0% bringt nach wie vor die Entschlossenheit der Kommission zum Ausdruck, die Durchführung des Rahmenprogramms innerhalb der vom gemeinsamen Standpunkt gesetzten Grenzen zu überdenken und zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sinne der von der Kommission im September 2001 vorgeschlagenen Beteiligungsregeln.

Die Kommission hat die Absicht, diese Hoechstgrenze von 6% im Jahre 2006 zu überprüfen und vor dem Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm aufgrund der Erfahrungen bei der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms und beim Einsatz der neuen Instrumente Empfehlungen auszuarbeiten. Bei dieser Überprüfung wird auch die Möglichkeit weiterer Effizienzsteigerungen bei der Verwaltung des Programms geprüft, einschließlich weiterer Senkungen der Verwaltungskosten.

Die vorgeschlagene Grenze für Verwaltungs- und Personalkosten verlangt außerdem effiziente Programm- und Haushaltsstrukturen, und die gesenkte Hoechstgrenze von 6,0 % sollte für die beiden indirekten nicht nuklearen Forschungsprogramme gemeinsam gelten. Dies erfordert ausgeglichene Bemühungen um Produktivitätssteigerungen bei allen Forschungsaktivitäten. Bei der Durchführung dieser Programme wird die Kommission für eine angemessene Aufteilung der Verwaltungsausgaben zwischen den für die Leitung der Forschungstätigkeiten zuständigen Dienststellen sorgen. Dabei werden der zu verwaltende Gesamthaushalt, die Intensität der Nutzung der drei neuen Instrumente, die Arbeitsintensität und die neuesten technologischen Entwicklungen der Tätigkeiten in den verschiedenen Stadien ihrer Lebenszyklen berücksichtigt. Dies gilt auch für die Dauer der Programme und die Notwendigkeit, die unter früheren Rahmenprogrammen geschlossenen Verträge effizient zu verwalten.

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die indirekten Forschungsaktionen verfügen über einen eigenen Stellenplan für 2001 mit 954 A-Stellen, 273 B-Stellen und 427 C-Stellen (1654 Stellen insgesamt, EG und Euratom, einschließlich BNH 3/2001).

Hinzu kommen 156 Stellen aus dem Verwaltungshaushalt für die Beteiligung an der Festlegung und Durchführung der Forschungspolitik, die keine finanziellen Auswirkungen auf das Budget dieser Programme haben.

Der geschätzte Mehrbedarf von 50 Stellen ist nun diesen Zahlen hinzuzufügen, so dass sich ein Gesamtbedarf von 1704 Stellen (EG und EURATOM) ergibt, von denen 50 zeitlich befristet sind und 156 Stellen dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind (vgl. Punkt 7).

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Beträge entsprechen den Gesamtausgaben während der Programmlaufzeit.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Beträge entsprechen den Gesamtausgaben der Maßnahme für die vier Jahre der Durchführung dieses spezifischen Programms; daraus ergeben sich jährliche Gesamtausgaben in Höhe von 193.000 Mio. EUR.

I. insgesamt (7,2 + 7,3) (Mio. EUR)

II. Dauer der Maßnahme (Jahre)

III. Jährliche Gesamtkosten (Mio. EUR) // 771.300

193.000

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1 Überwachungssystem

Die spezifischen Programme sollen einen Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums leisten und werden parallel und in enger Abstimmung mit anderen Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten durchgeführt, die die gleichen Ziele anstreben. Die besonderen Merkmale der Forschung und die verschiedenen Arten von Maßnahmen und Akteuren, die an unterschiedlichen Ebenen ansetzen, erschweren die Ermittlung von Ursache und Wirkung und machen die Überwachung und Bewertung zu einer komplexen Aufgabe.

Aufgrund der Erfahrungen mit früheren Programmen und der laufenden methodischen Studien wurde bzw. wird eine Reihe von Instrumenten entwickelt. Sie dienen der Festlegung der Ziele, der Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme sowie der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau des EFR. Die Kommission wird sich rechtzeitig vor der Durchführung der Programme vom Stand der Entwicklung dieser Instrumente überzeugen.

So wird schrittweise ein strukturiertes System für die Erfassung von Informationen und statistischen Daten eingeführt. Vor diesem Hintergrund sollen allgemeine Indikatoren entwickelt werden, die den spezifischen Merkmalen des Rahmenprogramms entsprechen und es gestatten, vor allem die Beiträge der Programme gemessen an den Aufgaben der Union (s. Punkt 5.1) zu bewerten (Investitionen in FTE und in Kenntnisse, generell und in den prioritären Bereichen der Union, Humanressourcen in der FTE, Verwertung der Forschungsergebnisse, Kohärenz der nationalen und gemeinschaftlichen Politiken im Bereich der Forschungsinfrastrukturen).

Ferner werden spezifischere Indikatoren für die verschiedenen Programmziele festgelegt. Sie betreffen vor allem die Entwicklung, Verwaltung und Vernetzung, die Nutzung und die Auswirkungen der Kenntnisse, die bei der Durchführung der Programme gewonnen werden. Erste Überlegungen in dieser Richtung wurden bereits unter Punkt 5.2 im Zusammenhang mit den erwarteten Ergebnissen, Beiträgen zu übergeordneten Zielen oder möglichen Leistungsparametern angestellt.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

- Jährliche Bewertung: Die Kommission verfolgt, ggf. mit geeigneter fachlicher Unterstützung, ständig die Durchführung des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme anhand der gesetzten Ziele. Sie prüft dabei insbesondere, ob Ziele, Prioritäten, Instrumente, Finanzmittel und Verwaltung dem jeweiligen Stand angemessen sind.

Damit sollen die systematische Erfassung, die Kohärenz und Qualität der Basisinformationen verbessert werden, um eine qualifizierte Analyse und Kontrolle zu ermöglichen und einen wesentlichen Beitrag zur Fünfjahresbewertung zu leisten. Um die Leitung der Gemeinschaftsforschung verstärkt für Fragen der Überwachung der Durchführung, der Ergebnisse und der Auswirkungen der Programme zu sensibilisieren, soll ferner ein gemeinsames Format für die Eigenbewertung erarbeitet werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen, um eine stärkere Kohärenz zwischen der Überwachung des Rahmenprogramms, den spezifischen Programmen und den Fortschritten beim Aufbau des Europäischen Forschungsraums zu gewährleisten.

- Jahresbericht: Die Fortschritte bei der Durchführung des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme werden im Jahresbericht veröffentlicht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 173 EG-Vertrag unterbreitet wird. Dieser Bericht enthält insbesondere die Ergebnisse der jährlichen Bewertung, eine Beschreibung der FTE-Tätigkeiten, der Maßnahmen zur Verwirklichung des europäischen Forschungsraums und der Initiativen zur Verbreitung der Ergebnisse im Vorjahr sowie das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.

Im Jahre 2004 soll durch unabhängige Sachverständige die Effizienz der drei Arten von Instrumenten bewertet werden, die in den vorrangigen Themenbereichen zum Einsatz kommen (Exzellenznetze, integrierte Projekte und die als Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz durchführten gezielten speziellen Forschungsprojekte sowie Koordinierungsmaßnahmen).

- Fünfjahresbewertung: Bevor sie ihren Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm vorlegt, beauftragt die Kommission unabhängige hochrangige Sachverständige mit einer Bewertung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den vorangehenden fünf Jahren, der Verwirklichung der Ziele und der Auswirkungen der Tätigkeiten, gemessen an den jeweiligen Zielsetzungen. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Bei der Vorlage der Berichte, die zu einer Konsolidierung der Einnahmen für die Teilnehmer führen können, stellt der Finanzkoordinator der Kommission alle einschlägigen Unterlagen zur Verfügung, damit diese eine Rechnungsprüfung vornehmen kann, wobei die Fristen und der konsolidierte Rechnungsabschluss der Teilnehmer anzugeben sind.

Die Kommission nimmt gegebenenfalls derartige Rechnungsprüfungen vor, insbesondere wenn sie begründete Zweifel an der Übereinstimmung der Rechnungsführung mit dem im Tätigkeitsbericht beschriebenen Stand der Arbeiten hat.

Die Rechnungsprüfungen werden entweder von Personal der Gemeinschaft oder von gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Teilnehmers zugelassenen Buchprüfern durchgeführt. Diese werden von der Gemeinschaft frei gewählt, wobei mögliche Interessenkonflikte, auf die der Teilnehmer u.U. hingewiesen hat, zu vermeiden sind.

Ferner stellt die Kommission bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sicher, indem sie wirksame Kontrollen vornimmt und, falls sie Unregelmäßigkeiten feststellt, Maßnahmen ergreift und abschreckende, verhältnismäßige Sanktionen verhängt.

Hierzu werden Bestimmungen über Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen im Sinne der Verordnungen Nr. 2988/95, 2185/96, 1073/99 und 1074/99 in alle Rechtsinstrumente aufgenommen, die bei der Durchführung der Programme angewandt werden, einschließlich der Einzelverträge und Musterverträge.

In den Verträgen ist insbesondere Folgendes vorzusehen:

- eigene Vertragsklauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der EG durch Kontrollen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe;

- Teilnahme von administrativen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung gemäß den Verordnungen Nr. 2185/96, 1073/99 und 1074/99;

- administrative Sanktionen bei allen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verträge gemäß der Rahmenverordnung Nr. 2988/95 (einschließlich schwarzer Listen).

- den Hinweis darauf, dass etwaige Einziehungsanordnungen bei Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß Artikel 256 EG-Vertrag durchsetzbar sind.

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