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Document C:2020:111:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, C 111, 3. April 2020


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 111

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

63. Jahrgang
3. April 2020


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2020/C 111/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8871 — RWE/E.ON Assets) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2020/C 111/02

Euro-Wechselkurs — 2. April 2020

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2020/C 111/03

Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von Gebieten in Österreich für die Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

3


 

Berichtigungen

 

Berichtigung zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 EINZELLANDPROGRAMME Finanzhilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 ( ABl. C 12 vom 14.1.2020 )

4

 

Berichtigung zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 MEHRLÄNDERPROGRAMME Finanzhilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 ( ABl. C 12 vom 14.1.2020 )

6


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

3.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.8871 — RWE/E.ON Assets)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 111/01)

Am 26. Februar 2019 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32019M8871 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

3.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/2


Euro-Wechselkurs (1)

2. April 2020

(2020/C 111/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0906

JPY

Japanischer Yen

117,06

DKK

Dänische Krone

7,4661

GBP

Pfund Sterling

0,87738

SEK

Schwedische Krone

10,9265

CHF

Schweizer Franken

1,0551

ISK

Isländische Krone

155,30

NOK

Norwegische Krone

11,2345

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,553

HUF

Ungarischer Forint

363,73

PLN

Polnischer Zloty

4,5697

RON

Rumänischer Leu

4,8320

TRY

Türkische Lira

7,2665

AUD

Australischer Dollar

1,7970

CAD

Kanadischer Dollar

1,5451

HKD

Hongkong-Dollar

8,4545

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8380

SGD

Singapur-Dollar

1,5617

KRW

Südkoreanischer Won

1 339,88

ZAR

Südafrikanischer Rand

20,1770

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,7387

HRK

Kroatische Kuna

7,6305

IDR

Indonesische Rupiah

18 166,12

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7524

PHP

Philippinischer Peso

55,485

RUB

Russischer Rubel

85,8405

THB

Thailändischer Baht

35,961

BRL

Brasilianischer Real

5,7023

MXN

Mexikanischer Peso

26,4999

INR

Indische Rupie

83,3260


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

3.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/3


Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von Gebieten in Österreich für die Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

(2020/C 111/03)

Unter Bezugnahme auf Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 94/22/EG (1) gibt die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus der Republik Österreich hiermit bekannt, dass nach dem Mineralrohstoffgesetz (BGBl. I Nr. 38/1999), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, das gesamte Gebiet des Hoheitsgebietes der Republik Österreich im Sinne des Artikel 3 Absatz 3 ständig verfügbar ist, soweit nicht Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Speicherverträge betreffend Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoff mitumfassende frühere Bergwerksberechtigungen vorliegen. Entsprechende ausführliche Auskünfte können beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Sektion IV (Telekommunikation, Post und Bergbau), Stubenring 1, 1010 Wien, eingeholt werden.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Republik Österreich im Amtsblatt der Europäischen Union C 152 vom 8. Mai 2015, Seite 11.


(1)  Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 3).


Berichtigungen

3.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/4


Berichtigung zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 EINZELLANDPROGRAMME

Finanzhilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 1144/2014

( Amtsblatt der Europäischen Union C 12 vom 14. Januar 2020 )

(2020/C 111/04)

Seite 10, Abschnitt 3 „Zeitplan“

Anstatt:

„Die Einreichungsfrist endet am 15. April 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

 

Etappen/Fristen

Termin und Zeitpunkt oder voraussichtlicher Zeitraum

a)

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

14.1.2020

b)

Frist für die Einreichung nicht IT-relevanter Fragen

1.4.2020 17.00 Uhr MEZ

c)

Frist für die Beantwortung nicht IT-relevanter Fragen

8.4.2020 17.00 Uhr MEZ

d)

Frist für die Einreichung von Anträgen

15.4.2020 17.00 Uhr MEZ

e)

Bewertungszeitraum

April-August 2020

f)

Beschluss der Kommission

Oktober 2020

g)

Benachrichtigung der Antragsteller durch die Mitgliedstaaten

Oktober 2020

h)

Anpassung der Finanzhilfen

Oktober 2020-Januar 2021

i)

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten und den Begünstigten

< Januar 2021

j)

Beginn der Maßnahme

> 1.1.2021“

muss es heißen:

„Die Einreichungsfrist endet am 3. Juni 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit)..

 

Etappen/Fristen

Termin und Zeitpunkt oder voraussichtlicher Zeitraum

a)

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

14.1.2020

b)

Frist für die Einreichung nicht IT-relevanter Fragen

13.5.2020 17.00 Uhr MEZ

c)

Frist für die Beantwortung nicht IT-relevanter Fragen

20.5.2020 17.00 Uhr MEZ

d)

Frist für die Einreichung von Anträgen

3.6.2020 17.00 Uhr MEZ

e)

Bewertungszeitraum

Juni-September 2020

f)

Beschluss der Kommission

November 2020

g)

Benachrichtigung der Antragsteller durch die Mitgliedstaaten

November 2020

h)

Anpassung der Finanzhilfen

November 2020-Februar 2021

i)

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten und den Begünstigten

< Februar 2021

j)

Beginn der Maßnahme

> 1.2.2021“

Seite 23, unter „Kontakte“

Anstatt:

„Für nicht IT-relevante Fragen steht bei der Chafea ein Helpdesk zur Verfügung: CHAFEA-AGRI-CALLS@ec.europa.eu. Die Frist für die Einreichung von Fragen endet am 1.4.2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit). Die Antworten auf relevante Fragen werden bis zum 8.4.2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) unter http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html veröffentlicht.“

muss es heißen:

„Für nicht IT-relevante Fragen steht bei der Chafea ein Helpdesk zur Verfügung: CHAFEA-AGRI-CALLS@ec.europa.eu. Die Frist für die Einreichung von Fragen endet am 13.5.2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

Die Antworten auf relevante Fragen werden bis zum 20.5.2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) unter http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html veröffentlicht.“


3.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/6


Berichtigung zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 MEHRLÄNDERPROGRAMME

Finanzhilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 1144/2014

( Amtsblatt der Europäischen Union C 12 vom 14. Januar 2020 )

(2020/C 111/05)

Seite 26, Abschnitt 3 „Zeitplan“

Anstatt:

„Die Einreichungsfrist endet am 15. April 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

 

Etappen/Fristen

Datum und Uhrzeit oder Zeitraum (Richtwert)

a)

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

14.1.2020

b)

Frist für die Einreichung nicht IT-relevanter Fragen

1.4.2020, 17.00 Uhr MEZ

c)

Frist für die Beantwortung nicht IT-relevanter Fragen

8.4.2020, 17.00 Uhr MEZ

d)

Frist für die Einreichung von Anträgen

15.4.2020, 17.00 Uhr MEZ

e)

Bewertungszeitraum

April-August 2020

f)

Benachrichtigung der Antragsteller

Oktober 2020

g)

Anpassung der Finanzhilfen

Oktober 2020-Januar 2021

h)

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung

< Januar 2021

i)

Beginn der Maßnahme

> 1.1.2021“

muss es heißen:

„Die Einreichungsfrist endet am 3. Juni 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

 

Etappen/Fristen

Datum und Uhrzeit oder Zeitraum (Richtwert)

a)

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

14.1.2020

b)

Frist für die Einreichung nicht IT-relevanter Fragen

13.5.2020, 17.00 Uhr MEZ

c)

Frist für die Beantwortung nicht IT-relevanter Fragen

20.5.2020, 17.00 Uhr MEZ

d)

Frist für die Einreichung von Anträgen

3.6.2020, 17.00 Uhr MEZ

e)

Bewertungszeitraum

Juni-September 2020

f)

Benachrichtigung der Antragsteller

Oktober 2020

g)

Anpassung der Finanzhilfen

Oktober-Dezember 2020

h)

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung

< Januar 2021

i)

Beginn der Maßnahme

> 1.1.2021“

Seite 40, unter „Kontakte“

Anstatt:

„Für nicht IT-bezogene Fragen steht bei der Chafea ein Helpdesk zur Verfügung: CHAFEA-AGRI-CALLS@ec.europa.eu. Die Frist für die Einreichung von Fragen endet am 1. April 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit). Die Antworten auf relevante Fragen werden bis zum 8. April 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) unter http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html veröffentlicht.“

muss es heißen:

„Für nicht IT-bezogene Fragen steht bei der Chafea ein Helpdesk zur Verfügung: CHAFEA-AGRI-CALLS@ec.europa.eu. Die Frist für die Einreichung von Fragen endet am 13. Mai 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

Die Antworten auf relevante Fragen werden bis zum 20. Mai 2020 um 17.00 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) unter http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html veröffentlicht.“


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