AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung) |
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Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Arbeit der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zu geben und sich effektiv an Konsultationen zu beteiligen. Sie sind aufgefordert, sich zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu äußern und uns alle sachdienlichen Informationen vorzulegen. |
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Bezeichnung der Initiative |
Auf dem Weg zu einer kreislauforientierten, regenerativen und wettbewerbsfähigen Bioökonomie |
Federführende GD – zuständiges Referat |
GD Umwelt |
Voraussichtliche Art der Initiative |
Mitteilung |
Vorläufiger Zeitplan |
4. Quartal 2025 |
Weitere Angaben |
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A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung |
Politischer Kontext |
Im Jahr 2021 erzielte die Bioökonomie in der EU (d. h. die Biomasseproduktion, die Umwandlung von Biomasse in Lebensmittel, biobasierte Materialien und Produkte (einschließlich biochemischer Produkte) und Bioenergie) eine Wertschöpfung von 728 Mrd. EUR und beschäftigte 17,2 Millionen Menschen. Das entspricht 5 % des Bruttoinlandsprodukts der EU und 8,2 % ihrer Beschäftigung (JRC 2022). Dies verdeutlicht das Wachstumspotenzial einer regenerativen Bioökonomie, die zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beiträgt, deren industrielle Basis stärkt, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter verringert und unsere ländlichen Gebiete fördert. In der Strategischen Agenda 2024-2029 des Europäischen Rates wurde gefordert, eine stärker kreislauforientierte und ressourceneffizientere Wirtschaft zu entwickeln, dabei die industrielle Entwicklung sauberer Technologien voranzutreiben und zugleich die Vorteile der Bioökonomie – auch für die Regionen – voll auszuschöpfen. Wie jedoch im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird, besteht für die Bioökonomie als Teil des europäischen Marktes die Gefahr „eines anhaltenden Gefälles beim Produktivitätswachstum“. Im derzeitigen politischen Kontext, der von geopolitischen Spannungen wie dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und von einem stärkeren internationalen Wettbewerb geprägt ist, wird deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert und Resilienz, Ressourceneffizienz, Ernährungssouveränität und Energieversorgungssicherheit in der EU gestärkt werden müssen, wobei gleichzeitig die Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit grundlegender Güter und Dienstleistungen für alle sicherzustellen ist. Auf internationaler Ebene haben die G20 eine Bioökonomie-Initiative ins Leben gerufen, und die USA, China und Indien kündigten neue ehrgeizige Bioökonomie-Pläne an, um die revolutionären Fortschritte in der Biotechnologie und Bioproduktion besser zu nutzen. Im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, dem Deal für eine saubere Industrie und dem EU-Klimagesetz spielt die Bioökonomie eine wichtige Rolle, da sie die EU bei der Verwirklichung ihrer Klima- und Energieziele bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2050 unterstützt und gleichzeitig zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Umweltverschmutzung beiträgt. Gemäß der Vision für Landwirtschaft und Ernährung sind Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft zentrale Instrumente für die Land- und Forstwirtschaft und das gesamte Lebensmittelsystem, um externe Abhängigkeiten zu verringern, Einkommensquellen zu diversifizieren und die Rolle der Primärerzeuger zu stärken. Bei der Umsetzung der Bioökonomie-Strategie von 2012 und ihrer Aktualisierung aus dem Jahr 2018 wurden erhebliche Fortschritte in Bezug auf Forschung und Innovationen erzielt. Kompromisse und die Fragmentierung des politischen Rahmens hindern die EU jedoch daran, durch Nutzung des erheblichen Wachstumspotenzials in den Bereichen biobasierte Materialien, Bioproduktion, Biochemikalien sowie Agrar- und Lebensmitteltechnologien eine führende Position in einem rasch expandierenden Markt zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 eine neue Bioökonomie-Strategie bis Ende 2025 angekündigt. Die neue Bioökonomie-Strategie wird eine Stärkung des Kreislaufprinzips und der Nachhaltigkeit in der Produktion sowie beim Verbrauch biologischer Ressourcen für Lebensmittel, Materialien, Energie und Dienstleistungen fördern und damit auch für mögliche Alternativen zu fossilen Brennstoffen sorgen. Sie wird sich an Land- und Forstwirte, die Industrie und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, in der EU, vor allem in ihren ländlichen Gebieten und Küstengebieten richten. Die Strategie wird ihnen dabei helfen, die Innovationslücke zu schließen und den grünen Wandel erfolgreich zu gestalten. Ziel der Strategie ist es, den Druck auf die begrenzten Ressourcen durch Innovationen in der Primärproduktion, eine verstärkte Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz zu verringern. Mit der Strategie sollen Hindernisse beseitigt und die Triebkräfte ermittelt werden, die dafür sorgen können, dass Bioökonomie-Innovationen und -Lösungen auf den Markt gelangen. |
Gegenstand der Initiative |
Im Einklang mit einem kreislauforientierten und ressourceneffizienten Einsatz der begrenzten Biomasseressourcen könnte die Bioökonomie der EU durch verstärkte Nutzung nachhaltiger Biomasse in hochwertigen Anwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Um solche Bioökonomie-Lösungen in größerem Umfang zu produzieren und zu vermarkten, sind mehr Finanzmittel erforderlich. Verschiedene Hindernisse behindern oder bremsen die Entwicklung solcher Lösungen, was vor allem auf mangelnde Kostenwettbewerbsfähigkeit, ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt in Bezug auf fossile Ressourcen, komplexe regulatorische Hürden, inkohärente Rechtsvorschriften und eine uneinheitliche Umsetzung in der gesamten EU, unzureichende Finanzmittel, die risikoreiche Investitionen erforderlich machen und zu Finanzierungslücken führen, sowie auf eine unzureichende Infrastruktur zurückzuführen ist. Bei der Ausweitung ihrer Tätigkeiten in der EU sind insbesondere Start-up-Unternehmen im Bereich der Bioökonomie häufig mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, was einige dazu veranlasst, Möglichkeiten und qualifizierte Arbeitskräfte im Ausland zu suchen. Wichtige Faktoren, die zu diesem Trend beitragen, sind der eingeschränkte Zugang zu Risikokapital, die Fragmentierung des Marktes, der Arbeitskräftemangel und regulatorische Hürden. Der EU ist es gelungen, öffentliche Mittel für Forschung und Innovationen im Bereich der Bioökonomie zu mobilisieren. So konnten das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (2014-2020) und sein Nachfolgeprojekt, die Partnerschaft für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE) (2021-2031), bis Ende 2023 private Investitionen in Höhe von 2,4 Mrd. EUR mobilisieren, die mit EU-Mitteln in Höhe von 871 Mio. EUR unterstützt wurden. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen rund 8,5 Mrd. EUR für die land- und forstwirtschaftliche Bioökonomie mobilisiert werden. Dennoch sind diese Zahlen im Vergleich zu den derzeitigen Programmen zur Förderung der Bioökonomie in Nicht-EU-Ländern nach wie vor niedrig. Die Mitgliedstaaten und Regionen haben darauf hingewiesen, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die übergreifende Maßnahmen in Bereichen wie Überwachung, Finanzierung, Vernetzung, Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung umfassen. Jüngste Studien zeigen auch, dass Lösungen gefördert werden müssen, mit denen dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Umweltzerstörung Einhalt geboten wird, insbesondere durch Innovationen in der Primärproduktion, eine verstärkte Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, die dazu führt, dass mit weniger Ressourcen ein höherer Wert geschaffen wird und die Primärerzeuger für eine nachhaltige Landbewirtschaftung belohnt werden. |
Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung) |
Rechtsgrundlage |
Mit Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird der EU die Befugnis übertragen, Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt zu erlassen. Mit Artikel 179 Absatz 1, Artikel 181 Absatz 1 und Artikel 185 AEUV wird der EU die allgemeine Zuständigkeit für die Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung übertragen. Gemäß den Artikeln 191, 192 und 193 AEUV muss die Politik der EU zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität und zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beitragen. In Artikel 173 AEUV heißt es: „Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.“ Gemäß den Artikeln 174, 175, 176 und 177 AEUV muss die EU den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen (einschließlich der ländlichen und der vom industriellen Wandel betroffenen Gebiete) verringern. Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt wird der EU mit Artikel 194 AEUV die Befugnis übertragen, die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. |
Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union |
Sektoren und Wertschöpfungsketten, die auf biologischen Ressourcen und Bioökonomie-Lösungen beruhen, erstrecken sich oft über mehrere Mitgliedstaaten und haben häufig eine globale Dimension. Dies gilt für die Primärproduktion, aber auch für Wertschöpfungsketten in Bereichen wie Lebensmittel, Papier, Chemikalien, Bauwesen oder Textilien. In ähnlicher Weise gehen die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Kreislaufwirtschaft, Energie und Klima über nationale und regionale Grenzen hinaus und betreffen die Menschen in ungleichem Maße, wobei schutzbedürftige Personengruppen einem erheblich höheren Druck ausgesetzt sind. Aus diesen Gründen können viele zentrale Herausforderungen, Hindernisse und Kompromisse im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Biomasse besser auf EU-Ebene – in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – angegangen und/oder koordiniert werden. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Forschung, Innovation, Finanzierung, Demonstration, Einführung und Vermarktung profitieren von einem gemeinsamen Vorgehen auf EU-Ebene, dem Binnenmarkt und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen. Die Koordinierung auf EU-Ebene ist für die Effizienz und Wirksamkeit dieser Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung. Zudem stärkt die Koordinierung auf EU-Ebene die Governance und die Überwachung der Bioökonomie, die sich auf viele Sektoren, Mitgliedstaaten und Regionen erstreckt. Sie unterstützt einen förderlichen EU-weiten Rechtsrahmen für die Bioökonomie, kohärente politische Maßnahmen, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt in allen Sektoren und Mitgliedstaaten sowie eine ausreichende Konzentration auf gemeinsame EU-weite Prioritäten. |
B. Zweck und Ansatz der Initiative |
Ziel der Bioökonomie-Strategie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern und grüne Arbeitsplätze zu schaffen, wobei gleichzeitig eine Bioökonomie gefördert werden soll, die verschiedene Biomassenutzungen miteinander in Einklang bringt und dabei die ökologischen Grenzen der Ökosysteme achtet. Dies dürfte dazu beitragen, innovative Bioökonomie-Lösungen auf den Markt zu bringen und gleichzeitig eine nachhaltige Versorgung mit Biomasse langfristig sicherzustellen sowie aktiv mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten. Die Mitteilung zur neuen Bioökonomie-Strategie wird auf den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, den Deal für eine saubere Industrie, die Vision für Landwirtschaft und Ernährung, die Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität und den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal abgestimmt sein. Mit der Strategie werden zudem Synergien mit der anstehenden Start-up- und Scale-up-Strategie, der Strategie für Biowissenschaften, dem Pakt für die Meere, dem Europäischen Biotech-Rechtsakt, dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft und dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie angestrebt. Der Mitteilung wird ein Anhang beigefügt, in dem die verschiedenen Maßnahmen dargelegt werden. |
Voraussichtliche Auswirkungen |
Nachstehend sind die wesentlichen Ziele der Strategie aufgeführt: ·Gewährleistung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Bioökonomie und Gewährleistung von Investitionssicherheit. Im Rahmen der Strategie werden Maßnahmen zur Verbreitung und Kommerzialisierung bestehender und neuer Biotech-Lösungen und biobasierter Produkte ermittelt, insbesondere die Nutzung des erheblichen Wachstumspotenzials biobasierter Materialien, die fossile Materialien ersetzen können (z. B. Quellen für alternative Proteine, biobasierte Materialien oder Biochemikalien). Dazu gehört die Prüfung praktischer Maßnahmen zur Beseitigung unnötiger Hindernisse für die biobasierte Produktion und für Bioinnovationen und zur Erschließung aller Möglichkeiten der primären biobasierten Produktion. ·Steigerung der ressourceneffizienten und kreislauforientierten Nutzung biologischer Ressourcen durch Schaffung einer effektiven Nachfrage. Dies bedeutet, dass sich unsere Wertschätzung von Biomasseressourcen und deren Nutzung ändern müssen, indem hochwertigen Anwendungen Vorrang eingeräumt wird und Industrie und Verbraucher dazu angehalten werden, kreislauforientierte Verfahren und Praktiken anzuwenden, die den wirtschaftlichen Nutzen jeder einzelnen Biomasseeinheit maximieren. Dies könnte auch die Bereitstellung gezielter Unterstützung und die Schaffung von Anreizen für Verwendungen von Biomasse-Rohstoffen und Nebenprodukten mit höherer Wertschöpfung im Einklang mit dem Kaskadenprinzip umfassen. ·Gewährleistung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Versorgung mit Biomasse innerhalb und außerhalb der EU. Die Strategie wird die Rolle der Primärerzeuger stärken und für Wohlstand in ländlichen Gebieten sorgen, indem Arbeitsplätze geschaffen, die Einkommen für Forst- und Landwirte diversifiziert und diese für die Erhaltung der Ökosysteme belohnt werden. ·Positionierung der EU auf dem rasch expandierenden internationalen Markt für biobasierte Materialien, Bioproduktion und Biochemikalien sowie in den Agrar- und Lebensmitteltechnologiesektoren. Dies wird insbesondere durch die Steuerung bestehender außenpolitischer Mechanismen im Bereich der Bioökonomie im Kontext von Global Gateways, durch die Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Einbeziehung der Bioökonomie in internationale multilaterale Foren und durch die Förderung einer grünen Diplomatie im Bereich der Bioökonomie geschehen. |
Monitoringplan |
Die Kommission wird die Entwicklung der Bioökonomie weiterhin über das EU-Wissenszentrum für Bioökonomie und das Monitoringsystem zur Überwachung der Bioökonomie verfolgen. Sie wird diese Systeme weiter verbessern. Die Fortschritte bei den vorgeschlagenen Maßnahmen werden kontinuierlich überwacht, und die Kommission wird die Umsetzung der Strategie vier bis sechs Jahre nach ihrer Annahme bewerten. |
C. Bessere Rechtsetzung |
Folgenabschätzung |
Eine Folgenabschätzung ist nicht geplant, da es sich bei der Mitteilung um eine nichtlegislative Initiative handelt, die einen allgemeinen politischen Ansatz enthält. Legislativvorschläge, die aus der Mitteilung hervorgehen, können jedoch für eine Folgenabschätzung infrage kommen. Die Mitteilung wird auf den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2022 und den vom EU-Wissenszentrum für Bioökonomie gesammelten Erkenntnissen, den Rückmeldungen aus den Konsultationen und künftigen Berichten der Wissensgemeinschaft aufbauen. |
Konsultationsstrategie |
Die Konsultationsstrategie sieht zwei Arten von Konsultationsmaßnahmen vor. Zunächst wird für die Dauer von mindestens 12 Wochen auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ eine webbasierte öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Interessenträger sind aufgefordert, sich an der Umfrage auf dem Portal zu beteiligen. Zudem werden die Interessenträger gebeten, ihre Standpunkte in Bezug auf diese Aufforderung zur Stellungnahme zu übermitteln und auch auf die im Abschnitt „Gegenstand der Initiative“ aufgeführten Fragen einzugehen. Des Weiteren werden parallel zur webbasierten öffentlichen Konsultation mehrere gezielte Workshops für Interessenträger organisiert. Dieser Prozess wird mit einem zusammenfassenden Bericht, in dem alle Beiträge der Interessenträger analysiert werden, abgeschlossen. Zusätzlich zu den Workshops soll in mehreren anderen Veranstaltungen mit Interessenträgern ein Schwerpunkt auf die Bioökonomie gelegt werden (z. B. im Rahmen der Grünen Woche der EU 2025 und der Konferenz der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft). In der Konsultationsstrategie werden auch vergangene und laufende Veranstaltungen und Konsultationen berücksichtigt, darunter: die Konferenz über den Fortschrittsbericht 2022, die Einführung von RIV4BFS (Regional Innovation Valleys for Bioecconomy and Food Systems), das Forum der Interessenträger für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE stakeholder forum), die Konferenz des Schwedischen Reichstags zur kreislauforientierten Bioökonomie (SE Riksdag conference), das Bioökonomie-Seminar, die Konferenz FOOD 2030 und laufende Tätigkeiten zur Beteiligung, die Teil der Vorbereitungen für ähnliche Initiativen sind. |
Zweck der Konsultation |
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme und der öffentlichen Konsultation wird sichergestellt, dass die Kommission die Standpunkte der Interessenträger, insbesondere junger Menschen, KMU (einschließlich Start-up-Unternehmen), Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Primärerzeuger, berücksichtigt. Zu diesem Zweck wird die Kommission deren Ansichten und Argumente sowie die diesen zugrunde liegenden Informationen und Analysen zur Bioökonomie und zur künftigen Bioökonomie-Strategie der EU auf transparente Weise einholen, insbesondere zu den Fragen im Abschnitt „Gegenstand der lnitiative“. |
Adressaten |
Die Kommission fordert insbesondere die nachstehenden Interessenträger auf, sich zu äußern: ·breite Öffentlichkeit; ·Unternehmen und Industrie, einschließlich KMU; ·Primärerzeuger von Biomasse, Land- und Forstwirte; ·Sozialpartner und Vertreter der betreffenden Berufe, der Industrie, des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors; ·Nichtregierungsorganisationen; ·Beratungsunternehmen; ·Organisationen zur Unterstützung von Forschung und Innovation; ·Organisationen im Bildungsbereich; ·Organisationen, die regionale, lokale und kommunale Behörden vertreten, andere öffentliche oder gemischte subnationale Stellen; und ·Nationale und regionale Behörden, dezentrale EU-Agenturen und andere Einrichtungen (EU-Agenturen) sowie Behörden von Nicht-EU-Staaten oder internationale Organisationen |