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Document d990cceb-fc56-4581-916a-2a3b66d8acab
Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) 2015/897 der Kommission vom 11. Juni 2015 über die Zulassung von Thiaminhydrochlorid und Thiaminmononitrat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/897 der Kommission vom 11. Juni 2015 über die Zulassung von Thiaminhydrochlorid und Thiaminmononitrat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
No longer in force
02015R0897 — DE — 12.06.2015 — 000.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
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►C1 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/897 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2015 über die Zulassung von Thiaminhydrochlorid und Thiaminmononitrat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten ◄ (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 147 vom 12.6.2015, S. 8) |
Berichtigt durch:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/897 DER KOMMISSION
vom 11. Juni 2015
über die Zulassung von Thiaminhydrochlorid und Thiaminmononitrat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Die im Anhang genannten Stoffe, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ angehören, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Artikel 2
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG
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Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
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mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % oder mg Wirkstoff/l Wasser |
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Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung |
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3a820 |
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„Thiaminhydrochlorid“ oder „Vitamin B1“ |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs Thiaminhydrochlorid Charakterisierung des Wirkstoffs Thiaminhydrochlorid C12H17ClN4OSߦHCl CAS-Nr. 67-03-8 Thiaminhydrochlorid, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: mindestens 98,5 % in der Trockenmasse Analysemethode (1) Zur Bestimmung von Thiaminhydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff: — Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit UV-Detektion (HPLC-UV) — US Pharmacopeia 32 („thiamine hydrochloride“ monograph). Zur Quantifizierung von Thiaminhydrochlorid in Vormischungen: — Hochleistungsionenaustauschflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit UV-Detektion (HPLC-UV) — VDLUFA Bd. III, 13.9.1 — oder — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FL) — Erlass vom 20.2.2006, italienisches Amtsblatt Nr. 50 vom 1.3.2006. Zur Quantifizierung von Thiaminhydrochlorid in Futtermitteln: — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FL) — Erlass vom 20.2.2006, italienisches Amtsblatt Nr. 50 vom 1.3.2006. Zur Quantifizierung von Thiaminhydrochlorid in Wasser: — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) in Verbindung mit Nachsäulenderivation und Fluoreszenzdetektion. |
Alle Tierarten |
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1. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben. 2. Thiaminhydrochlorid darf in Trinkwasser verwendet werden. 3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. |
2. Juli 2025 |
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(1)
Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports. |
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Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
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mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % oder mg Wirkstoff/l Wasser |
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Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung |
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3a821 |
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„Thiaminmononitrat“ oder „Vitamin B1“ |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs Thiaminmononitrat Charakterisierung des Wirkstoffs Thiaminmononitrat C12 H17 N4OSߦNO3 CAS-Nummer: 532-43-4 Thiaminmononitrat, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: mindestens 98 % in der Trockenmasse Analysemethoden (1) Zur Bestimmung von Thiaminmononitrat im Futtermittelzusatzstoff: — Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit UV-Detektion (HPLC-UV) — US Pharmacopeia 32 („thiamine mononitrate“ monograph). Zur Quantifizierung von Thiaminmononitrat in Vormischungen: — Hochleistungsionenaustauschflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit UV-Detektion (HPLC-UV) — VDLUFA Bd. III, 13.9.1, oder — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FL) — Erlass vom 20.2.2006, italienisches Amtsblatt Nr. 50 vom 1.3.2006. Zur Quantifizierung von Thiaminmononitrat in Futtermitteln: — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FL) — Erlass vom 20.2.2006, italienisches Amtsblatt Nr. 50 vom 1.3.2006. Zur Quantifizierung von Thiaminmononitrat in Wasser: — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) in Verbindung mit Nachsäulenderivation und Fluoreszenzdetektion. |
Alle Tierarten |
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1. Thiaminmononitrat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden. 2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben. 3. Thiaminmononitrat darf in Trinkwasser verwendet werden. 4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. |
2. Juli 2025 |
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(1)
Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Unionfür Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports. |
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( 1 ) ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.
( 2 ) Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1).
( 3 ) EFSA Journal 2011;9(11):2411. EFSA Journal 2011;9(11):2412. EFSA Journal (2011);9(11):2413.