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Document C(2024)7787

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Arbeitskräfte für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“

C/2024/7787 final

BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

Nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen der unterschiedlichen Datensätze zu erlassen. Nach Artikel 6 Absatz 2 darf die im delegierten Rechtsakt festgelegte Anzahl der Variablen die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 von der Kommission (Eurostat) für jeden Bereich verbindlich vorgeschriebene Anzahl von Variablen nicht um mehr als 5 % übersteigen.

Die Arbeitskräfteerhebung umfasst eine Kernerhebung über Arbeitskräfte und ein System, das über einen Zeitraum von acht Jahren sechs regelmäßige Module und zwei Ad-hoc-Themen kombiniert.

Diese delegierte Verordnung betrifft die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Arbeitskräfte im Zusammenhang mit dem Ad-hoc-Thema „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“, das 2026 umzusetzen ist.

2.KONSULTATIONEN VOR ANNAHME DES RECHTSAKTS

Bei der Ausarbeitung dieses delegierten Rechtsakts führte die Kommission angemessene Konsultationen durch.

Sie konsultierte nationale Sachverständige, die zu Sitzungen eingeladen wurden, um den Entwurf des delegierten Rechtsakts zu erörtern. Die Konsultation fand in der Sitzung der europäischen Direktoren für Sozialstatistik am 12. Juni 2024 statt. Ferner wurde die Sachverständigengruppe „Nationale statistische Ämter des Europäischen Statistischen Systems“ konsultiert.

Die Kommission hat sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat über die Konsultationen auf dem Laufenden gehalten.

3.RECHTLICHE ASPEKTE DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

Ziel dieser delegierten Verordnung ist die Annahme der Anzahl und der Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ im Bereich Arbeitskräfte nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1700.

Im Einklang mit Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2240 1 beträgt die Anzahl der Variablen für das Ad-hoc-Thema „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ 11. Zusammen mit den vierteljährlichen, jährlichen und zweijährlichen Variablen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2240 sollte die Zahl der 2026 zu erhebenden Variablen die Zahl der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 für den Bereich Arbeitskräfte erhobenen Variablen um nicht mehr als 5 % übersteigen, sodass die Anforderung von Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1700 erfüllt ist.

Der delegierte Rechtsakt hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.

Der delegierte Rechtsakt betrifft eine Frage, die mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Zusammenhang steht. Seine Anwendung sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION

vom 15.11.2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Arbeitskräfte für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/982 des Rates 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Um den in den einschlägigen Einzelthemen festgestellten Bedarf abzudecken, müssen Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ festgelegt werden.

(2)Die Anzahl der zu erfassenden Variablen sollte die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Arbeitskräfte nicht um mehr als 5 % übersteigen.

(3)Bei der Ausarbeitung dieser delegierten Verordnung führte die Kommission angemessene Konsultationen mit nationalen Sachverständigen durch —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“ im Bereich Arbeitskräfte sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15.11.2024

   Für die Kommission

   Die Präsidentin
   Ursula VON DER LEYEN

(1)    Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 59).
(2)    ABl. L 261I vom 14.10.2019, S. 1.
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ANHANG

Anzahl und Titel der Variablen im Bereich Arbeitskräfte im Hinblick auf den Variablensatz für das Ad-hoc-Thema 2026 „Beschäftigung auf digitalen Plattformen“

Thema

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

3d. Erwerbsbeteiligung - 11 erfasste Variablen (11 bezogen auf ein Ad-hoc-Thema)

Beschäftigung auf digitalen Plattformen

DPWORK

Tätigkeitsbereich der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPINTENS

Intensität der bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPHRSW

Durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden pro Monat auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPINC

Anteil des Gesamteinkommens von digitalen Plattformen am persönlichen Gesamteinkommen in den letzten 12 Monaten

DPMR

Hauptgrund für bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPASG

Im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten ausgeführte Aufträge

DPREJ

Möglichkeit zur Ablehnung von Aufgaben im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPHSET

Entscheidungsbefugnis darüber, wann die Arbeitsstunden im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten geleistet wurden

DPPSET

Entscheidungsbefugnis bei der Preisfestsetzung im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten

DPINSCOV

Zugang zu bezahltem Urlaub oder zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

DPMAIN

Bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen als Haupt-, Zweit- oder sonstige Erwerbstätigkeit in der Bezugswoche

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