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Official Journal of the European Union, C 331 A, 2 October 2019
Amtsblatt der Europäischen Union, C 331 A, 2. Oktober 2019
Amtsblatt der Europäischen Union, C 331 A, 2. Oktober 2019
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ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
62. Jahrgang |
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Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäische Kommission |
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2019/C 331 A/01 |
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
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2.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 331/1 |
Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE)
Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)
(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)
COM/2019/10390
(2019/C 331 A/01)
Die Generaldirektion
Unter der politischen Leitung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, insbesondere der Vizepräsidenten Jyrki Katainen und Maroš Šefčovič sowie der Kommissarin Violeta Bulc, ist die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) für die Entwicklung der Verkehrspolitik in der Europäischen Union verantwortlich. Ihr Auftrag besteht darin, eine Personenmobilität und einen Güterverkehr zu ermöglichen und zu fördern, die effizient, sicher und umweltfreundlich sind und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen gerecht werden.
Die GD MOVE entwickelt strategische Maßnahmen für den Verkehrssektor, überwacht die Umsetzung geltenden EU-Rechts, unterbreitet neue Gesetzgebungsvorschläge und fördert den Austausch bewährter Verfahren. Ihre Arbeit wird durch Programme zur finanziellen Unterstützung flankiert, insbesondere für Forschungs- und Innovationsprojekte im Rahmen von Horizont 2020 sowie für die Kofinanzierung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF). Die GD fördert Strategien auf internationaler Ebene und stellt Informationen für die Öffentlichkeit sowie für die Interessenträger bereit.
Bei ihrer Arbeit wird die GD MOVE durch Experten mehrerer europäischer Agenturen und zweier Gemeinsamer Unternehmen unterstützt, die sie beaufsichtigt: Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Europäische Eisenbahnagentur (ERA), Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) sowie Gemeinsames Unternehmen SESAR (Single European Sky ATM Research) und Gemeinsames Unternehmen „Shift2Rail“. Daneben hat die GD MOVE eine starke Partnerschaft mit Eurocontrol aufgebaut und ist im Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ vertreten.
Stellenprofil
Die wichtigsten Aufgaben des Hauptberaters sind:
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Unterstützung des Generaldirektors durch strategische Beratung sowie Beratung zur Digitalisierung des Verkehrs und der Mobilität in enger Zusammenarbeit mit den Generaldirektionen Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CNECT), Forschung und Innovation (GD RTD), Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) und der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC); |
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Mitarbeit an der Entwicklung der auf digitale und emissionsarme Lösungen abzielenden Strategie der Kommission für eine intelligente, sichere, nachhaltige und staufreie Mobilität zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen; |
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enge Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Generaldirektor und der für ähnlich gelagerte Strategien zuständigen Direktion, insbesondere der Direktion B; dabei ist der Hauptberater direkt dem Generaldirektor unterstellt. |
Auswahlkriterien
Der ideale Bewerber muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Auswahlkriterien erfüllen:
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a) |
fachliche Kenntnisse und Erfahrung, insbesondere:
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b) |
Management-/Beratungserfahrung und -fähigkeiten, insbesondere:
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c) |
Kommunikation/Verhandlungsgeschick/sonstige Fähigkeiten, insbesondere:
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Zulassungskriterien
Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:
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Staatsangehörigkeit: Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. |
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Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:
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Berufserfahrung: Die Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind, erworben haben. Davon müssen mindestens 5 Jahre in einer Position als hochrangiger Berater erworben worden sein. (1) |
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Sprachkenntnisse: Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden. |
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Altersbeschränkung: Die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (3)). |
Darüber hinaus müssen die Bewerber ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben, den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.
Auswahl und Ernennung
Der Hauptberater wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe: Compilation Document on Senior Officials Policy (4) (nur in englischer Sprache)).
Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, und ermittelt die Bewerber, deren Anforderungsprofil den vorstehend genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.
Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.
Die eingeladenen Bewerber nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil, es sei denn, sie wurden in den zwei Jahren vor dem Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen bereits im Rahmen eines Assessment-Centers beurteilt, das auf Ersuchen der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission für einen gleichwertigen Dienstposten durchgeführt wurde. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Hauptberaters geeigneten Bewerber.
Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber werden dann zu einem Gespräch mit dem für Mobilität und Verkehr zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen (5).
Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (6).
Chancengleichheit
Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (7). Angesichts des geringen Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen begrüßt die Kommission besonders Bewerbungen von Frauen.
Beschäftigungsbedingungen
Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut (8) festgelegt.
Die Einstellung erfolgt als Beamter der Besoldungsgruppe AD 14. Der erfolgreiche Bewerber wird entsprechend seiner Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 dieser Besoldungsgruppe eingestellt.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.
Dienstort ist Brüssel.
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Vor Aufnahme seiner Tätigkeit muss sich der Hauptberater in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie alle genannten Zulassungskriterien, insbesondere in Bezug auf den Hochschulabschluss, die Berufserfahrung und die Sprachkenntnisse, erfüllen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Stufen des Verfahrens folgen:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Ihr Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!
Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.
Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 4. November 2019, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.
Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis für die Bewerber
Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.
Schutz personenbezogener Daten
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.
(1) Im Lebenslauf sollten die Bewerber für alle Jahre, in denen sie Beratungserfahrung auf hoher Ebene gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Positionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie 3) Zahl der Beratungskräfte auf gleicher Ebene.
(2) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=DE
(3) http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF
(4) https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf
(5) Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß dem Beschluss der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) einem anderen Mitglied der Kommission übertragen hat.
(6) Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.
(7) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE
(8) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE
(9) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).