ANHANG II
Anleitungen zum Ausfüllen der Vorlagen für Transparenzberichte in Anhang I
TEIL I
ALLGEMEINE ANLEITUNGEN
Dieser Anhang enthält Anleitungen für das Ausfüllen der Vorlagen für Transparenzberichte in Anhang I gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 der Verordnung (EU) 2022/2065.
Gemäß Artikel 1 dieser Verordnung müssen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen die Vorlagen in Anhang I ausfüllen.
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen veröffentlichen für jeden von ihnen angebotenem Dienst jeweils einen Transparenzbericht im Einklang mit den Vorlagen in Anhang I.
1. Struktur der Vorlagen für den Transparenzbericht
Für die Übermittlung der Informationen in dem Transparenzbericht sind die folgenden Vorlagen in Anhang I auszufüllen:
1.die „quantitative Vorlage“, die zur Bereitstellung quantitativer maschinenlesbarer Informationen über die Moderation von Inhalten gemäß den Anforderungen der Artikel 15, 24 und 42 der Verordnung (EU) 2022/2065 zu verwenden ist;
2.die „qualitative Vorlage“, die zur Bereitstellung qualitativ aussagekräftiger Informationen über die Moderation von Inhalten gemäß den Anforderungen der Artikel 15, 24 und 42 der Verordnung (EU) 2022/2065 zu verwenden ist.
Die Transparenzberichte gelten als unvollständig, wenn eine der beiden Vorlagen, beide Vorlagen, oder Teile davon ohne Angabe eines konkreten und objektiven Grundes fehlen.
Gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 der Verordnung (EU) 2022/2065 haben die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen nicht dieselben Transparenzberichtspflichten. Deshalb betreffen nicht alle Abschnitte der Vorlagen alle Arten von Diensteanbietern. In der ersten Spalte der Vorlagen wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
Gilt eine Meldepflicht nicht für den Anbieter, ist die entsprechende Zeile leer zu lassen. Gilt eine Zeile für einen Anbieter, ist das Ergebnis dieses Vorgehens für seine Tätigkeiten aber null, gibt der Anbieter dies an, indem er im Feld den Wert „0“ einträgt. Hat beispielsweise ein Anbieter von Vermittlungsdiensten von einem bestimmten Mitgliedstaat keine Anordnungen für die Kategorie 1 „Tierwohl“ erhalten, so ist in dieser Zeile „0“ anzugeben, weil der Anbieter im Berichtszeitraum theoretisch eine solche Anordnung hätte erhalten können. Legt ein Anbieter von Vermittlungsdiensten für seinen Dienst keine Beschränkungen von Geldzahlungen fest, sind die Felder „Aussetzung monetärer Beschränkungen“, „Beendigung monetärer Beschränkungen“ und „Sonstige monetäre Beschränkungen“ leer zu lassen, da der Anbieter solche Beschränkungen während des Berichtszeitraums nicht auferlegen konnte.
Die Berichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 gelten unbeschadet zusätzlicher Bemühungen in Bezug auf eine freiwillige Transparenzberichterstattung. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten, Online-Plattformen, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Suchmaschinen werden dazu angehalten, die im Bericht enthaltenen Informationen weiter aufzuschlüsseln und zusätzlich zu den obligatorischen quantitativen und qualitativen Vorlagen ein zusätzliches Dokument zur Darlegung methodischer Entscheidungen, mit Hintergrundinformationen und einer leicht verständlichen Zusammenfassung aufzunehmen.
2. Fristen für Transparenzberichte
Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung müssen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ihre Transparenzberichte gemäß Artikel 2 spätestens zwei Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums veröffentlichen. Diese Berichte enthalten Informationen über jedwede Moderation von Inhalten, die sie während des einschlägigen Berichtszeitraums gemäß Artikel 2 durchgeführt haben.
3. Übergangszeitraum
Nach dem Beginn der vollständigen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 am 17. Februar 2024 ist ein Übergangszeitraum erforderlich, um die Berichtsfristen der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen aneinander anzugleichen. Der Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 halten alle Anbieter von Vermittlungsdiensten die Berichtszeiträume gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ein.
Für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen endet der erste Berichtszyklus nach dem Beginn der vollständigen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 mit der Veröffentlichung ihres ersten jährlichen Transparenzberichts gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 und spätestens am 16. Februar 2025. Der zweite Berichtszyklus ist ein Übergangsberichtszyklus. Der Übergangsberichtszyklus ist verkürzt und erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Der Beginn des Übergangsberichtszyklus hängt von den im ersten Berichtszyklus erfassten Daten ab. Erstreckt sich der erste Berichtszyklus eines Anbieters von Vermittlungsdiensten beispielsweise auf den Zeitraum 17. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2025, deckt der Übergangsberichtszyklus den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 ab.
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen sammeln im Einklang mit dieser Verordnung und den Anleitungen in diesem Anhang Informationen über jedwede Moderation von Inhalten, die sie ab dem 1. Juli 2025 durchführen. Für den Übergangsberichtszyklus heißt das, dass die Berichterstattung für den Zeitraum vom 17. Februar 2025 bis zum 30. Juni 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 erfolgt und dass die Berichterstattung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 den Vorlagen in Anhang I der vorliegenden Verordnung entsprechen muss. Erstreckt sich der Übergangsberichtszyklus des genannten Anbieters beispielsweise auf den Zeitraum 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025, verwendet er für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 die Vorlagen in Anhang I. Für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 30. Juni 2025 wird dem Anbieter empfohlen, die Vorlagen gemäß der vorliegenden Verordnung zu verwenden, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Die Berichterstattung für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 30. Juni 2025 erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065.
Für den Übergangsberichtszyklus gilt die Veröffentlichungsfrist gemäß Artikel 2 der vorliegenden Verordnung. Der erste vollständige jährliche Berichtszyklus für Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hostingdiensten und Online-Plattformen, der den Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung zu entsprechen muss, erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.
Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung sammeln Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen im Einklang mit den Anleitungen in diesem Anhang Informationen über jedwede Moderation von Inhalten, die sie ab dem 1. Juli 2025 durchführen. Der erste Berichtszyklus für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, der den Vorlagen in Anhang I dieser Verordnung entsprechen muss, erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025.
4. Format der Transparenzberichte
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 werden Transparenzberichte in einem maschinenlesbaren Format und auf leicht zugängliche Art und Weise öffentlich zur Verfügung gestellt, um die Rechenschaftspflicht, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit auf Unionsebene zu gewährleisten.
Um für Maschinenlesbarkeit zu sorgen, veröffentlichen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen die mit dieser Verordnung bereitgestellten und ausgefüllten Vorlagen im ODF-Format (Open Document Format – offenes Dokumentenformat) oder CSV-Format (Comma-Separated Values – durch Komma getrennte Werte). Die Vorlagen müssen der CSV-Norm RFC 4180 entsprechen und müssen im UTF-8-Format (Unicode Transformation Format – 8-Bit) kodiert sein. Die Kommission stellt die CSV- und XLSX-Versionen der in diesem Anhang enthaltenen Vorlagen online zur Verfügung.
Um die Vergleichbarkeit und Harmonisierung auf Unionsebene zu gewährleisten, melden Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen, Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen bei der Erfassung der Werte für die Indikatoren ganze Zahlen (wie Anzahl der Moderatoren pro Amtssprache, Anzahl der eingegangenen Meldungen, Anzahl der bearbeiteten Meldungen, monatliche Zahl aktiver Nutzer des Dienstes). Alle Indikatoren, die einem Prozentsatz entsprechen, sind im Intervall [0,1] als Kommazahl anzugeben. Alle Indikatoren in Bezug auf die Mediandauer sind in Stunden anzugeben.
5. Aufbewahrungsfrist und Verwaltung von Fassungen
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten und Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen bewahren die Transparenzberichte für mindestens fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung auf. Während dieses Fünfjahreszeitraums bleiben die Transparenzberichte öffentlich zugänglich.
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Anbieter von Hostingdiensten, Anbieter von Online-Plattformen sowie die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Anbieter sehr großer Online-Suchmaschinen können aktualisierte Fassungen zuvor veröffentlichter Transparenzberichte veröffentlichen, um Ungenauigkeiten, Fehler oder Änderungen der Methodik zur Berechnung der gemeldeten Zahlen zu beheben. Falls ein Anbieter eine aktualisierte Fassung veröffentlichen möchte, weist er eindeutig darauf hin, dass es sich dabei um eine aktualisierte Fassung eines zuvor veröffentlichten Transparenzberichts handelt, hebt die vorgenommenen Änderungen hervor, stellt eine klare Beschreibung der Gründe für die Aktualisierung des zuvor veröffentlichten Transparenzberichts und der zur Behebung der Unstimmigkeiten oder Fehler angewandten Methode bereit und gibt das Datum an, an dem die Änderungen vorgenommen wurden.
Alle Fassungen eines Transparenzberichts bleiben während der gesamten Aufbewahrungsfrist öffentlich zugänglich und werden ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet, damit die Fassung und das Datum des Transparenzberichts leicht zu erkennen sind.
6. Sprachkenntnisse
Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 geben Anbieter sehr großer Online-Plattformen die Sprachkenntnisse der Personen an, die Tätigkeiten zur Moderation von Inhalten durchführen. Bei der Meldung von Personen mit „Sprachkenntnissen“ in den Transparenzberichten gemäß dieser Verordnung bewerten Anbieter sehr großer Online-Plattformen die Anforderung im Einklang mit den Sprachkompetenzniveaus des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER). Der GER fördert das Erlernen und Lehren aller Sprachen als transparentes, kohärentes und umfassendes Referenzinstrument zur Bewertung und zum Vergleich von Kompetenzniveaus. Selbstbewertungsraster, die die im GER beschriebenen Kompetenzniveaus veranschaulichen, sind online verfügbar.
Um das mit Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 angestrebte Transparenzziel zu erreichen, reicht es aus, dass Anbieter sehr großer Online-Plattformen angeben, wie viele Personen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten durchführen zu können. Die Mindestschwelle für „ausreichende Sprachkenntnisse“ für die Moderation von Inhalten entspricht dem Niveau „GER-B2“ in der Kategorie „Verständnis“.
7. Kategorien rechtswidriger und unvereinbarer Inhalte
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 müssen die gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a und b bereitzustellenden Daten nach der Art der betreffenden (mutmaßlich) rechtswidrigen Inhalte kategorisiert werden. Bei Anordnungen, die gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a gemeldet werden, entspricht die im Transparenzbericht angegebene Kategorie „Rechtswidrigkeit“ dem Verweis auf eine oder mehrere spezifische Bestimmungen des Unionsrechts oder des mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Rechts, die von den zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden in der Anordnung angegeben wurden. Bei Meldungen, die gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b gemacht werden, entspricht die im Transparenzbericht angegebene Kategorie „Rechtswidrigkeit“ der Erläuterung der Gründe, aus denen die Meldung machende Person oder Einrichtung die Informationen als rechtswidrig ansieht.
Die gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c bereitgestellten Daten werden nach der Art der rechtswidrigen Inhalte oder des Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters kategorisiert. Bei der gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c gemeldeten Moderation von Inhalten auf Eigeninitiative entspricht die im Transparenzbericht angegebene Kategorie „Rechtswidrigkeit“ oder „Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters“ dem Grund, aus dem der Diensteanbieter die Entscheidung getroffen hat, die Beschränkung aufzuerlegen.
Nach Maßgabe der im Gesetz über digitale Dienste vorgesehenen Transparenzdatenbank besteht die Liste der Kategorien aus einer übergeordneten (weiß markierten) Einstufung, die die Hauptkategorie angibt. Die Liste der Hauptkategorien ist erschöpfend.
Doppelzählungen sollten vermieden werden. Finden mehrere Hauptkategorien Anwendung, sollte die Kategorie ausgewählt werden, die den Gründen, aus denen die Entscheidung getroffen wurde, am besten entspricht. Spezifischere Kategorien haben Vorrang vor allgemeineren Kategorien. Beispielsweise sollte ein Beitrag, der zu Gewalt gegen Frauen aufstachelt, in Kategorie 4e „Rechtswidrige Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Frauen“ aufgenommen werden, da es sich um eine spezifischere Kategorie handelt als die allgemeine Kategorie 6c „Rechtswidrige Aufstachelung zu Gewalt und Hass auf der Grundlage geschützter Merkmale (Hassrede)“.
Jede übergeordnete Kategorie beinhaltet Unterkategorien (grau markiert). Diese Unterkategorien dienen als nähere Bestimmung der übergeordneten Kategorien. Daher müssen die für die betreffenden Unterkategorien gemeldeten Zahlen der Gesamtzahl entsprechen, die für die entsprechende übergeordnete Kategorie gemeldet wird. Beispielsweise muss bei Kategorie 13 „Unsichere, nichtkonforme oder verbotene Produkte“ die unter „Unsichere, nichtkonforme oder verbotene Produkte“ (weiße Zeile) gemeldete Gesamtzahl der Gesamtzahl der Unterkategorien 13a-13b-13c (graue Zeilen) entsprechen. Die Unterkategorien dienen als nähere Bestimmung der übergeordneten Kategorien. So umfasst die Unterkategorie 13a „Verbotene oder Beschränkungen unterliegende Produkte“ für Kategorie 13 beispielsweise Drogen, kontrollierte Stoffe wie verschreibungspflichtige Arzneimittel, gefährdete oder geschützte Arten und daraus hergestellte Erzeugnisse, Alkohol, Tabak, Waffen, einschließlich Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffe usw., die von Online-Plattformen nicht frei an Verbraucher verkauft werden dürfen. Die Unterkategorie 13b „Unsichere oder nichtkonforme Produkte“ umfasst beispielsweise alle Produkte, die unter den EU-Rahmen für die allgemeine Produktsicherheit und die Rechtsvorschriften der Union zur Produktharmonisierung fallen, darunter auch gefährliches Spielzeug. Die Anbieter können der übergeordneten Kategorie zusätzliche spezifische Unterkategorien im Feld „Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst“ hinzufügen. Die Anbieter dürfen keine zusätzlichen übergeordneten Kategorien verwenden.
Die Anbieter haben zwei Möglichkeiten, um ihre Verwendung der Kategorien rechtswidriger Inhalte bei ihrer Meldung einzuordnen. Erstens sollten die Anbieter, die Arten rechtswidriger Inhalte angeben, die in die jeweiligen Kategorien aufgenommen wurden. In der Spalte „Hintergrundinformationen“ können die Anbieter detailliertere und Hintergrundinformationen über ihre Auslegung der Kategorien auf der Grundlage ihrer Geschäftsbedingungen darlegen und angeben, wie sie sich auf die jeweilige Beschreibung der Kategorien rechtswidriger Inhalte beziehen.
Zweitens können die Anbieter im Rahmen der übergeordneten Kategorien ihre eigenen zusätzlichen Unterkategorien hinzufügen, und zwar in der Zeile „keyword_other“. Die Zeile „keyword_other“ ist nicht als Sammelkategorie zu verwenden. Allen Daten, die in einer Zeile „keyword_other“ gemeldet werden, ist eine Beschreibung des Inhalts beizufügen. Ein Anbieter kann so viele zusätzliche Zeilen „keyword_other“ hinzufügen, wie er für notwendig erachtet. Diese Zeilen „keyword_other“ dürfen jedoch keine identischen Beschreibungen enthalten.
Beispiel: Gemäß der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umfasst „Cybermobbing“ in Kategorie 3b auch Doxing. Ein Anbieter, der Doxing gesondert melden möchte, kann in der Spalte „Hintergrundinformationen“ auf dem Arbeitsblatt „2_Kategoriebezeichnungen“ angeben, dass die Kategorie 3b kein Doxing umfasst. Anschließend kann der Anbieter „Doxing“ als neue Kategorie hinzufügen, und zwar auf den betreffenden Arbeitsblättern in der Zeile „keyword_other“:
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STATEMENT_CATEGORY_CYBER_VIOLENCE
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15
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KEYWORD_CYBER_BULLYING_INTIMIDATION
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0
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KEYWORD_CYBER_HARASSMENT
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3
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KEYWORD_CYBER_INCITEMENT
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4
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KEYWORD_CYBER_STALKING
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1
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KEYWORD_NON_CONSENSUAL_IMAGE_SHARING
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0
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KEYWORD_NON_CONSENSUAL_MATERIAL_DEEPFAKE
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|
0
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KEYWORD_OTHER
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Doxing
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7
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Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c muss ein Anbieter die Anzahl und Art der Maßnahmen nach der Art der rechtswidrigen Inhalte oder des Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters aufschlüsseln. Die Vorlage enthält daher zwei Arbeitsblätter zur Meldung der Informationen, die in Bezug auf die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c anzugeben sind. Das erste Arbeitsblatt („5_Eigeninitiative_rechtswidrig“) betrifft Maßnahmen, die auf Eigeninitiative des Anbieters wegen Rechtswidrigkeit ergriffen wurden. Das erste Arbeitsblatt („6_Eigeninitiative_Geschäftsbed“) betrifft Maßnahmen, die auf Eigeninitiative des Anbieters aufgrund der Unvereinbarkeit mit den Geschäftsbedingungen des Anbieters ergriffen wurden.
Im Arbeitsblatt „6_Eigeninitiative_Geschäftsbed“ darf Kategorie 15 („Sonstige Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen des Anbieters“) nur Inhalte umfassen, die mit den Geschäftsbedingungen einer Plattform unvereinbar sind und in keiner der anderen Kategorien besser beschrieben werden. Sie darf daher nur für die Meldung von Informationen verwendet werden, die nicht unter eine der Kategorien 1-14 fallen. Wenn beispielsweise Informationen auf Eigeninitiative des Anbieters aufgrund einer Klausel in den Geschäftsbedingungen entfernt werden, die „Mobbing“ verbietet, sind diese Informationen im Arbeitsblatt „6_Eigeninitiative_Geschäftsbed“ Zeile 14 („statement_category_cyber_violence“) und in Zeile 15 („keyword_cyber_bullying_intimidation“) zu melden.
Die Anbieter können bestimmte Kategorien von Inhalten, die gegen ihre Geschäftsbedingungen verstoßen, als zusätzliche Zeilen hinzufügen, und zwar in Zeile „keyword_other“ der Kategorie 15 („Sonstige Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen des Anbieters“) verwenden.
TEIL II
VORLAGENSPEZIFISCHE ANLEITUNGEN
1.Quantitative Vorlage
Kategorien rechtswidriger Inhalte, die für alle Unterabschnitte der quantitativen Vorlage gelten
In der Spalte „Hintergrundinformationen“ können die Anbieter detailliertere und Hintergrundinformationen über ihre Auslegung der Kategorien auf der Grundlage ihrer Geschäftsbedingungen darlegen und angeben, wie sie sich auf die jeweilige Beschreibung der Kategorien rechtswidriger Inhalte beziehen.
Kategorie 15, „Sonstige Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen des Anbieters“, gilt nur für Maßnahmen zur Moderation von Inhalten, die auf Eigeninitiative eines Anbieters auf der Grundlage seiner Geschäftsbedingungen ergriffen wurden.
Kategorie 16, „Art der rechtswidrigen Inhalte, die von der Behörde nicht näher bestimmt wurden“, gilt nur für Anordnungen der Mitgliedstaaten.
Kategorie 17, „Art der mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte, die von der meldenden Person oder Stelle nicht näher bestimmt wurden“, gilt nur für Meldungen, die über ein Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden.
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Kategorie
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Kategoriebeschreibung
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Kategorie rechtswidriger/mit den Geschäftsbedingungen unvereinbarer Inhalte
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Hintergrundinformationen
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INSGESAMT
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Alle Einträge
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TOTAL
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Kategorie 1
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Tierwohl
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STATEMENT_CATEGORY_ANIMAL_WELFARE
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Kategorie 1a
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Tierquälerei
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KEYWORD_ANIMAL_HARM
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Kategorie 1b
|
Unrechtmäßiger Verkauf von Tieren
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KEYWORD_UNLAWFUL_SALE_ANIMALS
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Kategorie 1c
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
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Kategorie 2
|
Verletzungen von Verbraucherinformationspflichten
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STATEMENT_CATEGORY_CONSUMER_INFORMATION
|
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Kategorie 2a
|
Versteckte Werbung oder kommerzielle Kommunikation, auch durch Influencer
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KEYWORD_HIDDEN_ADVERTISEMENT
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|
Kategorie 2b
|
Unzureichende Informationen über Händler
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KEYWORD_INSUFFICIENT_INFORMATION_ON_TRADERS
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Kategorie 2c
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Irreführende Informationen über die Merkmale der Waren und Dienstleistungen
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KEYWORD_MISLEADING_INFO_GOODS_SERVICES
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Kategorie 2d
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Irreführende Informationen über die Verbraucherrechte
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KEYWORD_MISLEADING_INFO_CONSUMER_RIGHTS
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|
Kategorie 2e
|
Nichteinhaltung der Vorschriften für die Preisgestaltung
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KEYWORD_NONCOMPLIANCE_PRICING
|
|
|
Kategorie 2f
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 3
|
Cybergewalt
|
STATEMENT_CATEGORY_CYBER_VIOLENCE
|
|
|
Kategorie 3a
|
Mobbing und Einschüchterung im Internet
|
KEYWORD_CYBER_BULLYING_INTIMIDATION
|
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|
Kategorie 3b
|
Cyberbelästigung
|
KEYWORD_CYBER_HARASSMENT
|
|
|
Kategorie 3c
|
Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet
|
KEYWORD_CYBER_INCITEMENT
|
|
|
Kategorie 3d
|
Cyberstalking
|
KEYWORD_CYBER_STALKING
|
|
|
Kategorie 3e
|
Nicht einvernehmliche Weitergabe von (intimem) Material, einschließlich (bildlicher Darstellung) sexuellen Missbrauchs (ausgenommen Inhalte, die Minderjährige darstellen)
|
KEYWORD_NON_CONSENSUAL_IMAGE_SHARING
|
|
|
Kategorie 3f
|
Nicht einvernehmliche Weitergabe von Material, in dem Merkmale eines Dritten mit Deepfake- oder ähnlicher Technik bearbeitet wurden (ausgenommen Inhalte, die Minderjährige darstellen)
|
KEYWORD_NON_CONSENSUAL_MATERIAL_DEEPFAKE
|
|
|
Kategorie 3g
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
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|
Kategorie 4
|
Cybergewalt gegen Frauen
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STATEMENT_CATEGORY_CYBER_VIOLENCE_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4a
|
Mobbing und Einschüchterung von Mädchen im Internet
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KEYWORD_BULLYING_AGAINST_GIRLS
|
|
|
Kategorie 4b
|
Cybermobbing gegen Frauen
|
KEYWORD_CYBER_HARASSMENT_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4c
|
Cyberstalking gegen Frauen
|
KEYWORD_CYBER_STALKING_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4d
|
Geschlechtsspezifische Desinformation
|
KEYWORD_FEMALE_GENDERED_DISINFORMATION
|
|
|
Kategorie 4e
|
Rechtswidrige Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Frauen
|
KEYWORD_INCITEMENT_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4f
|
Nicht einvernehmliche Weitergabe von (intimem) Material zum Nachteil von Frauen, einschließlich (bildlicher Darstellung) sexuellen Missbrauchs von Frauen (ausgenommen Inhalte, die Minderjährige darstellen)
|
KEYWORD_NON_CONSENSUAL_IMAGE_SHARING_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4g
|
Nicht einvernehmliche Weitergabe von Material, in dem Merkmale eines Dritten mit Deepfake- oder ähnlicher Technik bearbeitet wurden, zum Nachteil von Frauen (ausgenommen Inhalte, die Minderjährige darstellen)
|
KEYWORD_NON_CONSENSUAL_MATERIAL_DEEPFAKE_AGAINST_WOMEN
|
|
|
Kategorie 4h
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 5
|
Verletzungen des Datenschutzes und der Privatsphäre
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STATEMENT_CATEGORY_DATA_PROTECTION_AND_PRIVACY_VIOLATIONS
|
|
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Kategorie 5a
|
Verletzung des Schutzes biometrischer Daten
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KEYWORD_BIOMETRIC_DATA_BREACH
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|
Kategorie 5b
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Fälschung von Daten
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KEYWORD_DATA_FALSIFICATION
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|
Kategorie 5c
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Fehlende Grundlage für die Datenverarbeitung
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KEYWORD_MISSING_PROCESSING_GROUND
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|
Kategorie 5d
|
Recht auf Vergessenwerden
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KEYWORD_RIGHT_TO_BE_FORGOTTEN
|
|
|
Kategorie 5e
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 6
|
Rechtswidrige Äußerungen oder verletzende Sprache
|
STATEMENT_CATEGORY_ILLEGAL_OR_HARMFUL_SPEECH
|
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Kategorie 6a
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Verleumdung
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KEYWORD_DEFAMATION
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|
|
Kategorie 6b
|
Diskriminierung
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KEYWORD_DISCRIMINATION
|
|
|
Kategorie 6c
|
Rechtswidrige Aufstachelung zu Gewalt und Hass auf der Grundlage geschützter Merkmale (Hassrede)
|
KEYWORD_HATE_SPEECH
|
|
|
Kategorie 6d
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 7
|
Verletzungen geistigen Eigentums
|
STATEMENT_CATEGORY_INTELLECTUAL_PROPERTY_INFRINGEMENTS
|
|
|
Kategorie 7a
|
Verletzungen von Urheberrechten
|
KEYWORD_COPYRIGHT_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7b
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Verletzungen von Musterrechten
|
KEYWORD_DESIGN_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7c
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Verletzungen geografischer Angaben
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KEYWORD_GEOGRAPHIC_INDICATIONS_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7d
|
Patentverletzungen
|
KEYWORD_PATENT_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7e
|
Verletzungen des Geschäftsgeheimnisses
|
KEYWORD_TRADE_SECRET_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7f
|
Verletzungen von Markenrechten
|
KEYWORD_TRADEMARK_INFRINGEMENT
|
|
|
Kategorie 7g
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 8
|
Negative Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs oder auf Wahlen
|
STATEMENT_CATEGORY_NEGATIVE_EFFECTS_ON_CIVIC_DISCOURSE_OR_ELECTIONS
|
|
|
Kategorie 8a
|
Falschinformation, Desinformation sowie Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland
|
KEYWORD_MISINFORMATION_DISINFORMATION
|
|
|
Kategorie 8b
|
Verstoß gegen EU-Recht in Bezug auf den gesellschaftlichen Diskurs oder auf Wahlen
|
KEYWORD_VIOLATION_EU_LAW
|
|
|
Kategorie 8c
|
Verstoß gegen nationales Recht in Bezug auf den gesellschaftlichen Diskurs oder auf Wahlen
|
KEYWORD_VIOLATION_NATIONAL_LAW
|
|
|
Kategorie 8d
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
|
Kategorie 9
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Kinder- und Jugendschutz
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STATEMENT_CATEGORY_PROTECTION_OF_MINORS
|
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|
Kategorie 9a
|
Altersspezifische Einschränkungen für Minderjährige
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KEYWORD_AGE_SPECIFIC_RESTRICTIONS_MINORS
|
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Kategorie 9b
|
Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern
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KEYWORD_CHILD_SEXUAL_ABUSE_MATERIAL
|
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|
Kategorie 9c
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Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern, die mit Deepfake- oder ähnlicher Technik bearbeitet wurden
|
KEYWORD_CHILD_SEXUAL_ABUSE_MATERIAL_DEEPFAKE
|
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Kategorie 9d
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Grooming/sexuelle Anbahnung bei Minderjährigen
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KEYWORD_GROOMING_SEXUAL_ENTICEMENT_MINORS
|
|
|
Kategorie 9e
|
Gefährliche „Challenges“
|
KEYWORD_UNSAFE_CHALLENGES
|
|
|
Kategorie 9f
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
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Kategorie 10
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Gefahr für die öffentliche Sicherheit
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STATEMENT_CATEGORY_RISK_FOR_PUBLIC_SECURITY
|
|
|
Kategorie 10a
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Rechtswidrige Vereinigungen
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KEYWORD_ILLEGAL_ORGANIZATIONS
|
|
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Kategorie 10b
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Gefahr von Umweltschäden
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KEYWORD_RISK_ENVIRONMENTAL_DAMAGE
|
|
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Kategorie 10c
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Gefahr für die öffentliche Gesundheit
|
KEYWORD_RISK_PUBLIC_HEALTH
|
|
|
Kategorie 10d
|
Terroristische Inhalte
|
KEYWORD_TERRORIST_CONTENT
|
|
|
Kategorie 10e
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
|
|
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Kategorie 11
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Täuschung und/oder Betrug
|
STATEMENT_CATEGORY_SCAMS_AND_FRAUD
|
|
|
Kategorie 11a
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Identitätsbetrug oder missbräuchliche Kontoübernahme
|
KEYWORD_IMPERSONATION_ACCOUNT_HIJACKING
|
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Kategorie 11b
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Unechte Konten
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KEYWORD_INAUTHENTIC_ACCOUNTS
|
|
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Kategorie 11c
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Unechte Listeneinträge
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KEYWORD_INAUTHENTIC_LISTINGS
|
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Kategorie 11d
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Unechte Nutzerbewertungen
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KEYWORD_INAUTHENTIC_USER_REVIEWS
|
|
|
Kategorie 11e
|
Phishing
|
KEYWORD_PHISHING
|
|
|
Kategorie 11f
|
Schneeballsysteme
|
KEYWORD_PYRAMID_SCHEMES
|
|
|
Kategorie 11g
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Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
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KEYWORD_OTHER
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Kategorie 12
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Selbstverletzung
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STATEMENT_CATEGORY_SELF_HARM
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Kategorie 12a
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Inhalte, die Essstörungen fördern
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KEYWORD_CONTENT_PROMOTING_EATING_DISORDERS
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Kategorie 12b
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Selbstverstümmelung
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KEYWORD_SELF_MUTILATION
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Kategorie 12c
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Suizid
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KEYWORD_SUICIDE
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Kategorie 12d
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Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
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KEYWORD_OTHER
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Kategorie 13
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Unsichere, nichtkonforme oder verbotene Produkte
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STATEMENT_CATEGORY_UNSAFE_AND_PROHIBITED_PRODUCTS
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Kategorie 13a
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Verbotene oder beschränkte Produkte
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KEYWORD_PROHIBITED_PRODUCTS
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Kategorie 13b
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Unsichere oder nichtkonforme Produkte
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KEYWORD_UNSAFE_PRODUCTS
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|
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Kategorie 13c
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Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
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Kategorie 14
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Gewalt
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STATEMENT_CATEGORY_VIOLENCE
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Kategorie 14a
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Verabredung zur Gewalt
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KEYWORD_COORDINATED_HARM
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Kategorie 14b
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Allgemeine Aufrufe oder Aufstachelung zu Gewalt und/oder Hass
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KEYWORD_INCITEMENT_VIOLENCE_HATRED
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|
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Kategorie 14c
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Ausbeutung von Menschen
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KEYWORD_HUMAN_EXPLOITATION
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|
|
Kategorie 14d
|
Menschenhandel
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KEYWORD_HUMAN_TRAFFICKING
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|
|
Kategorie 14e
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Frauen- und Mädchenhandel
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KEYWORD_TRAFFICKING_WOMEN_GIRLS
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|
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Kategorie 14f
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
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Kategorie 15
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Sonstige Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen des Anbieters
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STATEMENT_CATEGORY_OTHER_VIOLATION_TC
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Kategorie 15a
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Darstellungen sexueller Art für Erwachsene
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KEYWORD_ADULT_SEXUAL_MATERIAL
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Kategorie 15b
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Altersspezifische Einschränkungen
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KEYWORD_AGE_SPECIFIC_RESTRICTIONS
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Kategorie 15c
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Geografische Anforderungen
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KEYWORD_GEOGRAPHICAL_REQUIREMENTS
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Kategorie 15d
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Waren/Dienstleistungen, die nicht auf der Plattform angeboten werden dürfen
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KEYWORD_GOODS_SERVICES_NOT_PERMITTED
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Kategorie 15e
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Verstoß gegen sprachliche Vorgaben
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KEYWORD_LANGUAGE_REQUIREMENTS
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|
|
Kategorie 15f
|
Nacktdarstellung
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KEYWORD_NUDITY
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|
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Kategorie 15g
|
Nicht von einer anderen Unterkategorie erfasst
|
KEYWORD_OTHER
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Kategorie 16
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Art der rechtswidrigen Inhalte, die von der Behörde nicht näher bestimmt wurden
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STATEMENT_CATEGORY_NOT_SPECIFIED_ORDER
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Kategorie 17
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Art der mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte, die von der meldenden Person oder Stelle nicht näher bestimmt wurden
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STATEMENT_CATEGORY_NOT_SPECIFIED_NOTICE
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1.1.Berichtskennung
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des erbrachten Dienstes anzugeben, beispielsweise der Name der vom Anbieter bereitgestellten Online-Plattform.
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C
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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|
D
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Wert
In dieser Spalte ist der Wert des geforderten Indikators in dem vorgegebenen Format anzugeben.
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|
Indikator
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Anleitung
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|
Name des Diensteanbieters
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In dieser Zeile ist der gesetzliche Name des Diensteanbieters oder der Firmenname des Diensteanbieters anzugeben.
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|
Datum der Veröffentlichung des Berichts
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In dieser Zeile ist das Datum der Veröffentlichung des Berichts anzugeben, zu dem dieses Arbeitsblatt gehört.
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|
Datum der Veröffentlichung des letzten vorherigen Berichts
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In dieser Zeile ist das Datum der Veröffentlichung des vorherigen Berichts anzugeben, d. h. des letzten Berichts vor dem Bericht, zu dem dieses Arbeitsblatt gehört.
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Beginn des Berichtszeitraums
Ende des Berichtszeitraums
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In diesen Zeilen sind Beginn und Ende des Berichtszeitraums dieses Transparenzberichts anzugeben.
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1.2.Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a – Anordnungen der Mitgliedstaaten
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a muss der Transparenzbericht die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen einschließlich der gemäß den Artikeln 9 und 10 erlassenen Anordnungen enthalten, aufgeschlüsselt nach der Art der betroffenen rechtswidrigen Inhalte, dem die Anordnung erlassenden Mitgliedstaat und der Medianzeit, die benötigt wurde, um die die Anordnung erlassende Behörde bzw. die anderen in der Anordnung angegebenen Behörden über den Eingang der Anordnung zu unterrichten und der Anordnung nachzukommen.
1.2.1.Anordnungen der Mitgliedstaaten zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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|
C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum wie folgt anzugeben: JJJJ-MM-TT/JJJJ-MM-TT. Bei Datumsangaben, die einen Zwölfmonatszeitraum abdecken, wie Freitexterklärungen, müssen die Anbieter Beginn und Ende des Zeitraums angeben.
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D
|
Kategorie rechtwidriger Inhalte
Diese Spalte entspricht den oben beschriebenen Kategorien rechtswidriger Inhalte. Hat ein Mitgliedstaat eine Kategorie rechtswidriger Inhalte nicht angegeben, können Anbieter „STATEMENT_CATEGORY_NOT_SPECIFIED_ORDER“ verwenden. Die letztgenannte Kategorie darf nur in Fällen verwendet werden, in denen der Verweis auf eine Rechtsgrundlage vollständig fehlt.
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E
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Beschreibung der Unterkategorie „Sonstige“
Diese Spalte muss eine spezifische Beschreibung etwaiger vom Anbieter hinzugefügter zusätzlicher Unterkategorien enthalten.
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F
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Anwendungsbereich
In dieser Spalte wird der Mitgliedstaat eingetragen, der die Anordnung erlassen hat. INSGESAMT gibt die Gesamtzahl für die folgenden Spalten an. AT [..] SE entspricht der Abkürzung des Mitgliedstaats der Behörde, die die Anordnung erlassen hat. Die Anbieter entfernen AT [..] SE und fügen für jeden Mitgliedstaat, von dem sie eine Anordnung erhalten haben, jeweils eine Zeile hinzu. Die Mitgliedstaaten sind unter Verwendung des aus zwei Buchstaben bestehenden Ländercodes gemäß dem Eurostat-Glossar, stets in Großbuchstaben, anzugeben.
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|
G
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Anzahl der Anordnungen der Mitgliedstaaten zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
In diesem Feld ist die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte anzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anordnungen, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2065 erlassen wurden. In diesem Feld wird die Anzahl der erhaltenen Anordnungen angegeben, unabhängig von der Anzahl bestimmter Einzelinformationen, die in einer Anordnung aufgeführt sind.
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H
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Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
In diesem Feld ist die Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der über ein in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen anzugeben. Beispiel: Ein Anbieter hat im Berichtszeitraum zwei Anordnungen erhalten. Die erste Anordnung bezieht sich auf zehn Punkte, die umzusetzen sind. Die zweite Anordnung bezieht sich auf einen Punkt. Dann sind in diesem Feld insgesamt elf Punkte zu melden.
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I
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Mediandauer bis zur Unterrichtung der Behörde über den Eingang der Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um die Behörde über den Eingang der Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte zu unterrichten. Der Beginn der Berechnung der Mediandauer ist der Zeitpunkt, zu dem die Anordnung dem Anbieter erfolgreich übermittelt oder zugestellt wurde. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben. Automatische Empfangsbestätigungen, die innerhalb einer Stunde nach Eingang der Anordnung beim Anbieter übermittelt werden, können als Null angegeben werden.
|
|
J
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Mediandauer, um der Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte nachzukommen
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um der Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte nachzukommen. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben. Der Beginn der Berechnung der Mediandauer ist der Zeitpunkt, zu dem die Anordnung dem Anbieter erfolgreich übermittelt oder zugestellt wurde.
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1.2.2.Anordnungen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Informationen
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Spalte
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Anleitung
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A-F
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Wiederholung der vorstehenden Spalten A bis F.
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K
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Anzahl der Anordnungen zur Bereitstellung von Informationen
In diesem Feld ist die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen anzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anordnungen, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/2065 erlassen wurden.
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|
L
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Mediandauer bis zur Unterrichtung der Behörde über den Eingang der Anordnung zur Bereitstellung von Informationen
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um die Behörde über den Eingang der Anordnung zur Bereitstellung von Informationen zu unterrichten. Der Beginn der Berechnung der Mediandauer ist der Zeitpunkt, zu dem die Anordnung dem Anbieter erfolgreich übermittelt oder zugestellt wurde. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben. Automatische Empfangsbestätigungen, die innerhalb einer Stunde nach Eingang der Anordnung beim Anbieter übermittelt werden, können als Null angegeben werden.
|
|
M
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Mediandauer, um der Anordnung zur Bereitstellung von Informationen nachzukommen
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um der Anordnung zur Bereitstellung von Informationen nachzukommen. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben. Der Beginn der Berechnung der Mediandauer ist der Zeitpunkt, zu dem die Anordnung dem Anbieter erfolgreich übermittelt oder zugestellt wurde.
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N-T
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Hintergrundinformationen
In den Spalten N-T können die Anbieter zusätzliche Hintergrundinformationen zu den gemeldeten Zahlen geben.
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1.3.Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b – Nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 gemachte Meldungen
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b muss der Transparenzbericht die Anzahl der gemäß dem Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16 gemachten Meldungen enthalten, aufgeschlüsselt nach der Art der betroffenen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte, sowie die Anzahl der durch vertrauenswürdige Hinweisgeber übermittelten Meldungen, alle aufgrund der Meldungen ergriffenen Maßnahmen, unterschieden danach, ob dies auf gesetzlicher Grundlage oder gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters erfolgt ist, die Anzahl der ausschließlich automatisch verarbeiteten Meldungen und die Mediandauer bis zur Ergreifung der Maßnahmen.
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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|
B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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D
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Kategorie rechtwidriger Inhalte
Diese Spalte entspricht den oben beschriebenen Kategorien rechtswidriger Inhalte. Hat die meldende Person oder Stelle die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte nicht angegeben, können die Anbieter „STATEMENT_CATEGORY_NOT_SPECIFIED_NOTICE“ verwenden. Diese Kategorie darf nur verwendet werden, wenn die mutmaßliche Rechtswidrigkeit aus den gemeldeten Informationen selbst nicht hervorgeht.
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E
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Beschreibung der Unterkategorie „Sonstige“
Diese Spalte muss eine spezifische Beschreibung etwaiger vom Anbieter hinzugefügter zusätzlicher Unterkategorien enthalten.
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F
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Anzahl der eingegangenen Meldungen
In diesem Feld ist die Anzahl der über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren eingegangenen Meldungen anzugeben. In diesem Feld wird die Anzahl der eingegangenen Meldungen angegeben, unabhängig von der Anzahl der in einer Meldung enthaltenen Einzelpunkte und unabhängig von dem verwendeten Verfahren. Jede eingegangene Meldung sollte in diesem Feld als einzelne Meldung angegeben werden.
Meldungen, die sich auf identische Informationen beziehen, sollten einzeln aufgenommen werden. Beispielsweise sollte ein Anbieter, der zwei Meldungen in Bezug auf dasselbe Video erhält, das mutmaßlich Urheberrechte verletzt, in diesem Feld zwei Meldungen angeben.
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|
G
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Anzahl der Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern
In diesem Feld ist die Anzahl der über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren eingegangenen Meldungen anzugeben, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 kommen. In diesem Feld wird die Anzahl der eingegangenen Meldungen angegeben, unabhängig von der Anzahl der in einer Meldung enthaltenen Einzelinformationen und unabhängig von dem verwendeten Verfahren. Jede eingegangene Meldung sollte in diesem Feld als einzelne Meldung angegeben werden.
Meldungen, die sich auf identische Informationen beziehen, sollten einzeln aufgenommen werden. Beispielsweise sollte ein Anbieter, der zwei Meldungen in Bezug auf dasselbe Video erhält, das mutmaßlich Urheberrechte verletzt, in diesem Feld zwei Meldungen angeben.
|
|
H
|
Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der Meldungen
In diesem Feld ist die Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren eingegangenen Meldungen anzugeben. Beispiel: Ein Anbieter im Berichtszeitraum zwei Meldungen erhalten. In der ersten Meldung geht es um zehn Fälle mutmaßlich rechtswidriger Informationen. In der zweiten Meldung wird auf einen Fall verwiesen. Dann sind in diesem Feld sind insgesamt elf Fälle zu melden.
Die Anzahl der von der meldenden Person oder Stelle gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 angegebenen genau bestimmten elektronischen Speicherorte, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, kann als Grundlage für die Gesamtzahl der Fälle dienen.
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|
I
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Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern
In diesem Feld ist die Anzahl bestimmter Einzelinformationen in der Gesamtzahl der von vertrauenswürdigen Hinweisgebern über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren übermittelten Meldungen anzugeben. Beispiel: Ein Anbieter im Berichtszeitraum zwei Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern erhalten. In der ersten Meldung geht es um zehn Fälle mutmaßlich rechtswidriger Informationen. In der zweiten Meldung wird auf einen Fall verwiesen. Dann sind in diesem Feld insgesamt elf Fälle zu melden.
Die Anzahl der von der meldenden Person oder Stelle gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 angegebenen genau bestimmten elektronischen Speicherorte, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, kann als Grundlage für die Gesamtzahl der Fälle dienen.
|
|
J
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Mediandauer bis zur Ergreifung von Maßnahmen
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um Maßnahmen infolge einer Meldung zu ergreifen. Die Zahl muss der verstrichenen Zeit zwischen dem Eingang der Meldung und der Durchführung der Maßnahme entsprechen. Fälle, in denen der Anbieter entschieden hat, auf der Grundlage einer bestimmten Meldung nicht zu handeln, können bei der Berechnung der Mediandauer bis zur Ergreifung von Maßnahmen unberücksichtigt bleiben. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben.
|
|
K
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Mediandauer bis zur Ergreifung von Maßnahmen (Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern)
In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um Maßnahmen infolge einer Meldung zu ergreifen, die von einem vertrauenswürdigen Hinweisgebe übermittelt wurde. Die Zahl muss der verstrichenen Zeit zwischen dem Eingang der Meldung und der Durchführung der Maßnahme entsprechen. Fälle, in denen der Anbieter entschieden hat, auf der Grundlage einer bestimmten Meldung nicht zu handeln, können bei der Berechnung der Mediandauer bis zur Ergreifung von Maßnahmen unberücksichtigt bleiben. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben.
|
|
L
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Anzahl der auf der Grundlage von Rechtsvorschriften ergriffenen Maßnahmen
In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die nach einer Meldung wegen Rechtswidrigkeit der Inhalte ergriffen wurden.
|
|
M
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Anzahl der auf der Grundlage von Rechtsvorschriften ergriffenen Maßnahmen (Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern)
In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die nach einer Meldung eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers wegen Rechtswidrigkeit der Inhalte ergriffen wurden.
|
|
N
|
Anzahl der auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Dienstes ergriffenen Maßnahmen
In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die nach einer Meldung aufgrund der Unvereinbarkeit der Inhalte mit den Geschäftsbedingungen des Anbieters ergriffen wurden.
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|
O
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Anzahl der auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Dienstes ergriffenen Maßnahmen (Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern)
In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die nach einer von einem vertrauenswürdigen Hinweisgeber übermittelten Meldung aufgrund der Unvereinbarkeit der Inhalte mit den Geschäftsbedingungen des Anbieters ergriffen wurden.
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|
P-Y
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Hintergrundinformationen
In den Spalten P-Y können die Anbieter zusätzliche Hintergrundinformationen zu den gemeldeten Zahlen geben.
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1.4.Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c – Aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c muss der Transparenzbericht aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten enthalten, einschließlich der Anzahl und Art der ergriffenen Maßnahmen, die sich auf die Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Zugänglichkeit der von den Nutzern des Dienstes bereitgestellten Informationen auswirken, und der Fähigkeit der Nutzer, solche Informationen über den Dienst bereitzustellen, und anderer entsprechender Beschränkungen des Dienstes; die gemeldeten Informationen werden nach der Art der rechtswidrigen Inhalte oder des Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters, nach der zur Aufspürung verwendeten Methode und der Art der angewendeten Beschränkung aufgeschlüsselt.
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Spalte
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Anleitung
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|
A
|
Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
|
|
B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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|
C
|
Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
|
|
D
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Kategorie rechtwidriger Inhalte
Diese Spalte entspricht den oben beschriebenen Kategorien rechtswidriger Inhalte.
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|
E
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Beschreibung der Unterkategorie „Sonstige“
Diese Spalte muss eine spezifische Beschreibung etwaiger vom Anbieter hinzugefügter zusätzlicher Unterkategorien enthalten.
|
|
F
|
Anzahl der auf Eigeninitiative des Anbieters ergriffenen Maßnahmen
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die auf Eigeninitiative des Anbieters ergriffen wurden. Eigeninitiative bedeutet, dass der Entscheidung, eine Beschränkung eines Kontos oder bestimmter Inhalte aufzuerlegen, weder eine Anordnung einer Behörde eines Mitgliedstaats noch eine Meldung über ein Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 vorausgegangen ist.
|
|
G
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Anzahl der nach der Erkennung ausschließlich automatisch ergriffenen Maßnahmen
In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die auf Eigeninitiative des Anbieters ausschließlich automatisch ergriffen wurden. Eigeninitiative bedeutet, dass der Entscheidung, eine Beschränkung eines Kontos oder bestimmter Inhalte aufzuerlegen, weder eine Anordnung einer Behörde eines Mitgliedstaats noch eine Meldung über ein Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 vorausgegangen ist.
|
|
H
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Entfernung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Entfernung von Informationen geführt haben.
|
|
I
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Sperrung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Sperrung des Zugangs zu Informationen geführt haben.
|
|
J
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Herabstufung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Herabstufung von Informationen geführt haben.
|
|
K
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Altersbeschränkung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Altersbeschränkung beim Zugang zu Informationen geführt haben.
|
|
L
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Beschränkte Interaktion
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Einschränkung der Interaktion mit Informationen geführt haben.
|
|
M
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Kennzeichnung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Kennzeichnung von Informationen geführt haben.
|
|
N
|
Einschränkung der Sichtbarkeit: Sonstiges
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der ergriffenen Maßnahmen anzugeben, die zu einer Einschränkung der Sichtbarkeit geführt haben, die nicht unter eine der Kategorien einer Einschränkung der Sichtbarkeit fällt.
|
|
O
|
Monetäre Beschränkung: Aussetzung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Aussetzung von Geldzahlungen geführt haben.
|
|
P
|
Monetäre Beschränkung: Beendigung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Beendigung von Geldzahlungen geführt haben.
|
|
Q
|
Monetäre Beschränkung: Sonstiges
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der ergriffenen Maßnahmen anzugeben, die zu einer sonstigen Beschränkung von Geldzahlungen geführt haben, die nicht unter eine der Kategorien der monetären Beschränkung fällt.
|
|
R
|
Bereitstellung des Dienstes: Aussetzung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Aussetzung der Bereitstellung des Dienstes geführt haben.
|
|
S
|
Bereitstellung des Dienstes: Beendigung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Beendigung der Bereitstellung des Dienstes geführt haben.
|
|
T
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Kontobeschränkung: Aussetzung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Aussetzung des Kontos des Nutzers bei dem Dienst geführt haben.
|
|
U
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Kontobeschränkung: Schließung
In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Maßnahmen anzugeben, die zur Schließung des Kontos des Nutzers bei dem Dienst geführt haben.
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|
V-AK
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Hintergrundinformationen
In den Spalten P-Y können die Anbieter zusätzliche Hintergrundinformationen zu den gemeldeten Zahlen geben.
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1.5.Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben a und b – Internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Wiederholungstätern auferlegte Aussetzungen
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d muss der Transparenzbericht die Anzahl der Beschwerden, die gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über die internen Beschwerdemanagementsysteme eingegangen sind, die Grundlage dieser Beschwerden, die zu diesen Beschwerden getroffenen Entscheidungen, die bis zur Entscheidung benötigte Mediandauer und die Anzahl der Fälle, in denen diese Entscheidungen rückgängig gemacht wurden, enthalten.
Gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a muss der Transparenzbericht die Anzahl der Streitigkeiten, die den in Artikel 21 genannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vorgelegt wurden, die Ergebnisse der Streitbeilegung und Mediandauer bis zum Abschluss der Streitbeilegungsverfahren sowie den Anteil der Streitigkeiten, bei denen die Anbieter von Online-Plattform die Entscheidungen der Stelle umgesetzt haben, enthalten.
Gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b muss der Transparenzbericht die Anzahl der Aussetzungen nach Artikel 23 enthalten, wobei zwischen Aussetzungen wegen offensichtlich rechtswidriger Inhalte, wegen Übermittlung offensichtlich unbegründeter Meldungen und wegen Einreichung offensichtlich unbegründeter Beschwerden zu unterscheiden ist.
1.5.1.Internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Wiederholungstätern auferlegte Aussetzungen.
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Spalte
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Anleitung
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|
A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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|
B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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|
C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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|
D
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Abschnitt
In dieser Spalte wird erläutert, ob sich die Zeile auf Rechtsbehelfe bezieht, die im Zuge des internen Beschwerdeverfahrens bzw. bei der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle eingelegt wurden, oder ob es sich um eine Wiederholungstätern auferlegte Aussetzung handelt.
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|
E
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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|
F
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Wertebereich
In dieser Spalte wird der Wertebereich des Indikators angegeben.
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G
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Wert
In dieser Spalte ist der Wert des geforderten Indikators aus dem vorgegebenen Wertebereich anzugeben.
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|
H
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Hintergrundinformationen
In dieser Spalte können zusätzliche Hintergrundangaben zu den gemeldeten Informationen gemacht werden.
|
|
Indikator
|
Anleitung
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|
Anzahl der über interne Beschwerdeverfahren übermittelten Beschwerden
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden über eine Beschränkung im Rahmen der Moderation von Inhalten oder Entscheidungen über eine Meldung, die über das interne Beschwerdeverfahren übermittelt wurde, anzugeben.
|
|
Anzahl der infolge eines internen Beschwerdeverfahrens neu auferlegten Beschränkungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschränkungen anzugeben, die aufgrund des Ergebnisses eines internen Beschwerdeverfahren neu auferlegt wurden.
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Beschwerde über eine Entscheidung zur Entfernung oder Sperrung des Zugangs zu Informationen oder zur Beschränkung ihrer Sichtbarkeit
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden.
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|
Beschwerde über eine Entscheidung zur Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung des Dienstes
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden.
|
|
Beschwerde über eine Entscheidung zur Aussetzung oder Schließung eines Kontos
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden.
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Beschwerde über eine Entscheidung zur Beschränkung der Möglichkeit zur Monetarisierung von Informationen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden.
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Beschwerde über eine Entscheidung, nach einer gemäß Artikel 16 übermittelten Meldung keine Maßnahmen zu ergreifen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden und die eine Entscheidung des Anbieters betreffen, nach einer gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung übermittelten Meldung keine Maßnahmen zu ergreifen.
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Beschwerde über eine Entscheidung, nach einer durch einen vertrauenswürdigen Hinweisgeber gemäß Artikel 16 übermittelten Meldung keine Maßnahmen zu ergreifen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, die über das interne Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2022/2065 übermittelt wurden und die eine Entscheidung des Anbieters betreffen, nach einer durch einen vertrauenswürdigen Hinweisgeber gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung übermittelten Meldung keine Maßnahmen zu ergreifen.
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|
Anzahl der den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vorgelegten Streitfälle
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In diesem Feld ist die Anzahl der Streitfälle in Bezug auf Beschränkungen im Rahmen der Moderation von Inhalten oder Entscheidungen über eine Meldung, die über das interne Beschwerdeverfahren übermittelt wurde, anzugeben.
|
|
Anzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich rechtswidriger Inhalte
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In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich rechtswidriger Inhalte gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2065 anzugeben.
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|
Anzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich unbegründeter Meldungen
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In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich unbegründeter Meldungen gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2065 anzugeben.
|
|
Anzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich unbegründeter Beschwerden
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In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Aussetzungen wegen offensichtlich unbegründeter Beschwerden gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2065 anzugeben.
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|
Anwendungsbereich
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Anleitung
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|
Gesamtzahl
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In diesem Feld wird angegeben, dass die unter „Wert“ zu meldende Zahl der Gesamtzahl der angeforderten Daten entsprechen sollte.
|
|
Bestätigte Entscheidungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, bei denen die ursprüngliche Entscheidung des Diensteanbieters von den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen oder im internen Beschwerdeverfahren bestätigt wurde.
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|
Teilweise rückgängig gemachte Entscheidungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, bei denen die ursprüngliche Entscheidung des Diensteanbieters von den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen oder im internen Beschwerdeverfahren teilweise rückgängig gemacht wurde.
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Rückgängig gemachte Entscheidungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Beschwerden anzugeben, bei denen die ursprüngliche Entscheidung des Diensteanbieters von den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen oder im internen Beschwerdeverfahren rückgängig gemacht wurde.
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Vermiedene Entscheidungen
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In diesem Feld ist anzugeben, wie häufig die ursprüngliche Entscheidung des Diensteanbieters nicht zu einer Entscheidung der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen oder im internen Beschwerdeverfahren geführt hat (z. B. wenn eine Beschwerde zurückgezogen wurde, weil eine Einigung außerhalb der außergerichtlichen Streitbeilegung oder der internen Beschwerdeverfahren erzielt wurde).
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Mediandauer
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In diesem Feld ist die Mediandauer anzugeben, die benötigt wurde, um über eine Beschwerde oder einen Streitfall zu entscheiden. Dieser Zeitpunkt beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerde oder der Streitfall an das interne Beschwerdeverfahren oder an die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle übermittelt wurde, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung dem Nutzer oder – im Falle einer außergerichtlichen Streitbeilegung – dem Diensteanbieter mitgeteilt wurde. Fälle, in denen eine Entscheidung vermeiden wurde, können bei der Berechnung der Mediandauer unberücksichtigt bleiben. Die Mediandauer ist in Stunden anzugeben.
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Prozentsatz der umgesetzten Entscheidungsergebnisse
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In diesem Feld ist der Prozentsatz der Entscheidungen der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zur teilweisen Rückgängigmachung der ursprünglichen Entscheidung des Diensteanbieters anzugeben, die vom Plattformbetreiber befolgt und umgesetzt wurden. Der Prozentsatz wird anhand der kumulierten Zahl der „rückgängig gemachten Entscheidungen“ und der „teilweise rückgängig gemachten Entscheidungen“ berechnet.
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1.6.Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben b, c, e und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c – Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation von Inhalten und Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e muss der Transparenzbericht Angaben zur etwaigen Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation von Inhalten mit Indikatoren für die Genauigkeit und mit der möglichen Fehlerquote der bei der Erfüllung dieser Zwecke verwendeten automatisierten Mittel enthalten. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b ist die Anzahl der automatisch verarbeiteten Meldungen anzugeben. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c sind verständliche Informationen über die automatisierten Werkzeuge anzugeben, die zur auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Moderation von Inhalten verwendet wurden.
Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c muss der Transparenzbericht die Indikatoren für die Genauigkeit und damit zusammenhängende Informationen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e enthalten, aufgeschlüsselt nach jeder Amtssprache der Mitgliedstaaten.
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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D
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Abschnitt
In dieser Spalte wird der jeweilige Abschnitt angegeben, dem die Daten entsprechen. Diese Spalte ist nur in der CSV/XLSX-Datei enthalten.
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E
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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F
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Wertebereich
In dieser Spalte wird der Wertebereich des Indikators angegeben.
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G
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Wert
In dieser Spalte ist der Wert des geforderten Indikators aus dem vorgegebenen Wertebereich anzugeben.
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H
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Hintergrundinformationen
In dieser Spalte können zusätzliche Hintergrundangaben zu den gemeldeten Informationen gemacht werden.
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Indikator
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Anleitung
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Anzahl ausschließlich automatisch ergriffener Maßnahmen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die infolge einer Anordnung, Meldung oder auf Eigeninitiative getroffen wurden, die ausschließlich automatisch verarbeitet wurden.
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Anzahl nicht automatisch ergriffener Maßnahmen
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In diesem Feld ist die Anzahl der Maßnahmen anzugeben, die infolge einer Anordnung, Meldung oder auf Eigeninitiative getroffen wurden, die nicht automatisch verarbeitet wurden.
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Anzahl ausschließlich automatisch verarbeiteter Meldungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren eingegangenen Meldungen anzugeben, die ausschließlich automatisch verarbeitet wurden.
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Anzahl nicht automatisch verarbeiteter Meldungen
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In diesem Feld ist die Anzahl der über ein in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 genanntes Melde- und Abhilfeverfahren eingegangenen Meldungen anzugeben, die nicht automatisch verarbeitet wurden.
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Korrektklassifikationsrate der automatisierten Mittel – Treffergenauigkeit (Accuracy)
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In diesem Feld ist die Treffergenauigkeit der automatisch ergriffenen Maßnahmen zur Moderation von Inhalten anzugeben, wie verwendete Klassifikatoren zur Bestimmung rechtswidriger oder unvereinbarer Inhalte. Für die Meldung der Treffergenauigkeit, der Genauigkeit und der Sensitivität für automatisch entfernte Inhalte nach Art des Systems zur Moderation von Inhalten (z. B. pro Klassifikator) sind getrennte Zeilen zu verwenden. Gegebenenfalls können für die Meldung der Treffergenauigkeit, der Genauigkeit und der Sensitivität für automatisch entfernte Inhalte nach Kategorie der Inhalte (z. B. Bild, Ton, Video, Text) getrennte Zeilen verwendet werden. In der Spalte „Hintergrundinformationen“ sind nähere Angaben zu jedem Indikator zu machen und ist die Wahl dieses Indikators zu begründen.
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Korrektklassifikationsrate der automatisierten Mittel – Genauigkeit (Precision)
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Korrektklassifikationsrate der automatisierten Mittel – Sensitivität (Recall)
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Anwendungsbereich
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Anleitung
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Gesamtzahl
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In diesem Feld ist eine Gesamtzahl für den Indikator anzugeben.
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Eigeninitiative
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In diesem Feld sind die Zahlen zu dem Indikator in Bezug auf die Moderation von Inhalten anzugeben, die auf Eigeninitiative des Anbieters erfolgt ist.
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MAV gesamt
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In diesem Feld sind die Zahlen zu dem Indikator für Meldungen über ein Melde- und Abhilfeverfahren (MAV) anzugeben.
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Vertrauenswürdiger Hinweisgeber im MAV
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In diesem Feld sind die Zahlen zu dem Indikator für Meldungen über ein Melde- und Abhilfeverfahren (MAV) durch vertrauenswürdige Hinweisgeber gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 anzugeben.
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bg [..] sv
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In diesem Feld ist die Anzahl nach der angegebenen Sprache aufzuschlüsseln. Die Sprachen sind unter Verwendung des aus zwei Buchstaben bestehenden Sprachencodes gemäß dem Eurostat-Glossar, stets in Kleinbuchstaben, anzugeben.
Bei der Berechnung der Zahl der Maßnahmen, die in Bezug auf bestimmte Einzelinformationen, in denen mehrere Sprachen erscheinen, verhängt wurden, ist die in der Anordnung oder Meldung angegebene Sprache maßgebend, oder – wenn es keinen Verweis auf eine Sprache gibt – es ist die vorherrschende Sprache der rechtsverletzenden Inhalte anzugeben. Bei dem rechtsverletzenden Gegenstand könnte es sich beispielsweise um ein Video in deutscher Sprache mit Untertiteln in englischer Sprache handeln. Betrifft der rechtsverletzende Charakter den Ton, dann ist Deutsch die vorherrschende Sprache. Betrifft der rechtsverletzende Charakter den Text, dann ist Englisch die vorherrschende Sprache. Betrifft die Zuwiderhandlung beides gleichermaßen, zählt der Fall sowohl für Englisch als auch für Deutsch. Betrifft die Zuwiderhandlung weder den Ton noch den Text (z. B. nur die Bilder), so bleibt der Fall bei der Berechnung der sprachspezifischen Genauigkeit unberücksichtigt.
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1.7.Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b – Für die Moderation von Inhalten eingesetzte personelle Ressourcen
Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a muss der Transparenzbericht Angaben zu den personellen Ressourcen enthalten, die der Anbieter einer sehr großen Online-Plattform für die Moderation von Inhalten in Bezug auf den in der Union angebotenen Dienst – aufgeschlüsselt nach jeder einschlägigen Amtssprache der Mitgliedstaaten – einsetzt. Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b muss der Transparenzbericht Angaben zu den Sprachkenntnissen der Personen enthalten, die die unter Buchstabe a genannten Tätigkeiten durchführen.
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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D
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Abschnitt
In dieser Spalte wird der jeweilige Abschnitt angegeben, dem die Daten entsprechen. Diese Spalte ist nur in der CSV/XLSX-Datei enthalten.
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E
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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F
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Wertebereich
In dieser Spalte wird der Wertebereich des Indikators angegeben.
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G
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Wert
In dieser Spalte ist der Wert des geforderten Indikators aus dem vorgegebenen Wertebereich anzugeben.
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H
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Hintergrundinformationen
In dieser Spalte können zusätzliche Hintergrundangaben zu den gemeldeten Informationen gemacht werden.
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Indikator
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Anleitung
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Anzahl der beim Anbieter beschäftigten internen Moderatoren
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In diesem Feld ist die Anzahl der internen Moderatoren anzugeben, die direkt beim Diensteanbieter beschäftigt sind.
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Anzahl der beim Anbieter unter Vertrag stehenden externen Moderatoren
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In diesem Feld ist die Anzahl der externen Moderatoren anzugeben, die beim Diensteanbieter unter Vertrag stehen. Diese Moderatoren müssen bei einer juristischen Person beschäftigt sein, die rechtlich nicht der Unternehmensgruppe des Diensteanbieters angegliedert ist oder zu ihr gehört.
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Gesamtzahl der Moderatoren mit ausreichenden Sprachkenntnissen
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In diesem Feld ist die Gesamtzahl der sowohl intern als auch extern verfügbaren Moderatoren anzugeben, die über ausreichende Sprachkenntnisse in der angegebenen Sprache verfügen. Ausreichende Sprachkenntnisse entsprechen mindestens dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
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Anwendungsbereich
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Anleitung
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Gesamtzahl
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In diesem Feld ist die Gesamtzahl der Moderatoren in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) anzugeben.
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bg [..] sv
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In diesem Feld ist die Anzahl der Moderatoren nach der angegebenen Sprache aufzuschlüsseln. Ein Moderator, der mehrere Sprachen spricht, ist für jede Sprache anzugeben, die er ausreichend beherrscht. So wird beispielsweise ein Moderator, der Deutsch, Französisch und Englisch spricht, für Deutsch, Französisch und Englisch gezählt, erscheint aber nur einmal in der Gesamtzahl der Moderatoren. Die Gesamtzahl der Moderatoren entspricht daher nicht unbedingt den Gesamtzahlen der Moderatoren pro Sprache.
Die Sprachen sind unter Verwendung des aus zwei Buchstaben bestehenden Sprachencodes gemäß dem Eurostat-Glossar, stets in Kleinbuchstaben, anzugeben.
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1.8.Artikel 42 Absatz 3 – Durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des Dienstes für jeden Mitgliedstaat
Gemäß Artikel 42 Absatz 3 enthält der Transparenzbericht der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschine Angaben zur durchschnittlichen monatlichen Zahl der aktiven Nutzer des Dienstes für jeden Mitgliedstaat.
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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D
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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E
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Wertebereich
In dieser Spalte wird der Wertebereich des Indikators angegeben.
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F
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Wert
In dieser Spalte ist der Wert des geforderten Indikators aus dem vorgegebenen Wertebereich anzugeben.
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Indikator
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Anleitung
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Durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer im Berichtszeitraum
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In diesem Feld ist die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer im Berichtszeitraum anzugeben, berechnet gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065. Die Anbieter müssen ganze Zahlen angeben.
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Anwendungsbereich
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Anleitung
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Insgesamt
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In diesem Feld ist eine Gesamtzahl für den Indikator anzugeben.
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AT [..] SE
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In diesem Feld ist die Anzahl nach dem angegebenen Mitgliedstaat aufzuschlüsseln. Die Mitgliedstaaten sind unter Verwendung des aus zwei Buchstaben bestehenden Ländercodes gemäß dem Eurostat-Glossar, stets in Großbuchstaben, anzugeben.
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2.Qualitative Vorlage
Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c muss der Transparenzbericht aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten enthalten.
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e muss der Transparenzbericht Angaben zur etwaigen Verwendung automatisierter Mittel zur Moderation von Inhalten mit einer qualitativen Beschreibung, mit Angabe der genauen Zwecke und mit angewandten Schutzvorkehrungen enthalten.
Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a muss der Transparenzbericht Angaben zu den personellen Ressourcen enthalten, die der Anbieter einer sehr großen Online-Plattform für die Moderation von Inhalten in Bezug auf den in der Union angebotenen Dienst einsetzt. Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b muss der Transparenzbericht Angaben zu den Qualifikationen und Sprachkenntnisse der Personen enthalten, die die unter Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a genannten Tätigkeiten durchführen, sowie zur Schulung und Unterstützung dieses Personals.
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Spalte
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Anleitung
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A
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Anwendbarkeit
In dieser Spalte wird die Art der Diensteanbieters angegeben, für den die entsprechende Anforderung gilt.
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B
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Dienst
In dieser Spalte ist die Bezeichnung des Dienstes anzugeben.
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C
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Berichtszeitraum
In dieser Spalte ist der Berichtszeitraum anzugeben.
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D
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Indikator
In dieser Spalte wird angegeben, zu welchem Indikator diese Zeile gehört.
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E
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Wert
In dieser Spalte sind die Werte des geforderten Indikators anzugeben. Die Werte sollten auf höchstens 5 000 Zeichen begrenzt sein.
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Indikator
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Anleitung
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Zusammenfassung der auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Moderation von Inhalten
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Dieses Feld muss eine Zusammenfassung der Moderation von Inhalten enthalten, die der Anbieter im Berichtszeitraum auf Eigeninitiative durchgeführt hat. Die Zusammenfassung muss mindestens eine Beschreibung der Arten der vom Anbieter angewandten Beschränkungen enthalten. Macht der Anbieter von Beschränkungen im Rahmen einer „sanften Moderation“ Gebrauch, wie z. B. dem Versehen bestimmter Informationen mit Kennzeichen oder Warnhinweisen, muss auch ein Überblick über diese Maßnahmen beigefügt werden. Dieses Feld muss aussagekräftige Informationen über erhebliche Änderungen enthalten, die die Berechnung oder Definition der gemeldeten Zahlen verändern oder die zuvor gemeldeten Zahlen geändert hätten.
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Aussagekräftige und verständliche Informationen über die auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführte Moderation von Inhalten
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Dieses Feld muss aussagekräftige und verständliche Informationen über die zur Ermittlung verwendeten Methode enthalten, die der Anbieter angewandt hat, um mutmaßlich rechtswidrige oder mit den Geschäftsbedingungen des Anbieters unvereinbare Informationen aufzuspüren, sowie über die Methoden, die für Maßnahmen verwendet werden, die sich aus der Ermittlung ergeben. Konkret muss in dem Feld ein Maß für die Exposition gegenüber rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten des Dienstes im Berichtszeitraum angegeben werden, z. B. der Prozentsatz aller Aufrufe und/oder Anzeigen von Inhalten, die entweder rechtswidrig oder unvereinbar sind. Darüber hinaus müssen die Anbieter gegebenenfalls eine Schätzung der durchschnittlichen Aufrufe oder der durchschnittlichen Reichweite rechtswidriger und unvereinbarer Inhalte, bevor Maßnahmen zur Moderation von Inhalten durchgeführt wurden, angeben.
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Qualitative Beschreibung der automatisierten Mittel
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Dieses Feld muss eine qualitative Beschreibung der automatisierten Mittel enthalten, die vom Anbieter zur Moderation von Inhalten eingesetzt wurden, einschließlich einer qualitativen Beschreibung der für solche automatisierten Mittel festgelegten Parameter.
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Qualitative Beschreibung der Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate und die mögliche Fehlerquote der automatisierten Mittel
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Dieses Feld muss eine qualitative Beschreibung der Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate der zur Moderation von Inhalten verwendeten automatisierten Mittel, und zwar der Treffergenauigkeit, der Genauigkeit und der Sensitivität für automatisch entfernte Inhalte, enthalten. Darüber hinaus muss dieses Feld eine Beschreibung der Eingabekriterien, die in diese Indikatoren eingehen, und der Methodik zur Berechnung solcher Indikatoren enthalten. Soweit möglich, sollten die Anbieter beschreiben, wie die Indikatoren für die Korrektklassifikationsrate und die Fehlerindikatoren in den verschiedenen Kontrollgruppen, z. B. demografische Kategorien oder Arten von Produkten, variieren. Dieses Feld kann auch zusätzliche Informationen über die Korrektklassifikationsrate der an der Moderation von Inhalten beteiligten menschlichen Überprüfer enthalten. Beispiele für Indikatoren, die in diesem Feld aufgeführt werden können, sind:
– Sensitivität, Widerruf, Trefferquote oder tatsächliche Positivrate
– Spezifität, Selektivität oder tatsächliche Negativrate
– Präzision oder positiver Prognosewert
– negativer Prognosewert
– Verpass- oder Falschnegativrate
– Ausfall- oder Falschpositivrate (Fallout)
– Falscherkennrate
– Rate falscher Entscheidungsvermeidungen
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Angabe der genauen Zwecke für die Verwendung automatisierter Mittel
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In diesem Feld sind die genauen Zwecke anzugeben, die der Anbieter für die Verwendung automatisierter Mittel in allen Teilen des Verfahrens zur Moderation von Inhalten festgelegt hat, z. B. eine Beschreibung der ermittelten Risiken, die durch den Einsatz automatisierter Mittel angegangen werden.
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Bei der Verwendung automatisierter Mittel angewandte Schutzvorkehrungen
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In diesem Feld sind die Schutzvorkehrungen anzugeben, die der Anbieter beim Verfahren zur Moderation von Inhalten zusammen mit den automatisierten Mitteln angewandt hat.
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Allgemeine Beschreibung der Governance-Struktur für die Moderation von Inhalten
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Dieses Feld muss eine allgemeine Beschreibung der Governance-Struktur des Diensteanbieters enthalten. Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen werden aufgefordert, anzugeben, wo sich die Funktionen im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten oder mit Vertrauen und Sicherheit in ihre Governance-Struktur einfügen und wie Moderationsentscheidungen innerhalb dieser Funktionen oder im Zusammenwirken mit ihnen getroffen werden.
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Qualifikationen der für die Moderation von Inhalten eingesetzten personellen Ressourcen
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Dieses Feld muss Angaben zu Qualifikationen des mit der Moderation von Inhalten befassten Personals enthalten, einschließlich des Niveaus gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmen.
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Schulung der für die Moderation von Inhalten eingesetzten personellen Ressourcen
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Dieses Feld muss Angaben zu Art, Häufigkeit und Inhalt der Schulungen enthalten, die für das mit der Moderation von Inhalten befassten Personal durchgeführt werden.
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Den für die Moderation von Inhalten eingesetzten personellen Ressourcen gewährte Unterstützung
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Dieses Feld muss Angaben zur Unterstützung, einschließlich der psychischen und körperlichen Unterstützung, enthalten, die dem mit der Moderation von Inhalten befassten Personal zur Verfügung steht.
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Methodik zur Berechnung der Anzahl der für die Moderation von Inhalten eingesetzten personellen Ressourcen
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Dieses Feld muss Angaben zur Methodik enthalten, auf die sich der Anbieter zur Berechnung der Anzahl der für die Moderation von Inhalten eingesetzten personellen Ressourcen stützte.
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