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Document E2015C0716(02)

Keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

OJ C 232, 16.7.2015, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/13


Keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

(2015/C 232/09)

Nach Auffassung der EFTA-Überwachungsbehörde stellen die folgenden Maßnahmen keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens dar:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

21. April 2015

Nummer der Beihilfesache

:

76399

Nummer der Entscheidung

:

150/15/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Empfängers)

:

Beihilfemaßnahmen zugunsten von Elektrofahrzeugen

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

oder

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens

Art der Maßnahme

:

Keine staatliche Beihilfe: Genehmigung für Elektrofahrzeuge, Busspuren zu nutzen.

Vereinbare staatliche Beihilfe: i) MwSt.-Nullsatz für die Lieferung und Einfuhr von Elektrofahrzeugen, ii) MwSt.-Nullsatz für das Leasing von Elektrofahrzeugen, iii) MwSt.-Nullsatz für die Lieferung und Einfuhr von Batterien für Elektrofahrzeuge, iv) ermäßigter jährlicher Kraftfahrzeugsteuersatz für Elektrofahrzeuge, v) Nichtbezahlung von Straßenbenutzungsgebühren durch Elektrofahrzeuge, vi) kostenlose Nutzung bestimmter Fährverbindungen durch Elektrofahrzeuge, und vii) günstige Berechnung der Einkommensteuer für Arbeitnehmer, die Elektrodienstfahrzeuge privat nutzen dürfen.

Ziel

:

Umweltbeihilfe

Form der Beihilfe

:

In erster Linie Steuerbefreiungen

Mittelausstattung

:

Schätzungsweise rund 1 500 Mio. NOK jährlich

Dauer

:

Bis 31. Dezember 2017 für die MwSt.-Maßnahmen

Wirtschaftszweige

:

Herstellung von Fahrzeugen (NACE C.28.1.1). Elektrofahrzeuge

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Finanzministerium

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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