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Document C2022/145/09

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2022/C 145/09

PUB/2022/232

OJ C 145, 1.4.2022, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 145/10


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2022/C 145/09)

Image 1

Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Italien

Anlass: 30. Todestag von Giovanni Falcone und Paolo Borsellino

Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt die Portraits der zwei italienischen Richter Giovanni Falcone und Paolo Borsellino (nach einem Bild von Tony Gentile). Im Halbkreis über den Portraits ist der Schriftzug „FALCONE – BORSELLINO“ zu lesen. Unter dem Motiv stehen die Jahreszahlen „1992“ und „2022“ und zwischen den Zahlen das Akronym der Italienischen Republik „RI“. Rechterhand ist „R“ als Zeichen der Münze von Rom eingeprägt, und linkerhand finden sich die Initialen des Münzgestalters Valerio de Seta, „VdS“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:3 000 000

Ausgabedatum: Januar 2022


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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