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Document C2020/444A/06
Addendum to Notice of open competitions – EPSO/AD/375/20 – Danish-language (DA) lawyer-linguists (AD 7) – EPSO/AD/376/20 – Greek-language (EL) lawyer-linguists (AD 7) – EPSO/AD/377/20 – French-language (FR) lawyer-linguists (AD 7) – EPSO/AD/378/20 – Croatian-language (HR) lawyer-linguists (AD 7) – EPSO/AD/379/20 – Polish-language (PL) lawyer-linguists (AD 7) (OJ C 72 A, 5.3.2020)
Nachtrag zur Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/375/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die dänische Sprache (DA) — EPSO/AD/376/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die griechische Sprache (EL) — EPSO/AD/377/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR) — EPSO/AD/378/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die kroatische Sprache (HR) — EPSO/AD/379/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL) (ABl. C 72 A vom 5.3.2020)
Nachtrag zur Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/375/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die dänische Sprache (DA) — EPSO/AD/376/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die griechische Sprache (EL) — EPSO/AD/377/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR) — EPSO/AD/378/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die kroatische Sprache (HR) — EPSO/AD/379/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL) (ABl. C 72 A vom 5.3.2020)
ABl. C 444A vom 22.12.2020, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 444/7 |
Nachtrag zur Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren
EPSO/AD/375/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die dänische Sprache (DA)
EPSO/AD/376/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die griechische Sprache (EL)
EPSO/AD/377/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR)
EPSO/AD/378/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die kroatische Sprache (HR)
EPSO/AD/379/20 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL)
(Amtsblatt der Europäischen Union C 72 A vom 5. März 2020)
(2020/C 444 A/06)
1. |
Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs musste das EPSO im Einklang mit den in den Anweisungen und Leitlinien der EU-Organe und der nationalen Behörden vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen ab dem 6. März 2020 seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit laufenden Auswahlverfahren abbrechen und aussetzen. Dies wirkte sich insbesondere auf die Organisation von Präsenztests in den Räumlichkeiten des EPSO sowie in anerkannten Prüfungszentren aus. Die EPSO-Tests sollten ursprünglich in der zweiten Septemberhälfte 2020 wiederaufgenommen werden. Angesichts der aktuellen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und der von nationalen Behörden ergriffenen Gesundheitsschutzmaßnahmen, die große Menschenansammlungen untersagen und die Reisefreiheit beschränken, wird es in absehbarer Zeit nicht möglich sein, Präsenztests in den EPSO-Räumlichkeiten durchzuführen. |
2. |
Um die allgemeinen Auswahlverfahren innerhalb einer angemessenen Frist abschließen zu können, wird das EPSO für jedes Auswahlverfahren die optimale Testmethode festlegen und die Bewerber rechtzeitig darüber informieren. Im Zusammenhang mit den oben genannten Auswahlverfahren finden von nun an alle Tests entweder als Ferntests oder in einem der vom EPSO anerkannten Prüfungszentren statt.
Die Ferntests ermöglichen es den Bewerberinnen und Bewerbern, die Tests zu Hause, im Büro usw. zu absolvieren, ohne sich zu einem EPSO-Prüfungszentrum begeben zu müssen. Sie finden künftig per Online-Videokonferenz statt. Alle technischen Einzelheiten dazu werden rechtzeitig übermittelt und auch Anweisungen enthalten, wie die Verbindung vor dem eigentlichen Prüfungstag getestet werden kann. Die Bewerber/-innen müssen ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche einsehen. |
3. |
Für die Tests in einem vom EPSO anerkannten Prüfungszentrum können die Bewerber/-innen aus einer Vielzahl von Standorten in ganz Europa und weltweit wählen. In diesen Prüfungszentren werden alle für die Durchführung der Tests erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen. |
4. |
Die Einladungen zu den Tests werden über die EPSO-Konten der Bewerber/innen zugestellt. |
5. |
Für die im Rahmen dieser Auswahlverfahren vorgesehenen Vorauswahltests gilt, dass Übersetzungsprüfungen nun entweder als Ferntest oder in einem der vom EPSO anerkannten Prüfungszentren stattfinden. |
6. |
Im Rahmen dieser Auswahlverfahren war eine Gruppenübung in der Assessment-Phase geplant. Stattdessen werden alle Bewerberinnen und Bewerber zu einem situationsbezogenen kompetenzbasierten Gespräch (situational competency-based interview, SCBI) eingeladen, das in Form eines Ferntests per Online-Videokonferenz stattfindet. Die Dauer des SCBI-Tests beträgt zwischen 30 und 40 Minuten. Die Änderung dieses Tests ist darauf zurückzuführen, dass die Gruppenübung sich nicht für Ferntests eignet, da im Falle von technischen Problemen die Gruppendynamik beeinträchtigt würde und teilnehmende Bewerber/-innen benachteiligt werden könnten.
Bei dem SCBI-Test werden dieselben allgemeinen Kompetenzen wie bei der Gruppenübung getestet, indem die Bewerber/-innen gefragt werden, wie sie in einer bestimmten Situation reagieren würden. Es handelt sich um ein Online-Einzelgespräch mit einem geschulten Interviewer, der während des Gesprächs zusätzliche Informationen anhand eines teilstrukturierten Skripts gibt. Etwa zwei bis drei Wochen vor Beginn der SCBI-Tests erhalten die Bewerber/-innen eine schriftliche Aufgabenstellung und Hintergrundinformationen, die ihnen die Vorbereitung erleichtern sollen. Die Bewerber/-innen sollen in einer vorgegebenen Situation einen Kollegen/eine Kollegin ersetzen und an deren Stelle verschiedene Aufgaben und Probleme bewältigen, die während des Gesprächs erörtert werden. Dabei werden auch zusätzliche, nicht in der Aufgabenstellung benannte Situationen behandelt. Die Bewerber/-innen können die schriftliche Aufgabenstellung und die Hintergrundinformationen während des Gesprächs einsehen. Die Bewerber/-innen werden von einem EU-Bediensteten interviewt. Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses beobachten und bewerten die Leistung jedes einzelnen Bewerbers und vergeben eine Punktzahl für die während der Prüfung zu bewertenden Kompetenzen. Der Interviewer ist nicht an der Bewertung des Bewerbers/der Bewerberin beteiligt. |