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Document C2020/185A/01

Aufforderung zur Interessenbekundung — Prüfer (m/w/d) in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik — ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining — Bedienstete auf Zeit (Besoldungsgruppen AD 5-AD 9)

OJ C 185A , 4.6.2020, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 185/1


AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG

Prüfer (m/w/d) in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik — ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining

Bedienstete auf Zeit (Besoldungsgruppen AD 5-AD 9)

(2020/C 185 A/01)

 

WIR SIND

Der Europäische Rechnungshof (Hof) ist der externe Prüfer der Europäischen Union. Er wurde im Jahr 1975 errichtet und ist eines der sieben Organe der EU. Der Hof hat seinen Sitz in Luxemburg und beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten und in der Verwaltung zusammensetzen.

Er handelt als Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Der Hof überprüft, ob die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt und ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und ob bei ihren Politiken und Programmen angestrebte Ziele erreicht und Mittel optimal verwendet werden.

Durch seine Prüfungsarbeit leistet der Hof einen Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und Erfolge hin und bietet den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe. Der Hof unterbreitet seine Bemerkungen und Empfehlungen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie der breiten Öffentlichkeit.

Der Hof ist in Prüfungskammern gegliedert. Seine Organisationsstruktur ist „aufgabenbezogen“: Das Personal ist einem hofweiten Pool zugewiesen, aus dem es nach Maßgabe der jeweiligen Prioritäten den verschiedenen Kammern zugeteilt wird, um Aufgaben wahrzunehmen.

WIR BIETEN

Der Hof möchte eine Reserveliste von Prüfern erstellen, denen je nach Verfügbarkeit der Planstellen und operativem Bedarf Verträge als Bedienstete auf Zeit beim Hof angeboten werden können.

Die Prüfer werden gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU (BBSB) für eine Dauer von vier (4) Jahren eingestellt, die einmal um höchstens zwei (2) Jahre verlängert werden kann. Für den ersten Vertrag gilt eine Probezeit von neun (9) Monaten.

Die neu eingestellten Prüfer nehmen an einem Integrationsprogramm für neue Mitarbeiter teil, das eine Einführungsphase mit einschlägigen Schulungen und einer Eingliederung in Prüfungsteams umfasst.

Dieses Auswahlverfahren erstreckt sich auf die Funktionsgruppe AD, die Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 9 und mehrere Sachgebiete.

Die Einstufung der erfolgreichen Bewerber in eine Besoldungsgruppe erfolgt je nach ihrer einschlägigen Berufserfahrung.

Das monatliche Grundgehalt in der Besoldungsgruppe AD 5 (Dienstaltersstufe 1) beläuft sich derzeit auf 4 883,11 Euro und in der Besoldungsgruppe AD 9 (Dienstaltersstufe 1) auf 8 002,30 Euro.

Das Grundgehalt unterliegt der Unionssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen und je nach der individuellen Situation der betroffenen Person und der Zusammensetzung ihres Haushalts um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die für die Berechnung dieser Zulagen maßgeblichen Bestimmungen sind den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (1) zu entnehmen.

Die Organe der EU verfügen über ein eigenes Versorgungs- und Krankenversicherungssystem. Die Beiträge werden an der Quelle vom Gehalt der Bediensteten abgezogen.

Die Kinder des Personals können die Europäische Schule gebührenfrei besuchen.

WIR SUCHEN

I.   Zulassungskriterien

1.   Rechtliche Anforderungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der BBSB müssen die Bewerber zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein;

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

den an die Ausübung der angestrebten Funktion zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

2.   Befähigungsnachweise

Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der BBSB:

für die Besoldungsgruppen AD 5–AD 6 ein durch ein Diplom bescheinigtes abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten-/Netzwerk-/Unternehmensanalyse, Daten-/Text-Mining, kriminaltechnische Buchführung, Prozessautomatisierung oder Prozess-Mining;

oder

für die Besoldungsgruppen AD 7-AD 9 ein durch ein Diplom bescheinigtes abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten-/Netzwerk-/Unternehmensanalyse, Daten-/Text-Mining, kriminaltechnische Buchführung, Prozessautomatisierung oder Prozess-Mining.

Bitte beachten Sie, dass nur Hochschulabschlüsse, die in Mitgliedstaaten der EU erworben oder von den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden, berücksichtigt werden.

3.   Berufserfahrung (siehe auch Anhang)

Vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen für diese Aufforderung müssen die Bewerber außerdem über Folgendes verfügen:

mindestens zwei (2) Jahre einschlägige Berufserfahrung entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining für die Besoldungsgruppe AD 5; oder

mindestens vier (4) Jahre einschlägige Berufserfahrung entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining für die Besoldungsgruppe AD 6; oder

mindestens sieben (7) Jahre einschlägige Berufserfahrung entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining für die Besoldungsgruppe AD 7; oder

mindestens zehn (10) Jahre einschlägige Berufserfahrung entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining für die Besoldungsgruppe AD 8; oder

mindestens dreizehn (13) Jahre einschlägige Berufserfahrung entweder in den Sachgebieten i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining für die Besoldungsgruppe AD 9.

4.   Sprachkenntnisse

Da Englisch und Französisch die offiziellen Arbeitssprachen des Hofes sind, werden gründliche Kenntnisse in einer dieser Sprachen (mindestens Niveau C1 für Verstehen, Sprechen und Schreiben) verlangt.

Kenntnisse in weiteren Sprachen wären von Vorteil.

Zur Selbsteinschätzung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse siehe:

http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr

II.   Auswahlkriterien

Zusätzlich zu den unter I. Zulassungskriterien genannten Anforderungen hinsichtlich der Befähigungsnachweise, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse werden in der späteren Phase der Auswahl folgende Qualifikationen in die Betrachtung einbezogen:

Berufszertifizierung durch einen oder mehrere angesehene internationale Berufsverbände in einem der oben genannten Sachgebiete (z. B. CISA-Zertifizierung);

Berufserfahrung von mindestens drei (3) Jahren auf dem Gebiet der Prüfung (Prüfung der Rechnungsführung, Compliance-Prüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung), wobei die in den oben genannten Sachgebieten erworbenen Kenntnisse zur Anwendung kamen;

herausragende akademische Laufbahn — Doktortitel oder allgemein anerkannte wissenschaftliche Forschungsarbeit in einem der oben genannten Sachgebiete.

AUSWAHLVERFAHREN

Mit der Prüfung der Bewerbungen, die ausschließlich anhand der vorgelegten Informationen erfolgt, wird eine von der Einstellungsbehörde eingesetzte Jury betraut.

Die Jury erstellt eine Reserveliste, in der die Bewerber, die den Zulassungskriterien entsprechen, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.

Die in die Reserveliste aufgenommenen Bewerber können zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Sie werden entsprechend der Geeignetheit ihrer jeweiligen Profile unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse und der unter II. Auswahlkriterien aufgelisteten Qualifikationen ausgewählt.

Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs soll festgestellt werden, ob der/die Bewerber den Anforderungen der wahrzunehmenden Aufgaben tatsächlich genügt/genügen.

Die Bewerber können außerdem gebeten werden, sich weiteren spezifischen Tests zur Beurteilung ihrer Fachkenntnisse und Qualifikationen zu unterziehen.

Im Anschluss an die Vorstellungsgespräche übermittelt die Jury der Einstellungsbehörde einen Vorschlag für eine Liste mit einem oder mehreren Bewerbern, die dem Anforderungsprofil entsprechen.

Auf dieser Grundlage kann die Einstellungsbehörde dann einem oder mehreren der ausgewählten Bewerber ein Stellenangebot unterbreiten.

Aus der Aufnahme eines Bewerbers in die der Einstellungsbehörde unterbreitete Reserveliste ergibt sich keinerlei Anspruch auf Einstellung.

BEWERBUNGEN

Bewerbungsschluss ist der 2. Juli 2020 um 12.00 Uhr mittags (MEZ).

Die Bewerbung muss in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein und ist ausschließlich über das Online-Formular einzureichen, das am Ende der Aufforderung zur Interessenbekundung (EN oder FR) erscheint, die im Teilbereich „Beschäftigungsmöglichkeiten“ (unter „Open Positions“) auf der Website des Hofes aufgerufen werden kann.

https://www.eca.europa.eu/de/Pages/JobOpportunities.aspx#page-search---index---lang---de_US

Den Bewerbungen sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

ein Bewerbungsschreiben (maximal zwei Seiten);

ein aktueller und unbedingt mittels Formatvorlage „Europass-Lebenslauf“ erstellter Lebenslauf (maximal fünf Seiten) (abrufbar unter folgender Internetadresse: http://europass.cedefop.europa.eu).

In der Bewerbung müssen die Bewerber das gewählte Sachgebiet eindeutig angeben: i) Mathematik und Statistik oder ii) Datenwissenschaft, IT-Prüfung, Daten- und Netzwerkanalyse, Daten- und Text-Mining, Prozessautomatisierung und Prozess-Mining.

Bitte beachten Sie, dass bei der Bewertung Ihrer Bewerbung ausschließlich die in Ihrem Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben enthaltenen Angaben herangezogen werden.

Die Angaben in der Bewerbung werden als zutreffend und korrekt angesehen und sind daher für den Bewerber bindend.

Die Bewerber müssen in der Lage sein, auf Verlangen schriftliche Nachweise über ihre Befähigungsnachweise, Berufserfahrung und derzeitigen Aufgaben vorzulegen, falls dies als notwendig erachtet wird.

Interessierten Bewerbern wird empfohlen, ihre Online-Bewerbung rechtzeitig fertigzustellen. Es wird dringend geraten, die Einreichung der Bewerbung nicht bis auf die letzten Stunden vor Ablauf der Frist hinauszuzögern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr einer Überlastung des Systems gegen Ende der Bewerbungsfrist zunimmt. Es kann sich dann als schwierig erweisen, die Bewerbung fristgerecht einzureichen.

Bewerbungen, die den vorstehenden Angaben nicht genau entsprechen, werden abgelehnt.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Im Einklang mit seiner Politik der Chancengleichheit und gemäß Artikel 1d des Statuts schätzt der Hof die Vielfalt und fördert die Chancengleichheit. Der Hof akzeptiert Bewerbungen ohne Diskriminierung gleich aus welchem Grund und unternimmt Schritte, um gemäß Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen, dass Männer und Frauen in einem ausgewogenen Verhältnis eingestellt werden. Der Hof ergreift darüber hinaus Maßnahmen, um zu ermöglichen, Berufs- und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen.

Sollten für Ihre Teilnahme an diesem Auswahlverfahren (aufgrund einer bestimmten Behinderung oder Beeinträchtigung) besondere Vorkehrungen notwendig sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig per E-Mail an: ECA-Recrutement@eca.europa.eu.

DATENSCHUTZ

Der Hof sorgt dafür, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (2) verarbeitet werden.

Weitere Informationen sind der speziellen Datenschutzerklärung bezüglich Stellenausschreibungen zu entnehmen:

https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/Specific_Privacy_Statement_vacancies/Specific_Privacy_Statement_vacancies_DE.PDF

Ist im Rahmen einer Stellenausschreibung oder einer Aufforderung zur Interessenbekundung die Aufstellung einer Reserveliste vorgesehen, so wird die Reserveliste mit den Namen der erfolgreichen Bewerber auf den Portalen des Hofes (Intranet/Internet) veröffentlicht, wo sie bis zum Ende ihrer Gültigkeit verbleibt. Hinweis: Sie sind berechtigt, zu verlangen, dass Ihr Name nicht in der veröffentlichten Reserveliste genannt wird. Den entsprechenden Antrag richten Sie bitte per E-Mail an ECA-recrutement@eca.europa.eu.

ANTRÄGE AUF ÜBERPRÜFUNG — BESCHWERDEN UND KLAGEN — BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

In jeder Phase des Auswahlverfahrens haben Sie bei einer Sie Ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung die folgenden Rechte:

I.   Antrag auf Überprüfung einer von der Jury getroffenen Entscheidung

Die Überprüfung einer Entscheidung der Jury kann schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt werden. Entsprechende Anträge müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Entscheidung unter folgender Adresse eingereicht werden: ECA-Recours@eca.europa.eu.

II.   Beschwerden

Gegen eine Entscheidung des Hofes, Ihre Bewerbung abzulehnen, können Sie gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts binnen drei Monaten, nachdem Sie von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurden, unter folgender Adresse eine Beschwerde einlegen:

Europäischer Rechnungshof

Generalsekretär

12, rue Alcide De Gasperi

L-1615 Luxemburg

LUXEMBOURG

III.   Gerichtlicher Rechtsbehelf

Im Fall der Ablehnung Ihrer Beschwerde haben Sie, sofern diese Entscheidung Sie beschwert, gemäß Artikel 91 des Statuts die Möglichkeit, vor dem Gericht der Europäischen Union Klage zu erheben. Diese Klage muss von einem Anwalt innerhalb einer Frist von drei Monaten erhoben werden. Die Frist beginnt an dem Tag der Mitteilung der Entscheidung, die Beschwerde abzulehnen.

IV.   Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Falls Sie der Auffassung sind, dass bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung seitens des Europäischen Rechnungshofs ein Verwaltungsmissstand vorlag, so haben Sie das Recht, eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen, nachdem Sie zuvor Kontakt zum Rechnungshof aufgenommen haben, um die Streitigkeit beizulegen. Diese Beschwerde muss dem Europäischen Bürgerbeauftragten schriftlich innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag übermittelt werden, an dem Sie Kenntnis von den betreffenden Umständen erhielten. Auf der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten ist ein Online-Beschwerdeformular verfügbar. Die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten hat nicht zur Folge, dass die vorstehenden Klagefristen ausgesetzt werden.


(1)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20200101&from=EN

(2)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.


ANHANG

BERUFSERFAHRUNG

Die für das oben genannte Auswahlverfahren erforderliche Berufserfahrung kann beispielsweise in Privatunternehmen, internationalen Organisationen und/oder Einrichtungen, Organen und/oder Agenturen der EU, nationalen und/oder regionalen Behörden, Hochschulen, Forschungsinstituten, der Industrie, Nichtregierungsorganisationen oder als selbständige Tätigkeit erworben worden sein und wird nur berücksichtigt, wenn sie

nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,

gegen Entgelt geleistet wird,

ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst und

folgende Bedingungen erfüllt sind:

Praktika: sofern vergütet,

Wehrdienst: abgeleistet vor oder nach Erwerb des verlangten Bildungsabschlusses, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht Ihres Mitgliedstaats angerechnet wird,

Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde,

Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit,

Teilzeittätigkeit: anteilige Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden: für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet.


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