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Document C2020/171A/01

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Bilbao — Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Bedienstete/-r auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14) — COM/2020/20049

PUB/2020/329

OJ C 171A, 19.5.2020, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 171/1


Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Bilbao

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w)

(Bedienstete/-r auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

COM/2020/20049

(2020/C 171 A/01)

 

Die Agentur

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz („EU-OSHA“) ist eine dezentrale Agentur der Europäischen Union (EU), die 1994 gegründet wurde und ihren Sitz in Bilbao (Spanien) hat. Sie unterliegt der Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates (1).

Ziel der EU-OSHA ist es, den Organen und Einrichtungen der Union, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen Akteuren auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sachdienliche technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Informationen sowie qualifiziertes Fachwissen auf diesem Gebiet zur Verfügung zu stellen, um das Arbeitsumfeld mit Blick auf den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern.

Zu diesem Zweck fördert und verbreitet die EU-OSHA Wissen, stellt zum Zwecke der Politikgestaltung Nachweise und Dienstleistungen, einschließlich forschungsbasierter Schlussfolgerungen, zur Verfügung und erleichtert den Wissensaustausch zwischen den Akteuren auf Unionsebene und nationaler Ebene.

Weitere Informationen sind der folgenden Website zu entnehmen: https://osha.europa.eu/de

Stellenprofil

Wir bieten eine höhere Führungsposition in einer sehr renommierten Agentur, die sich mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befasst.

Der Exekutivdirektor/Die Exekutivdirektorin ist für die Gesamtverwaltung der EU-OSHA im Einklang mit den vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Leitlinien zuständig. Er/Sie ist der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin der EU-OSHA und sollte in der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben unabhängig sowie für seine/ihre Tätigkeit gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig sein. Funktion und Zuständigkeiten:

Führung der laufenden Geschäfte der EU-OSHA;

Beschlussfassung in Bezug auf die Personalverwaltung in der EU-OSHA;

Entscheidungen in Bezug auf die internen Strukturen der EU-OSHA und Berücksichtigung der festgestellten Erfordernisse in Bezug auf die Tätigkeiten der Agentur sowie der Anforderungen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung;

Ausarbeitung des Programmplanungsdokuments und, nach Anhörung der Kommission, dessen Vorlage an den Verwaltungsrat zur Genehmigung;

Umsetzung des Programmplanungsdokuments und Berichterstattung über seine Umsetzung an den Verwaltungsrat;

Ausarbeitung des konsolidierten Jahresberichts über die Tätigkeit der EU-OSHA und dessen Vorlage beim Verwaltungsrat zur Prüfung und Annahme;

Einrichtung eines wirksamen Überwachungssystems, das regelmäßige Bewertungen der Programme und Maßnahmen der EU-OSHA erlaubt;

Ausarbeitung des Entwurfs der für die EU-OSHA geltenden Finanzregelung;

Ausarbeitung eines Entwurfs des Voranschlags für Einnahmen und Ausgaben der EU-OSHA und Ausführung ihres Haushaltsplans;

Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen von Prüfberichten und Bewertungen sowie von Untersuchungen des OLAF und Berichterstattung über Fortschritte an die Kommission, den Verwaltungsrat und den Exekutivausschuss;

Treffen von Maßnahmen, die auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in der EU-OSHA abzielen;

Schutz der finanziellen Interessen der Union;

Ausarbeitung einer Betrugsbekämpfungsstrategie für die EU-OSHA;

gegebenenfalls Zusammenarbeit und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit anderen Agenturen der Union.

Weitere Informationen können der Verordnung entnommen werden.

Auswahlkriterien

Der ideale Bewerber/Die ideale Bewerberin muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Kriterien erfüllen:

a)

Managementerfahrung, insbesondere:

nachgewiesene Managementfähigkeiten, sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene;

ausgezeichnete strategische Fähigkeiten und Fähigkeit, Teams in einem multikulturellen und multilingualen Umfeld zu motivieren und zu leiten;

nachgewiesene Entscheidungskompetenz, einschließlich der Fähigkeit, in einem komplexen politischen Umfeld und in Notsituationen Beschlüsse zu fassen;

praktische Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie von Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld.

b)

Fachkompetenz und Erfahrung, insbesondere:

sehr gute Kenntnis der europäischen und nationalen Politik auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz;

Fähigkeit, auf höchster Verwaltungsebene mit den Organen und Einrichtungen der EU sowie mit Behörden und Sozialpartnern zu interagieren und zu verhandeln;

sehr gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens, einschließlich der Verwaltungs- und Finanzverfahren der EU sowie ihrer Politik und internationalen Aktivitäten, die für die Tätigkeiten der EU-OSHA von Belang sind.

c)

Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, insbesondere:

Fähigkeit zur effizienten Kommunikation mit den Interessenträgern und der Öffentlichkeit;

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift sowie hervorragendes Verhandlungsgeschick.

Ein sehr wichtiger Teil der Aufgaben des Exekutivdirektors/der Exekutivdirektorin besteht darin, die Agentur in internationalen Foren zu vertreten und mit Interessenträgern in einem internationalen Umfeld zu interagieren. Um diese Aufgaben sofort wahrnehmen zu können, ist eine sehr gute Beherrschung der englischen Sprache unerlässlich.

d)

Zusätzlich von Vorteil:

Erfahrungen in einem multikulturellen Umfeld;

Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde politische Prioritäten auf EU-Ebene.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/-innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber/-innen müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Die Bewerber/-innen müssen nach ihrem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene gesammelt haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. Mindestens fünf Jahre dieser Berufserfahrung müssen sie in einem relevanten Tätigkeitsbereich der Agentur erworben haben.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses müssen die Bewerber/innen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer höheren Managementposition (2) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber/-innen müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (3) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersgrenze: Die Bewerber/-innen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (4)).

Darüber hinaus müssen sie etwaigen Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, den sittlichen Anforderungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit genügen und die dafür erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Auswahl und Ernennung

Der Exekutivdirektor/Die Exekutivdirektorin wird vom Verwaltungsrat der Behörde auf der Grundlage einer Auswahlliste der Europäischen Kommission ernannt.

Zur Erstellung der Auswahlliste wendet die Europäische Kommission ihre üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren an (siehe „Document on Senior Officials Policy“ (5)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft die Zulässigkeit der Bewerber/innen und ermittelt jene, deren Anforderungsprofil den oben genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber/-innen werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber/-innen, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Der Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/-innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Diese nehmen an einem ganztägigen, von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Auffassung nach für das Amt des Exekutivdirektors/der Exekutivdirektorin der Agentur geeigneten Bewerber/-innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/-innen werden von den Kommissionsmitgliedern befragt, die für die Generaldirektion zuständig sind, in deren Aufgabenbereich die Beziehungen zur Agentur fallen (6).

Nach diesen Gesprächen stellt die Europäische Kommission eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber/-innen auf und übermittelt sie dem Verwaltungsrat der Agentur. Dieser kann mit ihnen Gespräche führen, bevor er den Exekutivdirektor/die Exekutivdirektorin aus der Auswahlliste der Kommission auswählt. Aus der Aufnahme in die Auswahlliste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Bevor der Verwaltungsrat einen oder eine der in der Auswahlliste geführte/-n Bewerber/-in ernennt, werden Letztere aufgefordert, sich den zuständigen Gremien des Rates und des Ausschusses des Europäischen Parlaments vorzustellen und Fragen zu beantworten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union geben daraufhin ihre Stellungnahme ab und legen ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber/-innen fest; Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor/die Exekutivdirektorin unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen.

Die Bewerber/-innen können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche oder Tests zu durchlaufen.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen und der Agentur so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer oder französischer Sprache statt (7).

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission und die Agentur verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (8).

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (9) festgelegt.

Der erfolgreiche Bewerber/Die erfolgreiche Bewerberin wird vom Verwaltungsrat der Agentur als Bedienstete/-r auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 eingestellt. Er/Sie wird entsprechend seiner/ihrer Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Der ausgewählte Bewerber/Die ausgewählte Bewerberin wird für eine erste Amtszeit von fünf Jahren ernannt; nach der Verordnung zur Errichtung der Agentur in der zum Zeitpunkt der Ernennung geltenden Fassung ist eine Verlängerung um höchstens fünf Jahre möglich.

Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Bilbao (Spanien), wo die Agentur ihren Sitz hat.

Die Stelle ist ab dem 16. September 2021 verfügbar.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit muss sich der Exekutivdirektor/die Exekutivdirektorin in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er/sie alle Interessen offenlegen, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Stufen des Verfahrens folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand Ihrer Bewerbung informieren.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 19. Juni 2020, 12.00 Uhr (mittags), MEZ; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für Bewerberinnen/Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Die Bewerber/-innen dürfen sich nicht persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr (10) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58).

(2)  Im Lebenslauf sollten sie für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Managementpositionen und Zuständigkeitsbereiche; 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen; 3) Höhe des verwalteten Budgets; 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen; 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31958R0001

(4)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01962R0031-20140501

(5)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(6)  Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß dem Beschluss der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) einem anderen Mitglied der Kommission übertragen hat.

(7)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(8)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01962R0031-20140501

(9)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01962R0031-20140501

(10)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.


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