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Document C2020/058/05

Programm „Hercule III“ Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien 2020 2020/C 58/05

PUB/2020/165

OJ C 58, 21.2.2020, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/7


Programm „HERCULE III“

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020

Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien 2020

(2020/C 58/05)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2020 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2020 (2), insbesondere auf Abschnitt 2.2.1 („Schulungsmaßnahmen“), Maßnahmen 6 und 7. Der Finanzierungsbeschluss für 2020 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Folgende Einrichtungen können im Rahmen des Programms finanziell gefördert werden:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern,

oder

seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen förderungswürdige Antragsteller aufgefordert werden, Vorschläge für Maßnahmen in einem der folgenden drei Bereiche einzureichen:

1.

Rechtsvergleichende Studien und Verbreitung ihrer Ergebnisse (Bereich 1): Entwicklung der Spitzenforschung, einschließlich rechtsvergleichender Studien (und Verbreitung der Ergebnisse und ggf. eine Abschlusskonferenz),

2.

Zusammenarbeit und Ausbau von Netzen (Bereich 2): Intensivierung der Zusammenarbeit unter Experten aus Theorie und Praxis sowie Ausbau von Netzen, die im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU tätig sind, einschließlich Unterstützung der Juristenvereinigungen für europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der EU;

3.

Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen (Bereich 3): verstärkte Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Veröffentlichung und Verbreitung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Antragsteller können im Rahmen ein und derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mehrere Vorschläge für unterschiedliche Projekte einreichen. Sie müssen sich gleichwohl für einen Hauptbereich entscheiden und sich darüber im Klaren sein, dass ein Vorschlag auch Aspekte aus anderen Bereichen einschließen kann.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 EUR veranschlagt.

Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Der Finanzbeitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in den Unterlagen zu der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt.

Das finanzielle Mindestvolumen eines Projekts zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Budget für ein Projekt, für das eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist für die Einreichung

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Donnerstag, 7. Mai 2020 — 17.00 Uhr MEZ. Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/herc/index.html

6.   Weitere Informationen

Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem in Abschnitt 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerportal einzureichen.

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form in dem vom Teilnehmerportal abrufbaren Leitfaden für Antragsteller und auf der Website der Kommission veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2020 (C(2020) 28 final vom 16. Januar 2020).


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