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Document C2019/356/03

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen2019/C 356/03

OJ C 356, 21.10.2019, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 356/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2019/C 356/03)

Image 1

Nationale Seite der von Portugal neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Portugal

Anlass: 600 Jahre der Entdeckung des Archipels von Madeira durch die portugiesischen Seefahrer Bartolomeu Perestrelo und Tristão Vaz.

Beschreibung des Münzmotivs: Das Ereignis, das als erste territoriale Entdeckung Portugals bekannt wurde, stellte einen historischen Meilenstein in der Konsolidierung Portugals als Seemacht dar und führte zum portugiesischen Zeitalter der Entdeckungen (1418-1522).

Das Münzmotiv zeigt das Archipel Madeira und die Insel Porto Santo. Im Halbkreis befinden sich die Aufschriften „600 anos do Descobrimento da Madeira e de Porto Santo“ und „PORTUGAL 2019“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage: 500 000

Ausgabedatum: Zweites Halbjahr 2019


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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