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Document C2019/106/04

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — GR/002/2019 — Unterstützung des Netzwerks der Staatsanwälte im Bereich des geistigen Eigentums

OJ C 106, 20.3.2019, p. 23–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/23


AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

GR/002/2019

Unterstützung des Netzwerks der Staatsanwälte im Bereich des geistigen Eigentums

(2019/C 106/04)

1.   Ziele und Beschreibung

Zur Unterstützung der Arbeit der Staatsanwälte im Bereich des geistigen Eigentums in der EU hat die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eine Reihe von Initiativen entwickelt. Es besteht jedoch Bedarf an einem praxisorientierteren Austausch zwischen den Staatsanwälten in den verschiedenen Regionen der EU. Ziel dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen ist die Förderung von Treffen regionaler Staatsanwälte zu folgenden Zwecken:

Ausbau der Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten für den Austausch bewährter Verfahren, Aufbau stärkerer Netzwerke zwischen den Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten und Erleichterung praktischer und konkreterer Gespräche mit regionalen Partnern, um eine stärkere justizielle Zusammenarbeit auf EU- und internationaler Ebene sicherzustellen;

Verbreitung, Förderung und Erörterung der Ergebnisse der drei bis fünf A-Z-Fallstudien, in denen das UNICRI jedes Jahr erfolgreiche Strafverfolgungen in wichtigen Strafsachen rund um geistiges Eigentum untersucht;

Unterstützung der praktischen Anwendung von Forschungsarbeiten des EUIPO zu kriminellen Geschäftsmodellen, Vorgehensweisen und anderen relevanten Bereichen;

Förderung der Einbeziehung von Eurojust und der Nutzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen (GEG) in wichtigen grenzüberschreitenden Ermittlungen im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums;

Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und Stärkung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden für gewerblichen Rechtsschutz, den Zollbehörden, Polizeieinheiten und anderen für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zuständigen Einrichtungen sowie Vertretern des privaten Sektors.

2.   Förderfähige Antragsteller

An diesem Aufruf können nur die Strafverfolgungsbehörden (national, regional, lokal) der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Förderfähig sind nur Anträge öffentlicher Einrichtungen, die in einem der EU-Mitgliedstaaten niedergelassen sind. Natürliche Personen sind nicht förderfähig.

Ein Antrag kann von einem einzelnen Antragsteller oder einem Konsortium öffentlicher Einrichtungen eingereicht werden, unabhängig davon, ob es sich um ein eigens zu diesem Zweck gegründetes Konsortium handelt, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Es besteht aus mehreren öffentlichen Einrichtungen, die die in diesem Aufruf dargelegten Förderfähigkeits-, Nichtausschluss- und Auswahlkriterien erfüllen und die vorgeschlagene Maßnahme gemeinsam durchführen.

Die betreffenden Einrichtungen sind im Antrag aufgeführt.

Zum Zweck der Geltendmachung förderfähiger Kosten gemäß Abschnitt 11.1 des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen werden die Stellen, die sich zum Antragsteller zusammengeschlossen haben, als verbundene Einrichtungen behandelt.

Für die Beurteilung der Förderfähigkeit der Antragsteller müssen die öffentlichen Einrichtungen die folgenden Nachweise erbringen: Kopie der Entschließung oder Entscheidung oder ein anderes amtliches Dokument zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung.

Britische Antragsteller: Bitte beachten Sie, dass die Förderfähigkeitskriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Tritt das Vereinigte Königreich während des Zeitraums der Finanzhilfe aus der EU aus, ohne dass eine Vereinbarung mit der EU getroffen wurde, mit der insbesondere sichergestellt wird, dass britische Antragsteller weiterhin förderfähig sind, werden Sie die EU-Finanzierung nicht mehr erhalten (wobei Sie jedoch weiterhin, soweit möglich, beteiligt sind) oder müssen sich aus dem Projekt zurückziehen.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen des vorliegenden Aufrufs sind folgende Arten von Aktivitäten förderfähig:

regionale Konferenzen, Seminare oder Workshops;

Schulungsmaßnahmen mit regionaler Perspektive.

Förderfähig sind ausschließlich Tätigkeiten, die grenzüberschreitende Maßnahmen umfassen. Die Maßnahmen müssen eine umfassende regionale Abdeckung aufweisen, d. h., sie erfordern die Beteiligung von mindestens vier EU-Mitgliedstaaten und/oder Nachbarländern sowie von EUIPO, Eurojust und UNICRI.

Die Maßnahmen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung abzuschließen.

4.   Ausschluss- und Auswahlkriterien

Die Antragsteller dürfen sich nicht in einer Situation befinden, die sie von der Teilnahme und/oder der Vergabe ausschließt, wie es in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union festgelegt ist.

Die Antragsteller müssen finanziell und operativ in der Lage sein, die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen.

5.   Vergabekriterien

Die Kriterien zur Bewertung und Vergabe förderfähiger Vorschläge errechnen sich aus insgesamt 100 Punkten auf Grundlage folgender Gewichtung:

 

Mindestpunktzahl

Höchstpunktzahl

1.

Relevanz der Maßnahme und erwartete Ergebnisse

15

30

2.

Wirksamkeit und Begründung

15

30

3.

Erwarteter Multiplikatoreffekt

15

30

4.

Kostenwirksamkeit

5

10

Summe

50

100

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen die Vorschläge

insgesamt mindestens 50 Punkte erzielen und

für jedes der Unterkriterien die Mindestpunktzahl erreichen.

6.   Budget

Die gesamte Mittelausstattung für die Kofinanzierung von Projekten unter dem vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen beträgt 100 000 EUR.

Die Finanzhilfe des EUIPO darf 80 % der vom Antragsteller geltend gemachten förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten und muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen. 10 000 EUR und 50 000 EUR.

Das EUIPO behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

7.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Das Antragspaket kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Die Anträge müssen unter Verwendung des Online-Antragsformulars (e-Form) bis spätestens 30. April 2019 um 13.00 Uhr (Ortszeit) beim EUIPO eingereicht werden.

Es ist keine andere Methode zur Einreichung von Anträgen zulässig.

Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle geforderten und im Online-Antragsformular genannten Unterlagen vorgelegt werden.

Anträge, die nicht sämtliche erforderlichen Anlagen beinhalten oder nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

8.   Vollständige Angaben

Die genauen Bedingungen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen finden sich im Leitfaden für Antragsteller unter folgender Internetadresse: https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Die Anträge müssen alle im Leitfaden genannten Bedingungen erfüllen und mit den zur Verfügung gestellten Formularen eingereicht werden.

9.   Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender E-Mail-Adresse: grants@euipo.europa.eu


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