EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2015/201A/01

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren — EPSO/AD/310/15 — 1. Kurator (m/w) (AD 7) — 2. Museumspädagoge (m/w) (AD 7) — 3. Manager (m/w) — Sammlung und Konservierung (AD 7) — EPSO/AST/136/15 — 1. Assistenzkurator (m/w) (AST 3) — 2. Assistent (m/w) im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement (AST 3)

OJ C 201A, 18.6.2015, p. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 201/1


BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN

EPSO/AD/310/15

1.

Kurator (m/w) (AD 7)

2.

Museumspädagoge (m/w) (AD 7)

3.

Manager (m/w) — Sammlung und Konservierung (AD 7)

EPSO/AST/136/15

1.

Assistenzkurator (m/w) (AST 3)

2.

Assistent (m/w) im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement (AST 3)

(2015/C 201 A/01)

Bewerbungsschluss: 23. Juli 2015 um 12.00 Uhr (mittags) MEZ

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung von Reservelisten mit erfolgreichen Bewerbern (jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt ebenso für Frauen) durch, die vom Europäischen Parlament als Beamte der Funktionsgruppen „Administration“ (AD) und „Assistenz“ (AST) für eine Tätigkeit im Haus der Europäischen Geschichte eingestellt werden können.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste pro Auswahlverfahren und pro Profil:

Kurator (m/w) (AD 7): 20

Museumspädagoge (m/w) (AD 7): 15

Manager (m/w) — Sammlung und Konservierung (AD 7): 5

Assistenzkurator (m/w) (AST 3): 10

Assistent (m/w) im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement (AST 3): 5

Die vorliegende Bekanntmachung und die im Amtsblatt der Europäischen Union C 70 A vom 27. Februar 2015 veröffentlichten „Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:070A:TOC) bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für diese Auswahlverfahren.

Diese Bekanntmachung erstreckt sich auf zwei Auswahlverfahren mit mehreren Anforderungsprofilen. Sie können sich nur für ein Profil je Auswahlverfahren bewerben. Die Wahl Ihres Fachgebiets ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung validiert haben.

WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?

Die Kuratoren werden für die Ausrichtung von Museumsausstellungen (Wechsel- und Wanderausstellungen, Aktualisierung der Dauerausstellung, Recherche nach Inhalten und Objekten, Ausbau der Museumssammlung und Abfassung einschlägiger Publikationen) zuständig sein und das Haus der Europäischen Geschichte (HEG) nach außen repräsentieren. Assistenzkuratoren unterstützen den Kurator/die Kuratoren bei bestimmten Aufgaben.

Die Museumspädagogen werden für die Konzeption und Umsetzung didaktischer Strategien und Programme im Zusammenhang mit den Ausstellungen zuständig sein. Ihre Aufgabe ist es, zielgruppengerechte attraktive und vielfältige Lernangebote zu entwickeln. Sie pflegen Kontakte zu Bildungseinrichtungen und führen Workshops durch.

Die Manager Sammlung und Konservierung sorgen für die Erhaltung der Sammlung des HEG und der Leihgaben: Sie überwachen die Lagerungs- und Ausstellungsbedingungen, prüfen den Zustand der Objekte und führen Aufzeichnungen darüber, erstellen Vorschläge für Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen und schätzen deren Kosten. Ferner überwachen sie die Verträge mit externen Dienstleistern. Assistenten im Bereich Sammlungs- und Konservierungsmanagement unterstützen den oder die Manager bei bestimmten Aufgaben.

In ANHANG I sind weitere Informationen über die typischen Aufgaben aufgeführt, die unter die jeweiligen Profile der beiden Auswahlverfahren fallen.

KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG IN FRAGE?

Zum Zeitpunkt der Validierung Ihrer Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen:

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Sie müssen Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats und im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein.

Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein.

Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

Besondere Zulassungsbedingungen: Sprachen

Sprache 1: Mindestniveau C1 in einer der 24 EU-Amtssprachen.

Sprache 2: Mindestniveau B2 in Deutsch, Englisch oder Französisch (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein).

Weitere Informationen zu den Sprachniveaus finden Sie im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

Besondere Zulassungsbedingungen: Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Die für die einzelnen Profile der beiden Auswahlverfahren jeweils erforderlichen Bildungsabschlüsse und die geforderte Berufserfahrung können ANHANG II entnommen werden.

Einzelheiten zu den Bildungsabschlüssen finden Sie im Anhang I zu den „Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:070A:TOC).

Die gewählte zweite Sprache muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Dies sind die wichtigsten Arbeitssprachen der EU-Organe und -Einrichtungen. Im Interesse des Dienstes müssen neu eingestellte Mitarbeiter unmittelbar in der Lage sein, in mindestens einer dieser Sprachen zu arbeiten und effizient zu kommunizieren.

Weitere Informationen zur Verwendung von Sprachen in den EU-Auswahlverfahren finden Sie im ANHANG III.

WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?

1.    Computergestützte Multiple-Choice-Tests

Wenn die Zahl der Bewerber in einem Profil oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt , die EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde festgelegt hat, werden alle Bewerber, die ihre Bewerbung fristgerecht validiert haben, zu einer Reihe von computergestützten Multiple-Choice-Tests in einem vom EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.

Falls die Zahl der Bewerber unter dem Schwellenwert liegt , finden diese Tests im Rahmen des Assessment-Centers statt (Ziffer 3).

Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:

Test

Sprache

Fragen

Dauer

Erforderliche Mindestpunktzahl

Sprachlogisches Denken

Sprache 1

20 Fragen

35 Min.

10/20

Zahlenverständnis

Sprache 1

10 Fragen

20 Min.

Zahlenverständnis und abstraktes Denken zusammen: 10/20

Abstraktes Denken

Sprache 1

10 Fragen

10 Min.

Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte gehen nicht in die Berechnung der bei den anderen Prüfungen des Assessment-Centers erzielten Punkte ein.

2.    Auswahl anhand der Befähigungsnachweise

In einem ersten Schritt wird anhand der Angaben in der Online-Bewerbung geprüft, ob der Bewerber die Zulassungsbedingungen erfüllt. Dies kann auf zwei Weisen erfolgen:

Werden die computergestützten Tests im Vorfeld durchgeführt , so wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft, bis die Zahl der für die nächste Phase in Betracht kommenden Bewerber den unter Ziffer 1 genannten Schwellenwert erreicht. Die Online-Bewerbungen der übrigen Bewerber werden nicht überprüft.

Werden die computergestützten Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , so werden die Online-Bewerbungen aller Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft.

Nur bei den Bewerbern, bei denen gemäß obigem Verfahren festgestellt wurde, dass sie für die nächste Phase in Betracht kommen , wird in einem zweiten Schritt eine Auswahl anhand der Befähigungsnachweise auf der Grundlage ihrer Angaben in der Rubrik „Talentfilter“ des Bewerbungsbogens vorgenommen. Der Prüfungsausschuss weist jedem Auswahlkriterium entsprechend seiner Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (1 bis 3) zu; jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet.

Anschließend multipliziert der Prüfungsausschuss die Punkte mit dem Gewichtungsfaktor jedes einzelnen Kriteriums und addiert diese, um die Bewerber herauszufiltern, deren Profil sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben deckt.

Bitte entnehmen Sie ANHANG II die Liste der Kriterien nach Auswahlverfahren und Profil.

3.    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Auswahlverfahren und Profil höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie bei der Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen eines der besten Gesamtergebnisse erreicht haben, werden Sie zu einem Assessment-Center eingeladen, das sich über ein bis zwei Tage erstreckt und voraussichtlich in Brüssel stattfindet. Die Prüfungen des Assessment-Centers absolvieren Sie in Ihrer Sprache 2 .

Werden die unter Ziffer 1 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese im Assessment-Center.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden in den AST-Auswahlverfahren sieben und in den AD-Auswahlverfahren acht allgemeine Kompetenzen sowie die im jeweiligen Auswahlverfahren und Profil geforderten Fachkompetenzen anhand von vier Prüfungen (allgemeines und fachspezifisches kompetenzbasiertes Gespräch, Gruppenübung und Fallstudie) geprüft:

Kompetenzen

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Fallstudie

Gruppenübung

2.

Ausdrucksfähigkeit

Fallstudie

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gruppenübung

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

Fallstudie

Gruppenübung

6.

Belastbarkeit

Gruppenübung

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

7.

Teamfähigkeit

Gruppenübung

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

8.

Führungsqualitäten (werden nur in den Auswahlverfahren für die Funktionsgruppe AD geprüft)

Gruppenübung

Allgemeines kompetenzbasiertes Gespräch

Erforderliche Mindestpunktzahl in den AST-Verfahren

3/10 pro Kompetenz und 35/70 insgesamt

Erforderliche Mindestpunktzahl in den AD-Verfahren

3/10 pro Kompetenz und 40/80 insgesamt

Gewichtung der allgemeinen Kompetenzen

45 % der Gesamtpunktzahl


Kompetenzen

Prüfung

Fachkompetenzen

Fachspezifisches kompetenzbasiertes Gespräch

Erforderliche Mindestpunktzahl (AST- und AD-Verfahren)

50/100

Gewichtung der Fachkompetenzen

55 % der Gesamtpunktzahl

4.    Reserveliste

Nach Prüfung der Nachweise der Bewerber erstellt der Prüfungsausschuss je Auswahlverfahren und Profil eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und nach dem Assessment-Center die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Es werden so viele Bewerber in die Liste aufgenommen, bis die Zahl der auf der Reserveliste verfügbaren Plätze erreicht ist. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?

Die Bewerbung erfolgt online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu bis zum:

23. Juli 2015 um 12.00 Uhr mittags (MEZ).


ANHANG I

AUFGABEN

EPSO/AD/310/15

1.   Kurator (m/w) (AD 7)

Die Kuratoren werden für die Ausrichtung von Museumsausstellungen und insbesondere die Wechsel- und Wanderausstellungen zuständig sein. Sie werden Inhalte und Exponate für diese Ausstellungen zusammenstellen, betreuen und in Zusammenarbeit mit Ausstellungsdesignern entwickeln. Zudem sind sie für die Aktualisierung der Dauerausstellung und den Ausbau der Museumssammlung verantwortlich.

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Betreuung von Wechsel- und Wanderausstellungen des Museums nach höchsten musealen Standards,

Ergänzung und Erneuerung der Dauerausstellung,

Suche nach für Ausstellungen geeigneten Objekten, Bildern, Filmen oder sonstigem Material,

Erforschung und Anreicherung der Museumssammlung,

Abfassung von Ausstellungstexten und Veröffentlichungen sowohl für ein breites Publikum als auch nach wissenschaftlichen Standards,

Pflege der Kontakte zu anderen Museen und Interessenträgern in ihren jeweiligen Fachbereichen,

Vertretung des Hauses der Europäischen Geschichte gegenüber der Fachwelt und Besuchergruppen,

Leitung eines Teams von Assistenzkuratoren.

2.   Museumspädagoge (m/w) (AD 7)

Die Museumspädagogen gewährleisten, dass die Ausstellungsbesuche für unterschiedliche Zielgruppen und Einzelbesucher möglichst lehrreich verlaufen.

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Konzeption didaktischer Strategien und Programme,

Organisation der Umsetzung dieser Programme,

Mitarbeit an der Entwicklung der didaktischen Komponente der Wechsel- und Wanderausstellungen,

Erstellung von Lehrmaterial, um die Museumsinhalte einer großen Bandbreite von Zielgruppen zugänglich zu machen,

Pflege der Kontakte mit Lehrern, Bildungseinrichtungen, Kollegen und Dienstleistern,

Verwaltung von Dienstleistungsverträgen,

Leitung eines Teams von pädagogischen Assistenten,

Mitarbeit bei der Konzeption von Ausstellungsinhalten und in multidisziplinären Teams,

Durchführung von Besuchen und Workshops für unterschiedliche Zielgruppen.

3.   Manager (m/w) — Sammlung und Konservierung (AD 7)

Der Manager Sammlung und Konservierung sorgt für die Erhaltung der hauseigenen Sammlung und der Leihgaben. Er muss über allgemeine Kenntnisse von Konservierungstechniken für unterschiedlichste Materialien verfügen.

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Verwaltung der Museumssammlung und der Objektzirkulation,

Überwachung der Durchführung der Sammlungsstrategie des HEG,

Vorbereitung von Beschlüssen zu sammlungsbezogenen Fragen wie Objekterwerb, Gewährung von Zugang zu Sammlungen und Urheberrechtsangelegenheiten,

Überwachung und Kontrolle der Lager- und Ausstellungsbedingungen,

Prüfung des Zustands von Objekten,

Führung vollständiger Aufzeichnungen vom Zustand der Objekte (einschl. Bildaufzeichnungen),

Durchführung präventiver Konservierungsmaßnahmen an Objekten,

Überwachung der von externen Dienstleistern durchgeführten Konservierungsmaßnahmen,

Vorschlag von Restaurierungsmaßnahmen und Abschätzung ihrer Kosten,

Entwicklung und Wahrung angemessener Standards, ständige Verfolgung neuester Entwicklung in den Bereichen Sammlungsmanagement, Konservierungstechniken und -verfahren durch Forschung und Weiterbildung,

Leitung eines Teams von Assistenten im Bereich Sammlungs-/Konservierungsmanagement.

EPSO/AST/136/15

1.   Assistenzkurator (m/w) (AST 3)

Assistenzkuratoren unterstützen den Kurator/die Kuratoren in bestimmten Bereichen der Dauerausstellung. Sie forschen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Inhalten und Objekten für die Ausstellungen und die Museumssammlung und unterstützen die Betreuung und Organisation von Wechsel- und Wanderausstellungen.

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Unterstützung der Kuratoren in ihren Forschungen zu Inhalten und zur Sammlung,

Unterstützung der Forschung nach Inhalten,

Mitarbeit bei der Suche nach für Ausstellungen geeigneten Objekten, Bildern, Filmen oder sonstigem Material,

organisatorische Unterstützung der Konzeption von Wechsel- und Wanderausstellungen,

Mitarbeit bei der Abfassung von Ausstellungstexten und Veröffentlichungen sowohl für ein breites Publikum als auch nach wissenschaftlichen Standards,

Pflege der Kontakte zu anderen Museen und Interessenträgern in ihren jeweiligen Fachbereichen.

2.   Assistent (m/w) im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement (AST 3)

Die Assistenten im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement unterstützen die für das Konservierungs- und Sammlungsmanagement Verantwortlichen bei der Erhaltung und Verwaltung der hauseigenen Sammlung und von Leihgaben. Sie sind für den Umgang mit den Objekten, die Kontrolle des Zustands von Objekten, Konservierungsmaßnahmen, Transport von Objekten und damit zusammenhängende Tätigkeiten zuständig.

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Überwachung und Kontrolle der Lager- und Ausstellungsbedingungen,

Prüfung des Zustands von Objekten,

Führung vollständiger Aufzeichnungen über den Zustand der Objekte (einschl. Bildaufzeichnungen),

Durchführung präventiver Konservierungsmaßnahmen an Objekten,

Überwachung der von externen Dienstleistern durchgeführten Konservierungsmaßnahmen,

Vorschlag von Restaurierungsmaßnahmen und Abschätzung ihrer Kosten,

Behandlung ein- oder ausgehender Objekte und Überwachung der adäquaten Verpackung und des Transports von Objekten; Prüfung des Zustands von Leihgaben,

Entwicklung und Wahrung angemessener Standards, ständige Verfolgung neuester Entwicklung in den Bereichen Konservierungstechniken und -verfahren durch Forschung und Weiterbildung,

Unterstützung bei der Organisation des Objekttransports auch durch Kurierdienste.

Ende von ANHANG I. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG II

BILDUNGSABSCHLÜSSE, BERUFSERFAHRUNG UND AUSWAHLKRITERIEN

EPSO/AD/310/15

Kurator (m/w) (AD 7)

1.   Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens vier Jahren im Fach Geschichte oder einem verwandten Fach und mindestens sechs Jahre anschließende Berufserfahrung in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet.

2.   Auswahlkriterien

Der Prüfungsausschuss legt folgende Kriterien für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise zugrunde:

1.

Promotion im Fach Geschichte oder einem verwandten, für die Amtsgeschäfte relevanten Fachgebiet,

2.

Graduiertenausbildung (die nicht zur Promotion führt) in Geschichte, Museologie oder einem anderen für die Aufgabenstellung relevanten Fachgebiet,

3.

Berufserfahrung mit der Betreuung historischer Ausstellungen,

4.

Berufserfahrung in der Recherche von Inhalten und/oder Exponaten verschiedener Art wie Objekte, Bilder und/oder Videos,

5.

Berufserfahrung in der Forschung und/oder der Erweiterung der Sammlung eines Museums,

6.

Berufserfahrung in der Erstellung von Texten für ein breites Publikum, insbesondere von Ausstellungstexten, Artikeln für Ausstellungskataloge und/oder dem Übersprechen audiovisueller Materialien,

7.

Berufserfahrung in der Abfassung von Schriften nach akademischen Standards,

8.

Berufserfahrung in der Anwendung professioneller Standards im Museumsbereich,

9.

Mitwirkung an internationalen fachspezifischen Netzen und/oder internationalen Konferenzen in für die Tätigkeit relevanten Bereichen,

10.

Berufserfahrung in der Leitung eines Teams,

11.

Berufserfahrung in einem internationalen und/oder interdisziplinären Umfeld,

12.

Berufserfahrung in der Abfassung englischer, französischer oder deutscher Texte.

Museumspädagoge (m/w) (AD 7)

1.   Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens vier Jahren im Fach Museumspädagogik, Museologie, Geschichte oder einem verwandten Fach und mindestens sechs Jahre anschließende Berufserfahrung in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet.

2.   Auswahlkriterien

Der Prüfungsausschuss legt folgende Kriterien für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise zugrunde:

1.

Berufserfahrung mit der Programmplanung im Museumsbereich,

2.

Berufserfahrung in der Konzeption und/oder Durchführung von pädagogischen Aktivitäten wie Workshops und/oder Führungen für unterschiedliche Zielgruppen,

3.

Berufserfahrung in der Konzeption der didaktischen Komponente von Ausstellungen (z. B. Materialien zum Anfassen),

4.

Berufserfahrung in der Konzeption und/oder Ausarbeitung pädagogischer Materialien für bestimmte Ausstellungen und/oder Zielgruppen,

5.

Berufserfahrung in der Konzeption von Umfragen und/oder der Evaluierung von Studien zur Besucherzufriedenheit,

6.

Berufserfahrung in der Anwendung professioneller Standards im Museumsbereich,

7.

Mitwirkung an internationalen fachspezifischen Netzen und/oder internationalen Konferenzen in für die Tätigkeit relevanten Bereichen,

8.

Berufserfahrung im Projektmanagement einschließlich des Managements von Projektteams,

9.

Berufserfahrung mit Vergabeverfahren,

10.

Berufserfahrung in einem internationalen und/oder interdisziplinären Umfeld,

11.

Berufserfahrung in der Abfassung englischer, französischer oder deutscher Texte.

Manager (m/w) — Sammlung und Konservierung (AD 7)

1.   Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens vier Jahren im Fach Konservierung, Museologie oder einem verwandten Fach und mindestens sechs Jahre anschließende Berufserfahrung in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet.

2.   Auswahlkriterien

Der Prüfungsausschuss legt folgende Kriterien für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise zugrunde:

1.

Graduiertenausbildung in Konservierung, Museologie oder einem anderen für die Aufgabenstellung relevanten Bereich,

2.

Berufserfahrung in der Verwaltung von Sammlungen und/oder Objekten,

3.

Berufserfahrung in der Beurteilung des Zustands von Objekten und/oder der Einschätzung der Notwendigkeit und der Kosten von Restaurierungsmaßnahmen,

4.

Berufserfahrung in der Überwachung der Klima- und Lichtverhältnisse bei der Lagerung, auf Ausstellungsflächen und/oder in Vitrinen,

5.

Berufserfahrung in der Behandlung von Objekten,

6.

Berufserfahrung in der Arbeit mit der Beschreibung von Ausstellungsanlagen („Facilites-Reports“),

7.

Berufserfahrung in der präventiven Konservierung verschiedener Objekte oder Materialien,

8.

Berufserfahrung in der Anwendung professioneller Standards im Museumsbereich,

9.

Mitwirkung an internationalen fachspezifischen Netzen und/oder internationalen Konferenzen in für die Tätigkeit relevanten Bereichen,

10.

Berufserfahrung in der Leitung eines Teams,

11.

Berufserfahrung in einem internationalen und/oder interdisziplinären Umfeld,

12.

Berufserfahrung in der Abfassung englischer, französischer oder deutscher Texte.

EPSO/AST/136/15

Assistenzkurator (m/w) (AST 3)

1.   Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Postsekundärer Bildungsabschluss im Fach Geschichte oder einem verwandten Fach sowie mindestens drei Jahre anschließende Berufserfahrung im Bereich Museumsausstellungen

ODER

Sekundarschulabschluss, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, und eine anschließende Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet, davon mindestens drei Jahre im Bereich Museumsausstellungen.

2.   Auswahlkriterien

Der Prüfungsausschuss legt folgende Kriterien für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise zugrunde:

1.

Graduiertenausbildung in Geschichte, Museologie oder einem anderen für die Aufgabenstellung relevanten Bereich,

2.

Berufserfahrung mit der Betreuung historischer Ausstellungen,

3.

Berufserfahrung in der Recherche von Inhalten und/oder Exponaten verschiedener Art wie Objekte, Bilder und/oder Videos,

4.

Berufserfahrung in der Erstellung von Texten für ein breites Publikum, insbesondere von Ausstellungstexten, Artikeln für Ausstellungskataloge und/oder dem Übersprechen audiovisueller Materialien,

5.

Berufserfahrung in der Anwendung professioneller Standards im Museumsbereich,

6.

Mitwirkung an internationalen fachspezifischen Netzen und/oder internationalen Konferenzen in für die Tätigkeit relevanten Bereichen,

7.

Berufserfahrung in einem internationalen und/oder interdisziplinären Umfeld,

8.

Berufserfahrung in der Abfassung englischer, französischer oder deutscher Texte.

Assistent/in im Bereich Konservierungs- und Sammlungsmanagement (AST 3)

1.   Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Postsekundärer Bildungsabschluss im Fach Konservierung sowie mindestens drei Jahre anschließende Berufserfahrung in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet

ODER

Sekundarschulabschluss, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, und eine anschließende Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren in einem mit dem Anforderungsprofil zusammenhängenden Gebiet.

2.   Auswahlkriterien

Der Prüfungsausschuss legt folgende Kriterien für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise zugrunde:

1.

Ausbildung in Konservierungstechniken für verschiedene Objekte oder Materialien,

2.

Berufserfahrung mit der Anwendung von Konservierungs- und/oder Restaurierungstechniken an verschiedenen Objekten oder Materialien,

3.

Berufserfahrung in der Beurteilung des Zustands von Objekten und/oder der Einschätzung der Notwendigkeit und der Kosten von Restaurierungsmaßnahmen,

4.

Berufserfahrung in der Überwachung der Klima- und Lichtverhältnisse bei der Lagerung, auf Ausstellungsflächen und/oder in Vitrinen oder Berufserfahrung in der Arbeit mit der Beschreibung von Ausstellungsanlagen („Facilites-Reports“),

5.

Berufserfahrung in der Führung von Aufzeichnungen über den Zustand von Objekten einschließlich Bildaufzeichnungen,

6.

Berufserfahrung in der präventiven Konservierung verschiedener Objekte oder Materialien,

7.

Berufserfahrung in der Behandlung ein- oder ausgehender Objekte und/oder der Überwachung der adäquaten Verpackung und des Transports von Objekten,

8.

Berufserfahrung in der Anwendung professioneller Standards im Museumsbereich,

9.

Mitwirkung an internationalen fachspezifischen Netzen und/oder internationalen Konferenzen in für die Tätigkeit relevanten Bereichen,

10.

Berufserfahrung in einem internationalen und/oder interdisziplinären Umfeld,

11.

Berufserfahrung in der Abfassung englischer, französischer oder deutscher Texte.

Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG III

SPRACHENREGELUNG

Im Lichte des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, begründen die EU-Organe nachstehend, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken:

Die Sprachen, die als zweite Sprache in diesem Auswahlverfahren zugelassen wurden, wurden im Interesse des Dienstes gewählt, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

In der langjährigen Praxis der EU-Organe und insbesondere des Hauses für Europäische Geschichte haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten verwendet. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten und am häufigsten gelernten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man den Bedarf und das Interesse des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Prüfungen in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens eine dieser drei Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den EU-Organen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen.

Aus den gleichen Gründen empfiehlt sich eine Beschränkung der Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem betreffenden Organ erfolgt und die Bewerbungsbögen erstellt werden. Dadurch wird ferner sichergestellt, dass die Angaben der Bewerber in ihren Bewerbungsbögen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien verglichen und überprüft werden können.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — bestimmte Prüfungen in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts).

Ende von ANHANG III. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


Top