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Document C2014/089/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7206 — Bain Capital/Anchorage Capital/Ideal Standard) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 89, 28.3.2014, p. 54–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/54


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7206 — Bain Capital/Anchorage Capital/Ideal Standard)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 89/06

1.

Am 20. März 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Bain Capital Investors, L.L.C. („Bain Capital“, USA) und Anchorage Capital Group, L.L.C. („Anchorage Capital“, USA) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Ideal Standard International, SA („Ideal Standard“, Luxemburg). Ideal Standard wird derzeit von Bain Capital kontrolliert.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bain Capital: private Kapitalbeteiligungsgesellschaft,

Anchorage Capital: eingetragenes Anlageberatungsunternehmen, das private Investmentfonds in den Bereichen Kredite, besondere Situationen und illiquide Anlagen in Nordamerika und Europa verwaltet,

Ideal Standard: Herstellung und Vertrieb von Küchen- und Badprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7206 — Bain Capital/Anchorage Capital/Ideal Standard per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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