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Document C2013/216/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6922 — Triton/Logstor) Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 216, 30.7.2013, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
OJ C 216, 30.7.2013, p. 23–23 (HR)

30.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/33


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6922 — Triton/Logstor)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 216/10

1.

Am 19. Juli 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die von Triton Managers III Limited and TFF III Limited („Triton“, Jersey) kontrollierte Akquisitionsgesellschaft Tri-Langley Acquisition ApS erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen LRA III ApS („Logstor“, Dänemark).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Triton: Private-Equity-Gesellschaft mit Portfolio-Unternehmen, die in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig sind; zum Portfolio gehört u. a. das Unternehmen Battenfeld-Cincinnati, das Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Extruder herstellt und verkauft,

Logstor: Herstellung und Verkauf von vorisolierten Rohren.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6922 — Triton/Logstor per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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