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Document C2010/304/11
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5969 — SCJ/Sara Lee) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5969 — SCJ/Sara Lee) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5969 — SCJ/Sara Lee) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 304 vom 10.11.2010, p. 15–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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10.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 304/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5969 — SCJ/Sara Lee)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2010/C 304/11
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1. |
Am 3. November 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SC Johnson & Son, Inc. („SCJ“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über die Sparte „Hausschädlingsbekämpfungsmittel“ des Unternehmens Sara Lee Corporation („Sara Lee“, USA). Das Zusammenschlussvorhaben wurde von der spanischen Wettbewerbsbehörde nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung an die Europäische Kommission verwiesen. Belgien, Frankreich, Italien, die Tschechische Republik und Griechenland haben sich diesem Verweisungsantrag später angeschlossen. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5969 — SCJ/Sara Lee per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).