EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/200/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5275 — Delek Nederland/Salland Olie Holding) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 200, 6.8.2008, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 200/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5275 — Delek Nederland/Salland Olie Holding)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 200/05)

1.

Am 30. Juli 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt. Das Unternehmen Delek Nederland BV („Delek“, Niederlande), das von der Delek-Gruppe kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Salland Olie Holding BV („Salland“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Delek: Großhandel, Einzelhandel (Tankstellen und Transport von Erdölprodukten) und Lagerung von Erdölprodukten,

Salland: Groß- und Einzelhandel (Tankstellen und Transport von Erdölprodukten) mit Erdölprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5275 — Delek Nederland/Salland Olie Holding per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


Top