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Document C2008/074E/03

PROTOKOLL
Donnerstag, 26. April 2007

OJ C 74E, 20.3.2008, p. 680–795 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 74/680


PROTOKOLL

(2008/C 74 E/04)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS

Vizepräsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.

Es spricht Richard Corbett, der darauf hinweist, dass er gemeinsam mit anderen Mitgliedern eine schriftliche Erklärung im Anschluss an den Beschluss des Präsidiums über die Aufhebung des allgemeinen Rauchverbots in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments eingereicht hat.

Da die zuständigen Dienststellen und der Präsident diese schriftliche Erklärung mit der Begründung, dass eine solche Erklärung keine internen Angelegenheiten des Parlaments betreffen könne, für unzulässig erklärt haben, fordert Richard Corbett, dass nun der AFCO-Ausschuss mit dieser Frage befasst wird und eine Auslegung der diesbezüglichen Bestimmung der Geschäftsordnung (Artikel 116 GO) vornimmt (der Präsident sagt dies zu).

2.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen

1)

Rat und Kommission:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken (KOM(2007)0129 — C6-0099/2007 — 2007/0051(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2007)0007 — C6-0102/2007 — 2007/0004(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

 

mitberatend: INTA

Vorschlag für eine Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2007)0009 — C6-0103/2007 — 2007/0003(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

 

mitberatend: INTA

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (KOM(2007)0159 — C6-0104/2007 — 2007/0054(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: EMPL

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 10/2007 — Einzelplan III - Kommission (SEK(2007) 0370 — C6-0107/2007 — 2007/2070(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0192 — C6-0108/2007 — 2007/0066(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: JURI

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl (KOM(2007)0052 — C6-0109/2007 — 2007/0023(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: ECON

 

mitberatend: ENVI, ITRE, TRAN

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufstellung eines mehrjährigen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer (KOM(2007)0169 — C6-0110/2007 — 2007/0058(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: PECH

 

mitberatend: ENVI

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (KOM(2007)0122 — C6-0116/2007 — 2007/0045(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: BUDG, CONT

2)

Abgeordnete:

a)

Vorschläge für eine Empfehlung (Artikel 114 GO)

Graham Watson, Marco Cappato, Annemie Neyts-Uyttebroeck und Marco Pannella im Namen der ALDE-Fraktion. Entwurf einer Empfehlung an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan (B6-0187/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

 

mitberatend: LIBE

3.   Mittelübertragungen

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 02/2007 (C6-0070/2007 — SEC(2007)0027 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung zum Teil genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 03/2007 (C6-0069/2007 — SEC(2007)0028 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 04/2007 (C6-0071/2007 — SEC(2007)0155 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 05/2007 (C6-0072/2007 — SEC(2007)0156 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 06/2007 (C6-0073/2007 — SEC(2007)0157 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 07/2007 (C6-0074/2007 — SEC(2007)0158 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 08/2007 (C6-0092/2007 — SEC(2007)0159 final) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung in vollem Umfang genehmigt.

4.   Beziehungen EU/Schweiz (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Beziehungen EU/Schweiz

Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Andreas Schwab im Namen der PPE-DE-Fraktion, Pervenche Berès im Namen der PSE-Fraktion, Diana Wallis im Namen der ALDE-Fraktion, Mario Borghezio im Namen der UEN-Fraktion, Andreas Mölzer im Namen der ITS-Fraktion, James Nicholson, Aloyzas Sakalas, Mieczysław Edmund Janowski, Daniel Hannan, Ryszard Czarnecki und Joaquín Almunia.

Die Aussprache wird geschlossen.

5.   Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Aussprache)

Bericht: Die Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union [2006/2277(INI)] — Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Berichterstatterin: Esther Herranz García (A6-0075/2007)

Esther Herranz García erläutert den Bericht.

Es spricht Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Anna Záborská im Namen der PPE-DE-Fraktion, Lissy Gröner im Namen der PSE-Fraktion, Eva-Britt Svensson im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Urszula Krupa im Namen der IND/DEM-Fraktion, Lydia Schenardi im Namen der ITS-Fraktion, Hiltrud Breyer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Amalia Sartori, Ilda Figueiredo, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Piia-Noora Kauppi und Silvia-Adriana Ţicău.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 8.4 des Protokolls vom 26.04.2007.

6.   Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates

Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 19. April 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente (05665/1/2007 — C6-0114/2007 — 2006/0018(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 27.04.2007.

(Die Sitzung wird von 11.20 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 12.05 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

7.   Mitteilungen des Präsidenten

Der Präsident teilt mit, dass die Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Vormittag mit überwiegender Mehrheit beschlossen hat, sich der Presseerklärung anzuschließen, die das Präsidium am Vortag zum Verlust des Mandats von Bronisław Geremek abgegeben hat und die er im Folgenden verliest:

„Das Europäische Parlament hat bislang keine Mitteilung von Seiten der polnischen Behörden in Bezug auf das Mandat von Bronisław Geremek erhalten. Bronisław Geremek ist ein sehr angesehener Politiker, der sich stets für die Verteidigung der Demokratie in seinem Land und für die Einigung Europas eingesetzt hat. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die ihm eine Fortführung seiner Arbeit erlauben. Nach den uns vorliegenden Informationen prüft der polnische Verfassungsgerichtshof derzeit das Gesetz, auf den sich der Widerruf des Mandats von Bronisław Geremek stützt. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird in den kommenden Wochen erwartet.“

„Ich habe den Juristischen Dienst des Parlaments damit beauftragt, die rechtliche Lage im Detail zu prüfen. Auch die Konferenz der Präsidenten wird sich in ihrer morgigen Sitzung mit dieser Frage befassen.“

Der Präsident fügt hinzu, dass die Konferenz der Präsidenten Bronisław Geremek ihr Mitgefühl und ihre Solidarität ausspricht.

8.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“ zu diesem Protokoll enthalten.

8.1.   Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer: Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung der entsprechenden Richtlinien***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien des Rates 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung [KOM(2006)0390 — C6-0242/2006 — 2006/0127(COD)] — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Ilda Figueiredo (A6-0059/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 1)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0157)

8.2.   Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung betimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion im Zeitraum 2007 bis 2013 [KOM(2006)0740 — C6-0505/2006 — 2006/0247(CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Duarte Freitas (A6-0083/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0158)

8.3.   Regionale Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik: Änderung des Beschlusses 2004/585/EG * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2004/585/EG zur Einsetzung regionaler Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik [KOM(2006)0732 — C6-0051/2007 — 2006/0240 (CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatterin: Elspeth Attwooll (A6-0078/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0159)

8.4.   Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Die Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union [2006/2277(INI)] — Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Berichterstatterin: Esther Herranz García (A6-0075/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 4)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0160)

8.5.   Basisinformationen für Kaufkraftparitäten ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung [KOM(2006)0135 — C6-0100/2006 — 2006/0042(COD)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatterin: Sharon Bowles (A6-0077/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 5)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0161)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0161)

8.6.   Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ***I

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur diesbezüglichen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates [KOM(2006)0401 — C6-0253/2006 — 2006/0140(COD)] — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatter: Gérard Deprez (A6-0135/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 6)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0162)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0162)

8.7.   Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2006)0587 — C6-0402/2006 — 2006/0190(CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Ioannis Gklavakis (A6-0085/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0163)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0163)

8.8.   Galileo (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0155/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 8)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0164)

8.9.   Menschenrechte in der Welt und EU-Menschenrechtspolitik 2006 (Abstimmung)

Bericht: Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union [ 2007/2020(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Simon Coveney (A6-0128/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 9)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0165)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Sarah Ludford schägt zwei mündliche Änderungsanträge zu Änderungsantrag 19 bzw. Änderungsantrag 13 vor, die Simon Coveney (Berichterstatter) unterstützt und die berücksichtigt werden;

Simon Coveney schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 94 vor, der berücksichtigt wird;

Józef Pinior schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 150 vor, der nicht berücksichtigt wird, da sich mehr als 40 Mitglieder gegen seine Berücksichtigung ausgesprechen.

8.10.   Moratorium für die Todesstrafe (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0164/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 10)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0166)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Marco Cappato schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Bezugsvermerk 4 vor, der berücksichtigt wird.

8.11.   Homophobie in Europa (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0167/2007, B6-0168/2007, B6-0170/2007 und B6-0171/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 11)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0167/2007

(ersetzt B6-0167/2007, B6-0168/2007 und B6-0171/2007):

eingereicht von den Abgeordneten:

Martine Roure und Michael Cashman im Namen der PSE-Fraktion,

Sophia in 't Veld, Alexander Alvaro, Sarah Ludford und Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion,

Monica Frassoni, Kathalijne Maria Buitenweg und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Giusto Catania, Mary Lou McDonald, Eva-Britt Svensson, Miguel Portas, Gabriele Zimmer, Vittorio Agnoletto und André Brie im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0167)

(Der Entschließungsantrag B6-0170/2007 ist hinfällig.)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Zbigniew Zaleski spricht über die im Text des Gemeinsamen Entschließungsantrags verwendete Terminologie;

Kathalijne Maria Buitenweg schlägt einen mündlichen Änderungsantrag vor, wonach eine neue Ziffer 12a eingefügt werden soll, der nicht berücksichtigt wird, da sich mehr als 40 Mitglieder dagegen aussprechen.

8.12.   Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 (Abstimmung)

Bericht: Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 [2007/2004(INI)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Kurt Joachim Lauk (A6-0076/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 12)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0168)

9.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Ilda Figueiredo — A6-0059/2007: Andreas Mölzer

Bericht Esther Herranz García — A6-0075/2007: Zita Pleštinská

Bericht Gérard Deprez — A6-0135/2007: Koenraad Dillen, Philip Claeys und Andreas Mölzer

Homophobie in Europa — RC-B6-0167/2007: Eija-Riitta Korhola, Koenraad Dillen, Albert Deß und Manfred Weber

10.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

Arlene McCarthy teilt mit, dass sie sich aus technischen Gründen nicht an der Abstimmung über die Entschließung (insgesamt) beteiligen konnte RC-B6-0167/2007 (Homophobie in Europa).

(Die Sitzung wird von 12.50 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Diana WALLIS

Vizepräsidentin

11.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

12.   Tagesordnung

Die Konferenz der Präsidenten hat in ihrer Sitzung vom Vormittag beschlossen, folgende Änderungen der Tagesordnung der Sitzungen am 9. und 10.05.2007 vorzuschlagen:

Erklärungen des Rates und der Kommission: Gipfel EU/Russland

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen und des Gemeinsamen Entschließungsantrags: Dienstag, 08.05.2007, 10.00 Uhr.

Die für Donnerstag, den 10. Mai vorgesehene Abstimmung über die Empfehlungen für die zweite Lesung: von Lissy Gröner (A6-0147/2007): Bekämpfung von Gewalt (Daphne III) wird auf die Mai- Tagung 2007 in Straßburg vertagt.

Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel:

Die von der Konferenz der Präsidenten vorgeschlagenen Benennungen werden zu Beginn der Sitzung am Mittwoch, den 9.05.2007 bekanntgegeben.

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Vorschlag: Mittwoch, 9.05.2007, 18.00 Uhr.

Abstimmung: Donnerstag 10.05.2007

Das Parlament billigt diese Änderungen.

13.   Simbabwe (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Simbabwe

Nooke (amtierender Präsident des Rates) und Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Geoffrey Van Orden im Namen der PPE-DE-Fraktion, Margrietus van den Berg im Namen der PSE-Fraktion, Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion, Athanasios Pafilis im Namen der GUE/NGLFraktion, Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Michael Gahler, Ana Maria Gomes, James Nicholson und Józef Pinior.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Geoffrey Van Orden, Nirj Deva und Michael Gahler im Namen der PPE-DE-Fraktion zur Lage in Simbabwe (B6-0162/2007);

Gabriele Zimmer und Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Simbabwe (B6-0163/2007);

Marek Aleksander Czarnecki und Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion zu Simbabwe (B6-0165/2007);

Margrietus van den Berg und Glenys Kinnock im Namen der PSE-Fraktion zur Lage in Simbabwe (B6-0166/2007);

Marie-Hélène Aubert und Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Simbabwe (B6-0169/2007);

Thierry Cornillet, Marios Matsakis, Johan Van Hecke und Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion zur Lage in Simbabwe (B6-0188/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 15.4 des Protokolls vom 26.04.2007.

14.   Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

(Titel und Verfasser der Entschließungsanträge siehe Punkt 2 des Protokolls vom 24.04.2007)

14.1.   Gewaltsames Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland

Entschließungsanträge B6-0172/2007, B6-0175/2007, B6-0178/2007, B6-0179/2007, B6-0182/2007 und B6-0186/2007

Danutė Budreikaitė, Michał Tomasz Kamiński, Milan Horáček, Tunne Kelam, Erik Meijer und Panagiotis Beglitis erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Gabriele Stauner im Namen der PPE-DE-Fraktion, Józef Pinior im Namen der PSE-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Witold Tomczak im Namen der IND/DEM-Fraktion, Bernd Posselt, Justas Vincas Paleckis, Günter Nooke (amtierender Präsident des Rates) und Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 15.1 des Protokolls vom 26.04.2007.

14.2.   Entführung des Journalisten Alan Johnston in Gaza

Entschließungsanträge B6-0159/2007, B6-0161/2007, B6-0174/2007, B6-0177/2007, B6-0180/2007 und B6-0184/2007

Richard Howitt, Marcin Libicki, Marios Matsakis, Erik Meijer, Carl Schlyter und Rodi Kratsa-Tsagaropoulou erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Simon Coveney im Namen der PPE-DE-Fraktion, Elizabeth Lynne im Namen der ALDE-Fraktion, Zuzana Roithová, Sarah Ludford, Günter Nooke (amtierender Präsident des Rates) und Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 15.2 des Protokolls vom 26.04.2007.

14.3.   Menschenrechtssituation auf den Philippinen

Entschließungsanträge B6-0160/2007, B6-0173/2007, B6-0176/2007, B6-0181/2007, B6-0183/2007 und B6-0185/2007

Karin Scheele, Marios Matsakis, Tobias Pflüger, Raül Romeva i Rueda, Thomas Mann und Michał Tomasz Kamiński erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion, Günter Nooke (amtierender Präsident des Rates) und Joaquín Almunia (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 15.3 des Protokolls vom 26.04.2007.

Es spricht Simon Coveney im Namen der PPE-DE-Fraktion, der begrüßt, dass der Rat erstmals an den Aussprachen vom Donnerstagnachmittag über Menschenrechtsfragen teilnimmt

15.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

15.1.   Gewaltsames Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0172/2007, B6-0175/2007, B6-0178/2007, B6-0179/2007, B6-0182/2007 und B6-0186/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 13)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0172/2007

(ersetzt B6-0172/2007, B6-0175/2007, B6-0178/2007, B6-0179/2007, B6-0182/2007 und B6-0186/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Edward McMillan-Scott, Bernd Posselt, Ria Oomen-Ruijten, Tunne Kelam, Eija-Riitta Korhola und Simon Coveney im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano, Panagiotis Beglitis und Jan Marinus Wiersma im Namen der PSE-Fraktion,

Annemie Neyts-Uyttebroeck, Jeanine Hennis-Plasschaert, Henrik Lax, Marco Cappato, Marios Matsakis und Janusz Onyszkiewicz im Namen der ALDE-Fraktion,

Michał Tomasz Kamiński, Hanna Foltyn-Kubicka, Konrad Szymański, Adam Bielan, Inese Vaidere, Ģirts Valdis Kristovskis, Gintaras Didžiokas und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion,

Bart Staes, Milan Horáček und Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Vittorio Agnoletto und André Brie im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0169)

15.2.   Entführung des Journalisten Alan Johnston in Gaza (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0159/2007, B6-0161/2007, B6-0174/2007, B6-0177/2007, B6-0180/2007 und B6-0184/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 14)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0159/2007

(ersetzt B6-0159/2007, B6-0161/2007, B6-0174/2007, B6-0177/2007, B6-0180/2007 und B6-0184/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Ioannis Kasoulides, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Simon Coveney, Charles Tannock, John Bowis, Frieda Brepoels und Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Richard Howitt, Pasqualina Napoletano, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Thijs Berman und Panagiotis Beglitis im Namen der PSE-Fraktion,

Elizabeth Lynne, Chris Davies, Sarah Ludford und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion,

Brian Crowley, Konrad Szymański und Gintaras Didžiokas im Namen der UEN-Fraktion,

Margrete Auken, Jill Evans und Caroline Lucas im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Francis Wurtz, Luisa Morgantini und André Brie im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0170)

15.3.   Menschenrechtssituation auf den Philippinen (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0160/2007, B6-0173/2007, B6-0176/2007, B6-0181/2007, B6-0183/2007 und B6-0185/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 15)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0160/2007

(ersetzt B6-0160/2007, B6-0173/2007, B6-0176/2007, B6-0181/2007, B6-0183/2007 und B6-0185/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Thomas Mann, Bernd Posselt und Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano und Marc Tarabella im Namen der PSE-Fraktion,

Jules Maaten und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion

Gintaras Didžiokas im Namen der UEN-Fraktion,

Frithjof Schmidt, Raül Romeva i Rueda und Elisabeth Schroedter im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Tobias Pflüger im Namen der GUE/NGL-Fraktion

(Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan und Marek Aleksander Czarnecki haben ihre Unterschrift im Namen der UEN-Fraktion zurückgezogen.)

Angenommen (P6_TA(2007)0171)

15.4.   Simbabwe (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0162/2007, B6-0163/2007, B6-0165/2007, B6-0166/2007, B6-0169/2007 und B6-0188/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 16)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0162/2007

(ersetzt B6-0162/2007, B6-0165/2007, B6-0166/2007, B6-0169/2007 und B6-0188/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Geoffrey Van Orden und Michael Gahler im Namen der PPE-DE-Fraktion

Margrietus van den Berg und Glenys Kinnock im Namen der PSE-Fraktion,

Thierry Cornillet, Marios Matsakis, Johan Van Hecke und Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion,

Marek Aleksander Czarnecki und Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion,

Marie-Hélène Aubert und Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0172)

(Der Entschließungsantrag B6-0163/2007 ist hinfällig.)

16.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

17.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

18.   Zusammensetzung des Parlaments

Die zuständigen rumänischen Behörden haben die Benennung von Cristian Silviu Buşoi und Horia-Victor Toma mit Wirkung vom 24.04.2007 anstelle von Adrian Mihai Cioroianu bzw. Ovidiu Ioan Silaghi zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments mitgeteilt.

Solange ihre Mandate nicht geprüft worden sind oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nehmen Cristian Silviu Buşoi und Horia-Victor Toma gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung, unter der Voraussetzung, dass sie zuvor eine schriftliche Erklärung unterzeichnet haben, wonach sie kein Amt inne haben, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist, an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil.

19.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Auf Antrag der PPE-DE, PSE- und UEN-Fraktionen bestätigt das Parlament die folgenden Benennungen:

Unterausschuss Menschenrechte: Riccardo Ventre

LIBE-Ausschuss und FEMM-Ausschuss: Esther De Lange

Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: Michael Cashman anstelle von Glenis Willmott

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas: Glenis Willmott

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens:

Edit Bauer anstelle von Christian Ehler

Mirosław Mariusz Piotrowski

Delegation für die Beziehungen zu Indien: Christian Ehler anstelle von Edit Bauer

Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China: Joop Post anstelle von Ria Oomen-Ruijten

Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel: Astrid Lulling

20.   Prüfung von Mandaten

Auf Vorschlag des JURI-Ausschusses beschließt das Parlament, das Mandat von Joop Post mit Wirkung vom 1.03.2007 für gültig zu erklären.

21.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse

ENVI-Ausschuss

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (KOM(2006)0388 — C6-0245/2006 — 2006/0136 (COD))

(mitberatend: ITRE)

Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ENVI, AGRI, IMCO

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 07.12.2006)

ITRE-Ausschuss

Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))

(mitberatend: ENVI, IMCO, REGI)

Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ITRE, ECON

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

LIBE-Ausschuss

EU-Kinderrechtsstrategie (2007/2093(INI))

(mitberatend: DEVE, CULT, AFET, EMPL, JURI)

Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse LIBE, FEMM

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Ausschussbefassung

JURI-Ausschuss

Änderung der Geschäftsordnung im Lichte des Statuts der Mitglieder (2006/2195(REG))

Ausschussbefassung:

federführend: AFCO

 

mitberatend: JURI

Beschluss, Initiativberichte auszuarbeiten

FEMM-Ausschuss

Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union — 2007 (2007/2065(INI))

(mitberatend: CULT, AGRI, EMPL, LIBE, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 21.03.2007)

Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten (Artikel 45 GO)

AFCO-Ausschuss

Fahrplan für Fortschritte der Union beim Verfassungsprozess (2007/2087(INI))

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

AFET-Ausschuss

Eine wirkungsvollere EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))

(mitberatend: LIBE, INTA, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

CONT-Ausschuss

Sonderbericht Nr. 9/2006 des Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat (2007/2077(INI))

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

CULT-Ausschuss

Rolle des Sports bei der Erziehung (2007/2086(INI))

(mitberatend: FEMM)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

ECON-Ausschuss

Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie (2007/2097(INI))

(mitberatend: ITRE, JURI, IMCO)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Bericht über die Wettbewerbspolitik 2005 (2007/2078(INI))

(mitberatend: ENVI, EMPL, ITRE, IMCO, TRAN)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

ENVI-Ausschuss

Internationale Gesundheitsvorschriften (2007/2079(INI))

(mitberatend: LIBE)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

ITRE-Ausschuss

Fahrplan für erneuerbare Energien in Europa (2007/2090(INI))

(mitberatend: DEVE, AFET, AGRI, ENVI, ECON, INTA, IMCO, TRAN, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Konventionelle Energiequellen und Energietechnologie (2007/2091(INI))

(mitberatend: DEVE, AFET, ENVI, ECON, INTA, IMCO, TRAN, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))

(mitberatend: ENVI, IMCO, REGI, ECON)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

JURI-Ausschuss

Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))

(mitberatend: PETI, FEMM, AFCO, DEVE, CULT, AFET, PECH, AGRI, ENVI, EMPL, BUDG, ITRE, ECON, CONT, LIBE, INTA, IMCO, TRAN, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (2007/2096(INI))

(mitberatend: PETI, FEMM, AFCO, DEVE, CULT, AFET, PECH, AGRI, ENVI, EMPL, BUDG, ITRE, ECON, CONT, LIBE, INTA, IMCO, TRAN, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

LIBE-Ausschuss

EU-Kinderrechtsstrategie (2007/2093(INI))

(mitberatend: DEVE, CULT, AFET, EMPL, JURI, FEMM)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI))

(mitberatend: FEMM, EMPL)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

TRAN-Ausschuss

Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa (2007/2092(INI))

(mitberatend: ENVI, EMPL, ITRE, ECON, LIBE, REGI)

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

Beschluss, Initiativberichte auszuarbeiten (Artikel 114 GO)

LIBE-Ausschuss

Über Fortschritte bei den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2007/2067(INI))

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 19.04.2007)

22.   Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 116 GO)

Anzahl der Unterschriften, die folgende in das Register eingetragene schriftliche Erklärungen erhalten haben (Artikel 116 Absatz 3 GO):

Nr. Dokument

Verfasser(in)

Unterschriften

6/2007

Adriana Poli Bortone

25

7/2007

Oldřich Vlasák

13

8/2007

Jo Leinen, Frédérique Ries, Erik Meijer und Bernat Joan i Marí

264

9/2007

Jim Higgins, Dan Jørgensen, John Bowis und Linda McAvan

153

10/2007

Elmar Brok, Nicole Fontaine, Bronislaw Geremek, Jo Leinen und Iñigo Méndez de Vigo

277

11/2007

Michael Cashman, Sophia in 't Veld, Raül Romeva i Rueda, Alexander Stubb und John Bowis

238

12/2007

Graham Watson, Joseph Daul, Martin Schulz, Cristiana Muscardini und Daniel Cohn-Bendit

229

13/2007

Daniel Strož

12

14/2007

Jamila Madeira

50

15/2007

Adriana Poli Bortone

37

16/2007

Zita Gurmai, Anders Wijkman, Vittorio Prodi, Umberto Guidoni und ClaudeTurmes

304

17/2007

Véronique Mathieu, Anne Van Lancker, Sophie in't Veld, Luisa Morgantini und Hiltrud Breyer

153

18/2007

Urszula Krupa und Witold Tomczak

15

19/2007

Daniel Strož, Athanasios Pafilis und Tobias Pflüger

41

20/2007

Gianni Pittella, Lapo Pistelli, Luciana Sbarbati, Lilli Gruber und Claudio Fava

92

21/2007

Alyn Smith, Karin Resetarits, Luisa Morgantini, Marie-Arlette Carlotti und Anna Záborská

46

22/2007

Pierre Schapira, Kader Arif, Johan Van Hecke, Luisa Morgantini und Caroline Lucas

93

23/2007

Mojca Drčar Murko, Jelko Kacin, Sepp Kusstatscher, Karin Resetarits und Csaba Sándor Tabajdi

23

24/2007

Elizabeth Lynne, Angelika Beer, Véronique De Keyser und Mihael Brejc

148

25/2007

Andreas Mölzer

10

26/2007

Andreas Mölzer

2

27/2007

Aldo Patriciello

40

28/2007

Marco Cappato, Gérard Onesta, Riccardo Ventre, Józef Pinior und Marco Pannella

72

29/2007

Caroline Lucas, Mojca Drčar Murko, Karin Scheele, Satu Hassi und Jens Holm

75

30/2007

Adrian-Mihai Cioroianu und Alexandru Ioan Morţun

14

31/2007

Andreas Mölzer

8

32/2007

Elizabeth Lynne

60

33/2007

Jacky Henin und Marco Rizzo

11

34/2007

Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc

10

35/2007

Karin Riis-Jørgensen, Silvia Ciornei, Simon Coveney, Lissy Gröner und Raül Romeva i Rueda

101

36/2007

Romana Jordan Cizelj und Jan Christian Ehler

20

37/2007

Ivo Belet, Jean-Luc Bennahmias, Adeline Hazan, Guy Bono und PatrickGaubert

60

38/2007

Cristian Stănescu

4

39/2007

Věra Flasarová

10

40/2007

Jens Holm, Rebecca Harms, John Bowis, Martine Roure und Mojca Drčar Murko

42

41/2007

Geoffrey Van Orden, Struan Stevenson, Ivo Strejček, Syed Kamall und Nina Škottová

30

42/2007

Glyn Ford, Bernd Posselt, Viktória Mohácsi, Claude Moraes und Feleknas Uca

37

43/2007

Roberto Musacchio, Dimitrios Papadimoulis, Françoise Castex, Maria da Assunção Esteves und Jean Lambert

50

44/2007

Diana Wallis, Gérard Onesta, Marc Tarabella, Alejo Vidal-Quadras und Dimitrios Papadimoulis

124

45/2007

Nikolaos Vakalis, Jorgo Chatzimarkakis, David Hammerstein Mintz und Pia Elda Locatelli

49

23.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

24.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Die nächsten Sitzungen finden am 09.05.2007/10.05.2007 statt.

25.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

Die Sitzung wird um 17.00 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Hans-Gert Pöttering

Präsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Athanasiu, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Bachelot-Narquin, Baco, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Borghezio, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Buşoi, Busquin, Busuttil, Buzek, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carnero González, Casa, Casaca, Cashman, Casini, Caspary, Castex, Castiglione, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chervenyakov, Chichester, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Ciornei, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Paolo Costa, Cottigny, Coveney, Cramer, Corina Creţu, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Martin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dîncu, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, El Khadraoui, Esteves, Ettl, Fajmon, Falbr, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Florenz, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gaubert, Gauzès, Gebhardt, Gentvilas, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hammerstein, Hamon, Handzlik, Hannan, Harbour, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hegyi, Hellvig, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Holm, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hughes, Hutchinson, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Ilchev, in 't Veld, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jørgensen, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karatzaferis, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Tunne Kelam, Kelemen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Lang, De Lange, Langen, Langendries, La Russa, Lauk, Lax, Lechner, Lehideux, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marine Le Pen, Le Rachinel, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Lichtenberger, Lienemann, Liese, Liotard, Lipietz, Locatelli, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Maaten, McAvan, McGuinness, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Mantovani, Marinescu, Markov, Martens, David Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Moisuc, Moreno Sánchez, Morgantini, Morillon, Morţun, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscat, Mussolini, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Öger, Özdemir, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parvanova, Paşcu, Patrie, Pęk, Petre, Pflüger, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pittella, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posdorf, Posselt, Post, Prets, Vittorio Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Ransdorf, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Ribeiro e Castro, Ries, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Frithjof Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Jürgen Schröder, Schroedter, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Shouleva, Siekierski, Silva Peneda, Simpson, Sinnott, Siwiec, Skinner, Škottová, Sommer, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Strejček, Strož, Stubb, Sudre, Surján, Svensson, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thyssen, Ţicău, Ţîrle, Titley, Toma, Tomczak, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Turmes, Uca, Ulmer, Vaidere, Vakalis, Vălean, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras, Vigenin, de Villiers, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, Wohlin, Bernard Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zingaretti, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

R

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer: Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung der entsprechenden Richtlinien ***I

Bericht: Ilda FIGUEIREDO (A6-0059/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

2.   Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion (2007-2013) *

Bericht: Duarte FREITAS (A6-0083/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

3.   Regionale Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik: Änderung des Beschlusses 2004/585/EG *

Bericht: Elspeth ATWOOLL (A6-0078/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

4.   Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union

Bericht: Esther HERRANZ GARCÍA (A6-0075/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

5.   Basisinformationen für Kaufkraftparitäten ***I

Bericht: Sharon BOWLES (A6-0077/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Block 1

(gesamter Text)

1-9

11-23

28-32

Ausschuss

 

+

 

Block 2

(gesamter Text)

33-37

39

ALDE

 

+

 

Artikel 2 Absatz 1

40

ALDE

 

+

 

10

Ausschuss

 

 

Artikel 12

38

ALDE

 

+

 

24-27

Ausschuss

 

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

6.   Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ***I

Bericht: Gérard DEPREZ (A6-0135/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Vorschlag zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission

2

GUE/NGL

 

-

 

gesamter Text

1

Ausschuss

 

+

 

nach Artikel 8

3

GUE/NGL

 

-

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

NA

+

526, 63, 28

Anträge auf namentliche Abstimmung

ALDE: Schlussabstimmung

7.   Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen *

Bericht: Ioannis GKLAVAKIS (A6-0085/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-2

Ausschuss

 

+

 

Artikel 11 Absatz 5

3

PSE

 

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

NA

+

572, 35, 10

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

8.   Galileo

Entschließungsantrag: (B6-0155/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0155/2007

(ITRE)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

9.   Menschenrechte in der Welt und EU-Menschenrechtspolitik 2006

Bericht: Simon COVENEY (A6-0128/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

nach § 3

1

ALDE

NA

+

315, 251, 50

§ 4

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 15

2

ALDE

 

+

 

§ 16

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 19

3

ALDE

NA

+

575, 32, 10

§ 21

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 28

19

PPE-DE

 

+

mündlich geändert

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 29

21

PPE-DE

 

+

 

§ 36

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 47

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 56

18S

PPE-DE

 

-

 

nach § 65

11

PSE

 

+

 

nach § 66

4

ALDE

 

+

 

§ 68

20

PPE-DE

 

+

 

§ 81

5

ALDE

 

-

 

nach § 84

6

ALDE

NA

-

89, 520, 9

§ 85

17

PPE-DE

 

+

 

§ 93

16

PPE-DE, PSE

 

+

 

§ 94

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 106

15

PPE-DE

 

+

 

nach § 109

7=

14=

ALDE,

Verts/ALE, PSE:

NA

+

327, 281, 5

§ 122

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3

+

 

4

+

 

§ 126

8

ALDE

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

332, 273, 8

§ 132

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

nach § 133

9

ALDE

NA

+

333, 233, 40

§ 144

10

ALDE

NA

+

524,45, 53

12

PSE

 

R

 

nach § 145

13

PSE

 

+

mündlich geändert

§ 149

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 150

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

ALDE: Änd. 1, 3, 6, 7, 9, 10

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PSE: § 150

PPE-DE: §§ 4, 28, 36, 47, 132, 149 und 150

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE, GUE/NGL

§ 122

1. Teil:„erinnert an seine oben erwähnte Entschließung vom 14. Februar 2006 hinsichtlich der künftigen EU-Politik zur Anwendung von Menschenrechtsklauseln in allen EU-Abkommen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission als eine erste Reaktion verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Klausel, wie die schrittweise Ausweitung der Menschenrechtskommissionen auf mehr Drittländer, ergriffen hat; weist darauf hin, dass der Rat noch nicht konkret auf die oben genannte Entschließung geantwortet hat, sondern es vorzieht, die Klausel weiter generell in der Außenpolitik anzuwenden; begrüßt die Tatsache, dass die Leiter von Delegationen der Kommission in Drittländern im Rahmen ihres Mandats verpflichtet sind, auf die Menschenrechte einzugehen;“

2. Teil:„noch konkreter“

3. Teil:„ist jedoch besorgt über den jüngsten ... detaillierten Vorschlägen beziehen;“

4. Teil:„weist besonders auf die Notwendigkeit hin ... mit Drittländern zu gewährleisten;“

PPE-DE:

§ 16

1. Teil:„fordert die Kommission auf, bei den EU-Mitgliedstaaten dafür einzutreten, dass sie alle wichtigen VN- und Europarats-Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte und die Fakultativprotokolle dazu unterzeichnen und ratifizieren; weist die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass insbesondere das erst unlängst angenommene internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert werden muss ;“

2. Teil: ursprünglicher Text

§ 21

1. Teil: gesamter Text ohne die Worte „zwischen den Konfliktparteien“

2. Teil: diese Worte

am 8

1. Teil:„äußert seine Besorgnis ... ihr Leben zu lassen;“

2. Teil:„fordert mehr rechtliche Optionen ... in einem Mitgliedstaat zu gewähren ist;“

Sonstiges

Sarah Ludford hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 19 vorgeschlagen:

28. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, wie sich der Beschluss der Europäischen Union, Direkthilfezahlungen über die Palästinensische Autonomiebehörde auszusetzen, weil diese legitime Bedingungen nicht erfüllt, auf die palästinensische Bevölkerung auswirkt; fordert eindringlich die Verlängerung des zeitlich begrenzten internationalen Mechanismus und fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, jegliche Änderung der Gegebenheiten genau zu beobachten und Gegebenheiten zu fördern, die eine Wiederaufnahme der Hilfszahlungen über die Autonomiebehörde möglich machen;

Simon Coveney, Berichterstatter, hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu § 94 vorgeschlagen:

94. erkennt die schwerwiegenden Auswirkungen des anhaltenden Krieges in Irak auf die Menschenrechte und die Vielschichtigkeit der derzeitigen fragilen politischen Lage an; nimmt die vom Parlament zu Irak angenommenen Berichte und Entschließungen sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, unablässig zu prüfen, wie die EU einen konstruktiveren Beitrag zur Verwirklichung der Stabilität in Irak leisten könnte; nimmt mit völligem Unverständnis zur Kenntnis, dass ECHO trotz der katastrophalen Situation der Not leidenden irakischen Bevölkerung sowie der irakischen Flüchtlinge zeitweise seine humanitäre Hilfe für den Irak eingestellt hat; begrüßt jedoch die im Februar 2007 erfolgte Wiederaufnahme dieser Hilfe ;

Sarah Ludford hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 13 vorgeschlagen:

145a. erinnert an seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse1; fordert seine Ausschüsse auf, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, in ihren Aktivitäten die Ausgewogenheit der Geschlechter zu berücksichtigen (auch in der Zusammensetzung der Delegationen und der eingeladenen Rednerinnen und Redner) und die von den in jedem Ausschuss benannten, für das Gender Mainstreaming zuständigen, Mitgliedern vorgelegten Gender-Aktionspläne umzusetzen;

10.   Moratorium für die Todesstrafe

Entschließungsantrag: (B6-0164/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0164/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

Bezugsvermerk 4 mündliche geändert

Sonstiges

Marco Cappato hat einen mündlichen Änderungsantrag zu Bezugsvermerk 4 vorgeschlagen:

in Kenntnis der vom EU-Vorsitz am 19. Dezember 2006 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegebenen Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe, die ursprünglich von 85 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,

11.   Homophobie in Europa

Entschließungsanträge: (B6-0167/2007, B6-0168/2007, B6-0170/2007, B6-0171/20070)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0167/2007

(PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL)

§ 6

§

ursprünglicher Text

ges./ EA

+

324, 245, 22

§ 8

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erwägung C

§

ursprünglicher Text

ges./ EA

+

301, 256, 34

Erwägung H

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erwägung K

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erwägung M

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

Erwägung Q

§

ursprünglicher Text

ges./ EA

+

296, 261, 41

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

325, 124, 150

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0167/2007

 

ALDE

 

 

B6-0168/2007

 

PSE

 

 

B6-0170/2007

 

UEN

 

 

B6-0171/2007

 

Verts/ALE, GUE/NGL

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

UEN: Schlussabstimmung

Verts/ALE: Schlussabstimmung

PSE: Schlussabstimmung

Anträge auf gesonderte Abstimmungen

ALDE: Erwägungen C, H, K, M und Q, §§ 6 und 8

PSE: Erwägung M

12.   Die öffentlichen Finanzen in der WWU — 2006

Bericht: Kurt Joachim LAUK (A6-0076/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

11

Verts/ALE

 

-

 

3

PSE

 

+

 

§ 2

12

Verts/ALE

NA

-

204, 344, 42

§ 3

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 4

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 5

4

PSE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

305, 257, 13

§ 6

5

PSE

 

+

 

§ 7

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 9

6

PSE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 14

13

Verts/ALE

 

-

 

7

PSE

 

-

 

§ 18

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 19

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 20

8=

14=

PSE,

Verts/ALE

NA

-

278, 283, 7

1

PPE-DE

NA

-

212, 335, 35

15

ALDE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

nach § 20

9

PSE

 

+

 

§ 23

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 26

2S

PPE-DE

EA

-

272, 285, 21

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

277, 142, 130

Änderungsantrag 10 wurde annulliert.

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

PSE: Änd. 1 und 8/14

Verts/ALE: Änd. 1, 8/14 und 12

Anträge auf gesonderte Abstimmung

GUE/NGL: §§ 3, 4, 19 und 23

Verts/ALE: § 20

Anträge auf getrennte Abstimmung

GUE/NGL

§ 5

1. Teil: Text bis „SWP entscheiden wird;“

2. Teil: Rest

§ 7

1. Teil: Text bis „in einigen Mitgliedstaaten;“

2. Teil: Rest

§ 18

1. Teil: Text bis „menschlichem Kapital“

2. Teil: Rest

13.   Gewaltsames Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland

Entschließungsanträge: B6-0172/2007, B6-0175/2007, B6-0178/2007, B6-0179/2007, B6-0182/2007, B6-0186/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0172/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

65, 0, 2

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0172/2007

 

PSE

 

 

B6-0175/2007

 

ALDE

 

 

B6-0178/2007

 

UEN

 

 

B6-0179/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0182/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0186/2007

 

GUE/NGL

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

14.   Entführung des Journalisten Alan Johnston in Gaza

Entschließungsanträge: (B6-0159/2007, B6-0161/2007, B6-0174/2007, B6-0177/2007, B6-0180/2007, B6-0184/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA - Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0159/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0159/2007

 

UEN

 

 

B6-0161/2007

 

PSE

 

 

B6-0174/2007

 

ALDE

 

 

B6-0177/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0180/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0184/2007

 

PPE-DE

 

 

15.   Menschenrechtssituation auf den Philippinen

Entschließungsanträge: (B6-0160/2007, B6-0173/2007, B6-0176/2007, B6-0181/2007, B6-0183/2007, B6-0185/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0160/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

§ 1

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/NA

-

29, 41, 0

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

68, 0, 0

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0160/2007

 

PSE

 

 

B6-0173/2007

 

ALDE

 

 

B6-0176/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0181/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0183/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0185/2007

 

UEN

 

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 1

1. Teil: gesamter Text ohne die Worte „und die Rolle, die die Streitkräfte bei diesen Ermordungen spielen“

2. Teil: diese Worte

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

16.   Simbabwe

Entschließungsanträge: (B6-0162/2007, B6-0163/2007, B6-0165/2007, B6-0166/2007, B6-0169/2007, B6-0188/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0162/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE)

Erw. L

1

Verts/ALE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

68, 1, 1

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0162/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0163/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0165/2007

 

UEN

 

 

B6-0166/2007

 

PSE

 

 

B6-0169/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0188/2007

 

ALDE

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Deprez A6-0135/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 526

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Karatzaferis, Sinnott

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Battilocchio, Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Borghezio, Crowley, Krasts, Kristovskis, Kuc, Maldeikis, Ó Neachtain, Pirilli, Speroni, Tatarella, Vaidere, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Staes, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 63

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Bonde, Clark, Goudin, Louis, Lundgren, Nattrass, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Mote

NI: Allister, Chruszcz, Helmer

UEN: Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Kuźmiuk, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Szymański, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Verts/ALE: Schlyter

Enthaltungen: 28

IND/DEM: Krupa

NI: Baco

PPE-DE: Ashworth, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Deva, Dover, Doyle, Hannan, Heaton-Harris, Jackson, Kamall, Kirkhope, Mitchell, Nicholson, Purvis, Stevenson, Tannock, Van Orden

Verts/ALE: van Buitenen, Flautre, Lucas, Schmidt Frithjof, Schroedter, Voggenhuber

2.   Bericht Gklavakis A6-0085/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 572

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Karatzaferis, Sinnott

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister, Baco, Battilocchio, Belohorská, Helmer, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schapira, Scheele, Schulz, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 35

GUE/NGL: Holm, Liotard, Markov, Meijer, Seppänen, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Batten, Bonde, Clark, Goudin, Lundgren, Nattrass, Whittaker, Wise, Železný

PPE-DE: Fajmon, Hannan, Ouzký, Škottová, Strejček, Van Orden, Vlasák, Wohlin

PSE: Andersson, van den Berg, Christensen, Hedh, Hegyi, Jørgensen, Kinnock, Rasmussen, Schaldemose, Segelström, Westlund

Enthaltungen: 10

ALDE: Schmidt Olle

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Krupa, Louis, Tomczak, de Villiers, Wojciechowski Bernard Piotr

NI: Chruszcz

PPE-DE: Kamall

Verts/ALE: van Buitenen

3.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 315

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Flasarová, Henin, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Ransdorf, Remek, Uca, Wurtz

IND/DEM: Karatzaferis

ITS: Buruiană-Aprodu, Coşea, Mihăescu, Mussolini

NI: Belohorská

PPE-DE: Belet, Brepoels, Buzek, Cederschiöld, Dehaene, Esteves, Fjellner, Gklavakis, Hökmark, Hybášková, Ibrisagic, Kratsa-Tsagaropoulou, Mavrommatis, Olajos, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Seeberg, Thyssen, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis, Wijkman

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Crowley, Kuc, Ó Neachtain

Verts/ALE: Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Schroedter, Staes

Nein-Stimmen: 251

GUE/NGL: Meyer Pleite

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Clark, Goudin, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Tomczak, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Le Rachinel

NI: Allister, Chruszcz, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hoppenstedt, Hudacký, Iacob-Ridzi, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Ţîrle, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Bielan, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 50

GUE/NGL: Holm, Meijer, Pafilis, Seppänen, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Krupa, Louis, de Villiers

ITS: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Martinez, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Baco, Battilocchio, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Saïfi, Sonik

Verts/ALE: Aubert, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Flautre, Hammerstein, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lipietz, Lucas, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

4.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsantrag 3

Ja-Stimmen: 575

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Flasarová, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Goudin, Karatzaferis, Lundgren, Železný

ITS: Mihăescu

NI: Allister, Belohorská, Helmer, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Bielan, Borghezio, Crowley, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 32

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Krupa, Louis, Nattrass, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Chruszcz

PPE-DE: Pomés Ruiz

UEN: Czarnecki Ryszard, Rogalski

Enthaltungen: 10

GUE/NGL: Meyer Pleite, Pafilis

IND/DEM: Sinnott

ITS: Martinez, Mote

NI: Baco, Battilocchio

PPE-DE: Lewandowski, Wohlin

Verts/ALE: van Buitenen

5.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsantrag 6

Ja-Stimmen: 89

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Karatzaferis

ITS: Coşea, Mussolini

NI: Belohorská

PPE-DE: Posselt, Saïfi, Wijkman

PSE: Paparizov, Tarand

UEN: Aylward, Crowley, Ó Neachtain

Nein-Stimmen: 520

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Goudin, Louis, Lundgren, Nattrass, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister, Battilocchio, Chruszcz, Helmer, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Bielan, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Breyer, Buitenweg, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 9

IND/DEM: Bonde, Krupa, Sinnott, Tomczak

NI: Baco

PPE-DE: Szabó

PSE: Vigenin

Verts/ALE: Bennahmias, van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Claude Turmes, Tokia Saïfi

6.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsanträge 7 + 14

Ja-Stimmen: 327

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bowles, Budreikaitė, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Karatzaferis, Sinnott

ITS: Mussolini

NI: Battilocchio, Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Belet, Brepoels, Dehaene, Grosch, Posselt, Saïfi, Seeberg, Thyssen, Wijkman

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Crowley, Ó Neachtain

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 281

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Goudin, Krupa, Lundgren, Nattrass, Tomczak, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister, Baco, Chruszcz, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Bielan, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 5

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Louis, de Villiers

PPE-DE: Szabó

Verts/ALE: van Buitenen

7.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsantrag 9

Ja-Stimmen: 333

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bowles, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Mohácsi, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Samuelsen, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Goudin, Karatzaferis, Lundgren, Sinnott

ITS: Coşea, Mussolini

NI: Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Audy, Daul, Dehaene, Descamps, De Veyrac, Gaubert, Gklavakis, Glattfelder, Grossetête, Kauppi, Kratsa-Tsagaropoulou, Mathieu, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Seeberg, Stubb, Sudre, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis, Ventre, Wijkman

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Crowley, Kuc, Ó Neachtain

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 233

ALDE: Bourlanges, Deprez, Morillon, Virrankoski

IND/DEM: Belder, Blokland, Krupa, Tomczak, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister, Chruszcz

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chmielewski, Coelho, Coveney, De Blasio, Demetriou, Deß, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gauzès, Gewalt, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Gyürk, Handzlik, Hannan, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Surján, Szájer, Tannock, Ţîrle, Ulmer, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Bielan, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 40

ALDE: Budreikaitė, Matsakis, Nicholson of Winterbourne, Ries, Savi

IND/DEM: Batten, Clark, Louis, Nattrass, de Villiers, Whittaker, Wise

NI: Baco, Battilocchio, Helmer

PPE-DE: Ashworth, Beazley, Belet, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cederschiöld, Chichester, Dover, Esteves, Fjellner, Harbour, Heaton-Harris, Ibrisagic, Jackson, Kamall, Korhola, Nicholson, Purvis, Saïfi, Stevenson, Szabó, Thyssen, Van Orden

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Claude Turmes

Enthaltungen: Charles Tannock

8.   Bericht Coveney A6-0128/2007

Änderungsantrag 10

Ja-Stimmen: 524

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Bonde, Goudin, Karatzaferis, Krupa, Lundgren, Tomczak, Wojciechowski Bernard Piotr

ITS: Gollnisch, Mussolini

NI: Belohorská, Chruszcz, Helmer, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Ulmer, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Crowley, Maldeikis, Ó Neachtain, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 45

GUE/NGL: Meyer Pleite

IND/DEM: Belder, Blokland

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister

PPE-DE: Pomés Ruiz

UEN: Bielan, Borghezio, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Enthaltungen: 53

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Clark, Louis, Nattrass, Sinnott, de Villiers, Whittaker, Wise, Železný

NI: Baco, Battilocchio

PPE-DE: Gklavakis, Kratsa-Tsagaropoulou, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Sonik, Trakatellis, Vakalis, Van Orden, Varvitsiotis

UEN: Pirilli, Tatarella, Vaidere

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Javier Pomes

9.   RC-B6-0167/2007 — Homophobie in Europa

Entschließung

Ja-Stimmen: 325

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bowles, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Davies, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Lambsdorff, Lax, Ludford, Lynne, Manders, Mohácsi, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Wallis

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Goudin, Lundgren, Železný

NI: Baco, Battilocchio, Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Bachelot-Narquin, Belet, Bowis, Brepoels, Cederschiöld, Coveney, Dehaene, De Veyrac, Doorn, Doyle, Fjellner, Fontaine, Freitas, Gaubert, Grosch, Grossetête, Guellec, Hökmark, Ibrisagic, Itälä, Kauppi, Korhola, Mathieu, Saïfi, Seeberg, Stubb, Thyssen, Vlasto, Wijkman, Wohlin

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kirilov, Kósáné Kovács, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Kuc

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 124

ALDE: Deprez, Morillon, Virrankoski

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Krupa, Louis, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Moisuc, Mote, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Allister, Chruszcz, Helmer

PPE-DE: Andrikienė, Becsey, Berend, Buzek, Callanan, Casini, Chmielewski, Deß, Ebner, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Handzlik, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Jałowiecki, Kaczmarek, Klaß, Klich, Konrad, Kudrycka, Lechner, Lewandowski, Liese, Marques, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Olbrycht, Ouzký, Pīks, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posselt, Post, Protasiewicz, Queiró, Reul, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Strejček, Surján, Ţîrle, Vlasák, Záborská, Zaleski, Zwiefka

PSE: Golik, Grabowska, Liberadzki, Rosati, Szejna

UEN: Aylward, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 150

ALDE: Budreikaitė, Costa, Geremek, Kułakowski, Lehideux, Matsakis, Onyszkiewicz, Savi, Staniszewska

IND/DEM: Bonde, Karatzaferis

PPE-DE: Albertini, Anastase, Ashworth, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Busuttil, Casa, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chichester, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Dover, Duka-Zólyomi, Esteves, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Gyürk, Hannan, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Iacob-Ridzi, Iturgaiz Angulo, Jackson, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kamall, Karas, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Koch, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Martens, Mato Adrover, Mavrommatis, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pinheiro, Podestà, Posdorf, Purvis, Rack, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Schierhuber, Schmitt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Šťastný, Stauner, Stevenson, Sudre, Szabó, Tajani, Tannock, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec

PSE: Geringer de Oedenberg, Gierek, Koterec

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Arlene McCarthy, Jeanine Hennis-Plasschaert

Nein-Stimmen: Jean Marie Beaupuy

Enthaltungen: Eija-Riitta Korhola, Cristina Gutiérrez-Cortines, Javier Pomes

10.   Bericht Lauk A6-0076/2007

Änderungsantrag 12

Ja-Stimmen: 204

ALDE: Cornillet, Drčar Murko

NI: Belohorská

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Haug, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 344

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Clark, Goudin, Karatzaferis, Lundgren, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Ashworth, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Aylward, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Rogalski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 42

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Krupa, Louis, Tomczak, de Villiers, Wojciechowski Bernard Piotr

NI: Allister, Battilocchio, Chruszcz, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Szabó, von Wogau

PSE: Carlotti, Hänsch, Hedh

Verts/ALE: van Buitenen

11.   Bericht Lauk A6-0076/2007

Änderungsanträge 8 + 14

Ja-Stimmen: 278

ALDE: Andria, Cocilovo, Costa, Ortuondo Larrea, Sbarbati

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Goudin, Lundgren

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Lang, Le Pen Marine, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Baco, Battilocchio, Belohorská, Helmer

PPE-DE: Ashworth, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Dover, Hannan, Jackson, Kamall, Kirkhope, Nicholson, Protasiewicz, Purvis, Stevenson, Tannock, Wohlin

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani

UEN: Aylward, Bielan, Crowley, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuc, Libicki, Masiel, Ó Neachtain, Pirilli, Roszkowski, Rutowicz, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 283

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Krupa, Louis, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Mote, Popeangă

NI: Chruszcz

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Krasts, Kristovskis, Maldeikis, Pęk, Vaidere, Zīle

Enthaltungen: 7

IND/DEM: Bonde, Karatzaferis

ITS: Gollnisch

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Szabó

UEN: Borghezio

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Luisa Morgantini, Geoffrey Van Orden

12.   Bericht Lauk A6-0076/2007

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 212

ALDE: Ortuondo Larrea

GUE/NGL: Ransdorf

IND/DEM: Belder, Blokland, Krupa, Tomczak, Wojciechowski Bernard Piotr

NI: Belohorská, Chruszcz

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Bliznashki, Severin

UEN: Krasts, Kristovskis, Maldeikis, Vaidere, Zīle

Nein-Stimmen: 335

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cocilovo, Cornillet, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Clark, Goudin, Karatzaferis, Lundgren, Whittaker, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Battilocchio

PPE-DE: Coveney, Doyle, McGuinness, Mitchell

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Correia, Cottigny, Creţu Corina, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Laignel, Lambrinidis, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani

UEN: Aylward, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuc, Libicki, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Pirilli, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 35

GUE/NGL: Holm, Liotard, Meijer, Seppänen, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Bonde, Louis, de Villiers, Železný

ITS: Mote

NI: Allister, Baco, Helmer, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Ashworth, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Dover, Hannan, Heaton-Harris, Jackson, Kamall, Kirkhope, Nicholson, Purvis, Stevenson, Tannock, Van Orden

PSE: Hänsch

Verts/ALE: van Buitenen

13.   Bericht Lauk A6-0076/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 277

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Chatzimarkakis, Ciornei, Cornillet, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Vălean, Veraldi, Virrankoski, Wallis

IND/DEM: Belder, Blokland

ITS: Moisuc, Popeangă

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hudacký, Iacob-Ridzi, Ibrisagic, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, De Lange, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Martens, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Papastamkos, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Post, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Bulfon, Dîncu, Dumitrescu, Glante, Jöns, Kirilov, Lehtinen, Leinen, Obiols i Germà, Öger, Rosati, Siwiec, Stockmann, Weber Henri

UEN: Aylward, Borghezio, Crowley, Kuc, Maldeikis, Ó Neachtain, Pirilli, Speroni, Tatarella, Vaidere, Zīle

Nein-Stimmen: 142

ALDE: Cocilovo, Costa, Sbarbati

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, Liotard, Markov, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Clark, Goudin, Krupa, Louis, Lundgren, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Wojciechowski Bernard Piotr, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Martinez, Mihăescu, Mölzer, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Stănescu

NI: Chruszcz, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Coveney, Doyle, Fajmon, Ouzký, Škottová, Strejček, Vlasák

PSE: Arif, Berman, Bliznashki, Bono, Bourzai, Carlotti, Casaca, Castex, Cottigny, Creţu Corina, Désir, Douay, El Khadraoui, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Fruteau, Guy-Quint, Hamon, Hazan, Hedh, Hutchinson, Jørgensen, Laignel, Lambrinidis, Leichtfried, Lienemann, Patrie, Poignant, Reynaud, Roure, Sacconi, Sakalas, Schapira, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud

UEN: Bielan, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Janowski, Libicki, Masiel, Roszkowski, Rutowicz, Szymański

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein, Harms, Hassi, Horáček, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Turmes, Ždanoka

Enthaltungen: 130

NI: Baco, Battilocchio

PPE-DE: Ashworth, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Dover, Hannan, Heaton-Harris, Hoppenstedt, Jackson, Kamall, Kelemen, Kirkhope, Mathieu, Nicholson, Stevenson, Tannock, Van Orden

PSE: Andersson, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berlinguer, Bösch, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carnero González, Cashman, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, De Keyser, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Ettl, Falbr, Fava, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gurmai, Hänsch, Hasse Ferreira, Haug, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Kindermann, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Napoletano, Paasilinna, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Piecyk, Pittella, Podgorean, Prets, Rapkay, Rasmussen, Rothe, Rouček, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Ţicău, Titley, Vigenin, Walter, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zani

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Mairead McGuinness

Enthaltungen: Dan Jørgensen

14.   RC-B6-0172/2007 — Russland

Entschließung

Ja-Stimmen: 65

ALDE: Budreikaitė, Ludford, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz

GUE/NGL: Meijer

IND/DEM: Krupa, Tomczak

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Braghetto, Březina, Castiglione, Chichester, Coveney, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Kelam, Kratsa-Tsagaropoulou, Lauk, Mann Thomas, Mavrommatis, Nicholson, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Saryusz-Wolski, Schöpflin, Sonik, Stauner, Sudre, Tannock, Van Orden, Záborská, Zaleski, Zwiefka

PSE: Bourzai, Bullmann, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Howitt, Martínez Martínez, Paleckis, Pinior, Roure, Sakalas, Scheele, Trautmann

UEN: Bielan, Kuc, Libicki, Rutowicz, Zīle

Verts/ALE: Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Enthaltungen: 2

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Wise

15.   RC-B6-0160/2007 — Philippinen

Ziffer 1/2

Ja-Stimmen: 29

ALDE: Budreikaitė, Ludford, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz

GUE/NGL: Meijer, Pafilis, Pflüger

IND/DEM: Tomczak

PSE: Ayala Sender, Bourzai, Bullmann, Cashman, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Howitt, Martínez Martínez, Paleckis, Pinior, Roure, Sakalas, Scheele, Trautmann, Vigenin

Verts/ALE: Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Nein-Stimmen: 41

IND/DEM: Krupa

PPE-DE: Audy, Bauer, Bowis, Braghetto, Březina, Castiglione, Chichester, Coveney, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Kelam, Kratsa-Tsagaropoulou, Lauk, Mann Thomas, Mavrommatis, Nicholson, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Saryusz-Wolski, Schöpflin, Sonik, Stauner, Sudre, Tannock, Van Orden, Záborská, Zaleski, Zwiefka

UEN: Bielan, Kuc, Libicki, Rutowicz, Zīle

16.   RC-B6-0160/2007 — Philippinen

Entschließung

Ja-Stimmen: 68

ALDE: Budreikaitė, Ludford, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz

GUE/NGL: Meijer, Pflüger

IND/DEM: Krupa, Tomczak

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Braghetto, Březina, Castiglione, Chichester, Coveney, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Kelam, Kratsa-Tsagaropoulou, Lauk, Mann Thomas, Mavrommatis, Nicholson, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Saryusz-Wolski, Schöpflin, Sonik, Stauner, Sudre, Tannock, Van Orden, Záborská, Zaleski, Zwiefka

PSE: Ayala Sender, Bourzai, Bullmann, Cashman, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Paleckis, Pinior, Roure, Sakalas, Scheele, Trautmann, Vigenin

UEN: Bielan, Kuc, Libicki, Rutowicz, Zīle

Verts/ALE: Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

17.   RC-B6-0162/2007 — Simbabwe

Entschließung

Ja-Stimmen: 68

ALDE: Budreikaitė, Ludford, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz

GUE/NGL: Meijer

IND/DEM: Krupa, Tomczak

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Braghetto, Březina, Castiglione, Chichester, Coveney, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Kratsa-Tsagaropoulou, Lauk, Mann Thomas, Mavrommatis, Nicholson, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Saryusz-Wolski, Schöpflin, Sonik, Stauner, Sudre, Tannock, Van Orden, Záborská, Zaleski, Zwiefka

PSE: Ayala Sender, Bourzai, Bullmann, Cashman, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Howitt, Martínez Martínez, Paleckis, Pinior, Roure, Sakalas, Scheele, Trautmann, Vigenin

UEN: Bielan, Kuc, Libicki, Rutowicz, Zīle

Verts/ALE: Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Nein-Stimmen: 1

GUE/NGL: Pafilis

Enthaltungen: 1

GUE/NGL: Pflüger


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0157

Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer: Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung der entsprechenden Richtlinien ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/391/ EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien des Rates 83/477/EWG, 91/383/ EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung (KOM(2006)0390 — C6-0242/2006 — 2006/0127(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006) 0390) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0242/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0059/ 2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC1-COD(2006)0127

Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 26. April 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2007/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien des Rates 83/ 477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2007/30/EG.)

P6_TA(2007)0158

Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion im Zeitraum 2007 bis 2013 (KOM(2006)0740 — C6-0505/2006 — 2006/0247(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0740) (1),

gestützt auf Artikel 37 und Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0505/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0083/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion im Zeitraum 2007 bis 2013

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Regelung zum Ausgleich der durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Azoren, Madeiras, der Kanarischen Inseln und der französischen Departements Guayana und Réunion

(Diese Änderung gilt im gesamten Legislativtext.)

Abänderung 2

Erwägung -1 (neu)

 

(-1) Die Gebiete in äußerster Randlage sind wirtschaftlich schwach, werden in ihrer Entwicklung durch dauerhafte strukturbedingte Faktoren behindert und verfügen über wenige Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Diversifizierung; in diesen Gebieten spielen der Fischereisektor und die traditionellen Fischergemeinden eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung im vor- und nachgelagerten Bereich und bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Abänderung 3

Erwägung -1 a (neu)

 

(-1a) Den Besonderheiten und den bestehenden sektoralen Unterschieden zwischen den Gebieten in äußerster Randlage sollte Rechnung getragen werden, da sie unterschiedliche Bedürfnisse haben.

Abänderung 4

Erwägung -1 b (neu)

 

(-1b) Der Anstieg der Transportkosten und anderer damit verbundener Kosten, insbesondere nach 2003, der auf den erheblichen Anstieg der Erdölpreise zurückzuführen ist und durch den sich die durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten weiter erhöhen, muss berücksichtigt werden.

Abänderung 5

Erwägung 1

(1) Der Fischereisektor der Gemeinschaftsgebiete in äußerster Randlage sieht sich Schwierigkeiten gegenüber, insbesondere den Mehrkosten, die bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse durch die besonderen Merkmale gemäß Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag und vorwiegend durch die Transportkosten zum europäischen Festland entstehen.

(1) Der Fischereisektor der Gemeinschaftsgebiete in äußerster Randlage sieht sich Schwierigkeiten gegenüber, insbesondere den Mehrkosten, die bei der Produktion und Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse durch die besonderen Merkmale gemäß Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag und insbesondere durch die Kosten für den Transport zum europäischen Festland entstehen.

Abänderung 6

Erwägung 5

(5) Die Mitgliedstaaten sollten den Ausgleichsbetrag so festsetzen, dass ein angemessener Ausgleich der Mehrkosten, die aus den besonderen Merkmalen der Gebiete in äußerster Randlage und insbesondere durch die Kosten für den Transport der Erzeugnisse zum europäischen Festland entstehen, gewährleistet ist. Um einen Überausgleich zu vermeiden, sollte die Höhe des Betrags im Verhältnis zu den auszugleichenden Mehrkosten stehen und in keinem Fall die Kosten für den Transport zum europäischen Festland und andere damit verbundene Kosten überschreiten. Zu diesem Zweck sollten auch andere Formen öffentlicher Interventionen mit Wirkung auf die Mehrkosten berücksichtigt werden.

(5) Die Mitgliedstaaten sollten den Ausgleichsbetrag so festsetzen, dass ein angemessener Ausgleich der Mehrkosten, die aus den besonderen Merkmalen der Gebiete in äußerster Randlage und insbesondere durch die Kosten für den Transport der Erzeugnisse zum europäischen Festland entstehen, gewährleistet ist. Um einen Überausgleich zu vermeiden, sollte die Höhe des Betrags im Verhältnis zu den auszugleichenden Mehrkosten stehen. Zu diesem Zweck sollten auch andere Formen öffentlicher Interventionen mit Wirkung auf die Mehrkosten berücksichtigt werden.

Abänderung 7

Erwägung 5 a (neu)

 

(5a) Die soziale und wirtschaftliche Bedeutung der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei für die Gebiete in äußerster Randlage und die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu schaffen, müssen gebührend berücksichtigt werden.

Abänderung 8

Erwägung 5 b (neu)

 

(5b) Die Beschaffung auf dem Gemeinschaftsmarkt sollte in den Grenzen der derzeitigen Produktionskapazitäten zugelassen werden, wenn die Fänge der Fischereiflotten der Gebiete in äußerster Randlage für die Versorgung der lokalen Fisch verarbeitenden Industrie nicht ausreichen.

Abänderung 9

Erwägung 6

(6) Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Fischereipolitik sollte die Förderung auf Fischereierzeugnisse beschränkt sein , die gemäß den Regeln dieser Politik geerntet und verarbeitet werden.

(6) Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Fischereipolitik sollte die Förderung für Fischereierzeugnisse gewährt werden , die gemäß den Regeln dieser Politik geerntet und verarbeitet werden , sowie für weitere Grundstoffe, die bei der Verarbeitung der Fänge eingesetzt werden .

Abänderung 10

Erwägung 7 a (neu)

 

(7a) Zum Ausgleich für die besonderen Gegebenheiten, denen die Erzeugung von Fisch in den Gebieten in äußerster Randlage unterliegt und die durch Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, Topographie, Klima und wirtschaftliche Abhängigkeit von wenigen Erzeugnissen, die diese Gebiete kennzeichnen, bedingt sind, kann eine Ausnahme von der von der Kommission praktizierten Politik gemacht werden, staatliche Betriebsbeihilfen nicht für die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung der Fischereierzeugnisse, die im Vertrag genannt werden, zu genehmigen.

Abänderung 11

Erwägung 9

(9) Im Hinblick auf eine Entscheidung über die etwaige Fortsetzung der Ausgleichsregelung nach 2013 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss rechtzeitig vor Ablauf der Regelung und auf Grundlage einer unabhängigen Evaluierung einen Bericht vorlegen.

(9) Im Hinblick auf eine Überprüfung der Ausgleichsregelung sollte die Kommission unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umsetzung der Ziele dieser Verordnung dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 31. Dezember 2011 auf der Grundlage einer unabhängigen Evaluierung einen Bericht , erforderlichenfalls zusammen mit geeigneten Legislativvorschlägen, vorlegen, in dem die Auswirkungen der aufgrund dieser Verordnung durchgeführten Maßnahmen dargelegt werden.

Abänderung 12

Artikel 1 Einleitung

Mit dieser Verordnung wird für den Zeitraum 2007 bis 2013 eine Regelung zum Ausgleich der durch die besonderen Merkmale folgender Gebiete bedingten Mehrkosten (im Folgenden „Ausgleich“ genannt) eingeführt, welche die Marktteilnehmer gemäß Artikel 3 bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse dieser Gebiete tragen müssen:

Mit dieser Verordnung wird eine Regelung zum Ausgleich der durch die besonderen Benachteiligungen und die Abgelegenheit folgender Gebiete in äußerster Randlage bedingten Mehrkosten (im Folgenden „Ausgleich“ genannt) eingeführt, welche die Marktteilnehmer gemäß Artikel 3 bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse dieser Gebiete tragen müssen:

Abänderung 13

Artikel 3 Absatz 1 Einleitung

(1) Der Ausgleich wird folgenden Marktteilnehmer gezahlt, die Mehrkosten bei der Vermarktung von Fischereierzeugnissen tragen müssen:

(1) Der Ausgleich wird folgenden Marktteilnehmern gezahlt, die durch die äußerste Randlage bedingte Mehrkosten bei der Vermarktung von Fischereierzeugnissen der in Artikel 1 genannten Gebiete tragen müssen:

Abänderung 14

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c

c)

Unternehmer des Verarbeitungs- und Vermarktungssektors oder deren Zusammenschlüsse, welche Mehrkosten bei der Vermarktung der betreffenden Erzeugnisse tragen müssen.

c)

Unternehmer des Verarbeitungs- und Vermarktungssektors oder deren Zusammenschlüsse, welche Mehrkosten bei der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung der betreffenden Erzeugnisse tragen müssen.

Abänderung 15

Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c a (neu)

 

ca) Überwachung.

Abänderung 16

Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b

b)

die von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft gefischt wurden, die nicht in einem Hafen eines der in Artikel 1 genannten Gebiete registriert sind,

b)

die von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft gefischt wurden, die nicht in einem Hafen eines der in Artikel 1 genannten Gebiete registriert sind, mit Ausnahme der von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft getätigten Fänge, die — wenn die Fänge der in Artikel 1 genannten Gebiete nicht ausreichen — zur Versorgung der Verarbeitungsindustrie dieser Gebiete verwendet werden,

Abänderung 17

Artikel 4 a (neu)

 

Artikel 4a

Sonstige ausgleichsfähige Erzeugnisse

Der Ausgleich kann außerdem für Erzeugnisse gewährt werden, die bei der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass sie nicht mehrfach durch Gemeinschaftsmittel gefördert werden.

Abänderung 18

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a

a)

für jedes Fischereierzeugnis die Mehrkosten, die aufgrund der besonderen Merkmale der betreffenden Gebiete entstehen, insbesondere die Kosten für den Transport zum europäischen Festland,

a)

in Bezug auf jedes Fischereierzeugnis die Mehrkosten, die aufgrund der besonderen Benachteiligungen der betreffenden Gebiete entstehen, insbesondere die Kosten für den Transport zum europäischen Festland und zwischen den in Artikel 1 genannten benachbarten Gebieten ,

Abänderung 19

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b

b)

jede Form von öffentlicher Intervention, die sich auf die Höhe der Mehrkosten auswirkt.

b)

in Bezug auf jedes Fischereierzeugnis die durch die räumliche Streuung bedingten Mehrkosten für den Transport innerhalb jedes der in Artikel 1 genannten Gebiete,

Abänderung 20

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b a (neu)

 

ba)

die Art der Begünstigten unter besonderer Berücksichtigung der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei,

Abänderung 21

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b b (neu)

 

bb)

jede sonstige Form öffentlicher Intervention, die sich auf die Höhe der Mehrkosten auswirkt.

Abänderung 22

Artikel 5 Absatz 3

(3) Der Ausgleich der Mehrkosten muß proportional zu den Mehrkosten, die er wettmachen soll, sein und darf 75% der Kosten für den Transport zum europäischen Festland und anderer damit verbundenen Kosten nicht überschreiten .

(3) Der Ausgleich der Mehrkosten muss proportional zu den Mehrkosten, die er wettmachen soll, sein und muss die Kosten für den Transport zum europäischen Festland und zwischen den in Artikel 1 genannten Gebieten sowie andere damit verbundene Kosten decken .

Abänderung 23

Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a

a) Azoren und Madeira: 4 283 992 EUR ;

a) Azoren und Madeira: 4 855 314 EUR ;

Abänderung 24

Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b

b) Kanarische Inseln: 5 844 076 EUR ;

b) Kanarische Inseln: 6 623 454 EUR ;

Abänderung 25

Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c

c) Französisch-Guayana und Réunion: 4 868 700 EUR .

c) Französisch-Guayana und Réunion: 5 518 000 EUR .

Abänderung 26

Artikel 5 Absatz 4 a (neu)

 

(4a) Die in Absatz 4 genannten Beträge werden alljährlich der technischen Anpassung gemäß Nummer 16 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2) unterzogen.

Abänderung 27

Artikel 7 Absatz 1

(1) Binnen vier Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung übermitteln die betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission das Verzeichnis und die Mengen gemäß Artikel 4 Absatz 1 sowie die Ausgleichsbeträge gemäß Artikel 5 Absatz 1, nachstehend gemeinsam „Ausgleichsplan“ genannt.

(1) Binnen vier Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung übermitteln die betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission das Verzeichnis und die Mengen gemäß Artikel 4 Absatz 1 , die Ausgleichsbeträge gemäß Artikel 5 Absatz 1 sowie ein ausführliches Verzeichnis der Maßnahmen, die anzuwenden sind, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen von Artikel 4 Absätze 2 bis 4 eingehalten werden , nachstehend gemeinsam „Ausgleichsplan“ genannt.

Abänderung 28

Artikel 7 Absatz 4

(4) Nimmt ein Mitgliedstaat Anpassungen gemäß Artikel 6 vor, so legt er den geänderten Ausgleichsplan der Kommission vor; das Verfahren gemäß den Absätzen 2 und 3 findet entsprechend Anwendung .

(4) Nimmt ein Mitgliedstaat Anpassungen gemäß Artikel 6 vor, so legt er den geänderten Ausgleichsplan der Kommission vor. Nimmt die Kommission nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Eingang des geänderten Plans Stellung, so gilt dieser als gebilligt.

Abänderung 29

Artikel 7 a (neu)

 

Artikel 7a

Anpassungen der Beträge

In den Grenzen der in dieser Verordnung vorgesehenen Gesamtmittelausstattung dürfen Anpassungen zwischen den Gebieten desselben Mitgliedstaats vorgenommen werden.

Abänderung 30

Artikel 7 b (neu)

 

Artikel 7b

Staatliche Beihilfen

(1) Im Fall der Fischereierzeugnisse, für die die Artikel 87, 88 und 89 des Vertrags gelten, kann die Kommission Betriebsbeihilfen auf den Sektoren Produktion, Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse genehmigen, um die besonderen Gegebenheiten in den Gebieten in äußerster Randlage auszugleichen, die sich aus den besonderen Merkmalen und Zwängen ergeben .

(2) In diesem Fall werden die Beihilfen von den Mitgliedstaaten der Kommission als Teil der Ausgleichspläne notifiziert und von der Kommission gemäß Artikel 7 genehmigt. Die so notifizierten Beihilfen gelten als Erfüllung der Informationspflicht gemäß Artikel 88 Absatz 3 Satz 1 des Vertrags .

Abänderung 31

Artikel 8 Absatz 1

(1) Die betreffenden Mitgliedstaaten erstellen jährlich einen Bericht über die Anwendung der Ausgleichsregelung, den sie der Kommission bis zum 30. April jedes Jahres vorlegen.

(1) Die betreffenden Mitgliedstaaten erstellen jährlich einen Bericht über die Anwendung der Ausgleichsregelung, den sie der Kommission bis zum 30. Juni jedes Jahres vorlegen.

Abänderung 32

Artikel 8 Absatz 2

(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 31. Dezember 2011 auf der Grundlage einer unabhängigen Evaluierung einen Bericht über die Anwendung der Ausgleichsregelung vor, gegebenenfalls mit Rechtsvorschlägen.

(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 31. Dezember 2011 und anschließend alle fünf Jahre auf der Grundlage einer unabhängigen Evaluierung einen Bericht über die Anwendung der Ausgleichsregelung vor, erforderlichenfalls mit Legislativvorschlägen.

Abänderung 33

Artikel 10

Die Mitgliedstaaten tragen durch geeignete Vorschriften dafür Sorge, dass die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen eingehalten werden und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens gewährleistet ist.

Die Mitgliedstaaten tragen durch geeignete Vorschriften dafür Sorge, dass die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen eingehalten werden und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens gewährleistet ist. Die Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen sind hinreichend detailliert, um die Ermittlung der nicht ausgleichsfähigen Erzeugnisse zu ermöglichen.

Abänderung 34

Artikel 14 Absatz 2

Sie gilt vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 .

Sie gilt ab dem 1. Januar 2007.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)   ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

P6_TA(2007)0159

Regionale Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik: Änderung des Beschlusses 2004/585/EG *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2004/585/EG zur Einsetzung regionaler Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik (KOM(2006)0732 — C6-0051/2007 — 2006/0240(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0732) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0051/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0078/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

stellt fest, dass der vorliegende Vorschlag sich nur auf die finanziellen Aspekte der regionalen Beiräte bezieht und dass weitere Aspekte bei der bevorstehenden Überarbeitung geklärt werden müssen, besonders die Anzahl und die Zusammensetzung der Beiräte;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0160

Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union (2006/2277(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 gebilligt wurde,

unter Hinweis auf das Manifest der behinderten Frauen in Europa, das vom Europäischen Behindertenforum am 22. Februar 1997 verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1),

unter Hinweis auf das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007),

unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan“ (KOM(2003)0650),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0075/2007),

A.

in der Erwägung, dass in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden: Übereinkommen) anerkannt wird, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen im häuslichen Bereich und auch außerhalb häufig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt, Körperverletzung oder Missbrauch, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung zu werden,

B.

in der Erwägung, dass laut dem Übereinkommen die Geschlechterperspektive in alle Bemühungen einzubeziehen ist, mit denen es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden soll, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Abstriche wahrzunehmen,

C.

in der Erwägung, dass laut dem Übereinkommen alle Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter das Recht haben, zu heiraten und eine Familie zu gründen,

D.

in der Erwägung, dass nahezu 80 % der Frauen mit Behinderungen zu Opfern von psychischer und physischer Gewalt werden, dass sie in höherem Maße als andere Frauen der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind und dass Gewalt im Leben von Frauen mit Behinderungen nicht nur häufig vorkommt, sondern mitunter auch selbst die Ursache für ihre Behinderung ist,

E.

in der Erwägung, dass es sich bei Menschen mit Behinderungen um eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe handelt und dass bei den zu ihrer Unterstützung geplanten Maßnahmen sowohl diese Heterogenität als auch die Tatsache berücksichtigt werden müssen, dass einige Gruppen wie Frauen mit Behinderungen zusätzlichen Schwierigkeiten und Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sind,

F.

in der Erwägung, dass es laut den von den Mitgliedstaaten durchgeführten Studien im Wesentlichen die Mütter behinderter Kinder sind, die Schritte unternehmen (in Bezug auf Ärzte, Schulen, Verwaltungen usw.), um sich über die Behinderung ihres Kindes zu informieren und nach Möglichkeiten suchen, wie mit dieser Behinderung am besten umzugehen ist,

G.

in der Erwägung, dass die Verantwortung für behinderte und abhängige Personen im Allgemeinen bei den Frauen liegt, was in bestimmten Fällen dazu führt, dass sie aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, wenn es keine angemessenen Pflegeeinrichtungen gibt,

H.

in der Erwägung, dass von den europäischen Institutionen wie auch von den nationalen und regionalen Behörden Maßnahmen gefördert werden müssen, um der Gleichheit der Menschen konkrete Geltung und Wirkung zu verleihen, und dass das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) eine Katalysatorfunktion haben sollte,

I.

in der Erwägung, dass Frauen mit Behinderungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Beeinträchtigung und Behinderung gleich mehrfach diskriminiert werden und verstärkt der Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind,

J.

in der Erwägung, dass die Gleichbehandlung von Frauen mit Behinderungen und von Müttern behinderter Kinder ein Grundrecht sowie eine ethische Verpflichtung ist,

1.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beseitigung der bestehenden Hindernisse und Schranken, auch baulicher Hindernisse, zu gewährleisten, damit Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen und Mädchen mit Behinderungen hinsichtlich der Teilhabe am familiären, politischen, kulturellen, sozialen und beruflichen Leben geschaffen werden, vor allem durch eine bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Chancengleichheit sowie durch eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten, die die einschlägigen Programme der Gemeinschaft und der Europäische Sozialfonds bieten;

2.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die besonderen Bedürfnisse von Frauen bei allen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen, vor allem bei der Stadtplanung, der Bildungs-, Beschäftigungs- und Wohnungspolitik, der Verkehrs- und der Gesundheitspolitik sowie bei den Sozialdienstleistungen;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und durchzuführen, um das Fortkommen der Frauen mit Behinderungen in den Bereichen des sozialen, beruflichen , kulturellen und politischen Lebens zu fördern, in denen sie in noch ungenügendem Maße vertreten sind;

4.

fordert die nationalen und regionalen Regierungen auf, innovative Maßnahmen und Dienstleistungen für Frauen mit Behinderungen zu unterstützen und mit angemessenen Mitteln auszustatten, insbesondere was persönliche Betreuung, Mobilität, Gesundheit, Bildung und Ausbildung, lebenslanges Lernen, Beschäftigung, ein Leben in Unabhängigkeit und soziale Sicherheit betrifft;

5.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Rechtsvorschriften und Maßnahmen einzuführen, in deren Mittelpunkt Frauen und Kinder stehen, und so dafür zu sorgen, dass Fälle von Ausbeutung, Gewalt gegen und sexuellem Missbrauch von Menschen mit Behinderungen — zu Hause oder anderswo — aufgedeckt, untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden; regt an, dass dabei Frauen mit Behinderungen, die sie daran hindern, ihre Interessen selbst zu vertreten, besonderes Augenmerk zu widmen ist und präventive Maßnahmen ausgearbeitet werden, sodass in Bezug auf das Recht von Frauen auf den eigenen Körper und die eigene Sexualität in keiner Weise danach unterschieden wird, ob die Frauen Behinderungen haben oder nicht;

6.

ist erschüttert über die Tatsache, dass das Risiko für Frauen mit Behinderungen, Opfer von Gewalt zu werden, dreimal so hoch ist wie für Frauen ohne Behinderungen, und fordert daher, dass das Programm Daphne auch zur Bekämpfung dieser Art von Gewalt eingesetzt wird;

7.

hebt hervor, dass es wichtig ist, der Abschottung von Menschen mit Behinderungen bereits ab ihrer Kindheit tatkräftig entgegenzuwirken;

8.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Modellversuche und bewährte Verfahren zu integrativen Einrichtungen vom Kindergarten über die Schule und Ausbildung bis hin zum Erwerbsleben zu fördern;

9.

betont, dass die Europäische Union alle denkbaren Maßnahmen ergreifen muss, darunter auch legislative Maßnahmen, um das System der Unterstützung weniger bürokratisch zu gestalten und die Mittel für Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufzustocken;

10.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Mangel an ausreichender medizinischer Versorgung für Frauen mit Behinderungen zu beseitigen und dabei für medizinisches Fachpersonal und geeignete Infrastrukturen zu sorgen;

11.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden die besonderen Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheit und der medizinischen Betreuung von Frauen mit Behinderungen zu untersuchen und sich dabei auf die Bereiche Prävention und Information zu konzentrieren;

12.

ist der Auffassung, dass es einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, von einer Behinderung betroffen zu sein, und einem geringeren Bildungsniveau mit nachfolgenden Auswirkungen auf die Erwerbsquoten gibt;

13.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Frauen mit Behinderungen über ein geringeres Bildungsniveau verfügen, weshalb sie auch größere Schwierigkeiten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen, eine dauerhafte Arbeitsstelle zu finden und beruflich aufzusteigen; betont, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Möglichkeiten zum Studium geboten werden müssen und dass sie Zugang zum Arbeitsmarkt haben müssen, damit sie selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können; ist der Auffassung, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen zudem dazu angeregt werden sollten, sich bei der Wahl der Ausbildung und der Berufstätigkeit von ihren Fähigkeiten und Interessen und nicht von ihren Einschränkungen leiten zu lassen;

14.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Anwendung des Grundsatzes der universellen Zugänglichkeit von Einrichtungen, Gütern und Dienstleistungen zu fördern, damit Frauen mit Behinderungen eine möglichst große Selbständigkeit genießen können;

15.

weist darauf hin, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in vielen Fällen ein wichtiges Instrument zur Integration von Menschen mit Behinderungen sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, mit geeigneten Maßnahmen die geschlechtsspezifische digitale Kluft zu überwinden, damit Frauen mit Behinderungen Zugang zu den IKT haben und unter den gleichen Bedingungen wie Männer davon profitieren können;

16.

ist der Auffassung, dass zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zur Aktivierung und zur Entwicklung von Menschen mit Behinderungen alle möglichen Fördermaßnahmen — darunter auch steuerliche — genutzt werden müssen, um die Arbeitgeber zu ermutigen, Menschen mit Behinderungen einzustellen und die Arbeitszeiten besser an die Bedürfnisse von Eltern mit behinderten Kindern anzupassen;

17.

legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, bei ihren Bemühungen um die Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Frauen mit Behinderungen den Diskriminierungen entgegenzuwirken, die von Arbeitgebern in Bezug auf die Einstellung von Frauen mit Behinderungen ausgehen;

18.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei Behinderungsfragen ein Konzept der „Flexibilität“ einzubeziehen und so die Tatsache anzuerkennen, dass jeder Mensch mit Behinderungen unterschiedliche Bedürfnisse hat, so dass in einer auf Vielfalt basierenden Bürgergesellschaft die Unterstützungsmaßnahmen auf den individuellen Einzelfall abgestimmt werden können;

19.

ist der Auffassung, dass die Maßnahmen, die eingeführt werden sollen, auf eine stärkere Integration ausgerichtet sein müssen;

20.

erinnert daran, dass es in den meisten Fällen die Frauen sind, die sich um Personen mit Behinderungen kümmern, und dass daher Maßnahmen zur sozialen Sensibilisierung entwickelt werden müssen, damit sich auch Männer dieser Aufgaben annehmen;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung für die Pflege und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Gesellschaft als Ganzer liegt und nicht allein bei den Familien der Menschen mit Behinderungen, und bei der Konzipierung von Maßnahmen die besondere Opferbereitschaft von Frauen, die Personen mit Behinderungen zu versorgen haben, und die Situation dieser Personen — häufig der Angehörigen —, die Verantwortung für Menschen mit Behinderungen übernehmen, zu berücksichtigen; hält es für wichtig, nochmals zu betonen, dass diese Tätigkeit in erster Linie von Frauen wahrgenommen wird und dass Frauen deshalb sowohl als bezahlte Betreuungspersonen wie auch als Angehörige in besonderem Maße von Kürzungen der öffentlichen Fürsorgegelder betroffen sind;

22.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit der Familien und Organisationen, die Personen mit Behinderungen und ihre Familien betreuen, mit den erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen;

23.

hält es für notwendig, dass Maßnahmen zur Unterstützung ergriffen werden, so dass sowohl Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen als auch Menschen ohne Behinderungen und ihre Angehörigen ein normales Leben unter gleichen Voraussetzungen führen können, sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Personen — häufig Angehörige , die Menschen mit Behinderungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu versorgen haben, was von ihnen oftmals einen uneingeschränkten Einsatz mit der Folge des Isoliertseins und eines Bedürfnisses nach Unterstützung auf vielen Ebenen erfordert; weist darauf hin, dass dies derzeit im Allgemeinen Frauen — sowohl mit als auch ohne Entgelt — sind; betrachtet es als selbstverständlich, dass es sich hier nicht um hauptsächlich für ein Geschlecht bestimmte Aufgaben handelt und dass der Meinung, sie seien Aufgabe von Frauen, tatkräftig entgegengetreten werden muss;

24.

schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Auflagen der Kommunen für Behindertenparkplätze harmonisieren und prüfen, ob die Beförderungstarife für Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten, nicht gesenkt werden sollten;

25.

ist der Meinung, dass eines der Hauptziele, das sich die Europäische Union setzen muss, die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien sowie ihre umfassende Integration in die Gesellschaft ist;

26.

betont, dass die Darstellung und das Bild von Frauen mit Behinderungen in den Massenmedien gestärkt werden müssen, damit ihr tägliches Leben der breiten Öffentlichkeit besser bekannt wird und ihnen mehr Möglichkeiten gegeben werden, sich auszudrücken und am sozialen und politischen Leben teilzuhaben;

27.

hebt es als wichtig hervor, dass die Mitgliedstaaten das selbstverständliche Recht von Frauen mit Behinderungen auf eigene Sexualität und auf Gründung einer Familie anerkennen;

28.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Einführung entsprechender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, dass Frauen und Männer mit Behinderungen ein unabhängiges Leben führen können, indem anerkannt wird, dass dies ein Grundrecht ist, dem Geltung zu verschaffen ist;

29.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Voraussetzungen für die Selbständigkeit und ein selbstbestimmtes Leben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen zu schaffen und dabei die Gleichstellung von Männer und Frauen besonders wichtig zu nehmen;

30.

räumt ein, dass Frauen mit Behinderungen sogar diskriminiert werden, wenn sie Zugang zu bereits bestehenden Dienstleistungen für ein unabhängiges Leben bzw. Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen;

31.

hebt hervor, welche Bedeutung der Bildung von Jungen und Mädchen beim Aufbau der Gesellschaft der Zukunft zukommt, und betont, dass diese darauf ausgerichtet sein muss, dass eine Behinderung kein Hindernis für die Teilhabe an der Gesellschaft mit den gleichen Chancen und Rechten darstellt, um ein Klima der Zusammenarbeit, der Integration und der Sensibilisierung für Behinderungen in der Schule zu schaffen, wobei letztere unverzichtbar ist, wenn dies in die Tat umgesetzt werden soll;

32.

hebt hervor, dass nichtstaatliche Organisationen, die sich der Arbeit mit Frauen mit Behinderungen widmen, eine bedeutende Rolle spielen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese zu unterstützen;

33.

hält es für notwendig, dass zum Thema Behinderung aktuelle geschlechtsspezifische Daten erhoben und Studien mit geschlechtsspezifischen Indikatoren durchgeführt werden, aus denen sich die tatsächliche Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ablesen lässt;

34.

hält es für unbedingt notwendig, dass der Schutz der reproduktiven Gesundheit von Frauen mit Behinderungen gewährleistet wird und Aspekte wie Familienplanung, Gesundheitsdienste und Informationen über die Mutterschaft nicht außer Acht gelassen werden, damit diese Frauen in der Lage sind, gleichberechtigte, verantwortungsvolle und befriedigende Beziehungen einzugehen;

35.

ist der Auffassung, dass die Politik der Europäischen Union die Arbeitgeberorganisationen, die Gewerkschaften und die nichtstaatlichen Organisationen verstärkt zur effizienteren Gestaltung der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen anregen muss;

36.

fordert die Kommission auf, für Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union und den beitrittswilligen Ländern ein Netz zu schaffen, innerhalb dessen der Austausch bewährter Methoden, der Aufbau von Kapazitäten und Hilfe zur Selbsthilfe möglich sind;

37.

unterstreicht die Notwendigkeit des freien Zugangs zu den neuen audiovisuellen Medien für Frauen mit Behinderungen;

38.

erinnert die Kommission daran, dass eine profunde Kenntnis der Materie und des „sozialen Modells der Behinderung“, das sich auf die gesellschaftlichen Hindernisse konzentriert, im Gegensatz zu dem „medizinischen Modell der Behinderung“, das nur die medizinischen Aspekte der Behinderung betrachtet, die geeignete Grundlage für Lösungen, Dienste und Unterstützung, für die Konzipierung von Maßnahmen, für die Bereitstellung von Mitteln und zur Beurteilung der Auswirkung der Maßnahmen auf die Lage von Menschen mit Behinderungen bietet;

39.

erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass ihr Beitrag maßgeblichen Anteil daran hat, dass sich die Lage der Frauen und Mädchen mit Behinderungen bessert und Fortschritte zu verzeichnen sind;

40.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zivilgesellschaftliche Initiativen zu fördern, die auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind;

41.

weist darauf hin, dass den Sozialpartnern , den Unternehmen und der Zivilgesellschaft und insbesondere den Organisationen von Frauen mit Behinderung und von Eltern behinderter Kinder bei der Förderung und Verbesserung der Chancengleichheit und des Zugangs der Menschen mit Behinderungen zur Beschäftigung und — unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse — zum lebenslangen Lernen große Bedeutung zukommt;

42.

würdigt die Arbeit von Elternverbänden, die in der Praxis meistens von Müttern behinderter Kinder initiiert und geleistet wird, die sich über ihren Verband und über Internetseiten über medizinische Fachzentren, schulische Regelungen und sozialversicherungsrelevante Fragen informieren, anderen Eltern behilflich sind und öffentliche Einrichtungen sensibilisieren;

43.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenso wie in ihren Länderberichten, gegenüber dem Europäischen Parlament und der Kommission Rechenschaft über die Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen und über die Maßnahmen abzulegen, durch die sie das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen einhalten;

44.

vertritt die Auffassung, dass Behinderungen als natürliche Erscheinungen des Alltagslebens statt als Abweichung hiervon betrachtet werden sollten, weil es immer Bürger mit Behinderungen geben wird und Behinderungen deshalb selbstverständlich ein integraler Aspekt der Gesellschaft sein werden;

45.

stellt fest, dass die Entwicklung und Nutzung von Technologie und Hilfsmitteln zur Neutralisierung von Umgebungsfaktoren, die für Menschen mit Behinderungen nachteilig sind, verstärkt werden sollten, wobei diese Entwicklungstätigkeit davon ausgehen muss, dass Männer und Frauen stellenweise unterschiedliche Bedürfnisse haben;

46.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für gleiche Lebensbedingungen für Mädchen, Jungen, Frauen und Männer mit Behinderungen einzusetzen;

47.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

P6_TA(2007)0161

Basisinformationen für Kaufkraftparitäten ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung (KOM(2006)0135 — C6-0100/2006 — 2006/0042(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006) 0135),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0100/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0077/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

P6_TC1-COD(2006)0042

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 26. April 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. .../2007.)

P6_TA(2007)0162

Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur diesbezüglichen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (KOM(2006)0401 — C6-0253/2006 — 2006/0140(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006) 0401) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 62 Nummer 2 Buchstabe a und Artikel 66 des EGVertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0253/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0135/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

billigt die Erklärung im Anhang;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC1-COD(2006)0140

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 26. April 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Befugnisse und Aufgaben von abgestellten Beamten

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 863/2007.)

ANHANG

Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission betonen, dass im Falle einer plötzlichen und außerordentlichen Belastung an den Außengrenzen, die den Einsatz eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke erfordert, und möglicher hierzu unzureichender finanzieller Mittel im Haushalt der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) alles mögliche zur Sicherung der Finanzen geprüft werden sollte, um die Bereitstellung der Mittel zu gewährleisten. Die Kommission wird mit höchster Dringlichkeit prüfen, ob Mittel möglicherweise neu zugeteilt werden können. Falls ein Beschluss der Haushaltsbehörde erforderlich wird, wird die Kommission in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung (vor allem Artikel 23 und 24) ein Verfahren einleiten, um einen rechtzeitigen Beschluss der beiden Teile der Haushaltsbehörde bezüglich der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für FRONTEX zum Einsatz eines Soforteinsatzteams zu gewährleisten. Die Haushaltsbehörde sagt zu, angesichts der Dringlichkeit so schnell wie möglich zu handeln.

P6_TA(2007)0163

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2006)0587 — C6-0402/2006 — 2006/0190(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0587) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0402/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0085/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 3

ARTIKEL 1 NUMMER 1

Artikel 11 Absatz 5 (Verordnung (EG) Nr. 2371/2002)

5. Zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2006 darf bei Fischereifahrzeugen ab einem- Alter von fünf Jahren die Modernisierung auf dem Hauptdeck zwecks Verbesserung der Sicherheit an Bord, der Arbeitsbedingungen, der Hygiene und der Produktqualität zu einer Erhöhung der Tonnage führen, sofern sie keine Zunahme des Fangpotenzials des betreffenden Fischereifahrzeugs zur Folge hat. Die im Einklang mit dem vorliegenden Artikel und mit Artikel 12 festgelegten Referenzgrößen sind entsprechend anzupassen. Die entsprechende Kapazität ist von den Mitgliedstaaten bei der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Zu- und Abgängen gemäß Artikel 13 nicht zu berücksichtigen.

5. Die Modernisierung auf dem Hauptdeck zwecks Verbesserung der Sicherheit an Bord, der Arbeitsbedingungen, der Hygiene und der Produktqualität darf zu einer Erhöhung der Tonnage führen, sofern sie keine Zunahme des Fangpotenzials des betreffenden Fischereifahrzeugs zur Folge hat. Die im Einklang mit dem vorliegenden Artikel und mit Artikel 12 festgelegten Referenzgrößen sind entsprechend anzupassen. Die entsprechende Kapazität ist von den Mitgliedstaaten bei der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Zu- und Abgängen gemäß Artikel 13 nicht zu berücksichtigen.

Abänderung 1

ARTIKEL 1 NUMMER 1

Artikel 11 Absatz 6 Spiegelstriche 1 und 2 (Verordnung (EG) Nr. 2371/2002)

4% der durchschnittlichen jährlichen Tonnage, die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2006 für die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2003 Mitglied der Europäischen Gemeinschaften waren, mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wurde, und 4% der durchschnittlichen jährlichen Tonnage, die zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 31. Dezember 2006 für die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten sind, mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wurde;

10% der durchschnittlichen jährlichen Tonnage, die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2006 für die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2003 Mitglied der Gemeinschaft waren, mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wurde, und 10% der durchschnittlichen jährlichen Tonnage, die zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 31. Dezember 2006 für die Mitgliedstaaten, die der Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten sind, mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wurde;

4% der Tonnage einer Flotte, die ab dem 1. Januar 2007 mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wird.

10% der Tonnage einer Flotte, die ab dem 1. Januar 2007 mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wird.

Abänderung 2

ARTIKEL 1 NUMMER 2

Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c Unterabsätze 1 a und 1 b (neu) (Verordnung (EG) Nr. 2371/2002)

 

Durch diese Verringerung der Motorleistung dürfen auf keinen Fall die Sicherheit des Schiffes, der Aufenthalt auf dem Schiff oder die Funktionsfähigkeit der Vorrichtungen zur Verarbeitung des Fangs beeinträchtigt werden.

Da mit der Verringerung eine Erhöhung der Fangkapazität des Schiffes vermieden werden soll, finden die Bestimmungen von Unterabsatz 1 außerdem keine Anwendung, wenn der Motor aus Gründen der Energieeinsparung und/oder zur Verbesserung der Leistung des Schiffes, mit Ausnahme der Erhöhung der Fangkapazität, ausgetauscht oder das Schiff im Hinblick auf seinen Verwendungszweck mit selektiverem Fanggerät ausgestattet wird.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0164

Galileo

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu den Galileo-Konzessionsverhandlungen

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Errichtungs- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (KOM(2004)0477) und auf seinen am 6. September 2005 in erster Lesung angenommenen diesbezüglichen Standpunkt (1),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Satzung des gemeinsamen Unternehmens Galileo im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (KOM(2006)0351) und auf seinen diesbzüglichen Standpunkt vom 24. Oktober 2006 (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme (3) sowie auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung dieser Verordnung (KOM(2005)0190) und auf seinen diesbezüglichen Standpunkt vom 12. Oktober 2006 (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zum Stand des Programms Galileo (5),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ vom 22. März 2007 zum Stand der Konzessionsverhandlungen betreffend das globale Satellitennavigationsprogramm,

unter Hinweis auf die den Ministern für Verkehr, Telekommunikation und Energie unterbreiteten einschlägigen Dokumente, etwa das Schreiben von Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission, das den Stand der Konzessionsverhandlungen betrifft, und den Bericht des derzeitigen Ratspräsidenten über die vom Bieterkonsortium aufgeführten noch ungelösten Probleme,

unter Hinweis auf das vom Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ dem Vizepräsidenten der Kommission Jaques Barrot übertragene Mandat, dem im Juni 2007 tagenden Rat Vorschläge zur Sicherung der langfristigen öffentlichen Finanzziele und für alternative Szenarios für den Fall zu unterbreiten, dass es nicht zur Wiederaufnahme effektiver und zeitlich verbindlicher Verhandlungen mit dem Bieterkonsortium kommt,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.

bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Galileo einschließlich des Satellitennavigationsprogramms EGNOS als Vorläufer von Galileo, ist jedoch erheblich besorgt darüber, dass die Konzessionsverhandlungen monatelang in Stillstand geraten sind und sich diese Verzögerungen beträchtlich auf die Gesamtkosten auswirken könnten;

2.

weist auf seine oben genannte Entschließung vom 28. September 2006 hin, in der es die an den Verhandlungen beteiligten Parteien aufgefordert hat, in konstruktiver Weise zu einem Einvernehmen zu gelangen; begrüßt daher das Schreiben des für das Programm Galileo zuständigen Vizepräsidenten der Kommission und das Ergebnis der Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ vom 22. März 2007 und betont die Bedeutung der Umsetzung der im Dezember 2005 gefassten Beschlüsse (der so genannten van-Miert-Vereinbarung) durch die Beteiligten;

3.

weist darauf hin, dass Parlament, Rat, Kommmission und die beratenden Gremien der EU mit großer Mehrheit das dem für das Programm Galileo zuständigen Vizepräsidenten der Kommission übertragene Mandat unterstützen, auf der Ratstagung im Juni 2007 insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:

a)

einen glaubwürdigen Zeitplan im Hinblick auf möglichst baldige Vertragsabschlüsse,

b)

mögliche Lösungen in Bezug auf die Sicherung langfristiger finanzieller Verpflichtungen,

c)

ein Szenario für die frühestmögliche Bereitstellung von EGNOS-Satellitennavigationsdiensten,

d)

alternative Szenarien für die Verwirklichung des Programms, insbesondere in Bezug auf Kosten, Risiken und Erschwinglichkeit;

4.

fordert die Kommission auf, die Rechtsetzungstätigkeit im Hinblick auf einen geregelten Markt auf der Grundlage ihres Grünbuchs zu Anwendungen der Satellitennavigation zu beschleunigen, um einen glaubwürdigen Geschäftsplan sicherzustellen;

5.

fordert die Kommission auf, im Benehmen mit der Europäischen Weltraumorganisation einen Vorschlag zu unterbreiten, der geeignet ist, das Problem einer besseren öffentlichen Verwaltung dadurch zu lösen, dass der Kommission klar die politische Verantwortung und die Führungsrolle zugewiesen wird;

6.

fordert die Kommission angesichts der Gemeinschaftlichkeit des Vorhabens auf, die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen Parlament und Kommission (6) zu achten, insbesondere deren Nummer 19, die die Außenbeziehungen betrifft, und dadurch sicherzustellen, dass das Parlament in vollem Umfang unterrichtet wird über die Umsetzung des Beschlusses des Rates, durch den die Kommission ermächtigt wird, mit Drittstaaten im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über deren Beteiligung an der Galileo-Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Assoziierung zu verhandeln;

7.

fordert die Kommission auf, ihm bis Mitte Juli 2007 einen Fortschrittsbericht und einen weiteren frühzeitig genug vorzulegen, bevor die Verhandlungen so weit gediehen sind, dass ein revidierter Vorschlag für eine geänderte Rechtsgrundlage zur Finanzierung des Programms Galileo vorliegt;

8.

fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass bei diesem Vorhaben weitere Verzögerungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 61.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0423.

(3)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0401.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0385.

(6)  Siehe Anhang des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2005 (ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 125).

P6_TA(2007)0165

Menschenrechte in der Welt und EU-Menschenrechtspolitik 2006

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des achten EU-Jahresberichts (2006) zur Menschenrechtslage (1),

gestützt auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177 und 300 des EGVertrags,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle relevanten internationalen Instrumente für die Menschenrechte (2),

unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf alle VN-Menschenrechtsübereinkommen und ihre Fakultativprotokolle,

unter Hinweis auf das Inkrafttreten am 1. Juli 2002 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und seine Entschließungen im Zusammenhang mit dem IStGH (3),

unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den EU-Plan 2005 über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels (4),

unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (5),

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU und seine geänderte Fassung (6),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2006 zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung des UNCHR (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe (9),

unter Hinweis auf alle im Fall von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit von ihm angenommenen Dringlichkeitsentschließungen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum siebten und achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenausfuhren, (10)

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (11)

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (12),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des jährlichen EU-Menschenrechtsforums, das vom finnischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission in Helsinki im Dezember 2006 organisiert wurde,

unter Hinweis auf das durch die Resolution A/RES/61/106 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 angenommene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das eine Verpflichtung zur Einbeziehung der Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen in Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Drittländern enthält,

unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen, das am 20. Dezember 2006 durch die Resolution A/RES/61/177 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und am 6. Februar 2007 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts (13),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0128/2007),

A.

in der Erwägung, dass der EU-Jahresbericht 2006 des Rates und der Kommission zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,

B.

in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeiten der Kommission und des Rates im Bereich der Menschenrechte und die allgemeinen Tätigkeiten des Parlaments zu prüfen, zu bewerten und in bestimmten Fällen konstruktive Kritik zu üben, insbesondere durch Berücksichtigung von Fragen, bei denen keine Maßnahmen eingeleitet wurden,

C.

in der Erwägung, dass anerkannt werden sollte, dass es einen Zusammenhang zwischen den internen und externen Politikbereichen der Europäischen Union gibt, welcher darin besteht, dass sich die EUinterne Menschenrechtsbilanz direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen,

D.

in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und ein demokratisches Regierungssystem naturgemäß miteinander zusammenhängen und dass die Förderung der Menschenrechte mit der Förderung und Anwendung eines demokratischen Regierungssystems in Verbindung stehen sollte,

E.

in der Erwägung, dass der Aspekt der Achtung der grundlegenden Menschenrechte, insbesondere der politischen Rechte, in den Gesprächen über bilaterale oder regionale Handelsabkommen grundsätzlich verstärkt Beachtung finden sollte, auch wenn es sich um wichtige Handelspartner handelt,

1.

begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union eine zunehmend aktive Rolle in der Welt spielt, wenn es darum geht, die Lage bei Menschenrechten und Demokratie weltweit zu verbessern; ist der Überzeugung, dass die jüngste Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten mit 494 Millionen Einwohnern die weltweite Bedeutung der Europäischen Union gestärkt hat und dass somit ihr Gewicht bei ihren Bemühungen um die weltweite Förderung der Menschenrechte und der Demokratie zugenommen hat;

2.

ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Möglichkeiten der Europäischen Union, auf Menschenrechtsverstöße durch Drittländer zu reagieren, nicht zuletzt dadurch eine höhere Priorität eingeräumt werden muss, dass die Menschenrechtspolitik durchgehend in der Politik der Europäischen Union gegenüber diesen Ländern — einschließlich der externen Auswirkungen der internen Politikbereiche der Europäischen Union — berücksichtigt wird;

3.

hebt weiterhin die Notwendigkeit einer gemeinsamen Politik hervor, die von allen Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten, in denen es häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt oder eine ernsthafte Gefahr besteht, dass diese verletzt werden, umgesetzt wird, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, ihre bilateralen Kontakte mit diesen Ländern an der Politik der Europäischen Union und insbesondere den Standards für die aktive Durchsetzung der Menschenrechte auszurichten;

4.

ist der Auffassung, dass die Förderung der Demokratie in einer konsequenten europäischen Außenpolitik eine absolute Priorität darstellen muss, da eine demokratische Gesellschaft die Grundlage für die Wahrung der Menschenrechte ist;

5.

ist der Ansicht, dass der durch die Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte erreichte Fortschritt einen ersten Schritt zur Erfüllung der Forderung des Parlaments darstellt, eine integrierte Struktur von Normen und Institutionen zu schaffen, durch die die Charta der Grundrechte verbindlich und eine Einhaltung des Systems der EMRK erreicht werden sollen; unterstreicht, dass das Mandat der Agentur auch jene Länder umfasst, die ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben; meint, dass die Agentur dafür zuständig sein sollte, eine Rolle zur Unterstützung der Europäischen Union bei der Durchführung ihrer außenpolitischen Maßnahmen zu spielen, wenn dafür eine Beurteilung der Menschenrechtslage in einem Drittland erforderlich ist;

Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt (von Rat und Kommission erstellt)

6.

unterstreicht die Bedeutung des EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage, durch den die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union analysiert und evaluiert wird, insbesondere im Hinblick darauf, Menschenrechtsfragen allgemein in den Blickpunkt zu rücken;

7.

begrüßt die öffentliche Vorstellung des Berichts 2006 durch den Rat und die Kommission im Dezember 2006 im Plenum parallel zur Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit durch das Parlament, der dieses Jahr an Alexander Milinkewitsch, den Kämpfer für Freiheit und Demokratie aus Weißrussland, ging; ist der Auffassung, dass die Dezember-Tagung des Europäischen Parlaments durch die Einführung dieser Praxis zu einem alljährlichen Fokus für die Tätigkeiten der Europäischen Union im Menschenrechtsbereich geworden ist;

8.

erkennt den Umfang der EU-Aktivitäten in Bezug auf die Menschenrechte in verschiedenen Teilen der Welt an, bekräftigt aber seine Forderung nach einer tiefer greifenden Bewertung des Einsatzes von EUInstrumenten und -Initiativen in Drittländern; begrüßt die im Bericht erwähnten Evaluierungen durch den Rat und die Kommission; ist der Auffassung, dass ein Mechanismus entwickelt werden sollte, der die Mitglieder des Parlaments in die Lage versetzt, Evaluierungen zu bestimmten Themen zu erhalten, wie beispielsweise zu einzelnen Ländern, Gruppen von Ländern und geographischen Gebieten, in erster Linie jedoch zu Gebieten mit spezifischen Menschenrechtsproblemen; ist der Auffassung, dass ein solcher Mechanismus das Parlament in die Lage versetzen sollte, das Ergebnis dieser Evaluierungen in dem dafür am besten geeigneten Rahmen zu erörtern;

9.

unterstreicht die Bedeutung der anhaltenden Bemühungen, die durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechten sowie die Kohärenz und Konsistenz der Politik und der Tätigkeiten des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte zu fördern;

10.

hält es für eine positive Entwicklung, dass man sich in dem Bericht darum bemüht hat, die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments angemessen zu würdigen, wiederholt aber seine in der Entschließung des Parlaments zu den Menschenrechten von 2006 enthaltene Forderung, dass die Ratsvorsitze künftig in den EU-Jahresberichten darüber Bericht erstatten, wie die Entschließungen des Parlaments — einschließlich Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsverletzungen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit — von Rat und Kommission berücksichtigt wurden; nimmt die nachfolgend in Ziffer 13 erwähnten Entwicklungen mit Genugtuung zur Kenntnis;

11.

bekräftigte erneut, dass der Rat und die Kommission in künftigen Jahresberichten zur Menschenrechtslage die Frage analysieren sollten, welche Rolle Menschenrechtsfragen in anderen EU-Politikbereichen, wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Entwicklungs-, Handels- und Einwanderungspolitik sowie anderen relevanten Politikbereichen der Außenbeziehungen der Europäischen Union, insbesondere in den Arbeitsgruppen des Rates und in spezifischen, im Rahmen von Kooperationsabkommen eingerichteten Mechanismen spielen; vertritt die Auffassung, dass auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Kenntnis genommen werden sollten;

12.

fordert den Rat und die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, den von den Regierungen einiger Mitgliedstaaten und bestimmten internationalen Nichtregierungsorganisation (NRO) verfolgten Ansatz zu übernehmen und entsprechend eine allgemeine Liste von „Ländern, denen besonderes Augenmerk gebührt“ hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen alljährlich im Kontext ihres Jahresberichts zu erstellen;

13.

verkennt nicht, dass EU-Maßnahmen, wie die Demarchen gegenüber Drittländern, insbesondere im Bereich der Menschenrechte manchmal vertraulich sein müssen; meint aber, dass eine Liste dieser Maßnahmen in den Jahresbericht aufgenommen werden sollte, wobei in gewissem Maß bilaterale diplomatische Kontakte mit Regierungen unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit zugelassen werden sollten;

14.

begrüßt die intensivere Konsultation des Europäischen Parlaments und die Schritte hin zur Erstellung eines EU-Jahresberichts, der die Tätigkeiten des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments umfasst; vertritt aber die Ansicht, dass das Parlament weiterhin seinen eigenen Bericht zu diesem Thema vorlegen muss; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang in Zukunft eine offene Aussprache in der Entwurfsphase im Ausschuss dem Parlament die Möglichkeit geben würde, die Richtigkeit und den Inhalt des Berichts zu verbessern;

Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

15.

würdigt die ausgezeichnete Arbeit des scheidenden persönlichen Beauftragen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für Menschenrechte auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Michael Matthiessen, im Jahr 2006; unterstützt weiterhin die neu ernannte persönliche Vertreterin Riina Kionka, bei ihren Bemühungen, die Rolle der Europäischen Union in internationalen Menschenrechtsforen sichtbarer zu machen und zu stärken; erwartet, dass der Hohe Vertreter, der Rat und alle Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Arbeit stets uneingeschränkt unterstützen;

16.

ist der Auffassung, dass die Kapazität der Europäischen Union zur Krisenprävention, Krisenreaktion und -bewältigung derzeit unzureichend ist; empfiehlt die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung, welche ein proaktiv-präventives Handeln voraussetzt, die Schaffung geeigneter ziviler Frühwarnkapazitäten, die Schaffung eines präventionspolitischen „contingency planning“, die Ausbildung von Fachpersonal für internationale Missionen im Bereich der Konfliktbearbeitung sowie die verstärkte Konzentration auf die Förderung strukturell friedensfähiger Gesellschaften; unterstreicht die Bedeutung der gewissenhaften Prüfung von Menschenrechtsaspekten in Verbindung mit der Planung von Maßnahmen der Prävention und des Konfliktmanagements bei jeder Krise, in die die EU eingebunden ist;

17.

fordert die Kommission auf, bei den EU-Mitgliedstaaten dafür einzutreten, dass sie alle wichtigen VNund Europarats-Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte und die Fakultativprotokolle dazu unterzeichnen und ratifizieren; weist die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass insbesondere das internationale Übereinkommen von 1990 über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen sowie das erst unlängst angenommene internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert werden müssen;

18.

erkennt das aktive Engagement der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2006 an, einschließlich des neu eingerichteten VN-Menschenrechtsrats (UNHRC), der VN-Generalversammlung, des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats;

19.

begrüßt die Absicht des Rates, die Beziehung zwischen der Europäischen Union und dem Europarat zu stärken; legt dem Rat und der Kommission hierfür nahe, die Empfehlungen im Bericht Juncker vom 11. April 2006„Europarat — Europäische Union: Eine einheitliche Zielstellung für den europäischen Kontinent“ zu berücksichtigen;

20.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der neue UNHRC über das Potenzial verfügt, sich zu einem wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der Europäischen Union um die Menschenrechte zu entwickeln, und erkennt an, dass der UNHRC im ersten Jahr seines Bestehens ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm vorgelegt hat, das die Überarbeitung und Weiterführung des Systems der Sonderverfahren, die Einrichtung und Durchführung der universellen regelmäßigen Überprüfung, der alle Staaten unterworfen sein werden, die Definition seiner Arbeitsmethoden und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, insbesondere dort, wo diese Rechte verletzt wurden oder gefährdet sind, umfasst; bedauert allerdings, dass sich der UNHRC als ineffektiv hinsichtlich angemessener Reaktionen auf Menschenrechtskrisen weltweit erwiesen hat, weil der UNHRC von vielen Staaten als Forum für politischen Druck und nicht für die Förderung der Menschenrechte benutzt wird; fordert die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten auf, im UNHCR im Rahmen der Gemeinschaft der Demokratien (Community of Democracies) eine aktivere Rolle zu spielen, um die demokratischen Normen und Verfahren weltweit zu stärken und zu vertiefen;

21.

fordert die Außenminister und Vorsitze der Europäischen Union auf, ihren politischen Einfluss zu nutzen, um auf eine Ausräumung der Schwierigkeiten hinzuarbeiten, mit denen sich der neue UNHRC auseinandersetzen muss; bekräftigt die Notwendigkeit einer eindeutigen politischen Agenda hinsichtlich des Verhaltens der Mitgliedstaaten innerhalb des UNHRC; betont, dass der UNHRC nicht länger als politisches Forum für Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen geographischen und ideologischen Blöcken weltweit genutzt werden darf; fordert die Außenminister und Ratsvorsitze der Europäischen Uniondaher dringend auf, sich darum zu bemühen, innerhalb des UNHRC einen Konsens zugunsten eines umfassenderen Engagements seitens der Völkergemeinschaft aufzubauen, um zur Beseitigung gravierender Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Grundfreiheiten beizutragen;

22.

weist erneut auf seine Forderung nach einem umfassenden Menschenrechtsübereinkommen zwischen den Konfliktparteien in Sri Lanka hin, das durch eine wirksame und unabhängige internationale Überwachungsmission unterstützt werden sollte, deren Mitglieder ungehinderten Zugang zu den Gebieten erhalten müssen, die von der Regierung und von den „Befreiungstigern von Tamil Eelam“ kontrolliert werden, wie dies der VN-Sonderberichterstatters über aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, empfiehlt; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union — als Ko-Vorsitzende der Geberkonferenz von Tokio — als treibende Kraft für den Aufbau eines Konsenses über die vom UNHRC in diesem Zusammenhang vorgelegten Vorschläge fungieren sollte;

23.

erkennt, dass die Europäische Union die ihr zur Verfügung stehenden Mittel effektiver nutzen muss, um wichtige Themen auf der Tagesordnung des UNHRC zu fördern und für eine bessere Feinabstimmung ihrer Aktivitäten im Bereich Lobbyismus und informelle Kontakte zu sorgen;

24.

erinnert den Rat an seine oben erwähnte Entschließung vom 16. März 2006, in der die Schaffung des UNHRC begrüßt und die Europäische Union aufgefordert wurde, eine Pionierrolle in dieser Institution zu spielen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Mechanismus, um Sondersitzungen als Reaktion auf dringende Krisen und Menschenrechtsverletzungen einzuberufen; ist allerdings darüber besorgt, dass die Sondersitzungen des UNHRC bereits zu einem hohen Grad politisiert sind; fordert in diesem Zusammenhang die Beibehaltung und die Wahrung der Unabhängigkeit der „Sonderverfahren“; begrüßt die Schaffung eines universellen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und fordert in diesem Zusammenhang einen Evaluierungsprozess, der sich auf die Durchführung der Empfehlungen der unabhängigen Mechanismen der VN stützt; regt dazu an, dass die unabhängige Zivilgesellschaft gegebenenfalls einbezogen wird, und ist sich darüber im Klaren, dass die Beteiligung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen am interaktiven Dialog mit der internationalen Gemeinschaft, insbesondere in Fällen, in denen die Menschen ihre Meinungen in ihren eigenen Ländern nicht äußern können, wertvoll ist; fordert die EU-Mitglieder des UNHRC auf, ihr Abstimmungsverhalten bei allen Resolutionen zu erläutern;

25.

betont die positive Rolle, die die Sonderberichterstatter innerhalb der UNHRC-Struktur spielen können, und fordert die anhaltende Unterstützung solcher Sonderverfahren; erkennt allerdings an, dass die Sonderberichterstatter, um wirksam arbeiten zu können, mit angemessenen Finanz- und Humanressourcen ausgestattet werden müssen; betont, dass ihre Unabhängigkeit erhalten werden sollte;

26.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Kontakten mit Mitgliedern des UNHRC auf eine positive Entwicklung der Tagesordnung des UNHRC zu drängen; ist sich im Klaren darüber, dass das Parlament und die Europäische Union weiterhin Bündnisse außerhalb Genfs schließen müssen, insbesondere mit einflussreichen Staaten; ist der Auffassung, dass das Parlament weiterhin regelmäßig UNHRC-Tagungen beiwohnen muss;

27.

äußert sich enttäuscht über die zurückhaltende UNHRC-Resolution zu Darfur; vertritt die Ansicht, dass der Darfur-Konflikt die Stabilität von Zentralafrika in zunehmendem Maße gefährdet und eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt; bedauert den Umstand, dass die UNHRC-Delegation durch die Verweigerung von Visa durch die Behörden daran gehindert wurde, in den Sudan einzureisen; vertritt die Ansicht, dass die unverzügliche Beendigung der gewalttätigen Übergriffe und der Schutz der Menschen in Darfur weiterhin absoluten Vorrang für die internationale Gemeinschaft genießen müssen; ist sich im Klaren darüber, dass die Sicherheit langfristig nur durch eine politische Lösung der Konflikte in der Region gewährleistet werden kann; fordert Rat und Kommission dringend auf, sich im Rahmen des UNHRC für die Entwicklung einer umfassenden Friedensstrategie, an der alle Parteien beteiligt sind, einzusetzen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf, ihren Einfluss auf der Ebene des UNHRC wirksamer geltend zu machen, und fordert, dass der UNHRC entschlossene Maßnahmen ergreift, um auf die humanitäre Katastrophe in Darfur nach dem Bericht der UNHRC-Sondermission zu reagieren;

28.

äußert sich besorgt darüber, wie schwierig es für die EU-Mitgliedstaaten war, eine Einigung mit der Organisation der Islamischen Konferenz bei einigen UNHRC-Resolutionen zu erreichen; ist der Überzeugung, dass der anhaltende ungelöste Konflikt zwischen Israel und Palästina weiterhin ein Haupthindernis für eine positive Zusammenarbeit ist;

29.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, wie sich der Beschluss der Europäischen Union, Direkthilfezahlungen über die Palästinensische Autonomiebehörde auszusetzen, weil diese legitime Bedingungen nicht erfüllt, auf die palästinensische Bevölkerung auswirkt; fordert eindringlich die Verlängerung des zeitlich begrenzten internationalen Mechanismus und fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, jegliche Änderung der Gegebenheiten genau zu beobachten und Gegebenheiten zu fördern, die eine Wiederaufnahme der Hilfszahlungen über die Autonomiebehörde möglich machen;

30.

ermuntert die EU-Mitglieder des UNHRC, die Frage zu prüfen, wie sie ihre Sitzungszeit effektiver nutzen können;

31.

ist besorgt darüber, dass obwohl die Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) des Rates die Zahl ihrer Sitzungen erhöht hat, mehr Zeit und Ressourcen erforderlich sind, um die Ziele der Europäischen Union auf der Ebene des UNHRC zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre verfügbaren Humanressourcen in Genf zu erhöhen;

32.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, keine Länder, in denen massive und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Demokratie festgestellt wurden, als Bewerber für verantwortungsvolle Positionen in internationalen Gremien zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Verhandlungen mit ähnlich gesinnten einflussreichen Staaten aufzunehmen, um die Wahl solcher Länder für derartige Positionen zu unterbinden; unterstützt die Forderung, dass von allen Bewerberländern verlangt wird, dass sie im Rahmen des Systems der Sonderverfahren und anderer vom UNHRC eingerichteter Mechanismen zusammenarbeiten; ersucht die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang erneut, Unterstützung für Kriterien für die Mitgliedschaft zu bekunden, durch die der Beitritt zum UNHRC mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten verknüpft würde, eine Dauereinladung an VN-Mechanismen auszusprechen;

33.

ermuntert den Rat, gezielte Sanktionen, wie sie gegen das Regime von Weißrussland verhängt wurden, gegenüber Personen anzuwenden, die insbesondere für Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern verantwortlich sind;

34.

fordert den Rat erneut auf zu erklären, wie es möglich war, dass Weißrussland im Juni 2005 in den Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gewählt wurde, obwohl vier größere EULänder ständige Mitglieder dieses Verwaltungsrates sind; ersucht den Rat zu erläutern, welche diplomatischen Demarchen er vor dieser Wahl unternommen hatte, und ob er in Erwägung zieht, sich der Mitgliedschaft von Weißrussland zu widersetzen;

35.

stellt mit Besorgnis fest, dass eine Expertengruppe der VN in ihrem im Oktober 2006 veröffentlichten Bericht zu dem Schluss kam, dass Konfliktdiamanten aus Côte d'Ivoire den legalen Diamantenhandel über Ghana, ein Land, das am Kimberley-Prozess teilnimmt, infiltrieren; fordert die Kommission auf, ihre Position als Vorsitzende des Kimberley-Prozesses im Jahr 2007 zu nutzen, um die Mechanismen, mit denen der Zufluss an Konfliktdiamanten eingedämmt werden soll, zu stärken; empfiehlt, dass die Kommission sich um einen Konsens bemüht, der den Diamantenhandel dazu verpflichtet, in allen Sektoren Systeme einzuführen, mit denen der Weg der Diamanten von der Mine bis zum Einzelhändler nachvollzogen werden kann, und in dessen Rahmen ferner verantwortungsvolle und transparente Maßnahmen sowie Garantien, die durch einen unabhängigen Prüfer verifiziert werden, vorgeschrieben werden und die Richtigkeit der Statistiken über den Rohdiamantenhandel verbessert wird, damit kurzfristig wirksame Analysen erstellt werden können, um jeden Handel mit Konfliktdiamanten aufzudecken;

36.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Osloer Erklärung vom 23. Februar 2007 über Streumunition zu unterstützen, die von 46 Ländern unterzeichnet wurde und die zum Ziel hat, im Einklang mit den Bestimmungen des internationalen Völkerrechts bis zum Jahr 2008 einen internationalen Vertrag für ein Verbot der Herstellung, des Einsatzes, der Ausfuhr und der Lagerung von Streubomben abzuschließen; fordert den Rat und die Kommission auf, sich in der Europäischen Union einzusetzen, damit die einzelnen Mitgliedstaaten dem Beispiel Österreichs und Belgiens folgen und Streubomben verbieten und sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die Länder, die dies bisher nicht getan haben, die Osloer Erklärung unterzeichnen;

37.

fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof (14) und dem damit verbundenen Aktionsplan vom 4. Februar 2004 weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und die Annahme der notwendigen nationalen Durchführungsvorschriften einzusetzen; begrüßt die Tatsache, dass der Tschad das Römische Statut vor kurzem ratifiziert hat, wodurch sich die Gesamtzahl der Vertragsstaaten nunmehr zum 1. Januar 2007 auf 104 beläuft; fordert die Tschechische Republik, die als einziger EU-Mitgliedsstaat das Römische Statut noch nicht ratifiziert hat, dringend auf, dies unverzüglich zu tun; ersucht in diesem Sinne Rat und Kommission, Drittstaaten dazu zu ermuntern, vorläufige Gerichtsmechanismen auf ihrem Staatsgebiet als einen ersten Schritt zu fördern, um den Opfern gravierender Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;

38.

begrüßt die Tatsache, dass in mehreren Aktionsplänen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (mit Ägypten, Jordanien, der Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan, dem Libanon und der Ukraine) der IStGH erwähnt wird und dass solche Erwähnungen im Zusammenhang mit anderen neuen Aktionsplänen sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit verschiedenen Staaten ausgehandelt werden; unterstützt uneingeschränkt die Tatsache, dass die Kommission über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) die Arbeit u.a. der Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, von „No Peace Without Justice“, der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte und der „Parliamentarians for Global Action“ zur Förderung der Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts finanziert;

39.

erkennt die Bedeutung an, die die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Vereinigten Staaten aus globaler Sicht hätte; fordert den Rat und die Kommission erneut auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mechanismen zu nutzen, um die USA zu veranlassen, das Römische Statut zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und die Bemühungen der USA scharf zu verurteilen, andere Länder aktiv von der Ratifizierung des Statuts abzuhalten und Drittländern Parallelabsprachen wie bilaterale Ausnahmeregelungen vorzuschlagen;

40.

fordert alle Mitgliedstaaten auf, uneingeschränkt mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn es darum geht, flüchtige Angeklagte der Justiz zu übergeben;

41.

fordert alle Mitgliedstaaten auf, aktiv zu den ad hoc geschaffenen Mechanismen der internationalen Strafgerichtsbarkeit beizutragen, besonders aber zu den aus freiwilligen Beiträgen finanzierten Mechanismen;

42.

ist der Auffassung, dass diese so genannten Übergangsmechanismen der Strafgerichtsbarkeit nie von den Grundsätzen der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit abweichen dürfen, da nur innerhalb dieses Systems den Opfern Gerechtigkeit garantiert und vermieden werden kann, dass die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen auf Dauer ohne Strafe bleiben;

Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte

43.

würdigt die anhaltenden Bemühungen um eine Umsetzung der in den fünf Leitlinien der Europäischen Union über die Menschenrechte enthaltenen Methoden und politischen Prioritäten sowie die Ausarbeitung von Folgenabschätzungen für jede dieser Leitlinien, durch die geprüft wird, ob sie einen Wandel in Drittländern bewirken; ist besorgt über wiederkehrende Berichte, nach denen die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern und die EU-Missionen wenig oder gar nichts von diesen Leitlinien wissen;

44.

ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die im Bereich der Entwicklungspolitik arbeiten, ausreichende Kenntnisse über die Menschenrechtsleitlinien besitzen; ist sich der Tatsache bewusst, dass mehr Transparenz hinsichtlich der Art und Weise, wie die verschiedenen Leitlinien funktionieren, sowie Rückmeldungen in Einzelfällen und Informationen über die Tätigkeiten von NRO vonnöten sind; fordert eine regelmäßige und transparente Bewertung der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union über die Menschenrechte unter Einbeziehung des Parlaments in einer Weise, dass es eine aktive Rolle bei der Rechenschaftspflicht spielen kann;

45.

würdigt die Zusage des deutschen Vorsitzes, EU-Menschenrechtsleitlinien über die Rechte des Kindes zu erarbeiten; ermuntert ihn, das Parlament, die Kommission und die Zivilgesellschaft zu den Einzelheiten solcher Leitlinien zu konsultieren und sich erforderlichenfalls mit dem portugiesischen Vorsitz abzustimmen, um die Einführung dieser Leitlinien abzuschließen, deren Ziel die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit sein sollte, wobei der Hauptschwerpunkt auf den Bereich der Bildung und Ausbildung von Kindern, der zu den Millenniums-Entwicklungszielen zählt, zu legen ist;

46.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die EU-Leitlinien verschiedene Länder unterschiedlich betreffen und dass einzelne Pläne zur Durchführung der Leitlinien unter verschiedenen Umständen erforderlich sind;

47.

nimmt die Verantwortung der EU-Sonderbeauftragten und der EU-Missionen im Ausland für die Förderung der EU-Leitlinien zur Kenntnis; tritt für einen pro-aktiveren Ansatz bei der Förderung der Leitlinien auf allen Ebenen ein; betont, dass Ressourcen- und Personalprobleme innerhalb der EU-Missionen in Drittländern bestehen, die die Kenntnis, Überwachung und Umsetzung der Richtlinien betreffen; ruft die Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern und die Delegationen der Kommission zu einer umfassenderen Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Nutzung von Strukturen und Personal auf, damit echte „Botschaften der Europäischen Union“ entstehen können, wenn es um Befugnisse im Bereich der Menschenrechte geht;

Todesstrafe

48.

fordert die Vorsitze nachdrücklich auf, ihren Ansatz im Hinblick auf die Förderung der Abschaffung der Todesstrafe durch vorrangige Konzentration auf eine bestimmte Zahl von Ländern weiterzuverfolgen, in denen es Aussicht auf eine positive Änderung der Politik gibt;

49.

legt den Vorsitzen nahe, offen zu legen, mit welchen Ländern sie sich im Rahmen der EU-Leitlinien über die Todesstrafe gemäß der Kampagne für Länder, die sozusagen „am Wendepunkt“ angelangt sind, d.h. deren Todesstrafenpolitik im Wandel begriffen ist, zu befassen gedenken; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, sich zu bemühen, eine möglichst große Unterstützung für die Initiative der derzeitigen Generalversammlung der Vereinten Nationen zugunsten eines weltweiten Moratoriums bezüglich der Todesstrafe mit dem Ziel ihrer völligen Abschaffung, einschließlich entsprechender Verurteilungen, zu erreichen; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Leitlinien, die auf das Jahr 1998 zurückgehen, so zu aktualisieren, dass neue Elemente und Strategien, die sich seither ergeben haben, berücksichtigt werden können;

50.

empfiehlt dem Rat, eine Überarbeitung der Leitlinien vorzunehmen, und meint, dass diese Überarbeitung der Europäischen Union die Möglichkeit geben könnte, in „Einzelfällen von besonderer Bedeutung“, die nicht unter die VN-Mindeststandards gemäß den Leitlinien fallen, tätig zu werden;

51.

fordert den Vorsitz auf, diejenigen verbleibenden Länder, die das zweite Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die noch nicht das Protokoll Nr. 13 zur EMRK über die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen unterzeichnet haben (15), zu veranlassen, dies zu tun; ist sich insofern der Tatsache bewusst, dass die Leitlinien über die Todesstrafe kohärenter umgesetzt werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten solche Protokolle und Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren würden;

52.

begrüßt die Durchführung des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe (1.-3. Februar 2007) in Paris und schließt sich seiner Schlusserklärung an; beabsichtigt, den Kongress weiterzuverfolgen, indem es insbesondere die parlamentarische Dimension der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe ausbaut und das Thema über seine interparlamentarischen Delegationen und seine Beteiligung an paritätischen parlamentarischen Versammlungen zur Sprache bringt; ersucht den Rat und die Kommission, jede Möglichkeit zu nutzen, um die Schaffung regionaler Koalitionen für die Abschaffung der Todesstrafe mit besonderem Augenmerk auf die arabischen Länder zu unterstützen;

53.

begrüßt als ein gutes Beispiel für den wirksamen Einsatz der EU-Leitlinien über die Todesstrafe die abgestimmte und öffentliche Reaktion von EU-Vertretungen in Peru auf den Vorschlag, die Todesstrafe in diesem Land unter Verstoß gegen die peruanische Verfassung und die amerikanische Menschenrechtskonvention auszuweiten;

54.

begrüßt das koordinierte, wirksame — öffentliche und diplomatische — Vorgehen des Europäischen Parlaments, der Kommission, der betroffenen Mitgliedstaaten und NRO, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Präsident von Pakistan die souveräne Entscheidung trifft, das gegen Mirza Tahir Hussain, britischer Staatangehöriger, der 18 Jahre in der Todeszelle in Pakistan verbracht hat, verhängte Todesurteil umzuwandeln und ihn schließlich freizulassen; fordert die Europäische Union dringend auf, weiterhin die Fälle von Einzelpersonen im Rahmen der Leitlinien über die Todesstrafe aufzugreifen; empfiehlt dem Rat und der Kommission, in diesem Zusammenhang die parlamentarische Dimension, insbesondere durch frühzeitige und nützliche Beiträge von interparlamentarischen Delegationen wirksam zu nutzen;

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

55.

begrüßt das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) am 22. Juni 2006; stellt fest, dass nur 19 EU-Mitgliedstaaten bislang das Protokoll unterzeichnet und nur 9 es ratifiziert haben (16), fordert alle EU-Mitgliedstaaten, die das OPCAT bislang noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies im kommenden Jahr zu tun;

56.

begrüßt das Anlaufen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen; ersucht alle EU-Mitgliedstaaten, es unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

57.

empfiehlt, dass die Europäische Union damit fortfährt, Einzelfälle der Folter nach den Leitlinien über die Folter genau so zur Sprache zu bringen, wie sie dies bei Fällen der Todesstrafe nach der Leitlinie über die Todesstrafe tut;

58.

billigt die Entscheidung des Rates, die näheren Umstände bestimmter Demarchen öffentlich zu machen, und sieht diesen Schritt als einen Fortschritt auf dem Weg zu mehr Transparenz an; ersucht den Rat und die Kommission, den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studien des Parlaments zur Durchführung der EU-Leitlinien über Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

59.

betont, dass der Einsatz von politischem Dialog, Erklärungen und Demarchen bezüglich der tatsächlichen Praxis von Folter äußerst gering war, obwohl diese Leitlinien schon im Jahr 2001 angenommen wurden; fordert künftige Vorsitze auf, eine Einschätzung, Bewertung und Planung für Leitlinien über die Folter durchzuführen; fordert den Rat auf, die in der Studie seines Unterausschusses Menschenrechte innerhalb des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu diesem Thema enthaltenen Empfehlungen im künftigen Prozess der Bewertung solcher Leitlinien zu berücksichtigen; ermuntert die EU, den Bereich der Durchführung auszuweiten, insbesondere indem sie ein Verfahren entwickelt, um in ausgewählten Ländern Einzelfälle zu ermitteln und sich für sie zu verwenden;

60.

empfiehlt dem deutschen und dem portugiesischen Vorsitz, die verschiedenen Demarchen in Fällen der Folter fortzuführen, wenn und wo dies erforderlich ist; betont allerdings, dass Demarchen allein nicht ausreichen und dass andere ergänzende Maßnahmen konsistent und nach gründlicher Analyse der örtlichen Situationen durchgeführt werden sollten, beispielsweise durch die Stärkung der Beziehungen zu Gruppen der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Folter und der Misshandlung tätig sind, wobei effiziente Formen der Bearbeitung von Einzelfällen der Folter oder Misshandlung zusätzlich zu denjenigen geprüft werden sollten, an denen bekannte Menschenrechtsverteidiger beteiligt sind, und wobei die Kohärenz und die Kontinuität der Tätigkeit von EU-Missionen sichergestellt werden sollte, die bei der Bekämpfung von Folter und von Misshandlung in Drittländern engagiert sind;

61.

weist besonders darauf hin, dass die regelmäßige Präsenz des Vorsitzes oder des Ratssekretariats in den entsprechenden VN-Ausschüssen sowie eine weitere Zusammenarbeit mit dem Europarat und seinem Ausschuss für die Verhütung der Folter zu einem substanziellen und hilfreichen sachlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung bezüglich der Demarchen gegenüber bestimmten Ländern führen kann;

62.

fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung von Folter und Misshandlung vorstellig zu werden sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende der Folter bereitzustellen; fordert die Europäische Union auf, die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als eine der höchsten Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Durchführung der Leitlinien der EU und aller anderen Instrumente der EU wie beispielsweise der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und indem sie dafür sorgt, dass sich EUMitgliedstaaten nicht diplomatischer Zusicherungen mit Drittländern bedienen, in denen ein ganz klares Risiko der Folter oder Misshandlung von Menschen besteht;

63.

bekräftigt, dass Genitalverstümmelungen an Frauen gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen, und ist bestürzt über die Versuche, solche Verstümmelungen mit den üblichen ärztlichen Behandlungsmethoden gleichzusetzen;

Kinder und bewaffnete Konflikte

64.

begrüßt die Ernennung der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekreträrs für Kinder und bewaffnete Konflikte Radhika Coomaraswamy im April 2006 mit dem Mandat, Strategien festzulegen, um für den konkreten Schutz von Kindern zu sorgen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, und um für die vollständige Umsetzung internationaler Standards und Normen im Bereich Kinderschutz zu sorgen;

65.

begrüßt die gemeinsam vom französischen Außenministerium und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) veranstaltete Konferenz mit dem Titel „Befreien wir die Kinder vom Krieg“ sowie die Annahme der Pariser Grundsätze und Leitlinien zu Kindern, die Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind, als einen wichtigen Schritt, um die internationale Gemeinschaft zu veranlassen, den Schutz zu fördern, das Bewusstsein zu schärfen und das Problem von Kindern in bewaffneten Konflikten zu einem Kernstück der Friedenserhaltung und der Friedensschaffung zu machen;

66.

weist auf das besondere Problem der Kindersoldatinnen hin, die aufgrund ihrer sexuellen Ausbeutung und der sozialen Ausgrenzung, die sie allzu oft nach der Demobilisierung erleiden, in zweifacher Hinsicht zu Opfern werden, und fordert nachdrücklich, dass spezifische Maßnahmen zur Lösung der Probleme von Kindersoldatinnen und zu ihrer Unterstützung nach der Demobilisierung und bei der Reintegration getroffen werden;

67.

fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren;

68.

stellt fest, dass viele Länder — darunter auch EU-Mitgliedstaaten — Kinder für bewaffnete Konflikte ausbilden; fordert alle Länder auf, dafür zu sorgen, dass Personen unter 18 Jahren keine Ausbildung für bewaffnete Konflikte erhalten;

69.

begrüßt die im April 2006 vom österreichischen Vorsitz angenommene Durchführungsstrategie, in der spezifische Empfehlungen für Maßnahmen enthalten sind, sowie die dortigen Aussagen, dass Menschenrechtsfragen systematisch in den frühen Phasen bei der Planung von Operationen der Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)- berücksichtigt werden sollten; lobt die Anstrengungen des finnischen Ratsvorsitzes im Hinblick auf die Umsetzung der Durchführungsstrategie; bedauert, dass die der EU zur Verfügung stehenden politischen Hilfsmittel (wie Demarchen und politische Dialoge) seit der Annahme der Leitlinien im Jahr 2003 nicht so eingesetzt wurden, wie es ihrem Potenzial entspricht;

70.

betont, wie wichtig es ist, sich weiterhin auf die Leitlinien zusätzlich zur Durchführungsstrategie zu konzentrieren, da die Leitlinien umfassender sind; bedauert, dass der finnische Vorsitz nur sehr wenige Demarchen und andere Schritte im Bereich Kinder und bewaffnete Konflikte unternommen hat; besteht darauf, dass die EU hohe Standards für Qualität und Gründlichkeit beibehält, wenn es um die Überwachung und Berichterstattung über Kinder und bewaffnete Konflikte geht; fordert die Kommission und den Hohen Vertreter der EU für die GASP dringend auf sicherzustellen, dass die Durchführungsstrategie den künftigen Vorsitzen umfassend bekannt ist;

71.

ersucht die Kommission und den Rat, eine Fragenliste zu erstellen, die Leiter von Missionen zu Rate ziehen können, und sie so bei ihrer regelmäßigen Berichterstattung zu unterstützen; ersucht die Kommission und den Rat, eine Liste mit Kriterien zu erstellen, nach denen bestimmt wird, ob ein Land „prioritär“ ist, und ersucht die Kommission und den Rat, die Beteiligten stärker zu konsultieren, um ihre Meinungen in Erfahrung zu bringen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, ein Dokument mit Vorschlägen zu erarbeiten, wie die Resolution 1612(2005) des VN-Sicherheitsrats umgesetzt werden kann, wie dies in den Empfehlungen der Durchführungsstrategie vorgeschlagen wurde;

72.

fordert die Kommission auf, die Ziele der Leitlinien besser zur Geltung kommen zu lassen, indem Kinder und bewaffnete Konflikte in allen Bereichen berücksichtigt werden, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit;

73.

begrüßt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch die Kommission im Jahr 2006, durch die Projekte zur Finanzierung ausgewählt werden sollen, die der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels dienen und durch die Rechte schutzbedürftiger Gruppen in bewaffneten Konflikten, insbesondere die Rechte der Kinder, geschützt werden sollen;

74.

begrüßt auch die Annahme des EU-Konzepts zur Unterstützung im Bereich Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung im Dezember 2006, das eindeutige und systematische Bezüge zu Kindern aufweist, sowie die EG-Unterstützung über die Generaldirektion Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) des von UNICEF geführten Prozesses der Überarbeitung der „Prinzipien von Kapstadt“ zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kindersoldaten;

Menschenrechtsverteidiger

75.

betont, dass die vollständige Durchführung der EU-Leitlinien von 2004 über Menschenrechtsverteidiger Vorrang genießen muss und dass die im Juni 2006 angenommenen Empfehlungen des Rates zusätzlich zur vom österreichischen Vorsitz vorgenommenen Überprüfung der Durchführung der Leitlinien mit konkreten Maßnahmen weiterverfolgt werden müssen; legt dem Rat nahe, geeignete Folgemaßnahmen auf Demarchen hin und die Bewertung der Wirkung von Maßnahmen, die zugunsten von Einzelpersonen ergriffen wurden, zu erleichtern, indem er eine zentrale Datenbank über EU-Demarchen einrichtet;

76.

betont, dass die EU das Bewusstsein aller EU-Akteure in Brüssel, in den Hauptstädten und auf der Ebene der Missionen hinsichtlich der Existenz, des Zwecks, des Inhalts und der operationellen Anwendung der Leitlinien schärfen muss; erkennt an, dass die interne Bewusstseinsschärfung darauf ausgerichtet sein sollte, ein tieferes Verständnis für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Workshops für regionale Abteilungen und Personal in Delegationen, Botschaften und Konsulaten zur Schulung über die Anwendung dieser Leitlinien, an denen Menschenrechtsverteidiger in einer frühen Phase teilnehmen, sowie den Austausch bewährter Praktiken im Bereich der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zu organisieren; ist der Auffassung, dass der Gedanke der Ausstellung von Visa für Menschenrechtsverteidiger in ernster Gefahr, wie vom Rat vorgeschlagen, eine wichtige Priorität sein sollte;

77.

betont, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Verfügung zu stellen; ermuntert COHOM, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in die wichtigsten Nicht-EU-Sprachen unter den Regionalreferaten und Botschaften/Delegationen zu verteilen; betont, dass die EU-Missionen proaktiver mit den örtlichen Menschenrechtsverteidigern Kontakt aufnehmen müssen;

78.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage von Menschenrechtsverteidigern systematisch in allen politischen Dialogen, einschließlich der bilateralen Dialoge mit EU-Mitgliedsstaaten, zur Sprache zu bringen; fordert den Rat auf, das Parlament systematisch über die Durchführung der Leitlinien vor Ort zu unterrichten und es umfassend in die Bewertung dieser Leitlinien einzubeziehen; begrüßt, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, der die Einführung von dringenden Schutzmaßnahmen durch die EU umfasst, eine der Prioritäten der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist; begrüßt die Initiative einer weltweiten EU-Kampagne zur Unterstützung weiblicher Menschenrechtsverteidiger; nimmt die Berichte und Empfehlungen der VN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger, Hina Jilani,zur Kenntnis;

Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

79.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die globale Strategie der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sich nicht ausschließlich auf bilaterale oder multilaterale Beziehungen zwischen Staaten stützen darf, sondern möglichst Akteure einbeziehen und erreichen muss, die nicht Teil der Regierung sind, wie z.B. Parlamentarier, Akademiker, Intellektuelle, Journalisten, Verfechter der Demokratie, Aktivisten, Führer nichtstaatlicher Organisationen, Meinungsmacher;

80.

begrüßt, dass der Rat ein Dokument ausgearbeitet hat, das einen Überblick über Menschenrechtsdialoge und -konsultationen vermittelt; fordert den Rat auf, den Initiativbericht des Parlaments über die Bewertung der Dialoge und Konsultationen mit Drittländern im Bereich der Menschenrechte, der derzeit ausgearbeitet wird, zu berücksichtigen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Bewertung des Rates als vertraulich erklärt wurde, und fordert den Rat auf, der Aufforderung nachzukommen, gemeinsam mit dem Parlament ein System auszuarbeiten, mit dem ausgewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments regelmäßig über als vertraulich eingestufte Tätigkeiten informiert werden können; schlägt erneut vor, dass dieses System nach dem System zur Unterrichtung ausgewählter Mitglieder des Europäischen Parlaments über als vertraulich eingestufte Unterlagen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung entwickelt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass der Dialog über Menschenrechtsfragen generell in transparenter Weise organisiert und geführt werden muss und dass geeignete Mittel gesucht werden müssen, um dies zu gewährleisten;

81.

betont, dass der Menschenrechtsdialog EU-China erheblich verstärkt und verbessert werden muss; erkennt die Tatsache an, dass China jetzt beschlossen hat, alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen; ist aber weiterhin besorgt darüber, dass China immer noch die Mehrzahl der Hinrichtungen weltweit vollstreckt; betont, dass die Bilanz Chinas im Bereich der Menschenrechte noch Anlass zu sehr großer Besorgnis gibt; fordert den Rat auf, dem Parlament in öffentlicher Sitzung im Anschluss an die Aussprachen ausführlicher Bericht zu erstatten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es wichtig ist, Punkte zu bekräftigen, die in früheren Dialogen erörtert wurden; unterstützt die Kommission und den Rat bei ihren derzeitigen Überlegungen darüber, wie der Dialog verbessert werden kann; stellt fest, dass es trotz bedeutender wirtschaftlicher Reformen in politischer Hinsicht sowie im Bereich der Menschenrechte immer noch Anlass zu Besorgnis gibt, z.B. was Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, Zwangsarbeit, Meinungs- und Religionsfreiheit, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten, das Lagersystem Laogai und die mutmaßliche illegale Entnahme von Organen betrifft; verweist darauf, dass solche Anliegen im Vorfeld der Olympischen Spiele in Beijing verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden müssen; fordert die EU mit Nachdruck auf zu gewährleisten, dass ihre Handelsbeziehungen zu China mit der Verbesserung der Lage der Menschenrechte einhergehen, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor ein neues Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommen abgeschlossen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, die Tibet-Frage anzusprechen und die Stärkung des Dialogs zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama aktiv zu unterstützen;

82.

ist sehr besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit Iran seit 2004 wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran unterbrochen wurden; bedauert, dass nach Aussage des Rates keine Fortschritte erzielt wurden; fordert den Iran auf, den Dialog wieder aufzunehmen und — unter Beteiligung der EU — Bezugsgrößen mit dem Ziel echter Verbesserungen in dem Bereich festzulegen; fordert die Kommission auf, alle im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft zu fördern und die Demokratie und die Menschenrechte weiter zu unterstützen; bringt seine große Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran zum Ausdruck und weist insbesondere auf die verstärkten Repressionen gegenüber Menschenrechtsverteidigern hin; bedauert gleichzeitig, dass der Iran weiterhin die Todesstrafe unter Bedingungen anwendet, die gegen internationale Standards verstoßen, und verurteilt insbesondere die Hinrichtung jugendlicher Straftäter; ersucht den Rat, in allen seinen Kontakten mit der iranischen Regierung seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Land zum Ausdruck zu bringen und den Schutz von — insbesondere weiblichen — Menschenrechtsverteidigern in den Mittelpunkt seiner Bemühungen zu stellen und den Iran dazu zu bewegen, unverzüglich ein Moratorium für den Vollzug der Todesstrafe als einen ersten Schritt zu ihrer Abschaffung zu verhängen;

83.

nimmt zur Kenntnis, dass die Menschenrechtskonsultationen der EU mit Russland fortgeführt werden; unterstützt den Rat bei seiner Absicht, diese Konsultationen zu einem offenen und echten Menschenrechtsdialog EU-Russland weiterzuentwickeln, und fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und von europäischen und russischen NRO in einen solchen Prozess; bedauert, dass es der EU nur in begrenztem Umfang gelungen ist, einen Wandel in der Politik zu bewirken, indem sie heikle Themen wie z.B. die Lage in Tschetschenien, die Frage der Straflosigkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, die Behandlung der Menschenrechtsverteidiger, die Unabhängigkeit der Medien und die Meinungsfreiheit, die Behandlung ethnischer Minderheiten, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte bei den Streitkräften, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie weitere Themen angeschnitten hat; ist besorgt darüber, dass Russland durch seine Rechtsvorschriften die Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen einschränkt; bedauert die Tatsache, dass Journalisten und Menschenrechtsverteidiger bedroht wurden, und ist weiterhin bestürzt über den Mord an Anna Politkowskaja; erwartet, dass Russland weitere Maßnahmen ergreifen wird, um die Meinungsfreiheit und die Sicherheit von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern zu schützen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Zusammenarbeit Russlands mit den Menschenrechtsmechanismen der VN und die Ratifizierung aller relevanten Menschenrechtsübereinkommen von der EU als Priorität erachtet werden sollten; ist besorgt über Behauptungen, wonach die russische Regierung hinter der Vergiftung von Alexander Litwinenko stecken soll, der im November 2006 in London starb; äußert seine Besorgnis über die neuen Anschuldigungen gegen den Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski, der 2003 inhaftiert wurde, und ist ebenfalls besorgt über die Behandlung, die ihm während der Haft angeblich zuteil wird; fordert die Kommission und den Rat dringend auf, derartige Fälle in ihren Gesprächen mit den russischen Behörden auf höchster Ebene und im neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben der Menschenrechtsklausel eindeutigere Verpflichtungen und wirksamere Beobachtungsmechanismen festzulegen, um eine tatsächliche Verbesserung der Menschenrechtslage zu erreichen;

84.

begrüßt die bisherigen Anstrengungen des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments beim Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen in Belarus; ruft dazu auf, diese Politik fortzusetzen und dabei insbesondere gegen Verletzungen der Meinungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, sowie Verletzungen der Rechte nationaler Minderheiten vorzugehen; weist darauf hin, dass die unterdrückte Opposition in Belarus unterstützt werden muss;

85.

fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzurichten, durch die die Menschenrechte und die Demokratie gefördert werden sollen, wie dies für Marokko und Jordanien geschah und derzeit für Ägypten, Tunesien und den Libanon in Erwägung gezogen wird; wiederholt seine Forderung, dass das Parlament in die Vorbereitung dieser Treffen einbezogen und über ihre Ergebnisse informiert wird;

86.

erkennt die Versuche an, mit Usbekistan einen Menschenrechtsdialog einzuleiten, stellt jedoch fest, dass dies aufgrund des Unvermögens Usbekistans, einen solchen Dialog auf konstruktive Weise anzugehen, nicht möglich war; ist insofern der Auffassung, dass die Durchführung eines Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan nicht zur Aufhebung der gegenüber diesem Land erhobenen Sanktionen führen sollte, wenn keine Fortschritte in Bezug auf Menschenrechtsfragen und Demokratie erreicht wurden; fordert daher den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung trifft;

87.

ist überzeugt, dass der Fortschritt in den Sechs-Parteien-Gesprächen zu einem günstigerem politischen Klima beitragen wird, in dem ein Menschenrechtsdialog mit der Demokratischen Volksrepublik Korea wieder aufgenommen werden könnte; fordert die Kommission und den Rat auf, dieses Ziel im Rahmen der Kontakte und Verhandlungen mit der DVRK energisch zu verfolgen;

88.

nimmt die Verhandlungen der Kommission und des Rates im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt und die Probleme, die in diesem Kontext festgestellt wurden, zur Kenntnis; ist besorgt über den bisherigen geringen Fortschritt und die Notwendigkeit, sich auf Menschenrechtsfragen in der Türkei zu konzentrieren, speziell mit Blick auf die Religionsfreiheit durch alle Religionsgemeinschaften und die uneingeschränkte Ausübung ihrer Eigentumsrechte, den Schutz von Minderheiten sowie die Menschenrechtsbelange im Zusammenhang mit der Bevölkerung kurdischer Abstammung im Südosten des Landes; verurteilt den tragischen Mord an dem Journalisten Hrant Dink im Januar 2007, der gezeigt hat, dass es in bestimmten Schichten der türkischen Gesellschaft nationalistische Gefühle gibt, wertet allerdings die Tatsache als positiv, dass der Mord im ganzen Land und auch von der Regierung scharf verurteilt wurde und die Täter rasch gefasst wurden; legt der türkischen Regierung nahe, Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu ändern, der die Meinungsfreiheit in den Medien eindeutig einschränkt;

89.

fordert den Rat und die Kommission auf, insbesondere nach Konflikten — was auch Situationen einschließt, bei denen die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Waffe verwendet wird und in denen Gewalt gegen Frauen weiterhin weit verbreitet ist — die Bemühungen von Partnerländern und ihr Vorgehen gegen in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen als Beweis für ihr heutiges Engagement für die Menschenrechte zu betrachten;

90.

unterstreicht, dass im Rahmen der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen die EU-Institutionen auf alle Besorgnisse bezüglich der Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Fällen von Diskriminierungen eingehen müssen; unterstreicht die Bedeutung solcher Dialoge und Konsultationen, wenn die Verletzungen weit verbreitet und/oder systematisch sind, und ist sich der Tatsache bewusst, dass internationaler Druck eine Rolle spielen kann, wenn es darum geht, weitere Verletzungen zu vermeiden;

91.

stellt mit Besorgnis fest, dass die Beteiligung des Parlaments an Menschenrechtsdialogen und -konsultationen nicht immer so umfassend ist, wie sie sein sollte, und fordert den Rat und die Kommission auf, die Dialoge für eine verstärkte Teilnahme der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu öffnen;

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften

92.

lobt die Zusammenarbeit zwischen dem finnischen und dem österreichischen Vorsitz, die darauf abzielt, in Menschenrechtsfragen einen konsequenten Ansatz zu verfolgen; hofft auf die Fortführung dieser Zusammenarbeit unter deutschem, portugiesischem und slowenischem Vorsitz;

93.

unterstützt den Rat und die Kommission in ihrer entschlossenen Verurteilung der anhaltenden Menschenrechts- und Demokratieverletzungen in Burma/Myanmar sowie die Entschlossenheit der EU, ihre angegebenen Ziele zu erreichen: die Einsetzung einer rechtmäßigen, demokratisch gewählten Zivilregierung, die die Menschenrechte ihrer Bevölkerung achtet und wieder normale Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft herstellt; fordert die Kommission und den Rat mit Nachdruck auf, den gemeinsamen Standpunkt der EU zu stärken, indem wirksamere und gezieltere Sanktionen angesichts der Tatsache angenommen werden, dass sich die Lage in Burma/Myanmar weiter verschlechtert; legt dem Rat und der Kommission nahe, sich im Rahmen ihres gemeinsamen Standpunktes zu Burma/Myanmar aktiver an die Länder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und die Nachbarländer zu wenden und sie zu drängen, ihren Einfluss verantwortungsbewusst geltend zu machen, um einen positiven Wandel zu bewirken; fordert eine proaktive Initiative des UNHRC (Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen), die in einer Sondersitzung zu dieser Angelegenheit bestehen könnte; ermutigt den Rat und die Kommission, China, Indien und andere Länder, die weiterhin der Militärjunta Waffen liefern und andere Unterstützung zuteil werden lassen, aufzufordern, dies zu unterlassen und sich der internationalen Gemeinschaft in ihren Bemühungen anzuschließen, einen Wandel zum Besseren in Burma/Myanmar zu erreichen; nimmt die bisherigen Bemühungen auf der Ebene des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kenntnis, der sich der andauernden humanitären Krise bewusst ist; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, mit China, Russland und Südafrika einen Konsens für eine verbindliche Resolution zu suchen, in der gehaltvolle Drei-Parteien-Gespräche zwischen dem Staatsrat für Frieden und Entwicklung, der Nationalen Liga für Demokratie und den ethnischen Nationalitäten und die Entlassung aller politischen Häftlinge, einschließlich Aung San Suu Kyi, verlangt werden;

94.

bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass im Zusammenhang mit den Bemühungen, die Freilassung von fünf bulgarischen Krankenschwestern und einem palästinensischen Arzt — sie waren von den libyschen Behörden inhaftiert und zum Tode verurteilt worden, weil sie angeblich absichtlich Kinder mit dem AIDS-Virus infiziert hatten, wobei diese Geständnisse aber durch Folter erzwungen worden waren — zu erwirken bzw. ein faires Gerichtsverfahren für sie sicherzustellen, keinerlei positive Ergebnisse zu verzeichnen sind; stellt fest, dass sich die libysche Regierung trotz der andauernden Bemühungen der Kommission, das Problem im Rahmen eines politischen Dialogs zu lösen und die infizierten Kinder medizinisch zu versorgen, in diesem Fall unnachgiebiger denn je zeigt und weiterhin provokante Erklärungen in den Medien veröffentlicht; fordert die Kommission daher dringend auf, ihren politischen Ansatz gegenüber Libyen zu überdenken, um einen wirksameren Weg für die rasche Lösung des Problems zu finden und dem Leid und den gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die bereits acht Jahre andauern, ein Ende zu setzen;

95.

bedauert, dass der Rat und die Kommission keine entschlossenen Maßnahmen ergriffen haben, um die äthiopische Regierung zu überzeugen, alle gewählten Abgeordneten des Parlaments und anderen politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen; erinnert an seine verschiedenen Entschließungen zu Äthiopien, die nach den von der EU beobachteten Wahlen von 2005 angenommen wurden, und insbesondere an die jüngste, am 16. November 2006 (17) angenommene Entschließung;

96.

empfiehlt dem Rat und der Kommission, die Regierung Senegals bei der Einleitung eines baldigen und fairen Verfahrens gegen Hissène Habré zu ermuntern und zu unterstützen, damit er sich wegen der Anschuldigungen, Menschenrechtsverletzungen in gewaltiger Zahl begangen zu haben, verteidigt;

97.

erkennt die schwerwiegenden Auswirkungen des anhaltenden Krieges in Irak auf die Menschenrechte und die Vielschichtigkeit der derzeitigen fragilen politischen Lage an; nimmt die vom Parlament zu Irak angenommenen Berichte und Entschließungen sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, unablässig zu prüfen, wie die EU einen konstruktiveren Beitrag zur Verwirklichung der Stabilität in Irak leisten könnte; nimmt mit völligem Unverständnis zur Kenntnis, dass ECHO trotz der katastrophalen Situation der notleidenden irakischen Bevölkerung sowie der irakischen Flüchtlinge zeitweise seine humanitäre Hilfe für den Irak eingestellt hat; begrüßt jedoch die im Februar 2007 erfolgte Wiederaufnahme dieser Hilfe;

98.

lobt die Kommission dafür, dass sie das Problem des Menschenhandels in der EU zur Sprache gebracht hat und fordert nachdrücklich, dass die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und besonders des Handels mit Frauen und Kindern ergriffen werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Mitgliedstaaten, die die vereinbarten Übereinkommen und Richtlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (18), nicht einhalten, weiterhin zur Rechenschaft zu ziehen; betont ebenfalls, dass bei der Bekämpfung des Menschenhandels ein Menschenrechtsansatz, der die Opfer des Menschenhandels berücksichtigt, gewählt werden sollte, lobt insbesondere den österreichischen Vorsitz dafür, dass er eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels organisiert hat, einschließlich einer Expertenkonferenz der EU im Juni 2006 betreffend die Umsetzung des EU-Plans gegen den Menschenhandel, und nimmt die sich aus dieser zweitägigen Veranstaltung ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Kenntnis;

99.

bedauert, dass der finnische Ratsvorsitz kein viertes Treffen des EU-Netzes der Kontaktstellen für die Bereiche Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen organisiert hat, da dieses Netz ein unschätzbares Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU bei der Ermittlung und der strafrechtlichen Verfolgung internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene darstellt; weist auf die Zusage in den Schlussfolgerungen des Rates zu dem EU-Netz hin, während jedes Vorsitzes ein Treffen durchzuführen, und fordert eine effektive Umsetzung der Schlussfolgerungen der vorherigen Treffen des EU-Netzes; fordert jeden Vorsitz auf, diesen Punkt standardmäßig in sein Programm aufzunehmen;

100.

begrüßt die Mitteilung der Kommission „im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ (KOM(2006) 0367); hofft, dass die Kommission hiermit einen ernsthaften Anstoß zu einer wirksameren und umfassenderen Politik zum Schutz der grundlegendsten Rechte des Kindes bietet; stellt nämlich mit Besorgnis fest, dass weltweit bei der Achtung der Rechte des Kindes Rückschritte zu verzeichnen sind;

101.

bedauert, dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Zusammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung davon zu überzeugen, eine internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan keine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz seiner Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf, einen Beitrag zu einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;

102.

fordert die Verabschiedung eines Verhaltenskodex über die Normen, an die sich militärisches und ziviles Personal im Einsatz bei friedenserhaltenden und humanitären Maßnahmen in Regionen mit bewaffneten Konflikten halten müssen, der Sanktionen für den Fall der Verletzung des erwarteten hohen Verhaltensstandards, insbesondere in Bezug auf jede Form geschlechterbezogener Gewalt, enthält;

103.

begrüßt, dass fünf Mitgliedstaaten Sonderbotschafter für Menschenrechte benannt haben, um insbesondere im Bereich der Menschenrechte „Outreach“-Aktivitäten mit Drittstaaten durchzuführen, und nimmt die laufenden Maßnahmen in diesem Bereich zur Kenntnis; fordert andere Mitgliedstaaten auf, das gleiche Vorgehen in Erwägung zu ziehen;

104.

fordert, dass die Kommission und der Rat einen Überblick der Länder vorlegen, die keine ständigen Einladungen an alle Sondermechanismen, Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen ausgesprochen haben;

105.

begrüßt die Verwendung eines neuen Instruments in Form einer EU-Liste der Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt in Bezug auf einige bestimmte Länder; bekräftigt seine Forderung, der Rat solle EU-Listen der Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt, für jedes Drittland, in dem die Lage der Menschenrechte Anlass zu Besorgnis gibt, erstellen und diese Listen auf jedem Treffen im Rahmen des politischen Dialogs erwähnen; ersucht die Kommission, das Parlament über alle solche bestehenden Listen zu unterrichten;

106.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission und der Rat jetzt in Bezug auf bestimmte Themen Listen von „Schwerpunktländern“ erstellen und regelmäßig aktualisieren, insbesondere die Liste der Länder, die „an der Schwelle“ zur Todesstrafe stehen, der „Schwerpunktländer“ in Bezug auf Folter und der Länder, in denen die Lage der Menschenrechtsaktivisten besonders Besorgnis erregend ist;

107.

ist überrascht darüber, dass das Sekretariat des Rates bisher nicht den Beschlüssen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 12. Dezember 2005 gefolgt ist und die Vorschrift verabschiedet hat, wonach die aktualisierten EU-Kurzdarstellungen zur Menschenrechtslage allen EU-Organen zur Verfügung zu stellen sind (19); hofft, die neueste Fassung dieser Kurzdarstellungen so bald wie möglich zu erhalten;

108.

begrüßt die Feststellung des Rates, dass die erst unlängst angenommene internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es der EU weiter ermöglichen wird, ihre Aufmerksamkeit auf die Förderung und den Schutz von Rechten von Menschen mit Behinderungen zu lenken; fordert im Zusammenhang mit dieser neuen Konvention, dass die EU mit dem Ziel der Erstellung eines Berichts über die zentralen Erkenntnisse für 2009-2110 wirksamer die Menschenrechtslage von Menschen mit Behinderungen in Drittländern überwacht;

109.

besteht darauf, dass sich alle Erörterungen mit Drittländern, Instrumente, Dokumente und Berichte, einschließlich der Jahresberichte, im Bereich Menschenrechte und Demokratie ausdrücklich mit Fragen der Diskriminierung befassen sowie folgenden Themen: ethnische Minderheiten, Religionsfreiheit, Diskriminierung der Religion von Minderheiten und Schutz und Förderung der Rechte ethnischer Minderheiten, Menschenrechte von Frauen, Rechte der Kinder, Rechte der indigenen Bevölkerung, behinderte Menschen, Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit allen sexuellen Ausrichtungen, unter vollständiger Einbeziehung ihrer Organisationen sowohl innerhalb der EU als auch gegebenenfalls in Drittländern;

110.

ist der Überzeugung, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind; erinnert daran, dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke sowie in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht die Bedeutung einer sachkundigen Kontrolle der Lebensumstände in diesen Einrichtungen durch die Europäische Union;

111.

fordert den Rat auf, das Verfahren zur Erstellung von Listen der terroristischen Vereinigungen zu überprüfen und ebenfalls eine klare und eindeutige Methode zu erarbeiten, mit der Gruppen aus der Liste gestrichen werden, wenn dies angebracht ist (unter Berücksichtigung ihrer Haltung, ihrer Geschichte, ihrer Methoden);

112.

ist der Auffassung, dass eine klare, effiziente und harmonisierte gemeinsame Politik der Waffenexportkontrolle, die in einem rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex verankert ist, eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus, bei der Konfliktprävention, bei der regionalen Stabilität und bei der Förderung der Menschenrechte spielen kann, und fordert den EU-Vorsitz, den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin ein internationales Abkommen über den Waffenhandel zu unterstützen;

113.

bedauert, wie es bereits in seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 festgestellt hat, dass der Rat und die EU-Vorsitze ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, das Parlament umfassend über die wesentlichen Aspekte und die grundlegenden Weichenstellungen der GASP im Zusammenhang mit der Arbeit seines nichtständigen Untersuchungsausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen zu unterrichten;

114.

unterstreicht, dass in dieser Phase, in der es für die EU unmöglich ist, Belarus eine umfassende Teilnahme an der Nachbarschaftspolitik anzubieten, die EU weiterhin jede Anstrengung unternehmen muss, um angemessene Wege zur Verhinderung weiterer antidemokratischer Entwicklungen und Menschenrechtsverletzungen in diesem Land, das ein unmittelbarer Nachbar der EU ist, zu finden; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, genauestens die Lage in Belarus zu beobachten und ihre Unterstützung für die Aktivitäten der Zivilgesellschaft, von NRO und der politischen Opposition auszuweiten;

Die Außenhilfeprogramme der Kommission

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

115.

begrüßt, dass die Kommission und der Rat dem Parlament auf dessen Drängen hin zugestimmt haben, dass für die weltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten ein spezielles Finanzierungsinstrument (das EIDHR) erforderlich ist;

116.

begrüßt die von der Kommission in Bezug auf die Umsetzung des neuen EIDHR mit NRO und Zivilorganisationen geführten Konsultationen; fordert vollständige Transparenz bezüglich der Frage, wie im Rahmen dieses Instruments Mittel ausgegeben und die Projekte ausgewählt und bewertet werden;

117.

begrüßt die Annahme eines neuen Verfahrens im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (als eine der in diesem Instrument vorgesehenen Ad-hoc-Maßnahmen), das es ermöglicht, dem dringenden Bedarf hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern ohne die Notwendigkeit eines Ausschreibungsverfahrens zu entsprechen; fordert die Kommission auf, dieses neue Instrument rasch und wirksam zu implementieren;

118.

nimmt zur Kenntnis, dass die für Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union im Jahr 2006 eingesetzten EIDHR-Mittel 23 % des Gesamtbetrags (35 176 103 EUR) ausmachten, und dass solche Missionen in dreizehn Ländern und Gebieten, einschließlich Aceh, Fidschi und der Demokratischen Republik Kongo, durchgeführt wurden;

119.

nimmt zur Kenntnis, dass ein hoher Anteil (49 %) der gesamten EIDHR-Mittel für im Jahr 2006 vereinbarte Projekte großen thematischen Projekten zugeflossen ist und dass nur ein geringer Anteil (24 %) Kleinstprojekten zugute kam, die von den EU-Delegationen durchgeführt wurden; erwartet, dass das neue Finanzinstrument der Kommission die Möglichkeit geben wird, die NRO, die sich stark für die Menschenrechte und die Demokratie in ihrem Land engagieren, die jedoch von den Behörden in diesen Ländern nicht offiziell anerkannt werden, finanziell zu unterstützen;

120.

legt weiterhin Wert darauf, dass der Verwaltungsaufwand für Organisationen der Zivilgesellschaft als Empfänger von Mitteln verringert wird und die Flexibilität bei der Auszahlung von Mitteln durch erneute Zuweisungen, niedrigere Zuweisungen für Basisorganisationen und Finanzierungen für nicht registrierte NRO erhöht wird;

121.

empfiehlt, dass die Kommission eindeutige Leitlinien ausarbeitet, damit potenzielle Empfänger von Mitteln die Ziele und Zulassungskriterien verstehen;

Hilfsprogramme allgemein

122.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission begonnen hat, Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte, den demokratischen Prinzipien, Rechtstaatlichkeit und guter Regierungsführung in allen Planungssitzungen und -dokumenten durchgehend zu berücksichtigen, wenn sie Rechtsgrundlagen für Instrumente, Länderstrategien, nationale Indikativprogramme, Sektorprogramme, einzelne Projekte und Bewertungen erarbeitet; begrüßt, dass die die Projekte und Programme vorbereitenden Beamten auf Leitlinien zur durchgehenden Berücksichtigung solcher Fragen zurückgreifen können;

123.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission (GD EuropeAid) im Begriff ist, eine Studie in Auftrag zu geben zur durchgehenden Berücksichtigung bei ihren Tätigkeiten von einer Reihe von Bereichen der Regierungsführung (Governance), wie Demokratisierung, Förderung und Schutz der Menschenrechte, Stärkung der Rechtstaatlichkeit und der Justizverwaltung, „Empowerment“ der Zivilgesellschaft sowie Reform der öffentlichen Verwaltung einschließlich Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Dezentralisierung und lokalen Regierungsführung; unterstützt die Arbeit der Kommission zur Entwicklung dieser Studie zu einem nützlichen praktischen Instrument, das Programmmanagern in Delegationen und auf der Ebene von Zentralen sowie an Planung und Umsetzung von EG-Programmen beteiligten Beratern an die Hand gegeben wird, damit sie es für die durchgehende Berücksichtigung von Fragen der Governance bei der EG-Entwicklungszusammenarbeit benutzen; sieht mit Interesse dem Eingang dieses Dokuments entgegen, sobald es abgeschlossen sein wird;

124.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Begriff ist, für alle AKP-Länder im Rahmen des Programms des 10. Europäischen Entwicklungsfonds Governance-Profile zu erstellen; fordert jedoch im Sinne einer größeren Transparenz bei der Ausarbeitung der Governance-Profile eine tatsächliche und wirksame Konsultation aller Akteure, einschließlich der AKP-Partner und von Bürgerorganisationen; fordert die Kommission auf, in den Abschnitt über soziale Governance die Leistungen der Regierungen bei der Bereitstellung der sozialen Grundversorgung für ihre gesamte Bevölkerung aufzunehmen;

125.

begrüßt die Tatsache, dass das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECDCI) so in zwei Instrumente geteilt wurde, dass Entwicklungsländer jetzt von industrialisierten Ländern getrennt sind (20); ist jedoch weiterhin besorgt, dass es nunmehr kein Instrument für Konfliktprävention zu geben scheint;

Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

126.

erinnert an seine oben genannte Entschließung vom 14. Februar 2006 hinsichtlich der künftigen EU-Politik zur Anwendung von Menschenrechtsklauseln in allen EU-Abkommen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission als eine erste Reaktion verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Klausel, wie die schrittweise Ausweitung der Menschenrechtskommissionen auf mehr Drittländer, ergriffen hat; weist darauf hin, dass der Rat noch nicht konkret auf die oben genannte Entschließung geantwortet hat, sondern es vorzieht, die Klausel weiter generell in der Außenpolitik anzuwenden; begrüßt die Tatsache, dass die Leiter von Delegationen der Kommission in Drittländern im Rahmen ihres Mandats verpflichtet sind, noch konkreter auf die Menschenrechte einzugehen; ist jedoch besorgt über den jüngsten, anlässlich der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-Indien unterbreiteten Vorschlag der Kommission, Indien von der Regel auszunehmen, dass alle EU-Abkommen eine Menschenrechts- und Demokratieklausel enthalten müssen; ist der Auffassung, dass ein solches Verhalten ein Rückschritt wäre und einen bedenklichen Präzedenzfall für künftige Verhandlungen über Handelsabkommen schaffen würde; fordert deshalb, dass die Kommission und der Rat eindeutig Position zu den in der oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 enthaltenen detaillierten Vorschlägen beziehen; weist besonders auf die Notwendigkeit hin, einen Kontrollmechanismus einzurichten bzw. für eine regelmäßige Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sowie für ein System abgestufter Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, als notwendige Elemente zu sorgen, um die korrekte Anwendung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln in den Abkommen der Europäischen Union mit Drittländern zu gewährleisten;

127.

nimmt die Absichten der Kommission zur Kenntnis, neue Maßnahmen zu konzipieren, um die Anwendung der Demokratie-Klausel zu verbessern, wie z.B. die schrittweise Ausweitung der Menschenrechtsausschüsse auf eine größere Zahl von Drittländern oder die Aufforderung an die Leiter der Delegationen der EU in der Welt, die Menschenrechte stärker in den Vordergrund zu rücken; ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission einen strategischen politischen Plan vorlegen muss, zusammen mit einer besonderen Gesetzgebungsinitiative für eine umfassende Reform der Demokratie-Klausel im Sinne des Europäischen Parlaments, da es sich hier um ein strategisches Problem handelt, das die allgemeine Vorgehensweise der Europäischen Union bei Menschenrechtsfragen betrifft;

128.

lenkt die Aufmerksamkeit des Rates und der Kommission besonders auf die Notwendigkeit, systematisch eine Menschenrechtsklausel in alle sektoralen Vereinbarungen der neuen Generation, wie Handelsabkommen, einzubeziehen, um so die Förderung, den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte im Rahmen der Ziele dieser Abkommen zu stärken;

Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen („Mainstreaming“)

129.

unterstützt weiterhin den Rat in seinen Bemühungen, Menschenrechts- und Demokratiefragen durchgehend in die gesamte Arbeit der EU einzubeziehen, insbesondere indem der Schwerpunkt auf die regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung eines bestimmten Pakets von EU-Leitlinien zu Menschenrechten gelegt wird;

130.

erinnert daran, dass viele interne politische Maßnahmen, besonders im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik und der Terrorismusbekämpfung, große Auswirkungen auf die Achtung der Menschenrechte in Drittstaaten haben; stellt fest, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen um zu garantieren, dass bei solchen Maßnahmen die Menschenrechte und das internationale humanitäre Recht geachtet werden; äußert seine Besorgnis bezüglich der großen Zahl von Flüchtlingen, die beim Versuch, in die EU-Mitgliedstaaten zu gelangen, ihr Leben lassen; fordert mehr rechtliche Optionen, um Asyl zu beantragen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Menschenrechtsverletzungen bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob Menschen aus Drittländern Asyl in einem Mitgliedstaat zu gewähren ist; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte niemanden in ein Land ausliefern oder abschieben dürfen, wo für ihn die Gefahr der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht;

131.

begrüßt die laufende Arbeit des Rates und der Kommission, die sich darum bemühen, die Kohärenz zwischen der EU-Menschenrechtspolitik und anderen internationalen Politikbereichen zu stärken; hält es für die Verfolgung einer glaubwürdigen EU-Menschenrechtspolitik für ausschlaggebend, dass eine solche Kohärenz gestärkt wird; hält es für erforderlich, dass Europa zukünftig mit einer Stimme spricht; billigt das zentrale Thema des EU-Menschenrechtsforums mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie als Querschnittsthemen in Maßnahmen der EU“;

132.

fordert die Kommission auf, die Gewährung von Vorteilen im Rahmen des APS+ (Allgemeines Präferenzschema) an Länder weiterhin aufmerksam zu verfolgen, in denen bei der Umsetzung der acht IAO-Übereinkommen in Bezug auf grundlegende Arbeitsnormen, bezüglich der Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten oder bezüglich Zwangsarbeit schwerwiegende Mängel festzustellen waren; fordert die Kommission auf, Kriterien dafür zu erarbeiten, wann das APS auf Grund von Menschenrechtsfragen aufgehoben werden sollte;

133.

verurteilt ohne Wenn und Aber jede Form der Ausbeutung von Kindern, sei es in sexueller Hinsicht, wozu Kinderpornographie und Kindersextourismus gehören, als auch Zwangsarbeit und alle Formen des Menschenhandels; stellt mit Verärgerung fest, dass auch innerhalb der EU die sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht wirklich zurückgeht, vor allem aufgrund der Nutzung des Internet; betrachtet dies als schwere Straftat, die als solche geahndet und bestraft werden muss;

134.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin für die soziale Verantwortung bei europäischen und lokalen Unternehmen zu werben; ersucht den Rat, dem Parlament über jede Information des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, bezüglich der Klarstellung der Normen für Unternehmensverantwortung und Rechenschaftspflicht multinationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte Bericht zu erstatten;

135.

begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 13. November 2006 zur Förderung und durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich des Krisenmanagements;

136.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Einwanderungspolitik zu einem vorrangigen Thema der Agenda der internen und externen Politik der Europäischen Union geworden ist und dass die Union versucht, in ihren Texten Einwanderung und Entwicklung zu verbinden und sicherzustellen, dass die Grundrechte der illegalen Einwanderer geachtet werden; betont allerdings, dass die Praxis diesen Texten zuwiderläuft; äußert sich besorgt insbesondere über den Abschluss von Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von illegalen Einwanderern mit Drittländern, die nicht über die rechtlichen und institutionellen Strukturen verfügen, die notwendig sind, um die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Rechte zu bewerkstelligen; fordert den Rat und die Kommission auf, es über die Fortschritte in diesem Bereich seit der Veröffentlichung im Jahr 2005 des ersten jährlichen Überwachungs- und Evaluierungsberichts, in dem die Kooperationsbereitschaft von Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung bewertet wurde, zu unterrichten; empfiehlt, dass das Europäische Parlament an der Aushandlung und dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen von Anfang an beteiligt wird, und betont zusammenfassend, dass eine Migrationspolitik gemeinsam und vor allem präventiv sein muss und nicht repressiv sein darf;

137.

betont erneut, dass es wichtig ist, dass durch die interne Politik der EU die Achtung des Völkerrechts im Bereich der Menschenrechte gefördert wird, und dass es notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit u.a. den sich aus den Genfer Konventionen, dem Übereinkommen gegen Folter, dem Völkermord-Übereinkommen und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ergebenden Verpflichtungen erlassen; begrüßt den in einigen Mitgliedstaaten bei der Anwendung universeller Gerichtsbarkeit gemachten Fortschritt; ermutigt im Hinblick auf eine größere Kohärenz der internen und externen Politikbereiche den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, den Kampf gegen die Straffreiheit bei schwerwiegenden völkerrechtlichen Straftaten in die Entwicklung eines gemeinsamen EU-Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einzubeziehen;

138.

ersucht die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten, in den Rahmen der Erörterungen zu Menschenrechten und Grundfreiheiten mit Drittländern das Thema der Verfolgung oder Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung systematisch aufzunehmen und geeignete progressive Maßnahmen zu ergreifen, wenn ähnliche Menschenrechtsverletzungen vorkommen; fordert sie auf, alle notwendigen Initiativen auf internationaler Ebene zu ergreifen, um Verfolgungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung ein Ende zu setzen und eine Entkriminalisierung zu erreichen, wie etwa die Annahme einer Resolution zu diesen Themen durch VN-Gremien, und beschließt, alljährlich am 17. Mai den Internationalen Tag gegen Homophobie zu begehen und zu fördern;

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

139.

begrüßt die wichtige Rolle des Parlaments in Menschenrechtsfragen und bei der Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verbesserung der Lage bei Menschenrechten und Demokratie überall in der Welt durch die Überprüfung der Tätigkeiten anderer Organe und insbesondere durch den Sacharow-Preis;

140.

fordert Rat und Kommission auf, die im Oktober 2006 abgeschlossene Studie des Europäischen Interuniversitären Zentrums für Menschenrechte und Demokratisierung mit dem Titel „Beyond Activism: The impact of the resolutions and other activities of the European Parliament in the field of human rights outside the European Union“ zur Kenntnis zu nehmen;

141.

begrüßt die Tätigkeiten des Unterausschusses für Menschenrechte, einschließlich regelmäßiger Berichte der Ratsvorsitze, der Kommission und des persönlichen Beauftragten für Menschenrechte, Aussprachen insbesondere mit Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen und unabhängigen Sachverständigen, zahlreicher Anhörungen sowie Sachverständigenaussagen und -gutachten; ist der Auffassung, dass die systematische Einbeziehung anderer Ausschüsse, wie der Ausschüsse für Entwicklung, für internationalen Handel, für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Haushaltsausschusses, zu einer verbesserten Wirkung seiner Arbeit führen könnte;

142.

anerkennt, dass der Unterausschuss für Menschenrechte sich weiterhin der Bewertung der Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie verschrieben hat und sich dabei insbesondere auf die EU-Leitlinien zur Folter konzentriert sowie die Verantwortung der Kommission und des Rates für ihre Aktivitäten in diesem Bereich einfordert, einen stabilen Dialog mit internationalen Menschenrechtsgremien aufbaut, eine Plattform für Sachkenntnis bietet und sich gleichzeitig um die Menschenrechts- und Demokratieaspekte auf Berichte des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten hin kümmert, Initiativberichte zu speziellen Menschenrechtsinitiativen ausarbeitet, Menschenrechtsfragen durchgehend in alle Gremien des Parlaments (Ausschüsse und Delegationen) einbezieht, die Verleihung des Sacharowpreises organisiert und vorbereitet und eine Plattform für einen dauerhaften Dialog mit Vertretern von Bürgergesellschaften bietet;

143.

unterstreicht die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Parlamentariern im Hinblick auf die Koordinierung der Überwachung der Menschenrechtspolitik, ist der Auffassung, dass der Unterausschuss für Menschenrechte versuchen sollte, Kommunikationskanäle zu gleichartigen Ausschüssen der einzelstaatlichen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern zu erschließen und Treffen mit ihnen zu organisieren;

144.

fordert eine konstruktivere Rolle für den Unterausschuss für Menschenrechte bei der Ausarbeitung konsequenter und transparenter Kriterien für die Wahl von Dringlichkeitsthemen, um zu gewährleisten, dass die parlamentarischen Interventionen rechtzeitig erfolgen und möglichst große Wirkung zeigen; schlägt vor, Debatten und Abstimmungen zu Dringlichkeitsentschließungen anders zu organisieren, um die Teilnahme des Rates zu ermöglichen;

145.

empfiehlt die vollständige Umsetzung der Leitlinien für Delegationen des Parlaments bei Besuchen in Drittländern;

146.

empfiehlt die Übersetzung von Entschließungen und anderen zentralen Dokumenten zu Menschenrechtsfragen in die Sprache, die in den Ländern gesprochen wird, um die es geht;

147.

begrüßt die aktive Rolle des Unterausschusses für Menschenrechte, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Präsidenten des Parlaments beim Eintreten für Gerechtigkeit in Fällen von Unrecht überall in der Welt, insbesondere durch die Verleihung des Sacharow-Preises; ist der Auffassung, dass das Parlament sich um mehr als nur eine kurzzeitige Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bemühen und geweckte Erwartungen besser erfüllen sollte, z.B. durch regelmäßige Kontakte zu bisherigen Preisträgern und fortgeführte Unterstützung; ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament für die Einrichtung eines Netzwerks von Sacharow-Preisträgern mit regelmäßigen Treffen im Europäischen Parlament eintreten sollte, damit sich die Sacharow-Preisträger an den Aktivitäten des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfragen beteiligen können; bedauert zutiefst die Antworten der burmesischen und der kubanischen Behörden auf den Antrag des Parlaments auf ihre Zustimmung zur Entsendung einer Delegation zum Besuch früherer Sacharow-Preisträger;

148.

fordert den Unterausschuss für Menschenrechte auf, öffentliche Anhörungen durch eine größere Zahl teilnehmender Mitglieder und stärkere Sichtbarkeit in den Medien aufzuwerten; ersucht den Unterausschuss, weiterhin prominente Experten und Schlüsselakteure einzuladen und auch die Möglichkeit der Einladung von Vertretern aus Drittländern und Leitern von EU-Missionen zu prüfen; fordert den Unterausschuss auf, operationelle Schlussfolgerungen aus allen Treffen und Aussprachen zu ziehen, mit dem Ziel, die Einhaltung von Zusagen zu überwachen und erhaltene Informationen und geplante politische Alternativen zu kontrollieren;

149.

begrüßt die Entschließung des Parlaments, in der die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert wird, sowie die Beiträge des Parlaments zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses Lagers und der mit ihm zusammenhängenden Menschenrechtsbelange; fordert den Rat und die Kommission auf, die Regierung zu drängen, einen Mechanismus zu finden, der es erleichtert, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Inhaftierten entweder anzuklagen oder freizulassen; begrüßt die Tatsache, dass Albanien im Mai 2006 zum ersten Land wurde, das fünf chinesische Uiguren von Guantánamo umsiedelte, bedauert aber, dass 13 chinesische Uiguren, gegen deren Freilassung die Regierung der Vereinigten Staaten keine Einwände hat, in Guantánamo Bay verbleiben, da die Regierung der Vereinigten Staaten zu Recht zu der Auffassung gelangt ist, dass sie nicht nach China zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit der Regierung der Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um die Ansiedlung all derjenigen verbleibenden Personen zu erleichtern, bei denen die Vereinigten Staaten zu dem Schluss gelangt sind, dass sie keine Bedrohung der Vereinigten Staaten oder ihrer Verbündeten darstellen, die aber nicht in ihre Heimatländer zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; ist besorgt darüber, dass schon allein die Existenz des Gefangenenlagers Guantánamo Bay weiterhin negative Signale darüber aussendet, wie der Kampf gegen den Terrorismus geführt wird;

150.

ist der Auffassung, dass die Effizienz der Arbeit des Parlaments in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie vergrößert werden könnte, wenn das Parlament für seine Aktionen Schwerpunkte festlegen würde, insbesondere durch Konzentration auf Themen, bei denen ein breiter politischer Konsens möglich ist; ist der Auffassung, dass sein Unterausschuss für Menschenrechte kleine Arbeitsgruppen zur Überwachung jeder einzelnen Menschenrechtsleitlinie einsetzen sollte; ist der Auffassung, dass bestehende formelle Befugnisse besser zur Förderung von Menschenrechten genutzt werden sollten, insbesondere Haushaltsbefugnisse und das Recht auf Erteilung der Zustimmung;

151.

erinnert an seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (21); fordert seine Ausschüsse auf, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, in ihren Aktivitäten die Ausgewogenheit der Geschlechter zu berücksichtigen (auch in der Zusammensetzung der Delegationen und der eingeladenen Rednerinnen und Redner) und die von den in jedem Ausschuss benannten, für das Gender Mainstreaming zuständigen Mitgliedern vorgelegten Gender-Aktionspläne umzusetzen;

152.

meint, dass verschiedene Politikbereiche im Europäischen Parlament durch die Tätigkeit der für Menschenrechte, Haushalt und internationalen Handel zuständigen Ausschüsse so besser verknüpft werden könnten, dass Haushalts- und Handelsfragen einfacher in die Artikulierung von Menschenrechtsanliegen einbezogen werden, um letztere realistischer zu machen, was ihre Erreichbarkeit anbelangt, und besser abgestimmt auf die formalen Befugnisse des Europäischen Parlaments;

153.

fordert den Rat auf, Mitglieder des Europäischen Parlaments systematisch zur Teilnahme an Vorbereitungs-und Informationstreffen, wie beispielsweise mit NRO, für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern sowie von Menschenrechtsunterausschüssen der Europäischen Nachbarschaftspolitik einzuladen;

154.

erachtet es als eine Priorität, weiterhin eng mit den Vereinten Nationen und besonders dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie den Vertretern und Organen des Europarates zusammenzuarbeiten; hält es ferner für wichtig, engere Arbeitsbeziehungen mit den parlamentarischen Versammlungen von AKP, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (APEM) und Europa-Lateinamerika (EUROLAT) zu unterhalten, um Fachwissen auszutauschen und die Tätigkeit der Beteiligten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie besser zu koordinieren;

155.

erkennt die Arbeit seines nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen an und insbesondere dessen am 14. Februar 2007 (22)angenommenen Bericht; begrüßt die Bemühungen, Informationen zu sammeln, die Vorwürfe zu prüfen und die diesbezügliche Tatsachenfeststellung sowie das Sichtbarmachen außerordentlicher Überstellungen und der Benutzung von EU-Mitgliedstaaten durch CIA-Flugzeuge beim Transport von Opfern als Menschenrechtsverstoß und Verletzung des Völkerrechts; nimmt die am Rat, seinem Generalsekretär/Hohen Vertreter und an den Mitgliedstaaten geübte Kritik sowie die an sie gerichteten Empfehlungen zur Kenntnis; betont die Rolle seines zuständigen Ausschusses bei der Sicherstellung der angemessenen politischen Weiterverfolgung des vorstehend erwähnten Berichts; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, um der Praxis der außerordentlichen Überstellungen ein für allemal ein Ende zu setzen;

156.

begrüßt die Annahme seiner Entschließung zur Menschenrechtslage der Dalits in Indien vom 1. Februar 2007 (23);

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen

157.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission nun bei den Mandaten der Leiter von Delegationen der Kommission in Drittländern den Menschenrechten einen höheren Stellenwert beimisst;

158.

begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen des laufenden Erneuerungsprozesses der Mandate der EUSonderbeauftragten allen Mandaten ein Bezug zu den Menschenrechten hinzugefügt wurde;

159.

setzt sich dafür ein, dass allen vom Rat ernannten Sonderbeauftragten mehr Humanressourcen für den Bereich Menschenrechte zur Verfügung gestellt werden;

*

* *

160.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE, den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder und Gebieten sowie den Geschäftsstellen der wichtigsten, in der EU niedergelassenen und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zu übermitteln.


(1)  Ratsdokument 13522/1/2006.

(2)  Alle maßgeblichen Grundlagentexte sind in der Tabelle im Anhang III des Berichts A6-0128/2007 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu finden.

(3)  ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.

(4)  ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.

(5)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

(6)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3; ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.

(7)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 409.

(8)  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.

(9)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0018.

(10)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0008.

(11)  ABl. L 386 E vom 29.12.2006, S. 1.

(12)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(13)  ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.

(14)  ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 67.

(15)  Zum 7. Februar 2007 haben Frankreich, Italien, Lettland, Polen und Spanien das Protokoll Nr. 13 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

(16)  Unterzeichnet aber nicht ratifiziert (zum Januar 2007): Österreich (2003), Belgien (2005), Zypern (2004), Finnland (2003); Frankreich (2005), Deutschland (2006), Italien (2003), Luxemburg (2005), Niederlande (2005), Portugal (2006), Rumänien (2007). Unterzeichnet und ratifiziert: Tschechische Republik, Dänemark, Polen, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Malta, Estland und Slowenien. Somit haben Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen und die Slowakei das OPCAT weder unterzeichnet noch ratifiziert.

(17)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0501.

(18)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S.19.

(19)  Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2005, 15293/1/05/REV 1, Anl., S. 14.

(20)  Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates am 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41) und Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ABl. L 29 vom 3.2.2007, S. 16).

(21)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0010.

(22)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0032.

(23)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0016.

P6_TA(2007)0166

Moratorium zur Todesstrafe

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe (1),

in Kenntnis der Leitlinien vom 29. Juni 1998 für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe,

in Kenntnis der Schlusserklärung des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris stattfand,

in Kenntnis der vom EU-Vorsitz am 19. Dezember 2006 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegebenen Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe, die ursprünglich von 85 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,

in Kenntnis der Erklärung, die vom EU-Vorsitz während der vierten Tagung des UN-Menschenrechtsrats am 29. März 2007 im Namen der Europäischen Union verlesen wurde,

unter Hinweis auf die öffentliche Unterstützung für ein Moratorium, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen während seines jüngsten Besuchs in Rom zum Ausdruck gebracht wurde,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Forderung nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe ein strategischer Schritt auf dem Wege zur Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern ist,

B.

in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 1. Februar 2007 den EU-Vorsitz nachdrücklich aufgefordert hat, der laufenden UN — Generalversammlung unverzüglich den Text einer Resolution zu unterbreiten und das Parlament über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten; in der Erwägung, dass der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen derzeit keine Resolution vorliegt,

C.

in der Erwägung, dass die Erklärung zur Todesstrafe, die die Europäische Union am 19. Dezember 2006 in der UN-Generalversammlung vorgelegt hat, nunmehr von 88 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,

1.

fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erneut auf, sich um die Unterstützung von Drittländern für die Erklärung zu bemühen;

2.

ermutigt die Europäische Union, die vorhandenen Möglichkeiten für weitere Schritte zu nutzen, und fordert die EU — Mitgliedstaaten und die Europäische Union auf, in der laufenden UN-Generalversammlung unverzüglich eine Resolution zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe einzureichen und sich dafür auch um die Unterstützung von Ländern anderer Kontinente zu bemühen;

3.

fordert den EU — Vorsitz auf, die noch verbleibenden Länder, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bislang nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte über die Todesstrafe nicht unterzeichnet haben, zu ermutigen, dies zu tun;

4.

unterstützt uneingeschränkt die Schlusserklärung des dritten Weltkongresses und hat die Absicht, Folgemaßnahmen im Anschluss an diesen Kongress zu treffen, indem es insbesondere die parlamentarische Dimension der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe weiter entwickelt und das Thema durch seine interparlamentarischen Delegationen und seine Beteiligung an der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zur Sprache bringt;

5.

fordert den Rat und die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Bildung regionaler Koalitionen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, zu unterstützen;

6.

fordert alle Organe der Europäischen Union auf, zusammen mit dem Europarat den Internationalen Tag gegen die Todesstrafe zu unterstützen, indem sie den 10. Oktober von 2007 an als Europäischen Tag gegen die Todesstrafe begehen, und unterstützt die Initiative, im Zusammenhang mit diesem Tag eine hochrangig besetzte Europäische Konferenz gegen die Todesstrafe zu veranstalten; beauftragt seinen Präsidenten, das Europäische Parlament zusammen mit der zuständigen Delegation auf dieser Veranstaltung zu vertreten;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitz der UN-Generalversammlung und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0018.

P6_TA(2007)0167

Homophobie in Europa

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die internationalen Instrumente, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten und Diskriminierung verbieten, insbesondere die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK),

unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 des EU-Vertrags und Artikel 13 des EG-Vertrags, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und vorsehen, dass die Union sich mit den Mitteln ausstattet, die zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen erforderlich sind,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 21, der Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung untersagt,

unter Hinweis auf die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Homophobie, insbesondere die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (1) sowie den Beschluss Nr. 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (2),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, und insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa (3) sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa (4),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in einigen europäischen Ländern beobachtet hat, dass Hasstiraden gegen die LGBT-Gemeinschaft (Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender) um sich greifen,

B.

in der Erwägung, dass Erklärungen und Maßnahmen führender Politiker und Kirchenvertreter die öffentliche Meinung wesentlich beeinflussen und diese somit in erheblichem Maße in der Verantwortung stehen, positiv zu einem Klima der Toleranz und der Gleichstellung beizutragen,

C.

in der Erwägung, dass diese Entschließung sowie seine oben genannten Entschließungen durch die Zunahme von Hasstiraden und andere Besorgnis erregende Zwischenfälle ausgelöst wurden, wie z.B. das Verbot einiger Kommunen, Demonstrationen für Gleichstellung und Homosexuellen-Paraden abzuhalten, die Tatsache, dass führende Politiker und religiöse Oberhäupter aufstachelnde oder drohende Ausdrucksweisen verwenden oder sich zu Hasstiraden hinreißen lassen, das Versagen der Polizei, angemessenen Schutz vor gewalttätigen Demonstrationen durch homophobe Gruppierungen zu gewährleisten, und sei es auch nur bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen,

D.

in der Erwägung, dass in den bevorstehenden Monaten Gleichstellungs- und Homosexuellenveranstaltungen in ganz Europa und weltweit geplant sind, bei denen die Teilnehmer und die Organisatoren möglicherweise von körperlicher Gewalt bedroht sind, trotz ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, das auch vom Kommissar des Europarats für Menschenrechte bekräftigt wurde,

E.

in der Erwägung, dass Matteo, ein 16-jähriger Italiener aus Turin, vor kurzem Selbstmord begangen und zwei Briefe hinterlassen hat, in denen er seine Tat damit begründet, dass er wegen seiner sexuellen Ausrichtung schikaniert wurde; in der Erwägung, dass Bürgerorganisationen im Vereinigten Königreich auf die Zunahme von Schikanen aufgrund von Homophobie in weiterführenden Schulen im gesamten Vereinigten Königreich hingewiesen haben; in der Erwägung, dass ein Homosexueller in den Niederlanden nur wegen seiner sexuellen Ausrichtung und seiner femininen Aufmachung zu Tode geknüppelt wurde,

F.

in der Erwägung, dass es wiederholt die Vollendung des Gesetzespakets über Antidiskriminierung auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags gefordert hat und die Kommission regelmäßig ersucht, eine Richtlinie über ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in allen Bereichen vorzuschlagen,

G.

in der Erwägung, dass es in seiner oben genannten Entschließung vom 15. Juni 2006 bereits seine tiefe Besorgnis über die Lage in Europa und besonders in Polen zum Ausdruck gebracht und die Erklärungen der Spitzenpolitiker der Partei der Liga der Polnischen Familien und besonders des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Bildung verurteilt hat, in denen zu Hass und Gewalt aufgerufen wird,

H.

in der Erwägung, dass der stellvertretende polnische Ministerpräsident und Minister für Bildung im März 2007 einen Gesetzentwurf angekündigt hat, der „homosexuelle Propaganda“ in Schulen unter Strafe stellt, und den Inhalt dieses Gesetzentwurfs erläutert hat, wonach Schulleiter, Lehrer und Schüler entlassen oder Geld- oder Gefängnisstrafen gegen sie verhängt werden sollen, wenn sie sich an den Schulen aktiv für LGBT-Rechte einsetzen,

I.

in der Erwägung, dass der stellvertretende polnische Minister für Bildung bestätigt hat, dass die Behörden derzeit ein solches Gesetz ausarbeiten, und dass er erklärt hat, Lehrer, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, würden entlassen; ferner in der Erwägung, dass diverse Mitglieder der Regierung unterschiedlich reagierten und es daher unklar ist, ob das Gesetz tatsächlich vorgelegt wird,

J.

in der Erwägung, dass der stellvertretende polnische Ministerpräsident und Minister für Bildung erklärt hat, er wolle die Verabschiedung vergleichbarer Gesetze auf europäischer Ebene fördern,

K.

in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf vom polnischen Ministerpräsidenten unterstützt wird, der erklärte, die Propagierung eines homosexuellen Lebensstils gegenüber Jugendlichen in den Schulen als Alternative zu einem „normalen“ Leben gehe zu weit, und derartigen Initiativen an Schulen müsse Einhalt geboten werden, und der somit eine verzerrte Auslegung von Bildung und Toleranz gab,

L.

in der Erwägung, dass die polnische Kinderbeauftragte erklärt hat, sie bereite eine Liste der Arbeitsplätze vor, für die Homosexuelle ungeeignet seien,

M.

in der Erwägung, dass die polnische Staatsanwaltschaft im Juni 2006 eine Überprüfung der Finanzierung von LGBT-Organisationen im Zusammenhang mit „kriminellen Bewegungen“ sowie in Bezug auf ihre Präsenz an Schulen angeordnet hat, um Spuren krimineller Aktivitäten festzustellen, jedoch ohne jedes Ergebnis,

N.

in der Erwägung, dass die polnische Regierung am 8. Juni 2006 den Leiter des Zentrums für Lehrerfortbildung entlassen und die Verteilung eines offiziellen Handbuchs des Europarats zur Bekämpfung der Diskriminierung verboten hat, sowie in der Erwägung, dass der neue Leiter des Zentrums am 9. Oktober 2006 erklärt hat, unangemessene Rollenvorbilder dürfe es an den Schulen nicht geben, denn die Schule habe die Aufgabe, den Unterschied zwischen Gut und Böse, Schön und Hässlich zu erklären; die Schule müsse erläutern, dass homosexuelle Praktiken zu Tragödien, Leere und Degenerierung führten,

O.

in der Erwägung, dass Terry Davis, Generalsekretär des Europarats, auf die genannten Vorfälle reagiert hat, indem er erklärte, der polnischen Regierung stehe es frei, zu entscheiden, ob sie das Material des Europarats zu Aufklärung über die Menschenrechte nutzen wolle, wenn jedoch die Unterrichtsmaterialien lediglich fakultativ seien, so seien die Werte und die Grundsätze, die darin enthalten sind, dies jedoch mit Sicherheit nicht, und sich besorgt darüber geäußert hat, dass einige Maßnahmen, mit denen Homophobie und homophobem Verhalten Vorschub geleistet wird, von der Regierung akzeptiert werden,

P.

in der Erwägung, dass die polnische Regierung ebenfalls die Finanzierung von Projekten abgelehnt hat, die von LGBT-Organisationen im Rahmen des EG-Jugendprogramms gefördert werden, und diesen Beschluss in einem Schreiben an diese Organisationen erläutert hat, indem erklärt wird, die Politik des Ministeriums unterstütze keine Maßnahmen, die darauf abzielen, homosexuelle und ähnliche Verhaltensweisen bei Jugendlichen zu verbreiten; die Rolle des Ministeriums sei es ebenso wenig, die Zusammenarbeit mit Homosexuellen-Organisationen zu unterstützen,

Q.

in der Erwägung, dass auch eine Reihe von positiven Entwicklungen festgestellt werden können, z.B. die erfolgreiche Homosexuellen-Veranstaltung in Warschau im Juni 2006, die große Demonstration für Toleranz und Demokratie in Warschau im November 2006 nach dem Verbot einer Demonstration für Toleranz in Posen (Poznán), den Schutz für die Parade für die Rechte von Homosexuellen in Krakau im April 2007 und die Tatsache, dass Homosexuellen-Paraden nicht länger grundsätzlich verboten sind,

R.

in der Erwägung, dass es die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ersucht hat, eine Untersuchung über die zunehmende Tendenz zu rassistischer, fremdenfeindlicher und homophober Intoleranz in Polen durchzuführen, und die Kommission ersucht hat, zu prüfen, ob die Maßnahmen und Erklärungen des polnischen Bildungsministers mit Artikel 6 des EU-Vertrags vereinbar sind, während es gleichzeitig auf die Sanktionen hingewiesen hat, die bei Verstößen gegen diesen Artikel vorgesehen sind, sowie in der Erwägung, dass diesen Ersuchen bisher nicht nachgekommen wurde,

1.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Europäische Union zuallererst eine Wertegemeinschaft ist, in der die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung zu den Werten gehören, denen die größte Wertschätzung entgegengebracht wird;

2.

bekräftigt, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Pflicht haben, zu gewährleisten, dass die Rechte der Menschen, die in der Europäischen Union leben, geachtet, geschützt und gefördert werden, im Sinne der EMRK, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Artikels 6 des EU-Vertrags sowie der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft (5) und der Richtlinie 2000/78/EG;

3.

wiederholt seine Forderung an die Kommission, zu gewährleisten, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in allen Bereichen verboten ist, und dazu das Anti-Diskriminierungspaket auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags fertig zu stellen, ohne das Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und andere Menschen, die mehrfach diskriminiert werden, weiterhin Gefahr laufen diskriminierend behandelt zu werden, fordert eine weltweite Entkriminalisierung der Homosexualität;

4.

wird den Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. März jedes Jahres feiern;

5.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien schneller zu überprüfen und die Mitgliedstaaten im Falle des Verstoßes gegen Verpflichtungen nach Gemeinschaftsrecht vor Gericht zu bringen;

6.

erinnert alle Mitgliedstaaten daran, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sogar dann ausgeübt werden darf, wenn die Ansichten die Mehrheit der Gesellschaft herausfordern, und ist der Auffassung, dass diskriminierende Verbote von Homosexuellen-Paraden sowie die Unterlassung, denjenigen, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, angemessenen Schutz zu gewährleisten, daher gegen die von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigten Grundsätze verstoßen; fordert alle zuständigen Behörden und insbesondere die Kommunalbehörden auf, solche Veranstaltungen zu genehmigen und die Teilnehmer angemessen zu schützen;

7.

verurteilt die diskriminierenden Bemerkungen von führenden politischen und religiösen Persönlichkeiten gegen Homosexuelle, da sie Hass und Gewalt Vorschub leisten, auch wenn sie im Nachhinein zurückgezogen werden, und fordert die jeweiligen Führungsstrukturen der Organisationen auf, solche Bemerkungen zu verurteilen;

8.

bekräftigt seine Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften zur Überwindung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare vorzulegen, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auch in diesem Bereich angewandt wird, damit die Freizügigkeit für alle Personen in der EU ohne Diskriminierung gewährleistet ist;

9.

bekundet seine Solidarität mit den Menschen, die sich für die Grundrechte und die Gleichbehandlung von Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern einsetzen und sagt ihnen seine Unterstützung zu;

10.

fordert die zuständigen polnischen Behörden eindringlich auf, davon abzusehen, ein Gesetz wie den vom stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten und Minister für Bildung beschriebenen Entwurf vorzuschlagen oder zu verabschieden, sowie auf Einschüchterungsmaßnahmen gegen LGBT-Organisationen zu verzichten;

11.

fordert die zuständigen polnischen Behörden auf, die Erklärungen öffentlicher Personen, die zu Diskriminierung und Hass wegen der sexuellen Ausrichtung aufrufen, öffentlich zu verurteilen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen; ist der Auffassung, dass jedes andere Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 6 des EUVertrags darstellen würde;

12.

fordert die polnischen Behörden auf, die Durchführung des Jahres der Chancengleichheit 2007 zu ermöglichen, und fordert die Kommission auf, die Durchführung des Jahres der Chancengleichheit 2007 zu überwachen, insbesondere die Klausel, wonach die Finanzierung davon abhängt, dass gewährleistet ist, dass alle Gründe für Diskriminierung in den nationalen Programmen gleichermaßen angegangen werden;

13.

ersucht die Konferenz der Präsidenten, die Entsendung einer Delegation nach Polen zu einer Vor-Ort- Mission zu genehmigen, um sich ein genaues Bild der Lage zu machen und einen Dialog mit allen Beteiligten einzuleiten;

14.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer sowie dem Europarat zu übermitteln.


(1)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

(2)  ABl. L 146 vom 31.5.2006, S. 1.

(3)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 179.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0273.

(5)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.

P6_TA(2007)0168

Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 (2007/2004(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 — Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ (KOM(2006)0304),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 23. und 24. März 2001 in Stockholm), in denen eine regelmäßige Überprüfung der langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen — einschließlich der zu erwartenden Belastungen, die sich aufgrund der demografischen Veränderungen ergeben werden — gefordert wird,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (KOM(2006)0574),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1),

unter Hinweis auf den Konvergenzbericht Dezember 2006 der Kommission (KOM(2006)0762),

unter Hinweis auf die Empfehlungen der Kommission zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen der Mitgliedstaaten für 2006-2007,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel) zur Revision des Stabilitäts- und Wachstumspakts,

unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission „Zweiter Bericht über die praktischen Vorbereitungen für die künftige Erweiterung des Eurogebiets“ (KOM(2005)0545) und „Jährliche Stellungnahme zum Euroraum“ des Jahres 2006 (KOM(2006)0392),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets (2) und seine Entschließung vom 14. November 2006 zum Jahresbericht 2006 zum Euroraum  (3) ,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0076/2007),

A.

in der Erwägung, dass von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie entsprechend den für die einheitliche Währung geltenden Regeln ihre Haushaltsdefizite unter 3% des BIP halten, und dass regelmäßig gegen diese Regel verstoßen worden ist; des Weiteren in der Erwägung, dass ein über 3% hinausgehendes Haushaltsdefizit dann günstiger beurteilt werden kann, wenn es mit einem hohen Wachstum und einer rückläufigen Schuldenquote (ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus Privatisierungen) einhergeht, o dass auch das jährliche Defizit mittelfristig auf unter 3% gesenkt werden kann;

B.

unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten in der unlängst von der OECD herausgegebenen Defizitwarnung aufgefordert werden, sich auf Reformen zur Konsolidierung ihres wirtschaftlichen Fortschritts zu konzentrieren, indem sie den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zur Senkung ihrer Haushaltsdefizite nutzen und die Arbeitsmärkte wettbewerbsfähiger machen,

C.

in der Erwägung, dass die durchschnittliche Schuldenquote für den Euroraum im Jahre 2005 bei 70,6 % und im Jahre 2006 bei etwa 69,4 % lag und dass für 2007 ein Rückgang auf 68 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Unterschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Schuldenquote sowohl 2005 als auch 2006 über 100 Prozentpunkte des BIP ausmachte und derselbe Abstand voraussichtlich 2007 bestehen bleiben wird; in der Erwägung, dass diese Zahlen nach wie vor deutlich über dem Referenzwert von 60 % für das Verhältnis der Verschuldung zum BIP, einem der beiden Säulen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), liegen,

D.

unter Hinweis darauf, dass das durchschnittliche Defizit für den Euroraum im Jahre 2005 -2,6 % des BIP und etwa -2,0% im Jahre 2006 betrug und für 2007 ein Rückgang auf -1,5 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Defizitquote in den Jahren 2005 und 2006 nahe bei 9 Prozentpunkten lag und im Jahre 2007 mit einem Rückgang auf etwa 7 Prozentpunkte gerechnet wird,

E.

unter Hinweis darauf, dass die durchschnittliche Wachstumsrate des BIP für den Euroraum im Jahre 2005 1,4% und im Jahre 2006 etwa 2,6% betrug und für 2007 mit einem Wert von 2,1 % gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Wachstumsrate 2005 und 2006 etwa 5 Prozentpunkte betrug und für 2007 ein stagnierender Wert von etwa 5 Prozentpunkten prognostiziert wird; in der Erwägung, dass diese Wachstumsraten deutlich niedriger als in anderen Regionen der Welt sind,

F.

unter Hinweis darauf, dass die Arbeitslosenrate im Euroraum im Jahre 2005 bei 8,6% lag (12 600 000) und im Jahre 2006 auf 8,1% (11 900 000) zurückging; unter Hinweis darauf, dass mit einem Rückgang der Arbeitslosenrate auf 7,7 % (11 500 000) im Jahre 2007 gerechnet wird und dass der prognostizierte Rückgang ein Beleg dafür ist, dass ein Defizitabbau die Wirtschaftstätigkeit fördert und die Arbeitslosigkeit verringert,

G.

unter Hinweis darauf, dass bei den alterungsbedingten Ausgaben ein Anstieg um 4% des BIP bis zum Jahre 2050 prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass infolgedessen in einer Reihe von Mitgliedstaaten die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben um 5% auf 13 % des BIP ansteigen werden, was erheblichen Druck auf die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen ausüben wird, während mit einem Rückgang des Wachstums von 2,4 % im Zeitraum 2004-2010 auf 1,9% im Zeitraum 2011-2030 und einem weiteren Rückgang auf lediglich 1,2% im Zeitraum 2031 — 2050 gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass ein Wachstumsrückgang und steigende alterungsbedingte Ausgaben das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der europäischen Bürger und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften gefährden und die europäischen Organe und die gemeinsamen Politiken einem Auflösungsdruck aussetzen könnten,

H.

in der Erwägung, dass die Kommission und die EZB alle zwei Jahre überprüfen, ob die „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“, die Maastricht-Kriterien für die Einführung des Euro erfüllen,

Erfahrungen mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt

1.

erinnert daran, dass das wichtigste Ziel des SWP darin besteht, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt und die Nachhaltigkeit und Stabilität der Staatsfinanzen zu gewährleisten, was in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Herausforderungen von grundlegender Bedeutung ist;

2.

begrüßt, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen unternommen haben, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem SWP nachzukommen; weist jedoch darauf hin, dass es noch zu früh ist, um die nach Inkrafttreten des überarbeiteten SWP erzielten Ergebnisse zu bewerten;

3.

teilt die Besorgnisse der Kommission über die Umsetzung des präventiven Arms des SWP, insbesondere was die Mitgliedstaaten angeht, denen es noch nicht gelungen ist, ihre öffentlichen Finanzen in Ausgleich zu bringen;

4.

befürchtet, dass der überarbeitete SWP — insbesondere sein korrektiver Arm — bei einer nachsichtigen Inkraftsetzung mit der Gefahr hoher und anhaltender öffentlicher Schulden einhergeht, was eine ernsthafte Bedrohung für die Ausgewogenheit der öffentlichen Finanzen und die Beschäftigungsmöglichkeiten darstellen könnte;

5.

unterstreicht, dass die Haltung der Mitgliedstaaten gegenüber dem überarbeiteten SWP letztlich über Erfolg oder Misserfolg des SWP entscheiden wird; macht warnend darauf aufmerksam, dass eine weitere Überarbeitung von der Öffentlichkeit oder den Wirtschaftsakteuren kaum akzeptiert werden dürfte;

6.

ist besorgt darüber, dass die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Abstände beim Defizit, bei der Verschuldung und beim Wachstum zunehmen könnten, was dazu führen könnte, dass die einheitliche Währung untergraben wird, das Wirtschaftswachstum zum Erliegen gebracht und die Beschäftigungsaussichten verringert werden; ermutigt die Mitgliedstaaten zur Durchführung koordinierter wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die zur Verringerung der ermittelten Abstände führen und eine weitere Konvergenz hin zu geringeren Defiziten und Verschuldungsniveaus und höheren Wachstumsraten zur Folge haben;

7.

ist besorgt über das langsame Tempo des Abbaus der öffentlichen Schulden in einigen Mitgliedstaaten; widersetzt sich endlosen und ergebnislosen Defizitverfahren und fordert deshalb den Rat und die Kommission dringend auf, zügig und entschlossen zu handeln; ist der Ansicht, dass die Glaubwürdigkeit des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit aufrechterhalten werden muss und dass die Mitgliedstaaten weiter anhand eines einzigen Standards beurteilt werden müssen;

8.

fragt sich, inwieweit es sich bei dem Wachstum in Europa um ein zyklisches Wachstum handeln kann, und unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit einer Erhöhung des Wachstumspotenzials der Europäischen Union zur Ermöglichung der Schaffung von Arbeitsplätzen; verweist die Mitgliedstaaten darauf, dass gestiegenes Wachstum und ein höherer Beschäftigungsstand zu einem beträchtlichen Anstieg der Steuereinnahmen führen sollten, so dass das Risiko übermäßiger Defizite verringert wird, während gleichzeitig ein beträchtlicher Abbau der Staatsverschuldung ermöglicht wird;

9.

unterstreicht, dass Verstöße gegen den SWP letztlich die gemeinsame Währungspolitik untergraben und den Druck in Richtung auf eine Zinsanhebung verstärken könnten; betont, dass eine unabhängige Europäische Zentralbank wichtig für die Wahrung der Preisstabilität ist, da auf diese Weise die Voraussetzungen für eine Wirtschaftspolitik geschaffen werden, die zu einem hohen Niveau von Wachstum und Beschäftigung beiträgt;

10.

sieht deshalb die dringende Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzpolitik auf die Erfordernisse der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik abstimmen, um den Wohlstand der europäischen Bürger weiter zu steigern, und dass für sämtliche Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Zeitplan und ein gemeinsamer Rahmen für den Haushalt gelten;

11.

begrüßt die Tatsache, dass der überarbeitete SWP die Entwicklung von Reformprogrammen mit realistischen Fristen und mittelfristigen haushaltspolitischen Zielen gestattet;

12.

teilt die Auffassung, dass auf die Mitgliedstaaten zugeschnittene Reformprogramme eine bessere Umsetzung des präventiven Arms des SPW gestatten sollten;

13.

bedauert, dass die Mitgliedstaaten ihre günstige wirtschaftliche Lage nicht ausreichend zur Durchführung bedeutender Strukturreformen nutzen, die die Effizienz der Waren-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalmärkte erhöhen und längerfristig eine finanzpolitische Konsolidierung, Wirtschaftswachstum und einen höheren Beschäftigungsstand gewährleisten würden;

Künftige Herausforderungen

14.

verweist darauf, dass der SWP das wichtigste und stärkste Instrument für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der Europäischen Union ist; unterstreicht, dass die wirtschaftspolitischen Maßnahmen weiterhin zu einem höheren Wachstum und zu einem Anstieg der Beschäftigung führen werden, solange der SWP konsequent und entschieden umgesetzt wird;

15.

ist besorgt über die Prognosen der Kommission, die einen dramatischen Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben erkennen lassen, während bei den langfristigen Wachstumsaussichten für die Zukunft mit einem Rückgang gerechnet wird, was zusammengenommen zwangsläufig beträchtlichen Druck auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten ausüben wird;

16.

ist besorgt darüber, dass bei sechs Mitgliedstaaten von einem hohen Risiko für die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen aufgrund der Folgen einer alternden Bevölkerung für den Haushalt ausgegangen wird, während bei zehn weiteren Mitgliedstaaten von einem mittleren Risiko und nur bei neun Mitgliedstaaten von einem geringen Risiko die Rede ist;

17.

fordert nachdrücklich, dass eine derart enorme Herausforderung für den Haushalt auf EU-Ebene angegangen wird; verweist darauf, dass der Abbau der Staatsschulden in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs beschleunigt werden sollte, während gleichzeitig pro-zyklische Maßnahmen vermieden und Struktur-und Steuerreformen zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten durchgeführt werden; ermutigt die Mitgliedstaaten, den gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwung dazu zu nutzen, die notwendigen Reformen auf dem Arbeitsmarkt und im Dienstleistungssektor vorzunehmen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern; ist der Ansicht, dass es nach wie vor Raum und Bedarf für eine weitere Beschleunigung der Investitionstätigkeit gibt, und fordert daher strukturelle Reformen und zusätzliche Maßnahmen, die das Investitionsklima dauerhaft verbessern und die Investitionen ankurbeln würden;

18.

fordert eine Neuausrichtung der öffentlichen Ausgaben auf die Ansammlung von materiellem und menschlichem Kapital und die Gründung öffentlich-privater Partnerschaften in Bereichen, wie z.B. Innovation, erneuerbare Energien, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Informationstechnologien, Telekommunikation und Verkehrsnetze;

19.

begrüßt, dass die im überarbeiteten SWP vorgesehene Senkung des Defizits um 0,5% des BIP in die Prognosen der Mitgliedstaaten für 2007 und 2008 einbezogen worden ist; teilt die Besorgnisse der Kommission, dass die durchschnittliche jährliche Strukturanpassung für 2006 diese Zielvorgabe nicht erreicht; ist überzeugt davon, dass angesichts der guten wirtschaftlichen Aussichten Spielraum für eine Strukturanpassung besteht, die in den meisten Mitgliedstaaten weit über die empfohlenen 0,5 % hinausgeht;

20.

fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, nicht fundierte Haushaltsprognosen zu vermeiden und sich punktueller Maßnahmen und einer kreativen Buchführung zu enthalten; legt dem Rat nahe, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten, die eine nicht nachhaltige Staatsverschuldung aufweisen, bis zum Jahre 2015 eine staatliche Neuverschuldung für verfassungs- bzw. gesetzeswidrig erklären und so die bewährten Praktiken bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen in der Europäischen Union übernehmen; empfiehlt, dass die Kommission eine Studie über bewährte Verfahren der statistischen Governance im Bereich der Mitteilung von Finanzdaten und der Buchführung über öffentliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den Mitgliedstaaten erstellt;

21.

begrüßt die jüngsten Vereinbarungen der Eurogruppe, Haushaltsprognosen gemeinsam zu erörtern, um im Voraus die geeignete finanzpolitische Strategie für das jeweils nächste Jahr festzulegen, und gibt seiner Überzeugung Ausdruck, dass eine öffentliche Debatte über diese Prognosen im Europäischen Parlament zusammen mit Vertretern der nationalen Parlamente stattfinden sollte;

22.

empfiehlt zu untersuchen, ob ein einheitlicher Zeitplan für die Haushaltsverfahren in der gesamten Europäischen Union festgelegt und die Haushaltsplanung für eine längere Periode als den derzeit üblichen Einjahreszeitraum vorgenommen werden sollte; ist der Ansicht, dass die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten auf einheitlichen Annahmen bezüglich wichtiger wirtschaftlicher Größen beruhen muss, sodass diese EU-weit einheitlich bewertet und festgesetzt werden sollten;

23.

legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, der Kommission qualitativ hochwertige Statistiken zu liefern, um sicherzustellen, dass die staatlichen Defizite und die Staatsschulden verglichen werden können; ermutigt die Kommission, die Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sorgfältig zu prüfen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte einschließlich Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten qualitativ hochwertige, zuverlässige, einheitliche und vergleichbare Statistiken liefern, die alle derzeitigen und künftigen Verbindlichkeiten (wie Renten und Gesundheitsfürsorge) einschließen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit rasch abzuschließen;

24.

teilt die Auffassung der Kommission, dass unabhängige Organe und spezifische Regeln für einen Haushaltsausgleich einen sehr positiven Einfluss auf die mittelfristigen Ziele der Mitgliedstaaten und auf die langfristige Stabilität ausgewogener öffentlicher Finanzen haben;

25.

stellt fest, dass die Kommission in ihrem jüngsten Konvergenzbericht vom Dezember 2006 zu dem Schluss gelangt, dass die meisten der bewerteten Mitgliedstaaten Fortschritte erzielt haben, aber zurzeit keiner von ihnen alle notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt;

26.

weist darauf hin, dass die Maastricht-Kriterien, anhand deren die Kommission ihre Bewertung vornimmt, gerecht angewandt werden müssen, d.h. so, dass unter bestimmten Umständen den Mitgliedstaaten der Beitritt zur Eurozone nicht zusätzlich erschwert wird, die Kriterien aber auch nicht zu nachsichtig ausgelegt werden;

27.

ermutigt die Kommission zu untersuchen, inwieweit es von Vorteil wäre, unabhängige nationale Gremien einzusetzen, deren Aufgabe darin bestünde festzulegen, wie hoch das jährliche Defizit sein darf, um mittelfristig das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen;

28.

begrüßt die Anstrengungen des Rates und der Kommission zur Verbesserung der statistischen Governance im Bereich der Mitteilung der Finanzdaten durch eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über EU-weite Normen für statistische Institute, die folgende Grundsätze vorsieht: Unabhängigkeit in der Ausübung des Amtes, Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und Aktualität der Daten, angemessene Mittelausstattung der statistischen Institute und verbesserte Kontrollrechte für die Kommission;

29.

ist der Ansicht, dass sich die Buchführung über öffentliche Vermögenswerte und implizite Verbindlichkeiten verbessern lässt und dass auf diese Weise Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht und eine solidere Basis für Entscheidungen geschaffen würde; vertritt die Auffassung, dass die Kommission auf diesem Gebiet eine Initiative einleiten sollte;

30.

bedauert den Mangel an politischer Koordinierung in der Euro-Zone, verweist auf die Unterschiede zwischen den Finanzpolitiken der der Euro-Zone angehörenden Mitgliedstaaten und sorgt sich wegen der die Gegensätze möglicherweise fördernden Auswirkungen eines solchen Koordinierungsmangels; ermutigt zu weiteren Untersuchungen über die verschiedenen Arten struktureller und makroökonomischer Reformen und die verschiedenen diesbezüglichen Maßnahmen und deren Interaktion und wechselseitigen Auswirkungen in verschiedenen Phasen des Konjunkturzyklus, um den bestmöglichen Weg zur Stärkung der öffentlichen Finanzen bei gleichzeitiger Verwirklichung der Lissabon-Strategie zu ermitteln;

*

* *

31.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5.

(2)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0485.

P6_TA(2007)0169

Gewaltsames Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Russland

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Ziele, die Demokratie und die politischen Freiheiten in der Russischen Föderation zu konsolidieren, wie sie im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (1) festgeschrieben sind, das 1997 in Kraft trat und 2007 ausläuft,

unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Russland,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland, insbesondere seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja (2) sowie seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 dem Gipfeltreffen Eu-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki (3),

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Mitglieder der russischen Opposition sich am 14. April 2007auf dem Puschkin-Platz in Moskau versammelt haben; in der Erwägung, dass der so genannte Marsch der Unzufriedenen von der Bewegung „Anderes Russland“ organisiert wurde, einer Dachorganisation, in der sich verschiedene Bewegungen mit unterschiedlichem politischen Hintergrund zusammengeschlossen haben,

B.

in der Erwägung, dass die 2 000 Demonstranten Minuten, nachdem der Marsch begonnen hatte, einem vier mal so großen Aufgebot von Sicherheitskräften gegenüberstanden, die die Aktivisten rasch auseinander trieben, verprügelten und diejenigen, die versuchten, die Reihen der Bereitschaftspolizei zu durchbrechen, vorübergehend festnahmen,

C.

in der Erwägung, dass unter den Verhafteten auch der Führer der Vereinigten Bürgerfront, der ehemalige Schachweltmeister Garry Kasparow, und die Tochter des ersten Reformpremiers in Russland nach der Sowjetära, Maria Gaidar, waren; in der Erwägung, dass der ehemalige Premierminister Michail Michailowitsch Kasjanow der Festnahme nur entging, weil seine Leibwächter ihm die Flucht ermöglichten, dass aber viele Journalisten, darunter der ARD-Korrespondent Stephan Stuchlik, der versuchte, die Ereignisse mit der Kamera einzufangen und in den Westen zu übertragen, ebenfalls verprügelt und festgenommen wurden,

D.

in der Erwägung, dass ein am 15. April 2007von derselben Gruppierung in St. Petersburg veranstalteter weiterer Protest, wenn auch in kleinerem Umfang, auf die gleiche Art und Weise aufgelöst wurde, wobei Garry Kasparow bereits festgenommen wurde, bevor der Protest begann und einige Demonstranten präventiv auf dem Weg zu der Veranstaltung verhaftet wurden,

E.

in der Erwägung, dass der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin erklärte, seiner Meinung nach habe die Polizei in beiden Städten ihre Befugnisse überschritten, sowie in der Erwägung, dass Walentina Matwijenko, die Gouverneurin von St. Petersburg, eine Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen bei der Demonstration in St. Petersburg angeordnet hat,

F.

in der Erwägung, dass die russischen Behörden im Vorfeld der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen den Druck auf Oppositionsgruppen und nichtstaatliche Organisationen verstärken, um diese von allen gegen den Präsidenten und die Regierung gerichteten Aktivitäten abzuhalten und zu verhindern, dass die Medien über solche Aktivitäten berichten,

G.

in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland geschwächt wurde, insbesondere dadurch, dass alle großen Fernsehsender und die meisten Radiosender gleichgeschaltet wurden, dass die Selbstzensur in den Printmedien um sich greift, das Recht auf die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen weiter beschnitten wird und das Klima für NGO sich weiter verschlechtert,

H.

in der Erwägung, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechtsstandards ist, denen Geltung zu verschaffen sich Russland verpflichtet hat, und dass Russland diese Verpflichtung wiederholt bekräftigt hat, sowie in der Erwägung, dass diese Grundsätze und Werte auch die Grundlage der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland bilden,

I.

in der Erwägung, dass die Russische Föderation sich als Mitglied der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates verpflichtet hat, die Meinungsund Versammlungsfreiheit zu achten; in der Erwägung, dass es angesichts der bevorstehenden Wahlen in Russland von überragender Bedeutung ist, dass diese Grundsätze eingehalten werden,

1.

verurteilt nachdrücklich die völlig überzogene Gewaltanwendung der russischen Bereitschaftspolizei bei den friedlichen Demonstrationen vom vergangenen Wochenende in Moskau und St. Petersburg und fordert die russischen Behörden auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu respektieren;

2.

verurteilt insbesondere die repressiven Maßnahmen der Sicherheitskräfte gegen Journalisten, die ihren Beruf ausüben; hält solche Übergriffe auf die Medien für nicht hinnehmbar;

3.

fordert die russischen Behörden auf, eine Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen auf beiden Kundgebungen durchzuführen und festzustellen, wer die Verstöße begangen hat, und die Täter vor Gericht zu stellen;

4.

fordert die Russische Staatsduma auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die untersucht, warum derart gewaltsam gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde;

5.

drängt die Kommission und den Rat, bei ihren Kontakten mit der russischen Regierung diese Bedenken ausdrücklich vorzutragen, vor allem auf dem nächsten Gipfel EU-Russland, der am 18. Mai 2007 in Samara stattfindet;

6.

fordert die russische Führung auf, ihr Möglichstes zu tun, damit sich diese bedauerlichen Vorfälle nicht wiederholen, insbesondere im Vorfeld der nächsten Präsidentschafts- und Dumawahlen, und allen politischen Parteien und Bewegungen die Möglichkeit zu geben, am demokratischen Prozess teilzuhaben; fordert die zentrale Wahlkommission und die russische Justiz auf, wachsam, objektiv und unvoreingenommen den Ablauf der Wahlkampagnen und der Wahlen zu beobachten;

7.

ist tief erschüttert darüber, dass die russischen Behörden offenbar ganz systematisch immer brutaler gegen Aktivisten der Opposition vorgehen, was Anlass dazu gibt, sich um die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in der Russischen Förderation ernsthaft Sorgen zu machen;

8.

fordert erneut, dass der Menschenrechtsdialog EU-Russland intensiviert wird, damit er effizienter und ergebnisorientierter wird und dass das Europäische Parlament auf allen Ebenen umfassend einbezogen wird, damit dieses Element im neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das zur Aushandlung ansteht, gestärkt wird;

9.

betont, dass die gemeinsame Politik der EU und die bilateralen Beziehungen der Mitgliedstaaten zu Russland sich an gemeinsam vereinbarten Grundsätzen und Gemeinsamen Standpunkten ausrichten sollten, wenn sichtbare Fortschritte für die Demokratie in Russland erzielt werden sollen;

10.

fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, im Vorfeld der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und vom Europarat niedergelegten demokratischen Normen und Grundsätze umfassend zu achten; fordert den Europarat auf, die Menschenrechtsrechtsverstöße bei den Kundgebungen in Moskau und St. Petersburg zu untersuchen;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europarat sowie der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.


(1)  ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0448.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0566.

P6_TA(2007)0170

Entführung des Journalisten Alan Johnston in Gaza

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zum Fall des BBC-Journalisten Alan Johnston

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der BBC-Journalist Alan Johnston am 12. März 2007 mit Waffengewalt entführt wurde, als er in sein Haus in Gaza-Stadt zurückkehrte und dass seitdem nichts über seinen Aufenthaltsort bekannt ist,

B.

in der Erwägung, dass Alan Johnston in den letzten drei Jahren, einer Zeit geprägt durch erhöhte Gewalt, in Gaza geblieben ist, um der Außenwelt über die Geschehnisse vor Ort zu berichten,

C.

in der Erwägung, dass die palästinensischen Medien, die Öffentlichkeit und Politiker aller Couleur die Entführung verurteilt haben und seine unverzügliche Freilassung fordern, sowie ein Ende aller Entführungen, was ein Beweis dafür ist, wie sehr seine Arbeit von der lokalen Bevölkerung geschätzt wird,

D.

in der Erwägung, dass der Präsident der Palästinensischen Behörde Mahmoud Abbas öffentlich bestätigt hat, dass es stichhaltige Beweise dafür gebe, dass Alan Johnston noch am Leben ist, dass er unter sicheren Bedingungen festgehalten wird, und dass es Informationen darüber gibt, welche Gruppe ihn gefangen hält,

E.

in der Erwägung, dass sich bislang keine Gruppe zur Entführung von Alan Johnston bekannt hat, die von Präsident Abbas und den Führern der wichtigsten palästinensischen Bewegungen verurteilt worden ist,

F.

in der Erwägung, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten, der Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“ und dem Internationalen Journalistenverband (IFJ) seit August 2005 15 ausländische Journalisten im Gazastreifen entführt wurden und Tausende Journalisten weltweit tagtäglich mit der Bedrohung leben müssen, entführt oder Opfer von Gewalt und Einschüchterung zu werden,

G.

in der Erwägung, dass die BBC nach wie vor zu Recht den Ruf als einer der weltweit führenden Rundfunk- und Fernsehsender genießt, für den bei seiner Berichterstattung Unvoreingenommenheit, Objektivität und Fairness zählen,

H.

in der Erwägung, dass die Pressefreiheit für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von überragender Bedeutung ist, da sie in entscheidendem Maße die Meinungs- und Gedankenfreiheit gewährleistet und dazu beiträgt, dass die Menschen auch wirklich am demokratischen Prozess teilhaben,

1.

fordert, dass Alan Johnston unverzüglich und bedingungslos sowie unverletzt freigelassen und in Sicherheit gebracht wird;

2.

erklärt angesichts dieser schwierigen Lage sein tief empfundenes Mitgefühl mit Alan Johnstons Familie, den Kollegen und dem Management der BBC, die sich unermüdlich um öffentliche und politische Unterstützung für seine Freilassung bemühen;

3.

würdigt Alan Johnstons bisherige Arbeit als überaus integrer Journalist, der seit 16 Jahren für die BBC tätig ist, vor allem seine Arbeit in den letzten drei Jahren in Gaza, wo er als einziger ausländischer Journalist einer großen Medienorganisation dauerhaft seinen Wohnsitz hatte;

4.

erklärt seine Solidarität mit dem IFJ und seinen Mitgliedsverbänden, auch dem palästinensischen Journalistenverband, die sich um die Freilassung von Alan Johnston bemühen und sich mit einer Kampagne dafür einsetzen, dass nirgendwo auf der Welt mehr Einschüchterungsversuche gegen einen unabhängigen Journalismus unternommen werden; erinnert in diesem Zusammenhang an den Appell, den der IFJ am 19. April 2007 an die führenden Politiker der Palästinensischen Behörde gerichtet hat und der von 197 Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterzeichnet wurde;

5.

fordert die Palästinensische Autonomiebehörde auf, ihre Bemühungen zu verdoppeln, um die baldige Freilassung von Alan Johnston sicherzustellen, zu gewährleisten, dass Journalisten in Gaza ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dass sie von Entführung und Einschüchterung bedroht sind, und zu gewährleisten, dass alle Angriffe auf Journalisten und andere Zivilisten eingehend untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

6.

fordert das Büro für Technische Hilfe der Kommission für das Westjordanland und den Gazastreifen, die diplomatischen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik (GASP) auf, ihre Bemühungen zur Sicherstellung der Freilassung von Alan Johnston zu verstärken und zu koordinieren und die Palästinensische Behörde bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen;

7.

verurteilt diesen und andere Fälle von Gewalt und Einschüchterung, die sich gegen die freie Ausübung journalistischer Tätigkeit und die Meinungsfreiheit richten; betont, dass die Sicherheit von Journalisten von allen, die sich einer offenen und demokratischen Gesellschaft und Fortschritten auf dem Weg zum weltweiten Frieden verpflichtet fühlen, als Priorität behandelt werden muss, im Einklang mit der einstimmig am 23. Dezember 2006 angenommenen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen S/RES/1738 (2006);

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

P6_TA(2007)0171

Menschenrechtssituation auf den Philippinen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Menschenrechtssituation auf den Philippinen

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des am 22. Februar 2007 freigegebenen Berichts der von Richter Jose Melo geleiteten unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Morden an Medienvertretern und Aktivisten (Melo-Kommission),

in Kenntnis des vorläufigen Berichts von Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, Massenhinrichtungen oder willkürliche Exekutionen,

in Kenntnis der Erklärung des UN-Sonderberichterstatters zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, Martin Scheinin, vom 12. März 2007,

angesichts der Zusagen, die die philippinische Regierung der internationalen Gemeinschaft vor ihrer Wahl in den UN-Menschenrechtsrat gegeben hat,

unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aus dem Jahr 1984, das von den Philippinen am 18. Juni 1986 ratifiziert wurde, sowie dessen Erstes und Zweites fakultatives Protokoll, wodurch individuelle Beschwerden bzw. Besuche unabhängiger Stellen in Hafteinrichtungen erlaubt wurden,

unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen,

unter Hinweis auf die für den 14. Mai 2007 vorgesehenen Kongress- und Kommunalwahlen auf den Philippinen und die geplante Entsendung einer EU-Beobachterdelegation,

in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung der Ko-Vorsitzenden des 16. Ministertreffens EU-ASEAN vom 15. März 2007,

unter Hinweis auf das für den 28. und 29. Mai 2007 vorgesehene Treffen der Außenminister aus Asien und Europa (ASEM) in Hamburg,

in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 26. Juni 2006 zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen,

unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier der Kommission und das Nationale Richtprogramm (NRP) 2005-2006 für die Philippinen,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Philippinen,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass in den letzten Jahren die Zahl politisch motivierter Morde auf den Philippinen drastisch gestiegen ist und die Menschenrechtssituation im Lande Anlass zu großer Sorge gibt,

B.

in der Erwägung, dass die dortige Menschenrechtsorganisation Karapatan seit 2001 180 gewaltsame Verschleppungen und mehr als 800 Morde, die größtenteils von nicht identifizierten Banditen verübt wurden, registriert hat,

C.

in der Erwägung, dass die meisten dieser getöteten Personen, z.B. Mitglieder von Oppositionsparteien, Angehörige der Kirche, Führer von Gemeinschaften, Bauern, Journalisten, Anwälte, Menschenrechtler, Gewerkschaftler oder auch nur Zeugen von Tötungen ohne Gerichtsverfahren von Regierungsvertretern beschuldigt wurden, Mitglieder von Frontorganisationen für illegale bewaffnete Gruppen und „Terroristen“ gewesen zu sein,

D.

in der Erwägung, dass die Präsidentin der Republik der Philippinen, Gloria Macapagal-Arroyo, die erwähnte Melo-Kommission eingesetzt und damit beauftragt hat, dieses Problem und die Frage einer nationalen Task Force der Polizei (Task Force Usig), die die Morde schnellstens untersuchen und die Schuldigen strafrechtlich verfolgen soll, zu prüfen,

E.

in der Erwägung, dass sowohl die Erkenntnisse der Melo-Kommission als auch die Ergebnisse der Untersuchungen des UN-Sonderberichterstatters für Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, Massenhinrichtungen oder willkürliche Exekutionen darauf hindeuten, dass die Streitkräfte der Philippinen an diesen politischen Morden beteiligt waren, und in der Erwägung, dass die Anschläge nur selten zur Verhaftung oder strafrechtlichen Verfolgung der Mörder geführt haben,

F.

in der Erwägung, dass die Melo-Kommission u.a. folgende Empfehlungen abgegeben hat: Einrichtung einer unabhängigen zivilen Untersuchungsbehörde mit der Befugnis, Urteile zu vollstrecken und Personen festzunehmen; Schulung für Staatsanwälte; Einsetzung von Sondergerichten zur Behandlung dieser Fälle; Verstärkung des Programms für den Zeugenschutz; Verbesserung der Ermittlungsfähigkeiten der Polizei sowie Orientierung und Schulung für Sicherheitskräfte,

G.

in der Erwägung, dass Präsidentin Arroyo aufgrund der Empfehlungen der Melo-Kommission einen Sechs-Punkte-Plan veröffentlicht hat, um Tötungen ohne Gerichtsverfahren zu stoppen, der Folgendes umfasste: die Anordnung, dass das Justizministerium das Zeugenschutzprogramm ausweitet und verstärkt, eine Aufforderung an den Obersten Gerichtshof, Sondergerichte einzusetzen, um diejenigen zu verurteilen, denen Morde aus politischen oder ideologischen Gründen zur Last gelegt werden, eine Aufforderung an die Streitkräfte der Philippinen, ein neues Dokument für die Kommandoverantwortung herauszugeben, die Anweisung an die Ministerien für Justiz und für nationale Verteidigung, sich mit der unabhängigen Melo-Kommission für Menschenrechte abzustimmen, und die Anweisung an das Außenministerium, ein formelles Ersuchen an die Europäische Union, Spanien, Finnland und Schweden zu richten, damit diese Untersuchungsbeauftragte zur Unterstützung der Kommission entsenden,

H.

in der Erwägung, dass jüngste antiterroristische Maßnahmen der Regierung Anlass zu ernsthafter Sorge über mögliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgehaltenen Personen geben,

1.

äußert seine schwerwiegende Besorgnis über die zunehmende Zahl politischer Morde, die in den letzten Jahren auf den Philippinen verübt wurden; fordert die staatlichen Stellen der Philippinen nachdrücklich auf, die erforderlichen Ermittlungen rechtzeitig, gründlich und auf transparente Weise durchzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

2.

verurteilt mit äußerstem Nachdruck die Ermordung von Siche Bustamante-Gandinao, einer engagierten Menschenrechtlerin, die nur wenige Tage nach ihrer Aussage vor dem UN-Sonderberichterstatter für Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, Massenhinrichtungen oder willkürliche Exekutionen ermordet wurde, und ist besorgt über die fehlenden polizeilichen Ermittlungen in diesem wichtigen Fall;

3.

ist der Auffassung, dass die Annahme des Gesetzes über die Sicherheit von Personen („Human Security Act 2007“), das im Juli 2007 in Kraft treten wird, die Gefahr in sich birgt, die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte noch zu verstärken, da es Festnahmen ohne Haftbefehl und eine willkürliche Inhaftierung von bis zu drei Tagen ermöglichen wird; fordert die Regierung der Philippinen in diesem Zusammenhang auf, konkrete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, die eine Folge der Anwendung dieses Gesetzes sein könnten;

4.

verurteilt Übergriffe auf legale Oppositionsgruppen und fordert die staatlichen Stellen auf, die Anschuldigungen über ein angebliches Zusammenspiel zwischen friedlichen Oppositionsgruppen und illegalen bewaffneten Gruppen zu unterlassen;

5.

begrüßt die Einsetzung und die Empfehlungen der Melo-Kommission und die Einrichtung der Task Force Usig sowie die Erklärung von Präsidentin Arroyo vom 30. Januar 2007, sie toleriere keine Menschenrechtsverletzungen, als ersten Schritt;

6.

fordert die philippinische Regierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die systematische Einschüchterung und das Bedrängen von Zeugen im Zuge der strafrechtlichen Verfolgung von Morden zu beenden und einen wirklich effektiven Zeugenschutz zu gewährleisten; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, bestimmte politische Gruppierungen oder Teile der Zivilgesellschaft nicht länger zur Gewalt zu verleiten, und die normalen Mechanismen für die Rechenschaftspflicht wieder herzustellen, um ein missbräuchliches Vorgehen seitens der Regierung zu überprüfen; fordert in diesem Zusammenhang insbesondere den philippinischen Bürgerbeauftragten auf, seine verfassungsmäßige Rolle ernst zu nehmen und auf Tötungen ohne Gerichtsverfahren, die öffentlichen Bediensteten zugeschrieben werden, zu reagieren;

7.

betrachtet das Sechs-Punkte-Programm der Regierung mit dem Ziel, den politischen Morden ein Ende zu setzen, als positive Maßnahme; betont jedoch, dass die Regierung der Philippinen ein konkretes Engagement zur Untersuchung dieser Morde und die Bereitschaft unter Beweis stellen muss, die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, einschließlich der Vertreter der Sicherheitskräfte; stellt fest, dass die meisten polizeilichen Ermittlungen bislang eher mangelhaft durchgeführt wurden;

8.

begrüßt die Tatsache, dass Präsidentin Arroyo am 24. Juni 2006 das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen (Gesetz Nr. 9346 oder „Gesetz über das Verbot der Verhängung der Todesstrafe auf den Philippinen“) unterzeichnet hat; fordert die staatlichen Stellen der Philippinen auf, die kürzlich verabschiedete Konvention der Vereinten Nationen über gewaltsame Verschleppungen zu ratifizieren und die Durchführungsvorschriften zu erlassen;

9.

ist besorgt darüber, dass die Straffreiheit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit untergräbt und dass durch die Morde ein Klima entsteht, in dem sich die Bevölkerung auf den Philippinen nicht frei fühlen kann, ihre Rechte auf politische Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit auszuüben;

10.

appelliert an die Präsidentin, Sofortmaßnahmen zu treffen, um die Gefahr einer weiteren Eskalation der Gewalt vor und während den bevorstehenden Wahlen zu vermeiden;

11.

fordert die Regierung der Philippinen auf, die Sicherheit derjenigen zu gewährleisten, die im Rahmen des Programms für eine umfassende Agrarreform (CARP) eine Neuordnung von Grund und Boden beantragen, und die Umsetzung des Landreformprogramms zu beschleunigen, um eine der wesentlichen Ursachen der politischen Gewalt einzudämmen;

12.

begrüßt die Ankündigung der Kommission, mit einem Expertenteam einen Beitrag zu den Bemühungen der philippinischen Regierung um die Untersuchung von Tötungen ohne Gerichtsverfahren zu leisten;

13.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Philippinen zu übermitteln.

P6_TA(2007)0172

Simbabwe

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Simbabwe

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Januar 2004 (1), 16. Dezember 2004 (2), 7. Juli 2005 (3) und 7. September 2006 (4),

unter Hinweis auf den Krisengipfel der SADC (Southern African Development Community — Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika), der am 28. und 29. März 2007 in Daressalam, Tansania, stattgefunden hat,

unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidiums der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKPEU vom 21. März 2007 zur Misshandlung des Oppositionsführers im simbabwischen Parlament, Nelson Chamisa,

unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP des Rates vom 19. Februar 2007 (5), mit dem die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2008 verlängert werden,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission (6) zur Erweiterung der Liste derjenigen Personen in Simbabwe, für die die restriktiven Maßnahmen gelten,

in Kenntnis der Erklärung des Forums der afrikanischen Zivilgesellschaft 2007 vom 24. März 2007zu Simbabwe,

in Kenntnis des Berichts der Internationalen Krisengruppe vom 5. März 2007„Simbabwe: Ein Ausweg aus der Sackgasse?“,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich in diesem Monat die Unabhängigkeit von Simbabwe zum 27. Mal jährt, das Volk von Simbabwe jedoch seine Freiheit immer noch nicht erlangt hat,

B.

in der Erwägung, dass in Simbabwe Mitglieder der Oppositionsparteien, zivilgesellschaftlicher Gruppen und Einzelpersonen angegriffen und willkürlich verhaftet werden und der Brutalität der Polizei und der Sicherheitsdienste der Regierung zum Opfer fallen, in einem Klima systematischer politischer Gewalt, die darauf abzielt, die Strukturen der Opposition und der Zivilgesellschaft vor den Wahlen 2008 zu zerstören,

C.

in der Erwägung, dass nach der gewaltsamen Auflösung der Versammlung der Opposition vom 11. März 2007, bei der zwei Menschen zu Tode kamen, mehr als 300 Mitglieder zivilgesellschaftlicher Gruppen und der Oppositionsparteien verhaftet wurden,

D.

in der Erwägung, dass das Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU die brutalen Übergriffe auf seinen Kollegen Nelson Chamisa auf das Schärfste verurteilt hat,

E.

in der Erwägung, dass sich die politische und wirtschaftliche Lage Simbabwes seit acht Jahren ständig verschlechtert und die Menschen in Simbabwe nach wie vor mit einer gravierenden Lebensmittelknappheit konfrontiert sind, obgleich das Welternährungsprogramm in den ersten drei Monaten des Jahres 2007 Notrationen für 1,5 Millionen Menschen in Simbabwe bereitgestellt hat, aber davon ausgeht, dass mehr als 4,5 Millionen Menschen an Unterernährung leiden,

F.

in der Erwägung, dass die Lebenserwartung mit derzeit 37 Jahren für Männer und 34 Jahren für Frauen in Simbabwe weltweit zu den niedrigsten zählt, dass 20 % der Erwachsenen HIV-positiv sind und dass jede Woche mehr als 3 200 Menschen an dieser Krankheit sterben, was dazu führt, dass das Land die höchste Waisenquote weltweit aufweist,

G.

in der Erwägung, dass 80 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, das Land eine Arbeitslosenquote von 80 % im regulären Sektor hat und dass die wenigen, die eine Beschäftigung haben, nicht genug verdienen, um wenigstens ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, und dass sie massenhaft von der Einführung neuer Technologien betroffen sind, die ihre Fertigkeiten überflüssig machen, und unter Korruption, unerschwinglichen Schulgebühren, einem kollabierenden Gesundheitssystem und dem Versagen lebensnotwendiger Dienstleistungen leiden,

H.

in der Erwägung, dass ein Drittel der Bevölkerung Simbabwes innerhalb der Grenzen der Nachbarländer lebt, dass Millionen Simbabwer bereits geflohen sind und derzeit noch jeden Monat 50 000 Simbabwer aus dem Land fliehen,

I.

in der Erwägung, dass in der Region die Befürchtung zunimmt, die wirtschaftliche Katastrophe in Simbabwe könnte auf die Nachbarländer übergreifen,

J.

in der Erwägung, dass infolge der Änderungen, die Präsident Mugabe vor Februar 2007 an der Verfassung vorgenommen hat, inzwischen alle Versammlungen mit mehr als drei Personen gemäß dem Gesetz über öffentliche Ordnung und Sicherheit vorher von der Polizei genehmigt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die Mediengesetze repressiv sind und das Wahlgesetz undemokratisch ist,

K.

in der Erwägung, dass viele Menschen in Simbabwe keinerlei Informationen über die Gewalt erhalten, mit der die Sicherheitskräfte die Opposition und zivilgesellschaftliche Akteure überziehen, weil es keine unabhängigen Tageszeitungen und Medien gibt, dass die Geschichten über die Opfer von Gewalt aber weit verbreitet sind,

L.

in der Erwägung, dass laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) bis auf Simbabwe jedes afrikanische Land im Jahr 2007 ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnen wird, die Wirtschaft in Simbabwe dagegen im letzten Jahrzehnt um 40 % geschrumpft ist und in diesem Jahr um weitere 5,7% schrumpfen wird; in der Erwägung, dass Simbabwe inzwischen technisch gesehen unter einer „Hyperinflation“ leidet, seitdem die jährliche Inflationsrate im März auf 2 200 % gestiegen ist und laut Angaben des IWF Ende des Jahres 5 000 % übersteigen könnte,

M.

in der Erwägung, dass laut der simbabwischen Minenaufsicht der Goldbergbau als größter Exporteur des Landes, auf den 52 % der Bergbauproduktion entfällt, vom Kollaps bedroht ist, dass die simbabwische Tabakindustrie, die etwa 50 % der Deviseneinnahmen des Landes erwirtschaftet, mit einer ähnlichen Situation konfrontiert ist, nachdem der Beginn der Tabakverkaufssaison 2007 verschoben wurde, und dass die landwirtschaftliche Produktivität seit 1998 um 80 % gesunken ist,

N.

in der Erwägung, dass die Entwicklung Afrikas für die westlichen Demokratien Priorität hat, dass Hilfe allein wenig bewirkt und dass von den afrikanischen Regierungen erwartet wird, dass sie sich den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten verpflichten,

O.

in der Erwägung, dass die Afrikanische Union, die SADC und insbesondere Südafrika eine entscheidende Rolle bei der Lösung der Krise übernehmen müssen, und dass das SADC-Treffen vom 28. und 29. März 2007 ein bedeutsamer Schritt in diese Richtung war,

1.

verurteilt die Mugabe-Diktatur nachdrücklich wegen ihrer unbarmherzigen Unterdrückung des simbabwischen Volkes, der Oppositionsparteien und der Gruppen der Zivilgesellschaft und wegen ihrer Zerstörung der simbabwischen Wirtschaft, durch die sich die Notlage von Millionen von Bürgern Simbabwes noch verschlimmert hat;

2.

begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. April 2007, der große Sorge über die sich rapide verschlechternde Lage in Simbabwe und die immer noch weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen im Land äußert, und fordert die Regierung Simbabwes dringend auf, ihren Verpflichtungen als Unterzeichnerstaat des SADC-Vertrags und der dazugehörigen Protokolle, des Gründungsakts der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie in Bezug auf die Grundsätze der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), demokratische Prinzipien, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit nachzukommen;

3.

bedauert, dass Robert Mugabe trotz der in Simbabwe herrschenden Lage, trotz der regionalen und internationalen Kritik und trotz einer 27-jährigen Regierungszeit noch einmal vom Zentralkomitee als Präsidentschaftskandidat der Zanu-PF-Partei für die Wahlen 2008 aufgestellt wurde und dass bereits eine Einschüchterungskampagne läuft, um die Strukturen der Opposition und der Zivilgesellschaft zu zerstören und das Ergebnis der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von vornherein sicherzustellen;

4.

fordert Robert Mugabe erneut auf, sich an seine eigene Zusage zu halten und von seiner Kandidatur zurückzutreten — je schneller desto besser —, was der größtmögliche Einzelschritt hin zu einer Wiederbelebung der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft in Simbabwe wäre;

5.

verurteilt nachdrücklich die gewaltsame Zerschlagung der Massenandacht, die am 11. März 2007 unter dem Motto „Rettet Simbabwe“ von Mugabe-Gegnern veranstaltet wurde; verurteilt insbesondere die Morde und bekundet seine tiefe Trauer über den Tod von Gift Tandare, eines aktiven Mitglieds der Opposition, der erschossen wurde, dessen Leiche verschleppt und heimlich beerdigt wurde, ohne dass seine Familie davon Kenntnis hatte, und über den Tod von Itai Manyeruke, der, nachdem er von der Polizei schwer misshandelt worden war, am darauf folgenden Tag verstarb, sowie über den Tod des Journalisten Edmore Chikomba am 30. März 2007;

6.

verurteilt aufs Schärfste die Angriffe auf Oppositionsführer und die nachfolgende Verhaftung von Morgan Tsvangirai, Vorsitzender des MDC (Bewegung für demokratischen Wandel), Nelson Chamisa, Grace Kwinjeh, Lovemore Madhuku, William Bango, Sekai Holland, Tendai Biti, Arthur Mutambara und vielen anderen, ihre brutale Behandlung durch Polizeikräfte und das Verbot, sich außerhalb Simbabwes ärztlich versorgen zu lassen; bedauert zutiefst, dass mehreren anderen Teilnehmern der Versammlung von der simbabwischen Polizei schwere Verletzungen zugefügt wurden; zeigt sich äußerst konsterniert darüber, dass Informationsminister Sikhanyiso Ndlovu bei dieser Gelegenheit Berichte über Brutalität und Folter der Polizei zurückwies und stattdessen die Opposition bezichtigte, die Polizei angegriffen zu haben;

7.

protestiert gegen die erneute Verhaftung von MDC-Mitgliedern, darunter Morgan Tsvangirai und andere, am 28. März 2007, gegen die fortdauernde Inhaftierung vieler Oppositionsmitglieder, darunter Ian Makone, Sonderberater von Morgan Tsvangirai, gegen die neuerlichen Angriffe auf MDC-Mitglieder, gegen die Gerichtsverfahren, die immer wieder wegen unhaltbarer Vorwürfe gegen sie eingeleitet werden können, sowie gegen die ständigen Verhaftungen und Entführungen von Menschen, die verdächtigt werden, der Opposition anzugehören;

8.

hält es für nicht hinnehmbar, dass auf Nelson Chamisa auf dem Weg zum Flughafen Harare, von wo aus er zur Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU fliegen wollte, ein Angriff verübt wurde;

9.

ist zutiefst beunruhigt über die Nachricht, das 56 Frauen der simbabwischen NRO „Women of Zimbabwe Arise“ am 23. April 2007 verhaftet wurden und dass mit ihnen zusammen auch zehn ihrer Babys inhaftiert wurden;

10.

verurteilt nachdrücklich die willkürliche Gewalt von Polizei und Armee gegen Zivilisten, wie am Vorabend der Osterfeiertage geschehen, als schwer bewaffnete Bereitschaftspolizisten Menschen angriffen, die unterwegs zu ihren Ferienzielen waren — eine Taktik, die eindeutig darauf abzielt, Gewalt zu säen;

11.

fordert die Regierung Simbabwes auf, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die gewaltsamen Übergriffe auf die Opposition, zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen ohne Verzug einzustellen, keine Menschen mehr „verschwinden“ zu lassen und keine willkürlichen Verhaftungen mehr vorzunehmen, der Folter und der Misshandlung von Gefangenen ein Ende zu setzen, die Gerichte und die Mitglieder der Rechtsberufe zu achten und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu respektieren und durchzusetzen;

12.

fordert die Regierung Simbabwes auf, ohne Umschweife einen Prozess zur Beendigung der Krise des Landes einzuleiten, indem ein glaubwürdiger Fahrplan für den Übergang zur Demokratie, die unverzügliche Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, ein Rahmen für freie und faire Wahlen unter internationaler Aufsicht sowie Übergangsgarantien für eine unparteiische Kontrolle staatlicher Schlüsselinstitutionen wie Armee und Polizei vereinbart werden;

13.

fordert ferner die Umsetzung der notwendigen Verfassungsänderungen, wobei die Wahlkommission als wirklich unabhängiges Gremium die entsprechenden Befugnisse erhalten sollte, die Durchführung freier und fairer Wahlen durch ein transparentes System zu überwachen, und ist der Auffassung, dass ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses die vollständige Kontrolle der Wahlzettel sein wird, mit einer angemessenen Überwachung von Anfang bis Ende und einer zuverlässigen Buchführung, aus der hervorgeht, wie viele Wahlzettel gedruckt, wie viele von ihnen an jeden Bezirk verteilt und wie viele auf gültige Weise verwendet werden;

14.

bietet in diesem Zusammenhang seine Unterstützung bei der Umsetzung jedweden vereinbarten Prozesses an, der die Grundlage für wirklich freie und faire Wahlen schafft, wozu auch die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtungsdelegation gehört, und erwartet, dass auch andere Organisationen wie das Commonwealth eingeladen werden, Wahlbeobachter zu entsenden;

15.

begrüßt das von den Oppositionsparteien und -gruppierungen in Simbabwe neu entdeckte Ziel der Einheit, das auch alle Teile der MDC, die Kirchen und den Simbabwischen Gewerkschaftskongress (ZCTU) einschließt, sowie ihre Entschlossenheit, in ihrem Widerstand gegen die Unterdrückung durch die Regierung zusammenzuarbeiten, um dem Volk Demokratie und Freiheit zu bringen;

16.

begrüßt die Tatsache, dass die SADC die Existenz einer Krise in Simbabwe anerkannt hat, sowie die Benennung des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki als Vermittler im Hinblick auf einen Dialog zwischen der Zanu-PF und der oppositionellen MDC; unterstützt die freimütigen Beurteilungen der Lage in Simbabwe durch den Präsidenten Sambias, Levy Mwanawasa, den Präsidenten Ghanas, John Kuffour, Erzbischof Desmond Tutu und Erzbischof Pius Ncube von Bulawayo; hebt hervor, dass keine Wirtschaftssanktionen gegen Simbabwe existieren, sondern nur gezielte restriktive Maßnahmen gegen das Mugabe-Regime; begrüßt die Initiative der SADC bei der Suche nach einer Lösung, die sowohl den Bürgern von Simbabwe als auch der gesamten Region zugute kommen wird, und fordert die gesamte internationale Gemeinschaft, insbesondere die afrikanischen Staaten, nachdrücklich auf, diese Gelegenheit zu nutzen;

17.

erwartet, dass die Vermittlung durch den südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki dem jetzigen Kreislauf von Gewalt und Einschüchterung ein Ende machen wird, weil sein Mandat, den Dialog zwischen der Opposition und der Regierung in Simbabwe sowie einen weitreichenden nationalen Dialog über die Zanu-PF und die MDC hinaus unter Einbeziehung von Kirchenführern, Unternehmen, Gewerkschaften und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, nicht angemessen wahrgenommen werden kann, wenn dies nicht geschieht;

18.

unterstützt die Studentenbewegung in Simbabwe, deren Anführer und Aktivisten immer wieder verhaftet, geschlagen und terrorisiert werden, sowie die derzeitige Kampagne der Initiative des ZCTU und beglückwünscht sie zu ihrem Mut, ein zweitägiges landesweites „Fernbleiben vom Arbeitsplatz“ organisiert zu haben, bei dem die Unfähigkeit Mugabes, den wirtschaftlichen Kollaps des Landes aufzuhalten, angeprangert wurde, obschon es Berichte über ein brutales Vorgehen der Polizei gegeben hat und die Anführer der ZCTU nach ihrer letzten Demonstration im Jahr 2006 von der Polizei schwer misshandelt wurden; bedauert, dass mit einer gewalttätigen Regierung keine konstruktiver Kontakt möglich ist;

19.

bedauert, dass die simbabwische Regierung erneut erklärt hat, sie werde gegen nichtstaatliche Organisationen, von denen sie annimmt, sie unterstützten die Opposition und den politischen Wandel, vorgehen und deren Tätigkeit beenden, und sieht diese Drohung als ernst zu nehmenden Hinweis auf die Böswilligkeit der Regierung, wenn es um die Zukunft des Landes geht;

20.

fordert den Rat auf, zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die bestehenden restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Waffenembargos und des Reiseverbots, streng anwenden und betont, dass Simbabwe nicht unabhängig von den Beziehungen der Europäischen Union zu Afrika im größeren Zusammenhang gesehen werden kann; fordert den Rat daher auf, dafür zu sorgen, dass Personen, für die ein Reiseverbot gilt, weder zu dem geplanten EU-Afrika-Gipfel in Lissabon im Dezember 2007 eingeladen werden noch daran teilnehmen; vertritt die Auffassung, dass die unzureichende Anwendung der gezielten Sanktionen die EU-Politik gegenüber Simbabwe in erheblichem Maße sabotiert und diejenigen in Simbabwe schwer enttäuscht, die sich um die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bemühen;

21.

fordert den Rat auf, den Anwendungsbereich der gezielten restriktiven Maßnahmen weiter auszuweiten und die Liste der Personen, für die ein Reiseverbot gilt, weiter auszudehnen, damit sie noch mehr an Mugabes Machtstruktur beteiligte Personen umfasst, darunter Minister, Abgeordnete und Gouverneure, Militärs, die Mitglieder des Geheimdienstes CIO und die Polizeikräfte sowie den Gouverneur der Zentralbank von Simbabwe;

22.

stellt fest, dass die Europäische Union der bedeutendste Geldgeber für Simbabwe ist, wobei 2006 insgesamt 193 Mio. EUR bereitgestellt wurden, wovon sich die gesamten Finanzmittel der EU-Mitgliedstaaten auf 106,9 Mio. EUR und die gesamten Finanzmittel der Kommission auf 86,1 Mio. Euro belaufen, darunter allein 94,7 Mio. EUR für Nahrungsmittel-, humanitäre und Soforthilfe sowie 49,9 Mio. EUR für die menschliche und soziale Entwicklung, bedauert aber zutiefst, dass das Mugabe-Regime diese Unterstützung, insbesondere die Nahrungsmittelhilfe, manipuliert und sie als politische Waffe einsetzt, um diejenigen zu strafen, die es wagen, ihre Stimme gegen das Regime zu erheben;

23.

besteht darauf, dass alle für Simbabwe bestimmten Hilfslieferungen über ausgewiesene nichtstaatliche Organisationen laufen und die Menschen, für die sie bestimmt sind, auch tatsächlich erreichen müssen, ohne dass Agenten des Mugabe-Regimes diese Hilfen irgendwie abfangen können;

24.

fordert das Vereinigte Königreich, das in diesem Monat den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat übernommen hat, auf, das Thema Simbabwe auf die Tagesordnung des Sicherheitsrats zu setzen, und geht davon aus, dass Südafrika als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats zur Lösung dieses Problems einen konstruktiven Beitrag leisten wird;

25.

wiederholt seine Forderung, dass das Mugabe-Regime weder von der Vorbereitung auf die Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2010 noch von der Veranstaltung selbst in irgendeiner Form finanziell profitieren oder dieses Ereignis als Propaganda nutzen darf; fordert daher Südafrika als Gastgeberland und die FIFA auf, Simbabwe von der Teilnahme an den Spielen im Vorfeld der Weltmeisterschaft, von der Organisation internationaler Freundschaftsspiele oder als Gastgeber von Nationalmannschaften, die an diesem Ereignis teilnehmen, auszuschließen;

26.

begrüßt die Initiative der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, eine gemeinsame Delegation nach Simbabwe zu entsenden, um die Lage vor Ort zu erkunden; fordert die Paritätische Parlamentarische Versammlung auf, diese Untersuchung so bald wie möglich durchzuführen, und fordert die Regierung Simbabwes auf, allen Mitgliedern einer solchen Delegation die Einreise ins Land zu ermöglichen; unterstreicht, dass die Delegation Zugang zu allen Bereichen der Zivilgesellschaft bekommen sollte und sich nicht auf Treffen mit von der Regierung organisierten Gruppen beschränken darf; fordert die Kommission auf, Simbabwe zu besuchen, und drängt die Behörden in Simbabwe, sich dem Gedanken eines Besuchs nicht zu verschließen;

27.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament Simbabwes, der Regierung und dem Parlament Südafrikas, dem Generalsekretär der SADC, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Präsidenten der Kommission und dem Vorsitzenden des Exekutivrats der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär des Commonwealth, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen der G8-Staaten und dem Präsidenten der FIFA zu übermitteln.


(1)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 417.

(2)  ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 358.

(3)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 491.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0358.

(5)  ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25.

(6)  Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission vom 2. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/ 2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (ABl. L 66 vom 6.3.2007, S. 14).


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