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Document C2005/056/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3678 — Goldman Sachs/Cerberus/TET/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR

OJ C 56, 5.3.2005, p. 45–45 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

5.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/45


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3678 — Goldman Sachs/Cerberus/TET/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2005/C 56/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 24. Februar 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Goldman Sachs Mortgage Company („GSMC“, USA), das von Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA) kontrolliert wird, und das Unternehmen The Cerberus Group („Cerberus“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über einen Teil von Transamerica European Trailers („TET“, Vereinigtes Königreich) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Goldman Sachs: Investment Banking und Wertpapiere,

Cerberus: Investment in Privateigentum,

TET: Leasing von Lastwagenanhängern für den kommerziellen Bedarf.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3678 — Goldman Sachs/Cerberus/TET/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb:

http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.


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