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Document C/2025/00610
Recruitment notice PE/323/2025/S – Director (function group AD, grade 14) – Directorate-General for Budgetary Affairs – Directorate for Budget and Budgetary Control
Stellenausschreibung PE/323/2025/S — Direktorin/Direktor (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Haushaltsangelegenheiten — Direktion Haushalt und Haushaltskontrolle
Stellenausschreibung PE/323/2025/S — Direktorin/Direktor (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Haushaltsangelegenheiten — Direktion Haushalt und Haushaltskontrolle
ABl. C, C/2025/610, 26.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/610/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/610 |
26.2.2025 |
STELLENAUSSCHREIBUNG PE/323/2025/S
DIREKTORIN/DIREKTOR
(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)
Generaldirektion Haushaltsangelegenheiten — Direktion Haushalt und Haushaltskontrolle
(C/2025/610)
1. Zu besetzende Stelle
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Direktorin/eines Direktors (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Haushaltsangelegenheiten — Direktion Haushalt und Haushaltskontrolle — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (1) (im Folgenden „Statut“) zu eröffnen.
Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.
Die Dienstbezüge und die Beschäftigungsbedingungen sind im Statut festgelegt. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (2). Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass nach dem Statut jedes neue Mitglied des Personals eine neunmonatige Probezeit erfolgreich absolvieren muss und diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 15. Januar 2018 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.
Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, erforderlich. Die Direktorin bzw. der Direktor wird häufig Dienstreisen an die verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zu unternehmen haben.
2. Dienstort
Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.
3. Chancengleichheit
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und widmet allen Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation größte Aufmerksamkeit.
4. Beschreibung der Tätigkeit
Die Direktorin bzw. der Direktor wird als hohe Beamtin bzw. hoher Beamter im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und von der Generaldirektorin erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnehmen (3):
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Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit im Generalsekretariat, die mehrere Referate und Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst, wobei die politischen Maßnahmen des Parlaments zu beachten sind, |
— |
Leitung, Betreuung, Motivierung und Koordinierung mehrerer Teams von Bediensteten, Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Sicherstellung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Personalressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in seinen Tätigkeitsbereichen, |
— |
Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Treffen der zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Entscheidungen, Bewertung der Leistungen der Dienststellen zur Sicherstellung ihrer Qualität, |
— |
Beratung der Generaldirektorin, des Generalsekretärs und der Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihren Tätigkeitsbereichen, |
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Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Parlaments und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinen Tätigkeitsbereichen, |
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Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können, |
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Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten. |
5. Zulassungsbedingungen
An diesem Ausleseverfahren können Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 28 des Statuts muss eine Bewerberin bzw. ein Bewerber
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Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (4), |
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die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, |
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ihren/seinen Verpflichtungen aus den für sie/ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und |
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den sittlichen Anforderungen der angestrebten Tätigkeit genügen. |
b) Besondere Bedingungen
i)
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Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, bescheinigt durch ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder mehr beträgt, oder |
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Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, bescheinigt durch ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt. |
Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss aus einem Drittstaat verfügen (6), müssen ihrer Bewerbung eine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net/.
ii)
Berufserfahrung, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde,
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von zwölf Jahren, davon mindestens ein Teil in den Zuständigkeitsbereichen der Direktion und
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iii)
Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.
Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der Europäischen Union werden vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.
6. Prüfungen
Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamtinnen und Beamter die Liste der Bewerberinnen und Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium des Europäischen Parlaments eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt die endgültige Liste dieser Personen fest. Der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber durchführen.
Die Gespräche basieren auf der Beschreibung der Art der Tätigkeiten, die unter Punkt 4 dieser Stellenausschreibung aufgeführt sind, sowie auf den folgenden Fähigkeiten:
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strategisches Denken, |
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Führungsqualitäten, |
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vorausschauendes Planen, |
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Reaktionsvermögen, |
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Durchsetzungsvermögen, |
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Kommunikationsfähigkeit. |
7. Einreichung der Bewerbungen
Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am
Mittwoch, 12. März 2025, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ausschließlich per E-Mail und unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung (PE/323/2025/S) im Betreff der E-Mail ein Bewerbungsschreiben (z. Hd. des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, Stellenausschreibung Nr. PE/323/2025/S) und einen Lebenslauf im Format Europass (8) als PDF-Dateien in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (9) an folgende Adresse zu schicken:
PERS-EPSeniorManagement@ep.europa.eu
Dabei sind das Datum und die Uhrzeit, zu der die E-Mail abgeschickt wurde, maßgebend.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sicherstellen, dass die gescannten Dokumente lesbar sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Abschriften oder Fotokopien einzureichen sind (10) . Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine dieser Unterlagen zurück.
Die personenbezogenen Daten, die die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen dieses Ausleseverfahrens zur Verfügung stellen, werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) verarbeitet, insbesondere im Hinblick auf ihre Vertraulichkeit und Sicherheit.
(1) Vgl. Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).
(2) Die Beamtin bzw. der Beamte wird bei ihrer/seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.
(3) Hauptaufgaben: siehe Anlage.
(4) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
(5) Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.
(6) Bis zum 31.12.2020 erworbene britische Qualifikationen und Abschlüsse werden ohne weitere Anerkennung akzeptiert. Für nach diesem Datum erworbene Abschlüsse ist eine NARIC-Anerkennung erforderlich. In der Praxis bedeutet das, dass nach dem 1. Januar 2021 ausgestellten britischen Bildungsabschlüssen eine Gleichwertigkeitserklärung beigefügt werden muss, die von einer zuständigen Behörde in einem derzeitigen EU-Mitgliedstaat ausgestellt sein muss.
(7) Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
(8) https://europa.eu/europass/.
(9) Siehe Fußnote 7.
(10) Dies gilt nicht für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen. Es liegt in der Verantwortung der Bewerberinnen und Bewerber, sicherzustellen, dass sämtliche für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen vorliegen (falls relevante Dokumente im HRM Portal (Streamline) fehlen).
(11) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
ANLAGE
GENERALDIREKTION HAUSHALTSANGELEGENHEITEN
DIREKTION HAUSHALT UND HAUSHALTSKONTROLLE
HAUPTAUFGABEN
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Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion sowie Personalverwaltung und allgemeine Organisation der Direktion; |
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Beratung der Mitglieder des Europäischen Parlaments in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und Unterstützung der Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in ihrer Rolle als Mitglied der parlamentarischen Ausschüsse für Haushalt und Haushaltskontrolle, insbesondere der Vorsitzenden, Berichterstatterinnen/Berichterstatter und Verfasserinnen/Verfasser von Stellungnahmen; |
— |
Verwaltung von Projekten in den parlamentarischen Ausschüssen für Haushalt und Haushaltskontrolle; |
— |
Vertretung der Direktion in verschiedenen internen Ausschüssen und Vertretung des Parlaments in verschiedenen interinstitutionellen Gremien, insbesondere im Rahmen der jährlichen Verhandlungen über den Haushaltsplan und den mehrjährigen Finanzrahmen; |
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Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten. |
SEKRETARIAT DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES
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Wahrnehmung der Aufgaben als Sekretariat des Haushaltsausschusses — darunter die Organisation von Sitzungen des Ausschusses, Sitzungen der Koordinatoren, vorbereitenden Sitzungen und öffentlichen Anhörungen — und Vorbereitung von Sitzungsunterlagen, Reisen von Arbeitsgruppen oder Delegationen außerhalb der Arbeitsorte; |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident, Berichterstatterin/Berichterstatter und Verfasserin/Verfasser einer Stellungnahme sowie Vorbereitung von Arbeitsdokumenten, Berichtsentwürfen und Entwürfen von Stellungnahmen (legislative und nichtlegislative Verfahren); |
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strategische und technische Unterstützung der Mitglieder bei der Analyse, Vorbereitung und Weiterverfolgung von Dossiers im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen für die Einnahmen und Ausgaben der Union und dem Eigenmittelsystem der Union sowie bei der Ausübung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments usw.; |
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Teilnahme an interinstitutionellen Sitzungen und an den Arbeiten im Rahmen des Haushaltsverfahrens (einschließlich Triloge und Vermittlung) sowie Pflege von Kontakten zu anderen Organen der Europäischen Union, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA); |
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Beitrag zu Arbeitsgruppen und anderen horizontalen Angelegenheiten in der Generaldirektion. |
SEKRETARIAT DES HAUSHALTSKONTROLLAUSSCHUSSES
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Wahrnehmung der Aufgaben als Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses — darunter die Organisation von Sitzungen des Ausschusses, Sitzungen der Koordinatoren, vorbereitenden Sitzungen und öffentlichen Anhörungen — und Vorbereitung von Sitzungsunterlagen, Reisen von Arbeitsgruppen oder Delegationen außerhalb der Arbeitsorte; |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident, Berichterstatterin/Berichterstatter und Verfasserin/Verfasser einer Stellungnahme und Vorbereitung von Arbeitsdokumenten, Berichtsentwürfen (legislative und nichtlegislative Verfahren) und Entwürfen von Stellungnahmen; |
— |
strategische und technische Unterstützung der Mitglieder bei der Analyse, Vorbereitung und Weiterverfolgung von Dossiers im Zusammenhang mit der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der Union und des Europäischen Entwicklungsfonds sowie bei den Entlastungsbeschlüssen des Parlaments; |
— |
Teilnahme an interinstitutionellen Sitzungen und an den Arbeiten im Rahmen der Haushaltskontrolle sowie Pflege von Kontakten zu anderen Organen der Europäischen Union, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA); |
— |
Beitrag zu Arbeitsgruppen und anderen horizontalen Angelegenheiten in der Generaldirektion. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/610/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)