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Document 92002E002387

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2387/02 von Antonio Tajani (PPE-DE) an den Rat. Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom.

OJ C 137E, 12.6.2003, p. 81–81 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2387

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2387/02 von Antonio Tajani (PPE-DE) an den Rat. Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom.

Amtsblatt Nr. 137 E vom 12/06/2003 S. 0081 - 0081


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2387/02

von Antonio Tajani (PPE-DE) an den Rat

(2. August 2002)

Betrifft: Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom

Am 18. Juli 2002, einem Tag, der nach dem jüdischen Kalender ein Trauertag ist, nämlich der 9. Aw, wurden über 40 jüdische Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom geschändet. Diese niederträchtige Tat, die in der ganzen Stadt tiefe Entrüstung hervorgerufen hat, ist auch das Zeichen für die Rückkehr äußerst besorgniserregender antisemitischer Ausschreitungen, von denen Rom jahrelang verschont blieb.

Welche Initiativen gedenkt der Rat nach der abscheulichen Schändung auf dem Verano-Friedhof zu ergreifen?

Welche Schritte beabsichtigt der Rat zu unternehmen, um die Unzahl von antisemitischen Ausschreitungen, die vor dem Vorfall in Rom bereits in Straßburg, Marseille und Brüssel stattgefunden haben, zu verhindern und zu bekämpfen?

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die unselige Subkultur, die darin besteht, den Hass gegen die Juden mit der Dämonisierung des Staates Israel zu verbinden, was zu schändlichen Taten wie die in Rom führt, zu bekämpfen?

Ist der Rat in der Lage, das Vorhandensein einer geplanten Strategie und etwaiger internationaler Verbindungen antisemitischer Organisationen festzustellen?

Antwort

(6. Februar 2003)

Der Rat verurteilt jede Form von Rassismus und Fremdenhass auf das Schärfste. In seinen Schlussfolgerungen vom 25./26. April 2002 hat er seinen Willen zur Verstärkung der Prävention und der Bekämpfung von rassistisch motivierter Gewalt und des Antisemitsmus bekundet und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten befürwortet. Darüber hinaus berät der Rat zurzeit über einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Mit diesem Rahmenbeschlusses sollen einheitliche Mindeststandards bezüglich der Strafbarkeit von Verhaltensweisen mit rassistischem und fremdenfeindlichen Hintergrund festgelegt werden; zudem soll die Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung dieser Art von Kriminalitat verbessert werden. Der Rat weist den Herrn Abgeordneten allerdings darauf hin, dass nach Artikel 33 des Vertrags über die Europäische Union die Wahrnehmung der Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit bei den Mitgliedstaaten liegt.

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