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Document 91999E001760
WRITTEN QUESTION E-1760/99 by Wolfgang Kreissl-Dörfler (Verts/ALE) to the Commission. Poles of Rural Development project in Cameroon implemented by DG VIII.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1760/99 von Wolfgang Kreissl-Dörfler (Verts/ALE) an die Kommission. Entwicklungsprojekt Pôles de Développement Rural (PPDR) in Kamerun, durchgeführt durch die GD VIII.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1760/99 von Wolfgang Kreissl-Dörfler (Verts/ALE) an die Kommission. Entwicklungsprojekt Pôles de Développement Rural (PPDR) in Kamerun, durchgeführt durch die GD VIII.
ABl. C 203E vom 18.7.2000, pp. 38–39
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1760/99 von Wolfgang Kreissl-Dörfler (Verts/ALE) an die Kommission. Entwicklungsprojekt Pôles de Développement Rural (PPDR) in Kamerun, durchgeführt durch die GD VIII.
Amtsblatt Nr. 203 E vom 18/07/2000 S. 0038 - 0039
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1760/99 von Wolfgang Kreissl-Dörfler (Verts/ALE) an die Kommission (1. Oktober 1999) Betrifft: Entwicklungsprojekt Pôles de Développement Rural (PPDR) in Kamerun, durchgeführt durch die GD VIII Kann die Kommission zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Projekt Pôles de Développement Rural Stellung nehmen: 1. in welcher Phase (Planung, Durchführung) befindet sich das Projekt? 2. Haben Evaluierungen stattgefunden und von wem sind sie kommissionsintern und/oder unabhängig durchgeführt worden? 3. Welche Konsequenzen hat die Kommission aus den Evaluierungen gezogen? Wurde die Projektplanung entsprechend verändert? Wenn nicht: Warum wurde das Ergebnis der Evaluierungen nicht berücksichtigt? 4. Sieht die Kommission es als potentiellen Konfliktpunkt an, daß die Delegation im Fall der Evaluierung und Neuformulierung eines Entwicklungsprojekts sowohl ausschreibende als auch direkt involvierte Partei ist? Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission (16. November 1999) Das Projekt ländliche Entwicklungszentren ist 1991 im Gebiet von Bafut und Ende 1992 in den Gebieten von Sa'a, Ntui und Sangmélima angelaufen (Finanzierungsabkommen im Rahmen des Dritten Abkommens von Lomé, 6. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF), in Höhe von 10,3 Mio. Euro). Das globale Interventionskonzept ist darauf ausgerichtet, die Kapazitäten der Bevölkerung zu stärken, ihre eigene Entwicklung in die Hand zu nehmen, um ihre Lebensbedingungen und ihre Umwelt zu verbessern. In den drei Zentren von Sa'a, Ntui und Sangmélima wurde im Zeitraum 1997/98 eine Zwischenphase zwischen dem derzeitigen Projekt und einer über vier Jahre zu programmierenden zweiten Phase durchgeführt, deren Schwerpunkt bei der Lebensfähigkeit und der Verwaltung der Projekte im Bereich der Landwirtschaft und der sozioökonomischen Infrastrukturen lag. Die Kommission und der Nationale Anweisungsbefugte haben in gegenseitigem Einvernehmen 1995 eine Halbzeitevaluierung sowie nach Ablauf der Zwischenphase 1997/98 im November 1998 eine Evaluierung vorgenommen und dabei im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung internationale Beratungsfirmen herangezogen. Die Evaluierungen ergaben eine positive Auswirkung des Projekts auf die Bevölkerung, da es den Begünstigten aufgrund des Beteiligungsprinzips möglich war, ihre eigenen Kleinstprojekte zu übernehmen. Dabei hat sich jedoch auch die Notwendigkeit herausgestellt, zusätzliche Bemühungen zu unternehmen, um eine ausreichende Beteiligung zu erzielen und die Akzeptanz durch die Bevölkerung zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierungen durch unabhängige Stellen wurde besonderer Wert auf die Lebensfähigkeit und die Verwaltung der Projekte im Bereich der Landwirtschaft und der sozioökonomischen Infrastrukturen gelegt. Die Planung und Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der Projekte erfolgten im Rahmen von zwei Teilprogrammen, nämlich Nachhaltigkeit und neue Aktivitäten. Eine potentielle Konfliktquelle besteht nicht, da die Delegation im Falle einer unabhängigen Evaluierung und einer Neuformulierung des Projekts nur stellvertretend für die nationale Behörde als Vertragspartner fungiert, wobei diese nationale Behörde die vertragschließende Behörde bleibt. Die Ergebnisse der Evaluierung werden von der Delegation der Kommission gemeinsam mit der Regierung geprüft; wenn die in der Evaluierung ausgesprochenen Empfehlungen berechtigt erscheinen, können unter Einhaltung der Finanzverfahren entsprechende Berichtigungen vorgenommen werden.