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Document 62021TB0728
Case T-728/21: Order of the General Court of 12 July 2022 — LW v Commission (Civil service — Applicant who has ceased to reply to the Court’s requests — No need to adjudicate)
Rechtssache T-728/21: Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2022 — LW/Kommission (Öffentlicher Dienst – Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert – Erledigung der Hauptsache)
Rechtssache T-728/21: Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2022 — LW/Kommission (Öffentlicher Dienst – Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert – Erledigung der Hauptsache)
OJ C 340, 5.9.2022, p. 42–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 340/42 |
Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2022 — LW/Kommission
(Rechtssache T-728/21) (1)
(Öffentlicher Dienst - Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert - Erledigung der Hauptsache)
(2022/C 340/58)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: LW (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Hohenecker und T. Lilamand als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Januar 2021, mit der sie auf eine andere Stelle innerhalb desselben Referats umgesetzt wurde, und, soweit erforderlich, der Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 2021, mit der die gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde, sowie zum anderen den Ersatz ihres infolge dieser Entscheidungen erlittenen immateriellen Schadens.
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
LW trägt neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |