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Document 62015FN0098

Rechtssache F-98/15: Klage, eingereicht am 3. Juli 2015 — ZZ/Parlament

OJ C 294, 7.9.2015, p. 86–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/86


Klage, eingereicht am 3. Juli 2015 — ZZ/Parlament

(Rechtssache F-98/15)

(2015/C 294/105)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 18. Juli 2014, mit der der Kläger in den Aufgaben des Referatsleiters bestätigt wurde, soweit sie nicht die rückwirkende Anerkennung der Stellung als Referatsleiter und die rückwirkende Gewährung der mit seiner Stelle verbundenen Erhöhung des Grundgehalts (Managementzulage) vorsieht, und Ersatz des mutmaßlich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 2 der Entscheidung vom 18. Juli 2014 aufzuheben, soweit darin vorgesehen ist, dass die mit seiner Ernennung zum Referatsleiter verbundene Erhöhung des Grundgehalts erst nach neun Monaten erfolgt,

die am 24. März 2015 zugegangene Entscheidung vom 20. März 2015, mit der seine Beschwerde vom 29. August 2014 zurückgewiesen wurde, aufzuheben,

Ersatz seines materiellen und wirtschaftlichen Schadens,

dem Europäischen Parlament jedenfalls die gesamten Kosten aufzuerlegen.


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