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Document 62014TA0508
Case T-508/14: Judgment of the General Court of 15 May 2024 – Naturgy Energy Group v Commission (State Aid – Aid granted by the Spanish authorities to certain economic interest groupings (EIGs) and their investors – Tax regime applicable to certain finance lease agreements for the purchase of ships (Spanish tax lease system) – Decision declaring the aid incompatible in part with the internal market and ordering its recovery in part – Subject matter of the dispute ceasing to exist in part – No need to adjudicate in part – Advantage – Imputability to the State – New aid – Recovery – Contractual clauses protecting the beneficiaries against the recovery of unlawful State aid incompatible with the internal market – Division of competences between the Commission and the national authorities)
Rechtssache T-508/14: Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2024 – Nature Energy Group/Kommission (Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter wirtschaftlicher Interessenvereinigungen [WIV] und deren Investoren – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbare Steuerregelung [spanisches True-Lease-Modell] – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird – Teilweiser Wegfall des Streitgegenstands – Teilweise Erledigung der Hauptsache – Vorteil – Zurechenbarkeit an den Staat – Neue Beihilfe – Rückforderung – Vertragsklauseln, die die Begünstigten vor der Rückforderung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfe schützen – Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den nationalen Behörden)
Rechtssache T-508/14: Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2024 – Nature Energy Group/Kommission (Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter wirtschaftlicher Interessenvereinigungen [WIV] und deren Investoren – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbare Steuerregelung [spanisches True-Lease-Modell] – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird – Teilweiser Wegfall des Streitgegenstands – Teilweise Erledigung der Hauptsache – Vorteil – Zurechenbarkeit an den Staat – Neue Beihilfe – Rückforderung – Vertragsklauseln, die die Begünstigten vor der Rückforderung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfe schützen – Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den nationalen Behörden)
ABl. C, C/2024/3910, 1.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3910/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3910 |
1.7.2024 |
Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2024 – Nature Energy Group/Kommission
(Rechtssache T-508/14) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter wirtschaftlicher Interessenvereinigungen [WIV] und deren Investoren - Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbare Steuerregelung [spanisches True-Lease-Modell] - Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird - Teilweiser Wegfall des Streitgegenstands - Teilweise Erledigung der Hauptsache - Vorteil - Zurechenbarkeit an den Staat - Neue Beihilfe - Rückforderung - Vertragsklauseln, die die Begünstigten vor der Rückforderung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfe schützen - Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den nationalen Behörden)
(C/2024/3910)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Nature Energy Group, SA, vormals Gas Natural SDG, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte R. García Gómez de Zamora und M. Troncoso Ferrer)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Carpi Badía und P. Němečková als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwältin M. Segura Catalán)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird (ABl. 2014, L 114, S. 1).
Tenor
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1. |
Die Klage hat sich in der Hauptsache insoweit erledigt, als sie zum einen gegen Art. 1 des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird, gerichtet ist, soweit darin die wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und ihre Investoren als die einzigen Begünstigten der von diesem Beschluss erfassten Beihilfe bezeichnet werden, und zum anderen gegen Art. 4 Abs. 1 dieses Beschlusses, soweit das Königreich Spanien damit verpflichtet wird, den gesamten Betrag der von diesem Beschluss erfassten Beihilfe gegenüber den davon begünstigten Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen zurückzufordern. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3910/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)