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Document 62009CN0137

Rechtssache C-137/09: Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 15. April 2009 — 1. M. Josemans, 2. Bürgermeister von Maastricht

OJ C 141, 20.6.2009, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/32


Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 15. April 2009 — 1. M. Josemans, 2. Bürgermeister von Maastricht

(Rechtssache C-137/09)

2009/C 141/57

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State (Niederlande)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger

:

1.

MM. Josemans

2.

Burgemeester van Maastricht

Vorlagefragen

1.

Fällt eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende über den Zugang von Gebietsfremden zu Coffeeshops ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des EG Vertrags, insbesondere unter den freien Waren- und/oder Dienstleistungsverkehr oder unter das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG in Verbindung mit Art. 18 EG?

2.

Ist, soweit die Bestimmungen des EG Vertrags über den freien Waren- und/oder Dienstleistungsverkehr anwendbar sind, das Verbot des Zugangs zu Coffeeshops für Gebietsfremde wie es in Art. 2.3.1.3e Abs. 1 APV in Verbindung mit dem Erlass des Bürgermeisters vom 13. Juli 2006 vorgesehen ist, ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um den Drogentourismus und die damit einhergehenden Belästigungen zurückzudrängen?

3.

Ist das in Art. 12 EG in Verbindung mit Art. 18 EG niedergelegte Verbot der Diskriminierung der Bürger der Union aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf die Regelung über den Zugang von Gebietsfremden zu Coffeeshops anwendbar, wenn und soweit die Bestimmungen des EG Vertrags über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar sind?

4.

Falls ja: Ist die dabei getroffene mittelbare Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden gerechtfertigt, und ist das Verbot des Zugangs zu Coffeeshops für Gebietsfremde ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um den Drogentourismus und die damit einhergehenden Belästigungen zurückzudrängen?


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