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Document 62007TJ0448
Judgment of the General Court (Third Chamber) of 27 June 2012.#YKK Corp. and Others v European Commission.#Competition — Agreements, decisions and concerted practices — Markets for zip fasteners and ‘other fasteners’, and for attaching machines — Decision finding an infringement of Article 81 EC — Coordinated price increases, fixing of minimum prices, customer-sharing, market-sharing and exchange of other commercial information — Single and continuous infringement — Evidence — Nature and implementation of the infringement — Real impact — Leniency Notice — Fines — Upper limit — Dissuasive effect of the fine — Equal treatment — Proportionality.#Case T‑448/07.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2012.
YKK Corp. u.a. gegen Europäische Kommission.
Wettbewerb – Kartelle – Märkte für Reißverschlüsse, ‚andere Verschlüsse‘ und Ansetzmaschinen – Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Beweis – Art und Begehung der Zuwiderhandlung – Tatsächliche Auswirkungen – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Geldbußen – Obergrenze – Abschreckungswirkung der Geldbuße – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T‑448/07.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2012.
YKK Corp. u.a. gegen Europäische Kommission.
Wettbewerb – Kartelle – Märkte für Reißverschlüsse, ‚andere Verschlüsse‘ und Ansetzmaschinen – Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Beweis – Art und Begehung der Zuwiderhandlung – Tatsächliche Auswirkungen – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Geldbußen – Obergrenze – Abschreckungswirkung der Geldbuße – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T‑448/07.
European Court Reports 2012 -00000
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2012:322
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2012 –
YKK u. a./Kommission
(Rechtssache T-448/07)
„Wettbewerb – Kartelle – Märkte für Reißverschlüsse, ‚andere Verschlüsse‘ und Ansetzmaschinen – Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Beweis – Art und Begehung der Zuwiderhandlung – Tatsächliche Auswirkungen – Mitteilung über die Zusammenarbeit – Geldbußen – Obergrenze – Abschreckungswirkung der Geldbuße – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit“
1. Gerichtliches Verfahren – Beweisaufnahme – Anhörung von Zeugen – Ermessen des Gerichts (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 68) (vgl. Randnrn. 43-44)
2. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Heranziehung von Erklärungen anderer an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen als Beweise – Zulässigkeit – Beweiskraft der freiwilligen Angaben, die die Hauptbeteiligten an einem Kartell machen, um in den Genuss der Anwendung der Mitteilung über die Zusammenarbeit zu kommen (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilungen der Kommission 96/C 207/04 und 2002/C 45/03) (vgl. Randnrn. 52-58)
3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Art des Nachweises – Indizienbündel – Anforderungen an die Beweiskraft der einzelnen Indizien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 71, 80, 105)
4. Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Begriff – Willensübereinstimmung bezüglich des künftigen Marktverhaltens (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 74-75, 79)
5. Kartelle – Abgestimmte Verhaltensweise – Begriff – Informationsaustausch im Rahmen oder zur Vorbereitung eines Kartells (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 76-79)
6. Kartelle – Teilnahme an Zusammenkünften mit wettbewerbswidrigem Zweck – Umstand, der bei fehlender Distanzierung von den getroffenen Beschlüssen auf die Beteiligung an der daraus resultierenden Absprache schließen lässt – Öffentliche Distanzierung – Enge Auslegung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 113-117)
7. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Zuwiderhandlungen, die bereits aufgrund ihres Wesens als besonders schwer qualifiziert werden – Erfordernis, ihre Auswirkungen und ihren räumlichen Umfang zu bestimmen – Fehlen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 3; Mitteilung der Kommission 98/C 9/03, Nr. 1 Teil A) (vgl. Randnrn. 123-126, 138-139, 143)
8. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Messung der tatsächlichen Fähigkeit, auf dem betroffenen Markt eine Schädigung herbeizuführen – Erheblichkeit der Marktanteile des betroffenen Unternehmens (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 147-148)
9. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Grundsatz der Gleichbehandlung – Entscheidungspraxis der Kommission – Hinweischarakter (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 149-151)
10. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Nichtverhängung oder Herabsetzung einer Geldbuße als Gegenleistung für die Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Erforderlichkeit eines Verhaltens, das es der Kommission erleichtert hat, die Zuwiderhandlung festzustellen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2 und 3; Mitteilung der Kommission 96/C 207/04) (vgl. Randnrn. 170-172)
11. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Höchstbetrag – Berechnung – Zu berücksichtigender Umsatz – Gesamtumsatz aller Gesellschaften, aus denen die als Unternehmen handelnde wirtschaftliche Einheit besteht (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 192-193)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 4257 endgültig der Kommission vom 19. September 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/39.168 – PO/Hartkurzwaren: Verschlüsse), soweit sie die Klägerinnen betrifft, und, hilfsweise, Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen |
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die YKK Corp., die YKK Holding BV und die YKK Stocko Fasteners GmbH tragen die Kosten. |