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Document 52026M12316

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.12316 — IG4 GROUP / PETROBRAS / BRASKEM) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2026/288

ABl. C, C/2026/1839, 23.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1839/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1839/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1839

23.3.2026

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12316 — IG4 GROUP / PETROBRAS / BRASKEM)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2026/1839)

1.   

Am 11. März 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

IG4 Capital Partners Holding General Partner Ltd (zusammen mit den kontrollierten Unternehmen „IG4 Group“, Jersey),

Petróleo Brasileiro S.A. („Petrobras“, Brasilien),

Braskem S.A. („Braskem“, Brasilien).

IG4 Capital Partners Holding General Partner Ltd. – über verbundene Unternehmen von Shine Equity LP, die von IG4 Group beraten werden – und Petrobras werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Braskem erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

IG4 Group verwaltet alternative Anlagen vor allem im Bereich aufstrebender Märkte, wobei die Strategie auf komplexe finanzielle und operative Umstrukturierungen sowie besondere Situationen fokussiert ist.

Petrobras ist ein Öl- und Gas-Mischunternemen, das 10 Raffinerien in Brasilien besitzt, hauptsächlich im Südosten des Landes.

3.   

Das Unternehmen Braskem ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Braskem betreibt eine integrierte, globale Petrochemie-Plattform, die sich über Nord- und Südamerika, Europa und Asien erstreckt.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12316 — IG4 GROUP / PETROBRAS / BRASKEM

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1839/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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