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Document 52026M12245

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.12245 — SENNDER / LKWW / TRUCKERPOINTS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2026/111

ABl. C, C/2026/978, 11.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/978/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/978/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/978

11.2.2026

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.12245 — SENNDER / LKWW / TRUCKERPOINTS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2026/978)

1.   

Am 4. Februar 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

sennder Technologies GmbH („sennder“, Deutschland),

LKW WALTER Internationale Transportorganisation AG („LKWW“, Österreich), kontrolliert von der AKF-Privatstiftung (Österreich).

sennder und LKWW werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

sennder ist ein digitaler Spediteur im Straßengüterverkehr mit Sitz in Berlin (Deutschland) und auf Lkw-Komplettladungen (FTL) und Dienstleistungen spezialisiert. sennder ist hauptsächlich in Europa tätig,

LKWW ist hauptsächlich in der Organisation von Lkw-Komplettladungen (FTL) auf der Straße tätig und bietet kombinierten Verkehr an, z. B. Schienen- und Schiffsverkehr auf Langstrecken. LKWW ist hauptsächlich in Europa tätig.

3.   

Das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: Es wird ein Bonusprogramm mit dem Namen TruckerPoints einführen. Über das Programm werden an Unternehmen in der europäischen Transportindustrie Bonuspunkte verkauft. Die Unternehmen können sie Einzelpersonen, vor allem Lkw-Fahrern, als Belohnung für die Erbringung von Dienstleistungen anbieten.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.12245 — SENNDER / LKWW / TRUCKERPOINTS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/978/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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